Der Bündnisvertrag Ottos IV. mit Markgraf Albrecht von Brandenburg (1212), ed. MGH Const. II, Nr. 41


Trabajo Escrito, 2017

17 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Geschichte der Bündnisverträge im Mittelalter
1.2 Kaiser Otto IV. im August 1212
1.2.1 Italienzug, Exkommunikation und Kaiserwahl Friedrichs II.
1.2.2 Reaktion Ottos IV.
1.3 Markgraf Albrecht von Brandenburg
1.3.1 Zur Person Albrechts
1.3.2 Die Mark Brandenburg und die Nachbarschaftskonflikte
1.3.3 Das Verhältnis der Markgrafen zur Herrschaft im Reich

2. Die Urkunde
2.1 Form und Inhalt
2.1.1 Ottos Versprechen
2.1.2 Albrechts Gegenleistung und die Sanctio
2.1.3 Grund für die Ausstellung der Urkunde
2.1.4 Datum, Ort und Zeugen
2.2 Zusammenfassender Kommentar

3. Historische Weiterverfolgung
3.1 Die Entscheidung im Thronkampf
3.2 Kämpfe im Norden
3.3 Epilog

4. Quellen

5. Anhang: Karte der Mark Brandenburg 1320

1. Einleitung

Ein Bündnisvertrag Kaiser Ottos IV. mit – nein, mit keinem Kaiser, König oder Papst – mit einem Markgrafen, dem Fürsten eines reichsfernen Landesteils, Brandenburg, am Ostende des deutschen Reiches! Wäre der Markgraf von Brandenburg als Kronvasall nicht sowieso zu Treue und Unterstützung verpflichtet gewesen?

Am 19.5.1209 hatten die Fürsten und Grafen des Nordostens Otto IV., dem Sieger des deutschen Thronstreits, die Treue geschworen.[1]

Wie hatte sich die Lage nur drei Jahre später verändert, dass ein solcher Bündnisvertrag nötig war? Wie kam es zu dem Vertrag, was sollte er leisten und wie wurde er gelebt? Solche Fragen möchte ich im Folgenden erörtern. Zu Beginn gebe ich einen Einblick in die Geschichte des Bündnisvertragswesens im Mittelalter. Anschließend stelle ich die Bündnispartner im Jahre 1212 vor. Im Hauptteil möchte ich den Urkundentext kommentieren und zuletzt schildern, wie der Vertrag umgesetzt wurde.

1.1 Geschichte der Bündnisverträge im Mittelalter

Bündnisse waren im frühen Mittelalter Abkommen zwischen Königen oder Königen und Päpsten. Sie betonten Gleichrangigkeit und versprachen gegenseitige Treue, “amicitia” und “consilium et auxilium”.[2] Heinrich I. im 10. Jahrhundert verwendete zum erstenmal Bündnisse mit Großen des Reiches um seine Herrschaft zu konsolidieren (“foedera”). Sein Nach-folger, Otto I., führte diese Politik nicht weiter, er setzte auf Unterordnung.[3] Erst Friedrich Barbarossa schloss Mitte des 12. Jahrhunderts wieder ein Bündnis mit einem Reichsfürsten. Dabei ging es um sehr konkrete Verein-barungen: Berthold IV. von Zähringen verpflichtete sich zur Stellung eines Ritterkontingents zum Kreuzzug. Im Gegenzug versicherte Friedrich, binnen Jahresfrist Bertholds Ansprüche in Burgund durchzusetzen. [4]

Inflationär wurden Bündnisurkunden während der deutschen Thron-kämpfe (1198–1214) ausgestellt, als die Kontrahenten Otto IV. und Philipp von Schwaben bzw. Friedrich II. versuchten, mit Hilfe der Bündnisse Anhänger zu gewinnen. Für das Versprechen, den jeweiligen Prota-gonisten als König anzuerkennen und zu unterstützen, boten sie Titel, Ländereien, Privilegien und auch Geldgeschenke. Günther Rauch prägte für diese Art Bündnis den Begriff “Rückversicherungsbündnis[5].

