Ist die internationale Menschenrechtspolitik der Obama Administration ein Ergebnis der Rechtskultur und den pluralistischen Strukturen in den USA?

Eine Analyse der internationalen Menschenrechtspolitik unter Präsident Obama


Hausarbeit (Hauptseminar), 2015

16 Seiten, Note: 2,0

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung: Ein politischer Wandel? Die Veränderungen der internationalen Politik von George W. Bush zu Barack Obama

1 U.S. human rights policy. Menschenrechtspolitik der Obama Regierung mit realistischen Zielen?

2 Normen, Überzeugungen und Prinzipien- Die konstruktivistische Theorie als Erklärungsansatz für das Verhalten der USA in der Menschenrechtspolitik

3 Handlungsleitende Prinzipien zur Analyse der Menschenrechtspolitik unter Obama. Der Präsident zwischen Rechtskultur und pluralistischen Strukturen
3.1 Fallbeispiel 1: Unterzeichnen und nicht ratifizieren- ein typisches Muster? Eine Analyse des Verhaltens der USA in der Debatte um die CEDAW
3.2 Fallbeispiel 2: Eine Blockade durch konservative Gruppen? Eine Untersuchung des Vorgehens der USA bei der CRC

4 Fazit

Literaturverzeichnis

Einleitung: Ein politischer Wandel? Die Veränderungen der internationalen Politik von George W. Bush zu Barack Obama.

„Die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen, stellt die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt dar“. Am 10. Dezember 1948 wurden diese Worte in der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen festgehalten und die Länder aufgefordert diese Rechte zu schützen (Vereinte Nationen 1948).

Durch die enger gewordenen internationalen Verflechtungen einer globalisierten Welt, sind die Ansprüche an einen effektiven Menschenrechtsschutz gestiegen (Hermann 2008). Die Vereinten Nationen haben sich in dieser Entwicklung als tragende Institution erwiesen. Vom 14.- 25. Juni 1993 fand die Weltkonferenz über Menschenrechte statt, in deren Abschlusserklärung sich 171 Staaten gegenüber der Einhaltung der Menschenrechte verpflichteten (Mbaya 1994). Die Menschenrechtspolitik bildet seitdem einen zentralen Pfeiler der internationalen Politik (Pillay 2013). Dennoch arbeiten nicht alle Staaten in gleicher Weise an diesem Ziel. Wenn man sich die amerikanische Menschenrechtspolitik betrachtet, stand die Regierung von Präsident George W. Bush immer wieder in Kritik. Dem selektiven Multilateralismus der Bush Administration standen viele Mitglieder der Vereinten Nationen skeptisch gegenüber (vgl. Liese 2010: 392). Mit dem Amtsantritt von Barack Obamas sollte sich diese negative Bild ändern. Obama zeichnete in seinen Reden ein Bild vom „Neuen Amerika“, das wieder zu seinen ursprünglichen Werten und Prinzipien zurückkehren sollte. Menschen- und Bürgerrechte sollten nicht weiter an zweiter Stelle, hinter den Anforderungen der nationalen Sicherheit, stehen (vgl. König 2010: 466). Im Verlauf der Arbeit soll nun geklärt, werden ob sich Obama im Bereich der internationalen Menschenrechte von seinem Vorgänger distanzieren konnte. Um diese Frage besser beurteilen zu können, soll im ersten Teil ein kleiner Überblick über die Politik Obamas, am Anfang seiner Amtszeit gegeben werden. Anschließend soll anhand der konstruktivistischen Theorie ein Kriterienkatalog entwickelt werden, welcher das Handeln der USA in den internationalen Beziehungen erklärt. Abschließend werden zwei Fallbeispiele aufgegriffen, auf deren Grundlage überprüft werden, in wie weit die entwickelten Kriterien die internationale Menschenrechtspolitik der Obamas Regierung beeinflussen.

1 U.S. human rights policy. Menschenrechtspolitik der Obama Regierung mit realistischen Zielen?

„The second decision that I made was to order the closing of the prison camp at Guantanamo Bay“ (The White House 2009). Dies ist ein Auszug der Rede Obamas aus dem Jahre 2009. Er verspricht den Bürgern das Gefängnis in Guantanamo zu schließen. Am 22. Januar 2009 tritt schließlich die Executive Order mit der Laufnummer 13492 in Kraft. Mit diesem Dokument ordnet Obama die Schließung des Gefangenenlagers Guantanamo Bay auf Kuba innerhalb von 12 Monaten an (Amnesty international 2010). Aufgrund dieser Aussage, lässt sich die Abgrenzung Obamas von seinem Vorgänger vermuten.

