Die rechtliche Situation von Frauen in Kenia (Internetrecherche für selbstgewähltes Länderbeispiel)


Term Paper (Advanced seminar), 2004

16 Pages, Grade: 2


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Allgemeine rechtliche Situation von Mädchen & Frauen in Kenia

3. Verschiedene Themengebiete
3.1 Soziale Rechte
3.2 Bildung
3.3 Mißhandlung & Sexuelle Gewalt
3.4 Weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation)
3.5 HIV/AIDS
3.6 Gesundheit

4. Hilfsorganisationen und ihre Ziele
4.1 Kenianische Organisationen/Projekte
4.1.1 FIDA Kenya
4.1.2 KILIFI KENYA
4.1.3 SOLWODI Kenia
4.1.4 MYWO
4.2 Weltweite Organisationen/Projekte
4.2.1 TERRE DES FEMMES

5. Zusammenfassung

6. Quellenverzeichnis

1. Einleitung

»Der wesentliche Wert der Frau liegt in ihrer Gebärfähigkeit und in ihrem hauswirtschaftlichen Nutzen.«[1] Sehr treffend beschreibt dieser Spruch des Thomas von Aquin, die noch häufig verbreitete Ansicht der Männer über Frauen, vor allem in unterentwickelten Gebieten wie Afrika und Südostasien. Dennoch gibt es Bemühungen und kleine Erfolge, die deutlich zeigen, dass Frauen einen immer höheren Stellenwert in der Gesellschaft erlangen und sich aus ihrer traditionell geprägten Rolle als Untergebene des Mannes sowie ihrer Isolierung befreien.

In der vorliegenden Arbeit soll es speziell um die rechtliche Situation der Frauen in Kenia gehen. Hierzu wird es einen kurzen Überblick über die allgemeine rechtliche Situation von Frauen geben. Um die vielerorts bestehende Diskrepanz von Gesetz und Umsetzung deutlich zu machen, werde ich auf einige schwerwiegende Themenkomplexe genauer eingehen. Weltweit gibt es Organisationen, die sich der Beseitigung von Diskriminierung und Unterdrückung der Frauen verschrieben haben. Die Wichtigsten werde ich mit ihren Zielen und Projekten, speziell in Kenia, vorstellen. Abschließend gibt es eine Zusammenfassung, in der ich die wichtigsten Punkte in Kurzform noch einmal darlege und meine persönliche Meinung mit einfließen lasse.

2. Allgemeine rechtliche Situation von Mädchen & Frauen in Kenia

Die heute vorzufindende Situation der Frauen in Afrika, sprich die Ungleichstellung von Frau und Mann, ist ein Phänomen der Kolonialzeit. Vorher bestanden vielerorts von Frauen geführte Gesellschaften sowie weitestgehend Gleichberechtigung. Auf die näheren Umstände und Gründe, die für das Ungleichgewicht ausschlaggebend waren, werde ich jetzt nicht eingehen, da dies zu weit führen würde. Für nähere Informationen gibt es zahlreiche Literatur und Internetseiten.[2]

Der heutige Staat Kenia ist eine Republik, in deren Verfassung[3] jeder Person - egal welcher Herkunft, Wohnort und Hautfarbe, welchem Glauben und Geschlechts - die grundlegenden Rechte und Freiheiten zugesprochen werden, solange er die der anderen nicht beschneidet. Das müsste bedeuten, dass Frau und Mann vor dem Gesetz gleich sind und es keinerlei Differenzen gibt. Doch leider ist dem nicht so. Gesellschaftliche Benachteiligung der Frauen sowie Gewalt gegen Frauen sind immer noch topaktuelle Themen. Gewalt innerhalb der Familien und sexuelle Übergriffe werden kaum geahndet und wenn nur mit geringen Strafen belegt. Die Regierung hat zwar im März 2003 ein Gesetz zur Gründung einer kenianischen Menschenrechtskommission verabschiedet, welche die Aufgabe hat, die Menschenrechte zu schützen, zu fördern sowie sicherzustellen, dass Kenia die internationalen Menschenrechte einhält. Dennoch kam und kommt es immer wieder zu gewaltsamen Übergriffen der Beamten auf Zivilisten. Auch die neue Verfassung zur Stärkung der Grundrechte, die laut Amnesty International[4] 2003 verabschiedet werden sollte, war durch Polizisten behindert worden, als sie im November des Jahres den Vorsitzenden und andere Delegierte davon abhielten, an einer Verfassungskonferenz teilzunehmen. Todesstrafen wurden vom 2002 neu gewählten Staatspräsidenten Kibaki verboten und in lebenslange Haftstrafen umgewandelt. Ein Gesetzesverbot der Todesstrafe gibt es jedoch bis heute nicht.

