Vergebung als moralischer und göttlicher Akt. Karin Scheiber zur systematisch-theologischen Untersuchung des Vergebungsbegriffs im Sakrament des Abendmahls


Term Paper, 2017

27 Pages, Grade: 1,7


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Inhaltsverzeichnis

1. Eine Hinführung: Vergebung und Abendmahl als Symbiose?

2. Der Begriff der Vergebung 2
2.1. Was ist Vergebung? 2
2.2. Zur Begriffsgeschichte und zum Sprachgebrauch
2.3. Vergebung der Schuld und/oder der Sünde

3. Zur Sündenvergebung in den Einsetzungsworten des Abendmahls
3.1. Überlieferungen und Einsetzungsworte
3.2. Neuer Bund und Sündenvergebung: Biblische Grundlagen
3.3. Endzeitliches Freudenmahl und das lukanische Deutungsschema

4. Eine Abschlussbetrachtung: Die Schwierigkeit zu vergeben

5. Literaturverzeichnis

1. Eine Hinführung: Vergebung und Abendmahl als Sym- biose?

„Das Christentum hat die Idee der Vergebung - daß Menschen einander ihre Übeltaten vergeben können (und sollen) und daß Gott den Menschen ihre Sünde(n) vergibt.“1

Um Sünden zu vergeben, ist Jesus in der Welt aufgetreten. Dabei war dies nicht nur ein Anspruch, sondern auch eine Tatsache, denn Jesus hat Sünden vergeben. Nur durch Jesus ist das Zuruhekommen der Menschen möglich, indem ihnen durch seinen Kreuzestod die Versöhnung zwischen Mensch und Gott ermöglicht wird. Ein Zurückschauen ist nicht mehr nötig, nur noch das Leben im und zum Willen Gottes als gute Christen, die die Distanz zwischen sich und Gott durch ihr sittliches Verhalten verringern. Es ist die Vergebung, die neben dem Wort diesen Weg bestreiten kann und ermöglicht.

Doch was ist Vergebung überhaupt? Es sind die Begriffe Vergebung, Verzeihung Schuld und Reue, die im täglichen Wortgebraucht fast so geläufig wie das übliche ÄHallo“ und ÄTschüss“ genutzt werden, denn sie haben eine nahezu selbstver- ständliche und feste Bedeutung angenommen. Wer sich dem Gebrauch dieser Be- griffe wirklich bewusst ist, sei dahingestellt. Liegen hier nicht eventuell nur Worte vor, die so oft gebraucht, aber selten verstanden werden? Außerdem werden viele dieser Begriffe fast gänzlich synonym verwendet. So gehen beispielsweise Ent- schuldigung und Vergebung fast einher und das Verzeihen wird gleichzeitig auch die Versöhnung genannt. Obwohl das Deutsche eigentlich so viel schärfer und genauer formuliert, scheint hier doch der Usus eingekehrt zu sein, jene Worte für Taten und Handlungen beiläufig und nahezu identisch zu verwenden. Schließlich sagen sie ja alle das gleiche aus - oder etwa nicht? Wieso ist es überhaupt wichtig zu wissen, was Vergebung bedeutet?

Dabei ist nicht nur der sprachliche Blick auf die Vergebung interessant, sondern auch die Sündenvergebung im Abendmahl. Lange praktiziert und von der Kirche schamlos ausgenutzt, wurde die Sünde den Christen immer wieder zu Gemüte geführt und nur durch Gottes Gesandte auf der Welt möglicherweise wieder aus- gehebelt und beglichen. Diese Praxis zeigt sich sowohl im Katholizismus als auch im Protestantismus. Sofern es die Sündenvergebung heute noch wie damals gibt, bleibt die Frage im Raum was Sündenvergebung ist, wie sie stattfinden kann und wieso sie gegebenenfalls auch heute noch am Beispiel des Abendmahls greift.

