Die Anfänge der funktionalen Dreiteilung im 11. Jahrhundert - Ideologie oder Deutungsschema?


Dossier / Travail de Séminaire, 2002

22 Pages, Note: 1


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Grundriß der Arbeit

2.1. Die funktionale Dreiteilung – Inhaltsbestimmung
2.2. Die funktionale Dreiteilung – Historische Abkunft

3.1. Deutungsschema oder Ideologie – Begriffsbestimmungen
3.2. Deutungsschema oder Ideologie – Wirklichkeitsbezüge

4. Die funktionale Dreiteilung als Legitimation

5. Schlußbemerkung

Literaturnachweis

Die Anfänge der funktionalen Dreiteilung im 11. Jahrhundert – Ideologie oder Deutungsschema?

1. Grundriß der Arbeit

Die vorliegende Arbeit möchte das Auftauchen der funktionalen Dreiteilung im westfränkisch-französischen Königreich zu Anfang des 11. Jahrhunderts untersuchen. Genauer gesagt, soll der Frage nachgegangen werden, um welche Art von System, Gedankengebäude oder Gedankengut es sich bei der funktionalen Dreiteilung zu dieser Zeit handelt. Und noch weiter – in Beziehung auf die Quellen – eingeschränkt: Die Hauptquelle, die untersucht werden soll, ist das „Carmen ad Rotbertum regem“ des Adalbero von Laon. Daneben sollen aber auch, an geeigneter Stelle, weitere Quellen zu Rate gezogen werden. Insbesondere die „Gesta Episcoporum Cameracensium“, in denen Gerhard von Cambrai, ein Zeitgenosse Adalberos, sich zu diesem Thema äußert. Damit sind auch schon die beiden ‚klassischen‘ Autoren zum (Wieder)Auftauchen der funktionalen Dreiteilung zu dieser Zeit und in diesem geographischen Raum genannt.

Es stehen sich zwei konkurrierende Lesarten zur funktionalen Dreiteilung gegenüber. Auf der einen Seite steht die Deutung des Schemas als Ideologie – vor allem von französischen, marxistisch bewegten Autoren vorgebracht – und auf der anderen Seite die Deutung des Schemas als Deutungsschema – so eingestuft von Otto Gerhard Oexle – zur Diskussion.

Das Ergebnis der vorliegenden Arbeit wird sein, daß keiner der beiden Interpretationen recht gegeben wird. Aber bevor dieser Schluß gezogen werden kann, sollen zuerst (dies geschieht im zweiten Hauptteil dieser Arbeit) die Begriffe „Ideologie“ und „Deutungsschema“ aus den Beiträgen der einzelnen Autoren herausgearbeitet werden, so daß mit diesen Begriffen umgegangen werden kann – dies zu tun, versäumen gerade die Autoren auf der ‚Ideologieseite‘. Die jeweiligen Positionen sollen so eindeutig wie möglich klargelegt werden.

Der dritte Hauptteil der Arbeit ist den Argumenten gewidmet, die von beiden Seiten vorgebracht werden. Diese Argumente sollen auf ihre Schlüssigkeit und auf ihre Vereinbarkeit mit den historischen Befunden der jeweiligen Autoren hin untersucht werden.

Der darauf folgende Abschnitt (vierter Teil) soll den in dieser Arbeit vertretenen Standpunkt, daß es sich bei der Theorie der funktionalen Dreiteilung um eine Legitimation im Sinne der wissenssoziologischen Theorie von Berger und Luckmann handelt, vorstellen und verdeutlichen.

Bevor mit den drei genannten Hauptteilen begonnen wird, erfolgt eine Bestimmung dessen, was das Schema der funktionalen Dreiteilung eigentlich ist und was ihm vorausging, woraus es sich entwickelt hat und was seine ‚Konkurrenz‘ im 11. Jahrhundert war. Dabei ist dieser voranmerkende Teil nicht nur als Bestimmung des Untersuchungsobjektes gedacht, sondern er ist auch ein Stück weit die Basis für die weiteren Darlegungen.

