Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs zeichnete sich sehr schnell eine deutsche Teilung ab, da die Vorstellungen der Alliierten über die Gestaltung einer gesamtdeutschen politischen Linie weit auseinander gingen. Nachdem der staatliche Neuaufbau über die Gemeindeebene bis hin zur Bildung von Ländern erfolgt war, wurden die Ministerpräsidenten der elf westdeutschen Länder von den drei westlichen Militärgouverneuren beauftragt, "eine 'verfassungsgebende Versammlung' einzuberufen" (ebd., S. 7).
Die sogenannten "Londoner Empfehlungen" von 1948 bereiteten damit den Weg für die Entstehung eines westdeutschen Teilstaats. Der Parlamentarische Rat wurde nicht nur vor die Herausforderung gestellt, parteiübergreifend konstruktive Arbeit zu leisten, sondern musste ebenso die angeblichen oder tatsächlichen Funktionsfehler der Weimarer Reichsverfassung (WRV) analysieren, die eine Verfassungsdurchbrechung ermöglichten, und letztendlich zur Entstehung der totalitären Diktatur führten.
Die negativen Erfahrungen über das Scheitern der Weimarer Republik waren zu einprägsam, um unverändert zur Weimarer Staatsform zurückzukehren. Wie sollte der neue Parlamentarismus aussehen? Wie viel Macht sollte dem Staatsoberhaupt zustehen? Welche Maßnahmen müssen getroffen werden, um eine Regierungsstabilität zu ermöglichen?
Der Parlamentarische Rat stand bei der Ausarbeitung des Bonner Grundgesetzes (BGG) vor vielen Fragen. Eines war jedoch sicher: Eine Aushöhlung der demokratischen Ordnung, wie sie in der Weimarer Republik stattgefunden hat, sollte sich nicht wiederholen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Reichstag/ Bundestag
2.1 Der Reichstag - Zwischen Verfassungsanspruch und Verfassungswirklichkeit
2.2 Folgerungen des Parlamentarischen Rats
3. Reichspräsident/ Bundespräsident
3.1 Die Kombination von Artikel 25 und Artikel 43 der Weimarer Reichsverfassung
3.2 Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung
3.3 Folgerungen des Parlamentarischen Rats
4. Reichsregierung/ Bundesregierung
4.1 Die Stellung der Reichsregierung in der Weimarer Reichsverfassung
4.2 Die Stellung der Regierung im Bonner Grundgesetz
5. Verfassungsschutz Weimarer Verfassung/ Bonner Grundgesetz
5.1 Verfassungsschutz der Weimarer Reichsverfassung
5.2 Verfassungsschutz des Bonner Grundgesetzes
6. Folgerungen des Parlamentarischen Rats – Ein Resümee
7. Abschließende Bewertung „Weimar ist nicht Bonn“
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Folgerungen, die der Parlamentarische Rat aus dem Scheitern der Weimarer Reichsverfassung für die Ausarbeitung des Bonner Grundgesetzes gezogen hat, um eine erneute Aushöhlung der demokratischen Ordnung zu verhindern.
- Vergleich der Funktionsweise von Reichstag und Bundestag
- Analyse der Machtbefugnisse von Reichspräsident und Bundespräsident
- Untersuchung der Regierungsstabilität unter Berücksichtigung der Rolle von Kanzler und Kabinett
- Gegenüberstellung der Mechanismen des Verfassungsschutzes
- Bewertung der Leitsatzes "Bonn ist nicht Weimar"
Auszug aus dem Buch
3.1 Die Kombination von Artikel 25 und Artikel 43 der Weimarer Reichsverfassung
Der Reichspräsident konnte durch Art. 25 der WRV den Reichstag auflösen, „jedoch nur einmal aus dem gleichen Anlaß [!]“. Die präsidiale Auflösungsbefugnis wurde als „Kernbestimmung des Gleichgewichtssystems“ (Fromme 1960, S. 48) zwischen Reichspräsident und Parlament angelegt. Zur Ausbalancierung des Gleichgewichts konnte der Reichstag eine Volksabstimmung über die Absetzung des Reichspräsidenten beantragen (Artikel 43 Abs. 2 WRV). Die Anwendung von Artikel 25 sollte dann erfolgen, wenn ein Konflikt zwischen Legislative und Exekutive die politische Arbeit verhinderte. In diesem Sinne wurde der Artikel 25 als Gegengewicht zu dem parlamentarischen Misstrauensvotums angesehen und sollte als Mittel der Volksbefragung dienen, denn der Reichspräsident ermöglichte durch die Auflösung des Parlaments eine Neuwahl (Winkler 1963, S.45; Fromme 1960, S. 48). In Verfassungswirklichkeit kam es jedoch zu einer „interpretatorischen Ausweitung“ (Fromme 1960, S. 51) des Begriffs, da der Art. 25 zunehmend als Machtinstrument eingesetzt wurde.
