Marktmachtmissbrauch: Preisniveau - Fall Stadtwerke Mainz (Bundeskartellamt 11-38/01)


Seminararbeit, 2004

21 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Einleitung

2. Theoretische Grundlagen der Regulierung
2.1 Der Regulierungsbegriff auf monopolistischen Märkten
2.2 Vorüberlegungen zur Bewertung der staatlichen Regulierung
2.3 Aspekte der Regulierungsdebatte

3. Die Regulierung und Liberalisierung des deutschen Strommarktes
3.1 Besonderheiten des Elektrizitätsmarktes
3.2 Die Regulierungsbegründung und dessen Kritik
3.3 Die Liberalisierung des Strommarktes

4. Vorwurf der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung
4.1 Der Verfahrensablauf
4.1.1 Die Stadtwerke Mainz
4.1.2 Im Vorfeld des Verfahrens
4.1.3 Die Kartellrechtliche Beurteilung
4.1.4 Das Vergleichsunternehmen RWE Net AG
4.1.5 Die Argumentation des Bundeskartellamtes
4.1.6 Die Argumentation der Stadtwerke Mainz
4.1.7 Das Urteil des Bundeskartellamts
4.2 Aktuelle Entwicklungen

5. Sozioökonomische Diskussion über das Verhältnis zwischen „Markt und Staat“

6. Fazit

7. Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Größenvergleich der Unternehmen

1. Einleitung

„You know, the only trouble with capitalism is capitalists; they’re too damn greedy.“ (Herbert Hoover)

Mit diesem einleitenden Zitat beschreibt Herbert Hoover seine Sichtweise einer Notwendigkeit von staatlicher Regulierung des Marktes, da dieser ohne Interventionen von außen sich selbst schädigen würde. Im Gegensatz dazu steht die Theorie eines anderen großen Ökonomen. Adam Smith hingegen postuliert das Heraushalten des Staates aus dem Marktprozess; denn gerade eine Wirtschaftsordnung ohne staatliche Interventionen führt zu einer allgemeinen ökonomischen Prosperität (Buß, E., 1995, S. 17). Vielmehr vertritt er die Auffassung, dass der Staat seine Hausaufgaben darin zu sehen hat, durch Abbau von Handelsbeschränkungen und Zöllen für möglichst umfangreiche Märkte zu sorgen (Buß, E., 1995, S. 17).

Bereits anhand dieser ausgewählten Beispiele lässt sich die Vielfalt der unterschiedlichen Meinung bezüglich staatlicher Interventionen erahnen. Diese Hausarbeit versucht das Thema der staatlichen Regulierung innerhalb der deutschen Stromwirtschaft aufzuzeigen und vorherrschende Meinungen zusammenzufassen. Die Grundlage dieser Arbeit bildet ein reales Beispiel zum Thema Marktmachtmissbrauch durch überhöhte Preise.

Im ersten Teil dieser Seminararbeit soll die Regulierung des deutschen Strommarktes deskriptiv behandelt werden, bevor ich dann den realen Fall der Stadtwerke Mainz zum Thema Markmachtmissbrauch behandle. Abschließend soll eine sozioökonomische Diskussion über die Frage nach „mehr Staat oder mehr Markt“, anknüpfend an die einleitenden Zitate, folgen. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass eine vollständige Diskussion zu diesem Thema im Rahmen dieser Hausarbeit nicht erfolgen kann. Vielmehr ist es meine Intention die Diskussion über staatliche Regulierung anzuregen, um Anknüpfungspunkte für spätere Arbeiten zu schaffen.

Diese Seminararbeit beruht auf dem Fall des Bundeskartellamts gegen die Stadtwerke Mainz (Bundeskartellamt 11-38/01).

2. Theoretische Grundlagen der Regulierung

Im folgenden Kapitel sollen theoretische und ökonomische Grundlagen zur staatlichen Regulierung des Marktes aufgezeigt werden. Die behandelten Aspekte sollen zum tieferen Verständnis der Problematik auf monopolistischen Märkten dienen und Erklärungsansätze bieten, die zum weiteren Verständnis unseres Beispiels unabdingbar sind.

2.1 Der Regulierungsbegriff auf monopolistischen Märkten

Gemäß der Deregulierungskommission ist der Begriff der Regulierung folgendermaßen zu definieren: „Regulierung ist jede staatliche oder staatlich sanktionierte Beschränkung der Handlungsmöglichkeiten, der Verfügungsmöglichkeiten des Menschen. Sie betrifft dessen Verfügungen über sich selbst, über Sachen und über Rechte, sei es in tatsächlicher, sei es in rechtgeschäftlicher insbesondere vertraglicher Art.“ (Deregulierungskommission 1991, S. 1, Ziff. 2). Anhand dieser weit reichenden Definition ist schnell ersichtlich, in welchem Maße der Staat seine Bürger reguliert. Im Allgemeinen wird Regulierung allerdings als notwendig beschrieben, da der Staat dadurch Spielregeln zum Zusammenleben der Individuen definiert. Lediglich im Ausmaß seines Einflusses ist man sich strittig.

