Wettbewerb im E-Payment-Markt. Payment Dienstleister im Vergleich mit dem paydirekt-System


Projektarbeit, 2016

57 Seiten, Note: 1,6


Leseprobe


Inhalt

II. Abkürzungsverzeichnis

III. Abbildungsverzeichnis

IV. Tabellenverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung
1.3 Aufbau der Arbeit

2. Theoretische Grundlagen
2.1 Definition e-Payment Verfahren
Disruptors
Innovators
Aggregators
2.2 Rechtlicher Rahmen
Elektronisches Geld
Geschäft mit elektronischem Geld
E-Geld-Institute
2.3 e-Payment Markt Deutschland
Transaktionsvolumen
Nutzerzahlen

3. Analyse verschiedener e-Payment Dienstleister
3.1 Apple Pay
Zusammenfassung
3.2 Google Wallet
Zusammenfassung
3.3 Android Pay
Zusammenfassung
3.4 PayPal
Zusammenfassung

4. Kritische Analyse Paydirekt
Entstehung
Funktionsweise
Verbreitung
Kundenversprechen
Firmenversprechen
Gebühren
Zusammenfassung

5. Fazit

6. Anhang
Daten der selbst erstellten Diagramme

7. Literaturverzeichnis

II. Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

III. Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Umsatz im Einzelhandel nach Vertriebswegen von 2010 bis 2014

Abbildung 2: Einsatzpotential von M-Payment Verfahren in Onlineshops in den nächsten fünf Jahren

Abbildung 3 Anbieter Mobile Payment / Mobile Wallet

Abbildung 4 Types of Mobile Payment

Abbildung 5 Eigene Darstellung zur Erklärung der Kategorien im Mobile Payment

Abbildung 6 Eigene Darstellung Disruptor

Abbildung 7 Teil der Bankenwertschöpfungskette mit Disruptoren

Abbildung 8 Eigene Darstellung Innovator

Abbildung 9 Teil der Bankenwertschöpfungskette mit Innovatoren

Abbildung 10 Eigene Darstellung Aggregator

Abbildung 11 Eigene Darstellung Bankwertschöpfungskette Aggregatoren

Abbildung 12 Eigene Darstellung Transaktionsvolumen in Mio. Euro

Abbildung 13 Eigene Darstellung Jährliches Wachstum des Transaktionsvolumens (in Prozent)

Abbildung 14 Eigene Darstellung Nutzerzahlen e-Payments

Abbildung 15 Eigene Darstellung Volumen von Mobile Payment via PayPal in Millionen USD

Abbildung 16 Eigene Darstellung der Funktionsweise von PayPal

Abbildung 17 Eigene Darstellung der Funktionsweise Paydirekt

Zu Abbildung 1 Umsatz im Einzelhandel nach Vertriebswegen von 2010 bis 2014

Zu Abbildung 12 Eigene Darstellung Transaktionsvolumen in Mio. Euro

Zu Abbildung 13 Eigene Darstellung Jährliches Wachstum des Transaktionsvolumens (in Prozent)

Zu Abbildung 14 Eigene Darstellung Nutzerzahlen e-Payments

Zu Abbildung 15 Eigene Darstellung Volumen von Mobile Payment via PayPal in Millionen USD

IV. Tabellenverzeichnis

Tabelle 1 Vergleich der Transaktionsvolumina 2016 mit den Top Ländern

Tabelle 2: Zusammenfassung von Kerndaten über ApplePay

Tabelle 3: Zusammenfassung von Kerndaten über Google Wallet

Tabelle 4 Zusammenfassung von Kerndaten über Android Pay

Tabelle 5 Zusammenfassung von Kerndaten über PayPal

Tabelle 6 Zusammenfassung von Kerndaten über paydirekt

1. Einleitung

1.1 Problemstellung

Die Gesellschaft hat sich in den letzten 10 Jahren rasant verändert. Das Stichwort ist -Digitalisierung. Die Art und Weise wie viele Menschen ihren Alltag bestreiten ist oft durch Smartphones oder das Internet gekennzeichnet.[1] Mit dem Fortschritt der Technik und der veränderten Mentalität in der Gesellschaft öffnen sich natürlich auch neue Märkte und neue Unternehmen platzieren sich am Markt. Gerade im Bereich der Banken ist dies der Fall. Naturgegeben stehen sie mit Ihrer Funktion, der Verwaltung und dem Verleihen von Geld, im Mittelpunkt dieses alltäglichen Lebens, welches sich so sehr verändert. Bereiche die bisher aus dem klassischem Filialgeschäft der drei Institutsgruppen in Deutschland (Sparkassen, Genossenschaftliche Banken, privat Banken) nicht wegzudenken waren, werden von Start-up Unternehmen aufgegriffen und in neuen, alternativen Lösungen, oft auch online angeboten. Einer der am meisten aufgegriffenen Bereiche ist der Zahlungsverkehr. Das wohl bekannteste Unternehmen in diesem Bereich ist Pay-Pal. Seit seiner Gründung im Jahr 1998 ist Pay-Pal in einem für Banken essentiellen Bereich tätig, dem Zahlungsverkehr. Über die Jahre war dieses Unternehmen an der Spitze der „digitalen Revolution“ des Bezahlens.[2] Diese digitale Revolution ist ein Phänomen, das mehr und mehr wächst. Erkennbar ist dies unter anderem am Umsatz im Einzelhandel. Vergleicht man hier den Online-Einzelhandel mit dem stationären Einzelhandel bzw. dem Kataloghandel, so ist der Umsatz des Online-Einzelhandels der einzige, welcher Jahr für Jahr, seit 2009, zunimmt. Der stationäre Einzelhandel stagniert seit mehreren Jahren in etwa bei derselben Umsatzhöhe, der Kataloghandel hingegen ist sogar rückläufig in seinen Umsätzen (siehe Abbildung 1).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 Umsatz im Einzelhandel nach Vertriebswegen von 2010 bis 2014[3]

Der Trend hin zum Online-Einkauf führt natürlich zu einem erhöhten Bedarf an Online-Bezahlverfahren. Dieser Bedarf lässt sich an einem Anstieg der weltweiten Venture Capital-Investitionen in Fintech-Unternehmen erkennen. In den Jahren von 2010 bis 2014 vergrößerte sich die Anzahl um nahezu 400 %.[4] Es handelt sich also um ein durchaus interessantes Gebiet für Investoren.

