Die Türkei. Teil der europäischen Union? Hintergründe und Argumente der Türkei Debatte


Tesis de Maestría, 2005

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Extracto


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Historische Beziehungen zwischen Europa und der Türkei
2.1 Das Türkentum in Europa (14.-17. Jhr.)
2.2 Die Wurzeln der Westorientierung
2.2.1 Die Tanzimat-Periode (1839-1880)
2.2.2 Die Jungtürken (1908-1918)
2.3 Der Zerfall des Osmanischen Reiches und die Neue Republik “Türkei“
2.3.1 Die Ziele der Reformen von Atatürk
2.3.2 Der Kemalismus und die “Sechs Pfeiler“

3. Der institutionelle Anschluss an den Westen
3.1 Das Assoziierungsabkommen (1963)
3.2 Der Antrag auf EG-Vollmitgliedschaft (1987)
3.3 Die Zollunion (1996)
3.4 Die Beitrittsgesuche der Türkei (1997)
3.5 Der Beschluss von Helsinki (1999)
3.6 Das Dokument über die Beitrittspartnerschaft (2001)

4. Die politischen Reformen in der Türkei
4.1 Stabile Institutionen
4.1.1 Regierung
4.1.2 Parlament – Wahlen – Parteien
4.2 Das Militär
4.3 Die Rechtsstaatlichkeit
4.4 Die Menschenrechtslage
4.4.1 Die Todesstrafe
4.4.2 Die Folter
4.4.3 Der Strafvollzug
4.4.4 Die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit
4.4.5 Die Minderheitenrechte
4.4.5.1 Das Kurdenproblem
4.4.5.2 Die nichtmuslimischen Minderheiten

5. EU-Positionen

6. Türkische Perspektiven - Chancen und Risiken aus einer Vollmitgliedschaft für die Türkei
6.1 Politik
6.2 Gesellschaft
6.3 Wirtschaft

7. Europäische Perspektiven - Chancen und Risiken aus einer Vollmitgliedschaft für Europa (Hintergründe und Argumente)
7.1 Ist die Türkei ein europäisches Land?
7.2 Kulturelle Dimensionen
7.2.1 Die Türkei als “das Andere“
7.2.2 Die politische Kultur
7.2.3 Zur Identität
7.2.3.1 Die europäische Identität
7.2.3.2 Die türkische Identität
7.2.4 Zur Religion
7.2.5 Die kulturelle Vereinbarkeit
7.3 Geopolitische Dimensionen
7.3.1 Geopolitische und geostrategische Bedeutung der Türkei
7.3.1.1 Geopolitische Bedeutung
7.3.1.2 Geostrategische Bedeutung
7.3.2 Energie- und Sicherheitspolitik
7.3.2.1 Die Türkei als Energieversorger
7.3.2.2 Die Türkei als sicherheitspolitischer Stabilitätsakteur
7.4 Wirtschaftliche und institutionelle Dimensionen
7.4.1 Wirtschaftliche und soziale Aspekte
7.4.2 Politische und institutionelle Aspekte

8. EU-Beitritt der Türkei als Zeichen für den Dialog der Kulturen?

9. Zusammenfassung

10. Schluss

11. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Als Grenzland zwischen Europa und Asien, zwischen Christentum und Islam und zwischen östlichem und westlichem Kulturkreis, lässt die Türkei in ihrer Geschichte bereits seit Ende des 15. Jhr. ein großes Interesse an Europa erkennen. Kontinuierlich bewegte sich die Türkei seit dem ausgehenden 19. Jhr. auf Europa zu, indem sie westliche Gesellschaftsentwürfe zum Leitbild der Modernisierung von Staat und Wirtschaft machte. Dieser Entwicklung wird jedoch keine angemessene Achtung geschenkt. Vielmehr wird die osmanisch-europäische Beziehungsgeschichte als Verlauf einer Konfrontation aufgefasst, und zwar einer zwischen dem Islam und dem Christentum. Zugleich wird der Aufstieg des Osmanenreiches dann gern als ein Werk des Dschihad, des islamischen heiligen Krieges, interpretiert. So entstand das Bild eines Imperiums, welches den Europäern Jahrhunderte lang als die Bedrohung schlechthin erschien – ein Weltreich, welches durch Krieg entstanden war, sich durch Krieg reproduzierte, und eines Tages selbstverständlich durch Krieg zerstört werden sollte. Dabei wird der Einfluss europäischen Denkens auf die Türkei von den Europäern vielfach unterschätzt. Tatsächlich befand sich die Türkei vor allem im 19. und 20. Jhr. auf dem Weg nach Europa. Die staatlichen Strukturen des Landes – parlamentarisch-repräsentative Demokratie, Rechtssystem, Verwaltung – sind im Gegensatz zu allen anderen muslimisch geprägten Staaten weitgehend von europäischen Vorbildern durchdrungen. Damit stellte und stellt sich für das Land zwangsläufig die Frage nach einem Beitritt zur Europäischen Union als krönendes Ereignis dieser Entwicklung - und dies nicht erst seit wenigen Jahren, sondern seit Jahrzehnten.

Primär ist der EU-Beitritt der Türkei aufgrund seiner Aktualität eine interessante Thematik. Womit allerdings nicht der direkte Beitritt, sondern vorerst die Debatte über den Beginn der Beitrittsverhandlungen gemeint ist. Da ein türkischer EU-Beitritt von zukunftsweisender Bedeutung wäre, ist diese Option sowohl auf Vorteile, als auch auf Nachteile zu untersuchen, um etwaige Folgen dieses Schrittes beurteilen zu können. Aussagen von Befürwortern und Gegnern lassen darauf schließen, dass die türkische EU-Frage ein hoch sensibles Thema ist und bleiben wird. Niemals zuvor waren die Chancen der Türkei auf einen Beitritt zur Europäischen Union so günstig, wie heute. Bereits am 3. Oktober sollen die Verhandlungen aufgenommen werden, bestätigten die Regierungschefs der EU. Sie haben die Türkei vor gut fünf Jahren zum Beitrittskandidaten ernannt. Doch die Frage eines türkischen Beitritts ist umstritten und zum Gegenstand politischer und wissenschaftlicher Auseinandersetzungen geworden, sogar zu Wahlkampfthematik. Das hat mein Interesse geweckt, mich im Rahmen der vorliegenden Arbeit eingehender mit den Hintergründen der Beitrittsfrage auseinander zu setzen.

