1. Einleitung
Im europäischen Vergleich ist das Familienrecht „stark traditionsgeprägt in dem insgesamt recht unterschiedlichen Rechtssystem“(1). Durch das allgemeine Grundprinzip der „Demokratie in der Familie“(2), innerhalb der letzten Jahrzehnte wurde die Rechtsposition von Vater und Mutter von gesellschaftsspezifischen Unterschieden befreit. Die Rechte der Kinder gegenüber den Eltern wurden gestärkt.
Im deutschen und im angelsächsischen Rechtskreis war und ist die Rechtsposition der Mutter stärker als die des Vaters. Im romanischen Rechtskreis muss ein nichteheliches Kind durch dem Vater und der Mutter anerkannt werden. Der Vater, hatte dann die stärkere Rechtsposition, „er hatte die volle elterliche Gewalt, die Mutter allenfalls die Personensorge für das Kind .Vom Vater bekam das Kind seinen Namen und seine Staatsangehörigkeit “(3) .
Laut der europäischen Konvention 1975 über den rechtlichen Status nichtehelicher Kinder folgt die Mutterschaft automatisch nach dem Geburt (Art. 2). In Fällen, in denen die Vaterschaft geklärt ist, darf die elterliche Gewalt nicht automatisch dem Vater zugeordnet werden(Art. 7). Die Konvention wurde aber von Luxemburg von den romanischen Ländern nicht ratifiziert. Die Empfehlung über das elterliche Sorgerecht des Europarats von 1984 war jedoch, dass jede Entscheidung in erster Linie dem Kindeswohl entsprechen soll. Darüber hinaus sollte die Gleichstellung beider Elternteile berücksichtigt werden.(4)
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1 Brauns-Hermann, Christa 1997. Ein Kind hat das Recht auf beide Eltern.:205
2 ebenda
3 Brauns-Hermann 1997:206
4 Vgl. Brauns-Hermann 1997:206
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Hauptteil
- Sorge- und Umgangsrecht in England
- Entwicklung des Kindschaftsrechts in England
- Das Recht der elterlichen Sorge
- Inhalt der „elterlichen Verantwortung“
- Sorgerecht für Kinder verheirateter Eltern
- Sorgerecht für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern
- ,,Section 8 Orders”
- Aufenthaltsbeschluss („,residence order\")
- Umgangsbeschluss („contact order\")
- Verbotsbeschluss „Prohibitet steps order”
- Einzelfragenbeschluss (\"Specific issue order\")
- Rechte und Pflichten des nicht sorgeberechtigten Elternteils
- Schlussbemerkungen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieses Referat befasst sich mit dem Kindschaftsrecht in England, wobei die Entwicklung des Kindschaftsrechts und das Recht der elterlichen Sorge in verschiedenen Fällen untersucht werden.
- Entwicklung des Kindschaftsrechts in England im 20. Jahrhundert
- Rechte und Pflichten der Eltern in Bezug auf die elterliche Verantwortung
- Sorge- und Umgangsrecht für Kinder verheirateter und nicht verheirateter Eltern
- Die verschiedenen Arten von „Section 8 Orders“ im englischen Recht
- Rechte und Pflichten des nicht sorgeberechtigten Elternteils
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt das Thema des Referats und die Entwicklung des Kindschaftsrechts in Europa vor. Sie betont die wachsende Bedeutung des Kindeswohls und die Stärkung der Rechte der Kinder gegenüber den Eltern.
Das Kapitel „Sorge- und Umgangsrecht in England“ beleuchtet den öffentlichen Diskurs über die steigende Zahl von Familienzerrüttungen und Scheidungen in England. Es werden relevante Gesetze wie das Kinderunterstützungsgesetz von 1991, das Kindschaftsgesetz von 1989 und das Familiengesetz von 1996 erwähnt. Das Konzept der „elterlichen Verantwortung“ wird eingeführt, wobei die Betonung auf die Verantwortung der Eltern für die Bedürfnisse und Erziehung ihrer Kinder liegt. Das Kapitel behandelt außerdem die Bedeutung der Vermittlung und das Kindeswohl in Bezug auf Sorgerechtsentscheidungen.
Das Kapitel „Entwicklung des Kindschaftsrechts in England“ verfolgt die Entwicklung des englischen Kindschaftsrechts im 20. Jahrhundert. Es schildert die rechtliche Position des nichtehelichen Kindes im traditionellen Common Law und die beiden legislatorischen Entwicklungslinien, die auf die Erweiterung der Kriterien für die Ehelichkeit von Kindern und die Beseitigung von Diskriminierungen nichtehelicher Kinder abzielten. Das Kapitel beleuchtet die Erweiterung des Personenkreises, der als ehelich anzusehen ist, sowie die Beseitigung einzelner Diskriminierungen des nichtehelichen Kindes, beispielsweise im Erbrecht.
Schlüsselwörter
Elterliche Sorge, Kindeswohl, Kindschaftsrecht, England, Common Law, nichteheliches Kind, Section 8 Orders, Sorgerecht, Umgangsrecht, elterliche Verantwortung, Vermittlung, Scheidung, Familienrecht.
- Quote paper
- Teodor Kazakov (Author), 2005, Elterliche Sorge in England - ein Kurzbericht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/38457