Der Missbrauch des Rechts zur Reichstagsauflösung wurde durch die Schwäche von Kanzler und Minister begünstigt, da diese sowohl vom Reichstag durch Misstrauensvoten (Art. 54 WRV), als auch vom Präsidenten abgesetzt werden konnten(Art. 53 WRV). Dabei sollte das Recht zur Auflösung des Reichstags eigentlich durch die Gegenzeichnung des Kanzlers begrenzt werden. Demnach erhielt die Auflösung des Reichstags erst Rechtswirksamkeit, wenn der Reichskanzler die Auflösungsverfügung bestätigte. Die Beschränkung der Reichstagsauflösung durch die Gegenzeichnung des Kanzlers wurde durch Art. 53 aufgelöst, da der Reichspräsident einen unwilligen Kanzler entlassen konnte (Fromme 1960, S. 50 ff.). Der Reichspräsident konnte sich also, ganz im Sinne der interpretatorischen Ausweitung von Artikel 25, verselbständigen, da die Gegenzeichnung des Reichskanzlers kein großes Hindernis darstellte. Mithin wurde der Reichstag entmachtet und die Gewaltenteilung durchbrochen (Gajewski 2012, S.10 f.).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der deutschen Teilung nach 1945 ein und erläutert die Intention des Parlamentarischen Rats, Fehler der Weimarer Verfassung im Grundgesetz zu vermeiden.
2. Reichstag/ Bundestag: Das Kapitel analysiert die gesetzgeberische Rolle des Reichstags in der Weimarer Republik und stellt sie der gestärkten Position des Bundestages im Bonner Grundgesetz gegenüber.
2.1 Der Reichstag - Zwischen Verfassungsanspruch und Verfassungswirklichkeit: Hier wird dargelegt, wie die ursprüngliche Gesetzgebungsfunktion durch Parteienzersplitterung und die Machtstellung des Reichspräsidenten untergraben wurde.
2.2 Folgerungen des Parlamentarischen Rats: Dieses Unterkapitel beschreibt die Aufwertung des Parlaments im Bonner Grundgesetz durch die Einführung von Sperrklauseln und eine klarere Abgrenzung der Kompetenzen.
3. Reichspräsident/ Bundespräsident: Der Vergleich zeigt den Wandel vom machtvollen Staatsoberhaupt der Weimarer Zeit zum primär repräsentativen Amt des Bundespräsidenten.
3.1 Die Kombination von Artikel 25 und Artikel 43 der Weimarer Reichsverfassung: Es wird die problematische Verselbstständigung des Reichspräsidenten durch das Recht zur Parlamentsauflösung untersucht.
3.2 Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung: Das Notverordnungsrecht wird als Instrument analysiert, das massiv zur Ausschaltung des Parlaments und zum Übergang in ein präsidiales System beitrug.
3.3 Folgerungen des Parlamentarischen Rats: Hier wird erläutert, wie durch die Beschneidung präsidialer Machtbefugnisse ein "reiner Parlamentarismus" geschaffen wurde.
4. Reichsregierung/ Bundesregierung: Das Kapitel behandelt die Lösung der Regierung aus der doppelten Abhängigkeit zwischen Parlament und Präsident.
4.1 Die Stellung der Reichsregierung in der Weimarer Reichsverfassung: Es wird die Destabilisierung der Regierung durch das destruktive Misstrauensvotum und die Abhängigkeit vom Reichspräsidenten beschrieben.
4.2 Die Stellung der Regierung im Bonner Grundgesetz: Der Fokus liegt auf der Stärkung des Bundeskanzlers durch das konstruktive Misstrauensvotum und die Vertrauensfrage.
5. Verfassungsschutz Weimarer Verfassung/ Bonner Grundgesetz: Der Wandel von einer werteneutralen Verfassung hin zu einer "wehrhaften Demokratie" wird dargestellt.
