Das Großösterreich-Projekt Aurel Popovicis


Bachelor Thesis, 2017

58 Pages, Grade: 1


Excerpt


Inhalt

I. Einleitung und Fragestellung

II. Die staatsrechtliche Verfasstheit der Donaumonarchie
1. Österreich-Ungarn: Ein Staatenbund
2. Die Sonderstellung Ungarns

III. Popovicis Prägung
1. Die Nationalitätenpolitik im Königreich Ungarn
2. Liberale Traditionen und „großmagyarischer“ Nationalismus
3. Schule und Verwaltung
4. Die Praxis der Rechtsprechung

IV. Die Denkschrift „Die Vereinigten Staaten von Großösterreich“
1. Ethnischer Nationalist, Sozialdarwinist, Antisemit: die dunklen Seiten des Aurel Popovici
2. Zentrale Konzepte
a. Zentralisierung
b. Föderalisierung
c. Das Modell einer neuen Reichsverfassung
3. Vorteile der Reichsreform und „Groß-Österreichs Beruf“

V. Die Wirkung des Großösterreichkonzeptes Popovicis
1. Die Großösterreicher im Dunstkreis des Thronfolgers Franz Ferdinand

VI. Zusammenfassung

VII. Anhang

VIII. Verwendete Literatur
1. Primärquellen
2. Sekundärliteratur

I. Einleitung und Fragestellung

In der öffentlichen Wahrnehmung galt und gilt die Donaumonarchie oftmals als eine Art Vorläuferin der europäischen Integration. D.h. als ein frühes Projekt der Schaffung eines nationenübergreifenden politischen Körpers und eines gemeinsamen Wirtschaftsraumes.1 Oft genug verband sich mit dieser Sichtweise (vor allem in der Populärliteratur) ein stark idealisierter, um nicht zu sagen geschönter Blick auf die gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse, sowie insbesondere auf das durchaus konfliktreiche Zusammenleben der unterschiedlichen Nationalitäten in den letzten Jahrzehnten des Bestehens des Habsburgerstaates. Dem gegenüber stand und steht die (insbesondere in den nach 1945 hinter dem Eisernen Vorhang liegenden Nachfolgestaaten vertretene, durch die sozialistischen Regierungen forcierte) Sichtweise, das alte Österreich wäre ein „Völkerkerker“ gewesen, der die Vorherrschaft der Deutschen und Ungarn (und/oder der gesellschaftlichen Gruppen, oder „Klassen“, die sie vertraten) institutionalisierte. Es scheinen beide Sichtweisen vor allem Projektionen des eigenen Standpunktes innerhalb der politischen und gesellschaftlichen Fragestellungen der jeweiligen Zeit zu sein: Nach der Zäsur von 1918 und 1945 wurde die so anders als die Gegenwart geartete Zeit vor dem Ersten Weltkrieg vom eigenen weltanschaulichen Standpunkt aus entweder verklärt oder verteufelt.

Abseits solcher extremer, letztendlich ideologisch determinierter Positionen ergibt sich hinsichtlich des Zusammenlebens und des Verhältnisses der verschiedenen Nationalitäten der Monarchie zueinander im Rückblick ein stark differenziertes Bild: Soziale und nationale Bruchlinien fielen nicht immer zusammen. Nicht nur Deutsche und Ungarn, sondern beispielsweise auch Polen und Italiener waren oftmals in einer (wirtschaftlichen und politischen) Position der Stärke gegenüber ihren ruthenischen bzw. slowenischen und kroatischen Mitbürgern.