Diesen Fragen soll im Folgenden nachgegangen werden. Die Klärung der Begriffe Vergebung, Schuld und Sünde soll in eine Betrachtung und Bezugnahme zum Abendmahl fließen. Hierbei beschäftigt sich die Kernfrage mit dem Verständnis von Schuld und Sünde im Bezug zur Vergebung. Eine Überleitung findet sich dann in der Sündenvergebung im und während des Sakraments des Abendmahls. Abschließend gilt es zu klären, welche Schwierigkeiten das Vergeben mit sich bringt. Für die Arbeit liegt Karin Schreibers Werk ÄVergebung - Eine systema- tisch-theologische Untersuchung“2 zugrunde, da es sich hinsichtlich der Thematik als besonders relevant erweist. In Folgenden soll daher Schreibers Gedankengang aufgezeigt werden und an gegebenen Stellen näher herausgearbeitet werden.

2. Der Begriff der Vergebung

Die Sündenvergebung und das Abendmahl stehen in einem engen Bezug zueinan- der, der sich in Jesus Christus finden lässt. Ebenso wie die Vergebung der Sünden gründet auch das Abendmahl auf dem Opfer Jesu Christi, wie es durch die matthä- ischen Worte in Mt 26,28 geschrieben steht: ÄDenn dies ist mein Blut des Bundes, das für viele vergossen wird zur Vergebung der Sünden“. Dies macht deutlich, dass Christus für unsere Sünden gestorben ist und diese uns somit vergeben sind. Einen Anteil an dieser Vergebung können die Christen im Abendmahl (wieder- )erleben. Doch wie stehen die Begriffe der Vergebung und der Sünde im Zusam- menhang des Abendmahls zueinander und was bedeutet es, jemandem zu verge- ben oder Vergebung zu gewähren?

2.1. Was ist Vergebung?

Neben der Barmherzigkeit und der Nächstenliebe wird fast nichts so sehr von Christen gefordert wie die Fähigkeit zu vergeben. Dies soll man erproben und sich dabei dem Verhalten Gottes anpassen, man soll barmherzig sein und vergeben können. Doch bevor man sich dem Begriff der Vergebung theoretisch nähert, müssen zunächst die Begriffe der Moral, Ethik und Dogmatik in diesem Kontext definiert werden.

- Moral ist eine gesellschaftliche Festlegung, die anhand dieser Gesellschaft und der gesellschaftlichen Anpassung veränderbar ist und sich wandelt.
- Der Ethik liegt eine ganz bestimmte, beispielsweise theologische Lehre zugrunde. Dabei ist die Ethik wandelbar, denn sie wurde von dem gesellschaftlichen Denken und Verhalten geformt.
- Die Dogmatik ist die wissenschaftliche Darstellung der Glaubenslehre.

Vergebung fällt somit ganz klar in die moralische und ethische Vorstellung des (christlichen) Lebens und ist ein Teil der Dogmatik. So wird sie als eine der Voraussetzungen für das zwischenmenschliche Miteinander gesehen und wurde anhand der gesellschaftlichen Ideen im Wandel geformt und gestaltet. Ebenso wie sie moralisch gefordert wird, ist die Vergebung auch ein Akt der Ethik, denn sie ist, wie noch zu sehen sein wird, in der Lehre Gottes verankert und verwurzelt. Die Vergebung ist also nicht nur ein psychologischer, innerer Vorgang, sondern auch moralisch und ethisch von außen geprägt.3

