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Steuerung durch Rechtsprechung? Perspektiven einer Weiterentwicklung der WTO- Rechtsordnung durch die Rechtssprechungsgremien

Title: Steuerung durch Rechtsprechung? Perspektiven einer Weiterentwicklung der WTO- Rechtsordnung durch die Rechtssprechungsgremien

Seminar Paper , 2003 , 33 Pages , Grade: 14 Punkte

Autor:in: Amir-Said Ghassabeh (Author)

Law - European and International Law, Intellectual Properties
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Summary Excerpt Details

Ein Staat wie Deutschland besitzt eine Verfassungsurkunde, die das staatliche Gemeinwesen konstituiert. So wird als Verfassung im formellen Sinn der Vorrang des Grundgesetzes vor jeder anderen innerstaatlichen Rechtsnorm verstanden1. Inhaltlich lassen sich dagegen zwei Regelungsakte ausmachen: Staatsorganisationsrecht einerseits, materielle Gehalte andererseits2. Das Staatsorganisationsrecht befindet sich im deutschen Grundgesetz in den Art. 20 ff. Dort werden nach einigen allgemeinen Bestimmungen zunächst die obersten Organe
konstituiert3. Anschließend finden sich die Regelungen über die drei Staatsfunktionen: Gesetzgebung4, Exekutive5 und Rechtsprechung6. Diese drei Gewalten werden oft sogar als institutionelle Grundlage einer voll entwickelten Rechtsordnung begriffen7. Wie steht es nun mit der internationalen Gemeinschaft? Lässt sich dort eine Art internationale Verfassung finden? Ein Teil der deutschen Staatsrechtslehre, für den der Verfassungsbegriff spezifisch mit dem Staat verbunden ist8, könnte die Frage nur verneinen. Einen Weltstaat gibt es nicht, und es wird ihn vo raussichtlich nie geben. Im Völkerrecht findet sich auch kein Dokument, das sich als die Verfassung der internationalen Gemeinschaft bezeichnen ließe9. Nun ändert aber dies nichts daran, dass sich im Völkerrecht verfassungsrechtliche Gehalte nachweisen lassen, und zwar mit zunehmender Tendenz10. [...] 1 Zum formellen Verfassungsbegriff: Kelsen, S.252 ff. 2 Kelsen, S.252f. 3 Beginnend mit dem Bundestag, Art.38 ff. GG. 4 Art.70 ff. GG. 5 Art.83 ff. GG. 6 Art.92 ff. GG. 7 Locke in Chap. XII f.; Seiler, S.11f. 8 So die Ansicht von: Grimm in JZ 1995, S.581ff.; Koenig in DÖV 1998, S.268ff.; Isensee in Isensee/ Kirchhof in § 13, Rn.1, 3f. und Kirchhoff, ebenda, § 19, Rn.18. 9 Tomuschat, S.195 (218f.). 10 Uepermann in JZ, S.565.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I. Einführung

II. Organisationsrecht der WTO

1. Organe der WTO

2. Hoheitsfunktionen

a) Rechtsetzung in der WTO

b) Exekutive in der WTO

c) Rechtsprechung in der WTO

3. Zwischenbetrachtung

III. Rechtsetzung, richterliche Rechtsfortbildung und ihre Nachteile

1. Rechtsetzung im Rahmen der WTO

a) Rechtsetzung durch völkerrechtliche Verträge

b) Rechtsetzung durch die WTO- Organe

2. Perspektiven einer richterlichen Rechtsfortbildung

3. Nachteile der richterlichen Rechtsfortbildung

IV. Schlussbetrachtung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die verfassungsrechtlichen Strukturen der Welthandelsorganisation (WTO) unter dem Aspekt der Gewaltenteilung und untersucht, inwiefern die WTO-Rechtsordnung durch richterliche Rechtsfortbildung weiterentwickelt wird, da eine klassische Rechtsetzung durch die Mitgliedstaaten nur schwerfällt.

  • Vergleich zwischen nationalstaatlicher Gewaltenteilung und WTO-Strukturen.
  • Untersuchung der hoheitlichen Funktionen (Rechtsetzung, Exekutive, Rechtsprechung) innerhalb der WTO.
  • Evaluation des Streitbeilegungsverfahrens als Instrument der richterlichen Rechtsfortbildung.
  • Kritische Diskussion des Demokratie- und Transparenzdefizits in der WTO.
  • Herausforderungen einer autonomen Rechtsetzung auf globaler Ebene.

Auszug aus dem Buch

c) Rechtsprechung in der WTO

Art. III Abs.3 WTO- Ü:

Die WTO verwaltet die in Anlage 2 dieses Übereinkommens enthaltene Vereinbarung über Regeln und Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten (im folgendem als „Vereinbarung über Streitbeilegung“ oder „DSU“ bezeichnet).

Das Übereinkommen bestimmt hier, dass die WTO die DSU „verwalten“ soll. Danach steht der WTO eine eigenständige Rechtsprechungsfunktion zu; sie ist nicht darauf beschränkt, als ein bloßes Forum die entsprechende Tätigkeit der Mitglieder zu erleichtern. Das Verfahren der Streitschlichtung zeigt deutlich, dass die Eigenständigkeit nicht bloß formaler, sondern vielmehr substantieller Art ist.

