Welche wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen hatte die Flüchtlingskrise für Europa?

Eine kritische Analyse des Gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS)


Thèse de Bachelor, 2017

83 Pages, Note: 2.0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlegende Begriffe
2.1 Flüchtlingsbegriff
2.2 Aufenthaltserlaubnis aus Humanitären Gründen
2.3 Asyl
2.4 Drittstaat und sicherer Drittstaat
2.5 Ratifizierung

3 Flüchtlingskrise
3.1 Ablauf der Flüchtlingskrise
3.2 Europäische Fluchtbekämpfungsmaßnahmen
3.3 Asylentscheidungen in der EU
3.4 Der wirtschaftliche Effekt der Flüchtlingskrise

4 Internationales Flüchtlingsrecht
4.1 Die Genfer Flüchtlingskonvention
4.2 Weitere Rechtsakte des Flüchtlingsvölkerrechts
4.3 Flüchtlingsschutz im Recht der EU
4.4 Europäisches Flüchtlingsrecht
4.5 Gemeinsames Europäisches Asylsystem
4.6 Dublin-Krise
4.7 Entscheidungen über Asylanträge
4.8 Schwächen der EU-Asylpolitik und praktische Hinweise

5 Untersuchung der Qualifikationsrichtlinie
5.1 Regelungen in Art. 20 RL 2011/95/EU
5.2 Ergebnis
5.3 Reform der Qualifikationsrichtlinie

6 Fazit und Ausblick
6.1 Kritische Würdigung

Anhang A

Anhang B

Quellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Der Schengen-Raum

Abbildung 2 Asylbewerber, denen in der EU ein Schutzstatus zuerkannt wurde, nach Staatsangehörigkeit

Abbildung 3 Die Flüchtlingszahlen in und um Europa

Abbildung 4 Asylanträge in ausgewählten Ländern nach Staatsangehörigkeit und Alter

Abbildung 5 Mitgliedstaaten Unterstützung bei der Notfallverteilung

Abbildung 6 Positive Entscheidungen über Asylanträge im Jahr 2016

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Art des internationalen Schutzes, der pro Hauptherkunftsland gewährt wird

Tabelle 2: Entscheidungen und Entscheidungsquoten seit 2008 in Jahreszeiträumen

Tabelle 3: Gültigkeit der Aufenthaltstitel in Jahren

Tabelle 4: Minimum erforderliche Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung in Jahren

Tabelle 5: Erlaubter Aufenthalt in den Aufnahmezentren

1 Einleitung

Weltweit ist Ende 2016 von etwa 65,6 Millionen Menschen die Rede, die vor Krieg, Konflikten und Verfolgung fliehen, die Zahl ist mit 22,5 Millionen höher als jemals zuvor.[1] Seit spätestens Sommer 2015 ist die Flüchtlingskrise in Europa in aller Munde, der Ausbruch des Bürgerkriegs in Syrien hat 2015 rund 1,3 Millionen Menschen dazu bewegt in Europa Schutz zu suchen. Dieser Bruchteil von den weltweit flüchtenden Menschen, sorgt für die größte humanitäre Herausforderung der europäischen Union.

Binnen- und Fluchtmigration prägen seit Jahrhunderten die Geschichte Europas. Die Notwendigkeit, politisch Verfolgten Flüchtlingen rechtlichen Schutz zu gewähren wurde schon im Zuge des zweiten Weltkrieges festgestellt. Mit der Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951 wurde diese Feststellung in die Tat umgesetzt. Inzwischen haben sich 147 Staaten weltweit durch die Genfer Flüchtlingskonvention, darunter auch Deutschland, international zur Gewährung von Asyl verpflichtet.[2] In Europa wurden auch aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen Forderungen nach einer Harmonisierung des Asylrechts gestellt. Mit dem Schengener Abkommen und dem Dublin Abkommen wurden die ersten Schritte gemacht. Mit dem Ziel „ immer enger“ zu werden, gestaltete die europäische Union 1999 das „Gemeinsame europäische Asylsystem“. Das GEAS hat das Ziel wesentliche Unterschiede bei der Behandlung von Asylbewerbern innerhalb der EU zu beseitigen, damit die Mitgliedstaaten nicht zu ungleichmäßig belastet werden.[3]

Im Zuge der Flüchtlingskrise wurden die für die EU wichtigen Vereinbarungen, wie das Schengen-Abkommen und Dublin-Abkommen verletzt. Das GEAS und sein Ziel, wurden oft in Frage gestellt. Seit der jüngsten Flüchtlingskrise schwankt auch die Haltung der einzelnen Mitgliedstaaten gegenüber der Aufnahme von Asylsuchenden stark zwischen offenen Grenzen und Abschottung. Deutschland gilt seit Anfang der Krise zu den wichtigsten Aufnahmeländern.

Die vorliegende Arbeit, soll die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen für Europa, die die Flüchtlingskrise mit sich gebracht hat durchleuchten. Aufgrund der Neuheit dieser Problematik, werden die wirtschaftlichen Folgen überwiegend mit Prognosen untersucht. Ziel ist es zu untersuchen, inwieweit das GEAS als Antwort auf die Flüchtlingsproblematik dienen konnte. Der Schwerpunkt wird dabei auf die Anerkennungs- und Qualifikationsrichtlinie gesetzt, die ist im GEAS verankert und gilt als das Kern der europäischen Flüchtlingspolitik. Diese Richtlinie hat die Besonderheit, dass sie über dem Flüchtlingsbegriff des GFK, noch den „subsidiären Schutzstatus“ enthaltet. Diese beiden Schutzarten sollen jedoch wesentlich gleichbehandelt werden und somit soll in den Mitgliedstaaten die Sekundärmigration eingedämmt werden.[4] Welchen Beitrag die Richtlinie der Flüchtlingsproblematik geleistet hat, wird in dieser Arbeit mit der Forschungsfrage aufgegriffen:

„Hat die Qualifikationsrichtlinie ihr Ziel der Gleichbehandlung der beiden Schutzgruppen erreicht, und welche Folgen bringt die Richtlinie mit sich?“

Zu allererst wird nach der Einleitung in Kapitel 2 ein Überblick über die wesentlichen Begrifflichkeiten gegeben. Darauf folgend wird im dritten Kapitel auf die Entwicklung der Flüchtlingskrise eingegangen. Hierauf aufbauend werden die Fluchtursachen und die wichtigsten Herkunftsländer vorgestellt. Mithin werden die Fluchtbekämpfungsmaßnahmen und die Kosten dafür dargestellt. Anschließend werden die wirtschaftlichen Folgen der Flüchtlingskrise vorgestellt.

Im vierten Kapitel werden auf die wichtigsten Grundlagen des Flüchtlingsrechts eingegangen, darauf basierend wird auf das europäische Flüchtlingsrecht Bezug genommen. Anschließend wird das „Gemeinsame europäische Asylsystem“ vorgestellt und der Schwerpunkt der Arbeit „Die Anerkennungs-und Qualifikationsrichtlinie“ näher beleuchtet. Anschließend werden die Schwächen des europäischen Asylsystems kurz angesprochen und praktische Hinweise gegeben.

Der Hauptteil der Thesis befasst sich damit, die Umsetzung der Anerkennungs- und Qualifikationsrichtlinie in den europäischen Mitgliedstaaten zu Vergleichen. Dies dient dem Zweck, zu beantworten inwiefern die Richtlinie ihr Ziel erreichen konnte, daraus werden anschließend die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen festgestellt. Im sechsten Kapitel folgt ein Fazit, in dem die Arbeit zusammengefasst, die Forschungsfrage beantwortet und Lösungen vorgeschlagen werden. Zum Schluss folgt eine kritische Würdigung.

2 Grundlegende Begriffe

Bevor im Einzelnen auf die Thematik der Arbeit eingegangen wird, soll begriffliche Klarheit geschaffen werden, die für das Verständnis der vorliegenden Arbeit notwendig ist. Dabei geht es weniger um sprachliche Präzision, als um eine eindeutige Erfassung verschiedener Personengruppen. Das ist von Bedeutung, weil die Rechte dieser Personengruppen unterschiedlich sind. Grundsätzlich werden zwei Gründe unterschieden, auf denen die Gewährung von Schutz für Ausländer beruhen kann: erstens die Flüchtlingseigenschaft und zweitens der „subsidiäre Schutz“[5]. Die Flüchtlingseigenschaft deckt sich weitgehend mit dem des Asylberechtigten, daher werden im Folgenden Asyl und der Asylberechtigte detailliert definiert. Weiterhin ist auch von einem Schutz aus humanitären Gründen zu sprechen, dieser wird national geregelt. Daneben werden noch kurz die Begrifflichkeiten „Ratifizierung“, „Drittstaat“ und „sicherer Drittstaat“ erläutert.

2.1 Flüchtlingsbegriff

Flüchtling im Sinne der GFK ist nach Art. 1 A Nr. 2 der Konvention eine Person, die

" [...] aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will [...] "[6].

2.2 Aufenthaltserlaubnis aus Humanitären Gründen

Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wird auf der Grundlage des nationalen Rechts vergeben, im Gegensatz zu den oben genannten Schutzgründen. Diese schließt Personen ein, die nicht für internationalen Schutz in Betracht kommen, aber allein aufgrund von Verpflichtungen, die allen Mitgliedstaaten nach Maßgabe internationaler Flüchtlings- oder Menschenrechtsinstrumentarien bzw. der sich aus diesen Instrumentarien ergebenden Grundsätze obliegen, vor Abschiebung geschützt sind. Das können zum Beispiel gesundheitliche Gründe, aber auch besondere familiäre Verhältnisse sein.[7]

2.3 Asyl

Dieser Begriff entstammt dem griechischen „Asylos“ und heißt Zufluchtsort bzw. Heim oder Unterkunft. Erst im Grundgesetz gewann der Begriff die Bedeutung von staatlichem Schutz für Ausländer, die in ihrem Heimatstaat aus politischen oder religiösen Gründen verfolgt werden. [...] Asyl ist also kein Ort mehr, sondern ein rechtlicher Status.[8] In Art. 33 Abs. 1 GFK manifestiert sich dieser Schutz in dem sogenannten „Non-Refoulement“ Grundsatz, der besagt:

„Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit. seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.“[9]

In Deutschland sind nach § 16a GG Asylberechtigte, die durch einen Anerkennungsverfahren den besonderen Schutz als Flüchtling erlangt haben.[10]

Unter einen Asylbewerber ist eine Person zu verstehen, die Zuflucht in einem fremden Land sucht, um politischer oder sonstiger Verfolgung zu entgehen. Die Bewertungsgrundlage für Asylbewerber ist die Genfer Flüchtlingskonvention.[11]

2.4 Drittstaat und sicherer Drittstaat

Drittstaaten sind Staaten, die kein Mitglied der EU sind. Allgemein sind dies Länder, die bei internationalen Verträgen nicht Vertragspartner sind bzw. einer internationaler Organisationen nicht angehören.[12] Nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union "Sichere Drittstaaten" sowie weitere europäische Staaten, in denen die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Menschenrechtskonvention sichergestellt ist. Diese sind Norwegen, die Schweiz und die Türkei[13].

