Geschichte der Menschenrechte. Ein Überblick


Presentación (Redacción), 2009

14 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Geschichte der Menschenrechte

III. Heutige Menschenrechte

IV. Institutionen und Organe zur Einhaltung und Überwachung der Menschenrechte

V. Menschenrechtsverletzungen

VI. Resümee

VII. Literaturverzeichnis

VIII. Anlage 1

IX. Anlage 2

X. Anlage 3

I. Einleitung

Diese Verschriftlichung wird sich mit dem Thema der Menschenrechte befassen, wobei ich wegen des Umfangs nicht detailliert alles betrachten und erläutern kann, jedoch hoffe ich durch die Anlagen eine gute Ergänzung zu dem Geschriebenen geschaffen zu haben. Die Menschenrechte sind ohne Zweifel wichtig und heutzutage unentbehrlich, jedoch ist der Weg zu den heutigen Menschenrechten nicht einfach gewesen. Deshalb möchte ich im zweiten Kapitel die Geschichte der Menschenrechte, von den Anfängen der Antike über das Mittelalter bis hin zur Aufklärung erläutern. Dort sollen erste Ideen und Abkommen erwähnt werden, die erstmals für einen Großteil der Menschen gelten sollten und nicht mehr, wie bisher, für die herrschenden und meist adligen Schichten. Das dritte Kapitel befasst sich mit den heutigen Menschenrechten global und im europäischen Kontext, also in dem Zeitraum von 1948 bis heute. Dort werde ich die wichtigsten Menschenrechtsabkommen vorstellen, die für alle Menschen gelten sollen, egal welches Geschlechts, Hautfarbe, Religion sie sind. Im vierten Kapitel stelle ich kurz die Institutionen und Organe, wie zum Beispiel die NGO´s, zur Einhaltung und Überwachung der Menschenrechte vor. Das wohl wichtigste Kapitel 5 wird sich mit den Menschenrechtsverletzungen beschäftigen, wobei ich hier Beispiele von Menschenrechtsverletzungen aus der ganzen Welt erzählen werde, sodass man sehen kann, dass Menschenrechtsverletzungen auch in demokratischen Ländern stattfinden. Das letzte Kapitel wird ein Resümee von mir beinhalten, in dem ich eine Prognose wagen werde, in welche Richtung die Menschenrechte und die Menschenrechtsverletzungen gehen werden.

Ich habe mir gedacht, da sich diese Verschriftlichung mit dem Thema der Menschenrechte befasst, werde ich diese zuerst definieren. „Menschenrechte [sind die Rechte], die dem Einzelnen aufgrund seines Menschseins zustehenden Elementarrechte, die ihm unveräußerliche freiheitsbewahrende Rechtspositionen gewähren und Achtungsansprüche, insbesondere gegenüber dem Zugriff der Herrschergewalt, verschaffen“ (Schmidt: 2004: 443). Ich hoffe, dass in der folgenden Verschriftlichung diese Definition erläutert wird und man weiß, dass diese Elementarrechte einen langen harten Kampf hinter sich hatten.

II. Geschichte der Menschenrechte

Aus dieser Definition kann man noch nicht erkennen, dass die Wurzeln oder die Idee der Menschenrechte über 2.500 Jahre alt ist, denn schon damals erkannten Platon und Aristoteles, dass der Mensch, in diesem Fall nur die Männer, ein vernunftbegabtes Wesen ist und seine Erfüllung in der Teilhabe am Staat ist. Sie sagten aber auch, dass der Staat und seine politische Ordnung aus dem natürlichen Wesen des Menschen ausgeht (Herrmann: 2007: 7). Die Schule der Stoa, welche auch die bekannteren Philosophen Seneca und Mark Aurel angehörten, ging einen Schritt weiter, denn so sollten alle Menschen gleich und frei sein (Herrmann: 2007: 7). Erfolg hatten diese Ideen jedoch nicht, was man daran erkennen kann, dass es immer noch die Sklaverei gab.