Neben Bezahldienstleistern wie Pay-Pal der, wenn auch nicht in Deutschland, zumindest als Bank lizensiert ist, gibt es immer mehr bankfremde Systeme, die Online-Bezahlverfahren anbieten. Das Anbieten von Lösungen für Online-Bezahlverfahren ist aber oft nur der erste Schritt. Viele Start-Ups oder andere Bezahldienstleister bieten nach und nach auch Online-Konten oder andere Produkte des klassischen Bankensektors an. Die wachsende Konkurrenz bekommen auch Banken zu spüren. Gerade in Zeiten mit nie dagewesen niedrigen Marktzinssätzen und dementsprechend geringen Margen, fallen Abwanderungen zu Konkurrenten umso stärker ins Gewicht.[5]

Aus diesem Grund haben sich die drei deutschen Institutsgruppen (Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Privat-Banken) zusammengeschlossen und sich der Herausforderung gestellt, ein eigenes, neues E-Payment System zu entwickeln. Das Ergebnis ist die „paydirekt GmbH“. Hiermit soll eine Lücke in der Kundenbeziehung der Banken geschlossen werden, die durch die Digitalisierung entstanden ist und über Jahre wachsen konnte.

1.2 Zielsetzung

In der folgenden Arbeit soll aufgrund des Neueinstiegs in das Marktsegment der M-Payment Dienstleister sowohl ein kritischer Blick auf Fintech-Unternehmen geworfen werden, als auch „paydirekt“ als Marktneueinsteiger mit etablierten E-Payment Systemen verglichen werden. Gerade der Wettbewerb mit etablierten Unternehmen stellt eine spannende Herausforderung dar, die durchaus einen genaueren Blick wert ist. Das größte Problem von „paydirekt“ ist der fehlende Erfahrungsschatz. Der größte Konkurrent Pay-Pal kann auf nahezu 20 Jahre Erfahrung zurückblicken. Aus diesem Erfahrungsschatz profitiert das Unternehmen enorm. Im Vergleich hierzu steht „paydirekt“. Die Pilotphase begann mit 40 Banken im August 2015 und wurde inzwischen erfolgreich abgeschlossen.[6] Mit der Institutsgruppe der Sparkassen stieg schließlich Ende April 2016 die letzte große Institutsgruppe nach den Genossenschaftsbanken und einer Vielzahl an Groß- & Privatbanken ein.[7] Durch die so entstandene große potentielle Kundengruppe ist das vermeintliche Potential von „paydirekt“ enorm. Ob sich dieses Potential tatsächlich nutzen lässt und ob trotz des noch bestehenden Erfahrungsmalus gegenüber der Konkurrenz ein Erfolg aus „paydirekt“ werden kann soll in dieser Arbeit ausführlich erörtert werden.

1.3 Aufbau der Arbeit

In der Arbeit soll zunächst eine Theoretische Grundlage für das Thema der e-Payment Verfahren geschaffen werden. Da dieses Thema bisher nur bedingt in der Wissenschaft behandelt wurde, soll neben Definitionen der verschiedenen Verfahren auch der rechtliche Rahmen mit den Anforderungen an Unternehmen die in diesem Segment tätig sind, dargestellt werden. Anschließend wird noch ein grober Überblick über den Markt gegeben Hierbei wird der Umfang allerdings auf das nötigste beschränkt, da sich dieser Bereich so umfangreich gestaltet, dass er allein in einer Arbeit darstellbar wäre. Der nächste Überpunkt ist eine kritische Analyse verschiedener Payment-Dienstleister. Hierbei werden vor allem die Marktführer herangezogen, um einen entsprechenden Maßstab zu bieten. Führend wird vor allem PayPal betrachtet. Im nächsten Punkt der Arbeit wird ein kritischer Blick auf „paydirekt“ geworfen. Da dieser Bezahlverfahrensdienstleister erst seit kurzem auf dem Markt tätig ist, wird es hier vor allem darum gehen, das Potential und die Möglichkeiten von „paydirekt“ herauszuarbeiten. Um den Punkt abzuschließen wird eine Einschätzung zur Situation von „paydirekt“ abgegeben. Nach der Analyse der verschiedenen, mit „paydirekt“ in Konkurrenz stehenden Dienstleister, sowie „paydirekt“ selbst, werden im darauffolgenden Punkt persönliche Handlungsempfehlungen zur möglichen Verbesserung von „paydirekt“ abgegeben und abschließend noch ein Gesamtfazit gezogen.

2. Theoretische Grundlagen

Im folgenden Kapitel soll zunächst eine theoretische Grundlage geschaffen werden, die für das Verständnis des Hauptteils der Arbeit benötigt wird. Zudem wird ein Rahmen abgesteckt, in welchem sich die Arbeit bewegt. Dies betrifft den Markt und die hieraus beispielhaft dargestellten Unternehmen. Die Anzahl der dargestellten Unternehmen wird aufgrund des begrenzten Umfangs dieser Arbeit auf einige Wenige begrenzt.

2.1 Definition e-Payment Verfahren

E-Payment Verfahren ist ein englischer Begriff der sich aus dem Buchstaben „e“ und dem Wort Payment zusammensetzt. Der Buchstabe „e“ steht als Abkürzung für „electronical“ oder auf Deutsch auch „elektronisch“. In Verbindung mit dem englischen Begriff „payment“ für „Zahlung“ setzt sich also der Begriff „elektronische Zahlung“ zusammen. Entstanden ist dieser Begriff in den 1990er Jahren, als mit dem Aufschwung des Internets auch der Bedarf nach den ersten E-Payment-Systemen entstand. Auch eines der in dieser Arbeit genauer betrachteten Unternehmen – Pay-Pal wurde in dieser Zeit gegründet.[8]