Ein Grund für die schriftliche Fixierung mag der Trend zu mehr Schriftlich-keit im hohen Mittelalter[6] sein. Auch hatte der sakrale Anspruch der Königswürde infolge von häufigen Streitigkeiten mit der Kurie und daraus folgenden Exkommunikationen der Könige gelitten. Wie fragil die Rück-versicherungen waren, mag das Beispiel des Vertrags von Otto IV. mit Erzbischof Adolf von Köln (1202) illustrieren. Schon zwei Jahre später hatte Adolf wieder die Seiten gewechselt, wie die Dankesurkunde Philipps von Schwaben vom 12.1.1205 zeigt.[7]

1.2 Kaiser Otto IV. im August 1212

Otto IV. sah sich im Sommer 1212 in bedrängter Lage, die er durch seine Machtpolitik in Italien[8] selbst verschuldet hatte. Nach Philipps Ermordung 1208 war er als Sieger des Thronstreits vom Papst und den Fürsten anerkannt worden. Mit der Bestrafung der Mörder Philipps und der Verlobung mit Philipps Tochter Beatrix von Staufen (Würzburg 24.5.1209) war es ihm gelungen, auch stauferfreundliche Fürsten zu gewinnen.[9] Er saß fest im Sattel und konnte mit herrschaftlicher Autorität nach Italien ziehen, um sich zum Kaiser krönen zu lassen.

1.2.1 Italienzug, Exkommunikation und Kaiserwahl Friedrichs II.

Nach der Kaiserkrönung 1209 in Rom änderte Otto IV. seine Italienpolitik unerwartet drastisch. Noch im März davor hatte er in Speyer seine dem Papst während des Thronstreits gemachten Zugeständnisse (Neußer Eide, 1201) erneuert.[10] Statt, wie versprochen, nach Deutschland zurück-zukehren, blieb er mit seiner Heeresmacht in Italien und begann, die Reichsinteressen in Mittelitalien in Staufermanier durchzusetzen. Im Mai 1211 drang er in Apulien ein und drohte, den Alptraum der Päpste, die “unio regni ad imperium”, Wirklichkeit werden zu lassen.[11] Der entsetzte Innozenz III. handelte. Er exkommunizierte Otto IV. (1210) und forderte die deutschen Fürsten auf, einen neuen König zu wählen. Erst nach einigem Zögern und aus Mangel an geeigneten Kandidaten konnte er sich überwinden, Friedrich vorzuschlagen, den jungen König von Sizilien und Sohn Heinrichs IV., des letzten Stauferkönigs. Wohl in der Hoffnung, die “unio” zu verhindern, krönte er den kleinen Sohn Friedrichs, Heinrich, zum König von Sizilien.[12] In Anbetracht des vor Selbstbewusstsein und militärischer Stärke strotzenden Kaisers erschien der Staufer im Moment als das kleinere “Übel”.

Nach dem Aufruf des Papstes hatte sich in Deutschland rasch wieder eine Fürstenfront gegen Otto IV. gebildet. Sein arrogantes Auftreten, seine Bevorzugung von Sachsen und Engländern (!) bei der Vergabe von Lehen[13] sowie seine zuweilen ungeschickte Politik[14] hatten schon im Vor-feld des Italienzugs zu wachsendem Unmut geführt. Hauptgegner waren die Erzbischöfe Siegfried von Mainz und Albrecht von Magdeburg, sowie Landgraf Hermann von Thüringen und König Ottokar von Böhmen. Nach der Kaiserwahl 1211 in Nürnberg schickten die abtrünnigen Fürsten sofort Gesandte nach Sizilien, um Friedrich nach Deutschland zu rufen.[15]

1.2.2 Reaktion Ottos IV.

Otto IV. eilte nach Deutschland[16] und ergriff Initiativen zur Machterhaltung:

- Abhalten eines Hoftags in Frankfurt mit den Fürsten,
- Heirat mit Beatrix von Staufen und
- Heereszug gegen Hermann von Thüringen, der offen abgefallen war.