Jahrhunderte später, im Mittelalter, hielt man sich an den Satz, der in der Bibel steht, dass Gott den Menschen, als Mann und Frau, nach seinem Bilde geschaffen hat, denn so musste kein unfreier Bauer durch die Lehenspyramide Angst um seine Existenz haben, denn der jeweilige Lehnsherr kümmerte sich um die minimale Existenz und den Schutz seiner Untertanen (Herrmann: 2007: 7). Jedoch galt diese minimale Existenzsicherung nicht für Ketzer oder „Ungläubige“, denn die katholische Kirche hat mit Verbrennungen viele Menschen umgebracht, weil diese kein Recht auf Leben haben, wenn sie nicht an Gott (christlich) glaubten (Herrmann: 2007: 8). In England wurden dann zum ersten Mal Rechte festgeschrieben. In der Petition of Rights (1628), Habeas-Corpus-Akte (1679), Magna Carta Liberatum (1215) und Bill of Rights (1689) stand unter anderem, dass es keine willkürlichen Verhaftungen mehr geben darf und man das Recht auf einen gesetzlichen Richter hat (Herrmann: 2007: 10 und Baylis: 2008: 510).

Die Aufklärung (Erklärung der Menschen und Bürgerrechte von 1789), die Amerikanische Unabhängigkeit (Virginia Declaration of Rights und Amerikanische Unabhängigkeitserklärung von 1776) und das Naturrecht haben das Fundament gelegt, auf denen die heutigen Menschenrechte beruhen (Carlsnaes: 2002: 517). In ihnen steht, dass jeder Mensch gleich ist, egal welche Rasse, Religion oder Hautfarbe er hat, und dieselben Rechte hat, aber auch das Recht gegen staatliche Unterdrückung vorzugehen. Außerdem wird dort erstmals die Meinungs- und Pressefreiheit festgeschrieben (Herrmann: 2007: 12). Die von Charles de Montesquieu entwickelte Gewaltenteilung sollte für die Sicherung dieser Rechte dienen, denn kein Staatsorgan sollte so die absolute Macht ausüben (Herrmann: 2007: 9).

III. Heutige Menschenrechte

Doch erst 150 Jahre später, am 10.12.1948 nach dem zweiten Weltkrieg, bei dem viele Millionen Menschen umgebracht wurden und ein großes Elend herrschte, konnten die Vereinten Nationen die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ bekannt geben und die am Anfang erwähnte Definition festschreiben. In 30 Artikeln (siehe Anlage 1) werden dort Rechte festgelegt, basierend auf denen der Französischen Revolution und der Amerikanischen Unabhängigkeit, jedoch erweitert, wie zum Beispiel um das Recht auf freie Berufswahl (Humanrights.ch: 2006: Internetquelle). In wie weit diese Rechte eingehalten werden, möchte ich später noch erläutern. Im selben Zeitraum, nämlich am 4.11.1950 wurden von den europäischen Staaten die „Europäischen Menschenrechtskonventionen“ verabschiedet (List: 2006: 176), welche sich inhaltlich nicht von den Menschenrechten der UNO unterscheiden, jedoch bei deren Durchsetzung (Herrmann: 2007: 17), worauf ich ebenfalls später eingehen werde. Die UNO- Menschenrechte wurden 1966 durch 2 weitere Pakte, den internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und den internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, wo nun weitere Rechte (wie beispielsweise das Verbot der Sklaverei oder das Recht auf Arbeit) festgeschrieben wurden (Carlsnaes: 2002: 518). Mit all diesen Konventionen gab es nun erstmals global eine Grundidee von Menschenrechten, die für jeden Menschen gelten sollen, egal wo er lebt.

