§12 sowie §15 des Jugendschutzgesetzes schränken den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Trägermedien erheblich ein. Während §12 i.V. mit §14 JuSchG die allgemein als Altersfreigabe bekannten Regelungen bestimmt, ist §15 JuSchG für die sogenannte Indizierung maßgeblich. Im internationalen Vergleich wird der Jugendschutz in Deutschland überaus restriktiv ausgelegt. In vielen Ländern hat die Kennzeichnung rein empfehlenden Charakter für die Eltern oder die Einstufung erfolgt weit weniger restriktiv.
In dieser Arbeit soll die Vereinbarkeit dieser Altersfreigabe und Indizierung mit dem Grundrecht der Kunstfreiheit geprüft werden. Im Gegensatz zur Meinungsfreiheit, bei der der Jugendschutz als Schranke explizit genannt wird, fehlt diese in Art. 5 Abs. 3 GG. Es ist jedoch anzunehmen, dass Trägermedien durchaus unter den Schutz der Kunstfreiheit fallen könnten, daher wird in dieser Arbeit dieses Grundrecht im Fokus stehen.
Die Arbeit gliedert sich in zwei Haupteile: Im Ersten wird die Kunstfreiheit untersucht und diskutiert ob, und in wie weit, Trägermedien von dieser geschützt sind. Daraufhin werden die möglichen Schranken der Kunstfreiheit aufgezeigt. Im zweiten Teil soll der Eingriff, den die Altersfreigabe und Indizierung darstellt, auf seine Verhältnismäßigkeit hin geprüft werden, um abschließend die Verfassungsmäßigkeit der einschlägigen Vorschriften des JuSchG zu beurteilen. Dabei wird Bezug auf die aktuellen Erkenntnissen der Medienwirkungsforschung genommen. Es soll allerdings kein Rechtsgutachten erstellt werden. Dementsprechend wird auch nicht der genaue Wortlaut des JuSchG geprüft. Vielmehr soll diese Arbeit die Beurteilung erlauben, ob eine irgendwie geartete Zugangsbeschränkung für eine groß Zahl von Menschen zu einem potentiellen Kunstwerk verfassungsmäßig sein kann. Daher steht auch nicht der Prüfungsvorgang auf dem Prüfstand. Formale Aspekte bilden demgemäß keinen Teil dieser Arbeit. Im Weiteren wird, dem folgend, davon ausgegangen, dass die Zugangsbeschränkung für Kinder und Jugendliche, also die Altersfreigabe und Indizierung, einen Eingriff in die Kunstfreiheit darstellt , wenn es sich bei den Trägermedien um Kunstwerke handeln sollte. Auch soll eine mögliche Problematik des persönlichen Schutzbereiches nicht näher erläutert werden. Die Erschaffer des Trägermediums genießen im Folgenden also den Schutz der Kunstfreiheit.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Kunstfreiheit
2.1 Der Schutzbereich
2.1.1 Der Kunstbegriff
2.1.2 Der Werk- und Wirkbereich
2.2 Die Schranken
2.2.1 Die Übertragung der Schrankentrias aus Art. 2 Abs. 1 GG
2.2.2 Die Anwendung der Schranken aus Art. 5 Abs. 2 GG
2.2.3 Die verfassungssystematischen Schranken
2.3 Fazit
3. Der Jugendschutz und die praktische Konkordanz
3.1 Die verfassungsmäßige Legitimität des Jugendschutzes
3.1.1 Die Ableitung aus Art. 6 Abs. 2 GG
3.1.2 Ableitung aus dem Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art. 1 Abs. 1 GG)
3.1.3 Weitere Aspekte
3.1.4 Zwischenfazit
3.2 Die Geeignetheit des Jugendschutzes
3.3 Die Erforderlichkeit und die Proportionalität
3.3.1 Exkurs: Die Öffentliche Debatte
3.3.2 Wirkungsunterschied: Computerspiele - Filme
3.3.3 Wissenschaftliche Erkenntnisse der Medienwirkung
3.4 Fazit
4. Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit staatlicher Eingriffe in die Kunstfreiheit durch Maßnahmen des Jugendschutzes, insbesondere durch Altersfreigaben und die Indizierung von Trägermedien wie Filmen und Computerspielen. Ziel ist es zu prüfen, ob diese Zugangsbeschränkungen angesichts wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Medienwirkung mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
- Verfassungsrechtliche Einordnung der Kunstfreiheit und ihrer Schranken
- Analyse des Jugendschutzes als potenzielles Rechtsgut mit Verfassungsrang
- Bewertung der Verhältnismäßigkeit von Altersfreigabe und Indizierung
- Bezugnahme auf die wissenschaftliche Medienwirkungsforschung
- Diskussion alternativer pädagogischer Präventionsmaßnahmen
Auszug aus dem Buch
2.1.1 Der Kunstbegriff
Was ist Kunst? – Um die Beantwortung dieser Frage geht es bei der Definition des Kunstbegriffes. Aus rechtlicher Sicht ergeben sich hier einige Probleme, die im Folgenden behandelt werden sollen. Zudem soll festgestellt werden, ob Trägermedien Kunst sind beziehungsweise sein können.
