Gerichtsreformen des 3. Plenums des 18. Zentralkomitees. Umsetzung der Maßnahmen für eine transparente Justiz


Bachelor Thesis, 2014

49 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung: Die neue Transparenz in der chinesischen Justiz
2. Die chinesische Justiz - ein Überblick
3. Das 13. Plenum des 18. Zentralkomitees
3.1.1 Rechtsstaatlichkeit
3.1.2 Verwaltungsreform des Rechtssystems
3.1.3 Unabhängigkeit der Gerichte und Volksstaatsanwaltschaft
3.1.4 Kontrolle juristischer Macht
3.1.5 Menschenrechtsschutz
4. Die Rolle des Obersten Volksgerichts bei der Umsetzung
5. Medien und Internet als Mittel zur Schaffung von Transparenz
6. Fazit: Digitale Transparenz - ein Schritt Richtung Rechtsstaatlichkeit?
Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis
Ansichten3P
Einige Ansichten des OVG über die Offenlegung der Justiz
durch den Aufbau der drei Plattformen
Ansichten OVG2007
Einige Ansichten des OVG bezüglich der Verstärkung der
Bestrebungen zur Offenlegung von Gerichtsurteilen
EntscheidungZK
Entscheidung des ZK der KPCh bezüglich einiger
Hauptfragen im Reformvertiefungsprozess
KPCh
Kommunistische
Partei
China
NVK
Nationaler
Volkskongress
NVKSA
Ständiger Ausschuss des Nationalen Volkskongresses
OrgaVGGes
Gesetzes über die Organisation der Volksgerichte
OVG
Oberstes
Volksgericht
Reg2010
Regularien bezüglich der Veröffentlichung von
Gerichtsurteilen
der
VG
Reg2013
Regularien des OVG über die Offenlegung von
Gerichtsurteilen im Internet durch die Volksgerichte
RegPÜ
Regularien des OVG bezüglich der Prozessüberwachung
durch die Parteien
RegV
Regularien des OVG über die Videoplattform
VK
Volkskongress
ZK
Zentralkomitee
ZFG
Zentrale Führungsgruppe für Rechtsreform

Abbildungsverzeichnis
A1: Hierarchie der chinesischen Gerichte...4
A2: Normenhierarchie chinesischer Gesetze...10

1. Einleitung: Die neue Transparenz in der chinesischen Justiz
Transparenz ist ein mit einer modernen und gerechten Justiz untrennbar
verbundenes Schlagwort. ,,Not only must justice be done; it must also be seen to be done"
1
- diese Ansicht hat in den letzten Jahren auch in der Kommunistischen Partei der
Volksrepublik China (KPCh) zunehmend Befürworter gefunden.
Der circa 30 Jahre andauernde Prozess der Gesetzgebung und des strukturellen Aufbaus in
China wird seit 2011 als abgeschlossen betrachtet.
2
Mit dem letzten Plenum des
Zentralkomitees (ZK) im November 2013 wurde in die Implementierungsphase seines
gesetzlichen Rahmens übergegangen. Weg von Gesetzgebung hin zur effektiver und
stringenter Implementierung - ein Paradigmenwechsel der mit Schlagworten wie
Rechtsstaatlichkeit, Informationsoffenlegung und Justizvollzugsreform einhergeht.
Die in dieser Arbeit angesprochenen Reformmaßnahmen sind allerding kein neues
Phänomen, sondern teilweise schon seit der Jahrtausendwende in Entwicklung begriffen.
3
Schaffung von Gesetzen, Aufbau moderner Gerichte und die Ausbildung des
dazugehörigen Personals, wie z.B. Richtern und Staatsanwälten sind weitgehend
abgeschlossene Reformen und im Gegensatz zu den in dieser Arbeit dargestellten weniger
ideologisch geprägt bzw. von Kontroversen bestimmt. Die verschiedenen Lager innerhalb
der entscheidenden Staatsorgane, mit ihren verschiedenen Definitionen von
Rechtsstaatlichkeit, verschiedenen Ansichten über die Rolle der Justiz und des
Reformbedarfs überhaupt, führten bisher zu Implementierungspluralität oder
Nichtumsetzung.
4
In dieser Arbeit werden die Justizreformpläne der Zentralregierung und des
Obersten Volksgerichts (OVG) dargestellt. Anfangs wird dazu ein Überblick über die
chinesische Justiz vorangestellt. Anschließend werden das ,,Kommuniqué des 3.Plenums
des 18.ZK"
5
(Kommuniqué) und die ,,Entscheidung des ZK der KPCh bezüglich einiger
1
Lord Chief Justice Gordon Hewart 1924.
2
Vgl. Wang, Madson 2013, 69.
3
Vgl. Krieger 2014.
4
Vgl. Peerenboom 2014, 3- 7.
2
Vgl. Wang, Madson 2013, 69.
3
Vgl. Krieger 2014.
4
Vgl. Peerenboom 2014, 3- 7.
Vgl. Kommuniqué des 3. Plenum des 18. ZK(
),
vom 12.11.2013, http://news.qq.com/a/20131112/016503_all.htm, Aufruf am 26.09.2014, englisch:
Communiqué of the Third Plenary Session of the 18th Central Committe of the Communist Party of China,
http://www.china.org.cn/china/third_plenary_session/2014- 01/15/content_31203056.htm, Aufruf am
14.08.2014 (im Folgenden zitiert als Kommuniqué).