2.5 Ratifizierung

Die Ratifizierung und die Unterzeichnung sind voneinander zu trennen. Ratifizierung bedeutet den Akt, mit dem ein Staat sich endgültig und verbindlich bereit erklärt, sich an einen Vertrag halten zu wollen. Der Vertragsstaat muss von dem Zeitpunkt der Ratifizierung an die Vertragsbestimmungen beachten und umsetzen.[14] Staaten als Vertragspartner erklären sich mit der Unterzeichnung der Menschenrechtsverträge lediglich inhaltlich für einig. Zur völkerrechtlichen Verbindlichkeit führt die Unterzeichnung jedoch nicht. Zur völkerrechtlichen Verbindlichkeit führt erst die darauffolgende Ratifizierung. Die Ratifizierung erfolgt in der Regel durch das Staatsoberhaupt (in Deutschland Bundespräsident).[15]

3 Flüchtlingskrise

Die Migration nach Europa ist nicht neu, seit Jahren versuchen afrikanische Migranten über Marokko nach Spanien oder vom Senegal aus auf die Kanarischen Inseln zu gelangen. Menschen, die über Italien, Griechenland und Bulgarien in den Norden Europas gelangen wollen, nutzen seit Jahren Libyen, die Türkei und Ägypten als Chance. Doch eine Flüchtlingsbewegung wie, die im Jahr 2015 gab es seit dem zweiten Weltkrieg nicht mehr. Die EU gibt Millionen aus, um die Flüchtlingskrise so gut es geht in den Griff zu bekommen.[16] Demzufolge wird ein Überblick über den Ablauf der Flüchtlingskrise gegeben, darauf aufbauend werden die Maßnahmen zur Bewältigung der Krise und die Beschlüsse der Mitgliedstaaten näher beleuchtet.

3.1 Ablauf der Flüchtlingskrise

Im Oktober 2013 starben 365 Flüchtlinge vor der sizilianischen Insel Lampedusa in einem aus Libyen kommenden Fischerboot. Von 2011 an wurden Tausende nordafrikanische Flüchtlinge durch die Staatsstreiche in Tunesien und Libyen nach Italien gedrängt. Demzufolge verlangte Italien eine Europäisierung der Flüchtlingspolitik. Zu diesem Zeitpunkt wurde die humanitäre Katastrophe nicht als europäisches Problem gesehen, da die mitteleuropäischen Staaten nicht wie heute von der Flüchtlingswelle betroffen waren. Doch stattdessen wurden die Flüchtlinge, die in den Norden zogen, über die „Dublin Regelung“ wieder in das „Einreiseland“ zurückgeschickt. Hinzu kam noch, dass Dänemark entgegen dem „Schengener-Abkommen“ Kontrollen an der deutsch-dänischen Grenze einführte. Von einer Europäisierung der Flüchtlingspolitik war nichts zu sehen. Das änderte sich, als im Jahr 2015 mehr als eine Millionen Flüchtlinge und Wirtschaftsmigranten über das Mittelmeer nach Europa kamen; so viele wie noch nie zuvor.[17] Bei der Bootsüberfahrt starben 3735 Menschen (seit dem Jahr 2000 sind schon über 30.000 Flüchtlinge im Mittelmeer ertrunken[18] ). Ungefähr 850 000 Flüchtlinge landeten in Griechenland und ca.155.000 in Italien[19] Die Flüchtlinge, die in Griechenland landeten, machten 80 Prozent der Menschen aus, die 2015 „irregulär“ in Europa ankamen.[20] (90% der Flüchtlinge sind nicht über legalem Weg nach Europa gekommen, sie werden als „irreguläre“ Migranten bezeichnet und haben bei ihren Grenzüberquerungen organisierte kriminelle Gruppen und Menschenschleuser bezahlt[21] ).

Der Syrienkonflikt und die Eskalation im Irak sind die wichtigsten Ursachen für die Flüchtlingswelle. Die gleichzeitigen Flüchtlingsbewegungen aus Afghanistan und Pakistan und die aus Afrika sorgten für die sogenannte Flüchtlingskrise und führten zum Zusammenbrechen des Schengensystems.[22] Außerdem verschlechterte sich die Lage der Flüchtlinge in der Türkei und in Libanon, die die meisten Flüchtlinge aufnahmen. Libanon führte 2015 die Visumspflicht ein, da das Land seine Kapazitäten als erschöpft ansah. Alle Faktoren gemeinsam mündeten in eine Massenflucht nach Europa. Für Griechenland und Italien, in denen der überwiegende Teil der Flüchtlinge zuerst ankommt, sind die Folgen der Flüchtlingskrise auffallend, die Belastung der Ressourcen dieser Länder sind enorm.[23] Viele der Flüchtlinge wollten letztlich nicht in diesen Ländern bleiben, ihr Ziel waren andere EU-Staaten wie Deutschland und Schweden, die eine wachsende Wirtschaft haben und wo das Sozialsystem gut funktioniert.[24]

Im August 2015 hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière mit 800.000 Flüchtlingen in Deutschland gerechnet. Die Zahl betrug bis zum Jahresende eine Million.[25] Die Asylanträge waren zugleich ungleich verteilt, 2015 entfielen 75% aller Asylanträge auf nur fünf Mitgliedstaaten: Deutschland, Ungarn, Schweden, Österreich und Italien.[26]

Durch die Lage in Griechenland etablierte sich eine neue Route über die Nicht-EU-Staaten Mazedonien und Serbien nach Ungarn. Die nationalistische ungarische Regierung unter Viktor Orbàn reagierte scharf und verkündete den Bau eines Grenzzaunes zu Serbien, aber ließ weiterhin den unbeobachteten Transit nach Österreich und damit nach Deutschland und Skandinavien zu.[27]