Sofern sie moralisch und ethisch zu verorten ist, bedeutet dies auch, dass Verge- bung im engen Zusammenhang mit (moralischer) Schuld4 steht. Scheiber arbeitet hier heraus, dass sich die Vergebung dabei auf die Schuld selbst bezieht, die ver- geben wird.5 Oftmals wird Vergebung als ÄÜberwindung von Übelnehmen [oder] als metaphysisches Wegnehmen quasi-substanzieller Schuld“ beschrieben.6 Dadurch wird zunächst der allgemeine Charakter der Vergebung deutlich: Etwas muss übelgenommen oder als Schuld betitelt werden, damit vergeben werden kann. Dieses Etwas scheint nun bisweilen variabel zu sein; wichtig ist scheinbar nur, dass wieder ein Zustand erreicht wird, der vor dem Eintreten des Etwas vor- herrschte. Vergebung ist zunächst also ein Akt, der eine Handlung oder eine Handlungszuschreibung Ärückgängig“ macht oder aufhebt, sodass ein vorheriger Zustand wieder eintreten kann. Das metaphysische Wegnehmen ist eine Erleichte- rung des Geschehenen und die Vergebung wirkt als Wiedergutmachungsmittel. Klar wird somit bereits an diesem Punkt, dass Vergebung nichts Einseitiges sein kann. Es muss zwei Aktionspendel geben, die miteinander agieren. So muss etwas passiert sein und etwas darauf eingehen (können), der Aktion oder Tat eine Wir- kung zeigen; denn ÄVergebung ist nicht etwas, das sich nur in der Vergebung ge- währenden Person ereignet, sondern in der Beziehung zwischen der Vergebung gewährenden und der sie empfangenden Person“.7 Scheiber bringt an dieser Stelle direkt eine weitere Maxime in die Vergebungsdefinition mit ein, indem sie die Vergebung auf Menschen bezieht und sie somit zu einem menschlichen und auch kommunikativen Akt werden lässt.8 Dadurch entsteht jedoch eine mögliche Prob- lematik, da sich durch die Freiheit des Menschen kein Verhalten erzwingen lässt, sodass das Vergeben eine freie Handlung darstellt. Nimmt man bis hierher also an, dass die Vergebung ein zwischenmenschlicher Akt ist, der eine üble Hand- lungszuschreibung entkräften und Äbeheben“ kann, so ist eine notwendige Bedin- gung, dass bei der Vergebung gewährenden Person die grundsätzliche Bereit- schaft besteht, vergeben zu wollen. Die grundsätzliche Bereitschaft zur Verge- bung schließt allerdings noch nicht die subjektiven Empfindungen der verge- bungsgewährenden Person gegenüber der vergebungsempfangenden Person, so- wie ihr vergangenes und zukünftiges zu vergebenden Verhaltens ein.9 Diese Sub- jektivität der vergebunsgewährenden Person ist ebenso unmittelbar vorherrschend und bestimmend für den Akt der Vergebung wie das Wollen und die Bitte um Vergebung der vergebungsempfangenden Person.

