Auswirkungen des Niedrigzinsniveaus auf die Lebensversicherungswirtschaft in Deutschland


Tesis (Bachelor), 2013

72 Páginas, Calificación: 1,6


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Gang der Untersuchung

2 Niedrigzinsniveau auf Kapitalmärkten
2.1 Einflussfaktoren auf das Zinsniveau
2.2 Ursachen für die Niedrigzinspolitik
2.2.1 In Japan
2.2.2 In den USA
2.2.3 In der Eurozone
2.3 Wirtschaftliche Folgen der niedrigen Zinsen
2.3.1 Niedrigzinspolitik als eine Ursache der Krisen
2.3.2 Aktuelle Auswirkungen der expansiven Geldpolitik

3 Lebensversicherungswirtschaft
3.1 Produkt Lebensversicherung – Überblick
3.2 Komponenten der Lebensversicherung
3.3 Funktionen und Formen der Lebensversicherung
3.4 Kapitalbildung in der Lebensversicherung
3.4.1 Aufbau des Deckungskapitals – Deckungsrückstellung
3.4.2 Garantiezins
3.4.3 Überschussbeteiligung
3.4.4 Beteiligung an Bewertungsreserven
3.5 Kapitalanlagegeschäft bei deutschen Lebensversicherungsunternehmen
3.5.1 Grundlagen des Kapitalanlagegeschäfts
3.5.2 Anlagevorschriften und Folgen für das Kapitalanlagegeschäft

4 Auswirkungen der Niedrigzinsphase auf das Lebensversicherungsgeschäft
4.1 Auswirkungen auf das Kapitalanlagegeschäft
4.2 Auswirkungen auf die Beziehung zwischen dem Banken- und dem Versicherungssektor
4.3 Auswirkungen auf die Zinszusatzreserve
4.4 Auswirkungen auf den Garantiezins
4.5 Auswirkungen auf die Überschussbeteiligung
4.6 Auswirkungen auf den Vertrieb von Lebensversicherungen

5 Strategische Handlungsmöglichkeiten der
Versicherungsunternehmen
5.1 Asset-Liability-Management
5.2 Veränderungen im Versicherungsgeschäft

6 Zukunftsszenarien für deutsche Lebensversicherer
6.1 Japanszenario – Die langfristigen Folgen der Niedrigzinsphase
6.2 Hochzinsszenario

7 Fazit und Forschungsausblick

Anhang

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Leitzinsentwicklung in Japan

Abbildung 2: Leitzinsentwicklung in den USA

Abbildung 3: Zinsentwicklung in der Eurozone

Abbildung 4: Rechnungszinsentwicklung

Abbildung 5: Bewertungsreserven der fünf größten Lebensversicherer

Abbildung 6: Bilanz eines Lebensversicherers

Abbildung 7: Maximale Anlagequoten für Versicherungsunternehmen

Abbildung 8: Eigenmittelanforderungen nach Solvency II

Abbildung 9: Kapitalanlagestruktur der Versicherungswirtschaft

Abbildung 10: Laufende Verzinsung deutscher Lebensversicherer bis 2013

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

Seit dem Beginn der europäischen Staatsschuldenkrise finden sich in den Medien und Fachzeitschriften zahlreiche Publikationen über die Auswirkungen der Krise auf das Zinsniveau und die Renditen von Staatsanleihen in den europäischen Ländern.[1] Im Laufe des Jahres 2012 wurden für zehnjährige Staatsanleihen südeuropäischer Krisenstaaten Renditen von über zehn Prozent verlangt.[2]

Auf die hohen Finanzierungskosten einiger europäischer Staaten und die allgemeine rezessive Wirtschaftsentwicklung hat die Europäische Zentralbank mit einer expansiven Geldpolitik reagiert. Im Juli 2012 wurden die Leitzinsen auf ein historisches Allzeittief gesenkt. Seit der Zinssenkung und bis zu dem Zeitpunkt, als die Arbeit verfasst wurde, betrug der Hauptrefinanzierungssatz, zu dem die Geschäftsbanken im Eurosystem Geld von der EZB zur Verfügung gestellt bekommen, 0,75 Prozent.[3]

Die reichliche Liquiditätsausstattung im Finanzsystem soll dazu beitragen, dass die Krisenländer sich einfacher mit Liquidität versorgen können, wodurch deren Rettung erleichtert werden soll. Als Folge der expansiven Geldpolitik der EZB ist das allgemeine Zinsniveau deutlich gesunken.[4] Hinzu kommt, dass die Unsicherheit aufgrund der Schuldenkrise in Europa die Nachfrage nach „sicheren“ Geldanlagen verstärkt hat. Dies führte dazu, dass die Renditen von Staatsanleihen in den großen und bonitätsstarken Ländern, zu denen die Bundesrepublik Deutschland zählt, ebenfalls auf ein sehr niedriges Niveau gefallen sind.[5] So betrug die Durchschnittsrendite der zehnjährigen Bundesanleihe in April 2013 rund 1,7 Prozent.[6] Bei einer angenommenen Jahresinflation von zwei Prozent[7], wie im Jahr 2012, ergibt sich somit für die Anleger in deutsche Staatspapiere eine negative Realverzinsung. Besonders deutlich wird es bei Wertpapieren mit kürzeren Laufzeiten. Die Rendite der zweijährigen Bundesschatzanweisung lag im Jahr 2012 nahe der Nullgrenze und teilweise auch im negativen Bereich. Das bedeutet, dass der deutsche Staat mit der Emission von Staatsanleihen mit zweijähriger Laufzeit zum Teil Liquidität nahezu kostenfrei zur Verfügung gestellt bekommen hat.[8]

Die für die Bundesrepublik Deutschland zwar vorteilhaften Refinanzierungsbedingungen führen bei den Sparern zu realen Wertverlusten. Um den tatsächlichen Wert des Vermögens zu erhalten, müssten die Anleger in höher verzinste und daher riskantere Anlagen, wie Aktien oder Anleihen mit höherem Bonitätsrisiko, investieren. Besonders belastend wirken sich die niedrigen Zinsen auf konservative Investoren, wie Versicherer, aus. Denn um die Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern zu finanzieren, halten sie üblicherweise einen großen Teil ihrer Anlagen in sicheren Zinsprodukten. Deshalb sind vor allem langfristig orientierte Renten- und Lebensversicherungen von dem Niedrigzinsniveau negativ betroffen.[9] Die Schwierigkeiten spiegeln sich in gesunkenen Durchschnittsrenditen der Kapitalanlagen der Versicherungsunternehmen und der damit verbundenen Kürzung der Überschussbeteiligung wider. Außerdem sorgen sich Versicherungsnehmer und Experten um die Garantiezahlungen aus Lebensversicherungen und die Fähigkeit der Unternehmen, diese langfristig zu bedienen.[10]

Die Bedeutung der Niedrigzinsphase für die Zukunft der deutschen Lebensversicherungswirtschaft wird auch bei der Betrachtung des japanischen Lebensversicherungsmarktes deutlich. In der seit über 15 Jahren bestehenden Niedrigzinsphase in Japan konnten bereits mehrere Lebensversicherer, wie z.B. die Nissan Mutual Life Insurance Group, bedingt durch die niedrigen Renditen aus den Kapitalanlagen, ihre Zinsgarantien gegenüber den Versicherungsnehmern nicht erfüllen und gingen mit ungedeckten Verbindlichkeiten in die Insolvenz.[11] Daher stellt sich zunehmend die Frage, ob die Lebensversicherungsunternehmen in Deutschland die zur Refinanzierung erforderlichen Zinserträge aus eigenen Kapitalanlagen weiter erwirtschaften können und welchen Gefahren die deutsche Lebensversicherungswirtschaft in der Niedrigzinsphase ausgesetzt ist.[12]

1.2 Zielsetzung und Gang der Untersuchung

Ziel dieser Bachelor-Thesis besteht darin, die Auswirkungen des Niedrigzinsniveaus auf die Lebensversicherungswirtschaft in Deutschland zu untersuchen und Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, welche den Erhalt der Profitabilität der Lebensversicherungsunternehmen in den aktuell schwierigen Rahmenbedingungen ermöglichen. Anschließend sollen durch denkbare Zukunftsszenarien bezüglich der Zinsentwicklung mögliche Aussichten der Branche prognostiziert werden.