Als Ende August 2015 in Österreich ein Lastwagen mit 71 erstickten Flüchtlingen gefunden wurde, begann die österreichische Polizei die Grenze zu Ungarn scharf zu kontrollieren. Ungarn wurde zur Sackgasse für die Flüchtlinge. Am Budapester Ostbahnhof (Keleti pàlyaudvar) sammelten sich Tausende von Flüchtlingen.[28] Am 4. September 2015 kam die Weisung von Angela Merkel, die vor der ungarischen Grenze gestrandeten rund 130.000 Flüchtlinge nach Deutschland einreisen zulassen.[29]

Die Route über den Balkan wandelte sich zu einem langersehnten staatlich legitimierten Korridor. Über die nächsten Monate organisierten die beteiligten Staaten einen schnellen Transit der Flüchtlinge von Griechenland nach Deutschland. Doch dieser „Korridor“ wurde nicht institutionalisiert. Im Februar 2016 wurde der Zugang an dem griechisch-mazedonischen Grenzdorf Idomeni geschlossen. 10.000 Flüchtlinge, die in Idomeni ausharrten, wurden in griechischen Flüchtlingslagern untergebracht.[30]

In einem großen Teil der EU (dem Schengen-Raum) können sich Personen ohne Grenzkontrollen frei bewegen. Aufgrund der Flüchtlingskrise haben einige Mitgliedstaaten wie bereits erwähnt, an ihren Grenzen Kontrollen eingeführt.[31] Die nachfolgende Abbildung soll zur Verdeutlichung des Schengen-Raums dienen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 Der Schengen-Raum[32]

Die Entscheidung der Bundesregierung, die Einreise der Flüchtlinge nach Deutschland zuzulassen, führte zu einem politischen Konflikt innerhalb der EU. Die Frage, in welcher Art die Restabilisierung der Schengener Region sichergestellt werden sollte, stand im Mittelpunkt des Konflikts. Das Ziel der Bundesregierung, insbesondere der Kanzlerin Merkel, und die der Kommission war es eine „europäische Lösung“ zu finden. Doch viele andere Mitgliedstaaten wollten weiterhin, oder sogar vermehrt selbst über ihre Migrations- und Flüchtlingspolitik entscheiden. Die „europäische Lösung“ wurde zunächst in der Wiederherstellung der Integrität des Schengenraumes gesehen. Denn das Ende von Schengen könnte schwere Folgen für den europäischen Binnenmarkt und die EU als Ganzes mit sich bringen.[33]

Die Lösung dieser Flüchtlingskrise begann mit dem sogenannten „Türkei- Deal“, durch die der „irreguläre“ Zustrom der Flüchtlinge gestoppt werden sollte. Die Zahlen der nach Europa Flüchtenden ist nach der Vereinbarung mit der Türkei im Jahr 2016 etwas gesunken. Im Jahr 2015 flohen 1,8 Millionen Menschen nach Europa, im Jahr 2016 waren es „nur“ noch 500.000, was gleichwohl bedeutet, dass immer noch täglich Tausende Menschen sich auf den Weg aus Afrika, Nahost und Asien nach Europa machen.[34] Die Anzahl der Flüchtlinge, die über die Türkei nach Europa kommen, ist in der Folge deutlich zurückgegangen. Während laut UNHCR im Jahr 2015 über 800.000 Flüchtlinge in Griechenland eintrafen, wurden bis zum 31. Oktober 2017 nur noch rund 26.499 Flüchtlinge gezählt.[35]

Die EU hat eine rechtliche und moralische Verpflichtung, Schutzbedürftigen zu helfen, aber nicht jeder, der nach Europa kommt, ist schutzbedürftig. Es gibt Menschen die nach Europa kommen, in der Hoffnung auf besseren Lebensstandard. Diese sogenannten „Wirtschaftsmigranten“ müssen von der Regierung der Mitgliedstaaten in ihr Heimatland zurückgeschickt werden oder in ein anderes sicheres Land, das sie bereits schon durchquert haben. Aber auch die tatsächlich Schutzbedürftigen werden nicht fair in der EU verteilt, weil einige Mitgliedstaaten die Situation der Flüchtlingskrise nicht als ein gesamteuropäisches Problem anerkennen wollen.[36]

3.1.1 Fluchtursachen in den Herkunftsländern

In der Vergangenheit waren hohe Wanderungs- und Flüchtlingszahlen zu beobachtet. Flüchtlinge fliehen aus den verschiedensten Gründen. Dabei spielen besonders die sogenannten „Push-Faktoren“ eine Rolle, diese können sein u.a. Bürgerkriege, politische Verfolgung, Unruhen, Naturkatastrophen, Terror, Armut, Arbeitslosigkeit in ihren Heimatländern und Verfolgung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen oder religiösen Gruppe.[37]

3.1.2 Krieg und Gewalt

Krieg ist die Hauptfluchtursache in den Hauptherkunftsländern der Flüchtlinge, wie Syrien, Irak, Afghanistan und Somalia. Kriege fordern Menschenleben, führen zu Zerstörung von Infrastruktur, Verwüstung der Natur, Vernichtung der Sozialstrukturen, zu Armut und Hunger. So sind Menschen gezwungen, zu fliehen, entweder innerhalb des Herkunftslandes oder über die Grenzen hinaus.[38]

Seit 2011 ist Syrien im Kriegszustand, ein Ende dieses Konflikts ist nicht absehbar. Durch den Mehrfrontenkrieg wurden schon über 50% der Bevölkerung vom Assad-Regime und dem IS in die Flucht getrieben, die meisten von ihnen als Binnenvertriebene im eigenen Land. Die humanitäre Situation hat sich in Laufe der Jahre weiter stark verschlechtert.[39]