Den Abschluß macht eine kurze Vergewisserung der Ergebnisse der gemachten Untersuchungen.

2.1. Die funktionale Dreiteilung – Inhaltsbestimmung

In diesem Abschnitt soll eine Bestimmung dessen gegeben werden, was die funktionale Dreiteilung inhaltlich ist. Dem folgt, in Abschnitt 2.2., eine kurze Geschichte der funktionalen Dreiteilung bis ins 11. Jahrhundert.

Adalbero von Laon formuliert in seinem „Carmen ad Rotbertum Regem“ den Inhalt der funktionalen Dreiteilung folgendermaßen[1]:

Triplex ergo Dei domus est, quae creditur una.

Nunc orant, alii pugnant aliique laborant.

Quae tria sunt simul et scissuram non patiuntur:

Unius offitio sic stant operata duorum,

Alternis uicibus cunctis solamina prebent.

Diese Formulierung der funktionalen Dreiteilung, so Oexle, „verdient klassisch genannt zu werden“[2]. Dieser Formulierung soll gleich noch die wohl ebenfalls „klassische“ Äußerung Gerhards von Cambrai beigestellt werden:

Genus humanum ab initio trifariam divisum esse monstravit, in oratoribus, agricultoribus, pugnatoribus;“[3]

Die Gesellschaft ist nach Ansicht dieser beiden Autoren in drei soziale Gruppen aufgeteilt. Unterscheidungskriterium ist die jeweilige Tätigkeit, die sie ausüben. Unterteilt wird aber nicht die gleiche Gesamtheit in beiden Fällen: bei Adalbero die domus Dei, bei Gerhard gar die ganze gens humanum und zwar ab initio. Adalbero betont die Einheit trotz aller Untergliederung. Für die domus Dei gilt, daß sie für eines gehalten wird, und für die Gruppen gilt, daß sie zugleich und untrennbar sind. Dieser Einheitsgedanke kommt im folgenden, etwas paradox klingenden Vers noch deutlicher zur Geltung: „Est igitur simplex talis connexio triplex.[4] Gerhard betont dafür das Zusammenwirken der drei Gruppen stärker und auch detaillierter in ihrer tatsächlichen Funktion für die jeweils anderen – für das Seelenheil der anderen beten, ist Aufgabe der oratores; der Schutz der oratores und agricultores obliegt den pugnatores; und die Versorgung den agricultores.[5] Adalbero bleibt in dieser Hinsicht abstrakt und unbestimmt – die einen unterstützen eben die anderen, mehr nicht.

Adalbero fügt noch eine weitere wichtige Trennlinie in sein System ein: Die lex divina[6] und die lex humana[7]. Die erste gilt für die oratores, die zweite sowohl für die laboratores und als auch für die pugnatores. Die lex divina behandelt in erster Linie die Tätigkeiten, die vom orator nicht ausgeübt werden dürfen. Dort läßt sich aber auch finden, daß kein orator dem anderen aufgrund seiner Herkunft unter­geordnet sei[8] und daß jeder Laie (inklusive des Königs) den oratores zu gehorchen habe[9]. Die lex humana legt die Herrschaftsverhältnisse fest: Der König oder der Kaiser herrschen über die res publica[10]. Der bellator ist an seiner Schutzfunktion, die er über die Kirche und die „maiores atque minores“ ausübt, zu erkennen. Der agricultor, dessen ‚Stand‘ das genus afflictum ist, muß sich Zeit seines Lebens mit körperlicher Arbeit plagen, ist aber dafür auf eine gewisse – nach Oexle „dialektische“ – Weise Herr über seinen Herrn.[11]

2.2. Die funktionale Dreiteilung – Historische Abkunft

Woher kam diese Sicht[12] auf die sozialen Verhältnisse? Läßt sich so etwas wie eine Geschichte darstellen, aus der sie hervorgegangen ist?

