Kontinuität oder Wandel? Zum Verhältnis zwischen Rechts- und Sozialstaat


Trabajo Escrito, 2004

17 Páginas, Calificación: 2


Extracto


Gliederung

1. Einleitung

2. Der Rechtsstaat der Bundesrepublik Deutschland
2.1. Historische Entwicklung
2.2. Der bundesdeutsche Rechtsstaat von 1949
2.3. Einzelne Elemente des bundesdeutschen Rechtsstaates

3. Der Sozialstaat der Bundesrepublik Deutschland
3.1. Entwicklung des Sozialstaatsprinzips bis zur Gründung der BRD
3.2. Der Sozialstaat der BRD

4. Rechts- und Sozialstaat im Spannungsverhältnis – Gefahren für den sozialen Rechtsstaat

5. Perspektiven für den sozialen Rechtsstaat

6. Fazit

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Das Grundgesetz erlaubt es nicht, Rechtsstaat und Sozialstaat gegeneinander auszuspielen und je nach politischer Überzeugung für den einen oder anderen zu entscheiden.“[1] So urteilte Roman Herzog als Präsident des Bundesverfassungsgerichts über das Verhältnis zwischen Rechts- und Sozialstaat.

Jedoch sieht die Realität bekanntlich manchmal anders aus, als es die Gesetze vorgeben. Trifft dies auch auf den bundesdeutschen sozialen Rechtsstaat zu? In der vorliegenden Arbeit soll diese Frage untersucht werden. Dabei soll vor allem im Vordergrund stehen, in welchem Verhältnis die beiden Komponenten Rechtsstaat und Sozialstaat in der Bundesrepublik Deutschland stehen, wie sie einander bedingen beziehungsweise miteinander konkurrieren.

Da die Abhängigkeiten vor allem auf die Entstehungsgeschichte dieser beiden Komponenten zurückzuführen ist, ist eine Untersuchung der Entstehung und Entwicklung des Rechts- und des Sozialstaates unabdingbar.

Eine gesonderte Rolle spielt dabei die Entwicklung seit der Gründung der Bundesrepublik.

Denn hier stellt sich die Frage, ob dieses Verhältnis zwischen Rechts- und Sozialstaat sich bis heute verändert hat oder ob es kontinuierlich verlief.

Neben der Betrachtung der Entwicklung des sozialen Rechtsstaates soll dann auch der Focus auf die Ursachen von eventuellen Spannungen liegen. Ziel der Arbeit soll es sein, einen Überblick über die Entstehung, die Ausformung und den Zustand des sozialen Rechtsstaates der Bundesrepublik Deutschland zu geben.

Dass eine solche Thematik in einer Arbeit dieses Umfanges nicht erschöpfend diskutiert werden kann, ist dabei vorauszusetzen. Dennoch soll versucht werden neben den Traditions- und Kontinuitätslinien Spannungsfelder beider Aspekte herauszuarbeiten und diese kritisch zu hinterleuchten. Schlussendlich soll es möglich sein, einen Blick auf aktuelle Debatten zu werfen und nach Möglichkeit einen Ausblick für den sozialen Rechtsstaat der BRD zu geben.

2. Der Rechtsstaat der Bundesrepublik Deutschland

2.1. Historische Entwicklung

Die Idee des Rechtsstaates kam nicht erst mit der Gründung der BRD auf, sie kann auf eine durchaus weitreichende Tradition zurückblicken, denn im weitesten Sinne hat schon Friedrich der Große mit seinem Ausspruch: „Vor Gericht müssen die Gesetze sprechen und der Herrscher muß schweigen“ rechtsstaatliches Gedankengut geäußert.[2] Mit dem Überwinden des Absolutismus, der französischen Revolution und dem damit verbundenen Aufstieg des Bürgertums (auch in Deutschland) entwickelten sich nach und nach auch konkretere Züge dieser Rechtsstaatsidee. Das liberale Bürgertum drängte auf eine Begrenzung der staatlichen Gewalt sowie ihrer Berechenbarmachung.[3] Doch allein darin waren die Forderungen des Bürgertums nicht begrenzt. Neben dem ebengenannten zielte man mit der Verbreitung des Rechtsstaatsgedankens grundsätzlich darauf, die Hindernisse zu beseitigen, die der freien Selbstentfaltung der Bürger im Wege standen. Damit wurde in erster Linie versucht, wirtschaftliche Freiheitsrechte zu erwerben, aber auch die persönlichen Rechte wurden klar eingefordert. Im Zentrum der Idee des Rechtsstaates standen die Gesetze, welche „als allgemeine, für alle gültige und auf Dauer angelegte Normen des Zusammenlebens [...] die Staatstätigkeit kontrollierbar und berechenbar machen und willkürliche Eingriffe in bürgerliche Freiheiten verhindern“ sollten.[4] Damit wurde also die Bindung der Staatsgewalt an die Gesetze das größte Anliegen rechtsstaatlicher Forderungen. Mit der Erfüllung dieser Forderung wurden Eingriffe in die Freiheit und das Eigentum des Bürgers dem Vorbehalt der Gesetze unterstellt.[5] Doch letzten Endes wurde hiermit nur versucht, die Mittel des Staates rechtsstaatlich zu legitimieren. Eine inhaltliche Komponente blieb vorerst außen vor. Rechtsstaatlich sollten also die Mittel sein, welche der Souverän zur Durchsetzung seiner Ziele einsetzte, sein Handeln war es damit noch lange nicht. Der Rechtsstaat hatte also einen formalen Rahmen erhalten, diesen materiell zu füllen blieb dem 20. Jahrhundert vorbehalten.