Die vorliegende Bachelorarbeit gliedert sich insgesamt in sieben Kapitel. Nach der Darstellung der Themenrelevanz und der Problemstellung in der Einleitung wird zunächst im Kapitel zwei das allgemeine Niedrigzinsniveau untersucht. Um einen thematischen Überblick zu verschaffen, wird es weitestgehend von der Versicherungsbranche abstrahiert. Vielmehr sollen die grundsätzlichen Fragen geklärt werden, welche Faktoren den Zins beeinflussen, welche unterschiedliche Ursachen der Niedrigzinspolitik zugrunde liegen sowie welche wirtschaftliche Gefahren das niedrige Zinsumfeld nach sich ziehen kann. Das Kapitel drei widmet sich dagegen ausschließlich der Lebensversicherungswirtschaft. Nach einer allgemeinen Darstellung des Produktes Lebensversicherung, dessen Komponenten, Formen und Funktionen, wird der Fokus auf die Kapitalbildung in der Lebensversicherung und das dazugehörige Kapitalanlagegeschäft gelegt. Insbesondere die dort dargestellten Verpflichtungen der Lebensversicherer sowie Vorschriften bei der Kapitalanlage werden eine signifikante Bedeutung für die nachstehende Untersuchung haben. Den Kern der Arbeit bildet das Kapitel vier. Dort werden die Auswirkungen der Niedrigzinsphase auf unterschiedliche Bereiche des Lebensversicherungsgeschäfts untersucht sowie Reaktionen der Lebensversicherer auf die veränderten Rahmenbedingungen dargestellt. In Kapitel fünf werden zusätzlich mögliche Handlungsalternativen diskutiert, welche ergriffen werden können, um die Profitabilität des Lebensversicherungsgeschäfts in den veränderten Rahmenbedingungen zu optimieren. Anschließend werden in Kapitel sechs in zwei unterschiedlichen Szenarien mögliche Aussichten und Risiken der Lebensversicherungsbranche prognostiziert. Für eines der Szenarien wird insbesondere in Anlehnung an das Niedrigzinsumfeld in Japan diskutiert, ob die Folgen der Nullzinspolitik der Bank of Japan für den japanischen Versicherungsmarkt auf den heutigen Lebensversicherungsmarkt in Deutschland übertragen werden können. Die Ausarbeitung schließt in Kapitel sieben mit einem Fazit, in welchem die Ergebnisse der Arbeit zusammengefasst und Grenzen der Arbeit aufgezeigt werden, ab. Die aus der Arbeit resultierenden Fragestellungen werden zusätzlich in einem kurzen Forschungsausblick genannt.

Die nachstehende Untersuchung hat den Stand April 2013. Dies betrifft insbesondere Daten zu der Zinsentwicklung, die nur bis zu diesem Zeitpunkt berücksichtigt werden konnten. Des Weiteren soll erwähnt werden, dass in den nachfolgenden Ausführungen die Lebensversicherungsgesellschaften teilweise mit dem allgemeinen Begriff Versicherer bezeichnet werden. Dies sollte nicht auf eine Unterscheidung hindeuten.

2 Niedrigzinsniveau auf Kapitalmärkten

2.1 Einflussfaktoren auf das Zinsniveau

Mit einem Zins wird allgemein der Preis für eine befristete Überlassung von Kapital ausgedrückt, den der Kapitalnehmer dem Kapitalgeber zahlt. In der Regel ist der Zins umso höher, je länger die Kapitalüberlassung dauert. Die durchschnittliche Höhe der am Markt für eine bestimmte Laufzeit genannten Zinssätze wird unter dem Begriff Zinsniveau subsumiert.[13] Die Entwicklung des Zinsniveaus auf den Finanzmärkten wird von mehreren Faktoren bestimmt. In der Literatur werden überwiegend drei zentrale Komponenten genannt, die langfristig gesehen Einfluss auf das Zinsniveau nehmen und in einer Wechselwirkung zueinander stehen.

Der erste Faktor sind die Maßnahmen der Geldpolitik, die zunächst den Interbanken-Handel beeinflussen. Wie jeder andere Markt auch, wird der Interbanken-Geldmarkt durch Preis und Menge bzw. in diesem Fall durch Zins und Bankenliquidität bestimmt. Somit hat die Höhe der umlaufenden Geldmenge und der Leitzinsen eine unmittelbare Auswirkung auf den Interbankenzins. Dieser ist wiederum maßgeblich für die Konditionen der Kreditinstitute gegenüber ihren Geschäften mit den Nichtbanken.[14] Infolgedessen können geldpolitische Maßnahmen Änderungen des allgemeinen Zinsniveaus bewirken. Ein Beispiel für ein geldpolitisches Instrumentarium ist der Erwerb von Staatsanleihen durch die Zentralbank, wodurch das Geldvolumen erhöht wird und infolge des höheren Geldangebotes das Zinsniveau sinkt. Auch durch eine Veränderung der Leitzinsen, zu welchen sich die Kreditinstitute bei Notenbanken Geld beschaffen können, kann die Zinsentwicklung beeinflusst werden. Somit bedeutet die Senkung der Leitzinsen i.d.R., dass die Zinsen für Bankkredite ebenfalls sinken. Die Summe geldpolitischer Maßnahmen, die zur Senkung des Zinsniveaus beitragen, kann als Niedrigzinspolitik bezeichnet werden.[15]

Der zweite Faktor ist die konjunkturelle Entwicklung. Bei einem starken Wirtschaftswachstum erhöhen sich die Investitionen und führen zu einer erhöhten Nachfrage nach Finanzprodukten. Folgend der Angebots- und Nachfragetheorie führt eine starke Nachfrage zu einem Preisauftrieb. Dieser spiegelt sich auf dem Finanzmarkt bei der Zunahme der Kreditnachfrage in einem gestiegenen Zinsniveau wider. Umgekehrt sinkt der Zins in schwachen konjunkturellen Lagen, da die Kreditnachfrage aufgrund geringerer Investitionen ebenfalls fällt.[16] Diese automatische Zinsbewegung kann jedoch geldpolitisch beeinflusst werden. Ein niedriger Zins wird z.B. meist dazu verwendet, um den Konsum und somit das Wirtschaftswachstum zu fördern.[17]

Der dritte Faktor ist die Inflationsentwicklung. Eine steigende Inflationsrate vermindert den Wert des Geldes und erhöht somit die Forderung der Geldgeber nach einem ausgleichenden Zins.[18] Die Inflationsentwicklung kann jedoch ebenfalls mithilfe von geldpolitischen Maßnahmen beeinflusst werden. Für die Geldpolitik der EZB gilt die Wahrung der Preisstabilität sogar als das vorrangige Ziel.[19]

Trotz der separaten Darstellung kann festgehalten werden, dass die Geldpolitik aufgrund ihrer möglichen Einflussnahme auf die anderen Faktoren als dominierende Größe bei der Veränderung des Zinsniveaus betrachtet werden kann. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wird deshalb die Geldpolitik mit deren zinspolitischen Maßnahmen als den treibenden Faktor für das aktuell vorhandene Zinsniveau angenommen.

2.2 Ursachen für die Niedrigzinspolitik

2.2.1 In Japan

Die Zinspolitik der Zentralbanken spielt, wie bereits im vorangegangenen Unterkapitel genannt, eine entscheidende Rolle bei der Bildung des Zinsniveaus in einem Land. Seit über zehn Jahren verfolgen die wichtigsten Zentralbanken der westlichen Länder und Japans eine expansive Geldpolitik, um die Zinssätze niedrig zu halten. Die Grundidee dabei ist, dass die niedrigen Zinssätze Investitionen für angeschlagene Unternehmen in der Krisenzeit weiter ermöglichen und dadurch zu einem konjunkturellen Aufschwung führen.[20]

Der Vorreiter der expansiven Finanzpolitik ist Japan. Das Land hat 15 Jahre vor Europa einen großen Boom-und-Krisen-Zyklus erlebt und als Folge die (beinahe) Nullzinsgrenze erreicht[21] (Abb. 1). Ausgangspunkt für die expansive Geldpolitik in Japan war der Exporteinbruch nach der Yen-Aufwertung, die das Handelsungleichgewicht zwischen Japan und den USA beseitigen sollte. Die darauf folgenden Spekulationen auf den japanischen Vermögensmärkten, die in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre durch die expansive Geldpolitik der Bank of Japan ausgelöst wurden, führten zu einem Boom auf den Aktien- und Immobilienmärkten. Um die wirtschaftliche Überhitzung zu drosseln, reagierte die Bank of Japan mit einer Leitzinserhöhung. Diese hat zwar die Spekulationen auf dem Aktienmarkt beendet, führte die japanische Wirtschaft jedoch in eine tiefe Krise. Zu Beginn der 1990er Jahre brachen der Immobilien- und Aktienmarkt zusammen. Um die Konjunktur erneut zu stützen, setzte die Bank of Japan im Jahr 1991 erneut auf eine extrem expansive Geldpolitik. Bis Ende 1995 wurde der Leitzins der Bank of Japan auf 0,5 Prozent gesenkt und seitdem auf diesem Niveau belassen.[22]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Leitzinsentwicklung in Japan

Quelle: In Anlehnung an Bloomberg (2013a), BOJDTR Index.[23]

