1. Einleitung
Im europäischen Vergleich ist das Familienrecht „stark traditionsgeprägt in dem insgesamt recht unterschiedlichen Rechtssystem“(1). Durch das allgemeine Grundprinzip der „Demokratie in der Familie“(2), innerhalb der letzten Jahrzehnte wurde die Rechtsposition von Vater und Mutter von gesellschaftsspezifischen Unterschieden befreit. Die Rechte der Kinder gegenüber den Eltern wurden gestärkt.
Im deutschen und im angelsächsischen Rechtskreis war und ist die Rechtsposition der Mutter stärker als die des Vaters. Im romanischen Rechtskreis muss ein nichteheliches Kind durch dem Vater und der Mutter anerkannt werden. Der Vater, hatte dann die stärkere Rechtsposition, „er hatte die volle elterliche Gewalt, die Mutter allenfalls die Personensorge für das Kind .Vom Vater bekam das Kind seinen Namen und seine Staatsangehörigkeit “(3) .
Laut der europäischen Konvention 1975 über den rechtlichen Status nichtehelicher Kinder folgt die Mutterschaft automatisch nach dem Geburt (Art. 2). In Fällen, in denen die Vaterschaft geklärt ist, darf die elterliche Gewalt nicht automatisch dem Vater zugeordnet werden(Art. 7). Die Konvention wurde aber von Luxemburg von den romanischen Ländern nicht ratifiziert. Die Empfehlung über das elterliche Sorgerecht des Europarats von 1984 war jedoch, dass jede Entscheidung in erster Linie dem Kindeswohl entsprechen soll. Darüber hinaus sollte die Gleichstellung beider Elternteile berücksichtigt werden.(4)
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1 Brauns-Hermann, Christa 1997. Ein Kind hat das Recht auf beide Eltern.:205
2 ebenda
3 Brauns-Hermann 1997:206
4 Vgl. Brauns-Hermann 1997:206
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Hauptteil
2.1. Sorge- und Umgangsrecht in England
2.2. Entwicklung des Kindschaftsrechts in England
3. Das Recht der elterlichen Sorge
3.1. Inhalt der „elterlichen Verantwortung“
3.2. Sorgerecht für Kinder verheirateter Eltern
3.3. Sorgerecht für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern
4. „Section 8 Orders“
4.1. Aufenthaltsbeschluss („residence order“)
4.2. Umgangsbeschluss („contact order“)
4.3. Verbotsbeschluss „Prohibitet steps order“
4.4. Einzelfragenbeschluss (“Specific issue order“)
5. Rechte und Pflichten des nicht sorgeberechtigten Elternteils
6. Schlussbemerkungen
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht das englische Kindschaftsrecht mit einem Fokus auf dem Konzept der elterlichen Sorge, um die rechtliche Stellung von Eltern und Kindern im Kontext von Scheidung, Trennung und nichtehelicher Abstammung zu analysieren.
- Historische Entwicklung des englischen Kindschaftsrechts im 20. Jahrhundert
- Bedeutung und Definition der „elterlichen Verantwortung“ nach dem Children Act 1989
- Regelungen zum Sorgerecht für verheiratete und nicht verheiratete Elternteile
- Anwendung und Funktion der „Section 8 Orders“ bei familienrechtlichen Streitigkeiten
- Rechtliche Situation und Pflichten von nicht sorgeberechtigten Elternteilen
Auszug aus dem Buch
4.1. Aufenthaltsbeschluss („residence order“)
Der Aufenthaltsbeschluss legt fest, bei wem und unter welchen Bedingungen ein Kind leben soll. Traditionell gesehen ist die Frage des Wohnsitzes bei einer Scheidung heftig umstritten. „Im Jahr 1996 ergingen ca. 27 600 Beschlüsse über den Aufenthalt von Kindern“.
Wird der Aufenthalt des Kindes nicht bei einem Elternteil, sondern bei einer dritten Person festgelegt, erhält diese Person für die Dauer des Aufenthaltsbeschlusses auch automatisch elterliche Verantwortung. Dadurch soll es ihr ermöglicht werden, die mit dem Aufenthalt verbundenen täglichen Entscheidungen für das Kind zu treffen. Wird der Aufenthalt eines Kindes jedoch beim nicht sorgeberechtigten Vater festgelegt, muss das Gericht ihm ausdrücklich die elterliche Verantwortung mittels eines Sorgerechtbeschlusses übertragen. Dies hat für ihn den Vorteil, dass er auch noch nach Wegfall des Aufenthaltsbeschlusses sorgeberechtigt bleibt. Ein Aufenthaltsbeschluss kann im Übrigen niemals dazu führen, dass andrer Personen ihre elterliche Verantwortung wieder verlieren.
