Die Verfassung Spartas bei Aristoteles: Eine Quellenkritik


Trabajo, 2005

22 Páginas, Calificación: 2


Extracto


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Hauptteil
1. Aristoteles empirisch-komparative Methodik und ihre Vorraussetzungen
2. Setzung des Zeitrahmens
3. Die spartanischen Magistraturen
3.1 Das Ephorat
3.2 Das Königtum
3.3 Die Gerusie
3.4 Die Volksversammlung
4. Das Ineinanderwirken der Organe

III. Fazit

IV. Literatur- und Quellenverzeichnis

I. Einleitung

Kaum eine Verfassung hat in der Geschichte eine derartige Wirkung entfaltet wie die spartanische. Den Römern diente sie zur Legitimation der Elitenherrschaft ihrer Republik. Die französischen Aufklärer inspirierte sie zur Idee der Gewaltenteilung. Die junge marxistische Bewegung fand in ihr das Idealbild einer nicht-kapitalistischen Wirtschaftsordnung und den Antidemokraten des 20. Jh. diente sie dazu den totalen Staat und Rassenideologien zu propagieren.[1]

All diese Interpretationen beruhen auf einzelnen Aspekten, die willkürlich aus dem Gesamtzusammenhang der spartanischen Ordnung gerissen wurden. Sie alle an den historischen Tatsachen zu messen würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Dennoch entspringen alle Auslegungen der Verfassung Spartas, so unterschiedlich sie auch sein mögen, ein und demselben Phänomen, der Mythologisierung Spartas schon durch die Griechen. Wäre Sparta nicht schon unter Zeitgenossen zur Legende geworden, hätte es kaum eine derartige Wirkung in künftigen Zeiten entfalten können. Nicht zuletzt Aristoteles Ausführung in der „Politik“ haben zu dieser Legendenbildung beigetragen.

Dies scheint Grund genug die aristotelische Schilderung kritisch zu hinterfragen. Entspricht sie der Realität, oder wurde sie modifiziert um das Modell der Mischverfassung mittels eines scheinbar empirischen Vorbilds schmackhaft zu machen?

Die Auffassung des Aristoteles zu Sparta ist nur bruchstückhaft in der „Politik“ überliefert. Sie ist nicht beschreibend sondern durchgehend wertend und setzt die Kenntnis des spartanischen Kosmos voraus. Insofern kann sie auch nicht an den Fakten sondern nur an ihren Schlüssen gemessen werden. Dementsprechend gestaltet sich auch die Gliederung dieser Arbeit. Einem einleitenden Überblick über die Vorraussetzungen der griechischen Staatstheorie schließt sich eine Untersuchung der spartanischen Verfassung in Form der vier wichtigsten Magistraturen an. Hiefür werden zunächst deren Funktionen im spartanischen Verfassungsgefüge aus verschiedenen Quellen zusammengetragen. Anschließend erfolgt eine Gegenüberstellung der heutigen Erkenntnisse über deren Wirkungsweise mit denen in der „Politik“.

II. Hauptteil

1. Aristoteles empirisch-komparative Methodik und ihre Vorraussetzungen

Alle Staatsgebilde außerhalb Griechenlands bestehen im Wesentlichen aus personalen Relationen.[2] D.h., die Interessenkonflikte der Fürsten und Großen des Reichs regeln die gesellschaftlichen Zusammenhänge.[3] In Griechenland steht stattdessen das Gesetz, also ein Abstraktum, im Mittelpunkt des Staates.[4] Es regelt die Rechte und Pflichten eines jeden Mitgliedes der Staatsgemeinschaft.[5]

Zwar existieren auch in primitiven Staaten Sitten und Gebräuche, sind hier aber unantastbar und bestenfalls einer phylogenetischen Entwicklung unterworfen.[6] In Griechenland hingegen sind Brauch und Gesetz Gegenstand des bewussten und rationalen Diskurses.[7] Dies hat zur Folge, dass Formen des Staates klassifiziert und gegeneinander abgegrenzt werden, und die Aufteilung der Staatsgewalt unter den Institutionen problematisiert wird.[8] Insgesamt lässt sich sagen, dass im Griechenland der klassischen Zeit Staat und staatliche Einrichtungen zum ersten Mal Gegenstand theoretischer Auseinandersetzung werden.[9]

Ursächlich hierfür sind drei Faktoren. Zum einen befindet sich das griechische Volk bis zum Ende der hellenistischen Epoche in ständiger Bewegung.[10] Es wandert in der Frühgeschichte aus dem Norden ein, kolonisiert den gesamten Mittelmeerraum und expandiert dann noch mal unter Alexander dem Großen.[11] Dies bringt immer neue Herausforderungen mit sich, welche eine ständige Reflexion und Revision der gesellschaftlichen und politischen Strukturen zwingend erforderlich machen.[12] Zum anderen ist die Suche nach der Natur des Menschen in einem wie auch immer gearteten Naturzustand charakteristisch für die griechische Kultur und ebenfalls ein wesentlicher Beweggrund der politischen Philosophie.[13] Hinzukommt außerdem das Bestreben, dass Weltganze als hierarchische Ordnung bestimmt und geleitet durch den Logos, also das Walten der Götter, zu erklären.[14] Ein Anliegen das nicht nur das Griechenland der klassischen Zeit geprägt hat, sondern in seiner christianisierten Form auch das europäische Mittelalter bis in die Frühe Neuzeit hinein dominierte.