Afghanistan war über 30 Jahre lang das Land, aus dem die meisten Flüchtlinge kamen. Der Einmarsch sowjetischer Truppen im Jahre 1980 und der darauffolgende Krieg ließen mehr als die Hälfte der Bevölkerung das Land verlassen. Auch der IS ist im Land präsent. Zurzeit liegt Afghanistan an zweiter Stelle der Herkunftsländer mit den meisten Flüchtlingen, nach Syrien. Der Kampf zwischen Taliban und Regierung zwinget immer mehr Menschen zur Flucht.[40] Im Uno-Bericht zu den "Humanitären Bedürfnissen 2017" ist die Rede von 9,3 Millionen Afghanen in Not - ein Anstieg von 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr.[41]

Auch Irak gehört zu den Ländern, in dem seit vielen Jahren Krieg herrscht und in dem der IS sich besonders weit ausbreiten und quasi-staatliche Strukturen aufbauen konnte. Hinzu kommen noch die Wirtschaftssanktionen der Vereinten Nationen, wodurch mehr als 1,5 Millionen Iraker Opfer von Mangelernährung und unzureichender medizinischer Versorgung wurden. Mehr als 4 Millionen Menschen sind Binnenvertriebene und immer mehr suchen Schutz in anderen Ländern.[42]

Die humanitäre Krise in den afrikanischen Staaten, vor allem in Somalia, Sudan, Kongo, Eritrea und in der Zentralafrikanischen Republik wird von den Vereinten Nationen als die größte und komplexeste weltweit angesehen. Laut den UNHCR Mid-Year-Trends 2015 und des IDMC Global Overview 2015 befanden sich 2015 mehr als ein Viertel der weltweit fast 60 Millionen Geflüchteten in Afrika, das entspricht 15,4 Millionen Flüchtlingen und Binnenflüchtlingen.[43] Die meisten afrikanischen Migranten bewegen sich innerhalb des Kontinents, da ihnen die finanziellen Mittel für eine Flucht nach Europa fehlen. Schwere Menschenrechtsverletzung und Verstöße gegen das Völkerrecht gehören in Afrika zum Alltag, dazu gehören u.a. Folterungen, Tötungen und Vergewaltigungen. Sämtliche Kriege und Kämpfe sind auch mit dem Rohstoffhandel und der Kontrolle über die Bodenschätze verbunden.[44] In den afrikanischen Staaten ist, wie in den anderen Ländern, eine Kombination der Fluchtursachen beobachtbar. Die Menschen fliehen vor dem Krieg, der Gewalt und der damit verbundenen Perspektivlosigkeit und Armut.

3.1.3 Diskriminierung und Verfolgung

Verfolgung und Diskriminierungen zwingen überall auf der Welt Menschen dazu, ihr Zuhause zu verlassen und anderswo Schutz, Freiheit und Gerechtigkeit zu suchen. So werden Menschen z.B. wegen ihrer Religion, ethnischen Zugehörigkeit, politischen Gesinnung oder sexuellen Neigung verfolgt. In 78 Ländern gibt es Gesetze, die einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen gleichgeschlechtlichen Erwachsenen unter Strafe stellen. Eritrea ist das Land in Afrika, aus dem die meisten Flüchtlinge nach Europa kommen. Sie fliehen nicht vor einem Krieg, sondern sie fliehen vor Zwangsarbeit, unbefristetem Militärdienst und willkürlichen Inhaftierungen.[45] Aus den Balkanländern fliehen vor allem Roma, die dort massiv diskriminiert werden. Die Roma stellen die größte ethnische Minderheit in Europa dar und sind auch am stärksten von Rassismus und Diskriminierung betroffen.[46]

3.1.4 Perspektivlosigkeit

Eine große Gruppe von Flüchtlingen und Migranten kommt aus den Balkanländern, vor allem Albanien, Kosovo, Mazedonien und Serbien. Die Wanderung aus den Staaten des Westbalkans hing Anfang 1990 mit dem Bürgerkrieg zusammen, Ende 1990 folgten Fluchtbewegungen aufgrund des Kosovokrieges.[47] Bei der Migrationsbewegung aus diesen Ländern handelt es sich hauptsächlichen um Menschen, die einer aussichtslosen wirtschaftlichen Situation und unberechenbaren politischen Verhältnissen entfliehen wollen. Die schlechte soziale Lage und die hohe Arbeitslosigkeit bewegen die Menschen zur Flucht.[48]

3.1.5 Rohstoffhandel und Landraub

Viele Menschen verlassen ihre Heimat, weil sie ausgebeutet und in Notsituationen getrieben werden, in denen sie ihre Existenz nicht mehr sichern können. Afrikanische Länder mit einem großen Vorkommen an Erdöl und anderen Bodenschätzen werden von allen großen Wirtschaftsmächten ausgebeutet. Die USA, Europa und auch China engagieren sich stark in diesen Ländern. Obwohl diese Länder keine Kolonien mehr sind, können sie nicht von ihren Rohstoffen profitieren. Einer der Gründe ist, dass das koloniale Erbe nachwirkt: Viele nationale Wirtschaften blieben einseitig auf den Rohstoffabbau ausgerichtet und der Norden behielt in hohem Maß die Kontrolle über den Abbau und die Handelsbedingungen. So kommt es, dass internationale Konzerne noch heute unmittelbaren Zugriff auf den Abbau und die Veräußerung der Ressourcen haben. Gestützt werden die Interessen der Konzerne von der internationalen Politik.[49] Viele Regionalkonflikte sind auch ein Ergebnis der Kolonialpolitiken europäischer Länder. Auch aus Pakistan und Afghanistan fliehen Menschen, weil ihre Länder seit Jahrzehnten in komplexe Kriege verwickelt sind, in denen wirtschaftliche und strategische Interessen von Regionalmächten wie China, Russland, Indien sowie der Großmächte USA und Europa eine Rolle spielen.[50] Diesen Menschen bleibt kein anderer Ausweg als die Flucht.