Obama strebt die Erneuerung und Wiederherstellung der amerikanischen Führungsrolle, in der internationalen Politik, an (Rudolf 2010: 12). Um dieser Rolle gerecht zu werden, verfolgt Obama eine deklatorische Politik, aus Reden und Erklärungen: „Advancing democracy and respect for human rights is central to our foreign policy“ (The White House 2013). Diese Politik dient dem kommunikativen Zweck, gegenüber der amerikanischen Öffentlichkeit und anderen Staaten. Wie kein anderer Präsident vor ihm hat sich Obama zu Beginn seiner Amtszeit mit großen Reden im Ausland an die internationale Öffentlichkeit gewandt, um mit strittigen Fragen der Politik seines Vorgängers zu brechen. Gleichzeitig versucht er mit Hilfe der „public diplomacy“ das Bild der USA und die Wahrnehmung amerikanischer Außenpolitik zu verändern (Rudolf 2010: 40-41).

Das von Obama am 22. Januar 2009 verabschiedete Gesetz, ordnete neben der Schließung des Gefangenlagers in Guantanamo, auch die Schließung aller Geheimgefängnisse der CIA. Als Alternative dient den USA die sogenannte „rendidtion“, die Überstellung von Gefangenen an andere Länder, mit zweifelhaften Verhörmethoden (Rudolf 2010: 49). Aufgrund dieses Prozesses kam es im Laufe der Jahre immer wieder zum Verschwinden von einzelnen Personen. Um die Problematik der verschwundenen Personen anzugehen, beschlossen die Vereinten Nationen die „International Convention for the Protection of All Persons from Enforced Dissapearance“. Die Vertragsstaaten verpflichten sich mit der Unterzeichnung dieses Gesetzes das Verschwinden Lassen von Personen durch die Gesetzgebung zu verbieten und unter Strafe zu stellen. Bis heute haben 94 Staaten den Vertrag unterschrieben und 44 ratifiziert. Allerdings gehört die USA zu den Ländern, die den Vertrag nicht unterschrieben haben (United Nations Treaty Collection). Diese kurze Einführung in die Politik Obamas zu Beginn seiner Amtszeit trägt den Zweck sein innen- und außenpolitisches Bestreben, nach Abgrenzung gegenüber seiner Vorgänger aufzeigen. Obama verändert mit der Rhetorik der Hoffnung und des Wandels das Bild der USA im Ausland (vgl. Thunert 2010: 83). Dennoch zeigt die Konvention „gegen das Verschwinden von Person“ und die nicht vollzogene Schließung des Gefängnisses in Guantanamo, das Obama im Bereich der Innen- und Sicherheitspolitik Schwierigkeiten hat seine Versprechen zu halten. Nun soll überprüft werden, ob Obama diesem Anspruch im Bereich der internationalen Menschenrechte gerecht werden kann und wenn nicht, welche Faktoren für das Scheitern verantwortlich sind.

2 Normen, Überzeugungen und Prinzipien- Die konstruktivistische Theorie als Erklärungsansatz für das Verhalten der USA in der Menschenrechtspolitik.

Der Konstruktivismus stellt Wahrnehmung, Ideen und den sinngebenden internationalen Kontext in den Mittelpunkt (Hartmann 2009: 60). Alexander Wendt gilt als einer der wichtigsten Vertreter dieser Theorie und hat folgende Annahmen zum Konstruktivismus aufgestellt „(a) Staaten sind die wichtigsten Analyseeinheiten in der Theorie der internationalen Beziehungen, aber die Beziehungen zwischen den Staaten sind (b) sozial konstruiert, und beruhen (c) die Identitäten und Interessen der Staaten auf Selbst- und Fremdbildern, die in der Gesellschaft verwurzelt sind“ (Hartmann nach Wendt 1994: 385). Das bedeutet, dass Politiker einzelner Staaten das Verhalten anderer Staaten analysieren und einen Sinngehalt in diese Handlungen hineininterpretieren, daraus bildet sich die Beschaffenheit der Staatenwelt. Deren gedankliche Konstrukte geraten dann ins Wanken, wenn sich zuvor als nützlich erwiesene Umstände, ändern. Ein Beispiel dafür ist die „Erschütterung“ und Umwertung der Weltbilder, durch Wechsel von Kriegs- und Friedensphasen. Dies verdeutlicht auch das veränderte Bild Russlands im Westen nach dem Kalten Krieg. Die westliche Feindseligkeit ist mit dem Ende des Krieges zu großen Teilen erloschen (Hartmann nach Wendt 1992: 397).