Trotz dieses relativ klaren Befundes gilt es die oben gewonnenen Erkenntnisse in Bezug auf das gesamte Griechenland zu relativieren. Nach heutiger Quellenlage scheint sich ein Großteil der hellenistischen Staatstheorie auf Athen zu konzentrieren bzw. von hier auszugehen.[15] Die Gründe hierfür mögen einerseits in den Erfahrungen Athens mit der Tyrannei der Peisistratiden im 6. Jh. liegen, die wohl den ersten Anstoß zur politischen Reflexion in Griechenland überhaupt gaben, sind aber anderseits auch im traditionellen Antagonismus zwischen Athen und Sparta zu suchen, der sich nicht nur militärisch im Peloponnesischen Krieg entlud, sondern durchaus auch eine kulturpolitische Auseinandersetzung um die Gestalt des idealen Staates war.[16]

Trotz dieser Einschränkungen sind die genannten bedingenden Faktoren der griechischen Staatstheorie als durchaus wirkungsmächtig zu betrachten. Sie ergeben zum einen die griechische Staatstheorie überhaupt und zum anderen deren Fragestellung nach dem Grund des Staates, dem vollkommenen Staat und den Entartungsformen die ihm gegenüberstehen.[17]

Vor allem die letzteren Fragen nach dem idealen Staat und seinen degenerierten Gegenstücke wurden vorzugsweise mit empirisch komparativen Methoden beantwortet. Insbesondere Aristoteles vergleicht tatsächliche vorfindbare bzw. denkbare Formen des Staates miteinander um auf Basis dieser Erkenntnisse den Idealstaat zu konstruieren. Beispielhaft für dieses Vorgehen ist vor allem das zweite Buch seiner „Politik“. Hier untersucht Aristoteles besonders anerkannte Staatsformen in der Geschichte und bei Theoretikern. Sparta, Kreta und Karthago werden in diesem Zusammenhang zu Idealstaaten stilisiert. „Denn diese drei Verfassungen stehen einander irgendwie nahe und unterscheiden sich stark von allen übrigen. Viele Anordnungen bei ihnen sind ausgezeichnet. Beweis einer guten Ordnung ist, daß das Volk gerne in der Staatsverfassung bleibt und sich bisher keine irgendwie nennenswerte Empörung oder eine Tyrannis gezeigt hat.“[18]

2. Setzung des Zeitrahmens

Diese Arbeit will keine Verfassungsgeschichte Spartas schreiben. In Anbetracht der zur Verfügung stehenden Literatur wäre dies überflüssig und in Hinblick auf unsere Zielsetzung unnötig. Soll die Genauigkeit der aristotelischen Sparta-Analyse überprüft werden, scheint es allerdings notwendig den Zeitraum zu definieren den Aristoteles zum Ausgangspunkt seiner Untersuchungen zur spartanischen Verfassung macht und in deren Verlauf er zu oben zitierter Schlussfolgerung eines Idealcharakters Spartas gelangt. Nur so ist es möglich das heutige Wissen zu besagtem Zeitraum mit den Ausführungen in der „Politik“ zu vergleichen.

Betrachtet man die spartanische Verfassung über die Zeit, so lassen sich zwei wesentliche Entwicklungslinien feststellen. Zum einen der Aufstieg des Ephorats und zum anderen die Einbindung des Königtums.[19] Beide Prozesse bedingten sich wohl gegenseitig und wurden durch äußere Faktoren wie die Perserkriege und die daraus resultierende Einbindung in den Peloponnesischen Bund katalysiert.[20] Ihren Anfang nahmen diese Entwicklungen aus heutiger Sicht wahrscheinlich in der Mitte des 6. Jh. und waren 100 Jahre später wohl weitestgehend abgeschlossen.[21]

Das Wissen um diese Abläufe lässt nicht nur die idealisierte Vorstellung einer göttlich sanktionierten in Ewigkeit statischen spartanischen Verfassung ins Wanken geraten, war doch in der Großen Rhetra das Amt der Ephoren nicht vorgesehen,[22] sondern hilft auch den Zeitraum der spartanischen Geschichte zu definieren, der in die „Politik“ Einzug hält. Aristoteles beschreibt Sparta hier, wie wir später noch genauer sehen werden, als einen Staat, der verschiedene Mechanismen der Einbindung seiner Bürger entwickelt hat und in dem sich die Institutionen, darunter auch das Ephorat, gegenseitig beschränken.[23] Dieses Sparta, das nicht nur bei Aristoteles sondern in der gesamten antiken Welt zum Sinnbild für innenpolitisch Harmonie, Gleichmäßigkeit und Stabilität wird, existiert aber erst seit Mitte des 5. Jh.[24] Für unseren Zusammenhang bedeutet dies, dass die Vorgänge vor 450, also aus der Zeit vor der Verfassungswerdung, zum Verständnis der aristotelischen Schilderung nur am Rande von Bedeutung sind.

