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Frühe Hilfen. Echte Hilfe oder nur ein weiteres Kontrollorgan gegen Kindeswohlgefährdung?

Title: Frühe Hilfen. Echte Hilfe oder nur ein weiteres Kontrollorgan gegen Kindeswohlgefährdung?

Term Paper , 2015 , 17 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: Alexander Dörnbrack (Author)

Social Work
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Die hier aufgeworfene Fragestellung befasst sich mit einem der brisantesten Handlungsfelder im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Im Rahmen meiner Studien für diese Arbeit bin ich zu dem Schluss gekommen, dass sowohl die Intention und Konzeption, welche den Frühen Hilfen zugrunde liegen, als auch die gesetzlichen Veränderungen durch das BKiSchG dafür geeignet sind, Fälle von Kindeswohlgefährdung in einem frühen Stadium zu erkennen, und diese ebenso die Möglichkeit bieten, einer Kindeswohlgefährdung aktiv entgegenwirken zu können. Durch das BKiSchG wird in Form der Frühen Hilfen ein präventives und niedrigschwelliges Angebot im Katalog der Kinder- & Jugendhilfe installiert, welches darauf ausgerichtet ist, Fehlentwicklung innerhalb Familiensystemen im Sinne der Kinder frühzeitig und direkt entgegenzuwirken, um so langwierige wie kostenintensive Interventionen zu einem späteren Zeitpunkt zu vermeiden.

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Inhaltsverzeichnis

1. Zusammenfassung der Ergebnisse

2. Begriffsklärung

2.1 Kindeswohlgefährdung

2.2 Frühe Hilfen

3. Gesetzliche Rahmenbedingungen

3.1 Entstehungshintergrund des BKiSchG

3.2 Rolle der Frühen Hilfen nach dem BKISCHG

3.3 Überblick über die Strukturen und Akteure in den Frühen Hilfen

3.4 Netzwerkstrukturen der Frühen Hilfen durch die Bundesinitiative Frühe Hilfen/Familienhebammen

4. Wirkung der Frühen Hilfen

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht, ob die durch das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) initiierte Stärkung der Frühen Hilfen ein geeignetes Instrument für das Jugendamt darstellt, um Kindeswohlgefährdungen bei Kleinkindern erfolgreich zu prävenieren.

  • Analyse der gesetzlichen Grundlagen durch das BKiSchG und das KKG.
  • Untersuchung der Rolle und Kooperation verschiedener Akteure im Netzwerk der Frühen Hilfen.
  • Bewertung der strukturellen Herausforderungen bei der Finanzierung und Umsetzung.
  • Diskussion der Auswirkungen auf das Berufsgeheimnis und die interdisziplinäre Zusammenarbeit.
  • Evaluation der präventiven Wirkung und Effektivität von Frühen Hilfen.

Auszug aus dem Buch

3.3 Überblick über die Strukturen und Akteure in den Frühen Hilfen

Wie bereits aus dem vorhergehenden Punkt ersichtlich ist, sind in den Frühen Hilfen verschiedene Leistungserbringer tätig, welche sich sowohl von ihren Wirkungsbereichen, als auch von ihren Funktionen signifikant unterscheiden. Im nun folgenden Punkt sollen verschiedene Akteure innerhalb der Frühen Hilfen benannt sowie deren Wirkungsbereich und Bedeutung im Kooperationsnetzwerk beleuchtet werden.

Die zentralen Akteure sind alle Personen und Institutionen, welche mit (werdenden) Familien und Kindern in einem intensiveren Kontakt stehen (vgl. Buschhorn 2012, S. 189). An erster Stelle ist das Jugendamt zu nennen, welches die Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren übernimmt. Waren in der Vergangenheit noch Jugendamt und Gesundheitsamt in der gemeinsamen Steuerungsverantwortung bzgl. des Auf- und Ausbaus Früher Hilfen, so wurde das Jugendamt spätestens 2012 mit der Einführung des BKiSchG durch den § 3 Abs.3 KKG zur maßgeblichen kommunalen Steuerungs- bzw. Koordinationsinstanz für Frühe Hilfen (vgl. Sann/Küster 2014, S.37f.).

Das Jugendamt repräsentiert die „Öffentliche Jugendhilfe“, welche in einer gesetzlichen Gewährleistungspflicht für Hilfen steht, die Familien angeboten werden müssen, wenn durch die Erziehung durch die Eltern das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen nicht gesichert oder sogar gefährdet ist. Dementsprechend ist es eine der hervorgehobenen Aufgaben des Jugendamtes, Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen und Kinder vor Gefahren zu schützen, wobei letzteres die hoheitliche Aufgabe der Inobhutnahme miteinbezieht (vgl. Schone 2012, S. 53). Im Zuge dessen ist das Jugendamt verpflichtet, in seinem Zuständigkeitsbereich alle im Gesetz festgelegten, erforderlichen und geeigneten Angebote der Kinder- & Jugendhilfe (z.B. in Form von Frühen Hilfen) rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung zu stellen. Für die Bewilligung und Gewährleistungen der konkreten Hilfsleistungen für die betroffenen Familien ist der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) zuständig, welcher eine eigene Organisationseinheit innerhalb des Jugendamtes darstellt. Dieser ist damit die zentrale Instanz für kommunale Dienstleistungen, da sich bei ihm zu einem erheblichen Teil die Entscheidungskompetenzen für die Hilfegewährung und Hilfeentwicklung bündeln (vgl. Schone 2012, S.54f.). Dies vollzieht sich in der Praxis, indem der ASD-Mitarbeiter basierend auf seinem möglichst umfassenden Kenntnisstand, die für die Familie bzw. das Kind geeignete Hilfe aus den lokalen Angeboten der „Freien Träger“ auswählt.