1.2.2.1 Hoftag in Frankfurt: Bündnisse mit Reichsfürsten

Auf dem Hoftag am 4.3.1212 in Frankfurt hatte Otto IV. über 80 Fürsten versammelt, um sich ihrer Treue zu versichern. Mit Ludwig von Baiern und dem Markgrafen Dietmar von Meißen schloss er Bürgschaftsverträge. Den Baiern verpflichtete er, 20 seiner Ritter zu benennen, die im Verratsfall gegen ihren eigenen Lehensherrn kämpfen mussten. Dem Meißener versprach er, dessen Neffen zu seinem Recht als König von Böhmen zu verhelfen.[17] Es ist erstaunlich, dass er glaubte, damit den Abfall der Fürsten wirksam verhindern zu können. Könnte er denn die Sanktion oder den Thron für den Meißener als Verlierer des Thronstreits durchsetzen?

1.2.2.2 Heirat mit Beatrix von Staufen

Beatrix, die staufische Verlobte, war nun 14 Jahre alt. So konnte die Ehe-schließung am 22.7.1212 in Nordhausen (Thüringen) erfolgen (trotz Kir-chenbann!). “Nicht einmal der Kanzler war mehr dabei!”[18], steht in den Regesten über die Stimmung bei der Hochzeit. Unglücklicherweise starb Beatrix wenige Tage später, für alle ein göttliches Zeichen, dass das Königtum Ottos IV. unter einem unseligen Stern stünde. Es gab sogar böses Gerede, Otto IV. hätte Beatrix´ Tod verschuldet.[19]

1.2.2.3 Heereszug gegen Landgraf Hermann von Thüringen

Im Juli 1212 hatte Otto IV. ein großes Heerlager in Weißensee einge-richtet, um den Thüringer Landgrafen militärisch für seine Untreue zu bestrafen. Er reiste nach Nordhausen zur Hochzeit und kehrte danach sofort ins Heerlager zurück. Als die Nachricht vom Tod der Beatrix eintraf, verließen die Baiern und die Schwaben heimlich das Lager,[20] so dass Otto IV. den Heereszug abbrechen musste. Dazu kam noch die Kunde von Friedrichs bevorstehender Ankunft im Reich, die ihn zur sofortigen Reaktion in dieser unglücklichen Situation zwang.

1.3 Markgraf Albrecht von Brandenburg

Im Heerlager war auch Markgraf Albrecht von Brandenburg anwesend.[21]

1.3.1 Zur Person Albrechts

Albrecht (geb.1171/77) stammte aus der zweiten Ehe des Askanierfürsten Ottos I., des Markgrafen von Brandenburg.[22] Otto I. hatte bereits zwei erwachsene Söhne aus erster Ehe, Otto II. und Heinrich, die nach seinem Tod, wie in Brandenburg üblich, gemeinsam regierten. Der junge Halb-bruder Albrecht war nicht erbberechtigt und erhielt nur den Titel eines Grafen von Arneburg. Als aber der jüngere Halbbruder Heinrich früh starb, sah Albrecht seine Chance. Er ging mit Waffengewalt gegen Otto II. vor, wurde aber geschlagen, gefangen und eingekerkert.[23]

Der kinderlose Otto II. versöhnte sich nach einiger Zeit mit Albrecht und ließ ihn mitregieren. Die Rebellion des jungen Albrecht imponierte ihm wohl, so dass er den tatkräftigen, mutigen und selbstbewussten Mann zu seinem Nachfolger bestimmte.[24] Auch in den Regesten wird Albrecht mit “Hic Vir Bellicosus forcia bella gessit”[25] beschrieben, also ein starker Mann, der entschlossen Krieg führte.