Vor allem jedoch war für den Grad an Freiheit im „nationalen Leben“ der einzelnen Völker der Donaumonarchie entscheidend, ob man ein Untertan des Österreichischen Kaisers oder des Ungarischen Königs war. Oder anders ausgedrückt: Während in Cisleithanien der Artikel XIX des „Staatsgrundgesetzes über die Rechte der Staatsbürger“ den einzelnen Nationalitäten Gleichberechtigung und das Recht „auf Wahrung und Pflege […] [ihrer] Nationalität und Sprache“ garantierte (was allerdings vielfach als eine zu schwammige Formulierung kritisiert wurde, insbesondere weil die einzelnen Nationalitäten nicht klar territorial voneinander abgegrenzt waren und daher durch diesen Artikel die Nationalitätenkonflikte eher angeheizt wurden)2 und damit die Arbeit der verschiedenen nationalen Vereine relativ ungestört vor sich gehen konnte, versuchten die Regierungen des Königreichs Ungarn von 1867 bis zum Ende der Monarchie in unterschiedlicher Intensität die nationalen Minderheiten im Staat zu magyarisieren. Trotz erheblicher Erfolge dieser Magyarisierungspolitik (zumindest auf der Ebene des öffentlichen Bekenntnisses zur magyarischen Sprache, z.B. bei Volkszählungen) entfremdete dieses Vorgehen einen erheblichen Teil der Bevölkerung des Königreichs vom Ungarischen Staat und beflügelte auch die Irredenta der Rumänen und Serben, sowie die Sezessionsbestrebungen der Slowaken und Kroaten. Beides hatte erhebliche negative Auswirkungen sowohl auf die innere Stabilität, als auch auf die Außenpolitik Österreich-Ungarns.

In jedem Fall jedoch wurden die sich zuspitzenden Nationalitätenkonflikte zunehmend als existenzielle Bedrohung für die Monarchie wahrgenommen. Neben den begrenzten, von vielen als unzureichend und „palliativ“ empfundenen Lösungsansätzen der cisleithanischen Regierungen auf regionaler Ebene (Mährischer Ausgleich 1905, Polnische Autonomie in Galizien)3 wurden von verschiedener Seite Konzepte zur Umgestaltung der Donaumonarchie entwickelt. Neben dem Konzept der Erweiterung des Dualismus zu einem Trialismus (neben Ungarn und den Reststaat sollte noch ein slawischer Staat treten), das zeitweise einen gewichtigen Förderer in Thronfolger Franz Ferdinand fand, kursierten vor allem Ideen zur Neugestaltung der Monarchie auf nationaler und bundesstaatlicher Grundlage. Allen diesen Vorschlägen gemeinsam war die Forderung nach der Abschaffung der Sonderstellung Ungarns. Doch darüber hinaus hatten die verschiedenen Konzepte wenig Gemeinsamkeiten. Beispielsweise kamen durchaus neuartige und radikale Vorschläge von der Sozialdemokratie (Renner, Brünner Programm, Bauer), deren Konzeption der nationalen politischen Entitäten, die den Gesamtstaat konstituieren sollten, das territoriale Prinzip zumindest teilweise aufgab.4

Andere Vorschläge liefen mehr oder weniger auf einen Kronlandföderalismus auf nationaler Grundlage hinaus.

Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Föderalisierungskonzept des Rumänen Aurel Popovici, das, bei strikter Beibehaltung des territorialen Prinzips, eine Zerschlagung der Kronländer und die Neuschaffung von ethnisch weitgehend homogenen Entitäten als Glieder eines Bundesstaates vorsah. Sein Entwurf der „Vereinigten Staaten von Groß-Österreich“ wurde in seiner gleichnamigen Denk-/Streitschrift von 1906 recht detailliert ausgearbeitet (bis hin zu einem Verfassungsentwurf und einer „Roadmap“ zur Umsetzung) und erfreute sich einer gewissen Unterstützung durch konservative Kreise - nicht zuletzt gehörte jener erwähnte Franz Ferdinand zeitweise zu seinen Förderern.

Der relativen Bekanntheit und zumindest theoretischen Bedeutung des Reformkonzeptes des Rumänen im letzten Jahrzehnt der Monarchie steht ein bescheidener Widerhall in der historischen Fachliteratur gegenüber. Ausnahmen hiervon sind einerseits ein Aufsatz Franz Wolfs aus dem Jahre 1964 mit dem programmatischen Titel „Aurel Constantin Popovici“, der in der Zeitschrift „Österreich in Geschichte und Literatur“ erschien, und andererseits eine Diplomarbeit, eingereicht an der Universität Wien von Wolfgang Hlousa aus dem Jahre 1989 mit dem Titel „Das Föderalisierungskonzept von Aurel C. Popovici ‚Die Vereinigten Staaten von Groß-Österreich‘“. Ausgiebig wird das Reformmodell des Rumänen auch in einer Diplomarbeit aus dem Jahre 2005 mit dem Titel „Die Pläne zur Reichsreform der Militärkanzlei des Thronfolgers Franz Ferdinand im Spannungsfeld von Trialismus und Föderalismus“ besprochen, die ebenfalls an der Universität Wien von Erich Kowalski eingereicht wurde. Allen dreien ist eine - vor allem bei Wolf und Hlousa äußerst stark ausgeprägte - affirmative Haltung gegenüber den Vorstellungen Popovicis gemeinsam. Hiermit ist, wiederum besonders bei Wolf und Hlousa, eine strak ablehnende, im Falle Wolfs auch scharf polemische Sicht auf die Politik im Königreich Ungarn verbunden. Bei Letzterem finden sich beispielsweise Sätze wie: „Die Herren in Budapest stachelten die nationalen Leidenschaften der Madjaren auf und trieben mit der historischen Figur Kossuths einen derartigen Personenkult, daß man annähernd ähnliches weder [sic!] im Dritten Reich noch in der Ära Stalins fand.“5

Angesichts solcher Parteilichkeit verwundert es wenig, dass aus heutiger Sicht problematische Urteile und Haltungen im Denken Popovicis6 bei Wolf keine Beachtung finden.

Ähnliches gilt auch für Hlousa, der zwar auf Polemik weitgehend verzichtet, den ausgeprägten Antiliberalismus, Antisemitismus und „biologischen Realismus“ Popovicis jedoch ebenfalls vollständig ausblendet und stattdessen den demokratischen und emanzipatorischen Charakter der in der Denkschrift erhobenen Forderungen betont.

Einzig Kowalski, der sich nicht in der Hauptsache mit Popovici auseinandersetzt, sondern im Rahmen einer Arbeit über die Reformpläne Franz Ferdinands den Einfluss des Rumänen auf ihre Entstehung und Entwicklung untersucht, befasst sich in einem eigenen Kapitel mit dem Titel „Wesentliche Aspekte der Weltanschauung Popovicis“ auch mit jenen „dunklen Seiten“, die zugleich den ebenfalls vorhandenen demokratischen und emanzipatorischen Charakter der Denkschrift mitbedingen. Er lässt in jenem Kapitel den Experten für die Geschichte Rumäniens Keith Hitchins zu Wort kommen, der über Popovici schreibt:

„[…] he was the first Rumanian to treat the national movement in terms of the evolutionary theories oft the Social Darwinists. […] [Ein sich selbst bewusstes Volk, d.h. heißt in der Vorstellung Popovicis: eine Nation] took on all the attributes of a living organism and was endoved by nature in the inherit right of survival and freedom to develop.“7

Abseits dieser wenigen Arbeiten, die das Leben und Wirken Popovicis direkt zum Thema haben, finden sich bei den verschiedensten Autoren einschlägiger (historischer, aber auch staatsrechtlicher) Fachliteratur meist kurze Verweise auf Popovici.

Die Rumänin Alina Teslaru-Born widmet in ihrer 2005 an der Universität Frankfurt am Main auf Deutsch vorgelegten Dissertation mit dem Titel „Ideen und Projekte zur Föderalisierung des Habsburgischen Reiches mit besonderer Berücksichtigung Siebenbürgens 1848-1918“ ein Kapitel8 dem Wirken Popovicis, sowie seiner Rezeption im In- und Ausland. Dabei enthält sie sich weitgehend eines Urteils und stellt die Großösterreichische Idee und ihren Hauptvertreter rein deskriptiv vor. Sie listet in ihrer Arbeit umfangreiche rumänischsprachige Literatur zum Thema auf.