Der Begriff der Kunst führt innerhalb des Schutzbereiches zu einem grundlegenden „Paradoxon“. Die Verfassung garantiert hier eine Freiheit, die sie selbst nicht definiert, noch definieren könnte. Vielmehr wird sie aus gesellschaftlichen Zusammenhängen definiert und liegt somit außerhalb des Grundrechtskontextes. Bis heute bleibt der Kunstbegriff daher in Literatur und Rechtsprechung viel diskutiert. Dabei bewegt sich die Diskussion zwischen den Extremen eines Definitionsgebotes und eines Definitionsverbotes.
Da es jedoch einer Definition bedarf, um eine Freiheit schützen zu können, weil ansonsten nicht bekannt wäre, was geschützt ist, muss die Definition in einer Form gefunden werden, die es erlaubt den Kunstbegriff zumindest zu umreißen. Diese darf jedoch nicht umfassend sein und muss dem offenen Begriff der Kunst Rechnung tragen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Zugangsbeschränkungen für Kinder und Jugendliche zu Trägermedien ein und skizziert die methodische Vorgehensweise zur Prüfung der Vereinbarkeit mit der Kunstfreiheit.
2. Die Kunstfreiheit: Das Kapitel untersucht den Schutzbereich der Kunstfreiheit, insbesondere den offenen Kunstbegriff, und erörtert die verfassungsrechtlichen Schranken, wobei insbesondere die verfassungssystematischen Schranken als zulässig identifiziert werden.
3. Der Jugendschutz und die praktische Konkordanz: Hier wird die Legitimität des Jugendschutzes kritisch beleuchtet, seine Geeignetheit anhand von Statistiken bewertet und die Erforderlichkeit sowie Proportionalität im Lichte der Medienwirkungsforschung hinterfragt.
4. Zusammenfassung und Ausblick: Das Abschlusskapitel fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass die untersuchten Maßnahmen des Jugendschutzes die Kunstfreiheit unverhältnismäßig einschränken und daher abzulehnen sind.
Schlüsselwörter
Kunstfreiheit, Jugendschutz, Grundgesetz, Altersfreigabe, Indizierung, Medienwirkungsforschung, Verhältnismäßigkeit, Verfassungsrang, Trägermedien, praktische Konkordanz, verfassungssystematische Schranken, Mediengewalt, Persönlichkeitsrecht, Zugangsbeschränkung, Zensurverbot
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die verfassungsrechtliche Vereinbarkeit von staatlichen Jugendschutzmaßnahmen, wie der Indizierung und Altersfreigabe, mit dem Grundrecht der Kunstfreiheit.
Was sind die zentralen Themenfelder dieser Untersuchung?
Die Schwerpunkte liegen auf der grundrechtsdogmatischen Einordnung der Kunstfreiheit, der Legitimation des Jugendschutzes als Rechtsgut mit Verfassungsrang sowie der Prüfung der Verhältnismäßigkeit dieser Eingriffe.
Welches primäre Ziel verfolgt der Autor mit dieser Publikation?
Das Ziel ist es, auf Basis grundrechtlicher Prinzipien und wissenschaftlicher Medienwirkungsforschung zu beurteilen, ob der aktuelle Jugendschutz bei Trägermedien verfassungsmäßig ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?
Es handelt sich um eine grundrechtsdogmatische Untersuchung, die sich auf die Auslegung des Grundgesetzes, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und aktuelle Erkenntnisse der Medienwirkungsforschung stützt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit detailliert behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Schutzbereiches der Kunstfreiheit, die Herleitung (oder mangelnde Herleitung) des Jugendschutzes als Verfassungsgut und die Analyse der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Proportionalität der gesetzlichen Altersbeschränkungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Publikation am besten?
Zentrale Begriffe sind unter anderem Kunstfreiheit, Jugendschutzgesetz, Verhältnismäßigkeit, Medienwirkungsforschung und verfassungssystematische Schranken.
Wie bewertet der Autor die Wirksamkeit von Altersfreigaben?
Der Autor führt an, dass wissenschaftliche Studien belegen, dass die Altersfreigabe und Indizierung in der Praxis ein nur geringes Hindernis für den Zugang von Minderjährigen zu entsprechenden Medien darstellen.
Warum lehnt der Autor den Jugendschutz als verfassungsmäßiges Rechtsgut ab?
Er argumentiert, dass die Herleitungen des Verfassungsrangs aus dem Grundgesetz (Art. 6 oder Persönlichkeitsrecht) wissenschaftlich und rechtlich nicht überzeugend sind und der Jugendschutz somit keine Grundlage für einen massiven Eingriff in die Kunstfreiheit bietet.
- Citation du texte
- M.A. Fabian Sauer (Auteur), 2016, Kunstfreiheit und Jugendschutz. Die Freigabe von Medien für Jugendliche, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/387487