2.2.2 In den USA

In den USA werden niedrige Zinsen von der US Notenbank Federal Reserve (Fed) grundsätzlich zur Bekämpfung von Finanzkrisen eingesetzt. Angefangen mit dem „Schwarzen Montag“ im Jahr 1987, als die Aktienkurse um 22 Prozent eingebrochen sind, hat der damalige Vorsitzende der Fed, Alan Greenspan, die Leitzinsen von 7,5 auf 7 Prozent gesenkt.[24]

Wie in der Abbildung 2 zu sehen ist, hat die Fed auf die Ereignisse der letzten 15 Jahre auch mit einer expansiven Geldpolitik reagiert. So wurde nachdem Platzen der Dotcom-Blase im Jahr 2000 sowie den Terroranschlägen des 11. Septembers 2001 die Geldpolitik der amerikanischen Zentralbank darauf ausgerichtet, eine drohende Rezession der US-Realwirtschaft zu vermeiden. Mit einer Reduktion der Leitzinsen von 6,5 Prozent im Jahr 2001 bis auf ein Prozent im Jahr 2004 stellte die Fed dem Markt günstige Liquidität bereit. Infolgedessen fragten die Geschäftsbanken mehr Liquidität bei der Zentralbank nach und erweiterten das Kreditgeschäft. Die Zinssenkung sollte einerseits den konjunkturellen Abschwung verhindern sowie die Aktienmärkte stabilisieren.[25]

Nach einer zwischenzeitlichen Zinsanhebung in den Jahren 2004 – 2007, die im Unterkapitel „Wirtschaftliche Folgen des niedrigen Zinsniveaus“ näher thematisiert wird, liegt der Leitzins der amerikanischen Geldpolitik momentan bei 0,00 – 0,25 Prozent (Abb. 2).[26] Die Leitzinssenkung sowie der Erwerb großer Mengen an Staatsanleihen wurden von der Fed als Reaktion auf die Finanzkrise aus dem Jahr 2007 vorgenommen. Die daraus resultierenden niedrigen Zinsen sollten die Investitionen fördern sowie die Finanzierung der Immobilien wieder erleichtern.[27] Laut der Aussage des Vorsitzenden der Fed Ben Bernanke soll die Nullzinspolitik solange fortgeführt werden, bis die US-Arbeitslosigkeit von derzeit 7,6 Prozent[28] auf 6,5 Prozent fällt.[29]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2: Leitzinsentwicklung in den USA
Quelle: In Anlehnung an Bloomberg (2013b), FDTR Index.[30]

2.2.3 In der Eurozone

In der Europäischen Währungsunion war das Platzen der Dotcom-Blase die Ursache für die erste Senkung der Leitzinsen durch die Europäische Zentralbank.[31] Auch das gegenwärtige Niedrigzinsniveau in Europa ist auf die geldpolitischen Maßnahmen der EZB zurückzuführen. Die infolge der Staatsschuldenkrise in Not geratenen Banken und hochverschuldeten Krisenländer sollten mithilfe der Zinssenkungen und Aufkaufprogrammen von Staatsanleihen durch die EZB gestützt werden.[32] Wegen der sich immer wieder zuspitzenden Phasen der Schuldenkrise, wie zuletzt in Zypern, werden die Zinsen in Europa voraussichtlich auch in der absehbaren Zukunft noch auf einem niedrigen Niveau bleiben.[33] Hinzu kommt, dass die daraus resultierende Unsicherheit und das Streben nach sicheren Geldanlagen die Nachfrage nach den deutschen Staatsanleihen überproportional erhöht haben. Diese Flucht in sichere Anleihen hat zusätzlich dazu beigetragen, dass die Verzinsung der Bundesanleihen stark gesunken ist.[34] Dies ist in der nachfolgenden Grafik deutlich zu sehen. Trotz des relativ gleichbleibenden Leitzinses in der Eurozone ist die Rendite der Bundesanleihe in den Jahren von 2010 bis 2013 um mehr als zwei Prozentpunkte gefallen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Zinsentwicklung in der Eurozone

Quelle: In Anlehnung an Bloomberg (2013c), EURR002W Index; Bloomberg (2013d), GECU10YR Index.[35]

Als gemeinsame Ursache für das Niedrigzinsniveau in den westlichen Ländern und Japan kann also die Reaktion der Zentralbanken mit übermäßiger Liquidität auf wirtschaftspolitische Herausforderungen der vergangenen Jahre festgehalten werden.[36] Im nächsten Unterkapitel werden wirtschaftliche Folgen des niedrigen Zinsniveaus für westliche Industrieländer untersucht.

2.3 Wirtschaftliche Folgen der niedrigen Zinsen

2.3.1 Niedrigzinspolitik als eine Ursache der Krisen

Wie aus den vorherigen Unterkapiteln ersichtlich, wird eine Niedrigzinspolitik i.d.R. unmittelbar nach einer Krise eingesetzt. Im Allgemeinen sollen niedrige Geld- und Kapitalmarktzinsen sowie die reichliche Liquiditätsausstattung im internationalen Finanzsystem die Folgen der Finanzkrisen abmildern. Anlagen in als sicher geltende Finanzaktiva werden für Investoren unattraktiver, während die Kreditnachfrage sowie insgesamt das Eingehen von Risiken gefördert werden. Dies soll dabei helfen, die realwirtschaftliche Erholung zu stützen.[37] Diese positive Entwicklung konnte insbesondere in den Folgejahren nach der geplatzten Dotcom-Blase im Jahr 2000 in den USA beobachtet werden. Durch die expansive Geldpolitik der amerikanischen Zentralbank konnte die US Wirtschaft stabilisiert werden und einen Aufschwung verzeichnen.[38]

Einer der Nebeneffekte der niedrigen Zinsen ist jedoch, dass diese die Entstehung von Spekulationsblasen fördern. Die in den USA in dieser Zeit entstandene Immobilienblase ist ein gutes Beispiel hierfür. Die niedrigen Zinsen haben viele dazu verleitet, Hypothekendarlehen aufzunehmen und Immobilien zu erwerben. Auch Kunden mit geringer Bonität konnten aufgrund nicht vorhandener fester Eigenkapitalregeln Immobilienkredite aufnehmen.[39] Die hohe Nachfrage führte zu einem Immobilienboom. Die Blase platzte jedoch, nachdem die Leitzinsen im Jahr 2004 nach der Ankündigung der Inflationsgefahr für die amerikanische Volkswirtschaft von einem Prozent schrittweise auf 5,25 Prozent erhöht wurden (Abb. 2). Viele amerikanische Haushalte, insbesondere die mit schlechter Bonität, konnten daraufhin ihre Kredite nicht mehr bedienen, was zu Kreditausfällen und Zwangsversteigerungen führte. Der Angebotsüberhang am Immobilienmarkt und die weiter steigende Anzahl an Zwangsversteigerungen führten letzten Endes zu einem Verfall der Immobilienpreise.[40]

Das Platzen der Immobilienblase hat unmittelbar das Entstehen der weltweiten Finanzkrise verursacht.[41] Eine ausführlichere Erläuterung der Immobilien- und Finanzkrise würde der Umfang dieser Arbeit nicht hergeben. Auf die Darstellung des Verbriefungsvorganges von Hypothekenkrediten wurde deshalb verzichtet.

Auch die europäische Staatsschuldenkrise kann als eine Folge der Niedrigzinspolitik betrachtet werden.[42] In der Zeit, als die EZB die Leitzinsen in Reaktion auf die Ausweitung der Dotcom-Krise gesenkt hat, wurde in Deutschland eine Konsolidierung des Staatshaushalts infolge des Wiedervereinigungsbooms angestrebt. Die Kombination aus der restriktiven Geldpolitik in Deutschland und expansiver europäischer Geldpolitik förderte Kapitalflüsse an die Peripherie der Währungsunion und führte dort zu steigenden Staatsausgaben, Konsum und Spekulationen. Es haben sich länderspezifische Ungleichgewichte gebildet, insbesondere in Griechenland und Portugal bezogen auf die Staatsausgaben sowie auf den Immobilienmärkten in Spanien und Irland.[43] Die Zinsanhebung im Jahr 2005 sowie das Platzen der Blase auf dem US-Hypothekenmarkt haben die Krise in Europa ausgelöst. Die o. g. Peripherieländer der Währungsunion sind nach den spekulativen Übertreibungen in eine tiefe Rezession gefallen.[44]

