„Es gibt nur eins was auf Dauer teurer ist als Bildung. Keine Bildung“. Dieses treffende Zitat des ehemaligen US-Präsidenten John F. Kennedy drückt aus, dass die Gesellschaft durch unzureichende Bildung schwerwiegende Konse-quenzen und Folgekosten tragen muss.
Nach der aktuellen Rechtslage stellen die Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder das Erststudium keine abzugsfähigen Werbungskosten oder Betriebsausgaben dar. Diese Rechtslage ist für viele Studenten, Auszubildende und Eltern eine hohe finanzielle Belastung, die durch ein Abzugsverbot nicht geschmälert wird. Die Frage nach der steuerlichen Berücksichtigung der Erstausbildungskosten ist somit sowohl für den Steuerpflichtigen, als auch für den Fiskus von Relevanz. Erstaunlich ist, dass bei einer Zweitausbildung oder einer Erstausbildung im Zusammenhang mit einem Ausbildungsverhältnis die entstanden Aufwendungen gem. § 9 Abs. 6 EStG als Werbungskosten abgezogen werden können. Der entscheidende Vorteil ist zum einen die Verlustfeststellung, insofern die Kosten die Einkünfte übersteigen und zum anderen können die Kosten in unbeschränkter Höhe abgezogen werden. Die Absetzbarkeit einer solchen Ausbildung entfaltet aus diesen Gründen eine höhere Wirkung als die Kosten der Erstausbildung. Die hohe Anzahl der Urteile des Bundesfinanzhofes zu der Thematik der Erstausbildungskosten zeigt das Konfliktpotenzial dieser Rechtslage.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung in die Thematik
1.1 Bildungsmaßnahmen
1.2 Problemstellung
2. Abzugsfähigkeit
2.1 Sphärenzuordnung der Erstausbildungskosten
2.2 Die Rechtsentwicklung
2.3 Überblick über die aktuelle Rechtslage
2.3.1 Gesetzliche Regelung
2.3.2 Intension des Gesetzgebers
2.3.3. Prinzipien
3. Kritische Würdigung
3.1 Verfassungsmäßigkeit der Erstausbildungskosten
3.1.1 Das Leistungsfähigkeitsprinzip
3.1.2 Einbezug weiterer staatlicher Instrumente
3.1.3 Rückwirkungsverbot
3.2 Durchbrechung des Veranlassungsprinzips
3.3 Durchlässigkeit der Gesetzgebungsintension
4. Ausblick
5. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die einkommensteuerliche Behandlung von Erstausbildungskosten, insbesondere die Problematik des Abzugsverbots für Aufwendungen, die außerhalb eines Dienstverhältnisses anfallen, und bewertet deren verfassungsrechtliche Zulässigkeit.
- Steuerliche Einordnung von Erstausbildungskosten
- Abgrenzung zwischen Sonderausgaben und Werbungskosten
- Verfassungsmäßigkeit des aktuellen Abzugsverbots
- Bedeutung von Leistungsfähigkeitsprinzip und Veranlassungsprinzip
- Kritische Analyse der Gesetzgebungsintension
Auszug aus dem Buch
2.1 Sphärenzuordnung der Erstausbildungskosten
Im deutschen Einkommensteuerrecht wird bei der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen zwischen zwei Sphären, der Erwerbs- und Privatsphäre, unterschieden. Ein grundlegender Aspekt hierbei ist, dass Erwerbseinnahmen nicht durch Aufwendungen gekürzt werden dürfen, wenn diese nicht durch eine Erwerbstätigkeit hervorgerufen werden. Diese Arten von Aufwendungen werden demnach der Privatsphäre zugeordnet. Es handelt sich hierbei um Kosten der privaten Lebensführung gem. § 12 Nr. 1 EStG, die grundsätzlich nicht abzugsfähig sind.
