"Der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen". Dieser prägnante Satz aus dem sog. "Hartz IV-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts beschreibt sehr prägnant den Hintergrund der Thematik dieser Seminararbeit. Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen der schon genannten Entscheidung und auch in seinem Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums gem. Art. 1 I GG i.V.m. Art. 20 I GG herausgearbeitet.
Mit diesen Urteilen beendete das Gericht eine Diskussion, die man schon seit den Anfängen der BRD geführt hat, jedoch in dieser Deutlichkeit zuvor nicht thematisiert wurde. Die Bedeutung der Existenzsicherung des Einzelnen für das Funktionieren eines Staates wird auch daran deutlich, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem "Lissabon-Urteil" explizit darauf eingeht, dass die grundsätzlichen Entscheidungen der Sozialpolitik in der Gesetzgebungskompetenz der BRD verbleiben müssen und dabei speziell auf das Zusammenspiel von Art.1 I GG und Art. 20 I GG eingeht.
Im ersten Teil dieser Arbeit wird nach einer Definition des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, eine kurze deskriptive Übersicht über die wichtigsten Entscheidungen in der Rechtsprechung zum Anspruch auf ein Existenzminimum gegeben werden. Dabei soll auch auf in der Literatur vertretene Ansichten eingegangen werden. Anschließend wird das in Frage stehende Grundrecht genauer analysiert, wobei eine Abgrenzung zwischen dem physischen und dem soziokulturellen Existenzminimum vorgenommen wird, um den genauen Schutzbereich des aus Art. 1 I GG i.V.m. Art. 20 I GG abgeleiteten Rechts zu bestimmen.
Inhaltsverzeichnis
1.) Einleitung in die Thematik
2.) Definition des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums
I. Schutzbereich
II. Verfassungsrechtliches Leistungsrecht
3.) Herleitung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums in der Rechtsprechung und in der juristischen Literatur
I. BVerfG, 1BvR 220/51, Beschluss vom 19.12.1951
II. BVerwG V C 78/54, Urteil vom 24.06.1954
III. BVerfG, 1 BvL 4/74, Beschluss vom 18.06.1975
IV. BVerfG, 1 BvL 20, 26, 184 und 4/86, Beschluss vom 29.05.1990
V. BVerfG, 2 BvE 2/08, 2BvE 5/08, 2 BvR 1010/08, 2 BvR 1022/08, 2 BvR 1259/08, 2 BvR 182/09, Urteil vom 30.06.2009
VI. BVerfG, 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, Urteil vom 09.02.2010
VII. BVerfG, 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11, Urteil vom 18.07.2012
VIII. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums in der Literatur
A) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Leben als Teil des Existenzminimums
B) Gleichheitsrechtliche Aspekte des Existenzminimums
4. ) Abgrenzung des physischen Existenzminimums vom soziokulturellen Existenzminimum
I. Physisches Existenzminimum
II. Soziokulturelles Existenzminimum
A) Abhängigkeit von der „sozialen Wirklichkeit“ in einer Gesellschaft und Ausgrenzungsverbot
B) Individuelle Wahlfreiheit
C) Individualisierungsgrundsatz
D) Subsidiarität des Existenzminimums
5. ) Das soziokulturelle Existenzminimum als Sonderfall in der grundgesetzlichen Grundrechtsstruktur
I. Grundrechte als Abwehrrechte gegenüber dem Staat
II. Soziale Grundrechte im Grundgesetz
A) Entstehungsgeschichtliche Gründe für das Fehlen von sozialen Grundrechten
B) Grundrechtsstrukturelle Gründe für das Fehlen von sozialen Grundrechten
III. Zwischenergebnis
6.) Einfluss von internationalen und europäischen Verpflichtungen der BRD auf das soziokulturelle Existenzminimum
I. EU-Grundrechtecharta (EU-GRCh)
A) Soziale Sicherheit und soziale Unterstützung (Art. 34 GRCh)
B) Anwendungsbereich der Grundrechtecharta
II. EMRK
A) Soziale Grundrechte der EMRK
B) Einfluss der EMRK-Wertungen auf die deutschen Grundrechte i.S.v. Art. 1-20 GG
III. Europäische Sozialcharta (ESC)
A) Bindungswirkung der ESC
B) Für das Existenzminimum relevante Garantien der ECS
IV. Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR)
A) Relevante Rechte des IPwskR
B) Einfluss des IPwskR auf die Grundrechte des Grundgesetzes
7. ) Kritische Würdigung der Herleitung des soziokulturellen Existenzminimums, mögliche Alternativen und Fazit
A) Herleitung des soziokulturellen Existenzminimums
B) Mögliche Alternativen
C) Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die verfassungsrechtliche Herleitung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, untersucht dessen soziokulturelle Dimension und bewertet, inwiefern internationale und europäische Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland diese Herleitung stützen oder beeinflussen können.
- Herleitung des Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz
- Abgrenzung zwischen physischem und soziokulturellem Existenzminimum
- Die Rolle sozialer Grundrechte im Kontext der grundgesetzlichen Grundrechtsstruktur
- Einfluss von EU-Grundrechtecharta, EMRK, Europäischer Sozialcharta und IPwskR
- Kritische Würdigung der dogmatischen Konstruktion des Leistungsanspruchs
Auszug aus dem Buch
I. Schutzbereich
Aus dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum erwächst dem Staat die Pflicht jedem ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ zu sichern, wobei in Bezug auf den konkreten Umfang der jeweiligen Ansprüche dem Gesetzgeber eine Einschätzungsprärogative zukommt. Diese Einschätzungsprärogative ist bezogen auf die Sicherung der physischen Existenz enger, als in Bezug auf die Ausgestaltung des zwischenmenschlichen oder sozialen Teilbereiches. Der Schutzbereich umfasst in materieller Hinsicht die Mittel, die zur Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins unbedingt erforderlich sind. Im menschenwürdigen Dasein sind eine physische und eine zwischenmenschliche Komponente enthalten. Die physische Seite umfasst Leistungen aus existenziellen Lebensbereichen, z.B. Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit. Die zwischenmenschliche Komponente dieses Rechts beinhaltet den Anspruch des Menschen auf ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Teilhabe, speziell am kulturellen und politischen Leben, da der Mensch als Persönlichkeit nur in sozialen Bezügen existieren könne. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum ist auch Ausdruck des Verhältnisses zwischen dem mündigen, selbstbestimmten Bürger und dem Staat. Aus der Menschenwürde als Anknüpfungspunkt des Rechts folge, dass ein zu gewährleistendes Existenzminimum dann unterschritten sei, wenn ökonomischer Zwang dafür sorgt, dass die Lebensbedingungen eines Menschen ihn zum bloß existierenden Objekt degradieren würden.
Zusammenfassung der Kapitel
1.) Einleitung in die Thematik: Die Arbeit führt in die Relevanz des Existenzminimums als Ausdruck des Zusammenwirkens von Menschenwürde und Sozialstaatsprinzip ein.
2.) Definition des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums: Hier wird der Schutzbereich des Rechts definiert, der sowohl eine physische als auch eine soziokulturelle Komponente umfasst.
3.) Herleitung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums in der Rechtsprechung und in der juristischen Literatur: Dieses Kapitel zeichnet die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie relevante literarische Ansätze zur Herleitung des Anspruchs nach.
4. ) Abgrenzung des physischen Existenzminimums vom soziokulturellen Existenzminimum: Es wird analysiert, wie sich das physische Existenzminimum vom soziokulturellen Teilbereich unterscheidet, wobei letzteres soziale Teilhabe und das Ausgrenzungsverbot betont.
5. ) Das soziokulturelle Existenzminimum als Sonderfall in der grundgesetzlichen Grundrechtsstruktur: Untersucht wird die systemwidrige Natur des Existenzminimums als Leistungsrecht innerhalb einer auf Abwehrrechte ausgerichteten Verfassungsstruktur.
6.) Einfluss von internationalen und europäischen Verpflichtungen der BRD auf das soziokulturelle Existenzminimum: Analysiert wird, wie EU-Recht und völkerrechtliche Verträge die nationale Auslegung des Existenzminimums beeinflussen können.
7. ) Kritische Würdigung der Herleitung des soziokulturellen Existenzminimums, mögliche Alternativen und Fazit: Die Arbeit schließt mit einer Bewertung der aktuellen Herleitung und dem Aufzeigen möglicher alternativer Ansätze zur dogmatischen Fundierung.
Schlüsselwörter
Menschenwürde, Sozialstaatsprinzip, Existenzminimum, soziokulturelle Teilhabe, Grundrecht, Leistungsrecht, Bundesverfassungsgericht, EU-Grundrechtecharta, Europäische Sozialcharta, IPwskR, EMRK, Schutzbereich, soziale Sicherheit, Abwehrrecht, Völkerrechtsfreundlichkeit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Seminararbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Herleitung und dogmatischen Einordnung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums im deutschen Grundgesetz.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Zentrale Themen sind die Abgrenzung zwischen physischem und soziokulturellem Existenzminimum, die Rolle des Sozialstaatsprinzips und die Bedeutung internationaler Verpflichtungen der Bundesrepublik.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Ziel ist es zu untersuchen, ob und wie europäische und völkerrechtliche Verpflichtungen die Herleitung des soziokulturellen Existenzminimums aus dem Grundgesetz beeinflussen und eine kritische Bewertung dieser Herleitung vorzunehmen.
Welche wissenschaftliche Methode wird primär angewandt?
Die Autorin bedient sich der juristischen Dogmatik, indem sie Rechtsprechung und juristische Literatur analysiert, völker- und europarechtliche Dokumente auswertet und diese in den Kontext der deutschen Verfassungsstruktur setzt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden die Rechtsprechungsentwicklung, die inhaltliche Abgrenzung des Existenzminimums, die verfassungsstrukturelle Sonderstellung des Anspruchs sowie die Auswirkungen von EU-Grundrechtecharta, EMRK, ESC und IPwskR detailliert diskutiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Menschenwürde, Sozialstaatsprinzip, Existenzminimum, soziokulturelle Teilhabe und Leistungsrecht charakterisiert.
Warum wird das soziokulturelle Existenzminimum als "Sonderfall" bezeichnet?
Es wird als Sonderfall bezeichnet, da das Grundgesetz primär auf Abwehrrechte gegen den Staat ausgelegt ist, während das Existenzminimum als originäres, staatliches Leistungsrecht eine hervorgehobene Stellung einnimmt.
Welche Rolle spielt die Europäische Sozialcharta (ESC) für die Argumentation?
Die ESC enthält zwar soziale Garantien, hat jedoch eine geringere Bindungswirkung als die EMRK; ihre Bedeutung liegt in der Zusammenschau mehrerer Rechte, die ein soziokulturelles Existenzminimum in ähnlicher Weise wie das Grundgesetz unterstützen.
- Arbeit zitieren
- Tim Schöffski (Autor:in), 2014, Das soziokulturelle Existenzminimum und seine Herleitung aus der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/387282