Gesellschaftliche Wertvorstellungen und soziale Identitäten formen das außenpolitische Rollenverständnis von Staaten. Aufgrund der Geschichte hat sich in den USA eine Vorstellung entwickelt, eine ganz besondere Rolle in der Welt zu besitzen. Dieses Rollenverständnis ist in der amerikanischen Bevölkerung verankert und wird als „Exceptionalism“ bezeichnet (vgl. Weiten 2014: 21) Mit ihm ist die Vorstellung der universellen Bedeutung und Verbreitung demokratischer Wertvorstellungen verbunden. Damit verknüpft ist ein amerikanischer Nationalismus, der sich nicht über Rasse und Religion, sondern über allgemeingültige Wertvorstellungen definiert. Der Exceptionalism betont die individuellen Freiheitsrechte und persönliche Wohlfahrtschancen (vgl. Hönicke 2003: 37).

„The paradox lies in the curious tension between the consistence rejection of the application of international norms, on the one hand, and the venerable U.S. tradition of support for human rights, in the form of judical enforcement of human rights at home and unilateral action to promote civil and political rights abroad“. Mit diesen Worten beschreibt Moravcsik in seinem Aufsatz „The Paradox of U.S. Human Rights Policy“ die Auswirkungen des Exzeptionalismus auf die internationale Menschenrechtspolitik der USA. Moravcsik sieht in der konsequenten Ablehnung von internationalen Normen auf der einen und der gesetzlichen Durchsetzung von Menschenrechten im eigenen Land auf der anderen Seite, einen Widerspruch.

Im weiteren Verlauf des Aufsatzes versucht er eine Erklärung für dieses Verhalten zu finden und kommt auf den Seiten 149,150 zu einem Zwischenfazit: „In the first category are found those explanations that attribute this form of American exceptionalism to the enduring, broadly based „rights culture“ of United States. Any of these four gerneral chracteristics- external power, democratic stability, conservative minorities, and verto-group politics- would render governments less likely to accept binding multilateral norms.“ Moravcsik resümiert, dass die pluralistischen Strukturen und die traditionelle „Rechtskultur“ in den USA schlüssige Erklärungen für das Scheitern bei der inländischen Durchsetzung von internationalen Menschenrechten liefern. Die Rechtskultur der USA beinhaltet drei verschiedene Ebenen: „

(a) international obligations violate a widespread „reverence“ toward the U.S. legal elites and citizies; (b) a long-standing American belief in „popular sovereignty“ and „local government“ predisposes Americans to oppose centralized judical norms; and (c) a popular American „rights culture“ of negative liberties rooted in an individualist wordlview is incompatible with international human rights obligations.“ (Moravcsik 2005: 154).

Regierungen von Staaten können nie isoliert von ihrer Bevölkerung, ihrer historischen Entwicklung und der Kultur betrachtete werden. So ist auch die USA ein Produkt ihrer Geschichte. Umfragen haben ergeben, dass die Amerikaner sehr stolz auf ihre Verfassung aus dem Jahre 1787 sind (vgl. Wasser 2000: 36). Diese besondere Verpflichtung gegenüber der Verfassung hat auch Auswirkungen auf die Einstellung gegenüber internationalen Menschenrechten. So werden Normen, welche die Verfassung gefährden als sehr kritisch betrachtet (vgl. Moravcsik 2005: 155). Besonderen Einfluss in dieser Beziehung besitzen die Eliten, welche die Öffentlichkeit lenken können. Ihre spezielle Position zur Verfassung wird deutlich wenn man den überdurchschnittlich hohen Kontakte zu Anwälten betrachtet, welche der Verfassung ihre Treue geschworen haben (vgl. Moravcsik 2005: 156-157).

