Praxisbericht über das Berufspraktikum im Therapiezentrum für autistische Kinder gGmbH


Praktikumsbericht / -arbeit, 2004

32 Seiten, Note: bestanden


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Autismus: Geschichte und Begriffsbestimmung

3. Der institutionelle Rahmen des Berufspraktikums
3.1 Träger der Einrichtung, gesetzliche Grundlagen, Finanzierung
3.2 Institutionelles Leitbild
3.3 Zielgruppe und Aufnahmekriterien
3.4 Mitarbeiterstruktur
3.5 Einsatzbereich während des Berufspraktikums

4. Feldkompetenz
4.1 Ausgliederung aus der "normalen" Gesellschaft?
4.2 Konzeptioneller Anspruch und Wirklichkeit
4.3 Kommunikationsstrukturen innerhalb der Einrichtung

5. Handlungskompetenz
5.1 Pädagogisch-therapeutische Arbeitsweisen in der Grundstufe
5.2 Einzelfallarbeit am Beispiel einer Schulbegleitung

6. Subjektkompetenz
6.1 Motivation zur Wahl dieser Anerkennungsstelle
6.2 Einstellung gegenüber dem Klientel
6.3 Kommunikation zwischen den Kindern und Mitarbeitern
6.4 Einstellung zum Team und Rückmeldung aus dem Team

7. Abschlussbemerkungen

8. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Mein Berufspraktikum zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Diplom-Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin (FH) absolvierte ich im Therapiezentrum für autistische Kinder gGmbH in Hannover. Dieses Zentrum ist bislang bundesweit die einzige Einrichtung für autistische Kinder und Jugendliche, welche gleichermaßen ambulante, teilstationäre sowie stationäre Hilfen und Förderangebote für diese Zielgruppe anbietet.

Mein Ausbildungsplan für dieses Jahr sah folgende Lernziele für mich vor:

- Kennen lernen der Theorie des Autismus und dessen Behandlungsmöglichkeiten
- Selbständige Planung, Durchführung und Reflexion von Förderangeboten
- Erstellen von Förderplänen und Entwicklungsbericht für das Bezugskind
- Elternarbeit
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Lehrkräften, Therapeutinnen, Psychologin
- Teilnahme an internen Dienstbesprechungen, Fortbildungen
- Einarbeitung in die administrativen Bereiche der Einrichtung

Anhand dieser Praktikumsanalyse möchte ich für mich klären, inwieweit ich die Lernziele des Ausbildungsplans erreichen und neue professionelle Kompetenzen erwerben konnte und welche Kompetenzen ich in Zukunft noch (weiter) entwickeln sollte.

Um die Grundlage für die Analyse zu schaffen, werde ich diesen Bericht mit einer knappen Bestimmung und geschichtlichen Einordnung des Begriffs Autismus beginnen. Darauf folgt eine kurze Darstellung der Institution, in der ich mein Anerkennungsjahr abgeleistet habe. Den breitesten Raum werden daraufhin die Ausführungen zu den Themen Feldkompetenz, Handlungskompetenz und Subjektkompetenz einnehmen, in denen ich versuchen werde, mein eigenes Handeln und meine Einstellungen darzustellen und zu überprüfen.

Auf Grund der Kürze dieses Berichts werde ich meine Arbeit hier nur exemplarisch vorstellen können, viele Aspekte werde ich nur kurz anschneiden, ohne in die Tiefe gehen zu können.

2. Autismus: Geschichte und Begriffsbestimmung

Der Ausdruck Autismus wurde im Jahre 1911 von dem Schweizer Psychiater Eugen Bleuler eingeführt. Etymologisch gesehen basiert dieser Begriff auf dem griechischen Wort "autos", was auf Deutsch "selbst" bedeutet. Bleuler charakterisierte mit dem Wort Autismus das Verhalten schizophrener Menschen, sich im Zuge einer Kontaktstörung auf die eigene Person zurückzuziehen.[1]

Den Begriff des Autismus´ aufgreifend befassten sich einige Zeit später fast zeitgleich aber unabhängig voneinander der in Amerika lebende Kinderpsychiater Leo Kanner (1943) und der Wiener Pädiater Hans Asperger (1944) mit dem autistischen Störungsbild im Kindesalter. Sie bezeichneten zwar unterschiedliche Störungsbilder als Autismus, beide stimmten aber der ursprünglichen Definition Bleulers, nach dem sich Menschen nach einer vorangegangenen normalen Entwicklung in eine eigene Welt zurückziehen, nicht zu. Im Gegenteil waren beide der Meinung, Autisten seien von Geburt an nur sehr bedingt zu sozialem Kontakt fähig.[2]

Das nach dem Kinderpsychiater genannte Kanner-Syndrom, auch als frühkindlicher Autismus bezeichnet, ist nach dem ICD 10 eine tiefgreifende Entwicklungsstörung, die gekennzeichnet ist durch eine beeinträchtigte oder abnorme Entwicklung. KEHRER formuliert treffend: „Der kindliche Autismus ist eine schwere chronische Verhaltensstörung, bei der die Einschränkung des Kontakts, die Bezogenheit auf sich selbst im Vordergrund steht.“[3] Die Form des frühkindlichen Autismus manifestiert sich vor dem dritten Lebensjahr. Kernsymptome des Syndroms sind massive Störungen der sozialen Interaktion, der Kommunikation und Phantasie sowie repetitives Verhalten und ein eingeschränktes Repertoire an Aktivitäten und Interessen (Z.B. zwanghaftes Bestehen auf Gleicherhaltung der Umwelt, Angst bei Veränderungen, verschiedenste Formen von Stereotypien).[4] Der Kanner-Autismus geht mit einer Störung der Handlungsplanung einher.[5] Zu diesen Kernsymptomen kommen oft weitere Symptome wie beispielsweise Probleme beim Schlafen, bei der Reinlichkeit oder der Nahrungsaufnahme, Fremd- und Autoaggressivität, mangelndes Gefahrenbewusstsein hinzu.[6] Intellektuelle Beeinträchtigungen und das Auftreten von Epilepsien sind keine Seltenheit. Betroffene gelten in der Regel als mehrfachbehindert.

Über die Form des frühkindlichen Autismus hinaus gibt es den High-Functioning-Autismus, den atypischen Autismus sowie die autistische Psychopathie (Asperger-Syndrom). Da ich während meines Anerkennungsjahres aber in einer Gruppe mit Kanner-Autisten gearbeitet habe, werde ich auf die anderen Formen hier nicht näher eingehen. Darüber hinaus geht die aktuelle wissenschaftliche Diskussion derzeit in die Richtung, autistische Störungen als ein Kontinuum zu betrachten, welche alle genannten Störungsbilder einschließt. Kontinuum bedeutet hierbei, dass sich die einzelnen autistischen Syndrome im Laufe der Zeit ablösen können, es also einen Übergang von einer Störung zur nächsten geben könnte.[7]

Bis heute besteht kein Konsens darüber, welche genauen Ursachen für die Entstehung autistischer Syndrome ausschlaggebend sind. In der Forschung geht es aber heutzutage nicht mehr um die Frage, „ob die autistische Störung auf eine Beeinträchtigung der Entwicklung des Zentralnervensystems zurückgeführt werden kann, sondern darum, die Art dieser Entwicklungsbeeinträchtigung genauer zu erfassen und die dabei wirksamen Faktoren zu klären.“[8] Es wird also angenommen, dass Hirnschädigungen eine große Rolle spielen. Für deren Entstehung wird besonders genetischen Faktoren ein hoher Stellenwert zugeschrieben, was aber bislang nicht zweifelsfrei bewiesen werden konnte.[9] Wechselwirkungen verschiedener somatischer Faktoren sind anzunehmen.