Im Parlament sitzen von Jahr zu Jahr mehr Frauen, was sicherlich auch mit der UN-Frauenkonvention zusammenhängt, die von Kenia unterschrieben und ratifiziert wurde. Der gehobene Anteil von Frauen führte jedoch trotz Gesetzesverbots leider nicht dazu, die weibliche Genitalverstümmelung einzudämmen. Sie ist weiterhin in der Praxis weit verbreitet, da nur selten Anklage erhoben wird und Urteile gefällt werden.

Diese und weitere Probleme werden im nächsten Abschnitt ausführlicher behandelt.

3. Verschiedene Themengebiete

3.1 Soziale Rechte

Zu den sozialen Rechten gehören die Landfrage, das Erbecht, Mitbestimmungsrecht, Sorgerecht, Zugang zu Lebensmitteln und Arzneien sowie viele andere Dinge. Was für uns Europäer selbstverständlich, ist für die Frauen in Kenia ein täglicher Kampf. Nur ca. 5% des Agrarlandes sind im Besitz von Frauen, aber 80% der von Frauen geführten Familien leben in Armut.

Seit der Unabhängigkeit Kenias am 12. Dezember 1963, besteht ein universelles Wahlrecht, welches jedoch von den ländlichen Frauen bzw. der ländlichen Bevölkerung kaum wahrgenommen wird.

Die Afrikanische Union stimmte am 11. Juli 2003 einem Protokoll zu, das eindeutig die Rechte der Frauen gesetzlich sichern soll. Darin geht es vor allem um die Gleichstellung von Frau und Mann und um die Selbstbestimmung der Frau über ihren Körper. Es umfaßt auch das Recht zur Abtreibung, wenn die Schwangerschaft durch Vergewaltigung verursacht wurde und die weiterführende Schwangerschaft zu mentalen und physischen Komplikationen bei der Mutter führt oder das Leben der Mutter oder des Fötus gefährdet ist (Artikel 14.2c)[5]. Jedoch widerspricht dieser Punkt der kenianischen Verfassung, in der Abtreibung ausdrücklich verboten ist.

Trotz des Zusatzprotokolls werden die Rechte der Frauen weiterhin permanent beschnitten. Besonders gravierend sind die Eigentumsrechtsverletzungen an Frauen. Schon allein die Tatsache, dass Frauen ca. 80% der Farmarbeit leisten, jedoch nur 5% davon besitzen, ist aussagekräftig genug.