2.3.2 Aktuelle Auswirkungen der expansiven Geldpolitik

Wie in den Abbildungen 1, 2 und 3 zu sehen ist, betreiben die Notenbanken in Japan, in den USA und in der Eurozone eine stark expansive Geldpolitik mit Leitzinsen unter einem Prozent. Ein weiterer Spielraum für Leitzinssenkungen zur Konjunkturankurbelung ist damit kaum noch gegeben. Durch Ankäufe von Staatsanleihen sowie die aktuell verfolgte Politik der EZB, den Geschäftsbanken Liquidität in unbegrenztem Umfang bereitzustellen, werden jedoch weitere geldpolitische Impulse gesetzt. Inwiefern diese Maßnahmen weiter zur Anregung der konjunkturellen Entwicklung beitragen ist nicht eindeutig. Gleichzeitig birgt diese Politik jedoch schwerwiegende Risiken für die Wirtschaft. Aktuell ist in Deutschland noch keine Inflation festzustellen. Im Falle einer langfristigen Fortsetzung der expansiven geldpolitischen Ausrichtung, insbesondere in Kombination mit einem Konjunkturaufschwung, droht allerdings die Gefahr, dass sich die Preisentwicklung beschleunigt und nicht mehr zu kontrollieren ist.[45]

Ein weiterer Effekt der aktuellen expansiven Geldpolitik ist das Risiko der Entstehung neuer Blasen an den Finanzmärkten. Die Risikoneigung der Marktteilnehmer ist bereits deutlich gestiegen und hat an den Aktienmärkten zu erheblichen Kurssteigerungen geführt. Sowohl der DAX als auch der Dow Jones haben im Frühjahr 2013 ihre Rekordstände erreicht, obwohl die Perspektiven der Weltwirtschaft nicht außerordentlich gut waren. Es besteht somit die Gefahr, dass für Kurssteigerungen nicht die besseren Fundamentaldaten sondern eine überschüssige Liquidität, die investiert werden muss sowie ein Mangel an Anlagealternativen als ursächlich anzusehen sind. Das Platzen der Preisblasen würde erhebliche Nebenwirkungen für die Finanzmarktstabilität haben.[46]

Die Nullzinspolitik und die damit verbundenen niedrigen Zinsen führen außerdem zu Anlageschwierigkeiten bei all jenen Finanzmarktakteuren, die sich keine riskante Geldanlage erlauben können, jedoch für ihr Geschäftsmodell eine Rendite über der Inflationsrate erwirtschaften müssen. Anbieter von Lebensversicherungen sowie von Altersvorsorgeprodukten sind hiervon besonders betroffen.[47]

Bevor eine detaillierte Untersuchung der konkreten Auswirkungen der Niedrigzinsphase auf die Lebensversicherungswirtschaft vorgenommen wird, soll die wirtschaftliche Bedeutung der Lebensversicherung, deren Einordnung in die Versicherungswirtschaft sowie die Funktion des Lebensversicherungsgeschäfts dargestellt werden.

3 Lebensversicherungswirtschaft

3.1 Produkt Lebensversicherung – Überblick

Grundsätzlich dient jede Lebensversicherung der Absicherung des wirtschaftlichen Risikos, das sich aus der Unsicherheit und Unberechenbarkeit des menschlichen Lebens ergibt. Der Hauptbestandteil des Vertrages ist i.d.R. die Todesfallabsicherung, wobei oft auch andere Auslöser der Versicherungsleistung Gegenstand des Vertrages sein können. Das sind z.B. die ungewisse Lebensdauer (Erlebensfallrisiko) oder die vorzeitige Berufsunfähigkeit (Berufsunfähigkeitsversicherung).[48] Weitere Details zu den Produkten der Sparte Lebensversicherung werden im Kapitel Funktionen und Formen der Lebensversicherung dargestellt.

Innerhalb der Versicherungswirtschaft gehört die Lebensversicherung zu den Sparten der Individualversicherung.[49] Im Vergleich zu den Sparten der Sozialversicherung, in denen für die Arbeitnehmer unter einer bestimmten Einkommensgrenze i.d.R. Versicherungspflicht besteht,[50] ist der Abschluss einer Individualversicherung in den meisten Fällen freiwillig.[51] Des Weiteren ist die Lebensversicherung eine Summenversicherung. Dies beruht darauf, dass sich der Versorgungsbedarf bei Tod, Erleben und Berufsunfähigkeit nicht an einer konkreten Größe orientiert sondern nur nach einer individuellen Einschätzung ermittelt werden kann. Der Versicherungsschutz bezieht sich deshalb auf eine, im Voraus festgelegte, Versicherungssumme. Im Gegensatz dazu steht die Schadenversicherung, die sich an den Wiederaufbau-, Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten der versicherten Gegenstände orientiert.[52] Im Anhang 1 wird das System der Versicherungszweige in einer Übersicht dargestellt.[53]

In der deutschen Versicherungswirtschaft ist die Lebensversicherung die bedeutendste Sparte der Individualversicherung.[54] Ausgehend vom gesamten Prämienvolumen der deutschen Versicherer aus dem Jahr 2011 in Höhe von 178,2 Mrd. Euro, entfallen 86,8 Mrd. Euro auf die Lebensversicherungsverträge. Somit entspricht der Lebensversicherungsanteil knapp der Hälfte des gesamten Beitragsaufkommens der deutschen Versicherer.[55] Gleichzeitig gehört die Lebensversicherung mit 93 Millionen Verträgen zu den beliebtesten Formen der Vorsorge in Deutschland. Gerade in Folge der einsetzenden Finanzkrise im Jahr 2008 konnte die Lebensversicherung mit den damals im Marktvergleich ansehnlichen Renditen an Attraktivität gewinnen.[56]

3.2 Komponenten der Lebensversicherung

Den Kern jedes Versicherungsgeschäfts, darunter auch der Lebensversicherung, bildet der Transfer von Risiken vom Versicherungsnehmer (VN) an den Versicherer. Der Versicherer gibt mit dem Vertragsabschluss an den VN ein Versicherungsschutzversprechen ab, Leistungen nach Eintritt von Versicherungsfällen zu gewähren. Die bei dem VN durch die Schäden entstandenen Mittelbedarfe werden somit ausgeglichen. Da die Versicherungsunternehmen zahlreiche Wahrscheinlichkeitsverteilungen von Schäden übernehmen, können sie die Risiken im Kollektiv des Versicherungsbestandes sowie in der Zeit ausgleichen. Diese Komponente des Versicherungsvertrages wird als Risikogeschäft bezeichnet. In der Lebensversicherung ist i.d.R. das menschliche Leben der Gegenstand des Risikogeschäfts.[57]

Neben der Risikokomponente kommt es bei einigen Formen der Lebensversicherung zu einem Spar- und Entspargeschäft. Das Spargeschäft liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer Sparbeiträge an den Versicherer zahlt und dieser sich verpflichtet, das sich daraus ergebene Kapital zu verzinsen und zu bestimmten Terminen bzw. unter festgelegten Voraussetzungen dem Versicherungsnehmer zu Verfügung zu stellen . Umgekehrt bedeutet das Entspargeschäft, dass der VN dem Versicherer Kapital überlässt, welches zu einem bestimmten Zeitpunkt einschließlich der Zinseszinsen in Form einer Rente ausgezahlt wird.[58] In welchen Formen der Lebensversicherung das Spargeschäft enthalten ist, wird im nächsten Kapitel dargestellt.

Damit Risiko- sowie Spar- und Entspargeschäft zu einem vollendeten Produkt werden, bedarf es zahlreicher Dienstleistungen seitens des Versicherers. Dazu gehören z.B. die Kundenberatung, die Risikovorsorge sowie die Abwicklungsleistungen. Die genannten Dienstleistungen können unter der Bezeichnung Dienstleistungsgeschäft zusammengefasst werden.[59] Im folgenden Kapitel werden das Risikogeschäft sowie das Spargeschäft den einzelnen Formen der Lebensversicherung zugeordnet.

3.3 Funktionen und Formen der Lebensversicherung

Die Abschlussgründe für eine Lebensversicherung sind vielfältig. Zum einen ergeben sich diese aus der Sicherungsfunktion bzw. dem Risikogeschäft der Lebensversicherung in Form von Hinterbliebenenabsicherung, Berufsunfähigkeitsabsicherung oder Kredit- und Vermögensabsicherung. Zum anderen kommt die Sparfunktion der Lebensversicherung, insbesondere zum Zwecke der Altersvorsorge, hinzu. Somit stellt die Lebensversicherung neben der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der betrieblichen Altersversorgung einen wesentlichen Bestandteil des Drei-Schichten-Modells zur Altersvorsorge dar.[60]

Zur Ausübung dieser Funktionen sind unterschiedliche Formen der Lebensversicherung vorhanden. Für die vorliegende Untersuchung genügt eine Einteilung der Lebensversicherung nach der Art des versicherten Risikos (Tod, Erlebensfall, usw.) sowie nach der Art des Anlagemediums (Kapitallebensversicherung, fondsgebundene Lebensversicherung).[61] Im Folgenden werden die relevanten Lebensversicherungsprodukte kurz beschrieben.