Es kommt nur dann zu einer Durchbrechung der Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen der Privatsphäre, insofern die Voraussetzungen für Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen vor, stellen die Aufwendungen der Privatsphäre aber nicht automatisch eine Steuererleichterung dar. In diesem Zusammenhang ist die Frage bis heute problematisch, welche Kosten der Privatsphäre und welche Kosten der Erwerbssphäre zuzuordnen sind. Sachverhaltsbedingt können Ausbildungskosten als Werbungskosten oder Sonderausgaben abgesetzt werden. Welche Ausgaben des Steuerpflichtigen zu den Werbungskosten oder zu den Sonderausgaben gehören, ist in den §§ 9, 10 und 10a des Einkommensteuergesetzes geregelt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung in die Thematik: Dieses Kapitel erläutert die hohe Bedeutung von Bildung als Wirtschaftsgut und führt in die finanzielle Belastung für Steuerpflichtige durch Erstausbildungskosten ein.
2. Abzugsfähigkeit: Hier werden die rechtlichen Grundlagen der Sphärenzuordnung im Einkommensteuerrecht, die historische Entwicklung der Rechtsprechung sowie die aktuellen gesetzlichen Regelungen und Prinzipien dargelegt.
3. Kritische Würdigung: In diesem Hauptteil erfolgt eine tiefgehende Analyse der Verfassungsmäßigkeit, des Veranlassungsprinzips sowie der gesetzgeberischen Absichten hinter dem Ausschluss des Werbungskostenabzugs.
4. Ausblick: Dieses Kapitel thematisiert die laufenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und die vorläufige Festsetzung von Steuerbescheiden durch die Finanzbehörden.
5. Schlussbetrachtung: Die Arbeit fasst zusammen, dass das aktuelle Abzugsverbot den grundgesetzlichen Anforderungen an die steuerliche Leistungsfähigkeit nicht gerecht wird und plädiert für eine Absetzbarkeit als Werbungskosten.
Schlüsselwörter
Erstausbildungskosten, Einkommensteuerrecht, Werbungskosten, Sonderausgaben, Privatsphäre, Erwerbssphäre, Leistungsfähigkeitsprinzip, Veranlassungsprinzip, Steuergerechtigkeit, Grundgesetz, Gesetzgebungsintension, Steuerbelastung, Rechtsprechung, Bundesfinanzhof, Bildungsfinanzierung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der einkommensteuerlichen Behandlung von Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium in Deutschland.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den zentralen Themen gehören die Abgrenzung zwischen beruflich veranlassten Werbungskosten und privater Lebensführung sowie die verfassungsrechtliche Prüfung der aktuellen steuerlichen Abzugsbeschränkungen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es zu untersuchen, ob der Ausschluss von Erstausbildungskosten vom Werbungskostenabzug mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen wie dem Leistungsfähigkeitsprinzip vereinbar ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine Analyse der aktuellen Gesetzeslage, der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und der verfassungsrechtlichen Argumentationslinien.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert kritisch die Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots, die Durchbrechung des Veranlassungsprinzips durch den Gesetzgeber und die Konsistenz der gesetzgeberischen Intentionen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Erstausbildungskosten, Werbungskosten, Leistungsfähigkeitsprinzip und Steuergerechtigkeit geprägt.
Welche Rolle spielt die Unterscheidung zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben für Studierende?
Diese Unterscheidung ist entscheidend, da sie über die steuerliche Wirkung, die Verlustverrechnungsmöglichkeiten und die unbegrenzte oder begrenzte Abzugsfähigkeit der Kosten entscheidet.
Warum ist das "Rückwirkungsverbot" im Kontext der Erstausbildungskosten relevant?
Es wird diskutiert, ob die rückwirkende Anwendung der Neuregelung ab dem Veranlagungszeitraum 2004 die schutzwürdigen Vertrauensinteressen der Steuerpflichtigen verletzt.
Welche Auswirkungen hat der Vorläufigkeitsvermerk auf laufende Steuerbescheide?
Dank des Vorläufigkeitsvermerks müssen Steuerpflichtige nicht zwingend Einspruch gegen ihren Bescheid einlegen, da dieser aufgrund anhängiger Musterverfahren offen gehalten wird.
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- Johannes Geis (Author), 2017, Die Erstausbildungskosten im Einkommensteuerrecht. Eine kritische Analyse, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/386510