Kapitalkonsolidierung nach den International Financial Reporting Standards


Trabajo Escrito, 2016

14 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Zweck der Kapitalkonsolidierung

3. Die Erstkonsolidierung
3.1 Erstkonsolidierung ohne Beteiligung weiterer Gesellschafter
3.2 Erstkonsolidierung mit Beteiligung anderer Gesellschaftern
3.3 Die Erwerbsmethode
3.3.1 Die Neubewertungsmethode
3.3.2 Die Full-Goodwill-Methode

4. Die Folgekonsolidierung
4.1 Die Folgekonsolidierung ohne Beteiligung weiterer Gesellschafter
4.2 Die Folgekonsolidierung mit Beteiligung anderer Gesellschafter

5. Behandlung des Unterschiedsbetrags
5.1 Positiver Unterschiedsbetrag (Goodwill)
5.1.1 Rechenbeispiel
5.2 Negativer Unterschiedsbetrag (Badwill)

6. Die Endkonsolidierung
6.1 Die Endkonsolidierung ohne Beteiligung weiterer Gesellschafter
6.2 Die Endkonsolidierung mit Beteiligung anderer Gesellschafter

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Im Zuge der Globalisierung und des ständigen Wachstums internationaler Firmen erlangte der International Financial Reporting Standard immer mehr an Bedeutung. Durch den IFRS ist es großen Unternehmen möglich sich international am Markt, um Investoren zu bemühen oder um selbst als Investor tätig zu sein. Diesen zweiten Punkt, nämlich den Kauf von Unternehmen nach dem internationalen Handelsrecht, behandele ich ausführlich in meiner Hausarbeit.

Die Hausarbeit verfolgt also das Ziel, die Methode der Kapitalkonsolidierung nach dem International Financial Reporting Standard genauestens zu beschreiben und zu erklären. Da bei einem Kauf eines Tochterunternehmens sehr viel zu beachten ist, wurden hierzu zahlreiche Gesetze verabschiedet. Sowohl nach dem deutschen Handelsrecht, als auch nach dem IFRS.

Obwohl sich beide seit dem Bilanzmodernisierungsgesetz, welches im Mai 2009 in Kraft trat, sehr ähneln, gibt es vereinzelt Unterschiede, die ich in meiner Hausarbeit ebenfalls erwähne. Durch das 2009 verabschiedete BilMoG bezieht sich meine Literatur größtenteils auf Bücher und Texte, welche nach 2009 geschrieben wurden oder auf neuere Auflagen der entsprechenden Quelle.

Der Hauptteil meiner Arbeit gliedert sich in vier Kapitel. Im ersten Kapitel werde ich den eigentlichen Sinn hinter der Kapitalkonsolidierung erklären und wieso diese so wichtig für den Konzernabschluss ist. In den nächsten 3 Kapiteln gehe ich genauer auf die Vorgehensweise bei der erstmaligen Kapitalkonsolidierung, also beim Kauf einer Tochtergesellschaft, ein und erkläre die Behandlung des, durch die Kapitalkonsolidierung entstehenden, Goodwills. Weiter erkläre ich, wie diese in den Folgejahren und bei Verkauf oder Abtretung der Beherrschung zu vollziehen ist.

Dies erläutere ich anfangs ohne die Beteiligung von weiteren Gesellschaftern, also nicht zum Unternehmen gehörender, Investoren und im Anschluss an das jeweilige Kapitel mit der Beteiligung von weiteren Gesellschaftern. Abschließend möchte ich meine Erkenntnisse aus dieser Hausarbeit zusammenfassen.

2. Zweck der Kapitalkonsolidierung

Unter der Kapitalkonsolidierung versteht man, ausgehend vom Summenabschluss der in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen, das Mutterunternehmen und die Tochterunternehmen sowie die Verrechnung des Buchwerts der Beteiligung an einem Tochterunternehmen, mit dem sich auf diesen Anteil der Beteiligung beziehenden Wert des Eigenkapitals.1 Es werden also die Anteile am Tochterunternehmen gegen das gezeichnete Kapital am gekauften Unternehmen aufgerechnet.

Der Sinn dieser Aufrechnung ist, dass es sich bei dem Beteiligungskonto und den Konten des Eigenkapitals der Tochtergesellschaft um Spiegelbildkonten handelt.2 Ohne diese Eliminierung ergäbe sich eine Doppelbilanzierung, da die Konzernbilanz des Mutterunternehmens aus den Einzelabschlüssen der Tochtergesellschaften abgeleitet wird.3

Bei der Muttergesellschaft wäre also die Beteiligung an der jeweiligen Tochter als Vermögenswert aktiviert, jedoch wären ebenfalls, durch die Summation, die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens im Konzernabschluss erfasst.4

Eine Besonderheit dieses Konzernabschlusses ist, dass in der Konzernbilanz anstelle der Beteiligungen am Tochterunternehmen die einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden und in der Gewinn- und Verlustrechnung die einzelnen Erträge und Aufwendungen der Tochtergesellschaft erfasst werden.5

3. Die Erstkonsolidierung

3.1 Erstkonsolidierung ohne Beteiligung weiterer Gesellschafter

Unternehmenszusammenschlüsse sind mit Hilfe der Erwerbsmethode zu bilanzieren.6 Die aus

dem Zusammenschluss erworbenen Vermögenswerte und Schulden sind in der Konzernbilanz der Muttergesellschaft mit ihren beizulegenden Zeitwerten zu bilanzieren.7

Die Vorgehensweise der Erstkonsolidierung ist nach Handelsrecht und nach dem International Financial Reporting Standard vergleichbar.8

Beiden Gesetzen zufolge sind im Rahmen einer Neubewertung die in den Bilanzposten des Tochterunternehmens vorhanden stillen Lasten und Reserven aufzudecken. Demnach wird also nach beiden Gesetzen eine Neubewertungsbilanz erstellt.