Ein grundsätzlicher ‚roter Faden‘ in der Geschichte der funktionalen Dreiteilung scheint so etwas wie eine ‚anthropologische Konstante‘ zu sein. „Nous savons aujourd’hui que l’idéologie tripartie, [...], etait au centre des spéculations sociales et théologiques des principaux peuples indo-européens. Nous savons aussi, [...], qu’elle a joué un rôle décisif dans la composition de certaines grandes œuvres littéraires, épiques ou ‚historiques‘.“[13] Die funktionale Dreiteilung taucht nach dieser Sicht in den indo-europäischen Kulturen – wenigstens in den ‚wichtigen‘ oder ‚erstrangigen‘ oder was man unter „pricipaux“ auch immer verstehen soll – über die Jahrhunderte verstreut immer wieder auf. Die Frage muß aber hier gestellt werden, ob sich diese Erscheinung nur auf die indo-europäischen Kulturen beschränkt oder ob sich diese Sicht auf die soziale Wirklichkeit nicht auch in anderen Kulturkreisen nachweisen läßt. Da der Zusammenhang zwischen Gerhard und Adalbero im 11. Jahrhundert und den von Dubuisson und Dumézil vorgestellten Erscheinungen alles andere als unbezweifelbar ist[14], möchte ich mich im folgenden auf die ‚nähere‘ Geschichte der funktionalen Dreiteilung während des Mittelalters konzentrieren.

Die ‚nähere‘ Geschichte scheint in England am Ende des 9. Jahrhunderts zu beginnen. König Alfred (871-899) spricht davon, daß der König, um seine Pflichten erfüllen zu können, auf die Unterstützung der gebedmen, der fyrdmen und der weorcmen angewiesen ist.[15] Woher Alfred seine Sicht auf die soziale Welt hatte, ist nicht geklärt. Die verschiedenen Hypothesen – Platonrezeption, germanische Herkunft, mündliche Überlieferung mediterraner, antiker Gedanken durch die Kelten, gesetzmäßiges Auftreten innerhalb einer Gesellschaft mit bestimmtem Primitivitätsgrad – werden von Oexle eine nach der anderen aufgrund von ‚eindeutigen‘ Belegen abgelehnt.[16] Woraus sich die funktionale Dreiteilung tatsächlich entwickelt zu haben scheint, ist die ältere funktionale Zwei teilung, die sich ihrerseits aus der Zweigewaltenlehre Gelasius‘ I. entwickelt hat. Zugespitzt findet diese Zweiteilung ihren Ausdruck in den Funktionsbeschreibungen certare ferro und disceptare verbo, wobei die erste Funktion von der weltlichen Macht, die zweite dagegen von der geistlichen Macht ausgeübt wird.[17] Diese Zweiteilung findet ihre Fundierung im Bibelwort „Nemo militans Deo implicat se in negotiis saecularibus“ (2 Tim. 2,4).

[...]


[1] Carmen ad Rotbertum Regem v. 295-299.

[2] Oexle 1978, S. 24.

[3] Gesta III, 52, S. 485. Weiter wird die Zusammenarbeit der Gruppen beschrieben: „Oratorum a saeculi vacans negotiis dum ad Deum vadit intentio, pugnatoribus debet, quod sancto secura vacat otio; agricultoribus, quod eorum laboribus corporali pascitur cibo. Nihilominus agricultores ad Deum levantur oratorum precibus, et pugnatorum defensantur armis. Pari modo pugnatores, dum reditibus agrorum annonantur et mercimoniis vectigalium solantiuntur armorumque delicta piorum quos tuentur expiat precatio sancta, foventur ut dictum est mutuo.“

[4] Carmen ad Rotbertum Regem v. 300.

[5] Vgl. dazu den zitierten Text in Anmerkung 3 dieser Arbeit.

[6] Die lex divina wird von v. 240-273 von Adalbero erläutert. Dazu vgl. Oexle 1978, S. 25 f.