1.3.2 Die Mark Brandenburg und die Nachbarschaftskonflikte

Die Mark Brandenburg war ein ost-westlich ausgedehnter Korridor am Ostrand des Reiches. Die Karte im Anhang (5) zeigt das Territorium der Mark im Jahre 1320, nachdem die Söhne Albrechts, Otto III. und Johann, weitere Gebiete erobert und kolonisiert hatten. Wie man gut sieht, lag das Territorium inmitten potentiell gefährlicher Nachbarn. Anfang des 13. Jahr-hunderts waren dies: das aggressive Königreich Dänemark im Norden, die Herzogtümer Pommern und Schlesien im Osten und im Südosten das Königreich Böhmen. Die Markgrafen hatten mit der Grenzbefestigung und der angestrebten Ostkolonisation eine wichtige Funktion für das Reich.[26]

Das strittigste Gebiet war Pommern, für die Askanier besonders wichtig wegen der Anbindung an die Ostsee und damit an die nördlichen Handels-märkte. Bei der Verteilung der Güter Heinrichs des Löwen nach dem Lehensprozess 1180 hatten die Askanier nicht, wie erhofft, das Anrecht auf Pommern erhalten. Stattdessen hatte Friedrich Barbarossa ein Herzogtum Pommern gegründet, mit dem slawischen Fürsten Bogislaw als Herzog. So blieb der doppelte Druck im Norden und Osten auf die Markgrafen auch nach dem Sturz Heinrichs des Löwen bestehen.[27] Es kam immer wieder zu kriegerischen Auseinandersetzungen der Branden-burger mit Dänen und Slawen, die ich hier jedoch nicht näher beschreiben möchte. Die Gefährdung der Mark war real und bestimmte die Politik der Markgrafen maßgeblich.

1.3.3 Das Verhältnis der Markgrafen zur Herrschaft im Reich

Wegen der Randlage und der Gefährdung haben sich die askanischen Markgrafen stets mit höchster Priorität auf die Stabilisierung des Landes konzentriert. So hielt es auch Albrecht.[28] Reichspolitisch standen die Markgrafen loyal zum staufischen Herrscherhaus, Beispiele:

- Im Thronstreit findet man Otto II. als Unterzeichner des Papstbriefes zugunsten Philipps von Schwaben.[29]
- 1200/3 half Otto II. Philipp militärisch vor Braunschweig und Halle.[30]
- Als Albrecht auf dem Kreuzzug 1198 vom Tod Heinrichs IV. erfuhr, erneuerte er sofort den Eid auf den jungen Friedrich.[31]

Neben der Loyalität war den Askaniern die Verbindung Ottos IV. mit dem Dänenkönig sicherlich Grund genug, um auf staufischer Seite zu bleiben.[32] 1205 wurde Albrecht 1205 Markgraf von Brandenburg.[33] Beim Tod Philipps ging er wie alle Reichsfürsten zu Otto IV. über. Der Kurswechsel in der Dänenpolitik[34] Ottos IV. machte es dem Markgrafen natürlich leichter. Zu Albrechts Haltung zur Kaiserwahl 1211 fand ich zwei sich widersprechende Informationen: Stefanie Mamsch zitierte einen Brief des Erzbischofs Siegfried von Mainz: “Otto (IV.) hat nur noch 3 Fürsten (..): den Pfalzgrafen Heinrich, den Herzog von Brabant und den Markgrafen von Brandenburg”.[35] Stefan Weinfurter dagegen sah Albrecht unter den Kaiserwählern in Nürnberg.[36] Dies lässt sich in den Regesten nicht belegen; auch hatte Albrecht 1211 andere Sorgen: König Waldemar von Dänemark nutzte nämlich die Turbulenzen im Reich um seinen Einfluss auf Pommern wiederherzustellen.[37]

2. Die Urkunde

Seit Juli belagerte Otto IV. mit seinem Gefolge, darunter Albrecht, die Burg von Weißensee, ohne einen entscheidenden Erfolg zu erringen. Am 16.7.1212, noch vor der unglücklichen Hochzeit, hatten sich der Kaiser und der Markgraf über den Vertrag mündlich verständigt.[38] Im August erfolgte die schriftliche Fixierung in Form der vorliegenden Urkunde.