Art des Risikos:

1. Reine Todesfallversicherung: Bei der Todesfallversicherung, auch Risikoversicherung genannt, wird die vereinbarte Versicherungssumme nur im Todesfall des Versicherten innerhalb der Vertragsdauer fällig.[62] Reine Todesfallversicherung kann z.B. zur Hinterbliebenenversorgung oder zur Absicherung von Darlehen bzw. Hypotheken abgeschlossen werden.[63] Reine Todesfallabsicherung sieht kein Spargeschäft vor.[64]

2. Erlebensfallversicherung: Bei der Erlebensfallversicherung wird die Versicherungsleistung nur dann fällig, wenn die versicherte Person den Ablauf der Versicherung erlebt. In Deutschland wird die Erlebensversicherung üblich in Form einer Rente ausgezahlt.[65]

3. Gemischte Kapitallebensversicherung: Diese Form der Lebensversicherung ist eine Kombination aus der Todesfall- und Erlebensfallversicherung. Die Versicherungsleistung wird bei Tod der versicherten Person ausgezahlt, spätestens jedoch bei Ablauf der Versicherung. Sie verbindet somit die Hinterbliebenenversorgung mit der Altersvorsorge. Diese Form der Lebensversicherung ist in Deutschland am meisten verbreitet und gilt deshalb als die klassische Lebensversicherung.[66] Sowohl in der Erlebensfallversicherung als auch in der gemischten Kapitallebensversicherung ist das Spargeschäft ein wesentlicher Vertragsbestandteil.[67]

Art des Anlagemediums:

1. Klassische Lebensversicherung: Die Haupteigenschaft der klassischen Lebensversicherung, bezogen auf die Kapitalbildung, besteht darin, dass der Sparanteil zu einem festen Zins, dem sog. technischen Zins, angelegt wird.[68]

2. Fondsgebundene Lebensversicherung: Die Besonderheit der fondsgebundenen Lebensversicherung ist, dass die Sparbeiträge in Anteile an Investmentfonds investiert werden. Im Unterschied zur klassischen Lebensversicherung ist die Höhe des Erlebensfallkapitals nicht garantiert. Das Kapitalanlagerisiko wird somit auf den VN übertragen.[69]

Durch die Vereinbarung einer festen Verzinsung bei der klassischen Lebensversicherung liegt das Kapitalanlagerisiko zur Erwirtschaftung der garantierten Rendite, im Gegensatz zu fondsgebundenen Policen, bei dem Versicherungsunternehmen. Somit liegt die Problematik der niedrigen Zinsen für Versicherer insbesondere in der Erwirtschaftung der garantierten Rendite für die Verträge der klassischen Lebensversicherung.[70] Für die weitere Darstellung der Auswirkungen des Niedrigzinsniveaus auf die Lebensversicherungswirtschaft wird die klassische Lebensversicherung deshalb als Basis genommen.

3.4 Kapitalbildung in der Lebensversicherung

3.4.1 Aufbau des Deckungskapitals – Deckungsrückstellung

Wie im vorherigen Unterkapitel bereits dargestellt, erfüllt die kapitalbildende Lebensversicherung neben der Hinterbliebenenabsicherung im Todesfall auch eine Sparfunktion, indem eine festgelegte Ablaufleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt bereitgestellt wird. Zur Finanzierung der Versicherungssumme, die bei Ablauf der Versicherung ausgezahlt wird, werden die in der Prämie enthaltenen Sparanteile verwendet. Sie werden verzinslich angesammelt und bilden für jeden Vertrag, gemindert um die Abschlusskosten, das sog. Deckungskapital.[71] Die Summe aller Deckungskapitalien bildet die Deckungsrückstellung, die auf der Passivseite der Bilanz eines Lebensversicherungsunternehmens ausgewiesen wird.[72]

Grundsätzlich ist die Deckungsrückstellung zur Abdeckung von ungewissen Verbindlichkeiten, die sich aus den Versicherungsverträgen ergeben, zu bilden. Die Berechnung der Deckungsrückstellung erfolgt deshalb unter Beachtung des Vorsichtsprinzips, welches angemessene Sicherheitszuschläge auf die verwendete Rechnungsgrundlage vorsieht.[73] Darüber hinaus bestehen aufsichtsrechtliche Vorschriften über den Umfang der Kapitalanlagen und Eigenmittel, die zur Sicherung der Ansprüche der Versicherungsnehmer gehalten werden müssen.[74] Die relevanten Grundsätze des Anlagemanagements für das sog. gebundene Vermögen[75] werden ausführlich im Kapitel Kapitalanlagegeschäft behandelt.

3.4.2 Garantiezins

Ein wesentlicher Bestandteil der klassischen Lebensversicherung ist der sog. Rechnungszins, der im Sprachgebrauch auch als Garantiezins bezeichnet wird. Mit dem Rechnungszins wird das aus Sparbeiträgen angesammelte Deckungskapital über die gesamte Vertragslaufzeit verzinst.[76] Somit stellt der Garantiezins eine verbindliche Mindestverzinsung dar, die während der gesamten Versicherungsdauer erwirtschaftet werden muss, um die vertraglich vereinbarten Leistungen bei konstanten Beiträgen erbringen zu können.[77] Für viele Kunden gilt der Garantiezins als eines der wichtigsten Argumente zum Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages.[78]

Der Rechnungszins wird auf Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) sowie der Bundesfinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durch die Deckungsrückstellungsverordnung von dem Bundesfinanzministerium festgesetzt.[79] Die Verordnung sieht vor, dass der Garantiezins 60 Prozent von der durchschnittlichen Rendite der Bundesanleihe aus den letzten zehn Jahren nicht übersteigt.[80]

Der Hintergrund für die Begrenzung des Garantiezinses ist die Befürchtung, dass die Lebensversicherungsunternehmen durch die geringen Renditen der Staatsanleihen, in welche sie u.a. das Kapital anlegen, nicht die nötigen Erträge erwirtschaften können, um die garantierten Zinsen an die Versicherten zu zahlen.[81] In exakter Formulierung stellt der Garantiezins also keinen Mindest-Zinssatz, sondern einen Höchst-Zinssatz dar, den die Versicherungsunternehmen ihren Kunden garantieren dürfen. Die den Garantiezinssatz übersteigenden Erträge schreiben die Versicherungsunternehmen jedoch den Versicherten über die Überschussbeteiligung gut.[82] Diese wird der Gegenstand des nächsten Unterkapitels sein.

Obwohl der Garantiezins für die gesamte Vertragslaufzeit unverändert bleibt, kann dessen Höhe durch die Koppelung an die Staatspapiere in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Vertragsbeginns variieren. Für Verträge, die bis zum Jahr 1988 abgeschlossen wurden, beträgt der Rechnungszins drei Prozent. Zwischen Juli 1994 und Juni 2000 wurden Verträge mit dem bis jetzt höchsten Garantiezins von vier Prozent angeboten.[83]

Da der Zinssatz für langfristige Staatsanleihen in Deutschland in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken ist (siehe Abb. 3), wurde der Garantiezins entsprechend dieser Entwicklung ebenfalls schrittweise angepasst. Seit 2012 beträgt der garantierte Zins in der kapitalbildenden Lebensversicherung 1,75 Prozent.[84]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4: Rechnungszinsentwicklung

Quelle: In Anlehnung an Bloomberg (2013), o. S; Statista (2013b), o. S.[85]

Wie aus der Grafik erkennbar ist, liegt der Rechnungszins stets unter 60 Prozent der durchschnittlichen Zehnjahresrendite der Bundesanleihe.