Dieses Manko führte dann auch zum Untergang der Weimarer Republik, deren Existenz „legal“ und „rechtsstaatlich“ durch die Nationalsozialisten beendet wurde. Der Gesetzesstaat wurde durch in seinem Rahmen erlassene Gesetze ausgehebelt und ad absurdum geführt..

2.2. Der bundesdeutsche Rechtsstaat von 1949

Der Rechtsstaat von 1949 suchte dieses Defizit zu beheben. Aus dem formalen Rechtsstaat sollte ein materieller werden. Dieser Terminus erscheint zunächst als Abstraktum, obwohl sich hinter dem Begriff ein einfaches und logisches Konzept verbirgt. Den formalen rechtsstaatlichen Rahmen der Vergangenheit galt es mit Inhalten zu füllen. Es sollte nunmehr der Gesetzgeber nicht nur an das Gesetz gebunden sein, sondern auch die Gesetze sollten an einen Kodex gebunden sein, der einen demokratischen und sozialen Rechtsstaat ermöglichen und auch sichern sollte – das Grundgesetz. Dieses verleiht dem formalen Rechtsstaat materielle Bindungen und Zielsetzungen.[6] Denn damit konnten nicht beliebige Gesetze erlassen werden; diese mussten fortan mit dem im Grundgesetz gewährten Grundrechten kongruieren, sprich nicht verfassungswidrig sein. Das Grundgesetz beinhaltet neben den klassischen liberalen Rechten (z.B. Religions-, Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit) auch Rechte der politischen Partizipation sowie soziale Rechte. Das Grundgesetz kennzeichnet wesentlich der Primat gegenüber der Gesetzgebung. Auch diese Entscheidung ist als ganz klarer Reflex auf die Erfahrungen der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus zu verstehen, wo verfassungsändernde Mehrheiten verfassungswidrige Gesetze erließen.[7]

Drei grundlegende Prinzipien sind charakteristisch für die Rechtsstaatsidee von 1949.

1. (Rechtssicherheit) à alles staatliche Handeln ist an das Gesetz gebunden
2. (Rechtsgleichheit ) à alle Bürger sind vor diesem Gesetz gleich
3. (Rechtsschutz) à Unabhängigkeit der Justiz schützt vor staatlicher Willkür[8]

Im Rahmen dieser Grundprinzipien prägen verschiedenste Elemente des Rechtsstaates das rechtsstaatliche Verständnis der Bundesrepublik, welche im folgenden Abschnitt vorgestellt und behandelt werden sollen.

[...]


[1] Zit. Nach: Lampert, Heinz: Sozialstaat, in: Bundesinnenministerium für innerdeutsche Beziehungen (Hrsg.): Deutschland in Gegenwart und Zukunft, Bonn 1990, S.99.

[2] Vgl. Berghofer-Weichner, Mathilde: Einheit von Demokratie und Rechtsstaat, in: Politische Studien Bd. 44 (1993), Sonderheft 5, S. 5.

[3] Vgl. Sarcevic, Edin: Der Rechtsstaat, Leipzig 1996, S. 46.

[4] Horn, Wolfgang: Rechtsstaatsprinzip und Sozialstaatsprinzip, in: Politische Bildung, 1996, Heft 2, S. 3

[5] Vgl. Berghofer-Weichner, Mathilde: a.a.O, S. 5.

[6] Vgl. Hartwich, Hans-Hermann: Rechtsstaat und Demokratie nach dem Grundgesetz, in: Gegenwartskunde 1995, Heft 4, S. 442.

[7] Vgl. Pötzsch, Horst: Die deutsche Demokratie, 2. Aufl., Bonn 1999, S. 26.

[8] Vgl. Ebd., S. 25.

Final del extracto de 17 páginas

Detalles

Título
Kontinuität oder Wandel? Zum Verhältnis zwischen Rechts- und Sozialstaat
Universidad
Otto-von-Guericke-University Magdeburg  (Politik)
Curso
Grundlagen der bundesdeutschen Gesellschaft und Demokratie
Calificación
2
Autores
Año
2004
Páginas
17
No. de catálogo
V38209
ISBN (Ebook)
9783638373494
ISBN (Libro)
9783656562009
Tamaño de fichero
570 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Kontinuität, Wandel, Verhältnis, Rechts-, Sozialstaat, Grundlagen, Gesellschaft, Demokratie
Citar trabajo
Martin Röw (Autor)Christopher Müller (Autor), 2004, Kontinuität oder Wandel? Zum Verhältnis zwischen Rechts- und Sozialstaat, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/38209

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Kontinuität oder Wandel? Zum Verhältnis zwischen Rechts- und Sozialstaat



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona