Die NPD ist verfassungsfeindlich, aber für ein Verbot zu bedeutungslos. Mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht am 17.01.2017 einen Schlusspunkt unter die jahrelangen politischen Bemühungen für eine Auflösung der Partei gesetzt. Bei der Verkündung des Urteils wies der Präsident des Bundesverfassungsgerichts darauf hin, dass der Gesetzgeber darüber nachdenken könne, verfassungsfeindlichen Parteien die staatliche Finanzierung zu entziehen. Diese Bemerkung wurde nicht nur von den Medien, sondern vor allem von der Politik aufgegriffen. Alsbald gab es Initiativen in diese Richtung. Wenige Tage nach der Entscheidung kündigte der Innenminister des Landes Niedersachsen an, im Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur Einführung einer solchen Sanktionsmöglichkeit einbringen zu wollen. Bislang kennt das Grundgesetz nur eine Sanktion gegenüber verfassungsfeindlichen Parteien: das Verbot. Die jetzige Diskussion bietet Anlass, über die verfassungsrechtliche Realisierbarkeit nachzudenken.
Inhaltsverzeichnis
I. Einführung in die Thematik
II. Kein Ausschluss aufgrund verfassungsrechtlicher Grenzen
1. Politische Neutralität des Staates
2. Entgegenstehende Rechte der Parteien
a) Chancengleichheit der Parteien
b) Sperrwirkung des Parteienprivilegs
3. Absage des Bundesverfassungsgerichts in vergleichbaren Fällen
a) Keine grundsätzliche Unterbindung rechtsradikaler Versammlungen
b) Keine Funktionalisierung des Wahlrechts zur Bekämpfung von Parteien
c) Keine übersteigerten Anforderungen an die Staatsloyalität
III. Keine Verfassungsänderung aufgrund materieller Schranken
IV. Schlussbemerkung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit, verfassungsfeindliche, aber nicht verbotene Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Im Zentrum steht die Forschungsfrage, ob ein solcher Ausschluss unter Berücksichtigung der Neutralitätspflicht des Staates, der Parteienprivilegien und der verfassungsrechtlichen Bestandsgarantien mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
- Rechtliche Grenzen der staatlichen Parteienfinanzierung
- Verfassungsrechtlicher Schutzstatus politischer Parteien
- Bedeutung der Chancengleichheit im Parteienwettbewerb
- Sperrwirkung des Parteienprivilegs (Art. 21 Abs. 2 GG)
- Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Versammlungs- und Wahlrecht
Auszug aus dem Buch
b) Sperrwirkung des Parteienprivilegs
Aus dem angeführten Zitat des Bundesverfassungsgerichts wird deutlich, dass das Gericht der Sperrwirkung des Parteienprivilegs herausgehobene Bedeutung zumisst und sich einer Funktionalisierung des Rechts der Parteienfinanzierung zu politischen Zwecken der Bekämpfung verfassungsfeindlicher Parteien verschließt. Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darf niemand die Verfassungswidrigkeit einer Partei rechtlich geltend machen. Dies folgt aus dem sogenannten Parteienprivileg des Artikel 21 Absatz 2 GG. Das Entscheidungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts schließt ein administratives Einschreiten gegen den Bestand einer politischen Partei schlechthin aus, auch wenn sie sich gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung noch so feindlich verhält. An die politische Ausrichtung einer Partei dürfen daher grundsätzlich keine nachteiligen Rechtsfolgen geknüpft werden. Diese Vorschrift soll nämlich verhindern, dass unterhalb der Schwelle eines vollständigen Verbots einzelnen Parteien die Mitwirkung an der politischen Willensbildung anderweitig erschwert wird. Der Staat hat sich also im umfassenden Sinne neutral gegenüber jedweder nicht verbotenen Partei zu verhalten.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einführung in die Thematik: Darstellung der aktuellen politischen Debatte um den finanziellen Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien nach dem NPD-Urteil von 2017.
II. Kein Ausschluss aufgrund verfassungsrechtlicher Grenzen: Analyse der verfassungsrechtlichen Hürden, insbesondere der staatlichen Neutralitätspflicht, der Chancengleichheit und des Parteienprivilegs, die einem Ausschluss entgegenstehen.
III. Keine Verfassungsänderung aufgrund materieller Schranken: Untersuchung, ob eine Verfassungsänderung zur Ermöglichung des Ausschlusses an den durch die Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG) geschützten Grundsätzen scheitern würde.
IV. Schlussbemerkung: Zusammenfassendes Fazit, dass ein isolierter Ausschluss verfassungsfeindlicher, aber nicht verbotener Parteien gegenwärtig und zukünftig unzulässig bleibt.
Schlüsselwörter
Parteienfinanzierung, Verfassungsfeindlichkeit, Parteienprivileg, Chancengleichheit, Bundesverfassungsgericht, Grundgesetz, Demokratieprinzip, Neutralitätspflicht, Parteiverbot, Politische Parteien, Ewigkeitsgarantie, Staatliche Leistungen, Willensbildungsprozess, Rechtsstaatsprinzip, Parteienwettbewerb
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert, ob es rechtlich zulässig ist, politische Parteien, die zwar verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, aber vom Bundesverfassungsgericht nicht verboten wurden, von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder sind das Parteienrecht, die staatliche Neutralitätspflicht, das Demokratieprinzip, die Chancengleichheit der Parteien sowie die Grenzen von Verfassungsänderungen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, die verfassungsrechtliche Realisierbarkeit von Sanktionen gegen verfassungsfeindliche Parteien unterhalb der Schwelle eines Parteiverbots auf Basis aktueller Rechtsprechung zu prüfen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die primär auf der Auslegung des Grundgesetzes und der umfassenden Auswertung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie einschlägiger Literatur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die Konflikte zwischen dem staatlichen Interesse an der Bekämpfung von Extremismus und den grundgesetzlich verankerten Rechten der Parteien, insbesondere die Sperrwirkung des Parteienprivilegs und die Neutralität des Staates.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Parteienfinanzierung, Chancengleichheit, Parteienprivileg, Verfassungsfeindlichkeit und das Neutralitätsgebot des Staates.
Wie bewertet der Autor die Rolle des Parteienprivilegs?
Der Autor sieht im Parteienprivileg des Art. 21 Abs. 2 GG eine zentrale Schutzschranke, die verhindert, dass der Staat unterhalb eines Verbotsverfahrens administrative Sanktionen gegen Parteien verhängt.
Warum hält der Autor einen Ausschluss für ein "kaltes Verbot"?
Der Autor argumentiert, dass der Entzug finanzieller Mittel die Partei so stark in ihrer Wettbewerbsfähigkeit einschränkt, dass dies faktisch einer Auflösung gleichkommt, ohne jedoch die dafür vorgesehenen hohen verfassungsrechtlichen Hürden zu nehmen.
- Citation du texte
- Andreas Wirtz (Auteur), 2017, Verfassungsrechtliche Grenzen des Ausschlusses verfassungsfeindlicher aber nicht verbotener Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/387259