Die gesamtgesellschaftliche Relevanz des antimuslimischen Rassismus in Deutschland

Die Darstellung der Islamfeindlichkeit im öffentlich-polischen Diskurs


Bachelorarbeit, 2017

31 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


1
Abstract
Der Gegenstand dieser Arbeit bildet die Frage, wie werden antimuslimisch rassistische
Sprachpraxen in öffentlich-politische Diskurse hergestellt und welche Widerstandspraxen
werden dagegen entwickelt?
Antimuslimischer Rassismus wird in ihrer aktuellen Form (2017) mit all seinen Facetten
beschrieben und historisch kontextualisiert. Diskursanalytisch beschreibt die Arbeit wie
antimuslimische Diskurse erst erschaffen werden. Die performative Seite der Sprache wird
geschildert, die zur Verletzung und Diskriminierung führen und als eine lebendige Handlung
beschrieben, anhand von vier Beispielen Nafri, Chebli, Flüchtling, Gastarbeiter. Die
Benennungspraxen die zur Sichtbarkeit von Ungleichbehandlung, die aufgrund von
rassistischen Sprachpraxen entstanden sind, werden als Widerstandspraxis der minorisierten
Menschen dargestellt.

2
Inhaltsverzeichnis
1
Anmerkungen ... 3
2
Einleitung: Relevanz des Themas und Problemstellung ... 4
2.1
Zielsetzung und Aufbau ... 6
3
Grundlagen I: Diskurs ... 6
3.1
Grundlagen II: Antimuslimischer Rassismus ... 7
3.2
Grundlagen III: Historisches Kontext zum antimuslimischen Rassismus ... 9
3.3
Grundlagen IV: Marginalisierende und täuschende Bennenungspraxen ... 12
3.4
Grundlagen V: Zurückweisung der Benennung von antimuslimischen Rassismus ... 14
4
Analyse I : Sprechen zugleich Handeln ... 15
4.1
Analyse II: Sprachhandlung zugleich Widerstandspraxis ... 22
5
Schlussbetrachtung ... 25
6
Quellenverzeichnis ... 27

3
1
Anmerkungen
· Diese Anmerkungen beziehen sich auf den Fließtext und sind erst verständlich wenn sie
ausschließlich parallel betrachtet werden.
· Anführungszeichen werden nur für Zitate verwendet.
· In dieser Arbeit werden kursive Schreibweisen dafür genutzt, um sich selbst von
rassistischen Sprachpraxen, Benennungspraxen, Namensgebungen, Wörtern, Begriffe
und Behauptungen zu distanzieren. Diese Benennungen können nicht komplett
weggelassen werden, wegen der hohen Relevanz und der Schwerpunktsetzung dieser
Arbeit. Somit ist auch eine Unterscheidung zu erkennen zwischen Zitaten und
diskriminierende Sprachpraxen.
· Die Benennungen Muslim_innen sowie muslimisch Markierte werden deshalb teilweise
kursiv und ganz besonders benannt, weil bei dieser Untersuchung christliche, jüdische
und säkular sozialisierter Menschen genauso betroffen sind. Zusätzlich gibt es den einen
Islam und den einen Muslim so nicht. Es gibt Individuen die in ihren verschiedenen
Lebensweisen nach verschiedenen Quellen ihre Religion ausleben, sowie es bei allen
anderen Religionen auch der Fall ist. Mit Islam ist in dieser Untersuchung die eine
islamische Kultur die bedrohlich sei zu verstehen und daher als hochgradig rassistisches
Konstrukt zu betrachten.
· Islamismus, Dschihadismus, Salafismus sind aktuelle Benennungspraxen für
Terroranschläge die nach der weißen Mehrheitsgesellschaft vermeintlich von Menschen
begannen werden, denen die eine islamische Kultur zugeschrieben wird. Dies ist zu
erkennen an Meldungen, die mit diesen Begrifflichkeiten einen Terroranschlag
beschreibt, bevor überhaupt eine Täterschaft ermittelt wurde. Problematisch ist die
Anwendung dieser Praxen auf Menschen und damit auf Eingrenzung auf Menschen von
denen angenommen wird diese Ideologien zu unterstützen. So wie es Links- und
Rechtsextremismus gibt, so gibt es eben auch Extremismus der sich islamisch
legitimiert. Die Wörter Islam, Dschihad und Salaf sind zentrale theologische Begriffe,
welche für die vorliegende soziale und politische Untersuchung irrelevant sind und
deshalb nicht näher erläutert werden.
· Weiß wird in dieser Arbeit immer kursiv geschrieben, wenn damit Menschen benannt
werden, die als Mehrheitsgesellschaft die Norm definieren. Damit wird vordergründig,
dass es weder um eine Hautfarbe noch um eine Kultur geht. Es geht hier um die
politisch korrekte Benennung, um das Dominanzverhältnis sichtbar zu machen.
Weißsein wird als eine Währungseinheit betrachtet, die auch dann privilegiert, wenn sie
nicht bemerkt wird. Ein zentrales Privileg ist, dass weiße Menschen sich über
Rassismus keine Gedanken machen müssen.
· Der Gender_Gap - signalisiert durch den Unterstrich _, bietet Platz für Menschen, die
sich außerhalb der binären Geschlechterkategorien Mann-Frau einordnen.

4
· Mit der Vorsilbe Cis werden Personen bezeichnet, die sich mit ihrem bei der Geburt
zugeordneten Geschlecht identifizieren.
· Lgbtiq ist die internationale Abkürzung für ,lesbisch, schwul, bisexuell,
transgeschlechtlich, intergeschlechtlich und queer`. Lgbtiq Personen machen
unterschiedliche Diskriminierungserfahrung. Sie werden jedoch oft zusammen benannt,
weil alle diese Lebensweisen der gesellschaftlichen Norm widersprechen, nach der es
nur zwei Geschlechter gibt, die sich jeweils gegenseitig begehren.
· Bei der Gruppierung Women of Color (WoC) und Muslim of Color (MoC) geht es um
einen eigenen Feminismus der als Gegenentwurf des rassistisch weißen Feminismus
dient. Sexualisierte Gewalt darf nicht nur dann thematisiert werden, wenn die Täter die
vermeintlich Anderen sind und auch dann nicht erst, wenn die Opfer die vermeintlich
weißen Cis-Frauen sind. In der Silvesternacht 2015/16 waren in Köln und aber auch
anderen deutschen Städten viele Cis-Frauen und Lgbtiq-Menschen sexualisierter Gewalt
an öffentlichen Plätzen ausgesetzt. Erst ab Juli 2016 geltende Verankerung des ,Nein
heißt nein ­ Grundsatzes` in der Sexualstrafrechtsreform wurde das Grapschen als
Straftatbestand aufgenommen. Allerdings wurde kurzfristig bekannt gegeben, dass
sexualisierte Übergriffe auch zur Ausweisung führen. Sexuelle Übergriffe werden also
als Berechtigung für die Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes genutzt. Diese
Doppelbestrafung auf Grundlage der Staatsangehörigkeit ist rassistisch und wird von
WoC sowie MoC Feministinnen abgelehnt.
· Bei der Gruppierung Queer of Color (QoC) ist ebenfalls eine Mehrfachdiskriminierung
vorzufinden. Lgbtiq-Personen, denen eine Kultur wie Muslim_innen, Türk_innen,
Araber_innen zugeschrieben wird, erfahren zugleich rassistische und homophobe
Diskriminierung. Weiße Lgbtiq-Menschen erleben auch sehr wohl Homophobie, jedoch
können sie zugleich ihre weißen Privilegien nutzen.
2
Einleitung: Relevanz des Themas und Problemstellung
Der rassistische Diskurs betreffend Menschen, denen eine islamische Religion und Kultur
zugeschrieben wird, ist in Bundesrepublik Deutschland hoch aktuell und gesamtgesellschaftlich
relevant. Die sogenannte Angst vor dem Islam und vor muslimischen Anschlägen ist aufgrund
der erhöhten Einwanderung aus muslimisch geprägten Ländern gestiegen. Dieses Teilergebnis
des zweiten European Islamophobia Reports 2016 (vgl. Bayrakli; Hafez 2017) belegt somit
übereinstimmend Ergebnisse von Studien in Deutschland zu Islamophobie, Islamfeindlichkeit
und antimuslimischem Rassismus (vgl. Heitmeyer 2012).
Weitere literarische Untersuchungen weisen auf die Instrumentalisierung des Feindbild Islams
zur Legitimation von politischen Interventionen hin (vgl. Ruf 2012). Einige populistische
Politiker_innen fordern die Untersagung von als muslimisch gelesenen Einwander_innen mit
Fluchterfahrung. Solch eine Forderung wird wie der European Islamophobia Report zeigt von
der knappen Mehrheit der deutschen Bevölkerung befürwortet: Konkret unterstützten 53% der
Befragten diese Meinung (vgl. Bayrakli; Hafez 2017, S. 6). Auch eine Studie der Ludwig-
Maximilians-Universität München (LMU) zu dem Konzept der ,,gruppenbezogenen

5
Menschenfeindlichkeit" zeigt ein klares Ergebnis im rassistischen Spektrum. Denn neun von
zehn befragten Münchener_innen haben eine starke Ablehnung gegenüber Menschen, denen
eine muslimische Religionszugehörigkeit, Kultur und bzw. oder die Herkunft aus islamisch
geprägten Ländern unterstellt wird (vgl. LMU 2016, S. 21).
Nicht nur die Allgemeinbevölkerung, sondern auch Politiker_innen äußern ebenfalls so oder so
ähnlich ihre Ansichten
1
. Ein Beispiel hierfür ist Thomas de Maizière, aktuell Bundesminister
des Innern. In seinem aktuellen ,,Zehn-Punkte-Katalog zur deutschen Leitkultur" ist dessen
erster Punkt: ,,Wir sind nicht Burka" (vgl. De Maizière Leitkultur-Diskurs 02.05.2017). Trotz
solcher offensichtlich rassistischen und populistischen Inhalte wird der amtierende
Innenminister öffentlich nicht als Rassist oder gar Populist bezeichnet.
Um den Otheringprozess zu verstärken, werden im öffentlichen Narrativ antimuslimische
Diskurse mit dessen orientalistischen Bildern als Migrations- und Erinnerungspolitik
vordergründig gemacht. Die darin erfolgende Beschreibung von sozialen Phänomenen und die
Legitimation der Beurteilung dieser Phänomene vollzieht sich in drei Feldern: Religion (Islam,
Islamkritik, Islamismus, Dschihadismus, Salafismus, Säkularismus), Ethnizität (Kultur, Ethnie,
Rasse) und Migration (Arbeitsmigration aus der Türkei, Flucht) (vgl. Attia 2017, S. 181). Die
Theologisierung, Ethnisierung und Migrantisierung von sozialen Phänomenen bzw. Problemen
gründet auf einem deterministischen Kulturverständnis. So werden die eigentlichen Ursachen
dieser Phänomene oder Probleme nicht benannt und nicht gesehen, können demzufolge dann
auch nicht behoben werden.
Bestätigt wird dies durch mediale Veröffentlichungen wie der Sendung ,,Der Moscheereport"
von Constantin Schreiber, auf Basis seines Buches ,,Inside Islam-Was in Deutschlands
Moscheen gepredigt wird" (vgl. Schreiber 2017). Oder durch Zana Ramadani mit ihrem Buch,
,,Die verschleierte Gefahr ­ Die Macht der muslimischen Mütter und der Toleranzwahn der
Deutschen" (vgl. Ramadani 2017). Hierbei bezieht sich die Kritik an diesen Veröffentlichungen
nicht auf die Frage, ob Vorgehen gegen sprachliche Gewalt in Moscheen oder gegen Sexismus
in muslimischen Gemeinschaften notwendig sei. Die Kritik fokussiert sich auf die Meta-Ebene,
da Inhalte und Darstellungen wie bei Schreiber und Ramadani die Gesellschaft noch stärker
spalten. Denn das Deutschsein wird als überlegen porträtiert, als anders und unvereinbar im
positiven Sinne mit alles was der Islam darzustellen scheint.
Somit werden der Öffentlichkeit keine anwendbaren Lösungsmodelle für ein harmonisches
Zusammenleben vorgeschlagen, sondern eindimensional gezeichnete Probleme dargestellt. In
der kulturalistischen Sprechart wird eine sogenannte islamische Kultur als per se problematisch
bis feindlich, und weiße deutsche Mehrheitsgesellschaft als ihr Opfer deklariert. Diese Mehrheit
wird gefragt, warum diese sich nicht dem gefährlichen fundamentalen muslimischen
Kollektivcharakter widersetzt.
1
Diese Arbeit bezieht sich, wenn nicht anders angegeben, stets auf den bundesdeutschen Kontext.

6
2.1 Zielsetzung und Aufbau
Aus dem oben dargestellten Kontext heraus wird der Untersuchungsgegenstand der
vorliegenden Arbeit in zwei Fragen formuliert: Wie werden antimuslimisch-rassistische
Sprachpraxen in öffentlich-politische Diskurse hergestellt? Und welche Widerstandpraxen
werden dagegen entwickelt?
Die in dieser Arbeit angewandte diskursanalytische Vorgehensweise gliedert sich in folgende
zwei große Segmente: Kapitel drei dieser Arbeit erläutert in jeweils fünf Abschnitten
Grundlagen. Diese Basis ermöglicht dann die in Kapitel vier folgende Analyse.
Zunächst zu den Grundlagen: Da der implizite Teil der Forschungsfrage sich auf die Herstellung
eines Diskurses bezieht, erfolgt einleitend ein kurzer Exkurs dazu. Darauf folgend wird das
Konzept des antimuslimischen Rassismus mit seinen Benennungspraxen wie Islamophobie
vorgestellt. Hier wird auch systematisch der Prozess des diskursiven Begriffswechsels von
Rasse zu Kultur erläutert. Anschließend wird zum tieferen Verständnis der gegenwärtigen
Situation eine historische Kontextualisierung des Rassismus vorgenommen. An dieser Stelle
werden Diskurs und Ausschlussmechanismus als zentrale Elemente deutlich. Hinzukommt im
nächsten Abschnitt die kritische Auseinandersetzung mit marginalisierten und täuschenden
Benennungspraxen. Abschließend werden Gründe für die starke Abwehrhaltung der
Mehrheitsgesellsacht bei Benennung von Rassismen identifiziert.
Das zweite Segment der Analyse gliedert sich in zwei Abschnitten: Ausgehend von der
Sprechakttheorie wird diskriminierendes Sprechen als bewusste Tat und somit als Hate Speech
problematisiert. Die hier vorherrschenden Machtverhältnisse und der fehlende
Gleichheitsgrundsatz bilden den Kontext dieser Annahme. Im zweiten Abschnitt wird dann die
entsprechende sprachliche Widerstandspraxis aufgezeigt, welche als Wider-Sprache auf Hate
Speech reagiert, betroffene Minoritäten stärkt und intersektionell anwendbar ist.
3
Grundlagen I: Diskurs
Diskurs wird hier als eine Abfolge von Beiträgen verschiedener Personen oder Gruppen zu
einem bestimmten Thema verstanden. Sie sind schriftliche und mündliche Erörterung eines
Themas. Diskurse können aber auch sehr wohl in Bildern, Grafiken, Fotografien und Filmen
zum Ausdruck gebracht werden. Die Art und Weise, wie Wirklichkeit gefasst wird, interessiert
immer auch deshalb, weil eben der Diskurs Wirklichkeiten schafft und Konsequenzen auch auf
das außersprachliche Handeln der Diskursgemeinschaft hat ­ demzufolge werden sie ge-macht.
Nach Michel Foucault werden Diskurse bedacht konstruiert, dabei werden sie gezielt ausgesucht
und arrangiert, um gewisse Absichten zu verfolgen. Diese Absicht ist dann eben die
Konstruktion und Aufrechterhaltung des Machtverhältnisses. Die Macht, Diskurse zu lenken
und zu kontrollieren wird vor allem durch Ausschließungsmechanismen generiert (vgl. enel
25.04.2016 Foucault Arbeitshypothesen und Annahmen Teil 2, Folie 3-4).
Folglich sind die Machtausübenden stets bemüht entsprechende Diskurse herzustellen um die
Entmächtigten weiterhin in der untergeordneten und ausschließenden Position zu verorten.
Während der herrschende und somit als ,,wahr" dargestellte Diskurs also mit Macht einhergeht,
bleibt der untergeordnete ,,wahnsinnige" Diskurs von einer Diskursproduktion ausgeschlossen

7
(vgl. ebd., Folie 8). Der Formel der Ausschließung bezieht sich auf die Dichotomisierung der
machtvollen Wissensproduktion in richtig und falsch ­ der hegemoniale Diskurs beansprucht
die absolute Wahrheit und leugnet somit die Wahrnehmung der Anderen (vgl. ebd., Folie 9).
Angewendet auf den vorliegenden untersuchungsrelevanten Kontext ist ein Islam und seine
Kultur problematisierender Diskurs eben durch machtvolle Gesellschaftsteile hergestellt. Denn
von diesem Diskurs betroffenen Menschen wird die islamische Kultur als identitätsstiftend
zugeschrieben. Minoritäten befinden sich damit in einer Art Erklärungsnot gegenüber der
Mehrheitsgesellschaft und fühlen sich durch den gesellschaftlichen Ausschluss hochgradig
diskriminiert. Wie rassistische Benennungspraxen entstehen und zu entsprechenden
rassistischen Handlungspraxen führen, wird in der Untersuchung aufgezeigt. Dabei werden im
foucault'schen Sinne Diskurse als Praktiken behandelt. Diskursanalysen richten ihre
Aufmerksamkeit also nicht ausschließlich für die Inhalte der Themen, stattdessen auch für die
sozialen Voraussetzungen, unter dessen sie entstanden sind sowie für die Wirkungen, die sie
entwickeln (vgl. enel 02.05.2016 Foucault Arbeitshypothesen und Annahmen Teil 3, Folie 1-2,
4).
3.1 Grundlagen II: Antimuslimischer Rassismus
Antimuslimischer Rassismus bezeichnet eine Form von Rassismus, die sich gegen Menschen
richtet, denen eine islamische Religionszugehörigkeit zugeschrieben wird. Diese Zuschreibung
erfolgt über diverse Indikatoren, beispielsweise durch Sprache, durch angenommener oder
tatsächlicher ethnischer Herkunft, durch die Staatsangehörigkeit etc. Jegliche angenommene
Affiliation mit dem Islam als Religion oder Kultur kann antimuslimischen Rassismus gegenüber
einem Menschen hervorrufen. Im bestehenden Machtverhältnis werden die Betroffenen aus dem
allgemeinen Gesellschaft ausgeschlossen (vgl. AGARP 2014).
Die als homogen konstruierte Gruppe der angeblichen Muslim_innen kriegen bestimmte
Merkmale oder Eigenschaften zugeschrieben, welche als natürlich und somit unveränderlich
gelten. Diese naturalisierten Eigenschaften werden als Gegensatz zu der eigenen Natur
positioniert und hierdurch wird ein dichotomes Konstrukt des Wir und Ihr erstellt. Der Islam
oder die sogenannte islamische Kultur wird zu einem Differenzmerkmal, welches das Gegenbild
zum Westen und dessen Kultur symbolisieren soll. Benennungspraxen wie Türk_in oder
Araber_in werden unter der Benennung Muslim_in subsumiert und die benannten Menschen auf
ihren zugeschriebenen Glauben reduziert (vgl. Shooman 2011a, S. 61).
Die Abwertung der als anders konstruierten Gruppen mit negativen Eigenschaften wie
rückständig, aggressiv, frauenfeindlich, terroristisch u.a. geht mit der eigenen Aufwertung als
christlich-westlichen Kultur mit gegensätzlich-positiven Eigenschaften einher (vgl. AGARP
2014). Aufgrund der Selbstwahrnehmung der westlichen Zivilisation als emanzipiert, aufgeklärt
und fortschrittlich entwickelte sich ein Angstglaube über die Vermischung der beiden Kulturen.
Werte und Normen der christlich abendländischen Kultur könnten hierdurch verloren gehen, so
der Angstglaube. (vgl. Shooman 2011a, S.62). Solch einer Logik liegt ein deterministisches
Kulturverständnis zugrunde. Kulturen werden hier als innerlich homogene, abgeschlossen und
nach außen abgegrenzten Blöcke konzeptualisiert. Diese Form wird als identitätsstiftend für die
jeweilige Kultur verstanden. Durch die statische Konstruktion von Kulturkreisen mit

8
unvereinbaren Differenzen führt dann zur Kategorisierung und Klassifizierung von
Menschengruppen (vgl. ebd., S.64).
Die pseudo Wissenschaft Rassentheorien der Kolonialzeit lagen unweit eines deterministischen
Kulturverständnisses. Die damals biologisch konstruierten Kulturen als Rassen sind heute
wissenschaftlich widerlegt. Trotz dessen werden heute noch soziokulturelle Unterschiede
naturalisiert. Ist Rasse kein legitimes Differenzmerkmal mehr, so ist es nun die Kultur der
Anderen, wie das folgende Zitat von Adorno illustriert:
,,Das vornehme Wort Kultur tritt anstelle des verpönten Ausdrucks Rasse, bleibt aber ein bloßes
Deckbild für den brutalen Herrschaftsanspruch"
(Theodor W. Adorno 1975, S. 276f).
Herrschaftsansprüche sind demzufolge in ihrer Form sehr anpassungsfähig. Antimuslimischer
Rassismus bezieht sich also nicht mehr auf biologische und soziobiologische, sondern auf
ethnische, kulturelle und religiöse Unterschiede (vgl. Memmi 1987, S. 164). Deshalb wird er
auch als ,,Neo-, Kultur- und differentialistischer Rassismus" (vgl. Eickhof 2010, S. 34), als
,,Rassismus ohne Rassen" (vgl. Balibar 1990, S. 28) oder ,,Rassismus der Gegenwart" (vgl.
Memmi 1987, S. 164) bezeichnet wird, da er nicht mit der Rasse, sondern mit der Kultur
argumentiert und differenziert wird.
Diese Differenzierungen werden naturalisiert als unveränderlich und vererbbar -durch die
Kultur- gemacht, sowie homogenisiert verallgemeinert und vereinheitlicht, ebenso polarisiert als
unvereinbar und verschieden dargestellt, sowohl hierarchisiert in eine Rangordnung gesetzt (vgl.
Rommelspacher 2009, S. 29).
Die Naturalisierung, Homogenisierung, Polarisierung und Hierarchisierung der islamischen
Kultur (vgl. ebd.) in der westlichen Differenzkonstruktion ist identitätsstiftend: Die Aufwertung
des Selbst mit einem wesentlichen Überlegenheitsgefühl wird durch die Stigmatisierung des
Anderen erreicht. Negativ-stereotype Haltungen bezüglich dem Nicht-Westen sind somit ein
vereinender Referenzpunkt für die westlichen Gesellschaften. Die Vermischung beider Kulturen
wird somit als inkompatibel und als existenzielle Gefahr für die europäische Kultur konstruiert,
da dies zu einem ,,Verlust an Werten und kulturellen Errungenschaften" führe (vgl. Shooman
2014, S. 60). Unerwünschte Phänomene wie Sexismus, Homophobie, Antisemitismus und
Gewalt werden auf die Anderen ausgelagert, rassialisierende Ausgrenzungspraktiken werden
unsichtbar gemacht und Muslim_innen, sowie muslimisch Markierte wird eine hierarchisch
untergeordnete Position verordnet. Gesellschaftliche und soziale Phänomene werden also
kulturalisiert und entpolitisiert, was zur Entlastung und Ausblendung eigener Versäumnisse
führt. Die eigene christlich-westliche Kultur wird aufwertet, welches die Diskriminierung des
Islam (verbale Herabsetzung, Mitleid, Kriminalisierung, Exotisierung, tätliche Angriffe) und
Ausgrenzung von Muslim_innen und muslimisch Markierten (ethnische Segregation des
Wohnungs-, Arbeits- und Bildungsmarktes) legitimiert. Hier liegt also ein klares Macht- bzw.
Dominanzverhältnis vor (vgl. Rommelspacher 1998). So sind nach Rommelspacher alle
Rassismen ­ antimuslimischer Rassismus inbegriffen ­ als eine ,,Legitimationslegende" für
Machtbestrebungen zu verstehen (vgl. Rommelspacher 2009, S. 26).
Nach Hall war Rassismus schon immer eine soziale Praxis der Verknüpfung von kulturellen und
biologischen Differenzmarkierungen, um soziale, politische und wirtschaftliche Praxen zu
legitimieren. Hier durch wurden Menschengruppen der Zugang zu Ressourcen verweigert und
die eigenen Privilegien gesichert (vgl. Hall 2000, S.7). Die Anderen werden in der Regel als