Da die jeweilige Veränderung des Rechnungszinses nur die Neuabschlüsse betrifft, weicht die durchschnittliche Garantieverzinsung des Gesamtbestandes von dem aktuell geltenden Garantiezins i.d.R. ab. Bis zu 30 Prozent der bestehenden Lebensversicherungsverträge sind im Zeitraum abgeschlossen worden, in dem der Garantiezins bei vier Prozent lag. Branchenweit liegt der durchschnittliche Garantiezins im gesamten Versicherungsbestand derzeit bei 3,2 Prozent.[86]

3.4.3 Überschussbeteiligung

Wie bereits in den Ausführungen über den Garantiezins dargestellt, partizipieren Versicherungsnehmer an den Erträgen der Versicherungsunternehmen, die die Höhe des Rechnungszinses übersteigen, über die Überschussbeteiligung. Nach § 153 (1) VVG ist die Überschussbeteiligung auch gesetzlich vorgeschrieben, wenn diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.[87] Für den Vertrieb stellt die Überschussbeteiligung ein wichtiges Verkaufsargument dar, besonders, wenn diese über der Gewinnbeteiligung der Wettbewerber liegt. Grundsätzlich ist die Überschussbeteiligung ein Kriterium für die Attraktivität von Lebensversicherungen.[88]

Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung ist die Überschussbeteiligung i.d.R. auf zwei Bestandteile aufgeteilt – laufender Überschuss und Schlussüberschuss. Der laufende Überschuss wird dem Vertragskonto im Allgemeinen jährlich gutgeschrieben, während der Schlussüberschuss in voller Höhe erst bei Ablauf der Beitragszahlungsdauer ausgezahlt wird.[89]

Die Überschüsse in der Lebensversicherung ergeben sich durch eine vorsichtige Tarifkalkulation, welche den vereinbarten Versicherungsschutz über die gesamte Vertragslaufzeit zu konstanten Beiträgen gewährleisten soll. Dies bedeutet, dass die Beiträge bei der Kalkulation aus Sicherheitsgründen mit Zuschlägen versehen werden.[90] Im Wesentlichen resultieren die Überschüsse aus drei Faktoren:

- Risikoanteil, wenn die Sterblichkeit geringer ist, als bei der Prämienberechnung angenommen;
- Kostenanteil, wenn die Verwaltungskosten geringer als angenommen ausgefallen sind;
- Sparanteil, wenn die Verzinsung der Sparbeiträge den Rechnungszins übersteigt.[91]

Der Anteil des Überschusses, welcher an die Versicherungsnehmer ausgezahlt werden soll, wird grundsätzlich von dem Versicherungsunternehmen selbst bestimmt, wobei bestimmte Grenzen nicht unterschritten werden dürfen. Von den erwirtschafteten Kapitalerträgen sind mind. 90 Prozent an die Versicherungsnehmer auszuzahlen. Von dem Risikogewinn gehen mind. 75 Prozent an die Kunden. Vom Kostengewinn bekommen die Versicherten mind. 50 Prozent.[92] Die Höhe der laufenden Überschussbeteiligung im Jahr 2013 liegt im Branchenschnitt bei 3,6 Prozent, während diese im Jahr 2012 noch bei 3,91 Prozent gelegen hat.[93]

Die laufende Überschussbeteiligung kann nach unterschiedlichen Methoden verwendet werden. Verbreitet in der Lebensversicherung sind die verzinsliche Ansammlung und das Bonussystem. Bei der verzinslichen Ansammlung wird die Überschussbeteiligung dem Versicherungsvertrag gutgeschrieben und jährlich verzinst. Dementsprechend erhöht sich die Ablaufleistung des Vertrages. Beim Bonussystem werden die Überschüsse für eine zusätzliche beitragsfreie Versicherung verwendet. Diese sieht eine Leistung sowohl im Todes- als auch im Erlebensfall vor.[94]

3.4.4 Beteiligung an Bewertungsreserven

Neben der Beteiligung an dem Überschuss sieht § 153 Abs. 3 VVG vor, die Versicherungsnehmer bei Beendigung des Vertrages zur Hälfte an den Bewertungsreserven des Versicherungsunternehmens zu beteiligen.[95] Mit den Bewertungsreserven wird der „ Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem aktuellen Marktwert des Lebensversicherers und seiner Anlagemittel“[96] bezeichnet. Ein positiver Unterschiedsbetrag wird als stille Reserve genannt, ein negativer – als stille Last. Bewertungsreserven entstehen aus der Veränderung des aktuellen Marktwertes der Kapitalanlage i.V.m. dem sog. Niederstwertprinzip, nach dem die Lebensversicherungsunternehmen ihre Kapitalanlagen bilanzieren. Gem. § 252 HGB dürfen nicht realisierte Gewinne in der Bilanz nicht berücksichtigt werden. Somit ergeben sich stille Reserven, wenn der Wert einer Kapitalanlage bis zum Bilanzstichtag gestiegen ist und diese nicht veräußert wurde.[97]

Da stille Reserven in erster Linie auf Beitragszahlungen der Versicherungsnehmer beruhen, ist eine Beteiligung hieran zunächst gerechtfertigt. Anderseits sind stille Reserven, da sie noch nicht realisiert wurden, nicht garantiert. Theoretisch könnten sie sich also auch in stille Lasten umschlagen. Dies konnte insbesondere während der Börsenkrise am Anfang des Jahrzehnts beobachtet werden.[98]

Die Entscheidung über die Beteiligung der Versicherungsnehmer an dem Vermögenszuwachs der Versicherungsgesellschaft wurde im Jahr 2005 vom Bundesverfassungsgericht getroffen. Damals betraf es vor allem Reserven auf Aktien und Immobilien. Die Regeln gelten jedoch auch für Anleihen, deren Marktwert im Jahr 2012 aufgrund des kontinuierlich gesunkenen Zinsniveaus deutlich gestiegen ist.[99] Der gestiegene Marktwert der Wertpapiere spiegelt sich in hohen Bewertungsreserven der Versicherungsgesellschaften wider. In der folgenden Tabelle werden stille Reserven der fünf größten Lebensversicherer im Verhältnis zu den Kapitalanlagen dargestellt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 5: Bewertungsreserven der fünf größten Lebensversicher

Quelle: In Anlehnung an Hoyer, N. (2013), o. S.

Am Beispiel der Allianz kann gesehen werden, dass theoretisch 5,55 Prozent des Kapitalanlagevermögens an die Versicherungsnehmer zusätzlich ausgezahlt werden müssten, wenn sämtliche Verträge des Versicherungsbestandes gleichzeitig ablaufen bzw. gekündigt würden. Der genaue Wert der Belastung lässt sich jedoch nur ermitteln, wenn explizite Zahlen zu ablaufenden Verträgen vorliegen. Im Zusammenhang mit der Beteiligung an den Bewertungsreserven sollte jedoch berücksichtigt werden, dass die Reserven bei einem Zinsanstieg sich ohnehin vermindern würden.

Die hohen Bewertungsreserven sind außerdem ein Zeichen der schlechten Wiederanlagemöglichkeiten. Die Beteiligung bedingt den Verkauf von Anlagen und somit die Realisierung von Reserven. Dies bedeutet für die Versicherer deshalb aktuell den Verzicht auf künftige sichere Zinserträge. Aufgrund der derzeitigen gesetzlichen Regelung bezüglich der Beteiligung an stillen Reserven müssen die Versicherer bei auslaufenden Policen den Verkauf der renditereichen Papiere jedoch hinnehmen.[100]

Um die Versicherungsgesellschaften angesichts der Schwierigkeiten bei der Kapitalwiederanlage zu entlasten, wurde Ende 2012 die derzeitige gesetzliche Regelung über die Beteiligung an Bewertungsreserven in der Politik zunehmend diskutiert. Laut der Aussage des GDV profitieren von der aktuellen Reserveausschüttung etwa fünf Prozent aller Lebensversicherungskunden. Für die restlichen 95 Prozent der Kunden bedeutet die Ausschüttung weitere Senkung der laufenden Überschussbeteiligung.[101] Auf eine Gesetzesänderung wurde jedoch im Vermittlungsausschuss Ende Februar 2013 verzichtet, so dass die aktuelle Beteiligung der Kunden an Bewertungsreserven der Lebensversicherungsgesellschaften weiterhin bei 50 Prozent liegt.[102]

3.5 Kapitalanlagegeschäft bei deutschen Lebensversicherungsunternehmen

3.5.1 Grundlagen des Kapitalanlagegeschäfts

Das Kapitalanlagegeschäft, als Teil der wirtschaftlichen Aktivitäten der Lebensversicherung, kann mitunter als ein eigener Geschäftsbereich aufgefasst werden. Es wird durch das Versicherungsgeschäft verursacht, da für die, aus den Prämienzahlungen der Versicherungsnehmer entstehenden Verpflichtungen, erst zu einem späteren Zeitpunkt eine Gegenleistung zu erbringen ist. Im Gegenzug bedient das Kapitalanlagegeschäft das Versicherungsgeschäft, indem die versicherungstechnischen Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern durch die Kapitalanlagen gedeckt werden. Durch diese Funktionen stellt das Kapitalanlagegeschäft also einen Produktionsfaktor für das Versicherungsgeschäft dar.[103]

Die Vermögensanlage von Versicherungsunternehmen unterscheidet sich deutlich vom Kapitalanlagegeschäft der Banken und Fondsgesellschaften. In erster Linie zielen die Versicherungsgesellschaften mit ihrem Kapitalanlagegeschäft darauf ab, die zu erzielenden Erträge mit eigenen Verpflichtungen in Einklang zu bringen. Ein weiteres Ziel der Kapitalanlage ist, eine angemessene Rendite zu erwirtschaften, um den Kunden neben der zugesagten Mindestverzinsung eine überdurchschnittliche Überschussbeteiligung zu gewähren. Im intensiven Wettbewerb unter den Lebensversicherern hat dieses Ziel verstärkt an Bedeutung gewonnen. Der Gesamterfolg von Lebensversicherungsunternehmen hängt also zu einem großen Teil vom Kapitalanlageergebnis ab.[104]

Ein grundlegender Überblick über die Zusammenhänge im Kapitalanlagegeschäft wird anhand einer vereinfachten ökonomischen Bilanz eines Lebensversicherungsunternehmens dargestellt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 6: Bilanz eines Lebensversicherers

Quelle: In Anlehnung an Kurzendörfer, V. (2000), S. 89.