Diese Arbeit ist ein Versuch, die Chancen und Risiken einer Vollmitgliedschaft der Türkei für beide Seiten aufzuzeigen. Ihr Ziel ist es zu verdeutlichen, dass die Türkei als potenzielles Beitrittsland nicht ohne weiteres mit den bisherigen und künftigen EU-Mitgliedern verglichen werden kann. Vielmehr muss sie als Sonderfall betrachtet werden. Ich möchte die These vertreten und begründen, dass der EU-Beitritt der Türkei neben Nachteilen – welche für die EU verkraftbar sind – sehr viele Vorteile mit sich bringt. Als Literaturquelle hierfür dienten hauptsächlich Artikel aus der internationalen Presse und aus politischen Zeitschriften. Insbesondere der Sammelband “Die Zeit“ ist eine sehr hilfreiche Quelle zum besseren Verständnis der unterschiedlichen Standpunkte. Gleiches gilt für den so genannten Fortschritts-bericht der Europäischen Kommission.

Um die komplexen Zusammenhänge verständlich zu machen, soll zunächst ein Überblick über die geschichtlichen Hintergründe der Türkei als Einstieg in die Thematik behandelt werden (Kapitel II.). Die Geschichte der Türkei ist überwiegend bekannt, es werden daher nur die verschiedene Phasen der Annäherung der Türkei an Europa nachgezeichnet und nicht grundlegend thematisiert. Vielmehr geht es in dieser Arbeit um die Darlegung des rechtsvertraglichen Status zwischen der EU und der Türkei, der den Grundstein der Beziehungen bildet (Kapitel III.). Die in der Türkei durchgeführten Reformen sollen den Beweis der Erfüllung oder Nicht-Erfüllung der Kopenhagener Kriterien vor Augen führen und damit den Beginn der Verhandlungen legitimieren (Kapitel IV.). Nachdem diese Abschnitte der vorliegenden Arbeit mit den Positionen der EU-Staaten (Kapitel V.) geschildert worden sind, möchte ich nachfolgend die Perspektiven einer türkischen EU-Mitgliedschaft auf beiden Seiten hervorheben (Kapitel VI. u. VII.). Die Argumente der Beitrittsbefürworter und der Gegner werden gegenübergestellt und bewertet. Vor- und Nachteile einer aus sich der Mitgliedschaft für die Türkei ergebende Lage, wird auf politischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Ebene geschildert. Desweiteren werden im Rahmen der kulturellen, geopolitischen und wirtschaftlich-institutionellen Dimension die einzelnen Argumente der Befürworter und Gegner eines EU-Beitritts der Türkei dargelegt. Damit werden die sich aus einer möglichen türkischen Vollmitgliedschaft ergebenden Risiken und Chancen für Europa abgewogen. Dem folgt ein Abschnitt, in welchem die Frage erhoben wird, ob der EU-Beitritt der Türkei als Zeichen für den Dialog der Kulturen verstanden werden kann. Anschließend wird eine Zusammenfassung der Erkenntnisse die Arbeit abrunden. Zum Schluss lege ich noch die aktuellen Daten dar und gebe in diesem Zusammenhang einen Ausblick auf die kommenden Jahre.

2. Historische Beziehungen zwischen Europa und der Türkei

2.1 Das Türkentum in Europa (14. bis 17. Jhr.)

Kollektive Selbst- und Fremdbilder spiegeln die gegenwärtigen und vergangenen Machtverhältnisse zwischen Staatsgesellschaften einerseits und die Ideologie ihrer herrschenden Gruppen andererseits wider. Auch wenn diese nationalen Stereotype ihre Wurzeln in der Geschichte haben, beeinflussen sie die gegenwärtigen politischen Entscheidungen und die internationale Machtbalance. Unbewusste, kollektive Projektionen wirken auf zwischenstaatliche Beziehungen. Die Debatte über die Aufnahme der Türkei in die Europäische Union hat einmal wieder gezeigt, dass nicht nur die politischen Positionen von Staaten und ihrer Vertreter, sondern auch die öffentlichen Reaktionen weitgehend von kollektiven Ängsten und emotionalen Faktoren geprägt werden.

Zwischen dem 14. und 18. Jahrhundert waren die Türken eine Inkarnation von Gewalt und Krieg auf Grund der militärischen Übermacht des Osmanischen Reiches. Nicht nur Nationen, sondern auch Zivilisationskreise entwickeln ihre Kollektividentität in Antagonismen zu den als Gegner wahrgenommenen Einheiten. Die Republika Christiana entstand als eine Identitäts-bezeichnung für ein noch nicht existierendes, politisches Gebilde vis-a-vis der Türkengefahr unter der ideologischen Führung der römischen Kirche. Die Kritik an der Uneinigkeit der christlichen Mächte gegenüber dieser gemeinsamen Gefahr zeigte das politische Ziel, den politischen Anspruch, der inneren Kohäsion und den Machtanstieg der Kirche im Verhältnis zu den weltlichen Machtzentren an. Die Türkenpredigten prangerten Missstände, den sittlichen und moralischen Verfall in der christlichen Welt an, die den Türken zum Sieg verhalfen. Im 16. Jahrhundert erschienen 2460 “Türkendrucke“, davon 1000 allein in deutscher Sprache. Es kann auch behauptet werden, dass die Bedrohung des Christentums durch die türkische Expansion mit den damaligen, öffentlichen Medien auch in die Teile Europas getragen wurde, die von der osmanischen Bedrohung nicht unmittelbar betroffen waren.[1]

Die Reformation sah in den Türken eine Strafe Gottes. Luther neigte besonders in seinen späteren Jahren dazu, Türken als apokalyptische Gestalten zu sehen, die das nahe Weltende ankündigten. Für ihn bildeten Papst, Türken und der Antichrist eine Einheit, die auf die Endzeit hindeutete. „Der Türke ist die Peitsche, mit welcher der heilige und gerechte Herr schlägt; er ist das Schwert, durch das die Übertreter des göttlichen Gesetzes vernichtet werden; er ist das furchtbare Werkzeug, mit dem er entweder gebessert oder überhaupt vernichtet wird.“[2] Diese Symbole, Rituale und religiösen Bilder der Angst und der Bedrohung leben im europäischen Kollektivgedächtnis in mannigfaltigen Ausdrucksformen weiter: in der Literatur, im Museenmaterial und in Sprichwörtern.

