Nachtragsmanagement im Bauwesen


Trabajo Escrito, 2016

13 Páginas, Calificación: 2,3

Anónimo


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Nachtragsmanagement
1.1 Definition Nachtragsmanagement
1.2 Bauvertrag
1.2.1 Leistungsbeschreibung
1.2.2 Bauvertragsarten
1.2.3 Leistungsbeschreibungselemente
1.2.4 Unvollständige Leistungsbeschreibung
1.3 Leistungsabweichung
1.3.1 Feststellung des Bau-Soll
1.3.2 Feststellung des Bau-Ist
1.3.3 Feststellung der Abweichung Bau-Ist von Bau-Soll
1.3.4 Feststellung der Vergütungspflichtigkeit der Abweichung
1.4 Mengenabweichung
1.5 Bauzeitverzögerung
1.5.1 Bauzeit
1.5.2 Vertragsfristen
1.5.3 Verzögerungen
1.5.4 Auswirkungen auf den Bauablauf
1.6 Glossar
1.7 Nachtragsmanagement Literaturverzeichnis

1 Nachtragsmanagement

1.1 Definition Nachtragsmanagement

Für den Bauleiter ist ein strukturiertes Nachtragsmanagement von erheblicher Bedeutung. Dies wird in der Praxis häufig unterschätzt und soll daher im Folgenden einer näheren Betrachtung unterzogen werden. Unter dem Begriff Nachtrag wird der Zustand verstanden, dass der Bauunternehmer eine höhere Vergütung für eine geänderte oder zusätzliche Leistung oder eine längere Bauzeit verlangt. Also ist der Nachtrag ein Nachschlag für den Bauunternehmer. Er kann so seine Vergütung und somit sein Erlös erhöhen.[1] Bei Nachträgen werden also zwei Problemkreise durch genommen: Eine Abweichung des Bauinhaltes und eine Abweichung der Bauumstände. Der Bauinhalt betrifft also was gebaut wird und die Baumumstände betreffen wie der Bau ausgeführt wird.

1.2 Bauvertrag

Der Bauvertrag ist oft das bedeutendste Dokument eines Bauvorhabens. Nach ihm richten sich Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Im Bauvertrag[2] sollten am besten die Leistungspflichten des Auftragnehmers ebenso geregelt sein wie die Rechtsfolgen bei Leistungsstörungen, aber selbstverständlich auch die Gegenleistungen, nämlich die Vergütung, die Bereitstellung des Grundstücks und andere Bereitstellungs- und Koordinierungspflichten des Auftraggebers. Was jedoch nicht im Bauvertrag geregelt wurde, lässt sich im späteren Zeitpunkt meist nicht mehr oder nur mit hohem Aufwand korrigieren.

1.2.1 Leistungsbeschreibung

Die Leistungsbeschreibung ist das Bau-Soll und ist die Grundlage und somit der bedeutendste Bestandteil des Bauvertrags. Die Leistungsbeschreibung legt fest, wie und in welchem Zustand der Auftraggeber seine Bauführung erhalten möchte. Des weiteren können sich Schwierigkeiten ergeben unter anderem dadurch, dass sich die Wünsche während der Bauausführung des Auftraggebers ändern können. Es könnte auch sein das sich die Nutzungen nach Vertragsschluss ändern, zum Beispiel wenn ein neuer Mieter gefunden wird, der andere Anforderungen hat. Ein Bauvertrag[3] besteht aus der Leistungsbeschreibung und dazu kommen noch sonstige Regelungen wie zum Beispiel die Vergütung, die Gewährleistung, die Sicherheiten, die Vertragsstrafe und die Subunternehmer.

1.2.2 Bauvertragsarten

Es gibt verschiedene Vertragsformen[4] der Vergütung und der Preisbildung. Hierzu zählen:

Leistungsverträge

In der Regel werden bei Bauleistungen sogenannte Leistungsverträge geschlossen, in denen die Leistung entweder mit einem Einheitspreis oder mit einem Pauschalpreis abgerechnet wird. Entsprechend spricht man dann auch von Einheitspreis- und Pauschalpreisverträgen.

Einheitspreisverträge

Der Einheitspreis legt fest, wie viel Euro eine Einheit von einer zu erbringenden Leistung kostet und enthält dabei anteilig alle anfallenden Kosten des Bauunternehmers. Einheitspreise werde empfohlen, wenn die Bauleistung nach Menge, Maß, Gewicht oder Stückzahl genau zu bestimmen ist. Einheitspreise haben das geringste wirtschaftliche Risiko für beide Vertragsparteien, da wirklich nur abgerechnet wird, was auch verbraucht und geleistet wird. Natürlich hat jede Seite die Gefahr sich zu verkalkulieren. Der Unternehmer will im Preiskampf bestehen und geht mit einem geringen Einheitspreis auch ein gewisses Risiko ein. Sie oder Ihr planender Partner können sich bei den Mengen verrechnet haben und das führt dann zu teureren Positionspreisen des Unternehmers.

Pauschalpreisverträge

Kann eine Leistung genau nach der Art und dem Umfang beschrieben werden und sind Änderungen an der Beschreibung nicht vorgesehen, so kommen Pauschalpreise in Frage. Sie bergen für beide Seiten ein wirtschaftliches Risiko. Da der Preis unabhängig von der erbrachten Leistung ist, sollte die Beschreibung der Leistung um so genauer sein.