3.1.6 Umweltzerstörung und Klimawandel

Auch die Folgen des Klimawandels treiben die Menschen in die Flucht. Seit der Jahrtausendwende soll sich die Zahl der Klima- und Umweltflüchtlinge der International Organisation für Migration (IOM) zufolge von 25 auf 50 Millionen verdoppelt haben; für das Jahr 2050 werden bereits 200 Millionen Umweltflüchtlinge prognostiziert. Besonders betroffen sind Bangladesch, viele Inseln im Südpazifik und die Länder der Sahelzone in Afrika. Allerdings kennt die GFK noch nicht den Terminus der Umwelt- bzw. Klimaflucht; der völkerrechtliche Status dieser Gruppe von Flüchtlingen ist bis heute völlig ungeklärt. Für die Betroffenen gibt es daher weder juristischen Schutz noch zuständige Institutionen. Auch im deutschen Asylrecht finden Klimaflüchtlinge keine Anerkennung.[51]

3.2 Europäische Fluchtbekämpfungsmaßnahmen

Die Flüchtlingskrise ist für die gesamte EU belastend. Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission hat klargestellt: „Es kann nur eine Lösung auf europäischer Ebene geben, und diese muss auf Solidarität der Mitgliedstaaten fußen“.[52] Daher hat die Europäische Kommission ein Gesamtkonzept vorgelegt um die Flüchtlingskrise auf europäischer Ebene zu bewältigen[53],die sogenannte Europäische Migrationsagenda vom Mai 2015, in dieser wurden eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, dazu gehören die Umverteilung, Bekämpfung der Fluchtursachen und das Türkei-Abkommen. Ziel ist, mit diesen Maßnahmen die irreguläre Migration zu bekämpfen, die Außengrenzen zu schützen, das europäische Asylsystem zu verbessern und mehr legale Zuwanderungswege zu öffnen[54]

Doch die Flüchtlingskrise hat die EU gespalten. Die Solidarität unter den EU-Staaten, die auch in dem EUV ganz vorn steht und in dem AEUV verankert ist[55], wurde in Frage gestellt. Die Flüchtlingskrise brachte auch wirtschaftliche Folgen mit sich, diese werden in den folgenden Punkten vorgestellt.

3.2.1 EU-Mittel mobilisieren

Das erste Problem, nachdem die „Europäische Migrationsagenda“ eingeführt worden war, zeigte sich besonders, als die Aufbringung des zusätzlichen Finanzbedarfs anstand; die EU-Kommission musste Haushalte umschichten, um so die Ausgabenstruktur anzupassen.[56] Dadurch, dass die Obergrenzen der MFR-Rubriken begrenzt sind, wurde das für besondere Situationen vorgesehene „Flexibilitätsinstrument“ herangezogen, mit dem werden Mittel für klar eingegrenzte Ausgaben bereitgestellt, die nicht ohne Überschreitung der Ausgabenobergrenzen aus einer oder mehreren Haushaltslinien des EU-Haushalts finanziert werden können. Dieses Instrument hat ein jährliches Volumen von 431 Millionen Euro (stand 2011).[57] Außerdem stockte die Kommission im September 2016, die Europäische Entwicklungsfond mit zehn Milliarden Euro mehr auf, damit hat die EU fünfzehn Milliarden Euro, doppelt so viel als geplant, für die Bereiche Flüchtlinge und Migration ausgegeben. Gemessen an den Aufwendungen der Mitgliedstaaten, bleibt der Mittelumfang begrenzt.[58]

3.2.2 Humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe

Die EU hat für die Jahre 2015 und 2016 über 10 Milliarden Euro zur Bewältigung der Flüchtlingskrise bereitgestellt. Zudem hat die EU seit Mai 2016 angefangen EU Projekte zu finanzieren, um die humanitären Bedürfnisse der Flüchtlinge und Migranten in Griechenland zu decken.[59] Seit Beginn des Konflikts in Syrien hat die EU insgesamt 4,2 Milliarden Euro für humanitäre Hilfe sowie Entwicklungs-, Wirtschafts-, und Stabilisierungshilfe zur Verfügung gestellt. Somit ist sie der größte Geldgeber in der Syrienkrise.[60]

3.2.3 Umverteilung, Neuansiedlung und Rückführung,

3.2.3.1 Umverteilungsprogramm

Das Umverteilungsprogramm ist am 22 September 2015 von einer Mehrheit der EU-Länder beschlossen worden. Die EU sieht in Anlehnung an die Notstandklausel Art. 78 Abs. 3 AEUV, die Umverteilung von rund 166.000 Menschen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, aus den Hauptankunftsländern Griechenland und Italien auf andere Mitgliedstaaten der EU bis zum 26. September 2017 vor. Mit diesem Beschluss ((EU) 2015/1601), sollten die beiden Länder bei der Bewältigung des Flüchtlingsstroms unterstützt werden.[61]

Einige EU-Staaten waren jedoch gegen diesen Beschluss. Polen, Ungarn, die Tschechische Republik und Rumänien haben gegen die Regelung gestimmt, Finnland hat sich der Stimme enthalten.[62] Ungarn und die Slowakei haben daraufhin beim Europäischen Gerichtshof am 2. Und 3. Dezember 2015 eine Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV eingereicht. Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Schweden sowie die EU-Kommission unterstützen den beklagten Rat der EU. Doch der EuGH entschied, dass dieser Beschluss rechtmäßig ist und hat die Klage abgewiesen. Der Mechanismus trage wirksam und in verhältnismäßiger Weise dazu bei, dass Griechenland und Italien die Folgen der Flüchtlingskrise von 2015 bewältigen können, heißt es in der Begründung [63]

