Die Arbeit erprobt die diskursanalytische Methode, wie sie in Foucaults 'Die Ordnung des Diskurses' zusammengefasst ist am Gegenstand des juristischen Diskurses für dessen Analyse ein Vorschlag gegeben werden soll. Sie bietet eine kurze Übersicht sowohl über die diskursanalytische Methodik als auch über die Kommunikationssituation innerhalb des juristischen Diskurses.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung.
B. Ansatz einer Analyse des juridischen Diskurses.
I.) Ausschließungsprozeduren.
1.) Verbot.
a) Tabu des Gegenstandes.
b) Ritual der Umstände.
c) Recht des sprechenden Subjekts.
2.) Andere Ausschließungsprozeduren.
II.) Vereinheitlichungsprozeduren.
1.) Kommentar.
2.) Autor.
3.) Disziplin.
a) Bereich von Gegenständen.
b) Bündel von Methoden.
c) Korpus von als wahr angesehenen Sätzen.
III.) Individualprozeduren.
1.) Ritual.
2.) Diskursgesellschaften.
3.) Doktrin.
C. Schluss.
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit verfolgt das Ziel, die diskursanalytischen Kategorien von Michel Foucault auf den juristischen Diskurs anzuwenden und zu prüfen, inwieweit sich eine solche literaturwissenschaftliche Methode zur Analyse von Rechtstexten fruchtbar machen lässt, wobei insbesondere die Rolle des Subjekts und die Konstruktivität des juristischen Diskurses kritisch hinterfragt werden.
- Anwendung der Foucaultschen Diskursanalyse auf das Feld des Rechts
- Untersuchung von Ausschluss-, Vereinheitlichungs- und Individualprozeduren im Recht
- Kritische Analyse der Rolle von Autorschaft und Subjektivität in der Rechtswissenschaft
- Darstellung der Rolle des juristischen Kommentars als Instrument der Diskurskontrolle
- Diskussion der methodischen Eigenheiten und der Konstruktivität juristischer Wahrheitsfindung
Auszug aus dem Buch
1.) Verbot.
Foucault nennt unter den Ausschließungsprozeduren als erstes das Verbot. Er bezeichnet es als das „sichtbarste und vertrauteste“ Instrument der Diskurskontrolle und begründet es mit der alltäglichen Erfahrungstatsache, man hätte nicht „das Recht […] alles zu sagen, […] bei jeder Gelegenheit von allem [zu] sprechen […], daß schließlich nicht jeder beliebige über alles beliebige reden“ könne. Als prominenteste Beispiele nennt er den Diskurs der Sexualität und der Politik, in welchen der diskursive Zwang besonders stark sei. Hier ist allgemein, wie auch in Bezug auf den Bereich des juridischen Diskurses zu differenzieren:
a) Tabu des Gegenstandes.
Von einem Verbot im engeren Sinne kann bezüglich der Gegenstände innerhalb des juridischen Diskurses nicht gesprochen werden. Im Gegenteil scheint es, als würde hier ein Kontext eröffnet, der es ermöglicht auch und teilweise insbesondere über heikle Themen zu sprechen, die im Alltag (noch) nicht offen angesprochen werden. Erinnert sei hier an die Debatte über die §§218/ 218a Strafgesetzbuch (StGB) (Abreibung). War es zunächst ohne Ausnahme verboten, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen, so legitimierten sich die Gerichte im Wege der Rechtsfortbildung, im Falle einer medizinischen Indikation (Lebensgefahr für die schwangere Frau) von der Bestrafung abzusehen. Hier war der Diskurs lange vor der öffentlichen Debatte eröffnet und auch heute ist es so, dass Themen, über die im Alltag nicht gesprochen wird, unter Juristen behandelt werden. Vorsichtig könnte wohl sogar von einer Art Galgenhumor gesprochen werden, die vermutlich aus dem zwangsweisen Umgehen-Müssen mit sensiblen Themen herrührt. Um gewisse Kriterien eines bestimmten Rechtsbereichs darzustellen, werden mitunter geradezu absurd anmutende Fälle erdacht.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung.: Die Einleitung stellt das Vorhaben dar, die Methode der Diskursanalyse nach Foucault auf den juristischen Diskurs zu übertragen, um diesen als Teil der Kulturwissenschaft zu erschließen.