Erst der Verlust der militärischen Übermacht zwang im 17. Jahrhundert den osmanischen Hof zur Anerkennung der Gleichwertigkeit der europäischen Höfe und zur Einrichtung der ersten dauerhaften, konsularischen Vertretungen in London, Paris, Wien und Berlin. Durch diese ersten näheren Kontakte entstand eine Phase der Exotisierung der Türken an europäischen Höfen, eine spielerische Nachahmung der Türkenmode, die als Turquoisie bekannt wurde. Die aufwendige Nachahmung orientalischer Kleider an preußischen und sächsischen Höfen, Hoffeste, Prozessionen und Hochzeiten a la Turc, dienten als neue Formen der Pracht- und Machtdemonstration der Höfe, als ein neuer Stil der Oberschichtdistinktion gegenüber dem Volk. Wahrscheinlich gaben sie den Fürsten ein Gefühl der Partizipation an der mythischen, uneingeschränkten, despotischen Macht der osmanischen Sultane, durch Nachahmung des osmanischen höfischen Lebensstils, wie er in der europäischen Vorstellung lebte. Die Reduzierung des Machtunterschiedes zwischen dem sich im Verfall befindenden Osmanischen Reich und den durch Aufklärung und Frühindustrialisierung erstarkenden europäischen Staaten spielte eine bedeutende Rolle in diesem begrenzten Kulturtransfer in die europäische Oberschicht. Nicht mehr die Angst, sondern die Neugier am Exotischen verbunden mit dem Beginn des Jahrhunderts der Aufklärung verhalf der europäischen Ober- und Mittelschicht zur größeren, geistigen, fremdkulturellen Offenheit, die bald mit der ökonomischen und militärischen Expansion in die islamische Zivilisation einherging. Das 18. Jahrhundert kennzeichnet eine „Explosion“ türkischer Themen und Motive in Opern als Indiz für dieses kulturelle Interesse. Zwischen 1711 und 1791 entfielen mit 49 Stücken drei Viertel aller Uraufführungen, der Türkenoper innerhalb dieses Zeitraums. Die Mehrzahl dieser Opern zementierte jedoch eher das Image des gewalttätigen Türken.[3]

2.2 Die Wurzeln der Westorientierung

Das Osmanische Reich ist nicht nur bis ins 18. Jahrhundert der Angstgegner, sondern auch und erst recht in den letzten beiden Jahrhunderten ein Teil Europas gewesen. Schon Heinrich VI. von Frankreich (1553 – 1610) sah in dem von ihm projizierten europäischen Rat auch einen Sitz für den türkischen Sultan vor. In der Türkei selbst reicht die bewusste Anstrengung, sich europäischen Gepflogenheiten teilweise anzupassen, bis auf Sultan Mehmed I. (1413 – 1421) zurück, der auf die Übernahme westlicher Wissenschaften drängte. Dennoch bestand für das Osmanische Reich bis ins 17. Jahrhundert kein großer Bedarf an ausländischer Hilfe. Es konnte durch seine überlegene militärische Macht dem Gegner seinen Willen aufzwingen und betrachtete deshalb auch die ersten Botschafter aus europäischen Ländern hauptsächlich als Übermittler der ihm selbst entgegengebrachten Achtung. Mit dem Ausgang des Spätmittelalters kamen in Europa militärtechnische Neuerungen zustande, die dazu führten, dass neue Mächte entstanden, die das Osmanische Reich zu gefährden schienen. Insbesondere im 18. Jahrhundert konzentrierte sich das Osmanische Reich darauf, durch die Unterstützung verschiedener Staaten, ein Machtgleichgewicht zu erhalten, das die Herausbildung eines potentiell gefährlichen Konkurrenten in Europa verhindern sollte. Es versuchte somit seine Position international zu sichern, ohne jedoch eine Notwendigkeit zu sehen, sich mit den inneren Entwicklungen Europas näher zu beschäftigen. Mit der Entdeckung Amerikas und Indiens, sowie der Verlagerung der großen Handelsströme auf den Atlantik und Pazifik, verlor der Nahe Osten seine erstrangige, weltpolitische Bedeutung. Symbolhaft für den Abstieg des Osmanenreiches sind auch die ausgesprochen schwachen Herrschergestalten, die im 17. und 18. Jahrhundert den Thron am Bosporus bestiegen. Gerade in einem autokratischen System, in dem die Staatsgewalt in einer einzigen Person an der Spitze zusammenläuft, hatte das persönliche Versagen des Herrschers natürlich besondere Auswirkungen.[4]

Durch das Erstarken der europäischen Mächte und die militärischen Niederlagen des 18. Jahrhundert war das Osmanische Reich mit einem Gegner konfrontiert, der sich zunehmend strukturell überlegen zeigte. Die seit dem 14. Jahrhundert erfolgte Nutzung insbesondere militärtechnischer Entwicklung aus Europa im Osmanischen Reich war bisher im wesentlichen über Kriegsgefangene, Überläufer oder durch Waffenkäufe erfolgt. Nun sollte systematisch untersucht werden, wie die europäischen Staaten und ihre Armeen organisiert waren. Die Übernahme westlicher Kultur und Zivilisation war daher selektiv und partiell. Die materielle Kultur sollte zum europäischen Niveau emporgesteigert werden, während die moralischen und religiösen Werte, sowie die islamisch-osmanische Gesellschaftsstruktur vom Wandel unberührt bleiben. Es war nicht die Liebe und Neigung für europäische Ideale, sondern die Befürchtung und die Sorge vor wachsender europäischer Macht und Überlegenheit, die die osmanische Zivil- und Militärbürokratie zur Schrittweisen Verwestlichung veranlasste.[5]

2.2.1 Die Tanzimat – Periode (1839–1880)

Nicht zuletzt infolge der militärischen Überlegenheit des Westens, die zunehmend die Existenz des Osmanischen Reiches bedrohte, setzte die Hohe Pforte bereits am Anfang des 19. Jahrhunderts die ersten Zeichen für eine noch stärkere Ausrichtung nach Westen. Die alte Janitscharentruppe wurde gewaltsam aufgelöst und eine Neuordnung der Armee vorgenommen. An dieser Reform hatte in den Jahren 1835 bis 1839 auch General Helmuth v. Moltke an der Spitze einer preußischen Militärmission einen gewissen Anteil.[6] Neben dem militärischen waren aber auch die übrigen Gebiete des osmanischen Staatslebens von nun an Gegenstand einer mehr oder weniger energischen Reorganisation mit bewusster Anlehnung an europäische Vorbilder. Die große Reformzeit, die Zeit der Tanzimat, die 1839 begann und 1880 mit dem Absolutismus Sultan Abdülhamids II. einen Abschluss fand, war der Ausgangspunkt der immer stärker werdenden Verwestlichung des Osmanischen Reiches.[7]