5.1 Verfassungsschutz der Weimarer Reichsverfassung: Die Arbeit zeigt die Schwächen der Abwehrmittel auf, die letztlich von der Willkür des Präsidenten abhingen.
5.2 Verfassungsschutz des Bonner Grundgesetzes: Die Etablierung des Bundesverfassungsgerichts und die Ewigkeitsklausel werden als Schutzmechanismen gegen antidemokratische Bestrebungen hervorgehoben.
6. Folgerungen des Parlamentarischen Rats – Ein Resümee: Dieses Resümee fasst zusammen, wie das Machtgefüge zugunsten einer Regierungsstabilität neu verteilt wurde.
7. Abschließende Bewertung „Weimar ist nicht Bonn“: Die abschließende Bewertung reflektiert kritisch über die Berechtigung dieses Leitsatzes unter Berücksichtigung der unterschiedlichen historischen Rahmenbedingungen.
Schlüsselwörter
Weimarer Reichsverfassung, Bonner Grundgesetz, Parlamentarischer Rat, Reichstag, Bundestag, Reichspräsident, Bundespräsident, Verfassungsschutz, Konstruktives Misstrauensvotum, Wehrhafte Demokratie, Notverordnungsrecht, Regierungsstabilität, Gewaltenteilung, Ewigkeitsklausel, Parlamentarismus
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert, wie der Parlamentarische Rat bei der Entstehung des Bonner Grundgesetzes die strukturellen Fehler der Weimarer Reichsverfassung berücksichtigte und welche Reformen unternommen wurden, um eine stabile Demokratie zu etablieren.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentrale Themenfelder sind die Veränderung der Machtverhältnisse zwischen Parlament und Staatsoberhaupt, die Stärkung der Regierung, der Schutz der Verfassung sowie die Umgestaltung des Wahlsystems.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage dieser Arbeit?
Das primäre Ziel ist es, die Folgerungen des Parlamentarischen Rats aus der Weimarer Geschichte zu untersuchen und zu prüfen, inwieweit das Grundgesetz tatsächlich als Antwort auf die Funktionsfehler der Weimarer Republik zu verstehen ist.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Der Autor nutzt eine literaturgestützte Analyse verfassungsrechtlicher Texte sowie vergleichende historische Betrachtungen von Primärquellen und Sekundärliteratur zu den beiden Verfassungen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit schwerpunktmäßig behandelt?
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit dem Vergleich der Funktionen von Reichs- und Bundestag, der Rolle des Reichspräsidenten versus Bundespräsident, der Regierungsstellung sowie den jeweiligen Verfassungsschutzmechanismen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die vorliegende Arbeit?
Typische Schlüsselbegriffe sind Weimarer Reichsverfassung, Bonner Grundgesetz, Parlamentarischer Rat, Konstruktives Misstrauensvotum, Wehrhafte Demokratie und Verfassungsschutz.
Warum wird im Dokument explizit das "konstruktive Misstrauensvotum" hervorgehoben?
Es wird hervorgehoben, weil es im Gegensatz zum destruktiven Misstrauensvotum der Weimarer Zeit sicherstellt, dass eine Regierung nur abgesetzt werden kann, wenn gleichzeitig eine neue Mehrheit für einen Nachfolger steht, was die Regierungsstabilität massiv erhöht.
Welche Rolle spielt die sogenannte "Ewigkeitsklausel" für das Grundgesetz?
Die Ewigkeitsklausel soll verhindern, dass die demokratische Grundordnung auf legalem Weg, etwa durch antidemokratische Parteien, ausgehöhlt oder abgeschafft wird, indem sie bestimmte Grundsätze des Grundgesetzes für unveränderbar erklärt.
Wie unterscheidet sich die Rolle des Bundespräsidenten von der des Reichspräsidenten?
Während der Reichspräsident über weitreichende Machtinstrumente wie das Notverordnungsrecht und die Auflösungsbefugnis verfügte, wurde das Amt des Bundespräsidenten auf vorwiegend repräsentative Aufgaben begrenzt, um ein Machtübergewicht zu vermeiden.
- Arbeit zitieren
- Samuel Joseph (Autor:in), 2017, Weimar ist nicht Bonn. Schlussfolgerungen des Parlamentarischen Rates aus der Weimarer Verfassung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/385759