Darüber hinaus ist auch die Ausrichtung der Vergebung für eine Definition essen- tiell, da nur Schuld vergeben werden kann. Nicht etwa Schuldgefühle oder Unbe- hagen, sondern die Schuld an sich, die zwischen zwei oder mehreren Personen vorherrscht. Sofern die Vergebung gelingt, ist allerdings auch eine Minderung oder Auslöschung der Schuldgefühle möglich. Hervorzuheben ist aber, dass die Vergebung explizit auf der Schuld basiert, da nur so vergeben werden kann. Frag- lich bleibt an dieser Stelle bisweilen jedoch, wieso Vergebung einen Bezug zur Subjektivität und zur Gefühlswelt haben muss. Es ist wohl eine Art Bauchgefühl, das einen zu den Gedanken treibt, Vergebung müsse etwas Emotionales sein. Doch kann Vergebung nicht auch einen logischen Akt darstellen? Einen zwi- schenmenschlichen logischen Akt, der konditioniert wurde und reflexartig abgeru- fen werden kann. Wenn man schon davon ausgeht, dass Vergebung moralisch und ethisch geprägt ist, wäre doch auch die Annahme naheliegend, dass Vergebung Älediglich“ erlernt ist und abgerufen wird, basierend auf den gesellschaftlichen Festlegungen und Formungen - unabhängig von Gefühlen und Emotionalität. So wären das Miteinander und die Schuld in klare Raster geteilt, die dazu bewegen, Vergebung zu erbitten und gegebenenfalls zu gewähren, oder eben nicht. Bei- spielsweise wäre diese Modelllogik am Holocaust festzumachen. Der Holocaust wird zweifelsohne als das größte Verbrechen der Menschheit betitelt. Das Ge- schehen ist quasi unverzeihlich und ein unbeschreibliches Ausmaß an Menschen- hass, Perversion und machtgeleiteter Zerstörungswut. Doch für die heutigen jun- gen Generationen sind der Holocaust und die Zeit des NS-Regimes nur noch ein Teil der Geschichte, der ihnen während ihres gesamten Lebens immer wieder ein- drücklich klargemacht und veranschaulicht wird. Fraglich bleibt allerdings nun, ob diese Generationen überhaupt für eine Tat im Allgemeinen um Vergebung bit- ten können, die nicht nur Jahre zurückliegt und nahezu unverzeihlich ist, sondern darüber hinaus gar nicht in der Lebenswelt der besagten Generation lag und ge- genwärtig passt? Wie soll man Vergebung erbitten für etwas, das man geschicht- lich und historisch erlernt hat, aber das eventuell nie ganz verstanden wurde und immer nur ein Teil des Verstandes bleibt, anstatt im Herzen (Mit-)Gefühl zu er- wecken? Hier könnte eine Art erlernte Logik greifen, die dem Großteil dieser jun- gen Generationen das Schuldgefühl vermittelt hat, man müsse auch jetzt noch um Vergebung bitten und die übertragene Schuld der vorherigen Generationen aus- tragen. Es gilt eine Schuld zu vergeben, die primär an etwas anderem gekoppelt ist und das Ersuchen um Vergebung lediglich durch die zeitgeschichtlichen Schuldgefühle ausgelöst wird. Vergebung wäre dann eine Art automatisierter Pro- zess, bei dem man darauf ausgerichtet wurde, für etwas um Vergebung zu bitten, auch wenn man im Prinzip frei von Schuld ist.10 An dieser Stelle fehlt jedoch das Emotionale als das Gefühl und die zwischenmenschliche Reue, die das Bitten um Vergebung nach dem vorherigen Definitionsversuch erst ermöglichen.