2.1 Form und Inhalt

Der Vertrag entspricht nicht der klassischen Urkundenform. Der Text wirkt wie die zusammenfassende Protokollierung einer mündlichen Verein-barung, schmucklos und nüchtern.

Im Eingang werden die Bündnispartner benannt. Otto IV. wird knapp als “Otto Romanorum imperator[39] ohne übliche Beiworte wie etwa ´gloriosus´ oder ´augustus´ und ohne Betonung des königlichen Gottes-gnadentums tituliert. Es gibt keine Anrufung Gottes (Invocatio).

Beides mag wegen des über Otto IV. verhängten Kirchenbanns fehlen oder auch auf Eile bei der Urkundenausstellung hinweisen. Der Text besteht aus vier Teilen:

1) Ottos Versprechen
2) Albrechts Gegenleistung und die Sanctio
3) Grund für die Beurkundung
4) Datum, Ort und Zeugen

2.1.1 Ottos Versprechen

Überraschend beginnt der Vertrag mit dem Kaiserversprechen. Üblicher-weise wurde erst die vom Fürsten erwartete Leistung aufgeführt.[40]

Otto bekräftigt sein Versprechen mit “manu in manum”, übersetzt mit “Hand in Hand”. Die kaiserliche Geste ist mir unklar. War es ein Hand-schlag unter Männern? Rechtsgeschichtlich dient der Handschlag[41] zur Bekräftigung von Gelübden und Verträgen aller Art, für die kein Eid vorgeschrieben ist.[42] So ein Handschlag erscheint mir nicht als passende Geste für einen Kaiser (“sicut imperialem excellentiam certitudinem decet facere”), also eine der kaiserlichen Erhabenheit angemessene Sicherheitsleistung. Laut Heinrich Mitteis hat Otto IV. solche Bündnis-verträge auch als “Lehnsformulare” gebraucht und nennt als Beispiele die Verträge mit dem Baiern und dem Meißener.[43] Dann könnte es sich um die Handumfassung bei der Lehensvergabe handeln? Wie dem auch sei, “Hand in Hand” macht hier einen sehr informellen Eindruck. Vielleicht ist die Formulierung auch nur ein üblicher Textbaustein für Urkunden.

Es folgt nun kurz und bündig die Trumpfkarte des Kaisers. Er wird Albrecht gegen seine dänischen und slawischen Feinde unterstützen, zunächst mit Vermittlungsversuchen. Bei deren Scheitern wird er “firmum et constans cum effectu portare”, was ich als Versprechen der Waffenhilfe sehe. Allerdings gibt es weder feste Vereinbarungen über Ausmaß und Zeitraum noch wird ein akut anstehender, konkreter Konflikt des Brandenburgers genannt. Meiner Meinung nach wäre Otto als königlicher Friedensstifter in jedem Falle zur Vermittlung verpflichtet gewesen. Im Prinzip versicherte er Albrecht Stabilität in seiner Dänen-politik und bei Bedarf militärische Hilfe. Vermutlich hatte er dem Brandenburger in diesem Moment nicht mehr Konkretes anzubieten.

2.1.2 Albrechts Gegenleistung und die Sanctio

Der ausführlichere Teil des Vertrags beinhaltet die Verpflichtungen des Markgrafen. Albrecht wird mit aller Kraft im Nordosten, “in terminis sibi finitimis, precipue in Saxonia et Thuringia”, für Otto IV. kämpfen, “ad conservandum ei imperium”, um ihm das Kaisertum zu erhalten. Damit stellte Otto IV. jedwedes Taktieren ein und gab unumwunden zu, wie sehr sein Kaisertum in Bedrängnis war. Otto IV. brauchte Albrecht zur Herr-schaftssicherung im Norden und Osten. Er benötigte alle seine Kräfte, um Friedrich am Eintritt ins Reich hindern. Deshalb musste Albrecht die Nord-flanke decken und ihm den Rücken freihalten. Der als arrogant und von seiner Monarchenwürde eingenommen charakterisierte Kaiser[44] musste sich dafür auf Augenhöhe mit seinem Kronvasallen begeben!