Auf der Passivseite der Bilanz wird grundsätzlich die Kapitalherkunft ausgewiesen, während auf der Aktivseite die Kapitalverwendung in Form von Vermögenswerten dargestellt wird. Somit finden sich auf der Passivseite der Bilanz eines Lebensversicherungsunternehmens in den Deckungsrückstellungen die Leistungsverpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern (Liabilities) wieder, während sich auf der Aktivseite die zur Bedeckung der Verpflichtungen benötigten Kapitalanlagen (Assets) befinden. Vereinfacht dargestellt, werden die Kapitalanlagen durch die Positionen auf der Passivseite finanziert. Im Idealfall decken die Kapitalanlagen zusammen mit den erwirtschafteten Erträgen die fällig werdenden Verpflichtungen zu 100 Prozent ab. Obwohl dies in der Realität kaum umsetzbar ist, sollte das Risiko der Unterdeckung gering gehalten werden und im Sinne des Asset-Liability-Managements ein Ausgleich zwischen aktiv- und passivseitigen Risiken angestrebt werden.[105]

Das Anlagevermögen gliedert sich in das gebundene und das freie Vermögen. Das gebundene Vermögen steht dem versicherungstechnischen Fremdkapital gegenüber und unterliegt deshalb besonderen Anlagevorschriften, die dem Schutz der Versicherungsnehmer dienen. Das gebundene Vermögen setzt sich aus dem Sicherungsvermögen und dem sonstigen gebundenen Vermögen zusammen. Beim Sicherungsvermögen handelt es sich um die Anlagen einer Versicherung, die Ansprüche der Versicherungsnehmer abdecken sollen. Sonstiges gebundenes Vermögen entspricht der Summe aus den versicherungstechnischen Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie den Rechnungsabgrenzungsposten, soweit diese nicht im Sicherungsvermögen enthalten sind. Das freie Vermögen wird aus nichtversicherungstechnischem Fremdkapital und Eigenkapital finanziert.[106]

3.5.2 Anlagevorschriften und Folgen für das Kapitalanlagegeschäft

Während das freie Vermögen von der Regulierung nicht betroffen ist und frei am Kapitalmarkt angelegt werden kann, gelten für die Anlage des gebundenen Vermögens in der Lebensversicherung strenge Vorschriften, die in § 54 Abs. 1 VAG kodifiziert sind.[107] Demnach ist das gebundene Vermögen „[…]unter Berücksichtigung der Art der betriebenen Versicherungsgeschäfte sowie der Unternehmensstruktur so anzulegen, dass möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität des Versicherungsunternehmens unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung erreicht wird“.[108] Dem Sicherheitsziel und somit der Kapitalerhaltung kommt eine besonders hohe Bedeutung zu, da dadurch die dauerhafte Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge gewährleistet werden soll. Das Anlageziel der Rentabilität ist u.a. durch die notwendige Erzielung der garantierten Mindestverzinsung begründet. Die jederzeitige Liquidität im Sinne des § 54 Abs. 1 VAG ist nicht nur ein Kapitalanlageziel, sondern ein Ziel zur Sicherung der Gesamtunternehmensliquidität. Diese ist notwendig, um vollständig und fristgerecht die versicherungstechnischen Verpflichtungen zu erfüllen.[109] Mischung und Streuung sind die zusätzlichen Kapitalanlageziele, die der Diversifikation des Anlageportfolios dienen. Sie werden in der Anlageverordnung näher konkretisiert.[110] Aus den Kapitalanlagevorschriften ergeben sich für bestimmte Asset-Klassen folgende maximale Anlagequoten:[111]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 7: Maximale Anlagequoten für Versicherungsunternehmen

Quelle: In Anlehnung an Möbius, C., Pallenberg, C. (2011), S. 130

Aus der Grafik ist erkennbar, dass sich die Anlagevorschriften auf risikoreichere und variabel verzinste Anlageklassen fokussieren und keine Vorgaben bezüglich der Investition in festverzinsliche Wertpapiere enthalten. Die Gefahr einer riskanten und einseitigen Kapitalanlage durch die Versicherungsunternehmen soll durch diese Vorschriften vermindert werden.[112]

Des Weiteren sieht die geplante Reform der europäischen Versicherungsaufsicht Solvency II bestimmte Mindestanforderungen an die Sicherheitsmittelausstattung vor - sog. Solvabilitätsvorschriften. Im Rahmen des Kapitalanlagegeschäfts sollen insbesondere riskante Kapitalanlagepositionen mit genügend Eigenmitteln unterlegt werden. Dabei verfolgt die Versicherungsaufsicht das Ziel, durch die Solvabilitätsvorschriften die Risikotragfähigkeit des Versicherungsunternehmens zu berücksichtigen und die Kundenansprüche gegen die Gefahr der möglichen Zahlungsunfähigkeit des Versicherungsunternehmens zu schützen. Gleichzeitig kann die Mindestkapitalausstattung im Rahmen von Solvency II jedoch für viele Versicherer eine Einschränkung der Handlungsfreiheit bei der Kapitalanlage bedeuten.[113] Folgende Tabelle liefert eine exemplarische Übersicht über die jeweilige Höhe der Eigenmittelanforderung nach Solvency II in Abhängigkeit der Asset-Klasse:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb: 8: Eigenmittelanforderungen nach Solvency II

Quelle: In Anlehnung an Schindler, A. (2011), S. 7.

Grundsätzlich verändert sich durch unterschiedliche Erfordernisse zur Eigenkapitalhinterlegung die relative Attraktivität der verschiedenen Anlageklassen.[114] Wie aus der Abbildung 8 ersichtlich ist, müssen Aktien und Unternehmensanleihen geringerer Bonität mit der höchsten Eigenkapitalquote unterlegt werden. Trotz der höheren Renditen sind daher hohe Quoten in diesen Asset-Klassen bei Versicherern unrealistisch.[115] Die festverzinslichen Wertpapiere und insbesondere die Staatsanleihen der europäischen Staaten werden dagegen durch geringe bzw. keine Eigenkapitalunterlegungspflichten begünstigt. Im Hinblick auf die gegenwärtige Staatsschuldenkrise in Südeuropa kann die Sinnhaftigkeit der Unterlegungshöhen von z.B. griechischen Anleihen in Frage gestellt werden. Auf die Kritik an der Reform Solvency II soll jedoch im Rahmen dieser Arbeit nicht weiter eingegangen werden. Es ist dennoch festzuhalten, dass diese neuen Vorschriften bei der zukünftigen Kapitalanlage ebenfalls zu berücksichtigen sind und die Anlageentscheidung nicht einfacher machen.

Die sich nicht zuletzt aus den regulatorischen Anforderungen und Vorschriften ergebende Kapitalanlagestruktur der deutschen Versicherer setzte sich zum 31.12.2011 wie folgt zusammen:[116]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 9: Kapitalanlagestruktur der Versicherungswirtschaft zum 31.12.2011

Quelle: In Anlehnung an GDV (2012d), S. 14.

[...]


[1] Vgl. Financial Times Deutschland (2013a), o. S.

[2] Vgl. Marktdaten (2013), o. S.

[3] Vgl. Hinze, J., Leschus, L. (2012), S. 12; Schnabl, G. (2012a), S. 15.

[4] Vgl. Deutsche Bundesbank (2012), S. 42; Nagel, J. (2013), o. S.

[5] Vgl. Deutsche Bundesbank (2012), S. 41; Nagel, J. (2013), o. S.

[6] Vgl. Marktdaten (2013), o. S.

[7] Vgl. Anhang Nr. 5; Statista (2013a), o. S.

[8] Vgl. Anhang Nr. 6; Bloomberg (2013e), o. S; Daube, C., Lehr, C. (2012), S. 16.

[9] Vgl. Deutsche Bundesbank (2012), S. 45; Oletzky, T. (2013), S. 1.

[10] Vgl. Financial Times Deutschland (2013b), o. S; Preißler, S. (2013), o. S.

[11] Vgl. Bhayani, B. et al. (2012), S. 67; Freeman, M., Fujiki, M. (2001), S. 6 f; Rathmann, D. (2009), S. 23.

[12] Vgl. Financial Times Deutschland (2013b), o. S.

[13] Vgl. Bundesbank (2013a), o. S.

