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Qualifizierte Belehrung als Voraussetzung der Vernehmung des Ermittlungsrichters bei Zeugnisverweigerung nach § 252 StPO

Título: Qualifizierte Belehrung als Voraussetzung der Vernehmung des Ermittlungsrichters bei Zeugnisverweigerung nach § 252 StPO

Trabajo de Seminario , 2017 , 35 Páginas

Autor:in: Dominik Weiß (Autor)

Derecho - Derecho procesal penal, criminología, régimen penitenciario
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Diese Arbeit befasst sich mit der Frage, ob ein Ermittlungsrichter, welcher eine der in § 52 I Nr 1-3 genannten Personen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens als Zeuge vernimmt, diese vor ihrer Aussage auch qualifiziert darüber belehren muss. Konkret darüber, dass der Inhalt der Aussage, die sie nun tätigt, auch im Falle eines künftig eintretenden Sinneswandels ihrerseits hinsichtlich ihrer Aussagebereitschaft durch Einvernahme des Ermittlungsrichters als Zeugen vom Hörensagen in die Hauptverhandlung eingeführt werden kann.

§ 52 I Nr. 1-3 verleiht einem bestimmten Kreis von Personen ein Zeugnisverweigerungsrecht. Das heißt, dass Angehörige dieses Personenkreises nicht nur berechtigt sind, auf bestimmte Fragen nicht zu antworten, wie dies bei einem Auskunftsverweigerungsrecht – z.B. nach § 55 – der Fall wäre, sondern auch, das Zeugnis gänzlich zu verweigern. § 252 eröffnet ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, von einer einmal getroffenen Entscheidung folgenlos wieder abzurücken.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

C. Einleitung

I. Einführung

II. Sachverhalt

III. Verfahrensgang

D. Hauptteil

I. Historische Entwicklung der Rechtsprechung – Statuiert § 252 ein Beweisverwertungsverbot oder lediglich ein Verlesungsverbot?

II. Ist die Differenzierung des BGH zwischen richterlicher und nichtrichterlicher Vernehmungsperson noch gerechtfertigt?

1. Einführung des § 163a V (a.F.)

2. Besonderes Vertrauen des Gesetzes in den Richter

3. Besondere Eignung des Richters

4. Zeugenperspektive/Güterabwägung

5. Wille des Gesetzgebers

6. Systematik

7. Zwischenergebnis

III. Erfordernis einer „qualifizierten Belehrung“?

1. Keine gesetzliche Anordnung

2. Vergleich mit der Rechtslage beim Beschuldigten

3. Bisherige Rechtsprechung des BGH

4. Wille des Gesetzgebers

5. Fair trial-Grundsatz

6. Zeugenperspektive

7. Zwischenergebnis

E. Schluss

I. Zusammenfassung

II. Fazit

III. Lösungsvorschlag

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die Arbeit untersucht kritisch, ob ein Ermittlungsrichter, der eine zeugnisverweigerungsberechtigte Person vernimmt, diese über die mögliche spätere Verwertung ihrer Aussage als „Zeuge vom Hörensagen“ qualifiziert belehren muss, um die Vereinbarkeit mit dem Schutzzweck des § 252 StPO zu gewährleisten.

  • Analyse der historischen Entwicklung von § 252 StPO.
  • Kritische Hinterfragung der Privilegierung richterlicher Vernehmungen gegenüber nichtrichterlichen Vernehmungspersonen.
  • Untersuchung der Erforderlichkeit einer zusätzlichen „qualifizierten Belehrung“ für Zeugen.
  • Bewertung der Argumentation des Großen Senats für Strafsachen hinsichtlich der aktuellen Rechtslage.
  • Entwicklung eines Lösungsvorschlags zur Beendigung der Wertungswidersprüche im Strafverfahren.

Auszug aus dem Buch

D. Hauptteil I. Historische Entwicklung der Rechtsprechung – Statuiert § 252 ein Beweisverwertungsverbot oder lediglich ein Verlesungsverbot?

Die Frage, ob es sich bei § 252 lediglich um ein Verlesungsverbot oder um ein Beweisverwertungsverbot handelt, ist in Rechtsprechung und Literatur bereits intensiv bearbeitet worden, verdient es aber dennoch, sich auch an dieser Stelle noch ein mal in der gebotenen Kürze mit ihr auseinander zu setzen.

Das Reichsgericht ging seinerzeit noch davon aus, dass es sich bei § 252 StPO um ein reines Verlesungsverbot handele. Diese Ansicht teilte auch das Oberlandesgericht Stuttgart. Jedoch hat bereits der Oberste Gerichtshof für die Britische Besatzungszone anders entschieden und in § 252 ein Beweisverwertungsverbot erkannt. Dieser Rechtsauffassung hat sich in der Folgezeit auch der Bundesgerichtshof in einer sehr frühen Entscheidung angeschlossen. In eben dieser Entscheidung hat er jedoch auch darauf erkannt, dass das Beweisverwertungsverbot des § 252 nicht ausnahmslos gelten soll, sondern die Einvernahme der Vernehmungsperson als Zeuge vom Hörensagen dann möglich sein soll, wenn es sich bei ihr um einen Richter handelt. Voraussetzung dafür, dass diese Ausnahme zum Tragen kommt, ist jedoch, dass der Ermittlungsrichter den Zeugen bei der vorangegangenen Vernehmung ordnungsgemäß über das ihm zustehende Zeugnisverweigerungsrecht – hier im konkreten Fall – aus § 52 I Nr. 3 belehrt hat.