3. Der institutionelle Rahmen des Praktikums

3.1 Träger der Einrichtung, rechtliche Grundlagen, Finanzierung

Im Jahre 1973 gründeten in Hannover mehrere Eltern autistischer Kinder gemeinsam den „Verein zur Förderung autistischer Kinder“. Zuerst wurden nur 10 Kinder teilstationär in einer Tagesstätte und 20 weitere ambulant betreut und gefördert. 1977 kam ein 5-Tage-Internat als Kriseninterventionsmöglichkeit und zur Familienentlastung hinzu, das Angebot an teilstationärer und ambulanter Versorgung wurde größer.

1983 wurde die Tagesbildungsstätte vom Niedersächsischen Kultusministerium als staatliche Ersatzschule anerkannt, weshalb die Einrichtung gemäß § 167 (1) NSchG der staatlichen Schulaufsicht untersteht. Dies bedeutet, dass die Schulaufsichtsbehörde das Recht hat, Einblick in den Unterrichtsbetrieb zu nehmen, Berichte und Nachweise zu fordern. Nach Aussage der Pädagogischen Leitung des THZ wurde dieses Recht aber noch nie in Anspruch genommen.

Seit dem Jahr 2000 stehen des Weiteren zwei Wohngruppen für autistische Kinder und Jugendliche zur Verfügung. Um dieses Wachstum überhaupt zu ermöglichen, war eine Kooperation mit einer kompetenten Betriebsführung nötig. Aus diesem Grunde arbeitete der Verein seit 1995 mit der „Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit“ (GIB) zusammen, dessen Gründungsmitglied und Mitgesellschafter der Elternverein ist.

Seit Anfang des Jahres 2002 liegt die Trägerschaft der Gesamteinrichtung in den Händen der neu gegründeten „Therapiezentrum für autistische Kinder gGmbH“ (THZ), wobei der Verein Einzelgesellschafter ist. Die bisherige Betriebsführung erledigt auch weiterhin die Geschäfte der Einrichtung.

Der Verein zur Förderung autistischer Kinder ist Mitglied im Diakonischen Werk der evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover.

Das THZ ist als Sozialhilfeeinrichtung des Landes Niedersachsen anerkannt. Eine Betriebserlaubnis gemäß §§ 78 a ff KJHG liegt vor. Die Kosten der Betreuung der autistischen Kinder und Jugendlichen werden zum größten Teil vom Sozialhilfeträger nach §§ 39, 40 BSHG (Eingliederungshilfe: Personenkreis, Aufgabe, Maßnahmen der Hilfe) übernommen. In Einzelfällen erfolgt die Abrechnung auch über den Jugendhilfeträger nach § 35 a KJHG (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche).

3.2 Institutionelles Leitbild

Das pädagogische und therapeutische Handeln im THZ soll geprägt sein von dem Prinzip christlicher Nächstenliebe. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die ganzheitliche Förderung der autistischen Kinder und Jugendlichen unter Berücksichtigung ihrer bereits vorhandenen Fähigkeiten. Die Denkweise der Mitarbeiter soll also nicht primär defektorientiert sein. Eine wichtige Grundlage der Arbeit im THZ ist es, den zu betreuenden Menschen Achtung, Respekt und Wertschätzung entgegenzubringen und sie als individuelle Persönlichkeit ernst zu nehmen.

3.3 Zielgruppe und Aufnahmekriterien

In die Einrichtung aufgenommen werden nur Kinder, bei denen ein Verdacht auf eine autistische Entwicklungsstörung vorliegt oder diese bereits diagnostiziert wurde. Nötig ist in jedem Fall eine entsprechende amtsärztliche Stellungnahme.

