Diese Seminarbeit aus dem Fachbereich Medizinstrafrecht betrachtet die Korruption im Gesundheitswesen sowie die Entstehungsgeschichte und Auswirkungen von §299a StGB.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Begriff der Korruption
I. Allgemeiner Korruptionsbegriff
II. Rechtlicher Korruptionsbegriff
C. Korruption und das StGB: Geschütze Rechtsgüter
D. Allgemeine Auswirkungen von Korruption
E. Korruption im Gesundheitswesen
I. Strafrechtliche Situation
1. Die alte Rechtslage vor dem 4. Juni 2016
a. BGHSt 57, 202: „ Ratiopharm-Entscheidung“
aa) Niedergelassene Vertragsärzte als Amtsträger im Sinne der § 331 ff. ?
bb) Niedergelassene Vertragsärzte als Beauftragte im Sinne der §299 ff. ?
b. Folgen des Urteils
2. Die aktuelle Rechtslage seit dem 4. Juni 2016
a. Gesetzgebungsverfahren
b. Inhalt des neuen Gesetzes
aa) §299a
bb) §299b
II. Kritik an der aktuellen Rechtslage
F. Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der strafrechtlichen Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen in Deutschland, insbesondere mit den Auswirkungen der "Ratiopharm-Entscheidung" des Bundesgerichtshofs und der anschließenden Einführung der Paragrafen 299a und 299b StGB. Das Ziel ist es, die Entwicklung der Rechtslage von einer Strafbarkeitslücke hin zu den aktuellen Tatbeständen nachzuvollziehen und kritisch zu bewerten.
- Grundlagen des Korruptionsbegriffs im allgemeinen Sprachgebrauch und im Strafrecht.
- Analyse der "Ratiopharm-Entscheidung" (BGHSt 57, 202) und ihre strafrechtlichen Konsequenzen.
- Gesetzgebungsverfahren und Einführung der Tatbestände § 299a und § 299b StGB.
- Strukturelle Untersuchung der neuen Sonderdelikte für Angehörige der Heilberufe.
- Kritische Würdigung der aktuellen Gesetzeslage hinsichtlich Effektivität und etwaiger Kollateralschäden.
Auszug aus dem Buch
I. Strafrechtliche Situation
In den letzten Jahren gab es einige gesetzliche Änderungen und aufsehenerregende Urteile, die sich mit der Korruption von niedergelassenen Ärzten und anderen Angehörigen von Heilberufen beschäftigen. Um die aktuelle Rechtslage und ihr Zustandekommen zu verstehen, ist es unerlässlich, sich die Situation der vergangenen Jahre zu vergegenwärtigen und sich mit der wegweisenden „Ratiopharm-Entscheidung“ des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichthofs auseinanderzusetzen.
1. Die alte Rechtslage vor dem 4. Juni 2016
Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen und der damit einhergehenden Einführung von §§ 299a, 299b in das StGB, sowie der Neufassung von §§ 300 und 302 am 4.Juni 2016, bestand innerhalb des Strafgesetzbuches nur die Möglichkeit, auf die Antikorruptions-Normen der §§ 299 ff. und 334ff. zurückzugreifen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Reform des StGB durch das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen ein und skizziert den Aufbau der Untersuchung.
B. Begriff der Korruption: Dieses Kapitel definiert Korruption sowohl im allgemeinen Sprachgebrauch als auch im rechtlichen Kontext, da es im StGB keine einheitliche Legaldefinition gibt.
C. Korruption und das StGB: Geschütze Rechtsgüter: Hier wird erläutert, welche Rechtsgüter durch die verschiedenen Antikorruptionsnormen im Strafgesetzbuch geschützt werden.
D. Allgemeine Auswirkungen von Korruption: Dieses Kapitel beleuchtet die negativen Folgen von Korruption auf das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Demokratie.
E. Korruption im Gesundheitswesen: Dieses zentrale Kapitel analysiert die alte Rechtslage vor 2016, das wegweisende Ratiopharm-Urteil, das Gesetzgebungsverfahren für die neuen Paragrafen sowie deren konkrete Ausgestaltung und Kritikpunkte.
F. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass die Strafbarkeitslücke zwar weitgehend geschlossen wurde, jedoch bei der Behandlung der Apotheker und der praktischen Anwendung noch offene Fragen bleiben.
Schlüsselwörter
Korruption, Gesundheitswesen, Ratiopharm-Entscheidung, § 299a StGB, § 299b StGB, Vertragsärzte, Unrechtsvereinbarung, Bestechlichkeit, Strafbarkeitslücke, Compliance, Heilberufe, Pharmaunternehmen, Rechtsgüterschutz, Gesetzgebung, Wettbewerb.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es grundsätzlich in dieser Seminararbeit?
Die Arbeit untersucht die strafrechtliche Behandlung von Korruption im deutschen Gesundheitswesen und wie der Gesetzgeber auf die durch den Bundesgerichtshof aufgezeigte Strafbarkeitslücke bei niedergelassenen Ärzten reagierte.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentrale Themen sind die Korruptionsbegriffe, die historische Rechtslage vor Juni 2016, die "Ratiopharm-Entscheidung" des BGH, die Einführung der neuen Straftatbestände § 299a und § 299b StGB sowie die Kritik an der aktuellen Regelung.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Das Ziel ist die Darstellung und kritische Analyse der Rechtsentwicklung hin zur heutigen Gesetzeslage, um zu bewerten, inwieweit die neuen Normen das Problem der Korruption bei Heilberufsangehörigen effektiv erfassen.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die vorwiegend auf der Analyse von Gesetzesmaterialien, einschlägiger Fachliteratur und der höchstrichterlichen Rechtsprechung basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Einführung, die Darstellung der historischen Rechtslage, die Analyse des Ratiopharm-Urteils, die Erläuterung des neuen Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen und eine abschließende kritische Diskussion.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Die wesentlichen Begriffe sind Korruption, Gesundheitswesen, Vertragsärzte, Strafbarkeitslücke, § 299a StGB und Compliance.
Warum galt das Ratiopharm-Urteil als so wegweisend?
Das Urteil des Großen Senats des BGH offenbarte, dass niedergelassene Ärzte nach damaliger Rechtslage weder Amtsträger noch Beauftragte waren, wodurch für die Annahme von Bestechungsgeldern bei der Medikamentenverschreibung keine Strafbarkeit bestand.
Welche Kritikpunkte gibt es an der aktuellen Rechtslage nach § 299a/b StGB?
Kritisiert wird unter anderem, dass Apotheker von den Tatbeständen faktisch nicht erfasst werden, das Ultima-ratio-Prinzip eventuell verletzt wurde und die Forschung durch ein erhöhtes Verfolgungsrisiko behindert werden könnte.
Sind Heilpraktiker vom Täterkreis des § 299a StGB umfasst?
Nein, Heilpraktiker gehören nicht zum Täterkreis, da für sie keine staatlich geregelte Ausbildung im Sinne der gesetzlichen Anforderungen existiert.
Was versteht man unter einer Unrechtsvereinbarung?
Die Unrechtsvereinbarung ist das Kennzeichen von Korruptionsdelikten; hierbei wird zwischen dem Angehörigen des Heilberufes und dem Zuwendenden vereinbart, dass ein Vorteil als Gegenleistung für eine bestimmte berufliche Tätigkeit gewährt wird.
- Arbeit zitieren
- Karl Stahl (Autor:in), 2017, Korruption von Ärzten? Von BGHSt 57, 202 zu §299a StGB, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/388612