Auch die bestehende Kluft zwischen Verfassungsrecht und traditionellem Recht macht es für die Frau nicht einfach. So gibt es beispielsweise den traditionellen Brauch der „Frauenerbschaft“ und der „rituellen Reinigung“ einer Witwe. Hierbei wird die Witwe nach dem Tod ihres Mannes von einem seiner Brüder „geerbt“ und wird von ihren Schwiegereltern gezwungen, mit einem dafür bezahlten Mann von niedrigem sozialen Stand, ohne Kondom Geschlechtsverkehr zu haben, um den bösen Geist des Mannes aus ihr zu vertreiben. Nicht nur das diese Praxis eine massive Entwürdigung darstellt, die Frauen werden dadurch auch noch etlichen gesundheitlichen Gefahren, wie z. B. AIDS ausgesetzt, zu denen ich in einem anderen Abschnitt kommen werde. Doch vielen Frauen bleibt nichts anderes übrig, als sich dieser Praxis zu unterwerfen, um ihren Besitz zu behalten. Unzureichender Schutz der Eigentumsangelegenheiten durch die Verfassung führt dazu, dass diese Schlupflöcher von Schwiegereltern genutzt werden, um die Witwen von ihren Ländereien zu vertreiben und sie ihres Besitzes zu berauben. Weiterhin geht aus einem Bericht von Human Rights Watch[6] hervor, dass die Vertreibung aus den Häusern und von den Ländereien auch geschiedene oder getrennt lebende Frauen betrifft. Der Großteil von ihnen wird aus den Häusern gejagt mit nichts außer den Sachen, die sie am Körper tragen. Mangelndes Wissen und fehlendes Geld führen vor allem im ländlichen Bereich dazu, dass viele Frauen ihren Besitz nicht einklagen. Unzureichende Gleichberechtigung innerhalb der Ehe geben dem Mann zudem das Recht, Familieneigentum zu verkaufen, ohne das die Frau darauf einwirken kann. Wehren sich Frauen dennoch gegen die vorher genannten Misshandlungen, werden sie oftmals geschlagen, vergewaltigt oder verbannt.

Gleichermaßen ungerecht geht es beim Erbrecht zu: Nach traditionellem Recht erben Frauen, deren Eltern gestorben sind nichts, wenn sie schon verheiratet sind bzw. waren. Laut Verfassung sind Frauen und Männer jedoch gleichgestellt.

Frauen, die ihren Besitz verlieren, enden in Armut und sind erheblich schlechteren Lebensbedingungen ausgesetzt. Oftmals sind schlecht bezahlte Jobs und Prostitution die einzigen Möglichkeiten, um Nahrung, Wasser sowie andere lebensnotwendige Dinge zu kaufen. Auch Kinder sind massiv betroffen von der Ungleichheit zwischen Frau und Mann. Verliert die Frau ihren Besitz, kann sie die Schulgebühren ihrer Kinder nicht mehr bezahlen, was u.a. ein Grund für die hohe Zahl von Schulabbrechern und Analphabeten ist. Somit sind Kinder, vor allem die Mädchen, schon im frühesten Alter gezwungen, sich ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Oftmals führt auch deren Weg in die Prostitution und der Teufelskreis beginnt von Neuem.

Viele Männer verweigern ihren Frauen auch die Möglichkeit auf Selbstverwirklichung bzw. Weiterbildung. Häufig resultieren diese Handlungen aus der Angst heraus, dass sich die Frauen ihrer Rechte bewusst werden, sich gegen ihre Männer auflehnen oder sie gar verlassen.

3.2 Bildung

Mit dem Machtantritt von Präsident Emilio Mwai Kibaki Anfang 2003, trat auch ein völlig neues Schulsystem in Kenia in Kraft, das jedem Kind eine kostenlose Grundschulausbildung zusichert. Für etliche von ihnen ein Segen, da viele Eltern die Ausbildung nicht bezahlen können. Somit ist jedem Kind erst einmal der Ausblick auf eine etwas bessere Zukunft gegeben. Doch längst nicht alle Kinder – und ihre Eltern – wissen, dass ihnen eine Grundschulausbildung zusteht. So bleiben 1,5 Mio. außen vor. Auch aufgrund der fehlenden bzw. mangelnden Schulen im Land, von denen es nur 17 600 gibt.

Dennoch hat auch dieses neue Gesetz einen Schönheitsfehler. So sind behinderte Kinder nicht mit einkalkuliert worden, schließlich brauchen sie mehr Aufmerksamkeit und Zeit, neues zu erlernen und aufzunehmen[7]. Damit auch sie Nutzen von dem neuen Gesetz haben, muß sich schnell etwas ändern.