Gegen die drei Staaten Ungarn, Polen und Tschechien, die sich weigerten Flüchtlinge aufzunehmen oder nur wenige Flüchtlinge aufnahmen, leitete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Die Kommission warf den drei Staaten vor, EU- Recht verletzt zu haben.[64]

Knapp 30.000 Flüchtlinge von den vorgesehenen rund 160.000 wurden bis zum 26 September 2017 in andere EU-Länder umverteilt. Die EU- Kommission hat das Projekt dennoch als erfolgreich bewertet, mit den Worten von Margaritis Schinas (Chefsprecher von Kommissionspräsident Jean- Claude Juncker): „Yes, we call it a sucess“. Er fügte hinzu, dass es ein Erfolg im Rahmen des Möglichen gewesen ist. Viele EU-Länder hielten nicht ein, was sie versprachen. Ungarn und Polen haben die Verteilung komplett verweigert, nur Malta erfüllte seine Verteilungsquote. Alle anderen Länder nahmen weniger Asylbewerber auf, als die Verteilungsquote für sie vorsah. Vor dem Hintergrund dieser Umstände ist die Verteilung als erfolgreich anzusehen, laut EU-Kommission.[65]

Von allen Mitgliedstaaten hat nur Malta die vorgesehene Anzahl an Flüchtlingen aufgenommen und das Versprechen gehalten. Alle anderen Staaten liegen unter der Anzahl der für sie vorgesehenen Quote. Von den rund 167.090 Flüchtlingen konnten gerade einmal 31.528 auf die Mitgliedstaaten verteilt werden (Stand vom 16. November 2017)[66]

3.2.3.2 Neuansiedlungsprogramm

Damit die Schutzbedürftigen sich nicht auf Schleuser und Menschhändler einlassen, hat die EU als eine weitere Maßnahme die Neuansiedlung im Juli 2015 vorgesehen. Asylbewerber sollen die Möglichkeit bekommen sicher und legal in die EU einzureisen. Das Neuansiedlungsprogramm auf freiwilliger Basis, auf das sich die Mitgliedstaaten geeinigt haben, haben den Transfer von 22.500 Menschen von außerhalb der EU in einen Mitgliedstaat vorgesehen.[67] Bis Juli 2017 wurden nahezu drei Viertel (16.419) der 22.504 vereinbarten Neuansiedlungen durchgeführt.[68]

3.2.3.3 Rückführung

Die Rückführungsrichtlinie[69] trat 2010 in Kraft. Eine wirksame und humane Rückkehrpolitik ist ein wesentlicher Bestandteil des in der europäischen Migrationsagenda vom Mai 2015 dargelegten umfassenden Ansatzes der EU zur Bewältigung der Migration und zur Eindämmung der irregulären Migration. Im März 2017 haben die Mitgliedstaaten sich darauf geeinigt, die Rückführung irregulärer Migranten zu beschleunigen und die Grundrechte dabei einzuhalten. Außerdem stellte die EU-Kommission neue Maßnahmen für eine wirksame und glaubwürdige Rückkehrpolitik vor, unter anderem werden im Jahr 2017 200 Millionen Euro für nationale Rückkehranstrengungen sowie für bestimmte gemeinsame europäische Rückkehr- und Wiedereingliederungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt.[70] Die Rückführungen der Flüchtlinge ohne Bleiberecht kostet die EU am meisten. Zwischen 2000 und 2014 haben die Mitgliedsstaaten sowie Norwegen und die Schweiz dafür 11,3 Milliarden Euro ausgegeben.[71] Unterstützung bekommen die Mitgliedstaaten bei der Rückführung von der EU-Grenzschutzagentur, sie sind unterstützend tätig bei der Koordination der Flüge.[72]

3.2.4 Türkei-Deal

Da die Türkei seit dem Ausbruch des Krieges in Syrien im Jahre 2011 schon über zwei Millionen Flüchtlinge aufgenommen hat und die Lebensbedingungen der Flüchtlinge in der Zeit schlecht waren, versuchten seit 2015 viele Flüchtlinge nach Europa weiterzuziehen; viele über die Ägäis nach Griechenland und andere über die Landesgrenze nach Bulgarien.[73] Daher verhandelten ab Oktober 2015 die EU

[...]


[1] Vgl. UNHCR, Statistiken

[2] Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung, 60 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention

[3] Vgl. Poptcheva, Stuchlik, Arbeit und Sozialhilfe für Asylbewerber und Flüchtlinge S. 4

[4] Vgl. Marx, Handbuch zur Qualifikationsrichtlinie, S. 32

[5] Siehe hierzu 4.4.2.1

[6] Art.1 A Nr.2 GFK

[7] Vgl. Eurostat, Pressemitteilung 70/2017 v. 26. April 2017

[8] Vgl. Tiedemann, Flüchtlingsrecht, S.1 f.

[9] Art. 33 Abs.1 GFK

[10] Vgl. Hundt, Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen für Geflüchtete, S. 15

[11] Vgl. Die Bundesausländerbeauftragten, Lexikon, o. J.

[12] Vgl. Zandonella, Pocket Europa: EU-Begriffe und Länderdaten, S.19

[13] Deutscher Bundestag, hib 316/2016 v. 01.06.2016

[14] Vgl. Deutsches Institut für Menschenrechte, Was ist der Unterschied zwischen Unterzeichnung und Ratifizierung?

[15] Vgl. Council of Europe, Glossar

[16] Vgl. Kingsley/Freundl/Roller, Die neue Odyssee, S. 12 f.