[14] Vgl. Terlau, W. (2004), S. 51.

[15] Vgl. FAZ (2004), o. S; Tagesschau (2009), o. S.

[16] Vgl. Senf, B. (2009), S. 82 f.

[17] Vgl. Handelsblatt (2013a), o. S.

[18] Vgl. FAZ (2004), o. S; Finpipe (2013), o. S; Hubpages (2013), o. S.

[19] Vgl. Europäische Zentralbank (2004), S. 5.

[20] Vgl. Erlei, M. (2011), o. S.

[21] Vgl. Schnabl, G. (2012b), S. 3.

[22] Vgl. Bhayani, B. et al. (2012), S. 67; Schabl, G. (2012b), S. 4.

[23] Vgl. Anhang Nr. 4, Nr. 1.

[24] Vgl. Storbeck, O. (2012), o. S.

[25] Vgl. Hoffmann, A., Köhler, E. (2010) S. 104 f.; Moritz, K. (2012), S. 343 f.

[26] Vgl. Federal Reserve Board (2013), o. S.

[27] Vgl. Federal Reserve Board (2012), o. S.

[28] Vgl. Anhang Nr. 1.

[29] Vgl. Münchrath, J., Riecke, T. (2013), S. 50.

[30] Vgl. Anhang Nr. 4, Nr. 2.

[31] Vgl. Schabl, G. (2012b), S. 5.

[32] Vgl. Hinze, J., Leschus, L. (2012), S. 12; Münchrath, J., Riecke, T. (2013), S. 49.

[33] Vgl. o. V. (2013a), S. 114.

[34] Vgl. Watzka, S. (2012), S. 7 f.

[35] Vgl. Anhang Nr. 4, Nr. 3 – 4.

[36] Vgl. Münchrath, J., Riecke, T. (2013), S. 49.

[37] Vgl. Deutsche Bundesbank (2012), S. 42.

[38] Vgl. Weinert, G. (2004), S. 272.

[39] Vgl. Henry, A. (2008), o. S; Hoffmann, A., Köhler, E. (2010) S. 128.

[40] Vgl. Moritz, K. (2012), S. 353.

[41] Vgl. Pöpsel, F. (2010), S. 136.

[42] Vgl. Bundesbank (2013b), o. S.

[43] Vgl. Schabl, G. (2012b), S. 5 f.

[44] Vgl. Schabl, G. (2012b), S. 8.

[45] Vgl. GDV (2013a), S. 2.

[46] Vgl. GDV (2013a), S. 2; Münchrath, J., Riecke, T. (2013), S. 51.

[47] Vgl. Münchrath, J., Riecke, T. (2013), S. 51.

[48] Vgl. Hagelschuer, P. (1983), S. 24.

[49] Vgl. Holthausen, H., Koch, P. (2002), S. 21.

[50] Vgl. Deutsche Sozialversicherung (2012), o. S.

[51] Vgl. Holthausen, H., Koch, P. (2002), S. 21.

[52] Vgl. Deutsche Versicherungsakademie (2005a), S. 185; Hagelschuer, P. (1983), S. 24.

[53] Vgl. Anhang Nr. 1.

[54] Vgl. Altenähr, V. (2008), S. 1.

[55] Vgl. GDV, (2012a), S. 7; GDV (2012b), o. S.

[56] Vgl. Clegg, G. (2012), S. 23.

[57] Vgl. Farny, D. (2006), S. 22.

[58] Vgl. Farny, D. (2006), S. 54.

[59] Vgl. Farny, D. (2006), S. 55; Nguyen, T., Romeike, F. (2013), S. 13.

[60] Vgl. Hagelschuer, P. (1983), S. 27; Nguyen, T., Romeike, F. (2013), S. 223.

[61] Vgl. Nguyen, T., Romeike, F. (2013), S. 224.

[62] Vgl. Hagelschuer, P. (1983), S. 32; Kurzendörfer, V. (2000), S. 9.

[63] Vgl. Nguyen, T., Romeike, F. (2013), S. 225.

[64] Vgl. Farny, D. (2006), S. 54.

[65] Vgl. Nguyen, T., Romeike, F. (2013), S. 225.

[66] Vgl. Hagelschuer, P. (1983), S. 32; Nguyen, T., Romeike, F. (2013), S. 225.

[67] Vgl. Farny, D. (2006), S. 54.

[68] Vgl. Marty, M. (2010), S. 223.

[69] Vgl. Marty, M. (2010), S. 223; Kurzendörfer, V. (2000), S. 105.

[70] Vgl. Antolin, P., et al. (2011), S. 2.

[71] Vgl. Koch, P. (2005), S. 242 ff.

[72] Vgl. Koch, P. (2005), S. 242; Kurzendörfer, V. (2000), S. 69.

[73] Vgl. Kurzendörfer, V. (2000), S. 70; Nguyen, T. (2008), S. 341.

[74] Vgl. Möbius, C., Pallenberg, C. (2011), S. 67.

[75] Vgl. Anlageverordnung – AnlV.

[76] Vgl. Bafin (2013a), o. S.

[77] Vgl. Deutsche Versicherungsakademie (2005b), S. 173.

[78] Vgl. Kabisch, F. (2012), S. 88.

[79] Vgl. DeckRV, § 2; Geldanlage AZ (2013), o. S.

[80] Vgl. Schlinck, P. et al. (2011), S. 229.

[81] Vgl. Rente.com (2013), o. S.

[82] Vgl. Geldanlage AZ (2013), o. S.

[83] Vgl. Bafin (2013b), o. S.

[84] Vgl. DeckRV, § 2; Schlinck, P., Rossmann, S., Lührs, D. (2011), S. 229.

[85] Vgl. Anhang, Nr. 3, 4.

[86] Vgl. GDV (2012c), o. S; Focus Money (2013a), o. S.

[87] Vgl. § 153 (1) VVG.

[88] Vgl. AssCompact (2013), S. 35; Krohn, P. (2012), o. S.

[89] Vgl. Kurzendörfer, V. (2000), S. 153 ff.

[90] Vgl. Solvency II kompakt (2013a), o. S.

[91] Vgl. Rosenkranz, F, Missler-Behr, M. (2005), S. 304.

[92] Vgl. Focus Money (2013b), o. S.

[93] Vgl. Capital (2012), o. S.

[94] Vgl. Geldanlage AZ (2013), o. S.

[95] Vgl. § 153 (3) VVG.

[96] Baumann, F., Sandkühler, H. (2008), S. 135.

[97] Vgl. Baumann, F., Sandkühler, H. (2008), S. 135 f; § 252 HGB.

[98] Vgl. Baumann, F., Sandkühler, H. (2008), S. 136.

[99] Vgl. GDV (2013b), o. S; Hoyer, N. (2013), o. S.

[100] Vgl. Deutsche Presse-Agentur (2013), o. S; GDV (2013b), o. S; Reuters (2013), o. S.

[101] Vgl. Deutsche Presse-Agentur (2013), o. S; GDV (2013b), o. S.

[102] Vgl. Finanzen.de (2013), o. S.

[103] Vgl. Farny, D. (2006), S. 853.

[104] Vgl. Kabisch, F. (2012), S. 79 ff.

[105] Vgl. Kabisch, F. (2012), S. 79.

[106] Vgl. Benk, K., Johanning, L. (2008), S. 93 f; BWV (2006), S. 192 f.

[107] Vgl. Möbius, C., Pallenberg, C. (2011), S. 127.

[108] §54 Abs. 1 VAG.

[109] Vgl. Farny, D. (2006), S. 856 ff; Rathmann, D. (2009), S. 26 f.

[110] Vgl. Rathmann, D. (2009), S. 27.

[111] Vgl. Möbius, C., Pallenberg, C. (2011), S. 130.

[112] Vgl. Möbius, C., Pallenberg, C. (2011), S. 130.

[113] Vgl. Schindler, A. (2011), S. 4 ff.

[114] Vgl. Kabisch, F. (2012), S. 87.

[115] Vgl. Schindler, A. (2011), S. 7.

[116] Vgl. GDV (2012d), S. 14.

Final del extracto de 72 páginas

Detalles

Título
Auswirkungen des Niedrigzinsniveaus auf die Lebensversicherungswirtschaft in Deutschland
Universidad
University of Applied Sciences Essen
Calificación
1,6
Autor
Año
2013
Páginas
72
No. de catálogo
V382475
ISBN (Ebook)
9783668580466
ISBN (Libro)
9783668580473
Tamaño de fichero
1308 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Versicherung, Niedrigzinsphase, Lebensversicherung, Niedrigzins, Geldpolitik
Citar trabajo
Roman Redkov (Autor), 2013, Auswirkungen des Niedrigzinsniveaus auf die Lebensversicherungswirtschaft in Deutschland, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/382475

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