Die Mitarbeiterbeteiligung. Sinnvolles Instrument der Gewinnmaximierung?


Term Paper, 2016

13 Pages, Grade: 1.3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung .

2 Materielle Mitarbeiterbeteiligung ..
2.1 Die Erfolgsbeteiligung
2.1.1 Die Leistungsbeteiligung
2.1.2 Die Ertragsbeteiligung
2.1.3 Die Gewinnbeteiligung ..
2.1.4 Die Kapitalbeteiligung

3 Vor- und Nachteile der Mitarbeiterbeteiligung

4 Schlussfolgerungen und Ansatzpunkte für weitere Untersuchungen.

5 Literaturverzeichnis

6 Quellenverzeichnis

7 Verzeichnis der Abbildung....

1 Einleitung

Wer motiviert ist, leistet Großes

Personalkosten sind ein wichtiger Kostenfaktor eines Unternehmens. Sie gehören zu den höchsten Posten in der Kostenrechnung. Ein ökonomisches Ziel eines Unternehmens ist die Gewinnmaximierung. Demzufolge wäre die Kündigung von Mitarbeitern Kosten sparend und folglich Gewinn fördernd. Doch dies stimmt nur theoretisch und nicht praktisch. Die finanzorientierte Personalwirtschaft und das Management übernehmen eine wichtige Aufgabe um Kosten zu sparen und das Personal dahingehend zu motivieren, gewinnorientiert und effizient zu arbeiten. Zum einen sollte das Unternehmen durch seine Arbeitsbedingungen ein hervorragender Arbeitgeber sein um aus den knappen Bewerberzahlen die Besten auswählen zu können. Das Unternehmen sollte seine guten und leistungsstarken Mitarbeiter langfristig halten können. Zum anderen darf die Motivation der Mitarbeiter nicht fehlen. Motivierte Mitarbeiter treten freundlicher gegenüber Kunden, Kollegen, Vorgesetzen und aufgeschlossener gegenüber Mehrarbeit, Überstunden, Verlegung des Jahresurlaubes, oder anderen Unannehmlichkeiten auf. Die Mitarbeiter fühlen sich wohler und sind weniger häufig krank. Ansätze zur Mitarbeitermotivation gibt es viele. Beispiele hierfür wäre die Gestaltung flexibler Arbeitszeiten, Essensmarken, die Gewährung von Urlaubstagen über des gesetzlichen Mindestanspruches hinaus, der mobile Arbeitsplatz, das Anbieten von Kindertageseinrichtungen, Kostenerstattung für Fahrten von der Wohnung bis zu dem üblichen Arbeitsplatz und die Förderung einer Betriebsrente. Eine andere Komponente ist die immaterielle Mitarbeiterbeteiligung. Durch den Einsatz dieses Instrumentes wird den Mitarbeitern ein Gefühl der Gemeinschaft im Unternehmen vermittelt. Als immaterielle Mitarbeiterbeteiligung wird unter anderem die Mitbestimmung bei der Verfassung von Ethikrichtlinien, die Arbeitsplatzmitbestimmung und in größeren Unternehmen die Mitbestimmung gemäß dem Mitbestimmungsgesetz verstanden. ( vgl. Bartscher, Online- Quelle o. J) Eines ist jedoch sicher, alle Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, haben neben der Selbstverwirklichung, das Ziel ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Sie leben nicht um zu Arbeiten, sondern arbeiten um zu Leben. Deshalb können Prämien in Form von Geld und Beteiligungen am Unternehmen für Mitarbeiter mindestens genauso attraktiv und motivierend sein, wie die oben benannten sozialen Prämien. Die materielle Mitarbeiterbeteiligung könnte demnach eine entscheidende Rolle für die Verbesserung der Arbeitsplatzsituation im Unternehmen und die Bezahlung eines gerechten Lohnes spielen. Zusätzlich könnte diese Beteiligung dem Unternehmen zu der Erzielung eines höheren Gewinnes verhelfen. Um dies herauszufinden sind mögliche Beteiligungsformen zu benennen und zu erläutern, deren Vor- und Nachteile zu beleuchten und Lösungsansätze zu finden.