Sehr junge Kinder können durch die Frühförderung der Ambulanz in ihrem familiären Umfeld gefördert werden. Ab drei Jahren werden Kinder im Sonderkindergarten der Einrichtung aufgenommen, und wenn nötig später ohne Unterbrechung in die schulische Betreuung durch die Tagesbildungsstätte überführt. Hier werden die autistischen Menschen in der Regel bis zum 18. Lebensjahr betreut.

Ein Aufnahmegremium, bestehend aus je einer Einrichtungs-, Gesellschafter- und Geschäftsführungsvertretung entscheidet über Neuaufnahmen. Aufnahmekriterien des THZs sind über die amtsärztliche Stellungnahme hinaus folgende:

- Die Kostenübernahme nach §§ 39, 40 BSHG oder 35a KJHG muss sichergestellt sein.
- Bei schulpflichtigen Kindern muss ein Gutachte zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs vorliegen.
- Die Entfernung zwischen Elternhaus und Einrichtung muss für das betreffende Kind zumutbar sein. Einzugsgebiete des THZs sind die Stadt Hannover, der Landkreis Hannover sowie die angrenzenden Landkreise.

Der Wohnort sollte max. 75 min entfernt liegen. Das „soll“ bietet natürlich Raum für subjektives Ermessen und es scheint manchmal so, als wäre auch eine weitere Strecke einem autistischen Kind gut zuzumuten, wenn sich die Eltern stark im Verein engagieren. Die Interessen des Kindes werden hierbei vernachlässigt zugunsten der Interessen des Vereines an aktiver Elternmitarbeit. Die Mitwirkung der Eltern ist übrigens ein weiteres Aufnahmekriterium.

- Die aufzunehmenden Kinder sollten möglichst jung sein. Mit älteren Quereinsteigern gab es in der Vergangenheit einige Komplikationen.

3.4 Mitarbeiterstruktur

In der Tagesbildungsstätte besteht im Normalfall ein Betreuungsverhältnis von 1:2. Die Stufenleitungen liegen in den Händen von Diplom-Sozialpädagogen, Diplom-Heilpädagogen oder Heilpädagogen mit Fachschulabschluss. Andere vertraglich angestellte Mitarbeiter sind Erzieher, Heilerziehungspfleger, Sozialassistenten, Erziehungshelfer und Berufspraktikanten. Von letzteren gab es bis vor einiger Zeit noch drei Stellen, ab Herbst diesen Jahres wird es im Zuge allgemeiner Einsparungsnotwendigkeiten nur noch eine geben. Ob diese auch in den nächsten Jahren bestehen kann ist ungewiss. FSJler sind nun einmal kostengünstiger, wenn auch zu Lasten des Qualifikationsniveaus innerhalb der Gruppen.

In der Tagesbildungsstätte sind zusätzlich vier Lehrkräfte angestellt, die einen Teil des Fachunterrichts übernehmen. Im Begleitenden Dienst verfügt die Tagesbildungsstätte derzeit über eine Ergotherapeutin, eine Sprachtherapeutin sowie eine Musiktherapeutin. Einmal wöchentlich findet zusätzlich ein tiergestütztes Therapieangebot statt. Darüber hinaus arbeitet eine Psychologin im THZ.

Zu den fest angestellten Mitarbeitern kommen oft noch Praktikanten verschiedener Fachrichtungen in die Gruppen, wo sie von einer fachlich dafür qualifizierten Kraft angeleitet werden.

Die Einrichtungsleitung liegt in den Händen einer Diplom-Pädagogin.

Außerhalb der direkten Arbeit mit den Kindern sorgen zwei Hausmeister, eine Hauswirtschafterin sowie eine Verwaltungsfachangestellte für einen reibungslosen Tagesablauf.

