Nach Auffassung zahlreicher Bürger, Behörden und Berater wird die Qualität vieler Gesetze zunehmend schlechter. Aufgrund der enormen Anzahl unterschiedlicher Gesetze ist dieser Trend nicht überraschend, da in den jeweiligen Gesetzgebungsverfahren die verschiedensten Fachkompetenzen eine Rolle spielen.
Es liegt daher nahe, die Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen auf externe Berater auszulagern, die aufgrund ihrer Ausbildung eine entsprechende Fachkompetenz erwarten lassen, es aber auch gewohnt sind, ergebnisorientiert und zielgerichtet zu arbeiten und zu argumentieren. In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch die Frage, ob diese Auslagerung zu Lasten der Objektivität und Unabhängigkeit der Legislative gehen könnte und dieses Vorgehen deshalb von vornherein vom Gesetzgeber ausgeschlossen wurde.
In dieser Arbeit geht es daher um die Frage, ob die Bundesregierung eine private Rechtsanwaltskanzlei mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs beauftragen darf. Hierbei sind sowohl aus den genannten Gründen die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen generell als auch die einschlägigen Bestimmungen im nachfolgenden Gesetzgebungsverfahren zu betrachten.
Inhaltsverzeichnis
- Sachverhalt
- Verfassungsrechtlicher Rahmen
- Artikel 20 Absatz 2 GG
- Artikel 76 Absatz 1 GG
- Verfassungsrechtliche Pflicht zum „guten Gesetz“
- Artikel 33 Absatz 4 GG
- Weitere Rahmenbedingungen
- Ergebnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Frage, ob die Bundesregierung eine private Rechtsanwaltskanzlei mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs beauftragen darf. Die Arbeit analysiert die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für diese Praxis und hinterfragt die potenziellen Auswirkungen auf die Objektivität und Unabhängigkeit der Legislative.
- Verfassungsrechtliche Grundlagen der Gesetzgebung
- Demokratieprinzip und Gewaltenteilung
- Initiativrecht für Gesetze
- Mögliche Beeinträchtigung der Objektivität und Unabhängigkeit
- Ankereffekte und ihr Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess
Zusammenfassung der Kapitel
Sachverhalt
Die Arbeit beginnt mit einer Darstellung des Sachverhalts, der die zunehmende Kritik an der Qualität von Gesetzen und die mögliche Auslagerung der Gesetzgebung an externe Berater beleuchtet. Die Frage, ob die Beauftragung privater Rechtsanwaltskanzleien zur Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen rechtlich zulässig ist und welche Folgen dies haben könnte, wird in diesem Zusammenhang aufgeworfen.
Verfassungsrechtlicher Rahmen
Im zweiten Kapitel werden die relevanten verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Gesetzgebung beleuchtet. Es werden insbesondere die Artikel 20 Absatz 2, 76 Absatz 1 und 33 Absatz 4 des Grundgesetzes (GG) untersucht. Dabei werden die Prinzipien der Demokratie und Gewaltenteilung, das Initiativrecht für Gesetze sowie die Pflicht zum „guten Gesetz“ analysiert. Die Diskussion thematisiert die potenziellen Auswirkungen der Auslagerung von Gesetzgebungsaufgaben auf diese Grundprinzipien.
Weitere Rahmenbedingungen
Dieses Kapitel befasst sich mit weiteren Rahmenbedingungen, die für die Beauftragung von privaten Rechtsanwaltskanzleien relevant sind. Hierbei könnten beispielsweise Aspekte der Transparenz, der Kontrolle und der öffentlichen Meinung eine Rolle spielen.
Schlüsselwörter
Die Arbeit beleuchtet die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Auslagerung von Gesetzgebungsaufgaben an private Rechtsanwaltskanzleien. Dabei werden zentrale Themen wie Demokratieprinzip, Gewaltenteilung, Initiativrecht, Objektivität und Unabhängigkeit der Legislative sowie Ankereffekte behandelt. Die Analyse fokussiert auf die einschlägigen Artikel des Grundgesetzes (GG) und die potenziellen Auswirkungen dieser Praxis auf die Gesetzgebungsqualität.
- Quote paper
- Wenka Kasper (Author), 2013, Darf die Bundesregierung eine private Rechtsanwaltskanzlei mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs beauftragen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/386524