Ein weitere Bestandteil der „Rechts Kultur“ in den USA ist die Volkssouveränität und das Vertrauen in die lokalen Regierungen. Ein Beispiel dafür ist die auffällig häufige Wahl von lokalen Richtern. Sie haben Vertrauen in die lokalen Vertreter und glauben, dass auf diesem Wege effizientere Politik betrieben werden kann. Moravcsik beschreibt dieses Verhalten als ein grundsätzliches Vertrauen an die „Klein-Demokratie“ mit ihrer föderalen Struktur. Aufgrund dieser Philosophie wird die zentrale Durchsetzung von Normen abgelehnt. Im Falle der Menschenrechte handelt es sich hier sogar um internationales Recht, welches zentral für viele verschiedene Staaten der ganzen Welt durchgesetzt werden soll. Man hat die Befürchtung, dass die Etablierung von Menschenrechten, die Identität der Regionen verändern könne (vgl. Moravcsik 2005: 160-161).

Ein dritter Punkt beschäftigt sich mit „Libertarianism and the Substance of Rights“. Die USA sieht sich als „limited government“ mit einer liberalen Vorliebe. Des Weiteren ist die USA ein Zweiparteiensystem aus Republikanern und Demokraten ohne eine wirkliche soziale Partei. Die Vereinigten Staaten verkörpern ein anderes philosophisches Konzept von Recht. Sie empfinden sozioökonomische Normen und Gesetze als „positiv“ und zivile und politische Rechte als negativ. Unter anderem wegen dieser Einstellung lehne die USA globale Menschenrechtsbestimmungen ab. Aufgrund der liberalen „Rechts Kultur“ sind die USA gegenüber große Regierungen mit weitreichenden Befugnissen eher negativ eingestellt. (vgl. Moravcsik 2005: 162). Ein Beispiel für Machtkontrolle spiegelt sich auch im Regierungssystem der USA in den „checks and balances“ wieder (vgl. Jäger, Haas, Welz 2005: 56). In anderen Ländern gehört eine ausgeprägte Sozialpolitik zur Hauptaufgabe der Staatspolitik (vgl. Schmidt 2005: 11). Ganz anders in den USA, sie lehnen Eingriffe seitens des Staates, um soziale Ungerechtigkeit zu bekämpfen ab. Diese Einstellung ist eine amerikanische Eigenschaft, welche direkten Einfluss auf die Durchsetzung von Menschenrechten hat, da der Umsetzung, ein Eingreifen einer überstaatlichen Institution zu voraus geht (vgl. Moravcsik 2005: 164-165).

Neben der „rights culture“ untersucht Moravcsik auch die Struktur der USA und die möglichen Auswirkung auf die Unterstützung und Ablehnung der Durchsetzung von internationalen Menschenrechten.

Das erste Argument ist die „Great Power“ der USA. Aus realistischer Sicht ist die besondere Rolle das Hauptargument, welches das Handeln in der Außenpolitik bestimmt. Staaten mit viel Macht bevorzugen unilateralen und bilateralen Strategien (vgl. Brummer, Oppermann 2014: 15). So befinden sich die USA als eine der einzigen Nationen in einer Position die Wahl zu haben, ob Sie unilaterale oder multilaterale Beziehungen in der internationalen Menschenrechtspolitik verfolgen. Die Durchsetzung der Menschenrechte erfolgt entlang einer formellen und rechtlichen Beurteilung im In- und Ausland. Für große Staaten ist mit der

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Details

Titel
Ist die internationale Menschenrechtspolitik der Obama Administration ein Ergebnis der Rechtskultur und den pluralistischen Strukturen in den USA?
Untertitel
Eine Analyse der internationalen Menschenrechtspolitik unter Präsident Obama
Hochschule
Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau
Note
2,0
Jahr
2015
Seiten
16
Katalognummer
V384291
ISBN (eBook)
9783668593367
ISBN (Buch)
9783668593374
Dateigröße
554 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
menschenrechtspolitik, obama, administration, ergebnis, rechtskultur, strukturen, eine, analyse, präsident
Arbeit zitieren
Anonym, 2015, Ist die internationale Menschenrechtspolitik der Obama Administration ein Ergebnis der Rechtskultur und den pluralistischen Strukturen in den USA?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/384291

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