Robert Kann verweist in seiner „Geschichte des Habsburgerreiches“ ganz kurz und recht negativ auf die Vorschläge des Rumänen und seine Rezeption durch die Großösterreicher: „Versuche Erzherzog Franz Ferdinands, die Rumänen durch vage Versprechungen einer territorialen Autonomie oder den Status eines Bundesstaates

zu gewinnen, wie er zum Beispiel durch den recht primitiven Föderalisierungsplan des Siebenbürger Rumänen Aurel Popovici vorgeschlagen wurde, boten zu wenig und kamen zu spät.“9 Indessen gesteht er dem Reformprogramm einen gewissen Grad an Originalität zu.10 Zugleich befremdet seine Einordnung Popovicis als „liberal“.11

Rudolf Wierer bezeichnet Popovici als den „bedeutendsten Theoretiker des ostmitteleuropäischen Föderalismus.“12 Jedoch räumt er seinem Konzept wenige Chancen auf Verwirklichung ein. Dies liege nicht nur an seiner Radikalität, sondern vor allem an der Spaltung der „Großösterreichischen Bewegung“, die letztendlich eher in Richtung Kronlandföderalismus tendiert hätte.13 Popovicis Forderungen wären demnach nur „theoretische Ausgangspunkte“ für die Großösterreicher gewesen; zumal sich auch Franz Ferdinand in seinen Positionen hinsichtlich der Frage des Umbaus der Habsburgermonarchie niemals letztgültig festlegen wollte.14 Nach Hugo Hantsch wäre dem gelungenen Umbau der Monarchie nach föderalen Grundsätzen „eine geradezu europäische Bedeutung zugekommen“.15 Popovicis Reformprogramm selbst jedoch wäre „keineswegs eine originelle Idee“ und er selbst im Gegensatz zu Franz Ferdinand national voreingenommen gewesen.16

Zum Aufbau der vorliegenden Arbeit ist zu sagen, dass es zunächst gilt, sich mit den spezifischen staatsrechtlichen Bedingungen der Doppelmonarchie und vor allem mit der Sonderstellung Ungarns auseinanderzusetzen. Die speziellen (schwierigen) Lebensumstände der nicht-magyarischen Nationalitäten im Königreich, sowie auch das Selbstverständnis der ungarischen politischen Klasse und ihr - zumindest dem Namen nach - „liberales“ Konzept der „ungeteilten ungarischen (Staats-)Nation“, die durch den Staat konstituiert werden und aus verschiedenen Völkern unter magyarischer Führung bestehen sollte, sollen vor allem deswegen herausgearbeitet werden, weil sie möglicherweise sowohl für das Reformkonzept, als auch für (zumindest aus heutiger Sicht) problematische Haltungen und Urteile Popovicis prägend waren. Nachdem eben diese problematischen Haltungen und Urteile beleuchtet wurden, möchte ich mich mit den einzelnen Aspekten des Programms Popovicis auseinandersetzen, das sowohl eine zentralistische (Abschaffung des Dualismus), wie auch eine föderalistische (Schaffung eines Bundesstaates), eine autoritäre (durch die starke Stellung des Monarchen), wie auch eine demokratische (allgemeines, gleiches Wahlrecht) Komponente enthält. Zuletzt soll der Einfluss der Reformvorschläge Popovicis auf das nähere Umfeld des Thronfolgers Franz Ferdinand untersucht werden. Am Ende steht eine Zusammenfassung.