3.5 Einsatzbereich während des Praktikums

Mein Betätigungsfeld während des Anerkennungsjahres war eine der Grundstufen der Tagesbildungsstätte. In dieser Stufe wurden vier Jungen und zwei Mädchen mit frühkindlichem Autismus betreut. Das Alter der Kinder lag zwischen neun und 12 Jahren. Betreut wurden die Kinder von einer Dipl.-Heilpädagogin (Gruppenleitung), einem Erziehungshelfer, mir und zeitweise Praktikantinnen verschiedener Ausbildungszweige. Zusätzlich erhielten einzelne Kinder Förderung in den Bereichen Sprachtherapie, Musiktherapie, Ergotherapie sowie tiergestützte Therapie. Darüber hinaus wurden die Kinder an zwei Tagen der Woche von einer Lehrerin beschult

Die Unterrichtszeit der Kinder ist montags bis freitags jeweils von 8.15 Uhr bis 14.15 Uhr.

Die Konzeption des THZs sieht für die Grundstufenkinder als Zielsetzungen die Weiterentwicklung folgender Fähigkeiten vor:

- Informationsaufnahme und Verarbeitungsfähigkeit
- Grob-/Feinmotorik
- Kommunikative Fertigkeiten
- Kompetenz in der Selbstversorgung
- Spielfähigkeit
- Soziale Kompetenz
- Schulische Förderung
- Förderung individueller Fähigkeiten und Interessen
- Aufbau angemessener Arbeitshaltung

Die Unterrichtsinhalte orientieren sich an den Rahmenrichtlinien der Sonderschulen für Kinder mit geistiger Behinderung, abweichende intellektuelle Lernfähigkeiten werden durch weitergehende Angebote berücksichtigt.[10]

Inhalte meiner Förder- und Unterrichtsangebote in 1:1 oder1:2 (in Ausnahmefällen auch 1:3) Situationen waren beispielsweise Sachkunde, Musik, Backen, Basteln, Tonarbeiten, Einkaufen, Organisation oder Fahrrad fahren. Diese breit gefächerten Angebote konnte ich selbständig planen und durchführen. Dazu kamen Gemeinschaftsaktivitäten, in denen die ganze Gruppe zusammenkam: Gemeinsame Stunde, Sportunterricht, Ausflüge, Feiern etc. Mit einzelnen Kindern wurde Toiletten- oder Esstraining durchgeführt. Zu meinen administrativen Aufgaben gehörte das Schreiben von Förderplänen, einem Entwicklungsbericht, das Führen von Akten sowie die Verwaltung der Frühstücksgeldkasse.

Ich bekam die Gelegenheit, bei der Geschäftsführung, der Pädagogischen Leitung, im Sekretariat, der Buchhaltungs- sowie der Personalabteilung des THZ zu hospitieren.

[...]


[1] Walter, S. 18 f.

[2] Denkschrift, S. 6

[3] Kehrer, S. 11

[4] Konzeption, S. 4

[5] Klicpera, S. 55 f.

[6] Vgl. Denkschrift, S.6

[7] Vgl. Konzeption, S. 6

[8] Klicpera, S. 188

[9] Klose, S. 2f

[10] Vgl. zu diesem Abschnitt Konzeption

Ende der Leseprobe aus 32 Seiten

Details

Titel
Praxisbericht über das Berufspraktikum im Therapiezentrum für autistische Kinder gGmbH
Hochschule
Fachhochschule Braunschweig / Wolfenbüttel; Standort Wolfenbüttel  (Standort Braunschweig, Fachbereich Sozialwesen)
Note
bestanden
Autor
Jahr
2004
Seiten
32
Katalognummer
V38696
ISBN (eBook)
9783638376877
Dateigröße
625 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Praktikumsanalyse ist eine der Voraussetzungen für die Zulassung zum Colloquium zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Diplom-Sozialarbeiter/Sozialpädagoge (FH). Eine Benotung erfolgt nicht.
Schlagworte
Praxisbericht, Berufspraktikum, Therapiezentrum, Kinder
Arbeit zitieren
Julja Hufeisen (Autor:in), 2004, Praxisbericht über das Berufspraktikum im Therapiezentrum für autistische Kinder gGmbH, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/38696

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