[17] Vgl. Hartleb, Die Stunde der Populisten, S. 110 f.

[18] Vgl. Kasparek, Europas Grenzen: Flucht, Asyl und Migration, S. 7

[19] Vgl. Beck/Kopp, Die geheime Migrationsagenda, S. 11

[20] Vgl. UNHCR, Greece

[21] Vgl. Europäische Kommission, Die EU und die Flüchtlingskrise

[22] Vgl. Fischer, Die Entwicklung des europäischen Vertragsrechts, S. 109

[23] Vgl. Hartleb, Die Stunde der Populisten, S.112 f.

[24] Vgl. Landeszentrale für politische Bildung, Flüchtlingsproblematik

[25] Vgl. Siebert, De Maizière rechnet mit bis zu 800 000 Flüchtlingen

[26] Vgl. Europäische Kommission, Die EU und die Flüchtlingskrise

[27] Vgl. Kasparek, Europas Grenzen: Flucht, Asyl und Migration, S. 102 f.

[28] Vgl. Kasparek, Europas Grenzen: Flucht, Asyl und Migration, S. 103

[29] Vgl. Hartleb, Die Stunde der Populisten, S. 114

[30] Vgl. Kasparek, Europas Grenzen: Flucht, Asyl und Migration, S. 104

[31] Vgl. Europäische Kommission, Die EU und die Flüchtlingskrise

[32] Europäische Kommission, Der Schengen-Raum: Europa ohne Grenzen, S.2

[33] Vgl. Kasparek, Europas Grenzen: Flucht, Asyl und Migration, S. 105

[34] Vgl. Die Welt, Mittelmeerrouten

[35] Vgl. UNHCR, Mediterranean Situations

[36] Vgl. Europäische Kommission, Die EU und die Flüchtlingskrise

[37] Vgl. Parusel, Unbegleitete Minderjährige auf der Flucht, S.1

[38] Vgl. Luft, Die Flüchtlingskrise, S. 26 f.

[39] Vgl. Luft, Die Flüchtlingskrise, S. 26 f.

[40] Vgl. Luft, Die Flüchtlingskrise S. 32 f.

[41] Vgl. Spiegel Online, Zahl der Kriegsvertriebenen steigt drastisch

[42] Vgl. Luft, Die Flüchtlingskrise, S. 33

[43] Vgl. Glasman/ Brankamp, Europa ist nicht das Zentrum der Flüchtlingskrise

[44] Vgl. Luft, Die Flüchtlingskrise, S. 34

[45] Vgl. Medico International, Diskriminierung und Verfolgung

[46] Vgl. Pries, Migration und Ankommen, S.47

[47] Vgl. Luft, Die Flüchtlingskrise, S. 36

[48] Vgl. Pries, Migration und Ankommen, S. 46

[49] Vgl. Medico International, Rohstoffhandel und Landraub

[50] Vgl. Pries, Migration und Ankommen, S. 44

[51] Vgl. Medico International, Umweltzerstörung und Klimawandel

[52] Vgl. Europäische Kommission, Flüchtlingskrise: Was tut die EU?

[53] Vgl. Europäische Kommission, Flüchtlingskrise: Was tut die EU?

[54] Vgl. Europäische Kommission, Die EU und die Flüchtlingskrise

[55] Siehe hierzu Art.1 ff. EUV

[56] Vgl. Wenz-Temming in: Rüttgers/Decker, Europas Ende, Europas Anfang, S.248

[57] Vgl. Europäische Kommission, Flexibilitätsinstrument

[58] Vgl. Wenz-Temming in: Rüttgers/ Decker, Europas Ende, Europas Anfang, S.248

[59] Vgl. Europäische Kommission, Die EU und die Flüchtlingskrise

[60] Vgl. Europäische Kommission, Flüchtlingskrise: Was tut die EU?

[61] Vgl. Zeit Online, EU fliegt Flüchtlinge von Athen nach Brüssel

[62] Vgl. Epoch Times, Slowakei, Ungarn, Polen, Tschechien, Rumänien gegen Flüchtlingsumverteilung

[63] EuGH, Urteil vom 06.09.2017 - C-643/15, C-647/15

[64] Vgl. Zeit Online, EU geht rechtlich gegen Ungarn, Polen und Tschechien vor

[65] Vgl. Bensch, EU-Kommission will Reform

[66] Siehe Anhang A

[67] Vgl. Europäische Kommission, Die EU und die Flüchtlingskrise

[68] Vgl. Europäische Kommission, Europäische Migrationsagenda und Finanzstabilität der EU

[69] Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehörige

[70] Vgl. Europäische Kommission, Pressemitteilung

[71] Vgl. Süddeutsche Zeitung, So viel Kostet die Festung Europa

[72] Vgl. Europäische Kommission, Die EU und die Flüchtlingskrise

[73] Vgl. Schwarze, Flüchtlingsabkommen mit der Türkei

Fin de l'extrait de 83 pages

Résumé des informations

Titre
Welche wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen hatte die Flüchtlingskrise für Europa?
Sous-titre
Eine kritische Analyse des Gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS)
Université
Cologne University of Applied Sciences
Note
2.0
Auteur
Année
2017
Pages
83
N° de catalogue
V388548
ISBN (ebook)
9783956873232
ISBN (Livre)
9783956873256
Taille d'un fichier
11047 KB
Langue
allemand
Mots clés
GEAS, Gemeinsames europäisches Asylsystem, Flüchtlingskrise, Flüchtlingspolitik, EU, Europäische Union
Citation du texte
Büsra Ela (Auteur), 2017, Welche wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen hatte die Flüchtlingskrise für Europa?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/388548

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Welche wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen hatte die Flüchtlingskrise für Europa?



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur