Diese Arbeit soll den Schusswaffengebrauch in Nordrhein-Westfahlen kurz thematisieren. Des Weiteren soll die Historische Entwicklung des finalen Rettungsschusses aufgezeigt werden. Außerdem sollen die Verfassungs-rechtlichen Vorgaben gegenüber dem finalen Rettungsschusses erläutert werden.
Vom ersten Tag im Außendienst führen Polizeivollzugsbeamte ihre Schusswaffe mit sich. Von deren Gebrauch besteht wohl der höchste Respekt. Schnell wird es zur Routine, die Pistole im Holster zu tragen. Bei Fahrzeug- oder Personenkontrollen ist es oftmals Routine für den sichernden Beamten, die Hand zur im Holster befindlichen Schusswaffe zu führen. Der tatsächliche Einsatz der Dienstwaffe, wie auch der nur angedrohte, ist im Leben der meisten Polizeibeamten allerdings eher eine Seltenheit. Die Auswirkungen, die sich aus einem solchen Einsatz für die Beteiligten ergeben können, sind jedoch um ein Vielfaches bedeutender. Die Anlässe, die Schusswaffe einzusetzen, können höchst unterschiedlich sein. Zum einen kann eine plötzliche Bedrohung auftreten und unmittelbar gegen eingesetzte Beamte gerichtet sein, in der sich der Beamte in Bruchteilen von Sekunden für oder gegen den Schusswaffengebrauch entscheiden muss. Anderseits kann der Einsatz der Schusswaffe ein Ergebnis von stunden- oder gar tagelangen Beratens und Abwägens sein.
Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Einleitung
- Begriffsbestimmung
- Schusswaffengebrauch - § 63 PolG NRW
- Historische Entwicklung des finalen Rettungsschusses in NRW
- Verfassungsrechtliche Vorgaben
- Fazit
- Literaturverzeichnis
- Verzeichnis verwendeter parlamentarischer Dokumente
- Quellenverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit dem Schusswaffengebrauch in Nordrhein-Westfalen, insbesondere mit der historischen Entwicklung des finalen Rettungsschusses und den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Ziel ist es, einen umfassenden Überblick über dieses sensible Thema zu bieten und die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Schusswaffen durch Polizeibeamte zu beleuchten.
- Definition und Abgrenzung des finalen Rettungsschusses
- Historische Entwicklung des finalen Rettungsschusses in Nordrhein-Westfalen
- Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Schusswaffen
- Verfassungsrechtliche Vorgaben zum finalen Rettungsschuss
- Ethische und gesellschaftliche Aspekte des Schusswaffengebrauchs
Zusammenfassung der Kapitel
- Die Einleitung stellt den Kontext des Schusswaffengebrauchs im Polizeidienst dar und benennt die zentralen Themen der Arbeit.
- Das Kapitel "Begriffsbestimmung" definiert den finalen Rettungsschuss und erläutert den rechtlichen Rahmen des Schusswaffengebrauchs nach § 63 PolG NRW.
- Das Kapitel "Historische Entwicklung des finalen Rettungsschusses in NRW" verfolgt die Entwicklung des finalen Rettungsschusses in Nordrhein-Westfalen und beschreibt die relevanten Gesetzesänderungen.
- Das Kapitel "Verfassungsrechtliche Vorgaben" analysiert die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Schusswaffen durch Polizeibeamte.
Schlüsselwörter
Schusswaffengebrauch, finaler Rettungsschuss, Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen, Verfassungsrecht, Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit, Einsatz von Schusswaffen, Polizeibeamte, Rechtsschutz, Rechtsprechung.
- Arbeit zitieren
- Malte König (Autor:in), 2017, Der polizeiliche Schusswaffengebrauch in Nordrhein-Westfalen. Historische Entwicklung des "finalen Rettungsschusses", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/386889