B. Ansatz einer Analyse des juridischen Diskurses.: Dieses Kapitel strukturiert die Analyse des Rechts entlang der Foucaultschen Prozeduren der Ausschließung, Vereinheitlichung und Individualisierung.
I.) Ausschließungsprozeduren.: Es wird untersucht, wie durch Verbote, die Steuerung der Umstände und Regelungen für sprechende Subjekte der Zugang zum juristischen Diskurs kontrolliert wird.
II.) Vereinheitlichungsprozeduren.: Hier wird beleuchtet, wie Texte durch Kommentare, Autorschaft und disziplinäre Strukturen zusammengehalten und legitimiert werden.
III.) Individualprozeduren.: Die Individualprozeduren beschreiben die Regeln, denen Individuen unterliegen müssen, um innerhalb der Diskursgesellschaft (z.B. als Jurist) agieren zu können.
C. Schluss.: Das Schlusskapitel fasst die Ergebnisse zusammen, reflektiert den methodischen Ansatz und betont die Notwendigkeit der Kritik am Foucaultschen Konzept im Kontext des Rechts.
Schlüsselwörter
Diskursanalyse, Michel Foucault, Rechtswissenschaft, Juristischer Diskurs, Ausschließungsprozeduren, Vereinheitlichungsprozeduren, Individualprozeduren, Konstruktivität, Intertextualität, Rechtsfortbildung, Subjektivität, Rechtssoziologie, Auslegungsmethoden, Kommentarwesen, Macht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Übertragung diskursanalytischer Methoden, speziell nach Michel Foucault, auf die Rechtswissenschaft, um deren sprachliche und strukturelle Funktionsweisen zu untersuchen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die zentralen Themenfelder umfassen die Kontrolle und Selektion des Diskurses durch Ausschluss-, Vereinheitlichungs- und Individualisierungsprozesse sowie die kritische Betrachtung der juristischen Auslegungspraxis.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist der Entwurf eines Ansatzes für eine einführende Diskursanalyse im juristischen Bereich und die kritische Überprüfung, ob Foucaults Theorien auf die Rechtswissenschaft übertragbar sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Verwendet wird die diskursanalytische Methode von Michel Foucault, die der Autor spezifisch für juristische Fachtexte und Rechtspraktiken adaptiert und ergänzend kritisch hinterfragt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden die Kategorien der Ausschluss-, Vereinheitlichungs- und Individualprozeduren auf den Rechtsbereich angewandt, inklusive Analysen von Kommentaren, Rechtsprechung und Ausbildungswegen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Publikation?
Zu den wichtigsten Begriffen zählen Diskursanalyse, juristischer Diskurs, Konstruktivität, Autorschaft, Auslegungsmethoden, Macht und Rechtssoziologie.
Warum spielt der juristische Kommentar eine besondere Rolle?
Der Kommentar fungiert als zentrales Instrument der Vereinheitlichung, da er Intertextualität aufweist und als Bindeglied zwischen Lehre und Rechtsprechung die Meinungsbildung maßgeblich steuert.
Wie bewertet der Autor die Rolle des Subjekts im Rechtsdiskurs?
Der Autor kritisiert Foucaults Konzept der Subjektnegierung, da im Rechtssystem Individuen und namentlich lokalisierte Subjekte wie Richter oder Professoren essenziell für die Autorität und die Auslegung des Gesetzes sind.
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- Christian Herzig (Author), 2004, Ansatz einer Analyse des juristischen Diskurses, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/38507