Zusammenfassung der Kapitel

Zusammenfassung der Ergebnisse: Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass das BKiSchG eine geeignete konzeptionelle Basis für die Prävention bietet, jedoch in der praktischen Umsetzung und Finanzierung deutliche Defizite aufweist.

Begriffsklärung: Dieses Kapitel definiert die juristischen und pädagogischen Kernbegriffe der Kindeswohlgefährdung sowie die Zielsetzung und Struktur der Frühen Hilfen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen: Hier werden die Entstehung des BKiSchG, die daraus resultierenden Aufgaben für das Jugendamt sowie die Rolle der verschiedenen Akteure und Netzwerkstrukturen detailliert erläutert.

Wirkung der Frühen Hilfen: Das Kapitel evaluiert die Wirksamkeit der Frühen Hilfen und betont deren Bedeutung als nachhaltiges Instrument zur Früherkennung, trotz aktuell begrenzter empirischer Wirkungsforschung.

Schlüsselwörter

Frühe Hilfen, BKiSchG, Kindeswohlgefährdung, Kinderschutz, Jugendamt, KKG, Familienhebammen, Prävention, Netzwerkarbeit, Sozialpädagogische Familienhilfe, Gesundheitswesen, Interdisziplinäre Zusammenarbeit, Elternkompetenz, Kindeswohl, Beratungsangebote.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht die Effektivität und die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Frühen Hilfen als Präventionsinstrument gegen Kindeswohlgefährdung innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Zentrale Themen sind die gesetzlichen Neuerungen durch das BKiSchG, die Rolle des Jugendamtes als Koordinationsstelle sowie die Kooperation verschiedener Akteure wie Familienhebammen und Ärzte.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die Beantwortung der Frage, ob die Stärkung der Frühen Hilfen durch das BKiSchG ein geeigneter Schritt für Jugendämter ist, um Kindeswohlgefährdungen bei Kleinkindern erfolgreich zu verhindern.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Es handelt sich um eine fachwissenschaftliche Expertise, die auf der Analyse von Gesetzestexten (BKiSchG, KKG), Fachliteratur und vorliegenden Studien zur Wirksamkeit von Frühen Hilfen basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die rechtlichen Grundlagen, die Rollenverteilung der beteiligten Akteure im Netzwerk sowie die strukturellen und finanziellen Herausforderungen bei der Umsetzung der Maßnahmen.

Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?

Wichtige Begriffe sind Frühe Hilfen, Kindeswohlgefährdung, BKiSchG, Jugendamt, Netzwerkarbeit und Prävention.

Welche Problematik sieht der Autor bei der Einbindung von Ärzten?

Der Autor weist darauf hin, dass Ärzte aufgrund mangelnder Refinanzierung des Zeitaufwands bei der Aufhebung der Schweigepflicht oft ein geringes Eigeninteresse an der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt zeigen.

Wie bewertet die Arbeit die Rolle der Familienhebammen?

Familienhebammen werden als entscheidendes Bindeglied zwischen Gesundheitssystem und Jugendhilfe gelobt, wobei jedoch kritisiert wird, dass ihre Finanzierung durch das Jugendamt statt über die Krankenkassen das Vertrauensverhältnis zu den Familien belasten könnte.

Warum ist die Finanzierung nach der Bundesinitiative ein kritisches Thema?

Die Arbeit warnt, dass nach dem Auslaufen der Bundesinitiative die Finanzierung durch kommunale Fonds unsicher ist, was zum Abbruch wertvoller Netzwerkstrukturen und zu einem Stillstand in der Qualität der Frühen Hilfen führen könnte.

Inwiefern ist das Jugendamt nun stärker in der Pflicht?

Das Jugendamt ist durch das BKiSchG als zentrale Steuerungs- und Koordinationsinstanz für Frühe Hilfen festgelegt, die für den Aufbau und Erhalt der notwendigen Netzwerkstrukturen in seiner Kommune verantwortlich ist.

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Details

Title
Frühe Hilfen. Echte Hilfe oder nur ein weiteres Kontrollorgan gegen Kindeswohlgefährdung?
College
Fachhochschule Koblenz - Standort RheinAhrCampus Remagen
Grade
1,7
Author
Alexander Dörnbrack (Author)
Publication Year
2015
Pages
17
Catalog Number
V388206
ISBN (eBook)
9783668623644
ISBN (Book)
9783668623651
Language
German
Tags
Frühe Hilfen Kindeswohlgefährdung Bundeskinderschutzgesetz BKISCHG
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Alexander Dörnbrack (Author), 2015, Frühe Hilfen. Echte Hilfe oder nur ein weiteres Kontrollorgan gegen Kindeswohlgefährdung?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/388206
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