Hauptfragen im Reformvertiefungsprozess"
6
(EntscheidungZK) beschrieben und deren
sechs Ziele kritisch analysiert. Besonderes Augenmerk soll auf die Kontroversen bezüglich
Rechtsstaatlichkeit gelegt werden. Die umfangreiche Rolle des OVG wird im vierten
Kapitel aufgezeigt. Hier werden auch durchgeführte Reformprojekte und Neuerungen kurz
dargestellt. Der Bezug zu digitalen Medien wird im fünften Kapitel analysiert, wobei
insbesondere die Rolle des Internets zur Schaffung von Transparenz untersucht wird. Hier
werden zusätzlich Probleme der Umsetzung dargestellt und abschließend der chinesische
Öffentlichkeitsgrundsatz beschrieben. Im sechsten Kapitel werden die gegenwärtigen
Reformen zusammengefasst und untersucht, ob sie die Rechtstaatlichkeit der chinesischen
Justiz fördern.
2. Die chinesische Justiz - ein Überblick
In den 80ern begann China im Zuge der Reform- und Öffnungspolitik mit dem
Ausbau des Gerichtssystems und der Schaffung eines Juristenstandes.
7
Nach den Jahren
der Kulturrevolution und dessen informellen und willkürlichen Justizsystem, wurde damals
der Grundstein für Transparenz und Offenheit gelegt.
8
Die Schaffung eines gesetzlichen
Rahmens, von Klageeinreichungsmechanismen und die Professionalisierung des Systems
standen im Vordergrund. Im Jahr 2004 wurde diese Reformpolitik durch das ZK der KPCh
nochmals durch zehn Reformpunkte mit insgesamt 35 Arbeitsbereichen, wie der
Überarbeitung des Prozesssystems und der Überwachung der Volksstaatsanwaltschaft,
aufgegriffen.
9
Weitere Reformen der Rechtsprechung wurden durch das ZK 2008
angekündigt, diesmal in vier Bereichen mit 60 Punkten und den Schwerpunkten
Verbesserung der Zuteilung von Justizpersonal und Unabhängigkeit der Justiz.
10
Heute sind im Rechtssystem Chinas vier Zweige der KPCh relevant: der Nationale
Volkskongress (NVK) und dessen Ständiger Ausschuss (NVKSA), der Staatsrat, das OVG
6
Vgl. Entscheidung des ZK der KPCh bezüglich einiger Hauptfragen im Reformvertiefungsprozess (
) vom 16.01.2014,
http://cpc.people.com.cn/n/2013/1115/c64094- 23559163.html, Aufruf am 26.09.2014, englisch
http://www.china.org.cn/china/third_plenary_session/2014- 01/16/content_31212602.htm, Aufruf am
23.08.2014 (im Folgenden zitiert als EntscheidungZK).
7
Vgl. Xing 2014.
8
Vgl. Heuser 2013, 190- 192.
9
Vgl. Xing 2014.
10
Ebd.