Wurde die Neubewertungsbilanz aufgestellt, so kann das Mutterunternehmen zur Vorbereitung der Konsolidierung die Summenbilanz sowohl für die Muttergesellschaft, als auch für das Tochterunternehmen erstellen.9

In dieser Summenbilanz sind die Abschlüsse des Mutterunternehmens und seiner Tochter, wie im ersten Teil schon beschrieben, durch Addition der gleichen Posten der Vermögenswerte, der Schulden, des Eigenkapitals und der Aufwendungen und Erträge zusammenzufassen.

Der Zeitpunkt, an dem das Tochterunternehmen zum ersten Mal in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens aufgenommen wird, wird danach bestimmt, wann das Unternehmen den beherrschenden Einfluss erlangt hat.10

Beherrschender Einfluss ist dann gegeben, wenn das Unternehmen über die Gewalt über die Finanz- und Geschäftspolitik bestimmenden Verwaltungs-, Leitungs-, oder Aufsichtsorgane verfügt. Zu diesem Zeitpunkt hat der Erwerber, gemäß IFRS 3.10, die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und alle nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Tochterunternehmen getrennt vom sich durch die Verrechnung ergebenen Firmenwert (Goodwill) anzusetzen.11

Im Normalfall ist das Unternehmen Beherrscher, welches die Mehrheit der Stimmrechte am Tochterunternehmen erlangt.

Dies ist aber nicht immer erforderlich, da auch Umstände vorliegen können, in welchen auch Gesellschafter ohne die Mehrheit der Stimmrechte die Beherrschung ausüben können, wie beispielsweise vertragliche Strukturen.12

Erwirbt ein Mutterunternehmen mehrmals Anteile an einem Tochterunternehmen zu verschieden Zeitpunkten, ergibt sich der Beherrschungszeitpunkt, soweit nicht anders vertraglich geregelt, zu dem Zeitpunkt, sobald das Mutterunternehmen die Mehrheit der Stimmrechte erlangt.13

3.2 Erstkonsolidierung mit Beteiligung anderer Gesellschaftern

Auch wenn das Unternehmen nicht 100% der Beteiligungen am involvierten Tochterunternehmen besitzt, also über andere Investoren verfügt, die jedoch ohne beherrschenden Einfluss am Unternehmen beteiligt sind, werden die einzeln erfassten Vermögensgegenstände und Schulden in voller Höhe in den Konzernabschluss übernommen.

Da der Beteiligungsbuchwert mit dem Eigenkapital, der dem Mutterunternehmen entsprechenden Beteiligungsquote verrechnet wird, sind in der Konzernbilanz nach HGB innerhalb des Eigenkapitals „Anteile fremder Gesellschafter“ auszuweisen. Nach dem International Financial Reporting Standard sind diese im Eigenkapital als „nicht beherrschende Anteile“ zu erfassen.14

3.3 Die Erwerbsmethode

Nach dem International Financial Reporting Standard hat die Erstkonsolidierung nach der Erwerbsmethode, auch Acquisition Methode genannt, zu erfolgen.15

[...]


1 Vgl. Wolfgang Ballwieser, IFRS- Rechnungslegung, S. 181

2 Vgl. Peter Küting/ Claus-Peter Weber: Die Bilanzanalyse: Beurteilung von Abschlüssen nach HGB und IFRS, S. 527.

3 Vgl. Wolfgang Ballwieser, IFRs- Rechnungslegung: Konzept, Regeln und Wirkungen

4 Vgl. Peter Küting / Claus- Peter Weber: Die Bilanzanalyse: Beurteilung von Abschlüssen nach HGB und IFRS, S. 527.

5 Vgl. www.accountingakademie.de/service/fachbegriffe/Kapitalkonsolidierung.html.

6 Petersen/ Bansbach/ Dornbach, IFRS- Praxishandbuch, S. 517

7 Vgl. Bitz/Schneeloch/Wittstock/Patek, Der Jahresabschluss, S. 934

8 Vgl. Bitz/Schneeloch/Wittstock/ Patek, Der Jahresabschluss, S. 935

9 Vgl. ebd.

10 Vgl. ebd.

11 Vgl. www.rvr.de/fom/493/Markenlexikon-Erstkonsolidierung,780.html.[ Stand : 24.12.15]

12 Vgl. Ballwieser u.a. Handbuch IFRS 2011.

13 Vgl. www.rvr.de/fom/493/Markenlexikon-Erstkonsolidierung,780.html. [Stand : 24.12.15]

14 Bernhard Pellens/ Rolf Uwe Fülbier/ Joachim Gassen/ Thorsten Sellhorn: Internationale Rechnungslegung, S. 798.

15 Vgl. www.rvr.de/fom/493/Markenlexikon-Erstkonsolidierung,780.html. [Stand: 24.12.15]

Final del extracto de 14 páginas

Detalles

Título
Kapitalkonsolidierung nach den International Financial Reporting Standards
Universidad
University of Applied Sciences Landshut
Calificación
1,0
Autor
Año
2016
Páginas
14
No. de catálogo
V386515
ISBN (Ebook)
9783668607224
ISBN (Libro)
9783668607231
Tamaño de fichero
589 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
IFRS, Erstkonsolidierung, Folgekonsolidierung, Unterschiedsbetrag, goodwill, Badwill, Endkonsolidierung
Citar trabajo
Nico Wegertseder (Autor), 2016, Kapitalkonsolidierung nach den International Financial Reporting Standards, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/386515

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Título: Kapitalkonsolidierung nach den International Financial Reporting Standards



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