Für die Annahme lediglich eines Verlesungsverbots spricht vorliegend insbesondere die systematische Auslegung, da § 252 in die Vorschriften über den Urkundenbeweis eingebettet ist. Urkunden werden jedoch verlesen und nicht vernommen, weswegen der passendere Standort für ein solches Verbot unter systematischen Gesichtspunkten eher in §§ 52 ff. läge.

Zusammenfassung der Kapitel

C. Einleitung: Einführung in die Problematik der Vernehmung des Ermittlungsrichters bei Zeugnisverweigerung und Darstellung des zugrunde liegenden Sachverhalts sowie Verfahrensgangs.

D. Hauptteil: Detaillierte juristische Analyse der Auslegung von § 252 StPO, der Berechtigung der richterlichen Privilegierung sowie der Notwendigkeit einer qualifizierten Belehrung als Korrektiv.

E. Schluss: Zusammenfassung der Ergebnisse, kritisches Fazit zur Entscheidung des Großen Senats und Unterbreitung eines konkreten zweistufigen Lösungsvorschlags für den Gesetzgeber.

Schlüsselwörter

§ 252 StPO, Zeugnisverweigerungsrecht, Ermittlungsrichter, Zeuge vom Hörensagen, Beweisverwertungsverbot, qualifizierte Belehrung, Strafprozessrecht, Großer Senat für Strafsachen, Rechtsstaatlichkeit, richterliche Vernehmungsperson, Zeugenschutz, Verfahrensrüge, Gesetzessystematik, Beweisaufnahme, Strafverfolgung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der verfassungs- und strafprozessualen Problematik, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Ermittlungsrichter als Zeuge vom Hörensagen vernommen werden darf, wenn der Zeuge in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Im Fokus stehen das Beweisverwertungsverbot des § 252 StPO, der Unterschied zwischen richterlichen und nichtrichterlichen Vernehmungen sowie die Frage nach der Notwendigkeit einer zusätzlichen qualifizierten Belehrung für Zeugen.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist es, die Diskrepanz zwischen der Rechtsprechung des BGH und den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren aufzuzeigen und einen praktikablen Weg zur rechtlichen Klärung vorzuschlagen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Der Autor nutzt eine dogmatische Analyse der Strafprozessordnung, wertet historische Gesetzgebungsmaterialien aus und setzt sich kritisch mit der aktuellen Rechtsprechung, insbesondere dem Beschluss des Großen Senats, auseinander.

Was wird im Hauptteil ausführlich diskutiert?

Der Hauptteil analysiert die historische Entwicklung der Rechtsprechung zu § 252 StPO, prüft die Haltbarkeit der Differenzierung zwischen richterlicher und nichtrichterlicher Vernehmung und diskutiert intensiv die Pflicht zur qualifizierten Belehrung.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung?

Zentrale Begriffe sind § 252 StPO, Zeugnisverweigerungsrecht, Ermittlungsrichter, Beweisverwertungsverbot und qualifizierte Belehrung.

Warum hält der Autor die aktuelle Rechtsprechung des Großen Senats für problematisch?

Der Autor kritisiert, dass der Große Senat sich einer inhaltlichen Stellungnahme zur Zulässigkeit der Vernehmung entzieht und eine "kriminalpolitische Zweckmäßigkeitserwägung" trifft, die mit dem Gesetz und dem Schutzzweck des § 252 StPO schwer vereinbar ist.

Was schlägt der Autor als Lösung vor?

Es wird ein zweistufiges Modell vorgeschlagen: Kurzfristig die Einführung einer qualifizierten Belehrung als Korrektiv, langfristig eine gesetzliche Neuregelung durch den Gesetzgeber, um Rechtsklarheit zu schaffen.

Final del extracto de 35 páginas  - subir

Detalles

Título
Qualifizierte Belehrung als Voraussetzung der Vernehmung des Ermittlungsrichters bei Zeugnisverweigerung nach § 252 StPO
Universidad
University of Münster  (Institut für Kriminalwissenschaften Abt. I)
Curso
Seminar: "Beweisverwertungsverbote im Spiegel der Rechtsprechung"
Autor
Dominik Weiß (Autor)
Año de publicación
2017
Páginas
35
No. de catálogo
V386958
ISBN (Ebook)
9783668611832
ISBN (Libro)
9783668611849
Idioma
Alemán
Etiqueta
Beweisverwertungsverbot Strafprozessrecht StPO Belehrung Qualifizierte Belehrung Ermittlungsrichter Vernehmung Zeugnisverweigerung
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Dominik Weiß (Autor), 2017, Qualifizierte Belehrung als Voraussetzung der Vernehmung des Ermittlungsrichters bei Zeugnisverweigerung nach § 252 StPO, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/386958
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