Zunächst wurden die Bezahldienste allerdings nicht im Internet, sondern in Form von elektronischen Geldbörsen eingeführt. Sie dienten der Bezahlung von Kleinbeträgen am „Point-of-Sale“ und waren hardwarebasiert. Einigen wenigen dieser Zahlungssysteme gelang es, sich als Zahlungsinstrument für geschlossene Systeme und Automaten zu positionieren. Gerade diese Dienstleister boten bald auch einen Bezahldienst im Internet an.[9] Der Handel dort wird passenderweise als „E-Commerce“ bezeichnet.[10] Mit dem Erfolg vom Mobiltelefonen, im speziellen von Smartphones, wurde dieser Bereich erneut von einem ähnlichen Enthusiasmus, wie zu Beginn des Internetzeitalters, gepackt. Es entstand somit erneut ein neuer Bereich des E-Payments, das Mobile-Payment. Mobile-Payment oder kurz M-Payment beschreibt Bezahlvorgänge, bei denen Mindestens der Zahlungspflichtige mobile elektronische Techniken zu Initiierung, Autorisierung oder Realisierung der Zahlung einsetzt, etwa mittels mobiler Geräte wie Smartphone oder Tablet und dies grundsätzlich unabhängig von der Übertragungstechnologie.[11] Eine weitere Definition liefert Falk (2012), der sich mehr mit den teilnehmenden Personen eines Mobile Payment Vorgangs, als der beteiligten Technik beschäftigt: „[Die] Nutzung eines mobilen Endgerätes zur Zahlung von Waren & Dienstleistungen Mobile Payment kann in Form von Person-to-Person oder Transaktionen zwischen Händlern und Privatkunden durchgeführt werden.“[12]

Gerade im Bereich des M-Payment befindet sich der Markt stetig im Wachstum. Man kann dieses schon fast als nachhaltig bezeichnen. Gestützt wird dies durch die weltweit steigende Verbreitung von Smartphones, die sich zwischen dem Jahr 2014 und dem Jahr 2020 höchst wahrscheinlich noch einmal verdoppeln wird.[13]

Da die M-Paymentverfahren, vor allem im Bereich der Smartphones, noch eine relativ junge Sparte des Zahlungsverkehrs sind, konnte sich noch keine Methode bzw. keine spezielle Technologie beim Endverbraucher durchsetzen. Dementsprechend konnte sich auch noch kein Unternehmen derart etablieren, dass es als Maßstab im Bereich M-Payment gelten könnte. Da befragte Händler ein überwiegend mittleres bis hohes Potential in den nächsten 5 Jahren sehen, wenn es um den Einsatz von M-Payment verfahren geht (siehe Abbildung 2) existiert logischerweise ein entsprechend großes Interesse an dieser Marktsparte.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Einsatzpotential von M-Payment Verfahren in Onlineshops in den nächsten fünf Jahren[14]

Dies äußert sich nicht nur in der Anzahl der in den Markt drängenden Unternehmen, sondern auch in der Vielfalt der Sparten, der die entsprechenden Unternehmen abstammen. Hier lassen sich neben den logisch erscheinenden Banken und Kreditkartenunternehmen vor allem Global-Player aus den Bereichen Mobilfunkanbieter, Digitale Giganten, Händlerzentrische Plattformen, OEM (Original Equipment Manufacturer)/Software Hersteller und Startups nennen (siehe Abbildung 3). Zumeist haben sie durch Ihre Tätigkeit einen direkten Bezug zum Zahlungsverkehr oder ein anderes grundlegendes Interesse an einer Ausweitung Ihrer Tätigkeit in den Bereich der Payments. Vor allem Digitale Giganten wie Google oder Facebook aber auch OEM/Software Hersteller wie Microsoft sehen durch ihr bestehendes Netzwerk und ihre Verbreitung große Chancen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3 Anbieter Mobile Payment / Mobile Wallet[15]

Oft ähneln sich die Modelle in gewissen Bereichen, da bereits etablierte Modelle kopiert werden. Dennoch lassen sie sich noch in bestimmte Kategorien einteilen. Hier ist zunächst die Sichtweise entscheidend. In Abbildung 4 ist sehr gut zu erkennen, dass sich die Anbieter von Mobile Payment Lösungen in zunächst zwei Sichtweisen unterscheiden lassen: die Customer-Enabled und die Merchant-Enabled Mobile Payments. Diese lassen sich noch einmal in Unterkategorien unterteilen. Hierbei wird hauptsächlich zwischen aktiven und passiven Verhalten des Kunden, der Abhängigkeit von einem Point-of-Sale (POS), sowie der Abhängigkeit von Hardware unterschieden. Wichtig ist hier zu beachten, das Falk in seiner Kategorisierung lediglich die Interaktion zwischen Kunde und Händler einbezieht. Die in seiner Mobile-Payment Definition angesprochene Person-to-Person Interaktion wie sie beispielsweise von PayPal angeboten wird, ist nicht enthalten.[16]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4 Types of Mobile Payment[17]

Die Unterkategorien erklärt Falk wie folgt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5 Eigene Darstellung zur Erklärung der Kategorien im Mobile Payment[18]

Die Unternehmen lassen sich nicht nur nach Nutzung oder Ursprungsbranche kategorisieren. Eine weitere Möglichkeit, die Wettbewerber im e-Payment Sektor zu bestimmen, ist Ihre Einteilung nach Einfluss auf die Banken-Wertschöfpungskette. Hier gibt es wiederum 3 Kategorien: Disruptors, Innovators und Aggregators.

Disruptors

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 6 Eigene Darstellung Disruptor

Disruptoren umgehen eine Bank in Ihrer Funktion komplett. Im Bereich der Payments „unterbrechen“ (engl. to disrupt) die Disruptoren einzelne Bereiche der Bankenwertschöpfungskette vollständig, umgehen und ersetzen diese. Diese Bereiche umfassen oft nur einzelne Produkte oder Services. Der Vorteil dieser Unternehmen ist, dass Sie einen hohen Spezialisierungsgrad aufweisen, da Ihr Tätigkeitsfeld im Vergleich zu den Institutsgruppen auf lediglich ein Produkt, in manchen Fällen auch wenige Produkte beschränkt ist. Hierdurch ist eine deutlich flexiblere Ausrichtung der Tätigkeiten auf bestimmte Zielgruppen möglich. Es besteht eine durchaus nicht zu missachtende Gefahr für Banken, dass Umsatzeinbußen eintreten.[19] Wettbewerber können hier Beispielsweise im Kreditvergabe-Bereich, im Banking-Bereich aber auch im Bereich der Wertpapieranlage auftreten:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 7 Teil der Bankenwertschöpfungskette mit Disruptoren[20]