2 Materielle Mitarbeiterbeteiligungen

Die Motive des Arbeitgebers für die Gewährung von materiellen Mitarbeiterbeteiligungen führen von der Förderung der Motivation und Identifikation der Beschäftigen mit dem Unternehmen über

die Bindung an das Unternehmen, weiter zur Steigerung der Arbeitsattraktivität. Eben so könnten die Verantwortung und die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter im gesamten Unternehmen gefördert werden. Andere, allerdings weniger entscheidende Kriterien sind die verbesserte Vergütung, die Nutzung von Steuervorteilen und die Gewinnung von Mitarbeitern für das Unternehmen. Die Beteiligung der Mitarbeiter am wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens kann auf unterschiedlichsten Formen erfolgen.

2.1 Die Erfolgsbeteiligung

Die Erfolgsbeteiligung umfasst individuelle oder kollektive Vereinbarungen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgebern. Neben der Vergütung und den freiwilligen betrieblichen Sozialleistungen wird zusätzlich ein Anteil an dem Erfolg des Unternehmens für jeden beteiligten Mitarbeiter festgelegt. Die Erfolgsbeteiligung kann als Barauszahlung, Kapitalbeteiligung oder als Option auf eine Kapitalbeteiligung geschehen. Eine Übersicht zu den Erfolgsbeteiligungsformen ist in der Anlage 1 beigefügt. (vgl. Wöhe / Döring, ( 2013) , S. 148)

2.1.1 Die Leistungsbeteiligung

Die Leistungsbeteiligung wird in drei Unterkategorien gegliedert. Sie besteht aus der Produktionsbeteiligung, der Kostenersparnisbeteiligung und der Produktivitätsbeteiligung. Die Produktionsbeteiligung wird den Mitarbeitern gewährt, wenn in einem bestimmten Produktionszeitraum ein Mehr an Gütern als im Normalfall hergestellt werden. Als Beispiel ist hier zu benennen, dass in einem fiktiven Unternehmen A zirka 2000 Fahrräder monatlich gefertigt werden. In einem anderen Monat werden unter gleichen Bedingungen 2500 Fahrräder hergestellt. Dies ist eine atypische, höhere Menge von 500 Fahrrädern. Durch Fleiß, besonderen Einsatz und die Bereitschaft für Überstunden wurden rechnerisch 25 Prozent über der normalen Produktionsmenge produziert. Mitarbeitern, die besonders effizient und verantwortungsvoll mit dem vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Mitteln umgehen, können durch eine Kostenersparnisbeteiligung honoriert werden. Das bedeutet, dass diese Mitarbeiter nach dem ökonomischen Prinzip, speziell dem Maximalprinzip wirtschaften. Sie verfolgen das Ziel mit gegebenen Mitteln, wie beispielsweise Maschinen, Rohstoffen, Betriebsstoffen und Hilfsstoffen möglichst viele Güter zu produzieren. Dadurch werden die Produktionskosten gesenkt und schließlich das Eigenkapital weniger berührt. In der Praxis wird den Mitarbeitern in der Regel ein vereinbarter prozentualer Anteil der Produktionsersparnis gezahlt. Unter der Produktivitätsbeteiligung wird die Verknüpfung beider vorher genannten Beteiligungen verstanden. Folglich werden zur Ermittlung der Beteiligungen die produzierte Menge der Güter, sowie die dabei entstehenden Kosten berücksichtigt. Es gibt allerdings keine Vorschriften, welche Kosten zur Ermittlung der Produktivitätsbeteiligung anzusetzen sind. In der Praxis werden diese Beteiligungsformen jedoch nicht häufig angewendet, da dies einen sehr hohen Verwaltungsaufwand in bestimmten zeitlichen Abständen bedeute. (vgl. Schmeisser ( 2008), S. 80/ 81)