und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft.
11
Alle vier können gemäß der Verfassung
legislativ tätig werden und in ihren Bereichen Gesetze und Regularien rechtswirksam
erlassen.
12
Laut Art.5 der ,,Verfassung der VR China von 1982"
13
muss dies im Einklang
mit dieser als höchstem Gesetzestext geschehen. Gemäß der Art.123 und in Art.1 des
,,Gesetzes über die Organisation der Volksgerichte"
14
(OrgaVGGes) sind die Volksgerichte
die primären Staatsorgane zur Rechtsprechung.
In Abbildung A1 wird ihr hierarchischer Aufbau dargestellt. Gerichte sind in
Obere, Mittlere und Basisgerichte sowie Volkstribunale unter dem OVG aufgeteilt. Jede
Stufe hat andere hierarchisch aufsteigende, Befugnisse, Fälle anzunehmen und zu
entscheiden und überwacht zusätzlich die jeweils direkt unter ihnen liegenden Gerichte.
15
Geographisch gesehen sind die Oberen Gerichte in Provinzhauptstädten angesiedelt, die
Mittleren Gerichte in Städten direkt unter der Ebene der Provinzhauptstadt oder in
Bezirken der vier regierungsunmittelbaren Großstädte Shanghai, Tianjin, Beijing und
Chongqing und die Basisgerichte und Volkstribunale in Städten ohne administrative
Bezirke oder in Stadtbezirken selbst.
16
Darüber hinaus gibt es Sondervolksgerichte wie
Militärgerichte und Seegerichte.
17
11
Vgl. Zhang 2014, 133.
12
Ebd.
13
Verfassung der VR China (
) von 4.12.1982 i.d.F. von 2004,
http://www.gov.cn/gongbao/content/2004/content_62714.htm Aufruf am 25.09.2014 im Folgenden zitiert als
Verfassung.
14
Gesetz über die Organisation der Volksgerichte (
) von 1.07.1979 i.d.F.
von 2006, http://www.npc.gov.cn/wxzl/gongbao/2006- 12/05/content_5354938.htm, Aufruf am 25.09.2014
im Folgenden OrgaVGGes.
15
Vgl. China's Judiciary: The Trial System, http://www.china.org.cn/english/Judiciary/31280.htm Aufruf am
9.09.2014.
16
Ebd.
17
Ebd.

Gerichte müssen neben juristischen auch administrative und soziale Aufgaben
18
übernehmen und sind dazu aufgerufen, zunächst durch Schlichtung und Mediation
Streitfälle zu lösen.
19
Die Rechtskultur ist geprägt von hierarchischem Aufbau und
unklarer Verantwortungszuweisung zwischen Behörden und Amtspositionen.
20
Gerichtsverfahren können in verschiedenen Formen stattfinden. So wird für
einfache, leicht zu entscheidende Verhandlungen ein einzelner Richter eingesetzt. Die
große Mehrzahl der Zivil- und Strafrechtsfälle und jede Verwaltungsklage wird vor
Kollegialgremien verhandelt, die aus mindestens drei Richtern, weiteren Richtern oder
Volksbeisitzern bestehen. Die Mitglieder können von Fall zu Fall neu zusammengesetzt
werden. Der Gerichtspräsident oder vorsitzende Richter bestimmen einen Leiter aus dem
Kollegialgremium falls er nicht selbst anwesend ist. Am Urteil beteiligte Richter müssen
damit nicht zwingend bei der Verhandlung anwesend sein. Bei Uneinigkeit im Gremium
ist Mehrheitsentscheid ausschlaggebend. Zusätzlich gibt es die
Rechtsprechungskommission, die in jedem Gericht aus dem Gerichtspräsidenten,
Vizepräsidenten und den Oberrichtern zusammengesetzt wird.
21
Diese Kommission wird
18
Vgl. Wang 2014, Anm.: Zum Beispiel sind sie in manchen Gegenden für die Stadtreinigung
mitverantwortlich.
19
Vgl Richtergesetz der VR China (
) vom 28.2.1995 i.d.F. von 2002,
http://www.gov.cn/banshi/2005- 05/26/content_1026.htm Aufruf am 25.09.2014, im Folgenden zitiert als
Richtergesetz.
20
Vgl. Wang 2014.
21
Vgl. Li Li 2014, XI.