Innovators

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 8 Eigene Darstellung Innovator

Innovatoren greifen, im Vergleich zu Disruptoren, nicht die gesamte Wertschöpfungskette, sondern nur Teile auf. Sie umgehen die Bank also nicht. Viel eher werden Teile der Kette durch neuartige, innovative Ansätze ausgetauscht. Kunden werden durch eine Vereinfachung des Prozesses oder die Generierung eines Mehrwertes überzeugt, vom üblichen Bankprozess abzuweichen und auf den Innovator zurückzugreifen. Die Bank ist allerdings weiterhin mit in den Prozess eingebunden. Trotzdem besteht das Risiko von Umsatzeinbußen, da durch die vollständige Abwicklung des Prozesses in der Bank Umsätze durch Gebühren oder ähnliches generiert werden können. Diese sind aber durch die teilweise Einbindung in den Prozess in ihrer Höhe begrenzt. Außerdem wird die Kundenbindung durch eine vollständige Abwicklung in der Bank gestärkt. Innovatoren können zwar Druck auf die Margen der traditionellen Banken ausüben, sind aber bei weitem nicht so gefährlich wie Disruptoren.[21] Man sollte sie dennoch verstärkt beobachten, da durch eine Ausweitung der Tätigkeiten aus einem Innovator ein Disruptor werden kann, der von einem bereits bestehenden Kundenstamm und zumindest teilweiser Erfahrung im entsprechenden Teil der Wertschöpfungskette verfügt. Der Vorteil der Disruptoren, die Spezialisierung, gilt für Innovatoren äquivalent, ist aber auf den Teil der Wertschöpfungskette begrenzt. Die bekanntesten Innovatoren sind im Bereich des Zahlungsverkehrs vertreten:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 9 Teil der Bankenwertschöpfungskette mit Innovatoren[22]

Aggregators

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 10 Eigene Darstellung Aggregator

Aggregators erweitern die Wertschöpfungskette der Banken. Meist erfinden sie hierzu Schnittstellen zum Kunden neu. Die eigentliche Wertschöpfungskette bleibt unberührt. Diese Art der Konkurrenz für die traditionellen Institutsgruppen stellt sich zwischen den Kunden und die Bank als Schnittstelle. Häufig ist diese Art der Unternehmen nicht nur im Bereich der Bankenbranche tätig, sondern praktizieren in verschiedenen Branchen, indem Sie die Schnittstelle zum Kunden aufgreifen und der „Weg“ zum Unternehmen nur über Sie führt. Das Risiko für die jeweiligen Banken liegt dann in der Möglichkeit für den Kunden, direkt zu vergleichen. Dies erhöht den Druck auf die Margen deutlich und führt zudem noch zu einem Verlust des direkten Kundenkontakts.[23] Der Kunde wird nicht direkt angesprochen, sondern über den Aggregator. Die am weitesten verbreitete Art von Aggregatoren sind Vergleichsportale:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 11 Eigene Darstellung Bankwertschöpfungskette Aggregatoren[24]

2.2 Rechtlicher Rahmen

Um im Bereich der Online-Bezahldienste tätig zu werden, sind einige rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Bevor genauer auf die Rahmenbedingungen für einzelne Unternehmen eingegangen wird, soll zunächst der Begriff des elektronischen Geldes genauer definiert werden.

Elektronisches Geld

Gesetzlich existierte lange keine Legaldefinition für den Begriff „Elektronisches Geld“. Obwohl der Begriff nicht erst mit dem Auftreten von E-Payment Dienstleistern aufkam, sondern bereits für das Geldkarten- und Netzgeldgeschäft als Überbegriff diente, wurde erstmals 2002 mit dem Inkrafttreten des vierten Finanzmarktförderungsgesetzes eine rechtliche Definition geschaffen. Im Kreditwesengesetz (KWG) unter §1 Abs. 14 wurden softwarebasierte Netzgeldsysteme, sowie hardwarebasierte Geldbörsensysteme unter dem Begriff „elektronisches Geld“ zusammengefasst.[25] [26]

Erstmals in der Gesetzgebung Beachtung fanden diese damals neuartigen Zahlungsformen bereits 1997. Im Zuge der sechsten Kreditwesengesetz-Novelle wurden diese in das KWG aufgenommen. Diese Novelle diente der Umsetzung von EG-Richtlinien zur Harmonisierung bank- und wertpapieraufsichtsrechtlicher Vorschriften.[27] In der Bekanntmachung vom 28.10.1997 wurde das Gesetz zur Umsetzung von EG-Richtlinien zur Harmonisierung bank- und wertpapieraufsichtsrechtlicher Vorschriften als beschlossen verkündet.[28] Hiermit wurde erstmals der Einfluss von digitalen Medien auf den bargeldlosen Zahlungsverkehr berücksichtigt. Gleichzeit wurde dem Geldkarten- und Netzgeldgeschäft eine rechtliche Grundlage im KWG gegeben. Sie wurden unter §1 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 und Nr. 12 KWG a.F. (6.KWG-Novelle) als Bankgeschäft definiert.[29]

Die Definition wurde nach einer erneuten EU-Richtlinie (2000/46/EG) von der deutschen Gesetzgebung konkretisiert und in §1 Abs. 14 wie folgt formuliert: „Elektronisches Geld sind Werteinheiten, die

1. auf elektronischen Datenträgern gespeichert sind,
2. gegen Entgegennahme eines Geldbetrages ausgegeben werden und
3. von Dritten als Zahlungsmittel angenommen werden, ohne gesetzliches Zahlungsmittel zu sein.“

Doch nicht nur von der deutschen Gesetzgebung wurde der Begriff elektronisches Geld so definiert. Auch die europäische Zentralbank reagierte auf den Trend hin in Richtung elektronisches Geld und die in den Richtlinien 2000/28/EG und 2000/46/EG der EU genannten Vorgaben.

