Minderjährige Flüchtlinge in der BRD. Aufgaben und Herausforderungen für die Soziale Arbeit


Hausarbeit, 2015

22 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis
Einleitung ... 1
Begrifflichkeiten ... 1
Migration und Flucht ... 1
Unbegleitete und minderjährige Flüchtlinge ... 2
Minderjährige Flüchtlinge: Zahlen und Ursachen ... 2
Anzahl der Minderjährigen in Europa ... 2
Aktuelle Zahlen in Deutschland ... 3
Ursachen von Fluchtbewegungen ... 3
Herkunftsländer ... 4
Besondere Schutzbedürftigkeit ... 5
Rechtliche Rahmenbedingungen: ... 5
Internationale Bestimmungen ... 5
Nationale Bestimmungen ... 6
Soziale Arbeit mit minderjährigen Flüchtlingen: ... 7
Einrichtungen für Minderjährige ... 7
Aufgaben der Sozialen Arbeit ... 8
Sicherung des Kindeswohl ... 9
Bildung und Ausbildung ... 10
Umgang mit Sprache und Kultur ... 11
Psychosoziale Unterstützung ... 12
Zugang zu Sozialleistungen ... 12
Wohnraum und medizinscher Versorgung ... 13
Professionelle Öffentlichkeitsarbeit ... 14
Schluss/ Fazit ... 14
Abkürzungen ... 16
Anlage ... 17
Literaturverzeichnis ... 19

1
Einleitung
In dieser vorliegenden Hausarbeit möchte ich mich mit dem Thema der minderjährigen
Flüchtlinge auseinandersetzen. Zum einen interessiert es mich persönlich, für mein
weiteres Studium aber auch aufgrund der momentanen Aktualität.
Flüchtlinge leben unter uns, mitten in der Gesellschaft und doch trotzdem manchmal ganz
für sich allein. Fast immer haben sie eine schwere Last mit Schwierigkeiten zu tragen, der
sie lähmt und ihre Ressourcen oft blockiert. Soziale Arbeit mit Flüchtlingen, betrachte ich
als äußert wichtiges Arbeitsfeld. Auch wenn dies ein extremer Kampf mit verengten
Rahmenbedingungen, entwürdigenden Gesetzen und alltäglicher Hilflosigkeit ist. Zuerst
möchte ich mich mit den Begriffen der Flüchtlingshilfe auseinandersetzen, um dann die
Fluchtmotive und die Ursachen zu verstehen. Des Weiteren werde ich mich mit der
rechtlichen Situation der Minderjährigen auseinander setzen. Im weiteren Verlauf möchte
ich die Lebenssituation, die Unterstützungsmöglichkeiten aber auch die Herausforderung
für die Soziale Arbeit kennenlernen. Ziel meiner Hausarbeit ist es, mehr zu diesem oft so
breitgefächerten Thema zu erfahren. Ich habe mich auf das Thema der minderjährigen
Flüchtlinge spezialisiert um diesen großen Bereich etwas einzugrenzen. Dasselbe gilt für
die Verlust- Traumaerfahrungen der Kinder und Jugendlichen. Den Hauptschwerpunkt
möchte ich eher darauf legen, wie die Lebenssituation und der Zugang zu Bildung der
Minderjährigen ist.
Begrifflichkeiten
Migration und Flucht
Migration gilt als der Oberbegriff für freiwilliges und unfreiwilliges ,,Wandern" verwendet.
Hierbei ist sowohl Arbeitsmigration als auch Fluchtmigration gemeint. Flucht soll hier
keine Sonderkategorie einnehmen, sondern eine Form der Migration darstellen. Flucht
weißt trotzdem einige Besonderheiten auf, die für die Migrationsforschung nicht gilt. So
z.B. internationale Politik, Menschenrechte und Hilfsorganisationen. Im Jahre 1951 nahm
der UNHCR seine Arbeit auf, um sich mit der globalen Flüchtlingspolitik zu beschäftigen.
Dieser ist nicht mehr weg zu denken. Vor allem bei wachsender Migration, dass von
Staaten als Bedrohung empfunden wird. Migration zählt auch aus diesem Gründen zu
den high- politics.
Nach Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention gelten als Flüchtling: ,,
aus der
begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität,
Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen
Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie

2
besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser
Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder die sich als staatenlose infolge solcher
Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt
hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen
nicht dorthin zurückkehren will
" (www.jurion.de). Die Genfer Flüchtlingskonvention bildet
die Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts. Sie definiert wer im völkerrechtlichen
Sinne als Flüchtling gilt. Dies wir aber von den unterschiedlichen Unterzeichnungsstaaten
oft anders interpretiert, welches sich dann auch im Asylverfahren niederschlägt.
Unbegleitete und minderjährige Flüchtlinge
Als Unbegleitete, gelten Minderjährige die ohne Eltern bzw. Erziehungsberechtigte in die
BRD kommen. Dazu zählen auch Minderjährige die bei der Einreise von ihren Eltern
getrennt werden. Oder die Trennung über eine längeren Zeitraum sein wird, bzw. sich die
Eltern aufgrund der räumlichen Trennung nicht um ihr Kind kümmern können. (vgl.
Deutscher Caritasverband 2014, S. 17)
In der BRD gelten als Minderjährige, alle Kinder und Jugendliche die nach dem § 2 BGB
das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die Volljährigkeit noch nicht erreicht
haben. Auch in der Un- Kinderrechtskonvention beschreibt dies der Artikel 1. Nach dem §
12 des Asylbewerberleistungsgesetz und dem §80 Aufenthaltsgesetz gelten
Minderjährige jedoch ab dem 16. Lebensjahr als handlungsfähig und verfahrensmündig.
(vgl. Marohn 2007, S.11)
Minderjährige Flüchtlinge: Zahlen und Ursachen
Anzahl der Minderjährigen in Europa
Die Datenlagen sind besonders unklar, aufgrund der unterschiedlichen Erfassung in den
Ländern. In manchen Ländern werden nur Zugangsdaten, Bestandszahlen dokumentiert
und in anderen gibt es verschiedene Erfassungen bezüglich des Alters der minderjährigen
Flüchtlinge.
Außerdem ist eine Stellungnahme darüber schwer, wie viele Jugendliche an der Grenze
zurückgewiesen oder abgeschoben werden und wie viele Kinder und Jugendliche illegal
einreisen und sich dort befinden.
Nach dem deutschen Caritasverband stellten im Jahre 2011, 12.200 Minderjährige
innerhalb der 27 EU- Staaten einen Antrag auf Asyl. Dabei bleibt die Zahl weiterhin
konstant. Die große Mehrheit der Flüchtlinge war männlich und knapp die Hälfte kam aus
Afghanistan. Die meisten Asylanträge wurden in Schweden, Deutschland, Belgien und

3
dem Vereinten Königreich gestellt. Weitere in Österreich und Italien. Ein Zehntel der
gesamten Asylanträge wird von unbegleiteten Minderjährigen gestellt. (vgl. Deutscher
Caritasverband 2014, S. 18)
Aktuelle Zahlen in Deutschland
Der überwiegende Teil der Flüchtlinge ist männlich und zwischen 14-18 Jahren. Der
größte Teil ist alleine unterwegs oder von ihren Eltern getrennt worden. Im Jahre 2011,
lag der registrierte Anteil an minderjährigen Flüchtlingen bei 46% und der Anteil an allen
minderjährigen Asylsuchenden lag bei 34%. Die Datenlage ist in Deutschland eher
unbefriedigend. Das Ausländerzentralregister hat zwar Angaben über das Alter aber kann
keine Rückschlüsse an eine familiäre Anbindung machen. Dadurch kann nicht erfasst
werden ob ein Minderjähriger noch Familie in Deutschland hat oder nicht, sodass auch
nicht erfasst werden kann, wie viele minderjährige Flüchtlinge in Deutschland leben. So
liegt auch ein nur vager Wert vor, wie viele minderjährige von durchgeführten
Abschiebungen betroffen sind oder in Abschiebungshaft genommen wurden. So reisen
auch sicherlich Minderjährige unbemerkt nach Deutschland ein, um nicht in Kontakt mit
Behörden zu kommen. So kann nur von Schätzungen ausgegangen werden. So ging Pro
Asyl in einer Untersuchung von 3.000 bis 6.000 Minderjährigen aus. Die Zahlen vom
Bundesfachverband unbegleitet minderjähen Flüchtlinge
lagen bei 6.000 bis 10.000
minderjährigen Flüchtlingen. Seit 2008 stieg auch die Zahl der Minderjährigen die einen
Asylantrag stellen. Die meisten kamen aus Afghanistan, Irak, Somalia und Syrien. Die
Asylanträge verteilen sich auf die unterschiedlichen Bundesländer. So war Hamburg, mit
399 ein Bundesland das am meisten Asylanträge aufnahm, gefolgt von Hessen und
Bayern. (vgl. Deutscher Caritasverband 2014, S. 19& 21)
Ursachen von Fluchtbewegungen
Es gibt meistens nicht nur einen Fluchtgrund, sondern eine Reihe von Gründen. Dabei
sind Schub- Sogfaktoren zu unterscheiden. Schubfaktoren bewegen oder zwingen die
Menschen dazu ihre Heimat zu verlassen. Ihre Bedingungen sind unerträglich oder
werden als Bedrohung empfunden. Dazu zählen überwiegend, Naturkatastrophen,
Armut, soziale Diskriminierung und politische Verfolgung. Sie werden durch Gewalt zu
Flüchtlingen. Sogfaktoren bieten die Zielländer. Sie bieten Sicherheit, Freiheit und Arbeit.
In der heutigen Zeit ist hierbei auch viel von Arbeitsmigration zu sprechen. Es geht dabei
immer um eine Unzufriedenheit mit den Lebensbedingungen des Heimatlandes voraus.
Aber nicht wie häufig gedacht, um eine hohe Arbeitslosigkeit in der Heimat. (vgl.
Nuscheler 2004. S. 102-103) Kriege und Diktaturen stehen an erster Stelle der
Fluchtursachen. Aber es kommt auch vermehrt zur Flucht aufgrund von Armut und
Umweltzerstörung sowie von Repression. Wie z.B. das Verletzen der Grundrechten,
Grundfreiheiten und die Unterstützung von Korruption. Opfer von Vertreibung und

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Verfolgungen sind häufig aus ethnischen oder religiösen Gründen auf der Flucht. Jedoch
aber auch das historische Geflecht der kolonialen Grenzziehungen hinterlassen ethnische
Konflikte. (vgl. Nuscheler 2004, S. 107-109) Es gibt verschiedene Arten von Flüchtlingen:
de facto-Flüchtlinge, Asylbewerber, Bürgerkriegsflüchtlinge und Asylberechtigte. Ein de-
facto-Flüchtling musste aus einem flüchtlingsrelevanten Grund seine Heimat verlassen,
wird aber aufgrund der Regelung des humanitären Völkerrechts nicht als Flüchtling
anerkannt .Ein Asylbewerber ist eine politisch verfolgte Person, die das Recht auf Schutz
bzw. Aufnahme genießt. Bis zur Klärung der Asylberechtigung erhält der Asylbewerber
ein bedingtes Aufenthaltsrecht. Als Asylberechtigter wird anerkannt, wer von Seiten
seines Heimatstaates wegen seiner Rasse, Religion oder politischen Überzeugung an
Leib, Leben und Freiheit bedroht wird. Asylberechtigte genießen Aufenthaltsrecht und
erhalten die uneingeschränkte Arbeitserlaubnis. Menschen die zielloser Gewalt
ausgesetzt sind werden weder von den Bestimmungen der Genfer Konvention, noch der
Asylbestimmungen abgedeckt. Eine individuelle Verfolgung kommt in den meisten Fällen
der Flüchtlinge nicht mehr vor, man spricht eher von einer Binnenflucht. Eine Flucht vor
Krieg, Vertreibung und Naturkatastrophen. Hierbei hat die Genfer Konvention versucht
ihre Begrifflichkeiten zu erweitern. Wobei die öffentliche Meinung von einem stetigen
Anstieg der Flüchtlingszahlen ausgeht, kommt es zu einer Verringerung im engeren Sinne
der Genfer Konvention aber einem Anstieg von Flüchtlingen die innerhalb ihres Landes
vertrieben werden. Da sie dann aber als Binnenvertriebene gelten und nicht unter die
Definition des Flüchtlings fallen, haben sie keinen Zugang zu festgelegten Instrumentarien
der Politik. (vgl. Treibel 2008, S. 161 & 170)
Herkunftsländer
Woher die begleiteten und unbegleiteten Flüchtlinge stammen, ist sehr unterschiedlich.
Die Menschenrechtssituation im Herkunftsland, die Ausreisemöglichkeiten und die
weltpolitischen Ereignisse verändern sich stetig.
Bei Kinder und Jugendlichen die gemeinsam mit ihren Eltern fliehen, sind es vor allem
das ehemalige Jugoslawien und die Türkei, sowie Pakistan, Irak und Afghanistan.
Unbegleitet Minderjährige fliehen überwiegend auch aus den afrikanischen Staaten,
Armenien, Syrien und dem Irak. Auch die unterschiedliche Verteilung der jungen
Flüchtlinge ist besonders. Sie kommen mit Schleusern oder Fluchthelfern in die BRD. Ein
Schleuser bringt die Flüchtlinge auf einem Weg, den bereits kennt und auch schon andere
Flüchtlinge nach Deutschland gebracht hat. (vgl. Angenendt 2000, S. 33- 34)
Bei der Anlage findet man die aktuellen Herkunftsländer und auch die momentane
Verteilung auf die einzelnen Bundesländer. Die unbegleiteten Minderjährigen sind
ungleich in den Bundesgebieten verteilt. Innerhalb der Bundesländer gibt es aber große

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Unterscheide bei der Verteilung in städtischen Gebieten und im ländlichen Raum. Vor
allem die Ballungsgebiete und Großstädte sind Hauptzielorte. So z.B. Berlin, Frankfurt,
Hamburg und München. Dies ist meist auf die grenznahe Lage der Städte oder ihre
internationalen Häfen und Flughäfen zurückzuführen. In einer Großstadt besteht eher die
Möglichkeit anonym und unauffällig zu leben. Außerdem ist es einfacher auf Landsleute
zu treffen oder sogar bei Verwandten oder Bekannten unterzukommen. Eventuell ist eine
Verdienstmöglichkeit in der Großstadt einfacher wie im ländlichen Raum. Ein weiterer
Punkt ist es, dass nur wenige Jugendliche in dem Bundesland oder der Stadt bleiben in
der sie zugeteilt wurden, sondern wieder in die Stadt ihrer Erstaufnahme zurückkehren.
(vgl. Peter 2001, S. 25)
Besondere Schutzbedürftigkeit
Alle Flüchtlinge haben ein gleiches Schicksal, nämlich dass sie ihre Heimat unfreiwillig
verlassen mussten. Doch Kinder und Jugendliche haben eine erhöhte Schutzbedürftigkeit.
Die Kinder und Jugendlichen sind auf sich alleine in einem fremden Land gestellt und
brauchen die Unterstützung und Hilfe. In wichtigen Entwicklungsphasen der jungen
Menschen wurden sie aus ihren Familien oder ihrer gewohnten Umgebung gerissen und
haben während der Flucht oft traumatische Erfahrungen gemacht. Sie sind sozial,
psychisch und körperlich einer starken Verletzlichkeit ausgesetzt. Die Kinder und
Jugendlichen sind somit doppelt belastet, sie haben eine strapaziöse Reise hinter sich
und reisen ohne jegliche Bezugsperson. (vgl. Ehring 2008, S. 40)
Rechtliche Rahmenbedingungen:
Internationale Bestimmungen
Aufgrund der vielen rechtlichen Bestimmungen, möchte ich mich überwind kurz mit der,
Un- Kinderrechtskonvention, den Genfer Flüchtlingsabkommen auf internationaler Ebene
beschäftigen.
Das ,,Übereinkommen über die Rechte des Kindes" ist das wichtigste internationale
Abkommen zum Schutz von Kinder und Jugendlichen. Mittlerweile haben fast alle Staaten
der Welt die UN- Kinderrechtskonvention unterzeichnet. (vgl. Angenendt 2000, S. 35) Das
nationale Recht soll so gestaltet sein, dass das Kindeswohl nicht gefährdet ist. Jedes Kind
soll vor Hunger, Armut, Gewalt, Folter, vor Drogen und Ausbeutung geschützt werden. Sie
sollen Sorge dafür tragen, dass besonders belastete und gefährdet Kinder, Schutz und
Fürsorge erhalten. Die BRD hat das Abkommen aber nur unter Vorbehalt unterzeichnet.
Jedoch sei, so die BRD, das deutsche Asyl- Ausländerrechts so gestaltet, dass diese
durch keine Bestimmungen der Konvention eingeschränkt werden soll. (vgl. Angenendt
2000, S. 35)
Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Minderjährige Flüchtlinge in der BRD. Aufgaben und Herausforderungen für die Soziale Arbeit
Hochschule
Hochschule Esslingen
Veranstaltung
Theoriebildung und Multiperspektivität
Note
1,3
Autor
Jahr
2015
Seiten
22
Katalognummer
V388568
ISBN (eBook)
9783668625525
ISBN (Buch)
9783668625532
Dateigröße
555 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Flüchtlinge, Minderjährig, Flucht, UMA, Geflüchtete
Arbeit zitieren
Anke Koesterke (Autor:in), 2015, Minderjährige Flüchtlinge in der BRD. Aufgaben und Herausforderungen für die Soziale Arbeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/388568

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