2.2. Zur Begriffsgeschichte und zum Sprachgebrauch

Die Zusammensetzung des Wortes Vergebung bietet weitere Betrachtungsvarian- ten zur Definition und hinsichtlich der gegenwärtigen Fragestellung. Interessant ist dabei zunächst, dass sich das Nomen Vergebung aus dem Verb vergeben und dem Suffix -ung zusammensetzt.11 Die Form des Begriffs Vergebung (nhd.) geht zurück auf die mittelhochdeutsche vergëbunge, aus dem sich vergebunge in der Zeit des Übergangs zum Neuhochdeutsch entwickelt.12 Dabei wird Vergebung zunächst als Hingebung oder Erlassung, im Sinne des Erlassens von Strafen, be- schrieben.13 Der Begriff Ävergeben“ wird allerdings im Laufe des Sprachge- brauchs des Mittelalters durch den Begriff Äverzeihen“ ersetzt, indem dieser aus der Terminologie der Rechtspraxis in die höfischen Kreise einzieht und über- nommen wird.14

Die heutige und aktuelle Bedeutung von Vergebung leitet sich von dem Verb ver- geben ab, das auf die althochdeutsche Form geban des 8. Jahrhunderts zurückgeht, aus der sich das mittelhochdeutsche geben entwickelte.15 Es wird a) mit Vergabe im Sinne von Vergebung bspw. von öffentlicher Aufträge und der Verleihung von Medaillen und b) mit Verzeihung definiert.16 Das Verb vergeben hat somit zwei Lesearten, die in der Bedeutung gänzlich unterschiedlich sind. Klar wird also bis hierher, dass Vergebung etwas mit geben zu tun hat. Nicht nur das Geben als mo- torische Handlung, sondern auch das Vergeben als verzeihen. Dies lässt sich aus der Ableitung des Verbes herleiten, da vergeben von geben stammt. Die Bedeu- tungen für das Wort vergeben sind jedoch breit gefächert, sodass der Rahmen von weggeben und verteilen über verzeihen bis zum falschen Austeilen von Spielkar- ten reicht.17 Dabei ist für die Betrachtung dieser Arbeit allerdings nur die Bedeu- tung des jmdm. (etw.) verzeihen von Belangen. Das DWDS nennt hier zur weite- ren Veranschaulichung Beispiele, die sich der bisher gewagten Definition von Vergebung annähern. So heißt es Äer hat mir die Schuld, Beleidigung vergeben“, Äsie hat ihm das Unrecht, das er ihr zugefügt hatte, längst vergeben“ oder Ävergib mir“ als Imperativ.18 Wieder findet sich eine Überschneidung mit dem Bitten um Vergebung und einer vorangegangenen Schuld, die es gegebenenfalls zu vergeben gilt. Dabei scheint es egal zu sein, ob das Vergeben nun logisch erlernt ist oder auf innere und äußere moralische und ethische Faktoren reagiert. Die Vergebung steht immer im Zusammenhang mit einer Tat, die die Beziehung zwischen Verge- bungsgewährendem und Vergebungserbittendem geschädigt hat. Nur so kommt der Zusammenhang zu Wörtern wie flehen, beten, erlangen, Nachsicht und Gnade zu Stande.19 Jemand muss walten, über etwas hinwegsehen und eine vergangene Tat ruhen lassen können, um Vergebung zu gewähren, sofern diese erbeten wor- den ist. Aus dieser emotionalen sowie moralischen Ableitung ergibt sich ein Ver- bindungsnetz rund um den Begriff der Vergebung und des Vergebens, der einen Rückschluss zur Barmherzigkeit, zur Gnade, zur Reue und zur Sünde zulässt. Die Sünde ist im Kontext dieser Arbeit besonders spannend zu betrachten, da sich die Wortbildung Vergebung nur als mögliches Letztglied ansieht und dadurch ledig- lich eine Bildungsmöglichkeit entsteht: die Sündenvergebung. Dadurch kommt die Frage auf, wie mit dem Begriff der Sünde und der Schuld umgegangen werden muss, wenn man vom Vergeben spricht, insbesondere im weiteren Kontext zum Abendmahl.

2.3. Vergebung der Schuld und/oder der Sünde

Die Schuld ist die existentielle Voraussetzung der Vergebung.20 Dabei ist die Schuld fest im Moralsystem verankert und entsteht als dessen ÄFehlverhalten ge- mäß den Bewertungskriterien“, denn laut Scheiber bezieht sich die Vergebung der Schuld dadurch auf Äein Verhalten, das moralisch zu beanstanden ist“,21 nicht etwa juristisch. Das moralische Fehlverhalten liegt dann vor, Äwenn in und mit diesem Verhalten eine moralisch verletzende Botschaft ausgedrückt wird, welche in einer Verweigerung der moralischen Achtung der anderen Person steht“.22 Die Botschaft ist dabei die aktive Handlung einer Person, die sich auf eine andere Per- son oder gegebenenfalls auch auf einen Gegenstand, der mit der Person in Ver- bindung steht, bezieht. Diese Handlung, die ein Ausdruck des freien Willens ist, führt nun dazu, dass der Schuldige Verantwortung tragen muss, und Verantwor- tung kann nur getragen werden, wenn Ä‘[…] jemand die Regeln kannte, die Wahl hatte und sich zu der Tat entschied‘“.23 Schuldig zu werden ist somit, zumeist, ein Akt des freien Willens, der bewusst entschieden wurde und für den Verantwor- tung getragen werden sollte.24

Ohne Schuld, die zunächst als eine Lähmung des Handlungsvermögens beschrie- ben werden kann, kann keine Vergebung erbeten und gewährt werden. ÄDie Er- fahrung der Schuld ist dabei im Wesentlichen aus einem Gefühl gegeben“25, wel- che im Folgenden als Regung des Gefühls definiert wird. Die Regung des Gefühls erfolgt in zweierlei Hinsicht und setzt sich so zusammen, indem a) die grundsätz- liche Gegebenheit der Reflexion, die aus dem Gefühl selbst entsteht, gegebene ist und b) die Erfahrung mit anderen ÄGrenzsituationen“ wie beispielsweise dem Tod, dem Leid oder einem Kampf gezogen werden kann.26 Aus dieser Erkenntnis ergibt sich ein möglicher Ablauf zum Bekenntnis der Schuld.