3. Die spartanischen Magistraturen

Im Folgenden sollen die vier wichtigen Magistraturen der spartanischen Verfassung einzeln untersucht werden. Dazu erfolgt zunächst ein kurzer Abriss ihrer jeweiligen Funktion und der Stellung im Verfassungsgefüge insgesamt. Anschließend werden die in der „Politik“ getroffen Aussagen kritisch hinterfragt.

3.1 Das Ephorat

In Anbetracht seiner Machtfülle muss das Ephorat, bestehend aus fünf Ephoren die sich aus allen Spartiaten rekrutierten und jährlich durch die Volksversammlung neu gewählt wurden, wohl als bedeutendste politische Institution Spartas bezeichnet werden.[25] Obwohl in der Großen Rhetra nicht ausdrücklich vorgesehen, so impliziert deren auf Statik ausgelegte Formulierung eines Verfassungsgefüges doch die Einrichtung eines obersten Kontrollorgans, das eben diese Unveränderlichkeit überwacht.[26] Und so wurde das Ephorat, dessen Entstehung wie oben gezeigt einem dynamischen Prozess geschuldet war, mit der Zeit mit umfassenden Kompetenzen ausgestattet.

[...]


[1] Vgl. Baltrusch, Ernst: Sparta: Geschichte, Gesellschaft, Kultur, München 1998, S.116ff.

[2] Vgl. Gigon, Olof: Einleitung, S.9f., in: Aristoteles: Politik, herausgegeben und übersetzt von Olof Gigon, München 1971, S.7-46.

[3] Vgl. ebd.

[4] Vgl. ebd.

[5] Vgl. ebd.

[6] Vgl. ebd.

[7] Vgl. ebd.

[8] Vgl. ebd.

[9] Vgl. ebd. Vgl. Ehrenberg, Victor: Ein totalitärer Staat, S.218, in: Christ, Karl (Hrsg.): Sparta, Darmstadt 1986, S.217-228.

[10] Vgl. Gigon, Olof 1971, S.10.

[11] Vgl. ebd.

[12] Vgl. ebd.

[13] Vgl. ebd., S.13ff.

[14] Vgl. ebd., S.15ff. Vgl. Euchner, Walter: John Locke zur Einführung, Hamburg 1996, S.8ff.

[15] Vgl. Gigon, Olof 1971, S.10ff.

[16] Vgl. ebd. Vgl. Dreher, Martin: Athen und Sparta, München 2001, S.112.

[17] Vgl. Gigon, Olof 1971, S.17f.

[18] Pol. 1272b 27-33.

[19] Vgl. Thommen, Lukas: Lakedaimonion Politeia: Die Entstehung der spartanischen Verfassung, Stuttgart 1996, S.75ff.

[20] Vgl. ebd., S.148ff. Vgl. Dreher, Martin 2001, S.52f.

[21] Vgl. Thommen, Lukas 1996, S.148ff. Vgl. Bringmann, Klaus: Die Entstehung des spartanischen Kosmos, S.359, in: Christ, Karl (Hrsg.): Sparta, Darmstadt 1986, S.351-386.

[22] Vgl. ebd., S.353. Vgl. Thommen, Lukas 1996, S.75ff. Vgl. Baltrusch, Ernst 1998, S.13ff. Die Figur des Lykurg muss nach Erkenntnissen der modernen Geschichtswissenschaft sowieso in das Reich der Mythen verbannt werden. Vgl. ebd.

[23] Vgl. Pol. 1269a 29ff.

[24] Vgl. Thommen, Lukas 1996, S.146.

[25] Vgl. Dreher, Martin 2001, S.51f., 105f. Vgl. Baltrusch, Ernst 1998, S.27f. Vgl. Link, Stefan: Der Kosmos Sparta: Recht und Sitte in klassischer Zeit, Darmstadt 1994, S.64ff.

[26] Vgl. Baltrusch, Ernst 2001, S.27.

Final del extracto de 22 páginas

Detalles

Título
Die Verfassung Spartas bei Aristoteles: Eine Quellenkritik
Universidad
Martin Luther University  (Institut für Klassische Altertumswissenschaften)
Curso
Demokratietheorien im historischen Prozess
Calificación
2
Autor
Año
2005
Páginas
22
No. de catálogo
V39273
ISBN (Ebook)
9783638380867
Tamaño de fichero
483 KB
Idioma
Alemán
Notas
Diese Arbeit untersucht die aristotelische Rezeption der spartanischen Verfassung insbesondere unter dem Aspekt der von Aristoteles unterstellten Vorbildhaftigkeit als Mischverfassung
Palabras clave
Verfassung, Spartas, Aristoteles, Eine, Quellenkritik, Demokratietheorien, Prozess
Citar trabajo
Jan Trützschler (Autor), 2005, Die Verfassung Spartas bei Aristoteles: Eine Quellenkritik, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/39273

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