II. Die staatsrechtliche Verfasstheit der Donaumonarchie

1. Österreich-Ungarn: Ein Staatenbund

Das alte Österreich war ein Nationalitätenstaat und darüber hinaus auch noch ein historisch gewachsenes und heterogenes Länderkonglomerat, dessen letzte Jahre seiner Existenz mit der Hochzeit des Nationalismus in Europa zusammenfielen. Dem entsprechend verbanden sich - nicht erst für die Zeitgenossen Popovicis - Wohl und Wehe, Gedeihen und Verderben des Habsburgerstaates mit der Lösung des Problems, übernationale Staatsidee, historische Sonderwege der einzelnen Länder und freie Entwicklung der einzelnen Nationalitäten unter einen Hut zu bringen.

Vorrangiges Mittel hierzu war in den Köpfen der zeitgenössischen Intellektuellen, ganz gleichgültig, ob es sich bei ihnen um Sozialdemokraten wie Karl Renner und Otto Bauer, Konservative wie Ignaz Seipel, oder um pro-österreichische, zugleich habsburgtreue Nationalisten wie eben Aurel Popovici handelte, die Verfassung Österreichs.

Stellvertretend kann hier Ignaz Seipel zitiert werden, der 1917 schrieb, dass die jahrhundertealte österreichische Geschichte auch als Abfolge von Lösungsansätzen zu staatsrechtlichen Problemstellungen verstanden werden kann. Zu lösen wäre „das Problem, wie die Ansprüche des faktisch bestehenden österreichischen Staates mit den Rechten und Wünschen der Länder, die ihn bilden, und der Nationen, die ihn bewohnen, auf die beste, alle beteiligten Faktoren nach Möglichkeit befriedigende Weise in Einklang gebracht werden können.“17

Auch der Umbau des Habsburgerstaates zu Doppelmonarchie und faktischem Staatenbund nach dem verlorenen Deutschen Krieg war einer dieser Lösungsversuche.

Als zentrales Ziel wird hierfür in der Literatur die Befriedung Ungarns, die nach der Lösung der Deutschen Frage zum zentralen Problem wurde, ausgemacht.18 Dies sollte der Stabilisierung des Habsburgerstaates dienen.

Weckte die Verständigung mit Ungarn anfangs auch die Hoffnungen anderer im zeitgenössischen Sprachgebrauch „historischer“ (also auf eine staatliche Tradition zurückblickender) Nationalitäten, insbesondere der Tschechen, auf den angenommenen Beispielcharakter des Ausgleichs, der zum Modell für ähnliche Lösungen beispielsweise für die Länder der böhmischen Krone hätte werden können, entwickelte sich im Laufe der Zeit bei den nichtmagyarischen und nichtdeutschen Nationalitäten (vorrangig, aber nicht exklusiv bei denen im Königreich Ungarn) eine scharf ablehnende Haltung der ungarischen Sonderstellung gegenüber.19

Schon zur Zeit des Ausgleichs standen die Vertreter eines allgemeineren Föderalismus, wie beispielsweise Ministerpräsident Belcredi, dem Umbau zur Doppelmonarchie äußerst kritisch gegenüber. Erst nach seiner Ablösung durch Beust Anfang 1867 kam es zügig zu Fortschritten in den Ausgleichsverhandlungen, die bereits im Februar zu einem Ergebnis führten.

Nunmehr stand im Habsburgerstaat Ungarn dem „Rest“ gegenüber. Es entstanden zwei gesonderte politische Entitäten, die keineswegs unter dem Dach einer übergeordneten Bundesebene organisiert waren (wie dies eben bei Bundesstaaten der Fall ist), sondern nur über eine Handvoll gemeinsamer (und nicht übergeordneter) Institutionen (Ministerien, Delegationen beider Parlamente, der Person des Monarchen) miteinander verbunden waren. Völkerrechtlich handelte es sich also um einen Staatenbund.

Hierbei ist insbesondere anzumerken, dass nach ungarischer Interpretation ein Vertrag zwischen Ungarn und seinem König, keineswegs jedoch ein österreichischungarischer Vertrag abgeschlossen wurde.20 Hieraus erhellt nicht nur das Wesen der Doppelmonarchie als ein Staatenbund, sondern auch die durchgängige Tendenz der ungarischen Politik, auch noch die Realunion zwischen beiden Staaten zu einer bloßen Personalunion abzuschwächen und damit die Bindung der beiden politischen Entitäten Österreich-Ungarns aneinander noch weiter zu lockern.