Mit der Tanzimat, was so viel wie “Neuordnung“ bedeutet und ein umfangreiches Gesetzgebungswerk ist, leitete der osmanische Staat zwischen 1839 und 1880 auf ziviler Ebene eine europäische, vornehmlich französisch beeinflusste Reformpolitik ein, die sich besonders auf die öffentliche Verwaltung, das Bildungs- und Rechtswesen auswirkte. Mit den politischen und sozialen Reformen sollte das sich zunehmend auflösende Osmanische Reich gefestigt und erhalten werden. Sie beinhalteten – in leicht veränderter Version – die Prinzipien der Französischen Revolution, wie Freiheit, Gleichheit, Rechtsherrschaft, mit denen eine europäische, freiheitlich-bürgerliche Gesellschaftsordnung geschaffen werden sollte. Eben diese Reformbestrebungen waren es, die die ersten Fundamente der parlamentarischen Demokratie nach westlichem Muster in der türkischen Geschichte legten. Bereits in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts sah sich die Staatsführung des ottomanischen Reiches gezwungen, dem Drängen einiger politischer Kreise nachzugeben und die Verfassung von 1876, die an die belgische Verfassung von 1831 und die preußische Verfassung von 1850 angelehnt war, einzuführen. So wurde die erste konstitutionelle Monarchie in der Geschichte der Osmanen geschaffen. Erst durch das Reformwerk der Tanzimat wurde eine Hinwendung des Osmanischen Reiches nach Europa deutlich und es unterstrich zugleich den ernsthaften Willen der Machthaber, den Anschluss an die europäische Entwicklung zu erreichen.[8]

2.2.2 Die Jungtürken (1908 – 1918)

Bereits gegen Ende des 19. Jahrhundert begann unter den Intellektuellen des Osmanischen Reiches die Auseinandersetzung um Konzepte zur Neugestaltung von Staat und Gesellschaft. Hier wurden erstmals Personen aktiv, die zum großen Teil europäische Universitäten besucht hatten. Aus ihnen formten sich die Jungtürken, die im Schweizer und Pariser Exil ihre Arbeiten und Debatten für einen neuen türkischen Staat führten. Im Jahre 1908 gelang es den Jungtürken die Führung des Osmanischen Reiches durch eine Revolution zu übernehmen. Sie erreichten die Absetzung des absolutistischen Sultans Abdülhamid II. und die Wiedereinführung der 1876 verabschiedeten und später von diesem Sultan außer Kraft gesetzten Verfassung. Die “Europäisierung“ wurde als eine Loslösung von der Diktatur der Sultane gesehen und brachte ein neues Nationalgefühl mit sich. Die jungtürkische Revolution läutete schließlich das Ende des Osmanischen Reiches ein; gleichzeitig bedeutete sie aber auch den Beginn der modernen Geschichte der Türkei. Es kann gesagt werden, dass das Reformwerk der Tanzimat und die jungtürkische Revolution den Weg für den späteren Modernisierungsprozess unter Mustafa Kemal Atatürk vorbereiteten. Einer der größten Ideengeber der Jungtürken war der türkische Philosoph Ziya Gökalp. Er verlieh mit seinen Werken der türkischen Bevölkerung ein neues Identitätsbewusstsein.[9] Er teilte den Charakter des Menschen in drei Säulen auf; Kultur, Religion und Zivilisationskreis. Die Kultur vereinte seiner Ansicht nach eine Gruppe von Menschen in Sprache, Kunst, Literatur, Sitte und Moral. Unter Religionszugehörigkeit ist die Angehörigkeit zu einem Religionskreis, bestehend aus verschiedenen Kulturen zu verstehen. Der Zivilisationskreis dagegen vereint verschiedene Kulturen insbesondere auf dem Gebiet der Wissenschaft, Technologie, Wirtschaft und anderen zeitgemäßen Feldern. Die jungtürkische Ideologie sah somit die Türken gleichzeitig als „Mitglieder der türkischen Nation, der islamischen Gemeinde und der europäischen Zivilisation“ an.[10]

2.3 Der Zerfall des Osmanischen Reiches und die Neue Republik “Türkei“

Die Beteiligung des Osmanischen Reiches am Ersten Weltkrieg an der Seite der Mittelmächte ergab sich aus den engen Beziehungen, die es vor Beginn des Krieges zum Deutschen Reich geknüpft hatte. Das Osmanische Reich wurde besiegt und kapitulierte mit dem Waffenstillstand von Mudros (30.10.1918) vollständig und bedingungslos. Es musste sein Heer demobilisieren und das gesamte Reich der Okkupation durch die Alliierten öffnen. Mit der Landung von Mustafa Kemal Pascha in Samsun am 19. Mai 1919 wurde der endgültige Niedergang des Osmanischen Reiches eingeleitet. Statt seinen Auftrag, die Armee in den östlichen Provinzen zu demobilisieren, organisierte er eine Widerstandsbewegung, deren Ziele in einem Nationalpakt am 11.09.1919 festgelegt wurde. Zu den wichtigsten Zielen zählten das Selbstbestimmungsrecht der Türken und der anderen Völker des Reiches, sowie die Abschaffung der Kapitulationen. Am 10.08.1920 unterzeichnete die Regierung des Sultans den Friedensvertrag von Sèvres, der eine Zerstückelung der besetzten türkischen Gebiete (alle landesteile außer Zentralanatolien) vorsah. In Ostanatolien sollte ein unabhängiges Armenien und ein autonomes Kurdistan entstehen: Izmir und Thrakien sollte Griechenland bekommen, Italien erhielt den südlichen Teil Westanatoliens, Frankreich den südöstlichen Teil; Istanbul sollte unter der politischen und wirtschaftlichen Kontrolle der Alliierten verbleiben. Doch die türkische Nationalbewegung wuchs unter der Führung von Mustafa Kemal zum türkischen Unabhängigkeitskrieg heran, aus dem die Türkei siegreich hervorging. Der Vertrag von Lausanne (24.07.1923) legte die endgültigen Staatsgrenzen der Türkei fest. Mit der Ausrufung der Republik durch Mustafa Kemal (19.10.1923) – später Atatürk genannt - begann der wichtigste Abschnitt der türkischen Orientierung nach Europa. Die politische Führung griff die bereits im Osmanischen Reich eingeleiteten Reformen auf und setzte diese fort. Um auf schnellstem Wege das Niveau der Zivilisation zu erreichen, die für die kemalistische Staatsführung mit dem Westen identisch war, wurden die umfassenden Reformen bald auf politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bereiche ausgedehnt.[11]