Aufgrund des Alleinhandlungsrechts kann der Aufenthaltselternteil alle Entscheidungen für das Kind alleine treffen. Für die Änderung des Namens sowie die längerfristige Verlegung des Aufenthalts des Kindes ins Ausland braucht der sorgeberechtigte Elternteil aber die schriftliche Zustimmung aller Personen mit elterlicher Verantwortung. In der Praxis sieht die Situation folgendermaßen aus: „wenn z.B. bei einer Scheidung zugunsten des Vaters ein Aufenthaltsbeschluss erlassen wird, behält die Mutter zwar ihr Sorgerecht, sie kann das Kind jedoch nun mehr in Rahmen eines ihr ausdrücklich eingeräumten Umgangsrechts (contact order) tatsächlich betreuen. Der Vater verfügt mit den bereits genannten Einschränkungen über eine Alleinentscheidungsbefugnis in allen Angelegenheiten, die das Kind betreffen. Die Mutter darf ihre Sorgerechte theoretisch auch ausüben, wenn sich das Kind beim Vater befindet, praktisch wird sie dabei aber ohne seine Mithilfe, auch in Anbetracht der eingeschränkten Informationspflichten, auf Schwierigkeiten stoßen. Hat der Vater eine Entscheidung getroffen, mit der sich die Mutter nicht abfinden will, kann sie mit Hilfe eines Einzelfragenbeschluss „specific issue order“ die Korrektur der väterlichen Entscheidung bewirken“.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in das englische Familienrecht ein und erläutert die historische Transformation der Rechtspositionen von Eltern und Kindern im europäischen Vergleich.
2. Hauptteil: Der Hauptteil bietet einen Überblick über das englische Sorge- und Umgangsrecht sowie die historische Entwicklung der Rechtslage des nichtehelichen Kindes im 20. Jahrhundert.
3. Das Recht der elterlichen Sorge: Dieses Kapitel definiert den Begriff der „elterlichen Verantwortung“ und untersucht die Sorgerechtsregelungen für verheiratete sowie nicht verheiratete Eltern.
4. „Section 8 Orders“: Hier werden die vier spezifischen gerichtlichen Anordnungen nach dem Children Act vorgestellt, die das Sorgerecht in bestimmten Situationen einschränken oder regeln.
5. Rechte und Pflichten des nicht sorgeberechtigten Elternteils: Dieses Kapitel erörtert die unterhaltsrechtliche Verpflichtung und die Umgangsrechte von Elternteilen, die nicht die elterliche Verantwortung tragen.
6. Schlussbemerkungen: Die Schlussbemerkungen fassen die Ergebnisse zur Entwicklung des Kindschaftsrechts und der Anwendung des Children Act noch einmal zusammen.
Schlüsselwörter
Elterliche Sorge, England, Children Act, elterliche Verantwortung, Kindschaftsrecht, residence order, contact order, Familienrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Scheidungsrecht, Kindeswohl, nichteheliche Kinder, Unterhaltsrecht, Section 8 orders.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Ausarbeitung befasst sich mit dem Kindschaftsrecht in England und konzentriert sich dabei insbesondere auf die elterliche Sorge und die rechtliche Einordnung familiärer Beziehungen.
Welche zentralen Themen werden behandelt?
Zentral sind die Entwicklung des Kindschaftsrechts, die Definition der elterlichen Verantwortung, die rechtliche Stellung verheirateter und unverheirateter Eltern sowie die gerichtlichen Steuerungsinstrumente des Children Act.
Was ist das Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die rechtliche Struktur des Sorgerechts in England transparent zu machen und zu erläutern, wie gerichtliche Anordnungen die Autonomie der Familie beeinflussen.
Welche wissenschaftliche Methode wird angewandt?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Aufarbeitung, die auf einer Analyse einschlägiger Gesetze wie dem Children Act und dem Family Law Act sowie relevanter Fachliteratur basiert.
Was ist der Schwerpunkt des Hauptteils?
Der Hauptteil analysiert detailliert die gesetzliche Verankerung der „elterlichen Verantwortung“ und die verschiedenen Möglichkeiten des Erwerbs von Sorgerechten.
Welche Schlagworte charakterisieren das Werk?
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie „elterliche Verantwortung“, „Children Act“, „Sorgerecht“ und „Section 8 Orders“.
Was unterscheidet den „residence order“ von anderen Beschlüssen?
Der „residence order“ regelt primär den Aufenthalt des Kindes und verleiht dem Aufenthaltselternteil eine weitreichende Entscheidungsbefugnis im Alltag.
Wie erlangt ein nicht verheirateter Vater das Sorgerecht?
Ein unverheirateter Vater kann das Sorgerecht durch eine vertragliche Vereinbarung mit der Mutter, durch einen gerichtlichen Antrag oder unter bestimmten Voraussetzungen durch die Unterhaltsleistung erlangen.
- Quote paper
- Teodor Kazakov (Author), 2005, Elterliche Sorge in England - ein Kurzbericht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/38457