Während der „Rest“, also das nun so genannte „Cisleithanien“, im Wesentlichen ein historisch gewachsenes Länderkonglomerat blieb und zumindest de jure keine Nationalität im Staat ein Vorrecht gegenüber den anderen beanspruchen konnte, entwickelte sich Ungarn immer stärker zu einem Einheitsstaat in dem die Magyaren das staatstragende Element darstellten und alle anderen Nationalitäten einem sich über die Jahre verstärkenden Magyarisierungsdruck ausgeliefert waren.21

2. Die Sonderstellung Ungarns

Nach dem Ausgleich erlebten die beiden Reichsteile hinsichtlich des Grades an Zentralisierung, sowie auch hinsichtlich der legalen Ausgestaltung von politischer Partizipation und Förderung der kulturellen Entwicklung der einzelnen Nationalitäten ganz unterschiedliche und sozusagen gegensätzliche Entwicklungen: In Cisleithanien, als „dem Rest“ des ehemaligen Gesamtstaates, der in sich verschiedene historische, auch staatliche Traditionen vereinigte (die Länder der Böhmischen Krone waren lange - auch unter der Herrschaft der Habsburger - eine eigenständige politische Entität, Galizien gehörte bis zum Ende des 18. Jahrhunderts zum polnisch-litauischen Staat etc.), verschafften sich die einzelnen Nationalitäten und ihre nationalistischen Politiker zunehmend Gehör und, mit der Ausweitung des Wahlrechts auf immer weitere Kreise der männlichen Bevölkerung, auch politischen Einfluss. Innenpolitisch traten zentralistische Tendenzen meist deutschliberaler Provenienz immer stärker in den Hintergrund und föderalistische Ansätze gewannen, wenn sie sich letztendlich auch nicht durchsetzen konnten, immer stärker an Boden. Zugleich lähmte der heftige Nationalitätenkonflikt zusehends das gesamte politische Leben.22

Das Königreich Ungarn hingegen konstituierte sich als Einheitsstaat westlicher (französischer) Prägung: Die eine, unteilbare ungarische Nation umfasste de jure alle auf dem Territorium des Königreichs lebenden Nationalitäten gleichermaßen.23 Daraus ergaben sich zwei im Grunde gegenläufige Tendenzen:

Erstens ergab sich damit zumindest am Papier keineswegs die Vormachtstellung einer Nationalität, namentlich die der Magyaren, über die anderen, sondern im Gegenteil die nominelle Gleichberechtigung aller auf dem Boden des Königreichs Ungarn lebenden Volksstämme.

Zweitens jedoch wurden damit verunmöglicht, dass die einzelnen Nationalitäten (verstanden als selbstständige Entitäten unabhängig von den ihnen angehörenden Einzelpersonen, die zumindest nicht grundsätzlich von politischer Mitbestimmung ausgeschlossen waren) auch nur als potenzielle Akteure innerhalb des politischen Lebens des Staates eine Rolle spielen konnten. Dem Liberalismus folgend, der auch dem Einheitsstaatsgedanken zugrunde liegt, waren es vielmehr die Individuen, deren Rechte durch den Staat garantiert wurden. Dies umfasste auch den ganzen Komplex an gesetzlichen Bestimmungen zur Wahrung der Rechte der Angehörigen der einzelnen Nationalitäten, beispielsweise betreffend den Gebrauch der Muttersprache in der unteren Verwaltungsebene und im Justizwesen, kirchliche Autonomie etc.24 Indes lag die politische Verantwortung traditionsgemäß bei den Magyaren, die den Großteil des Adels stellten und die ihre Vormachtstellung vom Ausgleich 1867 an bis zum Ende der Habsburgermonarchie 1918 einerseits durch ein rigides Zensuswahlrecht und andererseits durch die Schaffung von Wahlkreisen, die die nichtmagyarischen Bevölkerungsgruppen massiv benachteiligten,25 sowie auch durch eine parteiliche Rechtsprechung behaupten konnten. Das beste Beispiel für zweiteres sind die beiden großen Prozesse gegen Popovici selbst.26 Aus der Kombination von Einheitsstaatsgedanken und faktischer Vormachtstellung der Magyaren im Königreich ergab sich die Tendenz innerhalb der ungarischen Nationalitätenpolitik, alle nichtmagyarischen Ethnien zumindest zu einem erheblichen Teil magyarisieren zu wollen und damit den übernationalen Einheitsstaat einem ethnisch homogenen Nationalstaat der Magyaren anzunähern, der dann auch die führende Rolle innerhalb des Länderkonglomerats der Habsburgermonarchie spielen sollte.27 In Abgrenzung zu den nicht staatstragenden, oft genug im Gegensatz zum Staat stehenden Nationalismen auf dem Boden Cisleithaniens kann der magyarische Nationalismus westeuropäischer Prägung als Nationalismus von Staats wegen, als „official nationalism“28 bezeichnet werden.