[7] Die lex humana beschreibt Adalbero in den Versen 276-289. Dazu vgl. Oexle 1978, S. 27.

[8]Lex divina suis partes non diuidit ullas./Format eos omnes aequali conditione,/Quamuis dissimiles pariat natura uel ordo./Non minor artificis quam regis natus erilis.“ Carmen ad Rotbertum Regem v. 241-243.

[9]Omne genus hominum precepto subdidit illis;/Princeps excipitur nullus cum dicitur omne.“ Carmen ad Rotbertum Regem v. 258 f.

[10] So liest sich v. 278, wenn man Carozzis Übersetzung folgt: „En effet il y a deux chefs: le roi et l’empereur,[...].“ (Carozzi 1979, S. 21.) Im Original scheint es mir nicht so eindeutig darauf hinaus zu laufen: „Nobilis et servus simili non lege tenentur./Nam primi duo sunt: alter regit, imperat alter,[...].“ (Carmen ad Rotbertum Regem v. 277 f.) Der eine herrscht, der andere befiehlt lediglich. Damit könnte auch gemeint sein, daß zwar viele Befehlsgewalt haben, aber nur einer regiert.

[11] Oexle 1978, S. 31.

[12] „Sicht“ ist eine bewußt neutrale Formulierung, die verwendet werden soll, damit sich nicht eine terminologische Vorentscheidung für „Schema“ oder „Idee“ oder ähnliches einschleicht.

[13] Dubuisson 1978, S. 21.

[14] Zur indo-europäischen These kritisch Kölmel S. 22 f. und Anm. 2 zu Kap. 1.4. und auch Bonnassie 1980, S. 252 f. Grundsätzlich ist fraglich, was die Fokussierung auf die Indo-Europäer bedeutet. Liegen für andere Kultrkreise keine Untersuchungen vor? Wenn nicht, dann läßt sich die funktionale Dreiteilung wohl kaum als indo-europäisch reklamieren. Oder gibt es nur keine positiven Befunde? Wenn keine positiven Befunde vorliegen, liegt es an der Quellenlage, oder gibt es ein indo-europäisches ‚Gen‘, das es den Indo-Europäern erlaubt (gar auferlegt?), eine dergestaltige Sozialtheorie zu entwickeln? Wenn es sich um eine bloß kulturelle Entwicklung handeln sollte – also nicht um die besagte ‚anthropologische Konstante‘ –, warum läßt sich im Laufe der Jahrhunderte trotz allem nachweisbarem kulturellen Austausch niemals die funktionale Dreiteilung in anderen Kulturkreisen als lediglich den indo-europäischen nachweisen?

[15] Zu den einzelnen, im folgenden aufgeführten historischen Stationen vgl. Oexle 1978, S. 33-42; ders. 1984, S. 494-498; ders. 1987, S. 91-97; ders. 1988, S. 32-35; Duby 1981, S. 97-168; Tellenbach 1988, S. 109; Kölmel 1985, S. 89-94.

[16] Oexle 1978, S. 33-35.

[17] Ebd., S. 35-37. Weitere Bezeichnungen für diese Unterscheidung sind orantesbellantes, intercessoresdefensores, ordo ecclesiasticusordo militaris, militia Christimilitia saecularis. (Oexle 1984, S. 495 f.)

Fin de l'extrait de 22 pages

Résumé des informations

Titre
Die Anfänge der funktionalen Dreiteilung im 11. Jahrhundert - Ideologie oder Deutungsschema?
Université
University of Constance
Note
1
Auteur
Année
2002
Pages
22
N° de catalogue
V38975
ISBN (ebook)
9783638378871
Taille d'un fichier
632 KB
Langue
allemand
Mots clés
Anfänge, Dreiteilung, Jahrhundert, Ideologie, Deutungsschema
Citation du texte
Jens Kistenfeger (Auteur), 2002, Die Anfänge der funktionalen Dreiteilung im 11. Jahrhundert - Ideologie oder Deutungsschema?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/38975

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