In Ihrem Monatsbericht vom November 2000 wurde elektronisches Geld wie folgt definiert: Man versteht unter elektronischem Geld eine „auf einem Medium gespeicherte Werteinheit, die allgemein genutzt werden kann, um Zahlungen an Unternehmen zu leisten, die nicht die Emittenten sind. Dabei erfolgt die Transaktion nicht notwendigerweise über Bankkonten, sondern die Werteinheiten auf dem Speichermedium fungieren als vorausbezahltes Inhaberinstrument.“ [30]

Geschäft mit elektronischem Geld

Das Geschäft mit dem elektronischen Geld war wie bereits im vorhergehenden Abschnitt dieser Arbeit beschrieben bislang unter § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 und Nr. 12 KWG a.F. (6.KWG-Novelle) getrennt in den zwei Kategorien Geldkartengeschäft und Netzgeldgeschäft geregelt. Im Zuge des vierten Finanzmarktförderungsgesetzes wurden diese beiden Kategorien neu unter der Nr. 11 zusammengefasst. Fortan wird das Geschäft als Ausgabe und Verwaltung von elektronischem Geld (E-Geld-Geschäft) bezeichnet. Zu einer materiellen Änderung kommt es durch diese Änderung im KWG nicht. Durch die Wortwahl „Ausgabe und Verwaltung“ werden die Nebengeschäfte von E-Geld-Instituten berücksichtigt.[31]

E-Geld-Institute

Nachdem in der Neuregelung des E-Geld-Geschäfts auch die Bezeichnung „E-Geld-Institut“ vorkam, war auch hierfür eine rechtliche Definition vonnöten. In § 1 Abs. 3d KWG definiert die Gesetzgebung E-Geld- Institute als „Institute, die nur das E-Geld-Geschäft betreiben“. Es handelt sich bei derartigen Instituten also um Spezialkreditinstitute, die nur das E-Geld-Geschäft betreiben. Als Aufsichtsorgan unterliegen sie, wie alle anderen Kreditinstitute auch, der Bankenfinanzaufsicht (BaFin).

Eine weitere Regelung, die in diesem Zuge getroffen wurde, war die Erweiterung der Befreiungsregelung aus § 2 Abs. 5 S. 1 KWG. Bisher konnte die BaFin in Ihrer Aufsichtsfunktion zusammen mit der Deutschen Bundesbank bestimmen, dass auf ein Unternehmen teile des KWG keine Anwendung finden. Diese Regelung war allerdings von Unternehmen, die nur Geldkartengeschäfte betreiben auf die neu definierten E-Geld-Institute ausgeweitet. Diese Entscheidung ist allerdings im Einzelfall und individuell zu treffen.

Als Kreditinstitut müssen auch E-Geld-Institute eine angemessene Eigenkapitalausstattung vorweisen. Um den Markteintritt zu erleichtern wurde in § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchstabe e) KWG ein Startkapital von 1 Millionen Euro festgesetzt. Verglichen mit normalen Kreditinstituten ist dieser Betrag sehr gering gehalten, er gilt allerdings nur in Verbindung mit der Bedingung, das Geschäft auf das E-Geld-Geschäft zu beschränken.[32] Im Anschluss an den Markteintritt müssen Institute im Hinblick auf die Erfüllung Ihrer Forderungen gegenüber Ihren Gläubigern eine angemessene Eigenkapitalausstattung vorweisen.[33] Hier ähneln die Vorgaben denen eines traditionellen Kreditinstitutes.

2.3 e-Payment Markt Deutschland

Der Markt für den Bereich der e-Payments ist ein vergleichsweise junger Markt, der sich noch sehr rasant entwickelt. Dennoch soll ein aktueller Einblick mit einer Prognose anhand statistischer Werte gewagt werden. Da im späteren Teil der Arbeit der Fokus vor allem auf „paydirekt“ liegt, das bisher nur im deutschen Markt tätig ist, wird im anschließenden Kapitel der Ausblick auf den deutschen Markt begrenzt.

Transaktionsvolumen

Der deutsche Markt im Segment der e-Payments hatte im Jahre 2016 ein Gesamttransaktionsvolumen von etwa 88.691 Millionen Euro. Bis in das Jahr 2020 wird ein jährliches Wachstum von ca. 9,73 % erwartet. Das entspräche einem voraussichtlichen Umsatz im Jahr 2020 von 128.589 Millionen Euro. Im Vergleich hierzu liegt Deutschland dennoch weit zurück. In den USA betrug das Gesamttransaktionsvolumen im Jahr 2016 bereits 478.725 Millionen Euro. Dies war der weltweit höchste Wert.[34]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 12 Eigene Darstellung Transaktionsvolumen in Mio. Euro[35]

Den größten Teil der Transaktionen nimmt der Bereich e-Commerce ein. Hier werden mit ca. 85.969 Millionen Euro fast 97 % aller Transaktionen durchgeführt. Im Jahr 2020 wird dieser Anteil auf 90 % zurückgehen. Das größte prozentuale Wachstum wird der Bereich der Mobile Payments erfahren. Hier wird es zu einer Vergrößerung des Transaktionsvolumens von 1.229 % bis ins Jahr 2020 kommen. Wie in Abbildung 13 deutlich erkennbar wird, fand das größte Wachstum vor allem im Jahr 2015 statt. Man darf sich allerdings nicht täuschen lassen. In der Abbildung wirkt es, als würde nach dem Wachstum 2015 die Steigerung des Transaktionsvolumens wieder gegen Null laufen.

Dies ist allerdings der explosiven Zunahme zwischen den Jahren 2014 und 2015 geschuldet. Werte von nahezu 250 % können auf einem begrenzten Markt (Deutschland) nicht dauerhaft eingehalten werden. Man kann hier eher von einer voraussichtlichen Normalisierung des Wachstums in den nächsten fünf Jahren sprechen. Denn ein weiterer Punkt, der nicht außer Acht gelassen werden darf, ist, dass es sich bei den Werten größtenteils um Prognosen handelt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 13 Eigene Darstellung Jährliches Wachstum des Transaktionsvolumens (in Prozent)[36]

Betrachtet man Deutschland allgemein im weltweiten Vergleich, so wird deutlich, dass hier noch einiges an Potential auf dem Markt vorhanden ist. Gerade Länder wie USA, China aber auch Großbritannien oder Japan, haben zum aktuellen Zeitpunkt einen Vorsprung gegenüber Deutschland. An qualitativen Faktoren ist dies nur schwer festzumachen. Vergleicht man allerdings die quantitativen Fakten, also die Transaktionsvolumina 2016, so wird deutlich welches Potential noch vorhanden ist:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1 Vergleich der Transaktionsvolumina 2016 mit den Top Ländern[37]

Natürlich sind diese Zahlen mit dem Hintergrund zu betrachten, dass gerade Länder wie USA und China deutlich mehr Einwohner als Deutschland besitzen.