Wenn Frauen und Mädchen nicht zur Schule gehen, lag das bisher an ihren traditionellen Pflichten. Oftmals waren die häuslichen Pflichten, die Kinderaufsicht und Erziehung sowie die Bearbeitung des Feldes so zeitaufwändig, das keine Zeit für die Schule blieb. Doch auch mit dem neuen Schulsystem löst sich dieses Problem nicht in Luft auf. Väter zwingen ihre Mädchen schon früh zur Hausarbeit bzw. verheiraten sie schon im Kindesalter, um sich den Brautpreis zu sichern. Damit sind die Mädchen in der Hand der neuen Ehemänner und gezwungen, sich dessen Unterweisungen zu beugen. Des weiteren verhindert auch der lange Weg bis zu den wenigen Schulen im Land den Schulbesuch. Wenn Mädchen jedoch die Chance bekommen und zum Teil von ihren Aufgaben befreit werden, haben sie eine leicht höhere Teilnahmebereitschaft am Unterricht als Jungen. Aufgrund von frühen Schwangerschaften war es bisher so, dass Mädchen die Schule frühzeitig abbrechen mussten. Mit den neuen Gesetzen zum Schutz der Kinder und verbesserten Aufklärungskampagnen, auch mit dem Hintergrund der zunehmenden Zahl von HIV Infizierten, will der Staat versuchen, die relativ hohen Zahlen der Schulabbrecher zu unterbinden. Schließlich wird den Mädchen dadurch die Möglichkeit genommen, sich eine bessere Zukunft aufzubauen. Verbesserungen werden jedoch deutlich. So ist die stetig steigende Zahl der Lese- und Schriftkundigen erfreulich. Waren es 1990 erst 61% der Frauen, so stieg die Zahl im Jahr 2000 auf 76%[8]. Das neue Gesetz wirft jedoch auch neue Probleme auf. Lehrermangel führt dazu, dass sich in den Klassenzimmern bis zu 70 Kinder aufhalten. So können sich die Lehrer, zum größten Teil Frauen, nicht auf den Einzelnen konzentrieren.

Für die Kinder, deren Eltern sozial höher gestellt sind, besteht die Möglichkeit einer Ausbildung an einer Universität. Doch erst in den letzten Jahren ist die Anzahl der weiblichen Studenten gestiegen.

Das Berufsleben gestaltet sich um so schwerer. Das Angebot für Frauen beschränkt sich vorwiegend auf Billiglohnarbeit, die keine Bildung voraussetzen. Diskriminierung setzt sich also auch in der Vergabe von Jobs fort, denn bei Arbeiten, die einen gehobeneren Bildungsgrad voraussetzen, werden Männer bevorzugt, auch wenn Frauen ein besseres Zeugnis vorweisen können.

[...]


[1] http://boost-it.de/denkmal/article.php?sid=91 (11.08.2004)

[2] z.B.: http://www.das-parlament.de/2002/13_14/Beilage/005.html (11.08.2004)

[3] http://kenya.rcbowen.com/constitution/ (11.08.2004)

[4] http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/51a43250d61caccfc1256aa1003d7d38/52d8e8ffcb95f47ac1256e98004c3fdc?Op enDocument (11.08.2004)

[5] http://www.hrea.org/erc/Library/display.php?doc_id=806&category_id=31&category_type=3 (12.08.2004)

[6] http://www.hrw.org/german/press/2003/kenya030403-de.htm (18.08.2004)

[7] http://www.ipsnews.net/africa/interna.asp?idnews=24246 (19.08.2004)

[8] http://www.unicef.org/infobycountry/kenya_statistics.html#8 (19.08.2004)

Excerpt out of 16 pages

Details

Title
Die rechtliche Situation von Frauen in Kenia (Internetrecherche für selbstgewähltes Länderbeispiel)
College
University of Leipzig  (Institut für Afrikanistik)
Course
Frauen in Afrika-Sozial-historische Aspekte
Grade
2
Author
Year
2004
Pages
16
Catalog Number
V39164
ISBN (eBook)
9783638380225
File size
492 KB
Language
German
Keywords
Situation, Frauen, Kenia, Länderbeispiel), Frauen, Afrika-Sozial-historische, Aspekte
Quote paper
Astrid Gruner (Author), 2004, Die rechtliche Situation von Frauen in Kenia (Internetrecherche für selbstgewähltes Länderbeispiel), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/39164

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