1. Die Regung des Gefühls setzt ein, indem der betroffenen Person etwas Äkomisch“ vorkommt, das harkt und nicht passt.
2. Es ergibt sich ein Abgleich mit bisherigen Erfahrungen, gegebenenfalls Grenzsituationen, die zum Vergleich der Regung des Gefühls herangezo- gen werden.27
3. Erst jetzt werden das bewusste Nachdenken und die Reflexion im Denk- schema des möglicherweise Schuldigen aktiviert.28
4. Es folgt eine Zurechenbarkeit auf zwei Ebenen, die sich dem Handelnden und demjenigen, dem die Handlung zugetragen wird, annähert. Dabei soll eine Verbindung zwischen dem Wer (Handelnder) und dem Was (Schuldi-ge) geschaffen werden.29 Die Schuldzuschreibung mittels Abstreiten oder Bekennen ist nun möglich und kann vollzogen werden.
5. Aus dem Abstreiten oder Bekennen des Schuldigen ergibt sich das Be-kenntnis der Schuld, das gegebenenfalls zum Verlust der Integrität führen kann. Dies ist jedoch abhängig von dem emotionalen Rahmen und Raum sowie der äußeren Form des Kommunikationsaktes zwischen den Be-troffenen.30

[...]


1 TRE Bd. 36, 2002, Artikel: Vergebung der Sünden, 678.

2 Vgl. dazu: Karin Scheiber, Vergebung. Eine systematisch-theologische Untersuchung, in: Ingold U. Dalferth (Hgg.), Religion in Philosophy and Theology, Bd. 21, Tübingen 2006.

3 Vgl. Scheiber, Vergebung, 2, dazu: Der Begriff der Vergebung wird im Kontext dieser Arbeit in Anlehnung an Scheiber als Akt der moralischen Kommunikation verstanden und zukünftig ver- wendet.

4 Siehe dazu insbesondere Punkt 2.3..

5 Vgl. ebd., 2f..

6 Ebd..

7 Scheiber, Vergebung, 2.

8 Diese Annahme ist auch für die vorliegende Arbeit gewinnbringend, da die Vergebung im christlichen Kontext betrachtet und somit exakt auf Menschen bezogen wird. Jedoch ist anzumerken, dass es auch ein vergebendes Verhalten beispielsweise in der Tierwelt gibt.

9 Vgl. Scheiber, Vergebung, 2.

10 Vgl. dazu Heike Springhart, >>… wie auch wir vergeben unseren Schuldigern…<<? Zu einer theologischen Lehre von der Vergebung, in: Neue Zeitschrift für Systematische Theologie 76, Heft 2, 2016, 114f.: Die Idee hinter dieser Auskopplung der Vergebung nähert sich dem Modell von Ansorge an. Dieser betrachtet die Perspektive der Opfer in seinem Modell, die nach der Gerech- tigkeit Gottes und nicht etwa nach Gottes Barmherzigkeit streben. Das Modell ist dabei klar zentriert auf die Opfer an sich, die eine Vergebung Gottes nur durch ihre Zustimmung zulassen. So erfährt Gott eine bewusste Beschränkung seiner Macht und nimmt sich aus dem aktiven Gesche- hen zurück. Erst wenn das Opfer den hohen ethischen Anspruch, sowohl die zu tragende Last des Schuldigens, als auch die Entscheidung der Vergebung getroffen hat, kann Gott handeln. Der Täter bleibt dabei vollkommen regungslos und hat keinen Einfluss auf der Vorgang. Das Vergeben wird so nur noch stellvertretend möglich und ist ein Akt der souveränen Selbstbestimmung Gottes. Daher kann es auch keine Rechtfertigung geben, denn die Vergebung in Christus ist hinfällig. Die Macht Gottes wird also depotentiert, indem die Opfer im Diesseits bereit sein müssen zu vergeben und Gott nur so im Jenseins (irgendwann) vergeben kann. Ähnlich simpel und eindrücklich wie dieses Modell, ist auch die Idee der Vergebung als automatisierter Prozess. Es gibt auch einen Teil des Vergebungsaktes, der sich wie Gott und der Täter (bewusst) rausnehmen kann und es muss nur gehandelt werden, wo das Handeln gefordert wird - ähnlich wie beim Opfer. Dabei wird jedoch bei Ansorge, als auch in der kühnen Idee, Vergebung könnte ein Automatismus sein, nur eine Seite betrachtet und nicht die gesamte Vollkommenheit und der ausgiebige Umfang der Vergebung.