Nutzerzahlen

Betrachtet man die Nutzerzahlen der Digital Payments in Deutschland, so ist vor allem im Bereich des P2P-Geldtransfers, also des „person to person“-Geldtransfers ein deutlicher Unterschied zu den Transfervolumina erkennbar. Die Nutzerzahlen werden sich bis ins Jahr 2020 voraussichtlich nur leicht erhöhen. Lediglich im Bereich der Mobile Payments ist ein deutlicher Anstieg der Nutzungszahlen zu erwarten. Das Marktsegment Digital Commerce kann bereits im Jahr 2014 eine beachtliche Nutzerzahl vorweisen. Über 50 % aller deutschen sind bereits Nutzer des Digital Commerce.[38]

Beachtlich ist vor allem der starke Anstieg der Nutzerzahlen im Bereich Mobile Payment. In gerade einmal fünf Jahren findet eine Vergrößerung der Nutzungszahlen von ca. 1,3 Millionen auf ca. 9,2 Millionen Nutzer statt. Dies entspricht einem jährlichen Wachstum von 25,9 %. Vor allem in Verbindung mit dem starken Anstieg des Transaktionsvolumens wird hier deutlich, dass dieses Marktsegment zu einer ernstzunehmenden Alternative im Bereich des Zahlungsverkehrs wird.

In Abbildung 14 ist noch einmal deutlich zu erkennen, wie groß die Verbreitung von Digital Commerce bereits ist und wie hoch das Nutzerwachstum im Bereich der Mobile Payments ist.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 14 Eigene Darstellung Nutzerzahlen e-Payments[39]

3. Analyse verschiedener e-Payment Dienstleister

Bevor der Fokus auf paydirekt fällt, sollen im folgenden Kapitel zunächst einige bereits am Markt etablierte e-Payment Dienstleister analysiert werden. Um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu sehr auszudehnen, wird sich hier auf einige wenige Dienstleister beschränkt, die sich durch ihre langjährige Präsenz am Markt eine besondere Stellung erarbeitet haben oder aufgrund anderer Faktoren eine gesonderte Stellung am Markt der e-Payment Dienstleister einnehmen.

3.1 Apple Pay

Apple Pay ist ein Paymentverfahren des US-Amerikanischen Technologiekonzerns Apple. Mit seiner Einführung im Oktober 2014 in den USA wagte Apple den Schritt in den Markt der Zahlungsdienstleister. Innerhalb von kürzester Zeit wurde bereits eine Vielzahl an Kreditkarten für das Bezahlsystem freigeschalten. Die Verwendung des Bezahldienstes ist auf die neuesten Apple-Geräte mit einem integrierten NFC-Chip begrenzt. Das sind aktuell das IPhone 6 sowie 6+, die aktuellsten Versionen der iPads und die Apple Watch. Apples Bezahlsystem ist für den Bezahlvorgang am POS ausgerichtet. Der Apple-User muss zunächst eine Kreditkarte freischalten. Dann muss er sein Apple-Gerät in die Nähe eines NFC-fähigen Kartenlesers halten, während ein Finger zur Identifikation auf der sogenannten „Touch ID“ liegen muss. Neben Apple selbst boten bereits große Ketten wie Nike, McDonalds und Toys“R“Us zum Start des Dienstes die Möglichkeit über Apple Pay zu bezahlen.[40] Der Vorteil einer Zahlung mit Apple Pay ist, dass nicht die eigentlichen Kartendaten an das Kartenterminal übermittelt werden, sondern eine Art Kontonummer, die verschlüsselt auf dem mobilen Endgerät gespeichert ist. Die Kreditkartennummer, sowie der Sicherheitscode werden nicht abgespeichert. Der sogenannte Token, die „Kontonummer“ wird nicht, wie für Apple üblich, über eine Cloud synchronisiert. Beim Bezahlvorgang wird diese Token mit einer Transaktionsnummer kombiniert. So findet auch die Zuordnung zur entsprechenden Kreditkarte beziehungsweise der entsprechenden Bank statt. Des Weiteren werden laut Apple keinerlei Informationen zum Zahlvorgang gespeichert.[41]

Nach etwas mehr als einem halben Jahr wurde im Juli 2015 Apple Pay auch in Großbritannien eingeführt und kam somit nach Europa. In Großbritannien gab es die Möglichkeit mit dem Bezahldienst zu zahlen bereits ab Einführung in über 250.000 Läden, Restaurants, Tankstellen und vor allem auch auf Postämtern und im öffentlichen Nahverkehr.[42]

Apple setzt neben dem Bezahlen am POS auch auf eine Einbindung seines Bezahldienstes in Apps. Auch hierzu konnte der Technologie-Konzern wieder namhafte Unternehmen wie British Airways, Airbnb oder Zalando und viele mehr gewinnen, was eine weitere Verbreitung unterstützen sollte.[43] Mit der Wallet App, die vormals Passbook hieß, führte Apple als weiteren Service für seinen Bezahldienst eine Möglichkeit ein, Bonusprogramme oder Gutscheine, Geschenkkarten, Boarding-Pässe u.v.m zu verwalten und digital zu verwahren. Dieses Update wurde im Rahmen eines Betriebssystemupdates auf iOs9 eingeführt und bietet so dem Anwender die Möglichkeit Bonusprogramme und Kundenkarten an der Kasse im Rahmen von Apple Pay nutzen zu können.[44]

Ein weiterer interessanter Punkt, mit welchem Apple die Funktionalität seines Bezahldienstes ausweiten möchte ist die P2P-Bezahlung. Hierfür hat Apple bereits im Dezember 2015 ein Patent angemeldet. Hieraus geht hervor, dass Apple seinen Benutzern ermöglichen möchte, Geld via Nachrichten, Telefonanrufe, E-Mails und sogar via Kalendereinladungen zu versenden.[45]

[...]