2.1.2 Die Ertragsbeteiligung

Die Ertragsbeteiligung wird in vier Unterkategorien, der Umsatzbeteiligung, der Rohertragsbeteiligung, der Wertschöpfungsbeteiligung und der Nettoertragsbeteilgung geteilt. Während die Leistungsbeteiligung nur die Leistung der Mitarbeiter berücksichtigt, umfasst die Ertragsbeteiligung die Leistung der Mitarbeiter und zusätzlich die gesamtwirtschaftlichen Einflüsse. Da drunter zählen das Angebot von Unternehmen, die Nachfrage von Gütern in privaten Haushalten und der Absatz am Markt. Dennoch ist auch diese Beteiligungsform wie die Leistungsbeteiligung kritisch zu betrachten. Da vereinbarte Erfolgsanteile an den Mitarbeiter zu zahlen sind, auch wenn die Kosten- und Leistungsrechnung dem widerspricht.

Bei der Umsatzbeteiligung wird der Betrag zur Berechnung der Mitarbeiterbeteiligung zu Grunde gelegt, der durch Preisschwankungen, Lagerbestandsveränderungen, betriebsfremde oder außerordentliche Erträge zu verhältnismäßigen Umsatzsteigerungen führt. Im Verhältnis wird hier der zu erzielende Umsatz mit dem tatsächlich erzielten Umsatz in einem bestimmten Zeitraum gestellt. Folgendes Beispiel ist in diesem Fall zu benennen: Ein Filialleiter in einem Elektronikfachgeschäft hat im Dezember 2013 mit der Geschäftsführung eine Zielvereinbarung für das Jahr 2014 getroffen. In dieser Vereinbarung ist festgelegt, dass die Filiale am Ende des Jahres 2014 einen Umsatz in Höhe von mindestens fünf Millionen Euro erreicht. Bei Erreichen dieser Zielvereinbarung wird eine umsatzabhängige Prämie, in diesem Fall ausschließlich an den Filialleiter, gezahlt. Sollte das Ziel nicht erreicht werden, wird keine Prämie fällig. Im vorliegenden Fall ist die Umsatzhöhe der Filiale abhängig von der Konkurrenz. Sie muss wettbewerbsfähig gegenüber anderen Filialen in der Umgebung, sowie gegenüber dem Onlinehandel sein (gesamtwirtschaftlichen Gefüges). Der Filialleiter ist demnach angehalten möglichst viel Umsatz trotz der Konkurrenz und der schwankenden Nachfrage am Markt zu erzielen. Dies ist durch gute Preise, ein großes Angebot an Artikeln und freundlichen Service zu erzielen.

Im Bereich der Rohertragsbeteiligung werden von dem Verkaufspreis die Materialkosten bzw. die Anschaffungskosten (Einkaufspreise) berücksichtigt. Fertigungskosten, wie Personalkosten, Strom etc. bleiben unberücksichtigt Die Wertschöpfungsbeteiligung umfasst die durch beispielsweise Lagerabbau bereinigte Wertschöpfungsquote. Ausgehend vom Saldo der erzielten Wertschöpfung wird ein bestimmter Prozentsatz an die beteiligten Mitarbeiter ausgeschüttet. Praktisch bedeutet dies, dass in einer gegebenen Zeitspanne Güter, welche sich im Lager befinden, veräußert werden. Dadurch werden Lagerkosten gespart. Die Güter welche produziert wurden, werden zu Umsatzerlösen umgewandelt. Demzufolge erzielt das Unternehmen eine Vermehrung des Eigenkapitals. Es entsteht ein betrieblicher Gewinn. Außerdem hat die schnelle Veräußerung von Produkten den Vorteil, dass keine technische Überholung den Verkaufspreis mindert. Die

Nettoertragsbeteiligung wird nach Abzug sämtlicher Skonto, Rabatten und Kosten des Unternehmens, welche durch die Produktion entstanden sind, festgelegt. Unter den Kosten versteht man neben den Einkaufskosten zur Produktion auch die Kosten, die den Produktionsablauf gewährleisten (Wasser, Strom, Gas). ( Vgl. Schmeisser (2008), S. 81/ 82)