Im weiteren Text wird die Sanktion definiert, falls Albrecht seiner Ver-pflichtung nicht nachkommen sollte. 20 Ritter Albrechts müssen nach Braunschweig in offene Geiselhaft (keine Fesseln) gehen, wenn Albrecht seine Treue nicht innerhalb von 6 Wochen beweisen kann. Interessanter-weise sind nur 15 Ritternamen aufgelistet! War die Bestimmung gar nicht so ernst gemeint? Es sind keine weiteren flankierenden Maßnahmen enthalten, etwa eine Lösegeldvereinbarung, oder die Forderung, dass die genannten Vasallen gegen Albrecht kämpfen müssten. War die sehr milde Sanctio etwa nur aus formalen Gründen inkludiert? Albrechts Treuebruch hätte Otto IV. so sehr in Bedrängnis gebracht, dass die Bestrafung des Markgrafen kein Thema mehr gewesen wäre.

Der erstaufgeführte Ritter, Heinrich von Schwerin, hatte sein Land an den Dänenkönig verloren, während er auf Kreuzzug war.[45] Er und die anderen Ritter würden den Abfall ihres Lehnsherrn sicher nicht verstehen! Wäre Albrechts Verrat nicht gegen ihr ureigenstes Interesse gewesen?

2.1.3 Grund für die Ausstellung der Urkunde

Im dritten Teil wird betont, dass die Ausstellung der Urkunde von beiden Fürsten beschlossen wurde. So stellen sich die Partner fast als ebenbürtig vor, nicht in einer König-Kronvasall Beziehung. Ich halte die schriftliche Fixierung des Vertrags für einen symbolischen Akt, der Albrecht aufwerten und damit noch mehr verpflichten sollte. Vielleicht hatte Albrecht im August dazu gedrängt, nachdem die Lage Ottos IV. mit dem Tod der Beatrix und dem Abfall der Süddeutschen überaus kritsch geworden war. Sollte Friedrich gewinnen, könnte Albrecht die Urkunde mit dem Siegel Ottos IV. als Beweis seiner Verpflichtung vorweisen.

2.1.4 Datum, Ort und Zeugen

Die Urkunde schließt mit Datum, Ort und der Listung der nur fünf Zeugen. Sie sind alle aus dem norddeutschen Raum. Möglicherweise waren im sich auflösenden Heerlager keine weiteren Fürsten mehr anwesend.

2.2 Zusammenfassender Kommentar

Mit der Nachricht von Friedrichs Kommen entstand Hektik und die Not-wendigkeit schnellen Handelns. Dies spiegelt sich in der Formulierung des Vertrages, die unausgefeilt (´quick and dirty´) anmutet (nur 15 Geisel-namen statt 20, nur 5 lokale Zeugen). Der kurze Vertragstext läßt vermuten, dass sachlich zwischen den beiden Partnern große Einigkeit bestand und die Urkunde nur als formelle Bestätigung erstellt wurde.

Die nach der Rückkehr aus Italien nur teilweise wiederhergestellte Auto-rität Ottos IV.[46] im Reich war schwer beschädigt. Otto IV. konnte den Reichsfürsten nicht mehr trauen. So schien er zu glauben, selbst mit einem loyalen Fürsten wie dem Brandenburger einen schriftlichen Vertrag abschließen zu müssen. Mit Albrecht bestand durch die gemeinsame Gegnerschaft zum Dänenkönig eigentlich eine Interessensgemeinschaft. Wollte etwa Albrecht den schriftlichen Vertrag, weil er dem Kaiser nicht traute? Für Albrecht brachte der Vertrag nur Vorteile: Sein Problem, die Dänen- und Slawengefahr, wurde zum Kaiserthema aufgewertet. Bliebe Otto IV. Kaiser, könnte er neben der Waffenhilfe auch noch mit weiteren Gunstbezeugungen rechnen. Otto IV., als Kaiser eine bekannte Größe und im Norden sesshaft, stand dem Brandenburger sicherlich näher als der fremde, junge Sizilianer (´puer apuliae´). Friedrich II. würde sich wohl weniger um die Probleme im Norden des Reiches bemühen. Die Befürch-tung wurde bereits 1214 Realität, als Friedrich II. die Ansprüche des Dänenkönigs im Norden offiziell anerkannte.[47]