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unzivilisiert und primitiv, Wir werden als zivilisiert und kultiviert dargestellt. Durch diese
Spaltung der sozialen Welten werden zweiteilige also binäre Gegensätze und Differenzen erst
geschaffen. Eine Funktion dieser Klassifizierungssysteme sieht Stuart Hall in der Produktion
und Absicherung von Identität, das Wir-Gefühl wird in Abgrenzung zu denen, die nicht als
dazugehörig gesehen werden, gestärkt (vgl. ebd., S.14).
Auch Edward Said Thesen unterstützen die Annahme der Differenzkonstruktion: Die westliche
Kultur und die islamische Kultur als binäre Konstruktionen darzustellen verdeutlicht er in
seinem Konzept des Orientalismus als Otheringprozess. Um die eigenen wirtschaftlichen und
politischen Interessen im Zusammenhang mit der Kolonialisierung und dem Imperialismus zu
legitimieren, konstruiert der Westen den Orient als ein kulturelles Gegenbild (vgl. Attia 2009,
S.11). Während dieses Prozesses entsteht die Benennung Okzident. Es ist als ein Gegensatz zu
der Benennung des Orient entstanden und beinhaltet die zum Westen zugeordneten Nationen,
Zivilisation und Kultur (vgl. Dietze 2009, S.25). Der Okzident entscheidet über den Orient,
macht ihn zu dem Anderen und erklärt ihm als unaufgeklärt und irrational. Weiterhin impliziert
dieser Okzident zugleich eine entgegengesetzte Selbstbeschreibung als eine aufgeklärte und
rationale Einheit (vgl. Eickhof 2010, S. 55).
Daher ist es beim antimuslimischen Rassismus wichtig die historischen Vorstellungen von und
das vermeintliche Wissen über den Islam, die Muslim_innen und muslimisch Markierten
genauer zu betrachten. Die Fremdbilder lassen sich nur als Kehrseite des Selbstbildes verstehen.
Bei rassistischen Diskursen werden die eigenen negativen Seiten auf den Anderen projiziert
(vgl. Rommelspacher 2002, S.11).
Die oben aufgeführten Theorien bestätigen sich bei der Betrachtung des Kopftuch-Diskurses: In
der Regel wird das Kopftuch als Mittel instrumentalisiert, mithilfe dessen Muslim_innen von
der Mehrheitsgesellschaft als solche kenntlich gemacht werden und für diese das Bild der
Fremden konstruieren. Über dieses Bild wird ein fälschliches Wissen produziert, etwa die
Umdeutung des Kopftuchs als ein Symbol der Unterdrückung und des religiösen
Fundamentalismus bis hin zum Zeichen für Rückständigkeit des Islams. Mit der Konstituierung
dieses pseudo Wissens werden die Merkmale als übertragener Ausdruck für den Islam erst
lesbar gemacht und zugleich wird das Selbstbild als besonders emanzipiertes gestärkt (vgl.
Shooman 2011a, S. 65). Das Anknüpfen an emanzipative Diskurse wird in den Vordergrund
gestellt und mit Frauenrechten verbunden. Patriarchale Gewalt und Sexismus wird in erster
Linie bei den Anderen verortet und nicht in einen gesamtgesellschaftlichen Kontext gesehen.
Die sogenannte unterdrückte Muslim_in, erstrecht wenn Kopftuchträger_in, fungiert in diesem
Wahrnehmungsmuster als Kontrastfigur. Deren Pendant bildet dann die emanzipierte, westliche
und haarzeigende Europäer_in. (vgl. ebd.). Und diese Konstruktion ist dann
geschlechtsunabhängig sinn- und identitätsstiftend für die Mehrheitsgesellschaft. So wird die
Vorstellung einer homogenen deutschen Leitkultur aufrechterhalten. Nach der Einbürgerung von
Migrant_innen wuchs die Angst vor dem Verlust der deutschen Kultur. Um die
Exklusionsmechanismen zu bewahren werden deshalb nationalpolitisch Kategorisierungen von
Menschen anhand von Religion oder Kultur immer wichtiger, für eben die Vermeidung einer
Vermischung der Kulturen (vgl. ebd., S.67).
3.2 Grundlagen III: Historisches Kontext zum antimuslimischen Rassismus

10
Der antimuslimische Rassismus ist in all seiner Deutlichkeit das Resultat aus der Spätmoderne.
Mit der Einreise von Arbeitsmigrant_innen hauptsächlich aus der islamisch geprägten Türkei
fand diese Rassismusform Einhalt in den nationalen Diskurs. Verstärkt wurde dieser Rassismus
durch Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz. Im Jahre 2000 wurden Arbeitsmigrant_innen
und ihren nachgeholten Familien gesetzlich eine Einbürgerung ermöglicht. Seit den Anschlägen
auf das World Trade Center (dt. Welthandelszentrum) in den Vereinigten Staaten wird der Islam
zusätzlich in Verbindung mit terroristischem Fundamentalismus gebracht (vgl. Dietze 2009,
S.31).
Insbesondere durch die hohen Einwanderungszahlen im Jahre 2015 von Menschen mit
Fluchterfahrung aus dem islamisch geprägten Syrien ist der Islamdiskurs eine hoch aktuelle
Debatte geworden. Allerdings gründet dieser Diskurs, welcher eben zumeist in
antimuslimischem Rassismus resultiert, auf Annahmen sowie Wissen aus dem Mittelalter. Denn
Europa identifizierte sich schon damals als ein Einheitsgarant, dessen Zugehörigkeit sich durch
die christlich abendländische Kultur definierte ­ und worin der Islam kein Platz hatte, sogar als
ein Gegenpol gesetzt wurde. Um die Vergemeinschaftung des Christentums aufrechtzuerhalten
wurde die Abgrenzung zum eben Anderen konstruiert. Um weiterhin die Praxis Wir und die
orientalisierten Anderen auszuführen, vermehrten sich die Kriterien der Vergemeinschaftung.
Die Stärkung der eigenen Identität blieb nicht mehr mit dem einzigen Markierungsmerkmal
Religion, sondern ging hinüber zur Kultur (vgl. Attia 2010, S. 114).
Diese Wir- und die Anderen-Identifizierungen bedienten sich an historisch gewachsene
Diskurse. Vordergründig bildet der Diskurs des Orientalismus die Basis für die polarisierende
Darstellung des Islams. Ab den 1780er Jahren und zur Beginn der Kolonialzeit wurden von
Westeuropäer_innen Überlegungen, Gedanken sowie Bilder des Orients
2
und des Islams durch
Medien wie Märchen, Opern, Gemälde und Sachbücher verbreitet. Die Inhalte wurden entweder
exotisierend, verachtend oder auch in bemitleidender Weise konstruiert (vgl. ebd., S. 116).
,,[D]er unauslöschlicher Unterschied zwischen westlicher Überlegenheit und orientalischer
Unterlegenheit" (Said 1981, S.52) war die Ressource der Inhaltsproduktion. Der Orient wurde
auf der einen Seite als der Ort der Gegenaufklärung abgewertet, und auf der anderen Seite als
eine Projektionsfläche für Wunsch- und Erniedrigungsphantasien idealisiert. Insbesondere die
orientalische Frau wurde als die Fremde dargestellt, um die erotischen Phantasien europäischer
Männer und deren Überlegungen, Gedanken sowie Bilder von Geschlechterordnung an ihr zu
thematisieren. Dieser Prozess begann bereits im 16. Jahrhundert (vgl. Attia 2010, S. 116) und
produzierte mit anderen, ähnlichen Prozessen den Westen.
Nach Stuart Hall ist dieses Produkt nicht ausschließlich als ein geografisches, aber auch
historisches Konstrukt zu sehen, welches als Gesellschaftstyp mit Eigenschaften wie entwickelt,
industrialisiert, städtisch, kapitalistisch, säkularisiert und modern belegt wird (vgl. Hall 1994, S.
138). Seit Ende des Mittelalters wird diese Idee des Westens als Denkwerkzeug genutzt, um die
Welt westlich und nicht-westlich zu kategorisieren. Im 17. und 18. Jahrhundert wurde diese
Kategorisierung beispielsweise in der Aufklärung genutzt, sodass mit diesem Bezugspunkt
Europa als fortschrittlichste Gesellschaft der Erde tituliert und ,,zum Höhepunkt der
menschlichen Errungenschaften" erklärt werden konnte (ebd., S. 140). Als Maßstab für die
westliche Vorherrschaft wurden die Abweichungen bzw. Differenzen der anderen Kulturen und
2
Der Orient wurde geographisch betrachtet auf die arabischsprachigen Länder, die Türkei und das dama-
lige Persien skizziert.

11
Gesellschaften herangezogen, um das europäische Identitätsbewusstsein zu stärken und alles
außerhalb dieser Identität als den Rest der Welt zu definieren (vgl. ebd., S. 141f). In der Zeit der
bürgerlichen Revolution mit ihren Grundideen der Freiheit und Gleichheit aller Menschen
brauchte es einer starken Gegenerklärung, um Menschen auf unterschiedliche Stufen zu
positionieren sowie soziale Hierarchien und Ausbeutungspraxen zu legitimieren. In der
Moderne wurde dies mit der Einstufung von Religion, Aberglaube und Tradition als alle samt
der westlichen Kultur fremd weitergeführt (vgl. Rommelspacher 2009, S. 25).
Im 19. Jahrhundert war die europäische Nationenbildung ein relevanter Bezugspunkt für die
Entstehung von Selbst- und Fremdbildern. Das prägt bis heute das gesellschaftliche
Miteinander. Insbesondere in Deutschland, machte sich das Gegenbild mit nicht-christlich somit
nicht-deutsch und auch nicht-männlich bemerkbar, um die kollektive nationale Identität zu
bewahren sowie das Gefühl von Zugehörigkeit zu produzieren (vgl. Rommelspacher 2002, S.
21f). Die Vorstellung einer ethnisch homogenen Gemeinschaft prägte den deutschen
Nationalstaatsgedanken, die durch die Zugehörigkeit zu einer vereinigten und geschlossenen
Abstammungsgemeinschaft definiert wurde. Sprache und Kultur waren die gemeinsamen
Faktoren, die die Menschen zu einem Volk und somit zu einer deutschen Nation machten. Wer
nicht diese Faktoren repräsentierte, konnte nicht die Homogenität reproduzieren und gehörte
somit nicht zur Nation (vgl. Hoffmann 1990, S. 63).
Im 20. und 21. Jahrhundert wechselte das Orientbild zu einem Islambild. In den 1960er Jahren
wurde das Anwerbeabkommen zur Arbeitsmigration zwischen Deutschland und unter anderem
der Türkei abgeschlossen. Dabei migrierten bis zum Jahre 1971 600.000 Türk_innen nach
Deutschland, um als Gastarbeiter_innen die deutsche Wirtschaft zu unterstützen (vgl. Cindark
2010, S. 55-57). Schon zur Beginn der Arbeitsmigration fand zwischen den Migrant_innen eine
Klassifizierung statt, der Status Ausländer_innen wurde negativ fixiert. Ausgehend von dem
Verruf des Deutsch-Seins bedingt durch die nationalsozialistische Zeit konnte somit die weiße
bundesdeutsche Identität sich ein negatives Gegenüber schaffen, sodass sie selbst positiver
konnotiert wurde (vgl. Dietze 2009, S. 29). In den ersten 20 Jahren spielte die sogenannte
Religionszugehörigkeit der Migrant_innen keine große Rolle. Dies änderte sich dann aber ab
1990er Jahren, als Studien über die Religiosität stattfanden ,,mit dem Versuch Ausländer_innen
zu Muslim_innen zu machen" (vgl. Spielhaus 2006, S. 28). In politischen Diskursen wurden
zunehmend von Muslim_innen gesprochen und die Migrant_innen eben als solche
wahrgenommen. Die Politik konzentrierte sich fast durchgehend auf die Rückkehr der
Gastarbeiter_innen in ihr sogenanntes Heimatland. Und tatsächlich war dieses bis 1990er
Jahren Ziel der Migrant_innenfamilien selbst. Allerdings stellte sich mit der Zeit für die in
Deutschland aufgewachsene, zweite Generation, die Rückkehr keine Option dar, weil sie eben
Deutschland als ihre eigene Heimat sahen. Somit blieb ein großer Teil der türkischen
Arbeitsmigrant_innen hier und holten ihre nähersten Familienangehörigen nach.
Erst Ende der 1990er Jahren bildete sich auf der politischen Ebene ein Konsens, über den
dauerhaften Verbleib der Migrant_innen in Deutschland. Dies wiederum eröffnete die ersten
Integrationsdiskurse. Allerdings wurden die Migrant_innen im Diskurs weiterhin ausschließlich
über ihre Religionszugehörigkeit zum Islam definiert. Im Jahre 2000 wurden durch die
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes jährlich 200.000 bis 300.000 Einbürgerungen
ermöglicht und somit Migrant_innen bzw. Ausländer_innen zu deutschen Staatsangehörigen
gemacht. Um sich weiterhin von den Migrant_innen abzugrenzen wurde die Religion, die