Dies alles fand vor dem Hintergrund eines beständig schwelenden Konfliktes innerhalb der politischen Eliten des Königreiches statt: Die den Ausgleich befürwortende „Liberale Partei“ (oder „67er“) in der Nachfolge des „Vaters des Ausgleichs“ Ferenc Deák stand seit den Siebzigerjahren der „Unabhängigkeitspartei“ (oder den „48ern“) in der Tradition des weiterhin im Exil wirkenden Lajos Kossuth gegenüber. Bis auf eine kurze Periode zwischen 1905 und 1910 verfügten die „Liberale Partei“ und ihre Nachfolgerinnen über eine ansehnliche Mehrheit innerhalb des ungarischen Reichsrates und stellten die Regierungen. Allerdings waren die pro- österreichischen Liberalen dem ständigen Druck der Kossuthisten ausgesetzt, die einen großen Teil der ungarischen Gentry und des Großbürgertums auf ihrer Seite wussten und deren Hauptforderungen in der einen oder anderen Form immer die Lockerung der Bindung an den Habsburgerstaat und die verstärkte Magyarisierung der nichtmagyarischen Nationalitäten waren.

Vor allem aber ist die Tatsache bezeichnend für die besondere Situation der ungarischen politischen Eliten, die sich immerhin als bevollmächtigte Vertreter der gesamten ungarischen Nation fühlten, dass alle Forderungen nach Ausbau der Unabhängigkeit vom Habsburgerstaat durch die Drohung der Einführung des allgemeinen und gleichen Männerwahlrechts wirkungsvoll abgeschmettert werden konnten. Insbesondere geschah dies in der sogenannten „ungarischen Krise von 1905“, als die vom König ernannte und den Reichsrat durch Verordnungen umgehende Regierung unter Federführung des Innenministers Jósef Kristóffy in Verhandlungen mit der Sozialdemokratie die Ausweitung des Wahlrechts in Aussicht stellte.

Nicht zufällig fällt wohl auch die 1906 in Leipzig erfolgte Publikation der Denkschrift Popovicis genau in die Zeit jener Auseinandersetzungen, in der sich die ungarischen Unabhängigkeitsbestrebungen krisenhaft zuspitzten.

III. Popovicis Prägung

1. Die Nationalitätenpolitik im Königreich Ungarn

War Cisleithanien auch nach 1867 vor allem ein Länderkonglomerat und keineswegs ein Nationalstaat westlicher Prägung, strebten die ungarischen politischen Eliten die Schaffung eines Einheitsstaates, der tendenziell ein Nationalstaat sein sollte, an. Dabei ergab sich die Schwierigkeit, dass auf Grund der ethnographischen Mehrheitsverhältnisse nicht ohne weiteres die Magyaren als alleinige Titularnation deklariert werden konnten. Vielleicht nicht zuletzt deswegen folgte man zumindest pro forma dem Konzept eines Staatsnationalismus und erteilte damit ethnischen Nationalismen (gemeint waren natürlich vor allem die der nichtmagyarischen Nationalitäten) eine klare Absage.