Sollte Otto im Kampf mit Friedrich unterliegen, stünde Albrecht auf der falschen Seite. Vielleicht könnnte die Urkunde als Begründung seiner Haltung bei der Annäherung an den neuen Kaiser dienlich sein.

3. Historische Weiterverfolgung

Nach der Urkundenausstellung trennten sich die Wege der Beiden. Die Entscheidung um den Thron fiel im Westen des Reiches. Erst als der Thron für Otto schon verloren war, haben sie Seite an Seite gekämpft.

3.1 Die Entscheidung im Thronkampf

Otto IV. gelang es nicht, Friedrich II. aufzuhalten. Nach der Niederlage in der Schlacht von Bouvines im Sommer 1214 waren die Würfel letztendlich gefallen. Otto IV. hat den Verlust der Macht nie akzeptiert, betrachtete sich weiterhin als Kaiser und König. Während Friedrich II. in Aachen gekrönt wurde, lebte er in Köln, bis ihn die dortige Bürgerschaft hinauswarf.[48] Darauf zog er sich in die welfischen Stammlande im Nordosten zurück.

3.2 Kämpfe im Norden

Albrecht finden wir in den Quellen erst 1214 wieder. Er kämpfte in Pom-mern unglücklich gegen die Dänen weiter, obwohl Friedrich II. die däni-schen Ansprüche anerkannt hatte.[49] Ab 1215 kam ihm Otto IV. zu Hilfe. Zusammen führten sie eine Heerfahrt nach Holstein zur Rückeroberung Hamburgs durch,[50] jedoch ohne bleibenden Erfolg.

Otto IV. hielt also sein Versprechen, freilich, ohne die Macht eines Königs und Kaisers einbringen zu können.

Im Jahre 1217 zog Otto IV. gegen den Erzbischof von Magdeburg, mit dem er sich schon 1209 völlig überworfen hatte und mit dem er zeitlebens auf Kriegsfuß stand.[51] Glaubte er wirklich noch an eine Wendung im Thronkampf? Albrecht war dabei, obwohl die Vorgabe aus dem Vertrag, “ihm das Kaisertum zu erhalten”, schon nicht mehr zählen konnte. So denke ich, dass der Vertrag selbst keine Rolle mehr spielte. Albrecht hatte wegen der Dänenpolitik Friedrichs II. keine Wahl. Gnadenlos verwüsteten die beiden Kampfgenossen das Magdeburger Land, bis der Erzbischof seinen Kaiser zu Hilfe rief.[52] Otto IV. floh nach Braunschweig, und der neue Kaiser verwüstete ebenso gnadenlos das Braunschweiger Umland. Dies war der Moment, als Albrecht letztendlich Otto IV. verlassen hat.[53]

So hielten beide Bündnispartner ihr Versprechen, so lange und so gut sie konnten, allerdings in beiden Anliegen erfolglos.

[...]


