Die Unterrepräsentanz von Frauen in den Führungsgremien von Unternehmen ist eine unstreitig bestehende faktische Ungleichheit. Eine viel diskutierte Möglichkeit der Gleichstellungsförderung in diesem Bereich ist die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote. Die Europäische Kommission hat dazu 2012 einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, der die Einführung einer verpflichtenden Frauenquote für Aufsichtsräte vorsieht. Die Arbeit untersucht die Rechtmäßigkeit eines solchen Vorhabens.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Hintergrund und Inhalt des Kommissionsvorschlags
- I. Gesellschaftlicher und politischer Kontext
- 1. Unterrepräsentation von Frauen in Führungsorganen
- 2. Frauenquoten in europäischen Staaten
- II. Ziel und Regelungsgehalt
- 1. Ziel: Chancen- oder Ergebnisgleichheit?
- 2. Aufsichtsräte: Qualifikationsvergleich und Vorzugsregel
- 3. Vorstände: gesetzliche Selbstverpflichtung
- 4. Berichtspflicht
- 5. Ausnahmen
- 6. Sanktionen
- III. Gang des Gesetzgebungsverfahrens
- C. Rechtliche Bewertung des Kommissionsvorschlags
- I. Regelungskompetenz
- 1. Art. 157 Abs. 3 AEUV
- a) Arbeits- und Beschäftigungsfragen
- b) Ermächtigung zu positiven Maßnahmen
- 2. Art. 153 Abs. 1 lit. i i.V.m. Abs. 2 lit. b AEUV
- 3. Art. 19 AEUV
- a) Anwendungsbereich der Antidiskriminierungsvorschrift
- b) Verhältnis zu Art. 157 Abs. 3 AEUV
- c) Ermächtigung zu positiven Maßnahmen
- 4. Art. 50 Abs. 2 lit. g AEUV
- a) Schutz von Frauen
- b) Schutz der Aktiengesellschaft
- 5. Art. 114 und 352 AEUV
- II. Subsidiarität
- 1. Art. 5 Abs. 3 EUV
- 2. Gleichstellung
- 3. Binnenmarkt
- III. Grundrechte
- 1. Gleichheit
- a) Ungleichbehandlung durch positive Maßnahmen
- aa) Typen positiver Maßnahmen
- bb) Typen von Frauenquoten
- b) Rechtfertigung
- aa) Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
- bb) Verhältnismäßigkeit
- 2. Unternehmerische Freiheit und Eigentum
- a) Schutzbereich und Beeinträchtigung
- b) Rechtfertigung
- aa) Gesetzesvorbehalt
- bb) Verhältnismäßigkeit
- 3. Gesetzliche Selbstverpflichtung
- D. Exkurs: europarechtliche Vorgaben für nationale Frauenquoten
- E. Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit untersucht die Rechtsfragen der gesetzlichen Frauenquote in Aufsichtsräten und Vorständen im Lichte des EU-Rechts. Sie analysiert den Kommissionsvorschlag und dessen rechtliche Bewertung, wobei insbesondere die Regelungskompetenz der EU, das Subsidiaritätsprinzip sowie relevante Grundrechte im Fokus stehen.
- Rechtliche Bewertung der EU-Kompetenz zur Einführung einer Frauenquote
- Anwendung des Subsidiaritätsprinzips im Zusammenhang mit der Frauenquote
- Abwägung der Grundrechte der Gleichheit, der unternehmerischen Freiheit und des Eigentums
- Analyse der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Kontext positiver Maßnahmen
- Bedeutung der europarechtlichen Vorgaben für nationale Frauenquoten
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik der Frauenquote ein und erläutert die Relevanz der Arbeit. Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit dem Hintergrund und dem Inhalt des Kommissionsvorschlags. Hierbei werden der gesellschaftliche und politische Kontext, die Zielsetzung und der Regelungsgehalt der Frauenquote sowie das Gesetzgebungsverfahren näher beleuchtet. Kapitel drei befasst sich mit der rechtlichen Bewertung des Kommissionsvorschlags, wobei die Regelungskompetenz der EU, das Subsidiaritätsprinzip und relevante Grundrechte analysiert werden. Der Exkurs in Kapitel vier widmet sich den europarechtlichen Vorgaben für nationale Frauenquoten. Die Arbeit endet mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse.
Schlüsselwörter
Frauenquote, Aufsichtsräte, Vorstände, EU-Recht, Regelungskompetenz, Subsidiarität, Grundrechte, Gleichheit, Unternehmerische Freiheit, Eigentum, Europäischer Gerichtshof, Rechtsprechung, positive Maßnahmen.
Häufig gestellte Fragen
Was sieht der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission von 2012 zur Frauenquote vor?
Der Vorschlag sieht eine verpflichtende Frauenquote für Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen vor, um die Unterrepräsentanz von Frauen in Führungsgremien zu bekämpfen.
Auf welcher rechtlichen Basis (Kompetenz) beruht der EU-Vorschlag?
Diskutiert werden verschiedene Grundlagen im AEUV, insbesondere Art. 157 Abs. 3 (Chancengleichheit in Arbeitsfragen) und Art. 50 (Niederlassungsfreiheit/Gesellschaftsrecht).
Wie wird die Frauenquote im Hinblick auf die Grundrechte bewertet?
Es findet eine Abwägung zwischen dem Gleichheitsgrundsatz (Förderung unterrepräsentierter Gruppen) und der unternehmerischen Freiheit sowie dem Eigentumsrecht der Anteilseigner statt.
Was versteht man unter „positiven Maßnahmen“ im EU-Recht?
Positive Maßnahmen sind gezielte Vergünstigungen oder Quotenregelungen für das unterrepräsentierte Geschlecht, um faktische Ungleichheiten zu beseitigen und echte Chancengleichheit herzustellen.
Gilt die Quote auch für Vorstände?
Im untersuchten Kommissionsvorschlag liegt der Fokus auf Aufsichtsräten; für Vorstände sind eher gesetzliche Selbstverpflichtungen und Berichtspflichten vorgesehen.
Welche Rolle spielt das Subsidiaritätsprinzip bei der Frauenquote?
Es wird geprüft, ob eine EU-weite Regelung notwendig ist oder ob die Mitgliedstaaten die Gleichstellung in Führungsgremien auf nationaler Ebene effektiver regeln können.
- Quote paper
- Roman Kaiser (Author), 2014, Rechtsfragen der gesetzlichen Frauenquote in Aufsichtsräten und Vorständen durch EU-Recht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/388602