Die legale Grundlage des Verhältnisses des ungarischen Staates zu seinen einzelnen Nationalitäten wurden bereits 1868 geschaffen. Das sogenannte „Ungarische Nationalitätengesetz“ (offiziell der „G.-A. XLIV“),29 entstanden unter der Federführung der Liberalen Ferenc Deák und József Eötvös, die zugleich auch am Zustandekommen des Ausgleichs maßgeblich beteiligt waren, war ursprünglich Ausdruck eines Kompromisses zwischen den Interessen des angestrebten ungarischen Einheitsstaates und denen der einzelnen nichtmagyarischen Nationalitäten.30

Nachdem durch den Ungarisch-Kroatischen Ausgleich im selben Jahr Kroatien und Slawonien eine Sonderstellung innerhalb des Königreiches Ungarn eingeräumt wurde, erstreckte sich der Gültigkeitsbereich des Gesetzes übrigens nicht auf jene beiden Gebiete.31

Zwei Prinzipien wurden grundlegend für den Inhalt des Nationalitätengesetzes und wurden damit (pro forma) auch richtungsweisend für die Nationalitätenpolitik des Königreichs Ungarn bis zu den Umwälzungen des Jahres 1918:

[...]


1 Allen voran durch Richard Coudenhove-Kalergi: Pan-Europa. Wien, 1924.

2 Popovici. S 28 f.

3 Ebd. S 75.

4 Hlousa zitiert zu diesem Thema auf S 94 Renner. S 146. 4

5 Wolf. S 481.

6 Vgl. Kapitel IV, 1.

7 Hitchins. S 285 f. Zitiert nach: Kowalski. S 42 f.

8 Teslaru-Born. S 304-329.

9 Kann: Geschichte. S 414.

10 Kann. Nationalitätenproblem. S 202.

11 Kann. Geschichte. S 463. Vgl. Kann. Nationalitätenproblem. S 201.

12 Wierer. S 119.

13 Ebd. S 114 f.

14 Ebd. S 120.

15 Hantsch. S 60.

16 Ebd. S 90-92.

17 Seipel. S 15.

18 Zöllner. S 410 f.

19 Hoensch. S 28.

20 Zöllner. S 412.

21 Hoensch. S 36-43.

22 Bogyay. S 118 f.

23 Ebd. S 119.

24 Hoensch. S 37.

25 Hlousa. S 41.

26 Wolf. S 479 f. Vgl. auch Kapitel III,4.

27 Hoensch. S 37.

28 Seton-Watson. Ab S 369. Vgl. Szűcs. S 28 ff. (Nach Hlousa. S 24.) 12

29 Hlousa verweist hinsichtlich des Volltextes des Gesetzes auf: Gustav Steinbach (Hg.): Die ungarischen Verfassungsgesetze. Wien, 1906. S 59-65. Vgl. Kann. Geschichte des Habsburgerreiches. S 414.

30 Hlousa. S 30 ff.

31 Ebd. S 35.

Excerpt out of 58 pages

Details

Title
Das Großösterreich-Projekt Aurel Popovicis
College
Klagenfurt University  (Geschichte)
Grade
1
Author
Year
2017
Pages
58
Catalog Number
V388865
ISBN (eBook)
9783668631625
ISBN (Book)
9783668631632
File size
4220 KB
Language
German
Keywords
Nationalitätenkonflikt, Königreich Ungarn, Aurel Popovici, Österreich-Ungarn, Bundesstaat, Habsburgermonarchie, Großösterreich, Franz Ferdinand
Quote paper
Christian Albert Planteu (Author), 2017, Das Großösterreich-Projekt Aurel Popovicis, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/388865

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Das Großösterreich-Projekt Aurel Popovicis



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free