2.3.1 Die Ziele der Reformen von Atatürk

Mit der Abschaffung des Sultanats (01.11.1922) und des Kalifats (03.03.1924) versuchte Atatürk einen radikalen Bruch mit der Vergangenheit zu realisieren und die Türkei dem arabisch-asiatischen Einfluss auf Kultur und Tradition zu entziehen, um sie zu einem modernen, westlich geprägten Staat zu machen. Seine Reformen stellten eine konsequente und umfassende Ausrichtung nach Europa dar und bezweckten die Annäherung an den wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Stand der europäischen Staaten.[12]

Eines der Hauptziele Atatürks war es, durch die Modernisierung der Gesellschaft und der türkischen Institutionen die Türkei zu einem wichtigen Mitglied des westlichen Systems zu machen. Hierfür waren eine Annäherung im kulturellen und technologisch-wissenschaftlichen Bereich und die Übernahme der staatlichen, politischen Regelungen und Strukturen des Westens notwendig. Die von Atatürk initiierten Europäisierungsbestrebungen beinhalteten die Säkularisierung und “Westernisierung“[13] der Politik, des Regierungs-, Rechts- und Bildungswesens sowie des Alltagslebens, welche sich auf die folgenden “Sechs Pfeiler“ stützen, die in der Literatur als „Kemalismus“ bezeichnet werden: Laizismus bzw. Säkularismus, Republikanismus, Populimus, Nationalismus, Etatismus und Reformismus bzw. Revolutionismus.[14]

2.3.2 Der Kemalismus und die “Sechs Pfeiler“

Der Laizismus bzw. Säkularismus kann als die deutlichste Abwendung vom osmanischen Kulturerbe bezeichnet werden. Mit der Trennung von Staat und Religion stellte die neue türkische Republik mit aller Deutlichkeit ihren Austritt aus der islamischen Völkerfamilie heraus. 1928 wurde der Islam als Staatsreligion abgeschafft.[15] Weiterhin wurde eine Kleiderreform durchgesetzt, die das Tragen eines Fez oder eines Turbans bei Männern und der Verschleierung bei Frauen verbot und diese durch europäische Kleidung ersetzte. Eine weitere Einflusssphäre des Islams, die islamische Rechtsgebung und die geistliche Gerichtsbarkeit wurden am 08.04.1924 aufgelöst. Diese wurden ersetzt durch ein weltliches Gesetzeswerk, das sich an das schweizerische Zivilrecht, an das italienische und französische Strafrecht und an das deutsche und das italienische Handelsrecht anlehnte. 1930 führte man das Frauenwahlrecht ein. Der Republikanismus sollte die Einheit des Nationalstaates begründen und der Bevölkerung ein neues nationales Selbstbewusstsein geben. Unter dem Prinzip des Populismus ist die Realisierung der Volkssouveränität, die Umsetzung der Rechte, die dem Volk zugesprochen wurden in die Realität, zugleich die Orientierung der Politik an den Interessen des Volkes zu verstehen. Mit dem Populismus sollte die Tatsache zum Ausdruck gebracht werden, dass eine Revolution nur unter Mitwirkung des ganzen Volkes gelingen konnte und dass der Fortbestand der Bewegung nur gemeinsam mit dem ganzen Volk möglich ist. Das Prinzip des Nationalismus erweist sich als Reaktion gegenüber dem osmanischen Vielvölkerreich. Hier stand die türkische Identität im Vordergrund. Durch diesen Schritt sollte die endgültige Trennung vom osmanischen Erbe vollzogen werden und eine Modernisierung der Türkei durch die Hinwendung nach Europa erfolgen. Mit dem Etatismus ist die Kontrolle und der Einfluss des Staates auf das Wirtschaftsleben zu verstehen; d.h. die Regierung sollte neben allen anderen Bereichen auch die Wirtschaft unter ihre Kontrolle bringen, um eine rasche Industrialisierung des Landes steuern und koordinieren zu können. Aus der Betrachtung des sechsten und letzten Prinzips des kemalistischen Reformprogramms, dem Revolutionismus oder Reformismus, ist das permanente Streben nach Fortschritt zu verstehen. Durch die Ideologie des durch die “revolutionäre Aktion“ zu verwirklichenden Modernismus sollte die Türkei in einen modernen Staat, in eine zeitgenössische Zivilisation umwandelt werden. Zu diesem Zweck wurden westliche Formen und Verfahrensweisen eingeführt, westliche Berater eingestellt, sowie westliche Methoden übernommen, die einen Umbau der Gesellschaft sowie eine Industrialisierung der Türkei ermöglichen sollte. So wurde z.B. 1928 das lateinische Alphabet anstelle des arabischen eingeführt. Der westeuropäische Kalender und die Zeitrechnung nach Christi Geburt, auch die Ersetzung des heiligen, islamischen Freitag durch den Sonntag als wöchentlicher Feiertag des Westens, dienten, wie alle anderen Neuerungen dazu, sich dem Westen zu nähern. Die Transformation eines muslimischen Reiches zu einer modernen Republik müsste, so dachte man in der Türkei, die historische Feindschaft zu Europa überwinden und zu freundschaftlicher Zusammenarbeit führen.[16] Die neue Türkei wollte nicht mehr als asiatischer Staat angesehen werden. Sie hat sich entschieden und vorbehaltlos der europäischen Zivilisation zugewandt.[17]

3. Der institutionelle Anschluss an den Westen

Im Gegensatz zu der starken innen- und gesellschaftspolitischen Westorientierung der Türkei vor dem Ersten Weltkrieg, verloren jedoch ihre Beziehungen zu Westeuropa nach Gründung der Republik an Intensität.[18] Dies war nicht zuletzt ein Ergebnis der kemalistischen Außenpolitik der “vollständigen Ungebundenheit“. Zweck dieser Ungebundenheit war die Verhinderung der Einflussnahme von äußeren Mächten auf den inner-türkischen Reformprozess. Dadurch gelang es der Türkei sogar im Zweiten Weltkrieg, bis kurz vor dessen Ende ihre Neutralität zu wahren.[19]