[1] Winkelmann, Eduard, S.147-148

[2] Garnier, Claudia, S.10

[3] Garnier, Claudia, S.11

[4] Rauch, Günther S.5-6

[5] Rauch, Günther, S.54, unten

[6] Garnier, Claudia, S.13

[7] Rauch, Günther, S.59-61

[8] Hucker, Bernhard Ulrich, Imperiale Politik, S. 84

[9] Stürner, Wolfgang, 13.Jahrhundert, S.178

[10] Böhmer, Johann Friedrich, Nr.59

[11] Hucker, Bernhard Ulrich, Imperiale Politik, S.83 linke Spalte

[12] Stürner, Wolfgang, 13. Jahrhundert, S 182-185

[13] Stürner, Wolfgang, 13. Jahrhundert, S.178

[14] Rauch, Günther, S.78

[15] Holder-Egger, Oswald, S.99

[16] Böhmer, Johann Friedrich, Nr.150

[17] Böhmer, Johann Friedrich, Nr.163 und Nr.164

[18] Böhmer, Johann Friedrich, Nr.176; der Kanzler war Erzbischof Conrad von Speyer

[19] Hucker, Bernd Ulrich, Otto IV.,der wiederentdeckte Kaiser, S.344

[20] Böhmer, Johann Friedrich, Nr.177

[21] Krabbo, Hermann, Regesten, Nr.573

[22] Hoppe, Willy, S.161

[23] Krabbo, Hermann, Die Markgrafen, S.20 oben und Anmerkung 5)

[24] Krabbo, Hermann, Die Markgrafen, S.26-27

[25] Krabbo, Hermann, Regesten, Nr.575

[26] Stürner, Wolfgang, S.37 über die Ostexpansion der Markgrafen

[27] Krabbo, Hermann, Die Markgrafen, S.11-13 über die Folgen des Sturzes von Heinrich dem Löwen

[28] Krabbo, Hermann, Die Markgrafen, S.38-39

[29] Krabbo, Hermann, Regesten, Nr.508

[30] Krabbo, Hermann, Regesten, Nr.511 und Nr.518

[31] Krabbo, Hermann, Die Markgrafen, S.31

[32] Krabbo, Hermann, Die Markgrafen, S.32: … des Dänen Freund war des Brandenburgers Feind.

[33] Hoppe, Willy, S.161

[34] Krabbo, Hermann, Die Markgrafen, S.37

[35] Mamsch, Stefanie, S.104 und S.127

[36] Weinfurter, Stefan, S.164 unten

[37] Winkelmann, Eduard, S.306

[38] Krabbo, Hermann, Regesten, Nr.549 und Böhmer, Johann Friedrich, Nr.175

[39] Alle im Kapitel 2 mit Anführungszeichen markierten und fett gedruckten Textteile stammen aus der lateinischen oder deutschen Quelle.

[40] Rauch, Günther, S.73

[41] Schempf, Spalte 1794: Schlag der rechten Hand in die dargebotene rechte Hand

[42] Schempf, Spalte 1794

[43] Mitteis, Heinrich, S.547-548 und Anm. 53 (S.548)

[44] Scharff, Thomas, S.299-305

[45] Jordan, Karl, S.401, linke Spalte

[46] Winkelmann, Eduard, S.307-309

[47] Stürner, Wolfgang, Friedrich II. S.170

[48] Böhmer, Johann Friedrich, Nr.184, S.157

[49] Krabbo, Hermann, Regesten, Nr.551a, Nr.552 und Nr.554

[50] Krabbo, Hermann, Regesten, Nr.557

[51] Puhle, Matthias, S.78

[52] Puhle, Matthias, S.81

[53] Krabbo, Hermann, Regesten, Nr.561

Final del extracto de 17 páginas

Detalles

Título
Der Bündnisvertrag Ottos IV. mit Markgraf Albrecht von Brandenburg (1212), ed. MGH Const. II, Nr. 41
Universidad
LMU Munich
Curso
Basiskurs Mittelalter
Calificación
1,0
Autor
Año
2017
Páginas
17
No. de catálogo
V384445
ISBN (Ebook)
9783668593930
ISBN (Libro)
9783668593947
Tamaño de fichero
621 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Otto IV., Friedrich II., Urkunden
Citar trabajo
Christa Gries (Autor), 2017, Der Bündnisvertrag Ottos IV. mit Markgraf Albrecht von Brandenburg (1212), ed. MGH Const. II, Nr. 41, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/384445

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