12
islamische Kultur und damit auch die Gedanken, Überlegungen und auch die Bilder des
Orientalismus als Differenz zur deutschen Leitkultur wieder hergestellt (vgl. ebd., S. 29).
Aufgrund dieser Vorstellungen gewann die religiöse Zugehörigkeit in der Öffentlichkeit an
Bedeutung. Die Existenz einer sogenannten islamischen Gemeinschaft wurde bewusster und
Migrant_innen bzw. Ausländer_innen zu Muslim_innen konstruiert. Schlussfolgernd darauf
wurden, soziale und gesellschaftliche Probleme durch die vermeintliche Erkenntnis der
islamischen Kultur in der Kategorie Ausländer_innen oder Muslim_innen besprochen. Denn der
Islam wird als eine legitime Erklärung für soziale diffizile Verhaltensweisen und Probleme
genutzt.
Diese verschleierten angeblichen Probleme sind hochgradig irreführend, da somit ernste soziale
Schwierigkeiten sowie ihre Ursachen und die Lösungen für die Konflikte verhindert werden
(vgl. Spielhaus 2006, S. 30). Beispielsweise wurden im Jahre 1990er über Ausländerkriminalität
von Türk_innen und Araber_innen gesprochen. Heute in 2017 werden dieselben rassistischen
Diskurse unter dem Deckmantel Islamismus, Dschihadismus, Salafismus thematisiert. Diese
problematischen Benennungen werden auf die Menschen zugewiesen, die nach der weiß
deutschen Mehrheitsgesellschaft die islamische Kultur besitzen. Insbesondere die neu
eingewanderten Menschen mit Fluchterfahrung, welche als Flüchtlinge benannt werden, sehen
sich mit dieser Projizierung konfrontiert. Ihre Zukunft in Deutschland ist somit von Anfang an
be- und eingrenzend. Sie leiden unter den problematischen, pauschalisierenden, ausgrenzenden
sowie theologischen Benennungspraxen. Diese werden in Kapitel vier näher geschildert.
3.3 Grundlagen IV: Marginalisierende und täuschende Bennenungspraxen
In der Öffentlichkeit herrscht ein Bewusstsein der gesellschaftlichen Ungleichheit,
Klassenunterschiede und auch eine strukturelle Benachteiligung von Frauen sind allgemein
anerkannt. Im Falle des Rassismus ­ insbesondere in Deutschland ­ steht diese Anerkennung
offenbar ein moralisches Selbstbild entgegen. Daher wird der Rassismus durchgehend auf ein
Außerhalb verwiesen. Rassismus wird nicht ausgesprochen, stattdessen wird von
Fremdenfeindlichkeit, Ausländerfeindlichkeit, Islamophobie, etc. gesprochen, während
Rassismus exklusiv auf Rechtsextremismus reduziert wird. Dies entsagt dem real existierenden
Rassismus ein, gesamtgesellschaftliches Phänomen zu sein, und hierdurch müssen die
entsprechenden Privilegien der weißen Mehrheitsgesellschaft nicht geprüft und erst nicht
abgelegt werden (vgl. Terkessidis 2004, S. 92).
Die Benennungen Islamfeindlichkeit, Islamophobie sowie antimuslimischer Rassismus
gewannen in den letzten 16 Jahren an Bedeutung in der Politik, den Medien und im Alltag.
Auslöser für diese Benennungspraxen war die sogenannte Erkenntnis, dass der Islam und dessen
Angehörige sowie als solche Markierte sich zunehmend zu einem Feindbild der westlich-
europäischen Zivilisation entwickelten. Gesellschaftlich wurden Menschen denen ein
muslimischer Glaube unterstellt wurde in der Konsequenz struktureller Diskriminierung auf
verschiedenen Ebenen der Gesellschaft ausgesetzt (vgl. Shooman 2011a).
Rassistischen Praxen gegenüber dieser konstruierten Menschengruppe wurden in den 1980er
und 1990er Jahren pauschal als Ausländerfeindlichkeit und Fremdenfeindlichkeit, später als
Islamophobie oder Islamfeindlichkeit bezeichnet. Diese Benennungspraxen verleugnen damit

13
die eigentlichen rassistischen Strukturen und marginalisieren Rassismus von der Mitte der
Gesellschaft weg.
Die Benennung Ausländerfeindlichkeit impliziert eine Feindlichkeit gegenüber Menschen ohne
deutsche Staatsangehörigkeit. Das entspricht nicht der Realität. Denn zum einen sind nicht alle
Menschen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen betroffen. Zum Beispiel genießen
Engländer_innen oder Amerikaner_innen eine andere und positivere Behandlung, als
Türk_innen und oder Araber_innen (vgl. Kalpaka 2000, S.178). Zum anderen gibt die
Benennungspraxis keinen Hinweis auf die Tatsache, dass auch Menschen mit deutscher
Staatsangehörigkeit mit ihrer Migrationsgeschichte diskriminierende Erfahrungen machen.
Zusätzlich macht die Benennung Feindlichkeit einen individuellen Eindruck, der angeblich nur
in der Mikroebene stattfinden könne. Außerdem ist der Gegenbegriff der Feindlichkeit eben das
gesellschaftliche Ziel der Freundlichkeit, gegenüber Ausländer_innen, worin ,,eine ganze
Menge Paternalismus steckt" (vgl. ebd.). Dieses Spannungsfeld wird unter anderem bei
medialen
Meldungen
von
brennenden
Unterkünften
durch
Fernsehbilder
von
kuscheltierverteilenden Deutschen mit Willkommensschildern verdrängt.
Hierauf baute sich die Benennung Islamophobie auf, die die Diskriminierung aufgrund der
Religionszugehörigkeit zum Islam beschreibt. Bei der Benennungsherstellung soll die
Ablehnung von Muslim_innen im Kontext einer irrationalen Angst vor dem Islam eingebettet
werden. Diese Ausgrenzungspraxis bezieht sich somit auf eine emotionale und psychische
Ebene des Individuums, denn das Wort mit der Endung -phobie benennt eine krankhafte Angst
oder Abneigung gegen ein Objekt oder Subjekt. Etwas Krankhaftes suggeriert immer auch
etwas Natürlichkeit, eine Reaktion die bei Menschen natürlich hervortritt und auch geheilt
werden kann. Als Konsequenz schließt eine Phobie den sogenannten rationalen Umgang mit
einer Sache aus. Die Angst vor dem Islam ist aber weder eine natürliche Form der Angst noch
ist sie irrational. Des Weiteren wird ausschließlich die individuelle psychologische Ebene des
Rassismus berücksichtigt, dabei wird die strukturelle und institutionelle Diskriminierung nicht
sichtbar (vgl. Eickhof 2010, S. 42).
Weitere Benennungen wie Islamfeindlichkeit oder Muslimfeindlichkeit spiegeln das Phänomen
nicht in all seinen Facetten wieder. Zwar rückt die Religionsbenennung Islam in den
Vordergrund, dies wiederum führt aber in zu einer theologischen Auseinandersetzung. Die
Benennungen sind nicht geeignet für die Sichtbarkeit der Menschen die von Diskriminierung,
Ungleichbehandlung und Erniedrigung betroffen sind. Denn von Islamfeindlichkeit sowie
Muslimfeindlichkeit nicht ausschließlich religiöse, sondern schlicht muslimisch markierte
Menschen betroffen. Letztlich geht es nicht um eine Art von Religionskritik, sondern um
Exklusionsmechanismen gegen eine minorisierte Gruppe, der aufgrund ihrer sogenannten
Religionszugehörigkeit ein Kollektivcharakter zugeschrieben wird.
All den oben aufgeführten Benennungspraxen ist gemein, dass sie das Macht- bzw.
Dominanzverhältnis außer Acht lassen. Sie konstruieren den gewöhnlichen antimuslimischen
Rassismus sowie auch andere Formen von Rassismus eben als ungewöhnlich oder auch
außergewöhnlich (vgl. Mecheril 2017).

14
3.4 Grundlagen V: Zurückweisung der Benennung von antimuslimischen Rassismus
Laut der Deutsche Islam Konferenz, empfinden es viele Menschen als ungerecht mit Rassismus
in Verbindung gebracht zu werden, ,nur` aufgrund von einem ,Unbehagens` gegenüber
Menschen muslimischen Glaubens. Sie plädieren daher für Muslimfeindlichkeit als begriffliche
Benennung (vgl. Shooman 2011b).
Aufgrund von hauptsächlich drei Gründen wird Rassismus in Deutschland grundsätzlich nicht
benannt.
Der erste Grund ist die enge Verbindung der Rassismusbenennung mit dem deutschen
Nationalsozialismus. Die Gleichsetzung dessen mit der politischen Orientierung des
Rechtsextremismus reduziert Rassismus auf ein spezifisches Segment der weißen
Mehrheitsgesellschaft und wird so als ungeeigneter Begriff für ,Alltagsphänomene` konstruiert.
Undemokratische und autoritäre politische Konzepte des Rechtsextremismus leben von einem
Verständnis, die auf eine hierarchische Ordnung verweisen und aus natürlichen Attributen
bemessen werden. Beispiele hierfür sind die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD),
die Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes (PEGIDA) und die
Alternative für Deutschland (AfD). Rechtsextremismus ist zwar ohne Rassismus nicht
realisierbar, entgegengesetzt ist Rassismus ohne Rechtsextremismus jedoch durchaus existent
(vgl. Rommelspacher 1998, S. 40).
Der ehemalige Bundespräsident Joachim Gauck bezeichnete Ende 2015 PEGIDA als ein
,,Haufen Chaoten" (vgl. Castro Varela; Mecheril 2016, S. 14), welches das Bild der
Anhänger_innen als rechtsgesinnte Sozialfälle zeichnete, und eben nicht von Menschen in
gesellschaftlich anerkannten Positionen wie beispielsweise ein Schulrektorat an einem
Gymnasium. Gleichermaßen werden auf politischer Ebene aktuell ausschließlich die NPD und
AfD als rassistische Parteien deklariert. Rassismus ist aber ebenso und sehr wohl in weiteren
politischen Orientierungen zu beobachten, wie bei den konservativen, liberalen und bei linken
Bewegungen und ebenso bei politisierten Gruppen wie Unweltschützer_innen und
Feminist_innen (vgl. Rommelspacher 1998, S. 40-41).
Der zweite Grund wieso Rassismus nicht als ein gesamtgesellschaftliches Phänomen
wahrgenommen wird ist die deutsche Kolonialgeschichte ­ die Auseinandersetzung und
Aufarbeitung wird verhindert, indem Deutschland sich als eine vergleichsweise kleine
Kolonialmacht darstellt und somit sich den kolonialen Verbrechen und Gedankengut
entschuldigt. Die weltweiten Entkolonialisierungsdiskursen wurden in deutschen Diskursen
kaum aufgefangen und auch Forschungen historischen Kontinuitäten zwischen Kolonialismus
und Nationalsozialismus haben kein Ansehen erhalten (vgl. Rommelspacher 2009, S. 33).
Der dritte Grund ist das un-/beabsichtige Nicht-Erkennen von Privilegien, der weißen
Mehrheitsgesellschaft. Sie macht sich zur Norm und konstruiert daraus eine für die Anderen
verbindliche Leit- und Integrationsnorm. Die eigenen unverhinderten Zugänge zu allen
gesellschaftlichen Teilsystemen wie dem Arbeits-, Bildungs- und Wohnungsmarkt werden nicht
als Privileg angesehen (vgl. Rommelspacher 2009, S. 32). Letztendlich führt dies zur
,,[...]Legitimation und Durchsetzung von Ungleichheit" (vgl. Mecheril 2017).
Die Marginalisierung und die Unsichtbarmachung der rassistischen Interaktionen der weiß
deutschen Mehrheitsgesellschaft wird vordergründig mit Sprachpraxen hergestellt, welche im
nächsten Teil dieser Arbeit analysiert werden.

15
4
Analyse I : Sprechen zugleich Handeln
,,
Durch den Namen, den man erhält, wird man nicht einfach nur festgelegt. Insofern dieser
Name verletzend ist, wird man zugleich herabgesetzt und erniedrigt"
(Butler 2006, S. 10).
Nach Judit Butler, ist Sprechen zugleich Handeln. Ihre Argumentation beruht auf Thesen des
Begründers der Sprechakttheorie John Langshaw Austin. Um zu verstehen, warum Sprache eine
verletzende Wirkung haben kann, wird Sprache als eine eigenständige Handlung begriffen.
Durch das Sprechen werden soziale Fakten und bestimmte Effekte hervorgerufen. Und der
Zusammenhang zwischen Sprechen und Handeln wird als Sprechhandlung bezeichnet­ womit
verdeutlicht wird, dass Sprechen eine absichtliche Tat ist.
Es gibt also Äußerungen mit denen Sprecher_innen eine Handlung vollziehen. Dieses
Zustandekommen, nennt Austin Performativität, Austins Überlegungen die er in seiner
bekannten Vorlesungsreihe ,,how to do things with words" (dt.: Wie man Dinge mit Worten
macht) entwickelt hat, beinhalten in ihrem Kern, dass Sprache eine performative Seite hat. Die
Fähigkeit der Sprache, soziale Bedeutungen zu erzeugen, ist nach dieser Erkenntnis, auf ihre
performative Kraft zurückzuführen. Erst durch die Performativität wird das Gesprochene zu
einer sozialen Tatsache. Performativität bezeichnet demzufolge den Zusammenhang zwischen
Sprechen und Handeln. Um zu verstehen wie eine Äußerung seine Wirksamkeit und ihren
performativen Zustand erhält, werden zwei verschiedene Ebenen des Sprechaktes nach Austin
geschildert.
a) Illokutionäre Ebene
b) Perlokutionäre Ebene
Die illokutionäre Ebene des Sprechaktes beschreibt die Rolle, die in einer Aussage vorkommt,
beispielsweise einen Menschen drohen, in dem es von der Sprecher_in ausgesprochen wurde,
wurde es bereits im selben Augenblick getan. Die perlokutionäre Ebene beschreibt die Wirkung,
die eine Äußerung auf die Adressat_in hat. Daraus dass die Sprecher_in etwas sagt wirkt es bei
der Adressat_in ein und dieses wirken führt zur Folgeerscheinung, die zur bestimmten Effekten
führt. Das heißt, dass die erste Ebene die Tat selbst ist und die zweite Ebene die Wirkung.
Die Frage inwiefern Sprache verletzt, kann somit beantwortet werden. Sprache verletzt
demnach durch ihre Handlungsmacht, Soziales herzustellen.
Die angesprochene Person wird an einem ihr von der sprechenden Person bestimmten sozialen
Ort verwiesen. Ist dieser sozialen Ort abgewertet, so wird die angesprochene Person an den
sozialen Rand versetzt und somit eben einer Abwertung, Herabsetzung oder Demütigung
ausgesetzt. Die angesprochene Person wird ihrer Selbstpositionierung und Selbstkontrolle durch
die unerwartet verletzende Sprache beraubt. Der Sprechakt dient als Zuweisung einer Position
in der gesellschaftlichen Hierarchie (vgl. Butler 2006, S. 9-13).
Die Wirkmacht der verwendeten Wörter entsteht, indem diese Wörter mit ihrer dazu gehörigen
Handlung durch mehrmalige Verwendung soziokulturell archiviert und für die
Gesamtgesellschaft abrufbar sind. So kann sprachliche Form eben diskriminierendes Handeln
produzieren (vgl. Butler 2006, S. 114 und Arndt 2011, S.11).
Der Diskurs Hate Speech (dt.: Hassrede) ­ macht dies deutlich - bezeichnet sprachliche
Ausdrucksweisen mit der Absicht der Herabsetzung, Demütigung und Verunglimpfung

16
bestimmter Menschengruppen. Verunglimpfung ist hier als eine ausgeprägte Form der
Herabwürdigung einzelner Personen, Gruppen, Gemeinschaften und sogenannten Ethnien durch
eine Äußerung, Darstellung oder Handlung zu betrachten. Häufig werden zu diesen hass-
sprechenden Ausdrucksweisen auch nicht-verbale Formen hinzugefügt, sowie verächtlicher
Mimik, Gestik und auch Bilder. Diese sprachlichen und nicht-sprachlichen Art und Weisen
werden miteinander verknüpft.
Laut Jörg Meibauer existieren zwei verschiedene Formen des Hate Speechs, so dass eine
Schwierigkeit entsteht Hate Speech von der ,normalen Kommunikation` zu unterscheiden.
Direkter und indirekter Hate Speech, anders bezeichnet, offener oder verdeckter Hate Speech.
Die Unterschiede zwischen den zwei Kategorien machen sich wie folgt bemerkbar.
a) Direkter bzw. offener Hate Speech, beispielsweise: Alle Muslime raus oder muslimische
Jungs müssen ganz besonders lernen, Mädchen aussprechen zu lassen.
b) Indirekter bzw. verdeckter Hate Speech, beispielsweise: Sie sprechen aber gut Deutsch,
obwohl sie Türk_in sind oder ich habe eine_n fleißige_n Mitarbeiter_in, die ist zwar
aus Syrien, aber sehr engagiert.
In dem a) eine offene Ausschließung, sowie eine offensichtliche Herabsetzung zu hören ist, ist
bei b) ein verdeckter Hate Speech, verdeckt daher, da lobende Merkmale positiven Anschein
geben, somit den Hate Speech verschleiern (vgl. Meibauer 2013, S. 1).
Ferner ist Hate Speech, in beiden Formen, in der Öffentlichkeit, Publikationen sowie in
Internetforen zu finden. Aufgrund der Forschungsfrage bzw. Schwerpunktsetzung dieser Arbeit,
wird der Hate Speech in den Internetforen nicht geschildert, um in öffentlich-politischen
Diskursen zu bleiben.
Den offenen sowie verdeckten Hate Speech finden wir sehr wohl in öffentlich-politischen
Diskursen wie in Publikationen, TV-Gesprächsrunden, Zeitschriften, Bücher, Zeitungsartikeln
und weiteres. Wenn die Rede über die ,,Integrationsunwilligkeit" von Menschen mit
Migrationsgeschichte ist (vgl. ebd., S. 2). Ebenso betrachtet in Bestseller Werken von Thilo
Sarrazin, mit seinem Buch ,,Deutschland schafft sich ab. Wie wir unser Land aufs Spiel setzen"
(vgl. Shooman 2014, S. 13). In gleicher Weise, hoch aktuell, führt es Constantin Schreiber mit
seiner Sendung ,,der Moscheereport", auf Basis seines Buches ,,Inside Islam ­ Was in
Deutschlands Moscheen gepredigt wird" aus (vgl. Schreiber 2017). All diese Beispiele weisen
auf homogenisierend-dämonisierende Darstellungen, die sich somit zur rassistischen
Sprachhandlungen entwickeln. Dementsprechend wird Hate Speech, in dieser Arbeit, als
rassistische Sprache, diese zur rassistischen Handlungen führt und somit als System verstanden,
weiterhin geschildert.
Auch Charles R. Lawrence III betrachtet rassistische Rede als sprachlichen Angriff, wodurch
diese zur sprachlichen Erniedrigung führt und ,,wie ein Schlag ins Gesicht" zu betrachten ist.
Diese Darstellung zur körperlichen Verletzung erfolgt unmittelbar, dazu rufen rassistische
Beschimpfungen (auch) psychologische Symptome hervor so dass die Adressat_in außer
Gefecht gesetzt wird, nahezu wird jegliche Beschreibung sprachlicher Verletzungen als
übertragener Ausdruck auf körperlichen Metaphern zurückgeführt. Diese besondere
Beschreibung körperlicher Dimension weist durch die Sprache produzierten Schmerzens hin.
Somit entsteht eine Gleichsetzung darauf, dass eine sprachliche Verletzung ,wie` eine

17
körperliche Verletzung verfährt, gesetzt den Fall, dass es dieselben Symptome hervorruft (vgl.
Butler 2006, S. 14).
Toni Morrison nimmt diesen Bezug auf und setzt sie auf der Ebene von Gewalt ein und weist
daraufhin, dass die rassistische Sprache nicht ,nur` mit Gewalt verglichen und repräsentiert
werden darf, sondern sie ist Gewalt (vgl. Morrison 1993, S16). Schlussfolgernd ist Sprache
,,etwas Lebendiges", die eine demütigende, verletzende und ausgrenzende Machtausübung
selbst ist, die im größtenteils als eine Handlung ist, eine Handlung die Folgen hat (vgl. Butler
S.17-18).
Über die Ausmaße der performativen sprachlichen Folgen die zur ,,Lebendigkeit" der Sprache
führen, wie Morrison schildert, wird ein aktuelles Beispiel aufgezeigt.
Benennungspraxis zugleich Handlungspraxis:
Aufgrund der Vorfälle der Silvesternacht 2015/16 in Köln, als es zu sexualisierten Übergriffen
kam, sowie darauffolgender LKW-Anschlag in einem Berliner Weihnachtsmarkt 2016 wurden
von der Kölner Polizeipräsident Jürgen Mathis präventive Sicherheitsmaßnahmen für die Stadt
Köln eingerichtet. Diese Sicherheitsmaßnahmen wurden, um die Silvesternacht 2016/17 als
interne Arbeitsbenennung Nafri versehen. Mit dieser Arbeitsbenennung wurden mehrere
Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt, unterdessen auch ein spezieller Durchgang hergerichtet,
die beim Betreten oder Verlassen des Hauptbahnhofes Köln, zur Überprüfung der Personalien
diente, zu dem aber ausschließlich Personen geleitet wurden, die anhand von äußerlichen
Merkmalen dem Prototyp Nafri, Adressat_innen vom vergangenen Jahr, ähneln. Die
Beamt_innen haben die kontrollierten Menschen verhindert die Innenstadt zu betreten, sowie
aufgefordert wieder mit dem Zug zurückzufahren (vgl. ISD, ARP Grundsatzerklärung
02.02.2017, S. 2).
Die rassistische Benennung Nafri steht in der Handlungspraxis für den muslimischen,
potenziellen Straftäter. Irreführend ist, dass ,nafr` für Nordafrikaner und ,i` für Intensivtäter
gekürzt verwendet wird, jedoch nach Presseangaben 2017 im Dienstgebrauch im
Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Tatverdächtige aus Ägypten, Algerien, Libyen,
Marokko, Tunesien, Libanon und auch Syrien so bezeichnet werden. Nicht alle der genannten
Länder sind Staaten in Nordafrika. Damit ist die Benennung nicht geographisch, sondern
symbolisch gemeint. Die genannten Länder weisen auf ein einziges gemeinsames Merkmal,
dieses ist die zugeschriebene islamische Religion bzw. die zugeschriebene islamische Kultur
(vgl. Dietze 2016 in Femina Politica 1, S. 94). Deckungsgleich sieht es bei der Benennung
Intensivtäter aus. Intensivtäter bedeutet, dass eine Person massenhafte Straftaten in einem Jahr
begangen hat, somit der Polizei bekannt ist. Die Polizei hat jedoch Präventivmaßnahmen
organisiert, es sind nicht exakt dieselben Menschen kontrolliert worden, denen vorgeworfen
wird, ein Jahr zuvor Straftaten begangen zu haben (vgl. ISD, ARP Grundsatzerklärung
02.02.2017 S. 5). Offensichtlich waren also nicht Intensivtäter adressiert, sondern potenzielle
Straftäter ­ auch hier ist die Benennung also symbolisch.
Die Benennungspraxis, die eigentliche Bedeutung und zugleich die Handlung um und in der
Silvesternacht 2016/17 erfüllen die Kriterien um als antimuslimischer Rassismus bezeichnet zu
werden.
a) Es wird eine Gruppe konstruiert, anhand von äußerlichen bzw. natürlichen Merkmalen,
diese bezieht sich auf ethnische, kulturelle und religiöse Unterschiede, somit wird der
Vorgang der Naturalisierung kultureller Eigenschaften erfüllt durch angebliches
unveränderliches und vererbbares Aussehen, der sogenannten islamische Kultur.