Stundenlohnverträge

Sind keine Leistungsverträge. Sie werden nach dem Zeitaufwand abgerechnet. Als Grundlage der Abrechnung sind die entsprechenden Stundenverrechnungssätze heranzuziehen. Diese Verträge werden oft bei Herrichtungsarbeiten geschlossen. Selbstkostenerstattungsverträge werden nur dann geschlossen, wenn die Leistung nicht beschreibbar ist.

1.2.3 Leistungsbeschreibungselemente

Aus dem vertraglich vereinbarten Bau-Soll ergeben sich die konkreten Bauleistungsverpflichtungen des Auftragnehmers. Zur Bestimmung des Bau-Solls muss der Bauleiter auf sämtliche vertragliche Leistungsbeschreibungselemente zurückgreifen. Hier bei lassen sich die Elemente in 3 Kategorien unterteilen:

- Werkerfolg
- Konkrete Leistungsbeschreibungselemente
- Standardisierte Leistungsbeschreibungselemente

Der Werkerfolg dient dazu welche Qualität das Bauwerk haben sollte. Wenn im Bauvertrag nichts vereinbart wurde, sollte der Auftragnehmer darauf achten, dass das Bauwerk die Mindestqualitäten erreicht und funktionstüchtig ist.

Die konkrete Leistungsbeschreibung sind die Leistungselemente, die das bestimmte Bauwerk in seiner Ausführungsart beschreiben. Dies entweder von einer detaillierten Leistungsbeschreibung oder von einer funktionalen Leistungsbeschreibung erfolgt. Bei einer detaillierten Leistungsbeschreibung ist der Auftragnehmer verpflichtet, nur das von dem Auftraggeber geforderten Bau-Soll zum vereinbarten Vertragspreis zu errichten. Bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung wird die Funktion des Bauwerks genau beschrieben. Diese Mindestanforderung muss erreicht werden und sollte funktionieren.

Die Standardisierte Leistungsbeschreibungselemente sind die Leistungselemente, die in unterschiedliche Regelwerke aufgeteilt sind. Hierzu zählen die allgemeine Qualitätsstandards und die bestimmte Eigenschaften des Bauwerks. Zu diesen Element gehören Verordnungen, DIN und Gesetze wie zum Beispiel:

- zusätzliche Vertragsbedingungen
- zusätzliche technische Vertragsbedingungen
- Öffentlich-rechtliche Vorgaben
- Herstellerrichtlinien
- Versicherungsrichtlinien

1.2.4 Unvollständige Leistungsbeschreibung

Es kann vorkommen, dass die Leistungsbeschreibung[5] unvollständig ist oder Lückenhaft. Dies kann dadurch entstehen, dass eine Leistung die zur mangelfreien Bauwerkerstellung erforderlich ist, einfach vergessen wurde. Ebenso ist es möglich das die Leistung zwar beschrieben wurde, aber die Leistungsbeschreibung zu ungenau ist oder Lücken bei einem Ausführungsdetail hat, die jedoch nach Vertragsschuss durch Auslegung geschlossen werden müssen.

Hier muss nun die Leistungsbeschreibung geprüft werden, ob überhaupt eine Lücke vorliegt. Denn unvollständige Planlieferungen[6] können zu Bauverzögerungen führen. Wer bei einer lückenhafte Leistungsbeschreibung haftet wird im Vertrag ausgelegt. Ob der Auftragnehmer nicht beschriebene Leistungen ohne weitere Vergütung auszuführen hat oder nicht, ist durch Auslegung des Vertrages zu ermitteln. Wenn die Leistungsbeschreibung durch einen detaillierten Leistungsbeschreibung beschrieben war und eben nicht über den Werkerfolg lediglich funktional definiert war, dann ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet diese zusätzlichen Leistungen[7] zu erbringen. Wenn er dies nicht tut und das Bauwerk nicht funktionstauglich ist so liegt ein Mangel vor, obwohl er alle vertraglich vorgeschriebenen Leistungen erbracht hat. Der Auftragnehmer muss in dem Fall also dem Auftraggeber auf die Lücken in der Leistungsbeschreibung hinweisen und eventuell zusätzlich beauftragt werden oder die Leistungen ohne Auftrag ausführen, sofern gerade nur durch die zusätzliche Leistung das Bauwerk funktionstauglich wird.

[...]


[1] Vgl. Würfele/Gralla: Nachtragsmanagement, Werner Verlag Seite XL

[2] Vgl. Elwert/Flassak: Nachtragsmanagement in der Baupraxis, Seite 11

[3] Vgl. Würfele/Gralla: Nachtragsmanagement, Werner Verlag, Seite 1

[4] Vgl. Elwert/Flassak: Nachtragsmanagement in der Baupraxis, Seite 12

[5] Vgl. Würfele/Gralla: Nachtragsmanagement, Werner Verlag, Seite 52

[6] Vgl. F.Dreier: Nachtragsmanagement für gestörte Bauabläufe aus baubetrieblicher Sicht, Seite 28-29

[7] http://www.cbh.de/News2/Bau-Immobilien/2014/Wenn-die-Leistungsbeschreibung-unvollstaendig-ist.-Was-dann

Final del extracto de 13 páginas

Detalles

Título
Nachtragsmanagement im Bauwesen
Calificación
2,3
Año
2016
Páginas
13
No. de catálogo
V384217
ISBN (Ebook)
9783668836709
ISBN (Libro)
9783668836716
Idioma
Alemán
Palabras clave
Bauwesen, Vertrag, Bau, Leiter, Baustelle, Nachtragsmanagement, Vergütung
Citar trabajo
Anónimo, 2016, Nachtragsmanagement im Bauwesen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/384217

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