[1] Vgl. Internet Live Stats. (n.d.). Anzahl der Internetnutzer weltweit in den Jahren 1997 bis 2015 sowie eine Prognose für 2016 (in Millionen). In Statista - Das Statistik-Portal. Zugriff am 12. 09. 2016, von http://de.statista.com/statistik/daten/studie/186370/umfrage/anzahl-der-internetnutzer-weltweit-zeitreihe/.

[2] Vgl. PayPal (2016): Über Pay-Pal, online im Internet, Zugriff am 30.05.2016, von https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/about.

[3] Vgl. Hahn Gruppe. (n.d.). Umsatz im Einzelhandel in Deutschland nach Vertriebswegen in den Jahren 2009 bis 2015 (in Milliarden Euro). In Statista - Das Statistik-Portal. Zugriff am 17. 08. 2016, von http://de.statista.com/statistik/daten/studie/462144/umfrage/umsatz-im-einzelhandel-in-deutschland-nach-vertriebswegen/.

[4] Vgl. Creative Construction. (n.d.). Anzahl der weltweiten Venture Capital-Investitionen in Fintech-Unternehmen von 2010 bis 2014. In Statista - Das Statistik-Portal. Zugriff am 30. 07. 2016, von http://de.statista.com/statistik/daten/studie/408440/umfrage/anzahl-weltweite-venture-capital-investitionen-in-fintech-unternehmen/.

[5] Vgl. Österreichische Nationalbank. (n.d.). Entwicklung des Kapitalmarktzinssatzes in Deutschland in den Jahren von 1975 bis 2015. In Statista - Das Statistik-Portal. Zugriff am 17. 08. 2016, von http://de.statista.com/statistik/daten/studie/201419/umfrage/entwicklung-des-kapitalmarktzinssatzes-in-deutschland/.

[6] Vgl. Südwest Presse (2016): Volksbank Ulm-Biberach testet das neue Bezahlsystem Paydirekt; Zugriff am 17.08.2016; von http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/Volksbank-Ulm-Biberach-testet-das-neue-Bezahlsystem-Paydirekt;art1158544,3445703.

[7] Vgl. DSGV (2016): Pressemitteilung Nr. 28; Sparkassen bieten paydirekt an, Zugriff am 26.06.2016 unter http://www.dsgv.de/de/presse/pressemitteilungen/160427_PM_DST25_Paydirekt_Start_28.html.

[8] Vgl. Lammer, Thomas (2004): Mobile Payment Systems-Grundlagen, Praxisbeispiele, Erfolgsstrategien, Innsbruck [u.a.], Studien-Verlag, 2004.

[9] Vgl. Lammer, Thomas (2006): Handbuch E-money, E-payment & M-payment, Wien, Springer-Verlag, 2006.

[10] Springer Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: E-Commerce, online im Internet: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/400/e-commerce-v13.html , am 30.07.2016

[11] BITKOM (2014): Mobile Wallet Leitfaden, Zugegriff am 12.09.2016 unter https://www.bitkom.org/Publikationen/2014/Leitfaden/Mobile-Wallet/141105-Mobile-Wallet.pdf Berlin, BITKOM Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V,

[12] Falk, Tomas (2012): Darstellung der weltweiten Mobile-Payment-Ansätze mit Smartphones und deren Adaptionspotenziale für Deutschland; Zugegriffen am 30.06.2016; https://www.gs1-germany.de/fileadmin/gs1/basis_informationen/Forschungsergebnisse_Mobile_Payment_121221.pdf vom 21.12.2012.; S.14

[13] Website (internetdo.com). (n.d.). Prognose zur Anzahl der Smartphone-Nutzer weltweit von 2012 bis 2020 (in Milliarden). In Statista - Das Statistik-Portal. Zugriff am 16. 08. 2016, von http://de.statista.com/statistik/daten/studie/309656/umfrage/prognose-zur-anzahl-der-smartphone-nutzer-weltweit/.

[14] ibi research. (n.d.). Wie schätzen Sie das Potenzial für den Einsatz von Mobile-Payment-Verfahren für Ihren Online-Shop in den nächsten fünf Jahren ein?. In Statista - Das Statistik-Portal. Zugriff am 16. 08. 2016, von http://de.statista.com/statistik/daten/studie/4394/umfrage/einschaetzung-des-potenzials-von-mobile-payment-durch-online-haendler/.

[15] Strudthoff, M. (2015): Mobile Payment in der Shopping Experience von morgen; in: Upload Magazin; zugegriffen am 30.06.2016; http://upload-magazin.de/blog/10301-mobile-payment/#.

[16] Falk, Tomas (2012): Darstellung der weltweiten Mobile-Payment-Ansätze mit Smartphones und deren Adaptionspotenziale für Deutschland; Zugegriffen am 30.06.2016; https://www.gs1-germany.de/fileadmin/gs1/basis_informationen/Forschungsergebnisse_Mobile_Payment_121221.pdf vom 21.12.2012; S.13.

[17] Falk, Tomas (2012): Darstellung der weltweiten Mobile-Payment-Ansätze mit Smartphones und deren Adaptionspotenziale für Deutschland; Zugegriffen am 30.06.2016; https://www.gs1-germany.de/fileadmin/gs1/basis_informationen/Forschungsergebnisse_Mobile_Payment_121221.pdf vom 21.12.2012; S.14

[18] Eigene Darstellung nach Falk, Tomas (2012): Darstellung der weltweiten Mobile-Payment-Ansätze mit Smartphones und deren Adaptionspotenziale für Deutschland; Zugegriffen am 30.06.2016; https://www.gs1-germany.de/fileadmin/gs1/basis_informationen/Forschungsergebnisse_Mobile_Payment_121221.pdf vom 21.12.2012; S.13.

[19] Vgl. Frank Annuscheit (2016) Auswirkungen der Digitalisierung im Finanzdienstleistungsbereich; Konferenz „Finanzdienstleister der nächsten Generation“; Frankfurt am Main; 10.05.2016.

[20] Vgl. paymentandbanking (2016): German FinTech Overview – Unbundling Banks; Zugegriffen am 18.08.2016; http://i0.wp.com/paymentandbanking.com/wp-content/uploads/2016/08/Deutsche-FinTech- %C3 %9Cbersicht-18.08.16-1.png; Stand August 2016.

