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Darf die Bundesregierung eine private Rechtsanwaltskanzlei mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs beauftragen?

Title: Darf die Bundesregierung eine private Rechtsanwaltskanzlei mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs beauftragen?

Term Paper , 2013 , 14 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Wenka Kasper (Author)

Law - Public Law / Miscellaneous
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Nach Auffassung zahlreicher Bürger, Behörden und Berater wird die Qualität vieler Gesetze zunehmend schlechter. Aufgrund der enormen Anzahl unterschiedlicher Gesetze ist dieser Trend nicht überraschend, da in den jeweiligen Gesetzgebungsverfahren die verschiedensten Fachkompetenzen eine Rolle spielen.

Es liegt daher nahe, die Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen auf externe Berater auszulagern, die aufgrund ihrer Ausbildung eine entsprechende Fachkompetenz erwarten lassen, es aber auch gewohnt sind, ergebnisorientiert und zielgerichtet zu arbeiten und zu argumentieren. In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch die Frage, ob diese Auslagerung zu Lasten der Objektivität und Unabhängigkeit der Legislative gehen könnte und dieses Vorgehen deshalb von vornherein vom Gesetzgeber ausgeschlossen wurde.

In dieser Arbeit geht es daher um die Frage, ob die Bundesregierung eine private Rechtsanwaltskanzlei mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs beauftragen darf. Hierbei sind sowohl aus den genannten Gründen die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen generell als auch die einschlägigen Bestimmungen im nachfolgenden Gesetzgebungsverfahren zu betrachten.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Sachverhalt

2 Verfassungsrechtlicher Rahmen

2.1 Artikel 20 Absatz 2 GG

2.2 Artikel 76 Absatz 1 GG

2.3 Verfassungsrechtliche Pflicht zum „guten Gesetz“

2.4 Artikel 33 Absatz 4 GG

3 Weitere Rahmenbedingungen

4 Ergebnis

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Beauftragung privater Rechtsanwaltskanzleien durch die Bundesregierung mit der Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen, dem sogenannten Gesetzgebungsoutsourcing. Die Forschungsfrage fokussiert dabei auf mögliche Konflikte mit dem Demokratieprinzip, dem parlamentarischen Initiativrecht, Anforderungen an ein „gutes Gesetz“ und dem beamtenrechtlichen Funktionsvorbehalt.

  • Verfassungsrechtliche Analyse des Gesetzgebungsoutsourcing
  • Demokratieprinzip und Gewaltenteilung im Gesetzgebungsprozess
  • Initiativrecht der Bundesregierung gemäß Grundgesetz
  • Wissenschaftliche Anforderungen an die Gesetzgebungsqualität
  • Funktionsvorbehalt für Beamte bei der Normsetzung

Auszug aus dem Buch

2.1 Artikel 20 Absatz 2 GG

Gemäß Art. 20 Abs. 2 GG ist die Beauftragung von privaten Rechtsanwaltskanzleien zur Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen durch die Bundesregierung statthaft, wenn sie nicht gegen das Demokratieprinzip und die Gewaltenteilung verstößt.

Unter Demokratieprinzip wird gemäß Art. 20 Abs. 2 GG verstanden, dass alle Staatsgewalt, und damit auch die Gesetzgebung, vom Volk legitimiert und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt werden muss, um die Orientierung am Allgemeinwohl zu garantieren. Daraus ergibt sich wiederum auch die Gewaltenteilung in Exekutive (vollziehende Gewalt), Legislative (gesetzgebende Gewalt) und Judikative (rechtsprechende Gewalt), deren Sinn und Zweck ist es, einen inneren Kontrollmechanismus der einzelnen Staatsorgane zu erzeugen und so einen Machtmissbrauch abzuwenden. Die einzelnen Gewalten sind aufeinander abgestimmt und können ihre Macht nicht alleine ausüben.

Die beauftragten privaten Rechtsanwaltskanzleien sind zwar nicht demokratisch, d.h. vom Volke legitimiert, allerdings verbleibt die endgültige Entscheidung über den Gesetzesentwurf beim Gesetzgeber. Dieser wird grundsätzlich durch nichts gehindert, den von Dritten ausgearbeiteten Gesetzesentwurf zu ändern bzw. abzulehnen. Es stellt sich jedoch an dieser Stelle die Frage, ob die Rechtsanwaltskanzleien Staatsgewalt ausüben. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht stellt Staatsgewalt als amtliches Handeln mit Entscheidungscharakter dar. Es ist dabei unbedeutend, ob so ein Vorgehen unmittelbare Außenwirkung besitzt oder bloß verwaltungsintern die Voraussetzung für die Wirkung der zu erfüllenden Amtsaufgaben aufstellt. In diesem Sinne übt die Rechtsanwaltskanzlei vordergründig keine Staatsgewalt aus, da die Entscheidung über den Gesetzesentwurf weiterhin beim Parlament liegt.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Sachverhalt: Das Kapitel führt in die Problematik ein, dass die Qualität von Gesetzen abnimmt und die Auslagerung der Entwurfsarbeit an externe Berater als Lösungsansatz diskutiert wird.