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Türkei mit den veränderten ideologischen und geopolitischen Rahmenbedingungen in ihrer nächsten Umgebung konfrontiert. Die meisten Balkanstaaten gehörten nunmehr dem Einflussbereich der Sowjetunion an. Das verstärkte Interesse und die weiterhin anhaltenden Bemühungen der Sowjetunion, auch die unter türkischen Territorium stehenden Meerengen in ihren Kontrollbereich einzugliedern, verdeutlichten der Türkei die akute Gefahr, die von Osten her drohte und ließen so lediglich den bereits begonnenen Weg einer Orientierung Richtung Westen offen.[20] Auch die Nachfolger Atatürks führten somit die Politik der Verwestlichung bzw. Europäisierung fort. Dementsprechend bemühten sie sich darum, die Türkei in alle multinationalen, westeuropäischen Organisationen zu bringen, durch die sie zu einem Teil des internationalen, westlichen Staatensystems werden sollte. Die konsequente Annäherung der Türkei an das am Anfang ihrer Entstehung befindliche westliche Bündnissystem wurde durch die Teilnahme der Türkei am Abkommen über die Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC: der späteren OECD) im Jahre 1948 und im selben Jahr ihrem Beitritt zum Europarat fortgeführt.[21] Ihren Höhepunkt erreichte die nunmehr vollkommen auf den Westen eingestellte Außenpolitik der Türkei mit dem Aufnahmeantrag in die NATO am 01.08.1950, die Vollmitgliedschaft trat dann am 18. Februar 1952 in Kraft.[22]

Diese konkreten Schritte, die ganz im Zeichen der außenpolitischen Umorientierung standen, zielten in erster Linie auf die Festigung des Anschlusses der Türkei in politischer, wirtschaftlicher und militärischer Hinsicht an den Westen ab. Dass Westeuropa bereits zu jener Zeit bei diesem Annäherungsprozess für die Türkei eine besondere Stellung einnahm, wird auch aus den in dem Türkischen Parlament (TBMM) geführten Debatten über den Beitritt zum Europarat deutlich. Der damalige türkische Außenminister Necmettin Sadak erklärte dazu: „Nicht zuletzt infolge unseres Beitritts zum Europarat stellt die Eingliederung Anatoliens in die Grenzen der politischen und wirtschaftlichen Union Europas für uns ein wichtiges Ereignis dar.“[23]

3.1 Das Assoziierungsabkommen (1963)

Durch den wirtschaftlichen Zusammenschluss der europäischen Staaten und die damit verbundene Blockbildung – RGW im Osten sowie EWG und EFTA im Westen – sah sich die Türkei mittlerweile einer zunehmenden Isolation gegenüber. Nicht zuletzt angesichts der politischen und wirtschaftlichen Lage sowie der Struktur der Außenhandelsbeziehungen lag es nun für die türkische Regierung nahe, der EWG beizutreten. Im Juni 1959, kurz nach der Gründung der EWG (1958) bewarb sich die Türkei zum ersten Mal um eine Mitgliedschaft. Als Antwort auf diese Bewerbung schlug die EWG der Türkei eine Assoziierung vor, bis die Konditionen der Türkei eine Mitgliedschaft erlaubten. Die nachfolgenden Verhandlungen führten am 12.09.1963 zur Unterzeichnung des Abkommens von Ankara, mit dem die Assoziation zwischen der Türkei und der EWG ihren Anfang nahm. Mit der Errichtung einer Zollunion sollte eine spätere Mitgliedschaft der Türkei in der EWG gesichert werden. Das Abkommen trat dann schließlich am 01.12.1964 in Kraft.[24] Der wichtigste Aspekt des Assoziierungsabkommen aus türkischer Sicht war, dass er auf den § 238 der Römischen Verträge beruhte und damit indirekt dokumentierte, dass die Türkei ein europäisches Land ist und somit das Recht auf eine zukünftige Vollmitgliedschaft erworben hatte. Die Unterzeichnung des Vertrages von Ankara brachte der Türkei eher politisches Prestige als wirtschaftliche Vorteile ein. Die Türkei glaubte mit diesem Vertrag, gegenüber anderen Ländern, denen ebenfalls eine EG-Mitgliedschaft in Aussicht gestellt worden war, einen Sonderstatus erlangt zu haben.[25] Der damalige Premierminister der Türkei, Ismet Inönü, der Weggefährte Atatürks, unterstrich in einer Ansprache zunächst die historische Bedeutung der Verträge von Rom (EWG-Verträge) und sah in diesem Vertragswerk „dasjenige Bindeglied, durch das die Türkei für ewig mit dem Westen verbunden sein wird.“[26]

Im Laufe der Zeit kam es in der Türkei zu drei Staatsstreichen durch das Militär (´60 ´71 ´80). Charakteristikum aller drei Militärinterventionen war, dass sie aufgrund einer Krisen-entwicklung erfolgten, die den Fortbestand des Staates bedrohten und dass die Armee in keinem Fall die Absicht hatte, nach dem Eingreifen dauerhaft an der Macht zu bleiben. Das Militär galt schon immer als Hüterin des kemalistischen Erbes und sah sich zum Eingreifen in die Politik dann autorisiert, wenn es ihrer Auffassung nach gefährdet erschien. Mit der Machtergreifung des Militärs am 12.09.1980 wurden die Beziehungen der Türkei zur EG empfindlich gestört. Obwohl der türkische Nationale Sicherheitsrat in einer Pressekonferenz seine Ziele klarstellte, die in erster Linie die Bindung der Türkei an den Westen und vor allem die baldest mögliche Rückkehr zur Demokratie betonten, war eine Militärregierung mit dem Selbstverständnis der EG nicht zu vereinbaren. So entschied die Europäische Gemeinschaft am 22.01.1982 die Beziehungen zur Türkei einzustellen.[27]