2.1.3 Die Gewinnbeteiligung

Unter der Gewinnbeteiligung werden die Substanzgewinnbeteiligung, die Ausschüttungsgewinnbeteiligung, die Unternehmensgewinnbeteiligung und die Betriebsgewinnbeteiligung verstanden. Die Gewinnbeteiligung ist die Form, die sich in der Praxis am stärksten durchgesetzt hat. Sie berücksichtigt neben der Leistung, die marktwirtschaftliche Situation, sowie den Gewinn eines Unternehmens. Nebenher ist sie einfach zu ermitteln. Die Substanzgewinnbeteiligung errechnet sich prozentual an dem Vermögenszuwachs eines Unternehmens in einem Jahr. Also werden die Arbeitnehmer prozentual mit der Summe, welche auch in neuen Investitionen fließt belohnt.

„ Der Blickpunkt der Ausschüttungsgewinnbeteiligung liegt auf dem Gewinn, welcher an die Kapitaleigner ausgeschüttet wird. Beispielsweise erhalten die Mitarbeiter eine Beteiligung in Form einer 15 Prozent Quote der Lohnsumme, wenn eine Dividende in Höhe von 15 Prozent auf das Grundkapital ausgeschüttet wird.“ (Schmeisser ( 2008), S. 82)

Die Unternehmensgewinnbeteiligung ist eine Geldleistung, welche abhängig von dem erzielten Unternehmensgewinn ist. Als Bemessungsgrundlage gilt hier der handels- oder steuerrechtliche Gewinn. Diese Beteiligung enthält auch das neutrale Ergebnis. Eine Art dieser Beteiligung ist das Wertsteigerungsrecht. Die Arbeitnehmer erwerben einen künftigen Geldleistungsanspruch. Die Bewertung des Betrages, welcher den Arbeitnehmer ausgezahlt wird, wird zum Zeitpunkt der Zahlung beurteilt. Als Beispiel sind hier Aktienbeteiligungen zu nennen (börsennotierte Unternehmen). Die Betriebsgewinnbeteiligung ist der Unternehmensgewinnbeteiligung gleich zu setzen. Bei der Betriebsgewinnbeteiligung wird allerdings kein neutrales Ergebnis berücksichtigt. Zusammengefasst ist unter der Unternehmens- und Betriebsgewinnbeteiligung die Bilanzgewinnbeteiligung zu verstehen. Diese Form der Beteiligungen ist in größeren Unternehmen ein übliches Verfahren.

2.1.4 Die Kapitalbeteiligung

Durch die Beteiligung der Mitarbeiter in Form der Genussrechte entsteht ein Schuldverhältnis. Diese Form ist dem Schuld- bzw. Gesellschaftsrecht zu zuordnen. Der Arbeitgeber schuldet dem beteiligten Mitarbeiter Geld. Der Mitarbeiter ist demnach der Gläubiger und stellt dem Unternehmen ein Teil seines Kapitals zur Verfügung. Ob es sich hierbei um Fremdkapital oder Eigenkapital des Unternehmens handelt ist rechtlich nicht klar. Dadurch ist auch von eigenkapitalähnlichen Beteiligungen die Rede. Durch die Beteiligung an dieser Form erlangt der Mitarbeiter keine mitgliedschaftlichen Berechtigungen. Das heißt, dass der Beschäftigte keinen Einwand gegenüber Entscheidungen (Betriebsaufgabe) einlegen darf.

[...]

Excerpt out of 13 pages

Details

Title
Die Mitarbeiterbeteiligung. Sinnvolles Instrument der Gewinnmaximierung?
College
Stralsund University of Applied Sciences
Grade
1.3
Author
Year
2016
Pages
13
Catalog Number
V386521
ISBN (eBook)
9783668610224
ISBN (Book)
9783668610231
File size
539 KB
Language
German
Keywords
mitarbeiterbeteiligung, sinnvolles, instrument, gewinnmaximierung
Quote paper
Denise Gutwein (Author), 2016, Die Mitarbeiterbeteiligung. Sinnvolles Instrument der Gewinnmaximierung?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/386521

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Die Mitarbeiterbeteiligung. Sinnvolles Instrument der Gewinnmaximierung?



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free