2 Verfassungsrechtlicher Rahmen: Dieser Hauptteil prüft die Vereinbarkeit des Gesetzgebungsoutsourcings mit zentralen Grundgesetzartikeln wie dem Demokratieprinzip, dem Initiativrecht, der Pflicht zum guten Gesetz und dem Funktionsvorbehalt für Beamte.

3 Weitere Rahmenbedingungen: Hier werden ergänzende Richtlinien, insbesondere die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), auf ihre Relevanz für das Gesetzgebungsoutsourcing untersucht.

4 Ergebnis: Das Fazit fasst zusammen, dass das Outsourcing verfassungsrechtlich zulässig ist, sofern die politische Verantwortung beim Parlament verbleibt und Transparenz sowie Wissenskompetenz in den Ministerien gewahrt bleiben.

Schlüsselwörter

Gesetzgebungsoutsourcing, Bundesregierung, Rechtsanwaltskanzlei, Grundgesetz, Demokratieprinzip, Gewaltenteilung, Initiativrecht, Gesetzgebung, Allgemeinwohl, Funktionsvorbehalt, Beamtenrecht, Transparenz, Normsetzung, Staatsgewalt, Gesetzgebungsverfahren.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit primär?

Die Arbeit analysiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Praxis, dass die Bundesregierung private Rechtsanwaltskanzleien mit dem Verfassen von Gesetzesentwürfen beauftragt.

Welche zentralen Themenfelder stehen im Mittelpunkt der Untersuchung?

Die Untersuchung konzentriert sich auf verfassungsrechtliche Prinzipien wie das Demokratieprinzip, die Gewaltenteilung, die politische Verantwortung des Gesetzgebers und die Rolle des öffentlichen Dienstes.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Ziel ist es zu klären, ob durch das sogenannte Gesetzgebungsoutsourcing die Unabhängigkeit und Objektivität der Legislative gefährdet wird und ob diese Praxis gegen geltendes Verfassungsrecht verstößt.

Welche wissenschaftliche Methodik wurde angewandt?

Die Arbeit folgt einer juristischen Analyse, bei der relevante Artikel des Grundgesetzes und einschlägige Kommentarliteratur auf den Sachverhalt angewendet und interpretiert werden.

Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil befasst sich explizit mit der Interpretation von Art. 20 Abs. 2, Art. 76 Abs. 1 und Art. 33 Abs. 4 GG im Kontext der externen Beauftragung sowie mit der Pflicht zur fachlich fundierten Gesetzgebung.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?

Die Arbeit wird maßgeblich durch die Begriffe Gesetzgebungsoutsourcing, Verfassungsrecht, Gewaltenteilung und Parlamentarische Verantwortung charakterisiert.

Was besagt die Arbeit zum Einfluss von Kanzleien auf die Gesetzgebung?

Die Autorin weist darauf hin, dass durch das Outsourcing Partikularinteressen der Kanzleien oder deren Mandanten in den Entwurf einfließen könnten, was eine intensive interne Prüfung durch die Ministerien zwingend erforderlich macht.

Welche Rolle spielt der sogenannte Ankereffekt in der Argumentation?

Der Ankereffekt wird angeführt, um zu verdeutlichen, dass extern verfasste Entwürfe bereits vor der parlamentarischen Debatte inhaltliche Vorgaben machen und somit den politischen Diskurs vorprägen können.

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Details

Title
Darf die Bundesregierung eine private Rechtsanwaltskanzlei mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs beauftragen?
College
University of Hamburg
Grade
1,3
Author
Wenka Kasper (Author)
Publication Year
2013
Pages
14
Catalog Number
V386524
ISBN (eBook)
9783668609358
ISBN (Book)
9783668609365
Language
German
Tags
darf bundesregierung rechtsanwaltskanzlei ausarbeitung gesetzesentwurfs
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Wenka Kasper (Author), 2013, Darf die Bundesregierung eine private Rechtsanwaltskanzlei mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs beauftragen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/386524
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