[21] Vgl. Frank Annuscheit (2016) Auswirkungen der Digitalisierung im Finanzdienstleistungsbereich; Konferenz „Finanzdienstleister der nächsten Generation“; Frankfurt am Main; 10.05.2016; Folie 5.

[22] Vgl. paymentandbanking (2016): German FinTech Overview – Unbundling Banks; Zugegriffen am 18.08.2016; http://i0.wp.com/paymentandbanking.com/wp-content/uploads/2016/08/Deutsche-FinTech- %C3 %9Cbersicht-18.08.16-1.png; Stand August 2016.

[23] Vgl. Frank Annuscheit (2016) Auswirkungen der Digitalisierung im Finanzdienstleistungsbereich; Konferenz „Finanzdienstleister der nächsten Generation“; Frankfurt am Main; 10.05.2016; Folie 5.

[24] Vgl. Frank Annuscheit (2016) Auswirkungen der Digitalisierung im Finanzdienstleistungsbereich; Konferenz „Finanzdienstleister der nächsten Generation“; Frankfurt am Main; 10.05.2016; Folie 5.

[25] Deutsche Bundesbank (1997): Geldpolitik und Zahlungsverkehr; in Monatsbericht März 1997; Frankfurt; S-33-46

[26] Deutsche Bundesbank (1998): Die sechste Novelle des Kreditwesengesetzes; in Monatsbericht Januar 1998; Frankfurt; S.61-71

[27] Bundestag-Drucksache 13/7142 (1997)

[28] Bundesgesetzblatt (1997) Teil I, Nr. 71: Gesetz zur Umsetzung von EG-Richtlinien zur Harmonisierung bank- und wertpapieraufsichtsrechtlicher Vorschriften; 28.10.1997.

[29] Bundesgesetzblatt (1997) Teil I, Nr. 71: Gesetz zur Umsetzung von EG-Richtlinien zur Harmonisierung bank- und wertpapieraufsichtsrechtlicher Vorschriften; 28.10.1997; S. 3

[30] Europäische Zentralbank (2000) Fragen rund um den Einsatz von elektronischem Geld; in: Monatsbericht November 2000; Frankfurt; Kasten I, S. 55.

[31] Bundestag-Drucksache 14/8017, S. 111f. zu § 1 (Zu Buchstabe a Doppelbuchstabe aa) (2002).

[32] Bundestag-Drucksache 14/8017, S. 126 zu § 33 (Zu Buchstabe a Doppelbuchstabe aa) (2002)

[33] Bundestag-Drucksache 14/8017, S. 116 zu § 10 (Zu Buchstabe a) (2002).

[34] Vgl. Statista (2015) Digital Market Outlook – Digital Payments; Zugegriffen am 03.08.2016 unter https://de.statista.com/outlook/296/137/digital-payments/deutschland.

[35] Vgl. Statista (2015) Digital Market Outlook – Digital Payments; Zugegriffen am 03.08.2016 unter https://de.statista.com/outlook/296/137/digital-payments/deutschland.

[36] Eigene Berechnung basierend auf Statista (2015) Digital Market Outlook – Digital Payments; Zugegriffen am 03.08.2016 unter https://de.statista.com/outlook/296/137/digital-payments/deutschland.

[37] Vgl. Statista (2015) Digital Market Outlook – Digital Payments; Zugegriffen am 03.08.2016 unter https://de.statista.com/outlook/296/137/digital-payments/deutschland.

[38] Vgl. Statista (2015) Digital Market Outlook – Digital Payments; Zugegriffen am 03.08.2016 unter https://de.statista.com/outlook/296/137/digital-payments/deutschland.

[39] Vgl. Statista (2015) Digital Market Outlook – Digital Payments; Zugegriffen am 03.08.2016 unter https://de.statista.com/outlook/296/137/digital-payments/deutschland.

[40] Gillner, S. (2015) Internationale Einführung von Apple Pay; in: Internet World Business; Zugegriffen am 04.08.2016 unter http://www.internetworld.de/mobile/apple/internationale-einfuehrung-apple-pay-924848.html 21.04.2015.

[41] Gabler, T. (2014) Wie Apple Pay funktioniert; in: Internet World Business; Zugegriffen am 04.08.2016 unter http://www.internetworld.de/technik/mobile-payment/apple-pay-funktioniert-744114.html 20.10.2014.

[42] Fröhlich, C. (2015) Apple Pay: Jetzt auch in Europa; in: Internet World Business; Zugegriffen am 04.08.2016 unter http://www.internetworld.de/technik/apple/apple-pay-jetzt-in-europa-997884.html; 12.08.2015.

[43] Slodczyk, K; Kolf, F (2015) Die stille Apple-Revolution; in: Handelsblatt, Zugegriffen am 04.08.2016 unter http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/apple-pay-in-grossbritannien-die-stille-apple-revolution/12053604.html; 15.07.2015.

[44] Apple Developer (2015) Wallet-The home for Apple Pay and more, Zugegriffen am 04.08.2016 unter https://developer.apple.com/videos/play/wwdc2015/701/.

[45] US Patent & Trademark Office (2015) United States Patent Application No. 20150348002 – User Interface for Payments; Zugegriffen am 04.08.2015 unter http://appft1.uspto.gov/netacgi/nph-Parser?Sect1=PTO1&Sect2=HITOFF&d=PG01&p=1&u=/netahtml/PTO/srchnum.html&r=1&f=G&l=50&s1=20150348002.PGNR. 03.12.2015.

Ende der Leseprobe aus 57 Seiten

Details

Titel
Wettbewerb im E-Payment-Markt. Payment Dienstleister im Vergleich mit dem paydirekt-System
Hochschule
Duale Hochschule Baden Württemberg Mosbach
Note
1,6
Autor
Jahr
2016
Seiten
57
Katalognummer
V384447
ISBN (eBook)
9783668596597
ISBN (Buch)
9783668596603
Dateigröße
1110 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Payment, paydirekt, e-Commerce, Disruptor, Aggregator, Innovator, PayPal, ApplePay, e-Payment, Google Wallet, Android Pay
Arbeit zitieren
Jakob Popp (Autor:in), 2016, Wettbewerb im E-Payment-Markt. Payment Dienstleister im Vergleich mit dem paydirekt-System, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/384447

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