So sieht es zunächst vor, dass den Regierungen der beiden Länder, die im handelspolitischen Clinch stehen, im Regelfall 60 Tage Zeit gegeben wird, eine einvernehmliche Lösung des Disputs zu finden. Gelingt dies nicht, wird die ganze Sache zu einem Rechtsfall im Schosse der WTO. Der beschwerdeführenden Partei steht gemäß Art.6 Abs.1 DSU ein Recht auf Einsetzung eines Panels zu. Dem Panel obliegt innerhalb von sechs bis neun Monaten dann zu einer objektiven Beurteilung der streitigen Fragen zu kommen und dem DSB Empfehlungen hinsichtlich der Schlichtung des Streites zu machen, vgl. Art.11 DSU. Der Bericht des Panels ist vom DSB anzunehmen, sofern nicht ein Konsens gegen die Annahme besteht (sog. negatives Konsensprinzip), oder eine Partei Berufung einlegt, vgl. Art.16 Abs.4 DSU. Die Berufung gegen die Entscheidung des Panels führt gemäß Art.17 DSU zu einer erneuten Überprüfung durch das Standing Appellate Body. Dieser kann die rechtlichen Schlussfolgerungen des Panels bestätigen, abändern oder aufheben.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einführung: Die Einleitung beleuchtet die verfassungsrechtlichen Grundlagen staatlicher Systeme im Vergleich zur internationalen Gemeinschaft und führt die WTO als Beispiel für eine internationale Organisation mit rudimentären Verfassungsstrukturen ein.

II. Organisationsrecht der WTO: Dieses Kapitel beschreibt die institutionelle Struktur der WTO, einschließlich der Ministerkonferenz und des Allgemeinen Rates, sowie die Anwendung der Gewaltenteilungslehre auf die Funktionen der WTO.

III. Rechtsetzung, richterliche Rechtsfortbildung und ihre Nachteile: Das Kapitel erörtert die Schwierigkeiten der Rechtsetzung durch völkerrechtliche Verträge und analysiert das Potenzial sowie die Problematik einer richterlichen Rechtsfortbildung durch die Streitschlichtungsgremien.

IV. Schlussbetrachtung: Das Fazit stellt fest, dass die WTO eine effektive obligatorische Rechtsprechung eingeführt hat, jedoch ein Korrekturmechanismus durch eine legislative Ebene fehlt.

Schlüsselwörter

WTO, Welthandelsorganisation, Gewaltenteilung, Völkerrecht, Streitbeilegungsverfahren, Rechtsprechung, Rechtsfortbildung, DSU, internationale Organisation, Verfassungsrecht, Demokratiedefizit, Transparenz, WTO-Recht, Subventionsabkommen, Handelsabkommen.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Ordnung der WTO unter dem Aspekt, ob und wie diese Organisation Hoheitsfunktionen wie Rechtsetzung und Rechtsprechung ausübt.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Schwerpunkte liegen auf dem Organisationsrecht der WTO, der Gewaltenteilung in internationalen Organisationen und der Dynamik zwischen vertraglicher Rechtsetzung und richterlicher Rechtsfortbildung.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Die Forschungsfrage befasst sich damit, ob die WTO durch ihre Streitschlichtungsmechanismen faktisch eine eigene Rechtsordnung fortentwickelt, ohne über ein klassisches gesetzgebendes Organ zu verfügen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, die völkerrechtliche Verträge, Institutionen und die Rechtsprechungspraxis anhand der klassischen Gewaltenteilungslehre sowie aktueller Literatur untersucht.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der Organisationsstruktur, die Analyse der Hoheitsfunktionen sowie eine kritische Auseinandersetzung mit der richterlichen Rechtsfortbildung und deren mangelnden Kontrollmöglichkeiten.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie WTO, Gewaltenteilung, Völkerrecht, Streitbeilegung, Rechtsfortbildung und internationale Verrechtlichung charakterisiert.

Wie unterscheidet sich die Rechtsetzung in der WTO von der in der EU?

In der EU ist die Rechtsetzung eine Hauptaufgabe der Institutionen; in der WTO hingegen erschöpft sich die Funktion primär im Anbieten eines Verhandlungsforums, wobei neue Regelungen national ratifiziert werden müssen.

Warum wird das WTO-Streitbeilegungsverfahren als „Schwertkämpfer“ bezeichnet?

Der Autor nutzt die Metapher, um zu verdeutlichen, dass das Verfahren zwar stark genug ist, um Regeln durchzusetzen (Schwertkämpfer), aber zu schwach ist, um diese Regeln eigenständig zu bilden (kopflos).

Was bedeutet das „negative Konsensprinzip“ in der WTO?

Es bewirkt, dass Berichte von Panels oder des Appellate Body automatisch angenommen werden, es sei denn, alle Mitglieder (einschließlich des Gewinners des Streits) stimmen geschlossen gegen die Annahme.

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Details

Title
Steuerung durch Rechtsprechung? Perspektiven einer Weiterentwicklung der WTO- Rechtsordnung durch die Rechtssprechungsgremien
College
University of Hamburg
Course
Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht
Grade
14 Punkte
Author
Amir-Said Ghassabeh (Author)
Publication Year
2003
Pages
33
Catalog Number
V38380
ISBN (eBook)
9783638374590
Language
German
Tags
Steuerung Rechtsprechung Perspektiven Weiterentwicklung WTO- Rechtsordnung Rechtssprechungsgremien Europäisches Internationales Wirtschaftsrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Amir-Said Ghassabeh (Author), 2003, Steuerung durch Rechtsprechung? Perspektiven einer Weiterentwicklung der WTO- Rechtsordnung durch die Rechtssprechungsgremien, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/38380
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