vom örtlichen VK nominiert und hat Einfluss sowohl auf konkrete Fälle als auch auf die
juristischen Arbeitsweisen in den Gerichten.
22
Richter arbeiten als vorsitzende Richter bei Fällen oder als Teil eines
Kollegialgremiums. Für eine Tätigkeit als Richter ist ein Jurastudium nicht zwingend
notwendig - die Möglichkeiten, ohne juristische Ausbildung Richter zu werden, wurden
aber 2001 durch Revision Kap. 4 Abs. 9 des Richtergesetzes
23
eingeschränkt, um die
Professionalisierung weiter voranzutreiben.
3. Das 13. Plenum des 18. Zentralkomitees
Oft in seiner Tragweite verglichen mit dem wegweisenden, die Reform- und
Öffnungspolitik einleitenden, 3. Plenum des 11. ZK von 1979 wurden vom 3. Plenum des
18. ZK in 2013 weitreichende Reformpläne erwartet, um das Wirtschaftswachstum
anzutreiben und die Gesellschaft zu stabilisieren.
24
Es trat ein Jahr nach dem
Regierungswechsel der KPCh
25
zusammen. Das Plenum des 18.ZK fand vom 9.- 12.
November 2013 in Peking statt. Anwesend waren 204 volle und 169 stellvertretende
Mitglieder des ZK der KPCh sowie nicht stimmberechtigte Mitglieder einiger lokaler
Volkskongresse und des ,,Ständigen Ausschusses des ZK für Disziplinarinspektion". Den
Vorsitz hatte das Politbüro des ZK, allen voran Präsident Xi Jinping.
26
3.1 Rahmenbedingungen und ausgearbeitete Ziele
Es wurden im Kommuniqué und den EntscheidungZK vor allem
Wirtschaftsreformen aber auch Reformen des Justizsystems angesprochen.
27
Nach der
vagen Sprache des Kommuniqués wurden durch die anschließend veröffentlichte
EntscheidungZK Reformbereiche ersichtlich.
28
In der EntscheidungZK wird im neunten
22
Absatz vgl. Art.10 OrgaVGGes.
23
Vgl. Richtergesetz.
24
Vgl. Ludwig 2013.
25
Vgl. Carter 2014, 32.
26
Vgl. Kommuniqué.
27
Vgl. Kommuniqué und EntscheidungZK.
28
Vgl. Peerenboom 2014, 8- 9.

Teil von insgesamt 16 in den Unterpunkten 30- 34 direkt die Justizreform angesprochen.
29
Als Reformziele lassen sich in diesen Rechtsstaatlichkeit, Unabhängigkeit der Gerichte
und Volksstaatsanwaltschaft, Überwachung des Justizsystems und weitere Reform des
Verwaltungsapparates und der Verwaltungsklagemechanismen sowie der
Urteilsvollstreckung identifizieren.
30
Diese Reformen sollen auch die, durch das
stagnierende Wirtschaftswachstum und die wachsende politisch interessierte Mittelschicht
geschwächte, Herrschaft der Partei wieder bestärken.
31
Die Konkretisierung der
Reformmaßnahmen fiel an die ,,Zentrale Führungsgruppe für Rechtsreform"(ZFG -
) um Präsident Xi (siehe 3.2).
3.1.1 Rechtsstaatlichkeit
Dem offiziellen Kommuniqué des Plenums und der EntscheidungZK ist als
Reformziel ,,to build a China under the rule of law"
32
zu entnehmen. Das angelsächsische
Konzept von ,,rule of law" ähnelt dem aus der deutschen Rechtstradition entwickelten
Begriff des ,,Rechtsstaates" ­ beide haben aber, je nach Definition, dennoch erhebliche
Gehaltsunterschiede.
Die Definition Dirk Sauerlands bezüglich Rechtsstaatlichkeit in der deutschen
Rechtslehre nennt Bindung aller staatlichen Organe an die Grundrechte, Unabhängigkeit
der Gerichte, Gewaltenteilung und ein System gegenseitiger Abhängigkeit und Kontrolle,
Gleichbehandlung vor dem Gesetz, Willkürverbot sowie Trennung von Verwaltung und
Gesetzgebung als Charakteristika. Darüber hinaus ist die Rechtssicherheit der Bürger
durch z.B. das Rückwirkungsverbot, Verhältnismäßigkeit d.h. Übermaßverbot
33
und die
Freiheit zu tun, was nicht explizit verboten ist, Bestandteil des Rechtsstaatskonzeptes.
34
Die KPCh meint mit ,,Rechtsstaatlichkeit" den mit der Verfassungsänderung 1999
in Art.5 eingeführten Begriff des ,,sozialistischen Rechtsstaats chinesischer Prägung".
35
Dieser beinhaltet die teilweise Entstaatlichung z.B. der Unternehmen, Erlaubnis zu
29
Punkt 30- 34 EntscheidungZK.
30
Vgl. Ludwig 2013.
31
Ebd.
32
Vgl. Kommuniqué (englische Quelle).
33
Anm.: Angemessenheit der Mittel, um ein angestrebtes Ziel zu erreichen. Es gilt geringstmöglicher
Eingriff in die subjektiven Rechte und Zumutbarkeit dieses.
34
Absatz vgl. Sauerland.
35
Vgl. Art.5 Verfassung.