18
b) Die Menschen aus Ägypten, Algerien, Libyen, Marokko, Tunesien, Libanon und Syrien
werden als eine kulturell-homogene Gruppe, denen bestimmte Verhaltensweisen
zugeschrieben werden, als ein Kollektivcharakter wie frauenfeindlich und Straftäter,
somit wird der Vorgang Homogenisierung erfüllt.
c) Aufgrund des speziellen Durchgangs, die beim Betreten oder Verlassen des
Hauptbahnhofes Köln eingerichtet, ist festzustellen, dass die Menschen, die in diese
Durchgänge geleitet wurden und verwiesen wurden mit dem nächsten Zug zurück zu
fahren, als entgegengesetzt und unvereinbaren erklärt wurden, daher liegt eine
Polarisierung vor.
d) Das Sicherheitsbedürfnis der Mehrheitsgesellschaft ist höher gestellt als die
Bewegungsfreiheit sowie eigene Entscheidungsfreiheit der hier betroffenen Minoritäten,
das heißt, das Sicherheitsbedürfnis der Mehrheit dient als ausreichende Rechtfertigung
dafür, dass eine Minderheit ausgeschlossen werden darf. Die einen sind wichtiger als
die anderen ­ damit die einen sicher feiern dürfen, müssen die anderen weg, somit ist
eine Hierarchisierung festzustellen.
Anhand dieses aktuellen Praxisbeispiels erfolgen die Erkenntnisse, dass rassistische Sprach- und
Benennungspraxen zur rassistischen Handlungspraxen führen. Dieser besondere performative
Zusammenhang zwischen Sprechen und Handeln verdeutlicht dass Sprechen eine absichtliche
Tat ist, eine Tat die Gewalt ist und daher nicht in die Kategorie der normalen, freien,
demokratischen Kommunikation, sondern in die Kategorie von Hate Speech einfließt.
Rassistisch sprachliche Verletzungen werden zwar inzwischen politisch besprochen allerdings
nur in Zusammenhang mit Redefreiheit. Das Recht der Redefreiheit ist so grundlegend, dass
rassistische Äußerungen als freie, nicht zensierbare Rede gelten und somit juristisch nicht
verfolgt werden können. Es wird erst juristisch verfolgt, wenn es zur physischen Gewalt kommt.
Physischer Gewalt ist hier in klassischer Form zu verstehen, beispielsweise Schlagen, Treten
etc. Das heißt, das Gesetz berücksichtigt nicht die Sicht, dass rassistische Äußerungen eine
Sprachhandlung, Beleidigung, psychischer Gewalt sowie physischer Gewalt sein kann.
Mari Matsuda Ansicht nach ist, wenn herabwürdigende Äußerungen den Schutz der
Redefreiheit genießen, dann genießen sie genauso staatliche Unterstützung. Dadurch das der
Staat nicht eingreift besteht die Gefahr den Staat bei sogenannten Redefreiheiten in Anspruch zu
nehmen, dies ist zu beobachten das weiße deutsche Bürger_innen in bedrohlicher Montur durch
die Nachbarschaft marschieren, gleichzeitig vollen Polizeischutz bekommen (vgl. Butler 2006,
S. 116). Ohne vom Staat gehindert zu werden in der Öffentlichkeit, vor der Polizei, rassistische
Äußerungen zu verbalisieren, wird Hate Speech weiterhin unter der Kategorie der Redefreiheit
ungehindert ausgeübt. Laut Matsuda erlaubt der Staat ein Teil seiner Bürger_innen zu verletzen
und daher, so ihre Schlussfolgerung, werden Menschen, die von solch einem Sprechen, also von
Hate Speech und somit von Rassismus betroffen sind, zur staatenlosen Personen.
Wenn die Nutzung von sogenannten Redefreiheiten die Persönlichkeitsrechte anderer verletzten
dürfen, untergräbt dies die Grundrechte und Grundfreiheiten von minorisierten Menschen (vgl.
ebd., S.116f).
Als Konsequenz entsteht eine Machtasymmetrie in der Gesamtgesellschaft, denn wie Pierre
Bourdieu behauptet, dass ,,die Kraft der performativen Äußerung Effekt der gesellschaftlichen
Macht ist" (vgl. ebd., S. 221). Diese Sichtweise Hate Speech mit Redefreiheit zu vergleichen
verkennt, dass das Sprechen selbst eine Machthandlung ist, eine Machthandlung denen
minorisierte Menschen unterworfen sind, so ist Kommunikation hier zugleich als eine Handlung
zu sehen, die Adressat_innen sowie Bürger_innen hierarchisiert.

19
Ein weiteres Beispiel über ein paradoxes Auftreten von effektiven sprachlichen Äußerungen in
aktuellen politischen Kontexten ist bei Sawsan Chebli zu beobachten. Die 38-Jährige deutsche
erfahrene Politiker_in in Berlin geboren und aufgewachsen, die zweitjüngste von 13
Geschwistern, die mit 15 Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hat. Die Eltern die aus
Westjordanland als palästinensische Familie geflüchtet nach Deutschland kamen, durch
unendliche Kettenduldugen ihren deutschen Pass erhalten haben. Sawsan Chebli ist
Bevollmächtigte des Landes Berlin beim Bund und Staatssekretärin in der Senatskanzlei für
Bürgerschaftliches Engagement, Internationales und Protokoll. Seit 6.12.2016 ist Chebli Chef
nach der Wiederwahl als regierender Bürgermeister von Berlin der Partei SPD Michael Müller.
Anstatt über ihre Aufgaben als Beamtin der Senatskanzlei zu reden muss sie sich verteidigen.
,,Es trifft mich tief", sagt Chebli. ,,Ich erlebe eine Diffamierungs- und Hetzkampagne, mit der
ich niemals gerechnet hätte." (Thomsen, Berliner Zeitung 03.2017).
Heiko Melzer von der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus erklärt im Dezember 2016, mit
Chebli holt sich Müller ,,offensichtlich einen engen Draht in die islamistische Szene an den
Senatstisch". (Anker; Fahrun, Berliner Morgenpost, 03.2017).
CDU-Bundestagsabgeordnete Kai Wegner fordert Müller auf, diese ,,Scharia-Verharmloserin"
(ebd.) aus der Senatskanzlei zu werfen. Der AfD-Abgeordnete Gottfried Curio lässt kaum eine
Sitzung vergehen, ohne Chebli Nähe zum Islamismus zu unterstellen (ebd.).
,,Scharia-Chebli" das muss sich Chebli immer wieder anhören. Denn sie hat sich gewagt beim
Thema Islam zu differenzieren und hat sich gegen die Ausbruchsnarrative
3
gestellt. Bei einem
Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bezeichnete Chebli 2016 die Scharia als
,,absolut kompatibel" mit dem Grundgesetz. Auf die Frage, wie es komme, dass unter
muslimischen Jugendlichen der dritten Generation der Anteil derer steige, die im Zweifel die
Scharia über das Grundgesetz stellen, antwortet Chebli: ,,Die Scharia regelt zum größten Teil
das Verhältnis zwischen Gott und den Menschen. Es geht um Dinge wie das Gebet, um Fasten,
um Almosen. Das stellt mich als Demokratin doch vor kein Problem im Alltag, sondern ist
absolut kompatibel wie es für Christen, Juden und andere auch der Fall ist".
Paradox ist es daher, auf der einen Seite wird Chebli eine höhere staatliche Position gewährt,
ihre Kompetenzen werden in Anspruch genommen wiederum auf der anderen Seite gleich
abgesprochen. Die sozialen, beruflichen somit professionellen Befähigungen werden in Frage
gestellt und religiöse, ethnische Reduzierung und somit eine Ausgrenzung durchgeführt. Die
Wirkung von solch einem Sprechen so wie Matsuda es behandelt, dass es degradiert, erniedrigt
und wie ,,ein Schlag in den Magen" ist, wird offensichtlich. Wie oben beschrieben wird das
Opfer als staatenlose Person, da es gegen Hate Speech keine staatlichen Regelungen gibt.
Darüber hinaus ist hier eine Mehrfachdiskriminierung festzustellen, näher dazu im Kapitel 4.1.
Nicht ,nur` Rassismus sondern auch Sexismus, denn ihre Weiblichkeit wird oft in den
Vordergrund gestellt. ,,Die Staatssekretärin ist an diesem Tag, wie immer, perfekt geschminkt
und auffällig gut gekleidet. Wahrscheinlich könnte sie modeln, wenn sie wollte. Doch sie ist
Politikerin" (vgl. Thomsen; Anker, Fahrun, 03.2017).
Diese performativen Äußerung, Schimpfwörter und Verunglimpfungen führt eine soziale
Unterwerfung des Adressat_in aus und ferner wird der Adressat_in die Fähigkeit beraubt nach
3
Ausbruchsnarrative ist eine gewünschte Form der weißen Mehrheitsgesellschaft, die von minorisierten
Menschen erwartet wird, die in Öffentlichkeit stehen und zwar von der bedrohlichen islamischen Kultur
ausgebrochen zu sein (vgl. El-Tayeb 2015, S. 212).

20
der Verfassung geschützten, die allgemein anerkannte Rechte und Freiheiten für sich selbst in
Anspruch zu nehmen. Das zeigt, dass die Grundgesetze in Deutschland nicht für alle Menschen
gelten und der Gleichheitsgrundsatz unwesentlich wird (vgl. Butler 2006 S. 120-121).
Die Erkenntnis zur beschädigten Gleichheitsgrundsatz macht sich beispielsweise bei
bezeichnenden Namensgebungen bemerkbar. Hier werden nun zwei Stichproben zur
sprachlichen Benennungen und ihre Wirkmacht aufgeführt.
Zunächst der Terminus Flüchtling.
Derzeit das aktuellste, (vgl. ,,Wort des Jahres 2015", erklärt durch die Gesellschaft für deutsche
Sprache in Wiesbaden - GfdS) meinst verwendete Beispiel der naturalisierend,
homogenisierend, polarisierend und hierarchisierend ist, der Terminus Flüchtling.
Benennungen bzw. Wörter im deutschen die mit ­ling enden sind von der Tendenz her negativ
belegte Wörter. Die herabstufende Wortendung ­ling erzeugt verschiedene Assoziationen wie
Schwächling, Weichling, Neuling, Feigling, Fiesling, Schönling, Häftling sowie Lehrling. Mit
diesen Wörtern möchten Menschen in der Regel nicht in Verbindung gebracht werden, denn sie
erzeugen Passivität, Machtlosigkeit, Unerfahrenheit, Unfähigkeit und nicht ernst zu nehmende
Bösartigkeit etc., hier besteht die Wirkung darin, dass dem so Benannten nicht mit Achtung
begegnet werden muss. Es beraubt die Würde und verurteilt zur Passivität. Als gemeinsames
Merkmal aller ­ling-Wörter, dass sie Menschen benennen die über keine Macht verfügen, weil
sie klein und schwach sind, dies ist aber die eine Sicht (vgl. Geisel, 2015).
Die aktuelle und wesentliche Kehrseite der Benennungspraxis Flüchtling in Deutschland meint
in seiner aktuellen Bedeutung den männlichen Muslim, -davon sind genauso nicht-muslime,
christliche, jüdische sowie atheistische Menschen mit Fluchterfahrung betroffen-, der
außerordentlich, auffallend, gewaltbereit und sonderlich frauenfeindlich sei, wie an dem
Beispiel Nafri ersichtlich, der für die Frauen, durch die Polizei und mittlerweile durch die
Medien, als eine Bedrohung erklärt und dargestellt wird. Diese Benennungspraxis Flüchtling,
der aufgrund seiner Bedeutung mittlerweile rassistisch zu erklären ist, wird mit dem bereits
vorgestellten Thesen von Shooman und Butler kontextualisiert, so werden hier viktimisierende
und dämonisierende Stereotype erzeugt, welche durch den wiederholten Gebrauch diese
negativen Bilder verfestigen und zu der diskriminierenden Sprachhandlung führen.
Die Vorbehalte gegenüber dieser Benennung sind nicht neu, nach Hannah Arendt 1943 in New
York in einem Text mit dem Titel ,,Wir Flüchtlinge ­ wir selbst bezeichnen uns aber als
Einwanderer", schreibt sie weiter. Einwanderer haben eine Entscheidung gefällt, Flüchtlinge
sind ein Opfer der Umstände. Ferner wird unter der Benennungspraxis Flüchtling noch eine
Assoziation entdeckt, nach Katharina Hübner werden Flüchtlinge dichotomisiert und zwar in
gute Flüchtlinge, also Menschen, die vor politischer Verfolgung fliehen und böse Flüchtlinge,
Menschen die aus wirtschaftlichen Gründen fliehen, aufgrund des vermeintlichen Sozialsystems
nach Deutschland, jedoch beweist die Genfer Flüchtlingskonvention dass das aufgeladene Bild
des sogenannten Wirtschaftsflüchtlings nicht der Realität entspricht (vgl. Hübner 2011, S. 316).
Ergänzend stellt Ulrike Hemmerling die Reduzierung des Menschen auf seine Flucht in den
Vordergrund. Nur die Flucht und die Heimatlosigkeit wird dem Menschen als zentrales
Merkmal seiner Identität gemacht. Diese Menschen verlieren ihre Gesichter, ihre gesamten
Lebenserfahrungen, somit alles was vor der Flucht in Kenntnis und Kompetenz gesetzt wurde,
sowie soziale Positionen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und ihre eigene Sprache werden
bedeutungslos gemacht. Sie werden mit dem Label Flüchtling den damit zusammenhängend