3.2 Der Antrag auf EG-Vollmitgliedschaft (1987)

Im Jahre 1983 erfolgte in der Türkei die erste Parlamentswahl nach dem Militärcoup und die Demokratie konnte somit wiederhergestellt werden. So begannen die EG/Türkei Beziehungen sich zu verbessern und mit der Tagung des Assoziationsrates am 16.09.1986 wurden die offiziellen Gespräche wieder aufgenommen. Am 14.04.1987 bestand die Türkei auf das Recht von Art. 28 des EWG/Türkei-Vertrages, die einen späten Beitritt für möglich hielt und beantragte die Vollmitgliedschaft.[28] Den Hintergrund für die Antragsstellung auf Vollmitgliedschaft bildete hauptsächlich der Konsens bei den politischen Parteien über einen EG-Beitritt. Mit Ausnahme der islamistischen Wohlfahrtspartei waren sich alle links und rechts orientierten Gruppierungen der Bedeutung der Mitgliedschaft bewusst und befürworteten sie.[29] Am 17. Dezember 1989 gab die EG-Kommission eine Stellungnahme[30] zu diesem Antrag ab, welche später durch den Ministerrat ohne Veränderung angenommen wurde. Kern dieser Stellungnahme war die Empfehlung, dass die EG bis zur Vollendung des sog. Einheitlichen Binnenmarktes (d.h. bis zum 1.1.1993) mit keinem Land Beitrittsverhandlungen aufnehmen sollte. Der Kommissionsbericht für den Ministerrat am 05.06.1990 zeigte, dass der Rat mit seinem Beschluss die türkische Vollmitgliedschaft nicht völlig blockierte, da er als primäres Ziel die Vollendung der Zollunion bis 1995 vorsah. Um dies zu erreichen, schlug er die Zusammenarbeit in allen Bereichen vor. Die Türkei erklärte sich daraufhin bereit, alle erforderlichen Maßnahmen zur Bildung der Zollunion innerhalb des von der EU angegebenen Zeitrahmens zu verwirklichen. Dazu musste die Türkei das innerstaatliche Recht, insbesondere soweit es den Wirtschaftsbereich betraf dem Rechtsstand der EU angleichen. Zu diesem Zweck wurden vom türkischen Parlament in der Folgezeit rund 100 Gesetze abgeändert bzw. erlassen. Weiterhin wurde beschlossen, dass die Türkei ihre zugesprochenen Finanzhilfen, welche man ab 1981 vorsah, erhielt. Doch wurden diese Beträge auf Grund des griechischen Vetos nicht ausgezahlt.[31]

3.3 Die Zollunion (1996)

Am 13. Dezember 1995 stimmte das Europäische Parlament mit breiter Mehrheit (348 Ja-Stimmen, 149 ablehnende Voten, 36 Enthaltungen) der Vollendung der Zollunion EU-Türkei zu. Die Endstufe der Zollunion ist daraufhin am 1.1.1996 in Kraft getreten. Die Zollunion mit der EU bedeutet für die Türkei, dass Zölle und zollähnliche Abgaben gegenseitig vollumfänglich abgebaut werden und die Türkei gegenüber Drittländern den gemeinsamen Außenzolltarif der EU anwendet. Allerdings betrifft die Zollunion zwischen der EU und der Türkei lediglich Industriegüter. Die landwirtschaftlichen Erzeugnisse bleiben vorerst außerhalb des Anwendungsbereichs der Zollunion.[32]

Obwohl sich für die Türkei kurz- bis mittelfristig wirtschaftliche Nachteile ergeben würden, während die EU von der Vollendung der Zollunion mit der Türkei sofort würde profitieren können, war die türkische Regierung dennoch an einer raschen Realisierung der Zollunion stark interessiert. Ein Grund hierfür lag darin, dass die damalige Ministerpräsidentin Tansu Ciller die Verwirklichung der Endstufe der Zollunion innenpolitisch zu dem Argument deklarierte, dass es sich hierbei um einen entscheidenden Schritt der Türkei zur Vollmitgliedschaft handele.[33] Die Kenner der Zusammenhänge der türkischen Außenpolitik waren sich bewusst, dass die Vollendung der Zollunion möglicherweise der letzte Trumpf für die Türkei für eine enge, langfristige Anbindung an die EU darstellte. Es herrschte mit anderen Worten die Überzeugung vor, dass angesichts der veränderten Bedingungen in der EU und in der Weltpolitik durch die unverzügliche Vollendung der Zollunion die langfristige, potentielle Vollmitgliedschaftsperspektive sichergestellt wurde. Die Türkei war somit das erste Land, das mit der EU durch eine gemeinsame Zollunion verbunden war, ohne gleichzeitig Vollmitglied der EU gewesen zu sein. Dies hatte zur Konsequenz, dass die Türkei davon ausgeschlossen blieb, die durch die Integration in den EU-Binnenmarkt entstandenen strukturellen Anpassungslasten durch eine Inanspruchnahme der EU-Strukturfonds oder des sog. Kohäsionsfonds abmildern zu können.[34]

Im ersten Jahr wurden bereits die negativen Folgen der Zollunion für den türkischen Part durch den immensen Anstieg an Importen und den Rückgang an Exporten ersichtlich. Außerdem erhielt die Türkei - bedingt durch das Veto Griechenlands und die Entscheidung des Europäischen Parlaments - trotz vertraglich vorgesehener Verpflichtungen der EU keine Finanzhilfen. Die EU unternahm keine Schritte zur Erleichterung der Anpassungen der Türkei an die Bedingungen der Zollunion. Durch die Abschaffung der Zölle bei den Importen aus den EU Ländern hat die Türkei einen Verlust von ca. 20. Mrd. Dollar erlitten. Dieser Betrag ist das Zehnfache der Finanzhilfen, die die Türkei von der EU bekommen sollte. Die türkischen Industriellen besitzen bis heute keine Freizügigkeit in der EU. Deswegen benötigen sie jedes Mal, wenn sie in die EU-Länder reisen ein Visum, was natürlich ihre Flexibilität im Vergleich zu ihren Kollegen aus den EU-Ländern, die für die Türkei kein Visum benötigen, erheblich einengt. Der größte Nachteil für die Türkei ist, dass sie bei der Gestaltung von EU-Verträgen sowie bei Entscheidungsprozessen nicht mitwirken kann, da sie kein Vollmitglied ist. Damit leistet sie einen freiwilligen Souveränitätsverzicht und muss die Entscheidungen, die in Brüssel ohne ihre Beteiligung beschlossen werden, akzeptieren. Der wichtigste Vorteil der Zollunion für die türkische Wirtschaft war, dass die türkische Industrie sich international wettbewerbsfähiger machen und verstärkt Innovationen realisieren musste. Die Tatsache, dass die Zollunion von der türkischen Seite akzeptiert wurde, obwohl man die wirtschaftlichen Schäden bereits absehen konnte, beweist, dass die Türkei die Zollunion in erster Linie nicht als ein Mittel zur Verbesserung der eigenen Wirtschaft, sondern als eines zu mehr Westintegration erachtete. Die türkische Politik sah in der Zollunion einen weiteren Schritt in Richtung EU-Mitgliedschaft und hoffte auf baldige Beitrittsverhandlungen.[35]