Privatbesitz und Schutz dieses in Verbindung mit der alten kommunistischen Ideologie.
,,Sozialistisch" bezieht sich auf die einheitliche Führung durch die KPCh. ,,Chinesische
Prägung" wird als ein Produkt von Marxismus- Leninismus, Mao Zedong Leitideen und
Erfahrungen seit dem Beginn der Politik der Reform & Öffnung 1979 verstanden.
36
Durch
die Schaffung eines umfassenden Gesetzkörpers, die marktwirtschaftliche Öffnung und die
Regulierung des gesellschaftlichen Lebens wird die KPCh ihrem Selbstverständnis als
Dirigent eines sozialistischen Rechtsstaates gerecht. Die Partei beschränkt gleichzeitig die
Persönlichkeitsrechte, vor allem sobald diese politisch sensible Themen tangieren. Die
Grundlage ist hier Art.3 OrgaVGGes
37
, das Gerichte und das Gesetz als Instrumente der
demokratischen Diktatur des Volkes und somit der Parteiherrschaft definiert
38
.
Recht ist somit Parteipolitik, die den legislativen Prozess des Staates durchlaufen
hat, was die Gesetzestreue von Richtern nie über die Parteitreue dieser stellen kann. Weiter
gibt es in China keine Gewaltenteilung im westlichen Sinne und somit auch keine
weitreichende gegenseitige Kontrolle.
39
Die Judikative ist in jeder Ebene den
administrativen und exekutiven Organen untergeordnet und hat keine Revisionsmacht,
sondern ist nur in einer Beratungsfunktion tätig und erstattet den exekutiven Organen, wie
der Polizei etwa, Bericht, wobei sie deren Aktivitäten gemäß Art.135 Verfassung
kontrollieren sollte.
40
Die Teilung in Judikative, Exekutive und Legislative ist somit nur
eine formale - de facto konzentriert sich alle Macht beim NVK. Harro von Senger spricht
deswegen im Hinblick auf China nicht von einem Rechtssystem, sondern von einer
,,Sozialogie" - also in etwa der Wissenschaft der Gesellschaftsführung.
41
Albert Chen wiederum sieht in einem Rechtsstaat einen durch die Menschen
geschaffenen Staat, dem bestimmte Rechte durch diese übergeben werden und der auf
Grundlage der von den Menschen geschaffenen Gesetze das Land entsprechend
verwaltet.
42
Auch Prof. Qianfang Zhang schließt sich dem mit der Meinung an, ,,gute"
Gesetze sind für den Großteil der Menschen ,,gut" wohingegen schlechte Gesetze inhärente
36
Absatz vgl. Heuser 2013, 205- 208.
37
Vgl. Art.37 OrgaVGGes.
38
Vgl. Chen 2004, 151.
39
Vgl. Ahl 2006, 1388.
40
Vgl. Wang, Madson 2013, 72- 77, 88.
41
Vgl. Senger 1994, 222.
42
Vgl. Chen 1999/2000, 23- 24.
Excerpt out of 49 pages

Details

Title
Gerichtsreformen des 3. Plenums des 18. Zentralkomitees. Umsetzung der Maßnahmen für eine transparente Justiz
College
University of Cologne  (Ostasiatisches Seminar)
Grade
2,0
Author
Year
2014
Pages
49
Catalog Number
V387945
ISBN (eBook)
9783668618541
ISBN (Book)
9783668618558
File size
697 KB
Language
German
Keywords
Justizreform, China
Quote paper
Eva Lena Richter (Author), 2014, Gerichtsreformen des 3. Plenums des 18. Zentralkomitees. Umsetzung der Maßnahmen für eine transparente Justiz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/387945

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Title: Gerichtsreformen des 3. Plenums des 18. Zentralkomitees. Umsetzung der Maßnahmen für eine transparente Justiz



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