21
konstruierten Attributen versehen, welches von der Öffentlichkeit wie ein Barcode abgelesen
werden kann. So wird diese Kategorie und die damit verbundenen Zuschreibungen, für die
Adressat_innen zu einem Gefängnis und zur reduzierten Selbstwahrnehmung (vgl. Hemmerling
2003, S. 16).
Hinzu kommt der sogenannte Rückkehr-Glaube ­ in Verbindung gesetzt mit der zweiten
Stichprobe Benennungspraxis Gastarbeiter.
Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen führen in Deutschland oftmals zu einer Vorstellung,
dass Flüchtlinge nach Normalisierung der Lage, in ihre Herkunftsgebiete zurückkehren werden.
Ein dauerhafter Verbleib ist trotz gegenteiliger Realität ideologisch nicht vorgesehen.
Trotz der gegenteiligen Realität in Deutschland, die sich zu der Zeit der Gastarbeiter
mehrheitlich bewiesen hat, nach Ibrahim Cindarks Forschung.
In den 1950er Jahren wurden Menschen die zunächst als Fremdarbeiter benannt wurden mit
Sondertransporten nach Deutschland gebracht Diese Benennung stieß auf Kritik und weckte
Erinnerungen an die Zeit des Nationalsozialismus, denn auch die Unterkünfte dieser Menschen
waren zunächst, die Außenstellen ehemaliger Konzentrationslager gewesen waren (vgl. Cindark
2010, S. 53). Nach großen Preisausschreibungen zur Namensfindung kam es zu verschiedenen
Vorschlägen wie Auslandsmitmenschen, Eurosklaven, Helferos oder Mulis und letztendlich hat
sich die als nett empfundene Benennung Gastarbeiter durchgesetzt, Menschen die mit der
Markierung Gastarbeiter sowie Flüchtling sind eine begrenzte Zeit willkommen, werden
geduldet und ihre Rückkehr ist erwünscht (vgl. ebd., S. 52). Zwischen sogenannten
Gastarbeitern wurden klare Unterscheidungen gemacht. In der rassistischen Handlungspraxis
ist der türkisch-muslimische Mann ausschließlich als problematischer Gastarbeiter in
Bedeutung gesetzt. Wie Mark Terkessidis ausführt wird ,,seit Mitte der siebziger Jahre bei
Regierung, Medien und auch in den ersten wissenschaftlichen Werken in Bezug auf die ,zweite
Generation`, als ,Gastarbeiter-Kinder` ununterbrochen vom ,sozialen Zündstoff` oder einer
,sozialen Zeitbombe` geredet" (vgl. Terkessidis 2000, S. 29).
Bei den beiden vorgestellten Benennungen ist eine zusätzliche Ausblendung von einer großen
Menschenmasse ersichtlich: Flüchtling sowie Gastarbeiter verweisen auf ein männliches
Geschlecht und machen demzufolge Cis-Frauen sowie Lgbtiq-Personen unsichtbar. Da
Gastarbeiter eine veraltete Benennungspraxis ist und aktuell keine Verwendung findet, genießt
es derzeit keinen Widerstand. Beim Terminus Flüchtling ist eine neue Wortfindung und
Umdeutung dringend erforderlich. Eine Selbstbezeichnung der betroffenen Adressat_innen
würde ein Zeichen und eine weitere ,,erregbare Rede" erzeugen (vgl. Butler 2006, S. 29).
Butler sucht nach einer politisch-theoretischen Alternative, um gegen Hate Speech zu handeln
und in keinster Weise juristisch vorzugehen bzw. keinesfalls die legislative Gewalt in Anspruch
zu nehmen (vgl. ebd.). Es geht ihr um eine in den sprachtheoretischen Kontext eingebundene
Strategie des politischen Widerstands. Dieser Wiederstand geht von einer Veränderbarkeit der
Sprache und damit der gesellschaftlichen Verhältnisse aus. Die Veränderbarkeit der Sprache
verdeutlicht jene genannten Alternativbenennungen, mit dem Butler den Diskurs von Hate
Speech zur einer Excitable Speech. Sprache ist ,,Excitable", erregbar, erregt, was wiederum
verdeutlicht, ,,Gegen-Sprechen, eine Art von Zurück-Sprechen" (vgl. ebd., S. 30). Das heißt eine
alte Benennung in neuen Kontext setzen, heißt sie zu verändern, das heißt Umdeutung
diskriminierender Benennungspraxen. Die weiterhin im nächsten Kapitel ausgeführt wird. Denn
Sprache hat die Macht Wirklichkeiten zu schaffen, wie folgendes Zitat von Ofuatey-Alazard
deutlich macht:

22
,,Sprache benennt, verkennt und definiert, sie gewichtet, hierarchisiert und priorisiert, sie
markiert, relativiert und umschreibt"
(Ofuatey-Alazard 2011, S. 595).
4.1 Analyse II: Sprachhandlung zugleich Widerstandspraxis
Sprache ist ein elementarer Bestandteil verschiedener Rassismen, die Analyse bietet einen
wichtigen Beitrag zum tiefen Verständnis vom Rassismus. Andererseits bietet sich Sprache auch
als Widerstand an, um die weiße Macht- bzw. Dominanzverhältnis zu artikulieren sowie die
Ungleichbehandlung der minorisierten Menschen auszusprechen. Sprache ist somit ein
wichtiges Medium die rassistischen Benennungspraxen zu hinterfragen, und um den Rassismus
als gesamtgesellschaftliches Phänomen zu betrachten. Im Folgenden wird implizit auf den
antimuslimischen Rassismus Bezug genommen, denn widerständige Sprache macht sich je nach
Identität bemerkbar. Identitäten sind dynamisch und haben in der Regel Überschneidungen von
rassistischen Diskriminierungen bis hin zu verschiedenen Diskriminierungsformen in einer
Person.
Zu Beginn der 1950er Jahren verwies Frantz Fanon in seiner Forschung ,Wirkung weißer
europäischer Kolonialherrschaft` darauf, welche elementare Wichtigkeit Sprache im Vorgang
der Kolonialisierung und in der Herrschaftserhaltung sowohl für den Kolonialisierenden als
auch für die Kolonialisierten besaß, und eben deshalb ein wichtiger Bestandteil des Widerstands
ist.
Infolgedessen wird heute in der Rassismusforschung Wider-Sprache untersucht: Eine
Sprachform praktiziert von People of Color
4
um sich gegen das Besprochen werden durch
Weiße entgegenzustellen.
Erheblich wichtig ist dabei, dass bei Widerstandsprozessen, Wider-Wörter sowie Wider-Sprache
nicht als Identität sondern als Realität der Ungleichbehandlung, um den Rassismus im
alltäglichen sowie politischen Ebenen in den Vordergrund zu setzen (vgl. Ofuatey-Alazard 2011,
S.596). Wider-Sprache führt die Zuhörer_innen zum Nachdenken, verwirrt sie und verzerrt den
Satz komplett. Teilweise werden rassistische Wörter ersetzt, abgekürzt mit ,*` versehen und
sehr wohl auch mal ausgesprochen. Denn es macht einen Unterschied wer in welchen
Zusammenhang dieselben Benennungen verwendet. Dasselbe Wort meint nicht dasselbe, denn
dessen Deutung ist abhängig vom Kontext der Sprecher_in (vgl. Arndt 2011, S. 121-125).
Widerständige Sprache hat das Ziel bewusstseinsbildend zu wirken, als denk- und
handlungsleitendes Verständigungs-, Kommunkations- und Machtinstrument genutzt zu werden.
Denn rassistische Sprache, die der Adressat_in einerseits ihre Menschlichkeit abspricht und
andererseits Realitäten verschleiert muss historisiert und korrigiert werden. In diesem
Zusammenhang wird die politische Selbstbezeichnung People of Color (PoC) die als
Gegenentwurf zu rassistischen Fremdbezeichnungen entstanden ist näher erläutert.
Um die weißen Privilegien aufrechtzuerhalten, wurden verschiedenen People of Color
unterschiedliche und hierarchisierte Zugänge zu Privilegien eingeräumt. Dies macht sich bei den
4
Im Folgenden wird die Schreibweise People of Color verwendet.
Die US-amerikanische Schreibweise People of Color hat sich im deutschsprachigen Raum weitgehend
gegenüber der britischen Schreibweise People of Colour durchgesetzt.

23
sogenannten Kronzeuginnen bemerkbar die in der Öffentlichkeit ausschließlich Sichtbarkeit
finden um dämonisierende Bilder von minorisierten Menschen als fundamentale Merkmale
darzustellen. Weiterhin betiteln sie sich mit der Ausbruchsnarrativen als Expert_innen der
betroffenen Gruppen. Namentliche Beispiele hierfür sind Neçla Kelek, Seyran Ate, Hirsi Ali
oder Fadela Amara (vgl. El-Tayeb 2015, S. 215). Ein aktuelles Beispiel ist das im März 2017
herausgegebene Buch von Zana Ramadani: ,,Die verschleierte Gefahr" mit der Subtitel ,,wie
muslimische Mütter frauenfeindliche Werte an ihre Kinder weitergeben".
Diese unterschiedlichen Verteilungen von Privilegien der People of Color haben es dazu
geführt, sich gegenseitig auszuspielen, um voneinander zu isolieren. Genau aus diesen Gründen
und die von weißen geschaffenen Deutungssystem entgegen zu wirken, kamen Communities of
Color zustande. Der Politikansatz für das der Terminus People of Color steht, erzielt, durch die
Rassismusstruktur unmöglich gemachte Verbundenheit, die durch den Ansatz wider-gefunden
wird. Hierbei werden die unterschiedlichen Diskriminierungserfahrungen die auf verschiedene
Weise miteinander verbunden sind, miteinander in Verhältnis gesetzt, dieses beschreibt May
Ayim
in
,,Entfernte Verbindungen"
(vgl. Ayim
1993).
Diese
verschiedenen
Diskriminierungserfahrungen die durch verschiedenen Ausgrenzungsmechanismen entstanden
sind, werden daher als entfernte Verbindungen genannt, weil der People of Color-Ansatz keine
Vereinheitlichung akzeptiert aber eine voneinander absolute Trennung auch nicht. Jede
Diskriminierung wird von jeder einzelnen Adressat_in anders wahrgenommen, daher der Schutz
der Individualität.
Der Ansatz People of Color basiert auf der Matrix of Domination
5
. Dabei spielen
zugeschriebene Kultur sowie Religion, Geschlecht, Klassen, Sexualität, Sprache, Alter, soziale
Position
und
Staatsangehörigkeit
eine
ausschlaggebende
Rolle,
womit
die
Mehrfachdiskriminierung, demzufolge die Intersektionalität vordergründig wird. Aufgrund
dieser Tatsache bilden sich verschiedene Gruppen und Bewegungen die sich differenziert
benennen, wie Women of Color, Muslim of Color und Queers of Color (vgl. Dean 2011, S. 597-
599).
In diesem Sinne versteht sich People of Color als ein Bündnisbegriff um die Trennung zwischen
verschiedenen Communities zu überwinden und um verbindende Handlungsstrategien gegen die
Konstruktion von Differenzen zu entwickeln. Um dieses Bündnis gerecht zu werden, es zu
pflegen und aufrechtzuerhalten, ist es notwendig rassistische Benennungspraxen zu
hinterfragen. Erstrecht für den Fall sobald es um dritte Personen geht, also wenn es eine
rassistische Sprachpraxis ist, von der die eigene Person nicht betroffen ist. Dieses in der Praxis
auszuüben setzt ein in diesem Kontext sensibilisiertes Wissen voraus, angelegt in einem
Wissensarchiv über rassistische Sprachpraxen sowie ihre Widerstandspraxen, wie beispielsweise
Umbenennungen, Neuschreibungen, Ergänzung und Wortlauten die mit ,*` versehen werden.
Dieses Wissensarchiv ist ein wesentlicher Bestandteil zur Selbstbestimmung und
Selbstbemächtigung, begrifflich bekannt als Empowerment. Dieses Wissensarchiv ermöglicht
die Sichtbarmachung von Ungleichbehandlung der Minoritäten und ermöglicht ebenfalls eine
erweitere Sichtweise auf sich selbst und die Gesellschaft.
5
Matrix of Domination zeigt die Notwendigkeit der Intersektionalität. Das Konzept beschreibt die
Überschneidung von verschiedenen Diskriminierungsformen in einer Person, hält sie voneinander ge-
trennt und stellt sie in einem Diagramm dar.

24
Ein solches Wissensarchiv ist das im Juni 2011 veröffentlichte Werk mit dem Titel ,,Wie
Rassismus aus Wörtern spricht ­ (K) Erben des Kolonialismus im Wissensarchiv deutsche
Sprache ­ Ein kritisches Nachschlagewerk", herausgegeben von Susan Arndt und Nadja
Ofuatey-Alazard. Das umfangreiche, interdisziplinäre Nachschlagewerk setzt sich kritisch mit
Wörtern und Benennungen auseinander, die Träger rassistischer Deutungssysteme sind und als
solche aber nicht wahrgenommen werden. Zahlreiche Autor_innen unterschiedlicher Profession
wirkten an dem Buch mit, um solche Deutungssysteme zu entlarven, bestimmte Benennungen
in Frage zu stellen und durch andere zu ersetzen. Dies soll zu einer Reflexion über die
rassistischen Strukturen in der deutschen Gesellschaft und Sprache in Gang setzen.
Ein wichtiges Anliegen dieses Werkes ist es, die Ähnlichkeiten zwischen den verschiedenen
Formen von Diskriminierung auf Grund rassistischer Routinen aufzuzeigen, ins Bewusstsein zu
rücken und zu bekämpfen. ,,Wie Rassismus aus Wörtern spricht" befasst sich mit dem
Rassismus im engeren Sinne als Erbe. Mit den historischen Gegebenheiten werden rassistische
Benennungspraxen in Verbindung gesetzt und entlarvt, so dass die Entstehung bzw. der
Grundgedanke der Sprachpraxen aufgegriffen wird. Zur Bewusstseinsschärfung der
Leser_innen wurden in diesem Werk verschiedene Textformen verwendet wie wissenschaftliche
Abhandlungen, Essays, Interviews, Gedichte und satirische Texte. Methodisch werden
Abkürzungen, Anführungszeichen, Kursiv- und Großschreibung im Text angewandt. Dies
ermöglicht rassistische Wörter nur einmal als Schlagwort in einfachen Anführungszeichen
anzugeben und ansonsten abgekürzt oder umgeschrieben zu werden. Die macht, die kritische
Distanzierung zu den rassistischen Wörtern optisch wie inhaltlich sichtbar. Das Wort Weiß wird
stets kursiv hervorgehoben um zu verdeutlichen, wie das Weißsein für die Mehrheit der
Deutschen und der Europäer_innen die ,Normalität` darstellt. Diese Schreibweise kann für die
weißen Leser_innen zunächst überflüssig oder gar irritierend erscheinen. Sie ist jedoch äußerst
wirksam um das Bewusstsein für die Eigenwahrnehmung zu schärfen und deren
Selbstverständlichkeit in Frage zu stellen. Schließlich ist in öffentlichen Diskursen nicht die
Rede von weißen Täter_innen oder den weißen Mitmenschen, während bei People of Color
immer wieder muslimische Täter_innen, Menschen mit Migrationshintergrund, sowie
südländisches Aussehen ­ also auch die Farbe der Haut stets mitgenannt wird (vgl. Arndt,
Ofuatey-Alazard 2011, S. 16-17). In diesem Kontext erklärt das Werk, dass es bei der
Benennungspraxis Weiß nicht um die Hauptfarbe, aber um die sich als Norm verstehende
privilegierte Position handelt.
Das Nachschlagwerk schärft also den Blick der Leser_innen über Ausdrucksweisen, die
rassistische und diskriminierende Effekte und Wirkweisen reproduzieren. Es fördert und fordert
einen bewussteren Umgang mit Sprache und ist deshalb für alle Menschen, Diskriminierende
sowie Diskriminierte, bildend und stärkend (vgl. Arndt, Ofuatey-Alazard 2011).
Schlussfolgernd darauf ist diese Lektüre ein Wissensarchiv zum Empowerment von People of
Color. Dies können es zur Bündispflege der ,,entfernten Verbindungen" nutzen, und um gegen
Hate Speech mit der Form des Excitable Speech zu agieren. Für die weiße deutsche
Mehrheitsgesellschaft ist es eine exzellente Heranführung und Hervorhebung, um die rassistisch
ideologische und sprachliche Erbschaft zu verstehen.
,,Da Wissen und Wörter von Menschen ge-macht sind, können sie auch
ent-macht-et werden" (ebd., S. 14).

25
5
Schlussbetrachtung
Wie die oben ausgeführte Analyse mit den vier Beispielen Nafri, Chebli, Flüchtling,
Gastarbeiter zeigt, dienen solche Diskurse ausschließlich zur Ausgrenzung. Die zugeschriebene
Religion, wie die Darstellung in öffentlich-politische Diskurse benannt wird, dient als
Legitimationslegende. Im Grunde wird das Muslim-Sein mit Ethnizität und Migration
verknüpft. Somit ist die Abstammung der eigentliche Grund für die Ablehnung der
besprochenen Menschen.
,,[...] daß ein biologischer oder genetischer Naturalismus keineswegs den einzigen möglichen
Modus einer Naturalisierung menschlicher Verhaltensweisen und Gesellschaftlichkeit darstellt
[...] kann auch die Kultur durchaus als eine solche Natur fungieren, ganz besonders als eine Art
und Weise, Individuen und Gruppen a priori in eine Ursprungsgeschichte, eine Genealogie
einzuschließen, in eine unveränderliches und unberührbares Bestimmtsein durch den Ursprung"
(Éthienne Balibar 1990, S. 29f).
Ein Grund dieser Naturalisierung von kultureller Zugehörigkeit ist, dass das Individuum
jederzeit auf seine Gruppenzugehörigkeit zurückgeworfen werden kann. So sind letztendlich
auch Menschen, die eine Distanz zu den zugeschriebenen kulturellen Praktiken ihrer
Herkunftsgruppe wahren, nie ganz frei von dem Verdacht eben doch genauso diesen
Zuschreibungen zu entsprechen. Demnach behält sich die weiße deutsche Mehrheitsgesellschaft
eine Garantie, wann immer soziale Probleme entstehen, eine Selektion durchführen zu dürfen
und diese sozialen Phänomene mit der betroffenen Menschengruppe begründen. So werden aber
die eigentlichen Ursachen der Problematiken verschleiert und in der Konsequenz auch keine
Lösungen gefunden. Denn die angebliche Angst vor dem Islam ist eine ideologische Reaktion
auf die Angst vor dem sozialen Abstieg. Um diesen vermeintlichen sozialen Abstieg zu
verhindern, sollen bitte die dafür verantwortlich gemachten und von der Gemeinschaft
ausgeschlossenen Menschen gehen. Denn ,das Boot ist voll`.
Die hier problematisierten rassistischen Sprachpraxen sind die historischen Folgen des
Rassismus. Die Betroffenen sollen ihren zugewiesenen Platz und Wert kennen und sich auch
dementsprechend fühlen. Wie in der Analyse deutlich gemacht ist das Ziel dieser Sprachpraxen
die soziale Unterwerfung der minorisierten Menschen. Aufgrund dieser Haltung werden von
Generation zur Generation Prägungen weitergegeben, wenn Menschen tagtäglich in öffentlichen
Räumen sowie von Medienmachern diese Haltungen vermittelt bekommen, wie die Redaktion
des ARD-Magazins ,Monitor` mit einer Analyse über die Inhalte allgegenwärtiger Talk-Shows
feststellten. Die Journalist_innen werteten 141 Sendungen im ersten und zweiten Fernsehsender
des vergangenen Jahres aus von ,Anne Will` bis ,Maybrit Illner`. Das Ergebnis: 40 Mal ging es
um Flüchtlinge und Flüchtlingspolitik, 15 Mal um den Islam in Verbindung mit Gewalt und
Terrorismus und 21 Mal um Populismus, vor allem von rechts (vgl. Abu Bakr Rieger Mai 2017,
S. 3). Hier werden also Diskurse produziert bzw. aufrechterhalten, basierend auf Gesetzen der
Einschaltquoten und der Psychologie der Mobilisierung durch Angst - insbesondere der Angst
vor dem Untergang der Demokratie durch den inneren Feind. Die dort verwendeten
Benennungspraxen geht in eine negative Deutung und erhält erstrecht die verletzende
diskriminierte Form, dass beweist wieder, dass Rassismus sich in ein Deutungssystem
verwandelt und vorerst Rassismus bekämpft werden muss. Durch diese Erkenntnis erschließt
sich warum rassistische Sprache immer kontextualisiert wird. Erst aus diesem Kontext her
betrachtet eine Umwandlung durchgeführt wird. Schlussfolgernd darauf, um aus diesen

26
negativen Deutungen rauszukommen, entstehen Benennungspraxen die zur Sichtbarkeit dieser
Ungleichbehandlung zeigen soll, um damit den Bewusstsein der negative Stereotype zu erregen-
Excitable Speech. Erregbare Rede ist hochgradig wichtig in der Rassismusforschung, erstrecht
für Jugendliche of Color, die sich in einer ,,Schuldschamspirale"
6
(vgl. enel, 2015) befinden,
denen jegliche Taten auf ihre Abstammung zurückgeführt wird. Nur Empowerment ­
Selbststärkung ­ kann People of Color, Jugendliche of Color, Student_innen of Color, Queers of
Color, Women of Color, sowie Muslims of Color vor einer konstruierten Selbstreduzierung
schützen.
Selbst die Soziale Arbeit reproduziert Rassismus mit irreführenden Einrichtungen, die sich als
kultursensibel betiteln. Mit Kultursensibilität ist ausschließliche Sensibilisierung zu der
jeweiligen Kultur gemeint. Den vielen ineinander verflochtenen Kulturen können diese
Einrichtungen jedoch nicht gerecht werden. So bleiben einige Menschen weiterhin
ausgeschlossen, die sich zu den gemeinten Kulturen nicht verbunden fühlen. Es bedarf also
dringend an rassismuskritischen Einrichtungen, die transkulturell arbeiten.
Sozialarbeiter_innen die in ihren Einrichtungen rassismuskritisch auf Geschehnisse schauen, die
Abläufe und Routinen mit einer eigenen Rassismusreflexion betrachten. Die aufgrund dessen
ohne Tabus Strukturen kritisieren. Eine Sensibilisierung zum Thema Rassismus ist der Beginn
zur Verbesserung der Ungleichbehandlung. Somit können endlich auch soziale Phänome
behoben werden, weil sie beim Namen benannt werden wie beispielsweise Altersarmut,
Wohnungslosigkeit, Arbeitslosigkeit, Obdachlosigkeit, schlechte Bildungschancen, zwanghafte
Prostitution etc. - anstatt über Burkaverbote zu sprechen. Rassismuskritische Abläufe
formulieren Fragen entsprechend um, wie zum Beispiel: Wieso wird über ein Burkaverbot
diskutiert, wenn es in Deutschland kaum Burka tragende Frauen gibt? Mit Bezug auf Foucault
kann hier der Diskurs auseinandergenommen werden, um die angebliche Wichtigkeit zu
dekonstruieren und zu den tatsächlichen wichtigen Fragen und Anliegen zu kommen, wie
beispielsweise die bundesweite immer prekärer werdende Wohnsituation bis hin zur
Wohnungslosigkeit insbesondere in Berlin.
6
,,Schuld-/Schamspirale hängt damit zusammen, dass man sich mit dem Bösen identifiziert." (enel
2015) Quelle: Eigene Notizen vom Sommersemester 2015, Seminar Rassismus und Migration präsentiert
von Müjgan enel am 04.06.2015.

27
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letzt: 23.05.2017
Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Die gesamtgesellschaftliche Relevanz des antimuslimischen Rassismus in Deutschland
Untertitel
Die Darstellung der Islamfeindlichkeit im öffentlich-polischen Diskurs
Hochschule
Alice-Salomon Hochschule Berlin
Note
1,3
Autor
Jahr
2017
Seiten
31
Katalognummer
V388010
ISBN (eBook)
9783668619777
ISBN (Buch)
9783668619784
Dateigröße
674 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
relevanz, rassismus, deutschland, darstellung, islamfeindlichkeit, diskurs, Antimuslimischer Rassismus, Rassismus in der Sprache, Widerstandsformen, soziale Ungleichheit, Rassistische Benennungspraxen, minorisierte Menschen, marginalisierte Menschen, Flüchtling, Gastarbeiter, Kölner Silvesternacht, Islamophobie, Ausländerkriminalität, People of Color, Intersektionaler Ansatz, Nafri, Ethnizität, Migration, Kultur, Hate Speech, Naturalisierung, Homogenisierung, Polarisierung, Dichotomisierung, Orientalismus, Westen, Wir, Ihr, Mehrheitsgesellschaft, Ausländer, Feindlichkeit, Kolonialgeschichte, Homophobie, Diskriminierung, Muslim, Christen, Juden
Arbeit zitieren
Sevinç Kuzuoğlu (Autor:in), 2017, Die gesamtgesellschaftliche Relevanz des antimuslimischen Rassismus in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/388010

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Titel: Die gesamtgesellschaftliche Relevanz des antimuslimischen Rassismus in Deutschland



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