Das Problem der Schutzbedürftigkeit der am Leistungsaustausch beteiligten Personen findet seine Wurzeln bereits in der griechischen und römischen Mythologie, wo die Götter Hermes und Merkur die damaligen Kaufleute schutzten, wie die GA Trstenjak einführend in ihren Schlussanträgen anmerkt. Schwerpunkt der gegenständlichen Untersuchung ist jedoch nicht die Auslegung von göttlichen Gesetzen, sondern die Vereinbarung der österreichischen Ausverkaufsbestimmungen des UWG mit der vom Unionsgesetzgeber erlassenen UGP-RL.
Es ist dabei bemerkenswert, dass die verwaltungsrechtlichen Bestimmungen des UWG fast 30 Jahre älter als dieses Bundesgesetz selbst sind. Jetzt stehen sie aber kurz vor ihrem Ende, da EuGH nach einer Vorlagefrage vom österreichischen Höchstgericht ihre mangelnde Konformität mit der UGP-RL erkannt hat. Nach dem also § 9a UWG schon für totes Recht erklärt wurde , würden bald auch die § 33a ff UWG das selbe Schicksal teilen. Durch seine Rechtsprechung „erschießt“ also der EuGH eine nach der anderen die innerstaatlichen österreichischen Bestimmungen, insbesondere im Bereich des Wettbewerbrechts.
Das bestätigt weiterhin nun die Lehrmeinungen, dass beim Erlass der UGP-RL den Mitgliedstaaten nicht völlig klar gewesen sein dürfte, was für einen erheblichen Einfluss die ausgewählte Regelungsstruktur in Verbindung mit der als Liberalisierungsansatz auszulegende Vollharmonisierung auf ihr jeweiliges nationales Recht haben würde.
Inhaltsverzeichnis
I. Themeneinführung und Problemstellung
II. Sachverhalt und Ausgangslage
III. Anwendbarkeit der UGP-RL
1. Sachlicher Anwendungsbereich
2. Persönlicher Anwendungsbereich
3. Ausnahmetatbestand
IV. Verfahrensrechtliche Problematik
1. Überprüfungskompetenz nationaler Verwaltungsbehörden
2. Zulässigkeit zur Vornahme einer ex-ante-Prüfung
3. Vereinbarkeit eines strafbewehrtes gesetzlichen Verbots mit Erlaubnisvorbehalt mit der UGP-RL
4. Zulässigkeit bzw. Notwendigkeit einer gerichtlichen Kontrolle behördlicher Entscheidungen
5. Die Pflicht zur Vornahme einer lauterkreisrechtlichen Einzelfallsbeurteilung
6. Zwischenergebnis:
V. Materiell-rechtliche Problematik
1. Vereinbarung der Regelungsstrukturen beider Regelungswerke
2. Verpflichtung zur Angabe von Gründen
2.1. Anknüpfungspunkte mit Z 15
2.2. Anknüpfungspunkte mit Z 7
2.3. Anknüpfungspunkte mit Z 4
3. Bewilligungslos vorgenommene Ausverkaufsankündigung als aggressive, irreführende oder sonst unlautere Geschäftspraktik
3.1. Aggressive Geschäftspraktik iSv § 1a UWG ?
3.2. Irreführende Geschäftspraktik iSv § 2 UWG ?
3.3. Sonst unlautere Geschäftspraktik ?
4. Zwischenfazit
VI. Exkurs: Verfassungsrechtliche Bedenken
VII. Weitere Entwicklung nach dem Köck-Urteil des EuGH
Die OGH - Entscheidung 4 Ob 15/13d
Die VwGH-Entscheidung 2011/04/0045
VIII. Ökonomische Analyse von §§ 33a ff UWG
IX. UWG-Novelle 2013
X. Vergleich mit Deutschland
XI. Zusammenfassung:
XII. Persönlicher Fazit:
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Vereinbarkeit der österreichischen Ausverkaufsbestimmungen gemäß §§ 33a ff. UWG mit der europäischen UGP-Richtlinie (2005/29/EG). Ziel ist es, zu analysieren, ob das österreichische Bewilligungserfordernis für Ausverkaufsankündigungen den unionsrechtlichen Vorgaben entspricht oder eine unzulässige Einschränkung der Wettbewerbsfreiheit darstellt.