IV. Institutionen und Organe zur Einhaltung und Überwachung der Menschenrechte

Das Problem welches sich jedoch jetzt ergibt sind die unzähligen Verletzungen eben dieser Rechte, in sowohl europäischen als auch in afrikanischen Ländern, und deren Durchsetzung. In dem folgenden Abschnitt möchte ich deshalb auf die Institutionen eingehen, welche dafür verantwortlich sind, diese Menschenrechtsverletzungen zu ahnden und dafür sorgen, dass die Menschenrechte eingehalten werden. In Europa gibt es den „Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“ mit Sitz in Straßburg (Baylis: 2008: 514), welcher die meisten Befugnisse und Sanktionsmöglichkeiten im globalen Vergleich hat, denn er ist die einzige Institution, welche Länder verklagen kann und dabei von jeder Person angerufen werden kann, der den nationalen Instanzweg bereits durchlaufen hat (Schimmelfenning: 2008: 270). Weshalb die UNO nicht ein solches Gremium hat, liegt an der Struktur der UNO. Jedes Mitglied hat seine innere Souveränität, welche von außen nicht gestört werden darf. Außerdem ist es, anders als in der EU, weil alle EU-Länder die Europäischen Menschenrechtskonventionen unterschreiben müssen, keine Pflicht die 2 internationalen Pakte von 1966 zu ratifizieren (List. 2006: 176). Doch selbst wenn Staaten diese Pakte ratifizieren, dann bleiben die Folgen bei Verstößen gering, denn der „Menschenrechtsrat“ mit Sitz in Genf, kann Verstöße nur publik machen und dokumentieren (Herrmann: 2007: 57). Doch die UNO ist nicht eine Institution, die bei massiven Menschenrechtsverletzungen nicht eingreifen kann, denn der Weltsicherheitsrat kann, wie erstmals in Bosnien-Herzegowina, humanitäre Interventionen legitimieren (Schimmelfenning: 2008: 270), jedoch ist er bei der Durchsetzung auf regionale Organisationen, wie zum Beispiel die NATO oder EU, angewiesen, welche die Legitimation noch stärken und die logistischen und finanziellen Mittel bereitstellen (List: 2006: 182). Diese Beschlüsse des Weltsicherheitsrates sind aber die Ausnahme, denn die Zusammensetzung erlaubt es den 5 Vetomächten, darunter die USA, China und Russland, welche selbst Menschenrechte verletzen, ihr Veto einzulegen und so den Prozess zu stoppen, welcher nötig wäre, um eingreifen zu dürfen (List: 2006: 179). Was dem Weltsicherheitsrat ebenfalls fehlt, ist eine höherrangige richterliche Kontrolle, wie es sie in Europa durch den Gerichtshof für Menschenrechte gibt. Diese Kontrolle wäre etwa durch den Internationalen Strafgerichtshof denkbar (List: 2006: 179). Aber warum dieses Gremium sich nicht dazu entschließen kann, will ich im letzten Abschnitt erläutern. Eine weitere Institution, die gegen Kriegsverbrechen und Völkermord und damit einhergehenden Verbrechen gegen die Menschlichkeit, geschaffen wurde, ist der bereits eben genannte Internationale Strafgerichtshof, welcher durch UN-Tribunale ergänzt wurde (siehe dazu auch Anlage 2), und seinen Sitz in Den Haag hat (Herrmann: 2007: 59). Vor diesem Gericht werden Kriegsverbrecher verurteilt, wie zum Beispiel der ehemalige Kriegsverbrecher in Bosnien-Herzegowina Milosovic, doch ist diese Institution auf Mithilfe und Kooperation von den einzelnen Staaten angewiesen, weil der Internationale Strafgerichtshof keine polizeiliche Gewalt hat, und so die einzelnen Länder flüchtige Personen in Gewahrsam nehmen und überstellen müssen (Herrmann: 2007: 59).

[...]

Final del extracto de 14 páginas

Detalles

Título
Geschichte der Menschenrechte. Ein Überblick
Universidad
University of Marburg
Calificación
1,7
Autor
Año
2009
Páginas
14
No. de catálogo
V383223
ISBN (Ebook)
9783668586864
ISBN (Libro)
9783668586871
Tamaño de fichero
871 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
geschichte, menschenrechte, überblick
Citar trabajo
Dominic Dehmel (Autor), 2009, Geschichte der Menschenrechte. Ein Überblick, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/383223

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