11 Vgl. https://www.dwds.de/wb/Vergebung#et-1, Zugriff: 27.12.2016, 00:50.

12 Vgl. http://woerterbuchnetz.de/DWB/?sigle=DWB&mode=Vernetzung&lemid=GV01371#XGV0137 1, Zugriff: 04.01.2016, 17:58.

13 Vgl. ebd..

14 Verzeihen wird für den weiteren Verlauf als Äerlittenes Unrecht o. Ä. den Urheber nicht entgel- ten lassen, nicht grollend, strafend usw. darauf reagieren“ definiert. Dazu: http://www.duden.de/rechtschreibung/verzeihen, Zugriff, 06.01.2016, 00:35.

15 Vgl. https://www.dwds.de/wb/Vergebung#et-1, Zugriff, 04.01.2016, 18:11.

16 Vgl. ebd., Zugriff: 27.12.2016, 00:50.

17 Vgl. ebd., Zugriff 27.12.2016, 00:54.

18 https://www.dwds.de/wb/Vergebung#et-1, Zugriff: 27.12.2016, 00:50.

19 Vgl. ebd..

20 Vgl. Scheiber, Vergebung, 225.

21 Ebd., 225-226, Vgl. dazu ebd.: Dieses Verhalten ist nicht etwa juristisch zu beanstanden. Der Terminus des Vergebens im Juristischen ist kritisch zu betrachten, da er keine Vergebung als solche im moralischen Zusammenhang versteht; an dieser Stelle übrigens noch weniger als gött- liche Vergebung, sondern das Vergeben immer mit Gerechtigkeit einhergeht und somit eine Strafe fordert. Diese Strafe ist die ÄVergebung“ im juristischen Kontext. Sie lässt eine Handlung Äverzeihen“, besser noch jemanden dafür büßen, etwas Ungerechtes getan zu haben. Es liegt also keine Vergebung im eigentlichen Sinne, der in dieser Arbeit herausgestellt wird, vor, sondern vielmehr ein Abwiegen von Schuld und Strafe, das letztendlich wieder zur Herstellung des vorherigen Zustandes (vor der Tat) führt.

22 Scheiber, Vergebung, 225f..

23 Ebd..

24 Vgl. Gerhard Krause, Vergebung ohne Schuld. Vorüberlegungen zur christlichen Rede von Schuld und Vergebung, in: Evangelische Theologie 36, 1976, 56.

25 Paul Ricoeur, Gedächtnis, Geschichte, Vergessen, München 2004, 702.

26 Vgl. ebd..

27 Vgl. ebd..

28 Vgl. ebd., 703.

29 Vgl. Ricoeur, Gedächtnis, 703.

30 Einige der darauf zugreifenden und einflussnehmenden Faktoren wurden bereits im Verlauf dieser Arbeit genannt.

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Details

Title
Vergebung als moralischer und göttlicher Akt. Karin Scheiber zur systematisch-theologischen Untersuchung des Vergebungsbegriffs im Sakrament des Abendmahls
College
Carl von Ossietzky University of Oldenburg  (Institut für Evangelische Theologie und Religionspädagogik)
Course
Mastermodul: Systematische Theologie | Seminar: Ver-Gebung
Grade
1,7
Author
Year
2017
Pages
27
Catalog Number
V386001
ISBN (eBook)
9783668608931
ISBN (Book)
9783668608948
File size
740 KB
Language
German
Keywords
Vergebung, Schuld, Sünde, Abendmahl, Einsetzungsworte, Sündenvergebung, Karin Scheiber
Quote paper
Annabell Hackfort (Author), 2017, Vergebung als moralischer und göttlicher Akt. Karin Scheiber zur systematisch-theologischen Untersuchung des Vergebungsbegriffs im Sakrament des Abendmahls, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/386001

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