- Vereinbarkeit des österreichischen Genehmigungsvorbehalts mit der Vollharmonisierung durch die UGP-RL.
- Verfahrensrechtliche Problematik der ex-ante-Kontrolle durch Verwaltungsbehörden.
- Materiell-rechtliche Analyse der Tatbestände von "echten" Ausverkäufen gegenüber unlauteren Geschäftspraktiken.
- Ökonomische Betrachtung der Konsumentensouveränität und Informationsasymmetrien im Wettbewerbsrecht.
- Bewertung der Auswirkungen des EuGH-Urteils (Köck) auf die nationale Rechtsprechung und die UWG-Novelle 2013.
Auszug aus dem Buch
3. Zulässigkeit zur Vornahme einer ex-ante-Prüfung
Problematischer erscheint die Frage, ob die von der Richtlinie zugelassene Überprüfungskompetenz der Verwaltungsbehörden auch eine Ex-ante-Kontrolle umfasst. Im Art. 11 spricht der Unionsgesetzgeber über „Mittel“, die er explizit zur Bekämpfung von unlauteren Geschäftspraktiken erlaubt. Was sich der Unionsgesetzgeber unter den von ihm angesprochenen Mitteln konkreter vorstellt, legt er in Art. 11 Abs. 1 und 2 fest, in dem er jedoch nur eine demonstrative Aufzählung vornimmt. Darunter fallen sowohl vorläufige, als auch endgültige Maßnahmen, sowohl die Folgewirkung beseitigende Rechtsmittel, als auch Anordnungen mit präventivem Charakter und sowohl kollektive Verbandsklagen, als auch private Klagen einzelner konkret betroffener Personen.
Dass die in Art 11 vorgenommene Aufzählung keineswegs einen abschließenden Charakter hat, begründet die Generalanwältin in ihren Schlussanträgen damit, dass diese Vorschrift allgemein von „Mitteln“ spricht, ohne dass einzelne davon konkret eingegangen werden. Weiters heißt es in Unterabsatz 2, dass die fraglichen Maßnahmen die anschließend konkret aufgezählten Rechtsschutzmöglichkeiten „umfassen“. Daraus lässt sich abschließen, dass die Mitgliedstaaten die in der Richtlinie vorgegebene Liste ausdrücklich genannter Mittel zwingend in der jeweiligen nationalen Rechtsordnung vorsehen müssen.
Die Richtlinie setzt also einen jedenfalls einzuhaltenden Mindeststandard fest, wodurch es aber weder ausdrücklich verboten, noch darauf hingedeutet wird, dass der nationale Gesetzgeber andere geeignete und wirksame Mittel nicht vorsehen dürfte. In seiner Rechtsprechung hat EuGH wiederholt ausgesprochen, dass es dabei auch auf den präventiven Charakter eines Rechtsbehelfes ankommt, insbesondere wegen seines Abschreckungszwecks. Weiters erörtert Art. 11 Abs 2 Buchst. b konkret den Fall, dass die unlautere Geschäftspraktik noch nicht angewandt wurde, sondern nur noch bevorsteht und lässt in diesem Zusammenhang zu, präventive Maßnahmen für ihre Verhinderung zu unternehmen. Eine Ex-ante-Kontrolle wird sofern von der Richtlinie gedeckt.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Themeneinführung und Problemstellung: Einleitung in die Problematik des Schutzes am Leistungsaustausch und die Vereinbarkeit der österreichischen Ausverkaufsbestimmungen mit der UGP-RL.
II. Sachverhalt und Ausgangslage: Darstellung des Ausgangsfalls des Unternehmers Köck, der ohne behördliche Bewilligung einen Totalabverkauf ankündigte.
III. Anwendbarkeit der UGP-RL: Untersuchung der sachlichen und persönlichen Anwendbarkeit der UGP-RL auf die nationalen Ausverkaufsbestimmungen des UWG.