Für den Wettbewerb auf monopolistischen Märkten – im Folgenden wollen wir uns auf diesen natürlichen Ausnahmebereich beschränken – gilt Regulierung als „Simulierung des Wettbewerbs hinsichtlich seiner Wirkung auf die Kosten und Qualitäten der Güter und Leistungen“ (Kaufer 1981, S. 46). Dabei bedient sich die Regulierung von natürlichen und politischen Ausnahmebereichen der Instrumente der Preis- und Renditenregulierung, der Qualitätsregulierung, des Kontrahierungszwanges, der Marktzutrittsregulierung und der Verstaatlichung (Schmidt 1996, S.45).

Zur Analyse unseres Falls interessiert uns im besonderen Maße die Regulierung durch Preis- und Renditensteuerung. Im Allgemeinen gilt, dass ein vor Konkurrenz geschützter Monopolist nicht nur als Mengenanpasser an einen gegebenen Preis agiert, sondern vielmehr hat er die Möglichkeit Preise als Aktionsparameter einzusetzen. An dieser Stelle erfolgt die staatliche Regulierung, um einen ausbeuterischen Machtmissbrauch zu Lasten der Marktgegenseite zu verhindern. Nun hat der staatliche Einfluss nicht nur die Aufgabe Ausbeutung zu verhindern, sondern auch die finanzielle Überlebensfähigkeit des Unternehmens durch Deckung der Durchschnittskosten zu sichern (Fritsch 1996, S. 153 – S.154).

Das zweite Element dieser staatlichen Eingriffsform ist für unser Beispiel von besonderer Bedeutung. Aufbauend auf der Preisregulierung und den weiter oben genannten Aspekten setzt die Renditensteuerung an. Bei dieser Methode werden den Unternehmen bestimmte Gewinne zugestanden, deren Höhe sich auf der Gewährung einer fairen Rendite auf das investierte Kapital errechnet. Diese Methode wird im besonderen Maße in den USA eingesetzt und gilt des Weiteren als typisches staatliches Instrument innerhalb der Stromwirtschaft. Kritik erfährt dieser Ansatz dadurch, dass Unternehmen versuchen eine unnötig hohe Kapitalbasis zu schaffen, auf deren Grundlage die Regulierungsbehörde die erlaubten Rendite berechnet. In den USA wird diese Berechnungsmethode seit Jahren gerichtlich angefochten (Kaufer 1981, S. 108 – S. 111).

2.2 Vorüberlegungen zur Bewertung der staatlichen Regulierung

Bevor ich Argumente für oder wider staatlicher Regulierung aufzeige, ist es unabdingbar, grundlegende Überlegungen zur Problematik der Bewertung von gesetzlicher Intervention anzustellen.

Im Allgemeinen arbeiten wir im Rahmen der Wettbewerbspolitik in einem offenen System, das auf Aussagen beruht, die nicht unbedingt einen allgemeingültigen Charakter haben. Vielmehr unterliegen sie einer permanenten Überprüfung und Weiterentwicklung, da sich auch die wirtschaftliche Realität kontinuierlich verändert und neue Prämissen schafft. So ist es durchaus der Fall, dass traditionelle Modelle unter Umständen überarbeitet und modifiziert werden müssen. Diese Anpassungsprozesse unterliegen allerdings im großen Maße dem Kostendiktat. Es ist meist nicht möglich, neue wirtschaftspolitische Ansätze und Theorien rasch umzusetzen. Erschwerend kommt hinzu, dass für viele wettbewerbstheoretische Aussagen eine hohe Formulierungskomplexität vonnöten ist, welches den Umsetzungsprozess abermals verlangsamt.

Ein weiteres massives Problem ist, dass sich die politischen Entscheidungsträger in einem Spannungsfeld zwischen Theorie und Praxis befinden. Dadurch ist es oftmals der Fall, dass Aspekte, die in der rein theoretischen Betrachtung der Wettbewerbstheorie keine Rolle spielen, in der politischen Realität sehr wohl zu berücksichtigen sind. Im besonderen Maße ist hier die politische Durchsetzbarkeit von wettbewerbspolitischen Maßnahmen, die Berücksichtigung politischer Interessensgruppen und die politische Notwendigkeit zu Umverteilungsmaßnahmen nach dem Bedarfsprinzip gemeint.

[...]

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Marktmachtmissbrauch: Preisniveau - Fall Stadtwerke Mainz (Bundeskartellamt 11-38/01)
Hochschule
Universität Lüneburg  (Institut für Volkswirtschaftslehre)
Veranstaltung
Wettbewerbspolitik
Note
1,7
Autor
Jahr
2004
Seiten
21
Katalognummer
V38267
ISBN (eBook)
9783638373838
ISBN (Buch)
9783638762298
Dateigröße
507 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Diese Hausarbeit versucht das Thema der staatlichen Regulierung innerhalb der deutschen Stromwirtschaft aufzuzeigen und vorherrschende Meinungen zusammenzufassen. Die Grundlage dieser Arbeit bildet ein reales Beispiel zum Thema Marktmachtmissbrauch durch überhöhte Preise. Im ersten Teil dieser Seminararbeit soll die Regulierung des deutschen Strommarktes deskriptiv behandelt werden, bevor ich dann den realen Fall der Stadtwerke Mainz zum Thema Markmachtmissbrauch behandle.
Schlagworte
Marktmachtmissbrauch, Preisniveau, Fall, Stadtwerke, Mainz, Wettbewerbspolitik
Arbeit zitieren
Dennis Vilovic (Autor:in), 2004, Marktmachtmissbrauch: Preisniveau - Fall Stadtwerke Mainz (Bundeskartellamt 11-38/01), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/38267

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