IV. Verfahrensrechtliche Problematik: Analyse der verfahrensrechtlichen Mittel, insbesondere der Überprüfungskompetenz und Zulässigkeit einer Ex-ante-Prüfung durch Behörden.
V. Materiell-rechtliche Problematik: Prüfung, ob die materiell-rechtlichen Regelungen des UWG mit der UGP-RL vereinbar sind und ob Ausverkäufe als aggressive oder irreführende Praktiken einzustufen sind.
VI. Exkurs: Verfassungsrechtliche Bedenken: Erörterung verfassungsrechtlicher Bedenken bezüglich der Gewerbeausübungssperre im § 33e UWG.
VII. Weitere Entwicklung nach dem Köck-Urteil des EuGH: Analyse der Folgeentscheidungen des OGH und VwGH nach dem richtungsweisenden EuGH-Urteil.
VIII. Ökonomische Analyse von §§ 33a ff UWG: Ökonomische Bewertung der Kosten-Nutzen-Relation der behördlichen Bewilligungspflicht für den Verbraucher.
IX. UWG-Novelle 2013: Ausblick auf die durch die Novelle angestrebten Deregulierungen und die damit einhergehenden Herausforderungen für Verwaltungsbehörden.
X. Vergleich mit Deutschland: Kurzer Vergleich der Entwicklung des Wettbewerbsrechts in Deutschland, das Ausverkäufe deutlich freier gestaltet.
XI. Zusammenfassung: Zusammenfassende Darstellung der wichtigsten Erkenntnisse zur mangelnden Richtlinienkonformität der österreichischen Bestimmungen.
XII. Persönlicher Fazit: Persönliche Einschätzung des Autors zur Notwendigkeit einer umfassenden Sanierung des österreichischen lauterkeitsrechtlichen Rahmens.
Schlüsselwörter
UGP-RL, UWG, Ausverkauf, Bewilligungspflicht, Lauterkeitsrecht, EuGH-Rechtsprechung, Verbraucherschutz, Ex-ante-Kontrolle, Wettbewerbsfreiheit, Scheinausverkauf, Irreführung, Geschäftspraktik, Vollharmonisierung, Konsumentensouveränität, UWG-Novelle 2013
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Konformität der österreichischen Bestimmungen für Ausverkäufe (gemäß §§ 33a ff. UWG) mit den harmonisierten Vorgaben der europäischen UGP-Richtlinie.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind der Genehmigungsvorbehalt für Ausverkäufe, der Verbraucherschutz vor unlauteren Geschäftspraktiken und das Spannungsfeld zwischen nationalen Regelungen und europäischem Wettbewerbsrecht.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, ob die österreichische behördliche Bewilligungspflicht als zulässiges Mittel zur Bekämpfung von Wettbewerbsverstößen Bestand haben kann oder durch die UGP-RL verdrängt wird.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die Rechtsdogmatik, verfassungsrechtliche Erwägungen und eine ökonomische Kosten-Nutzen-Analyse miteinander verknüpft.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der verfahrensrechtlichen Problematik der Behördenzuständigkeit, der materiellen Prüfung der Ausverkaufsgründe sowie einer ökonomischen Evaluierung der bestehenden Bewilligungsvorschriften.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Schlüsselwörter sind UGP-RL, Bewilligungspflicht, Lauterkeitsrecht, Ex-ante-Kontrolle und die UWG-Novelle 2013.
Welche Bedeutung hat das EuGH-Urteil "Köck" für diese Arbeit?
Das Urteil ist zentral, da es die mangelnde Konformität der nationalen österreichischen Bestimmungen mit der UGP-RL aufzeigte und damit eine grundlegende Neubewertung der nationalen Rechtslage erzwang.
Wie bewertet der Autor die Auswirkungen der UWG-Novelle 2013?
Der Autor begrüßt die Deregulierungstendenzen der Novelle, äußert jedoch kritische Zweifel an der praktischen Umsetzbarkeit der neuen Aufgaben für die Bezirksverwaltungsbehörden.
- Arbeit zitieren
- Evelina Nickolova (Autor:in), 2013, Die Vereinbarkeit der österreichischen Ausverkaufsbestimmungen mit den Vorgaben der UGP-Richtlinie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/384567