3.4 Die Beitrittsgesuche der Türkei (1997)

Am 29. April 1997 bestätigte der Assoziationsrat der EU, dass die Türkei für eine Mitgliedschaft qualifiziert sei.[36] Doch hat die Kommission in ihrem Bericht, der sog. Agenda 2000, der am 16. Juli 1997 in Luxemburg veröffentlicht wurde, die Türkei nicht als Beitrittskandidat erwähnt, was in der türkischen Bevölkerung und in den Politkkreisen eine große Enttäuschung hervorrief. Dieses Vorgehen wurde aus türkischer Sicht als widersprüchlich betrachtet, da die EU die Qualifikation der Türkei für eine EU-Mitgliedschaft bestätigte, aber sie zugleich vom Erweiterungsprozess ausschloss.[37] Die Türkei konnte eben nicht “verstehen“, dass die genannten Länder, die noch vor einem Jahrzehnt dem kommunistischen Block angehörten, gegen den die Türkei als NATO Partner zusammen mit dem Westen in einem Sicherheitsbündnis gestanden hatte, Beitrittskandidaten wurden, während ihr selbst die EU-Türen verschlossen blieben. Die Kommission entschied sich, Maßnahmen zur Stärkung der Beziehung innerhalb des bestehenden Rahmens vorzuschlagen. Sie ergänzte diese mit dem Plan, die Türkei zu der Europa-Konferenz einzuladen. Als Protest nahm die Türkei nicht an dem Eröffnungstreffen der Konferenz, die am 12. März 1998 in London stattfand, teil. Die türkischen Politiker, sowie die türkische Öffentlichkeit sahen in der EU-Politik eine Strategie des “Hinhaltens“. Sie vertraten die Ansicht, dass die EU die Türkei nicht aufnehmen möchte, zugleich aber auch nicht die Türen ganz zuschlagen wolle, um so wirtschaftlich von der Türkei weiterhin profitieren zu können. Letztendlich bescherte die seit 1996 bestehende Zollunion, trotz der harten Wirtschaftskrise in der Türkei, der EU bis 2002 einen Handelsüberschuss von rund 60 Mrd. US-Dollar. Argumente von EU-Abgeordneten, welche behaupten, dass die Türkei aus kulturellen und religiösen Gründen nicht in das christlich-geprägte Europa reinpasse, rief ihrerseits in der Türkei eine Gegenmeinung hervor, welche die EU als ein “Christenclub“ bezeichnete und deshalb die Türkei unmöglich in die EU aufgenommen werde.[38]

Nach dem intensiven Briefverkehr zwischen Bundeskanzler Gerhard Schröder und dem türkischen Ministerpräsidenten Bülent Ecevit im Mai 1999, machte man den ersten Schritt in Richtung Helsinki. Auch der englische Premier Tony Blair und der französische Präsident Chirac machten es Bundeskanzler Schröder gleich und das Eis taute allmählich wieder auf. Die Versöhnung ist im Grunde genommen erst nach der verheerenden Erdbebenkatastrophe von August 1999 endgültig erfolgt.[39] Der nächste Schritt wurde dann im November 1999 auf der OSZE - Konferenz in Istanbul gesetzt. Hinter den Kulissen der Konferenz am Bosporus verhandelte man mit den europäischen Vertretern über den Beitrittsstatus der Türkei. In Vorbereitung des am 10. und 11. Dezember 1999 in Helsinki stattfindenden Europäischen Rat, hatte die Kommission am 13. Oktober 1999 ihren zweiten Bericht zum Fortschritt der Türkei auf dem Weg zum Beitritt veröffentlicht. In diesem Bericht wurde der Vorschlag gemacht, die Türkei als EU-Kandidat in Betracht zu ziehen. Der Europäische Rat in Helsinki brachte in den Verhandlungen zwischen der Türkei und der EU den Durchbruch. In Helsinki wurde der Kandidatenstatus der Türkei ohne Vorbedingungen und auf selber Grundlage, die auch für andere Kandidaten galt, anerkannt. Im türkischen Volk wurde dies mehrheitlich positiv aufgenommen und einige Zeitungen titelten „Endlich geschafft! – Wir sind in Europa!“ – oder – „Die Zollunion ist doch keine Sackgasse!“, sogar die ansonsten allgegenwärtigen rot-weißen Halbmondfahnen wurden an diesem Tag durch Europa-Blau ersetzt.[40]

3.5 Der Beschluss von Helsinki (1999)

Der Europäische Rat vereinbarte auf seiner Tagung am 10./11. Dezember 1999 in Helsinki, die Türkei mit den zwölf anderen Beitrittskandidaten der laufenden Erweiterungsrunde auf dieselbe Stufe zu stellen. Demnach sollten die verschiedenen Maßnahmen der Beitritts-vorbereitungen in Gang gesetzt werden, die in Verhandlungen über eine türkische EU-Mitgliedschaft münden sollten. Der konkrete Beginn dieser Verhandlungen hing von der Erfüllung der an sie geknüpften Bedingungen ab. Zwischen Ankara und Brüssel war eine Diskussion aufgekommen, ob die Türkei diese Bedingungen nunmehr erfüllt habe, die EU ihr folglich einen Termin für den Beginn von Beitrittsverhandlungen nennen müsse. Die EU hat die Bedingungen für den Verhandlungsbeginn im wesentlichen in zwei Erklärungen bzw. Dokumenten niedergelegt: einmal im Beschluss von Helsinki selbst, wie er in den “Schlussfolgerungen des Vorsitzes“ zum Ausdruck kommt,[41] und zum anderen im Dokument über die Beitrittspartnerschaft, das dem Beschluss des Rates vom 8. März 2001 als Anhang beigefügt war.[42] In Helsinki wurde vor allem festgehalten, dass auch für die Türkei die Kriterien von Kopenhagen maßgebend sind. Insbesondere musste deren politischer Teil erfüllt sein, bevor mit Beitrittsverhandlungen überhaupt begonnen werden konnte. In der Beitrittspartnerschaft für die Türkei sind diese Kriterien im Detail definiert und der Zeitraum, innerhalb dessen die Türkei sie erfüllen musste, wurde vorgegeben. Die Europäische Union unterscheidet hierbei zwischen kurzfristigen und mittelfristigen Prioritäten. Erstere waren bis März 2002 abzuarbeiten, letztere anschließend, ohne dass ein konkretes Datum genannt worden war. Die Kopenhagener Kriterien sind für alle Beitrittskandidaten identisch.

- „eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtstaatliche Ordnung,

für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz der Minderheiten.“

- „eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den

Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.“

- „dass die einzelnen Beitrittskandidaten die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden

Verpflichtungen übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der

Wirtschafts- und Währungsunion zu Eigen machen.“[43]

Eine Erweiterung darf jedoch nicht dazu führen, dass die EU ihren Integrationsprozess nur mit Abstrichen fortsetzen kann. Während die allgemeine Integrationsfähigkeit der Kandidaten erst zum Zeitpunkt des Beitritts vollständig erreicht wird, die wirtschaftlichen Kriterien aber erst dann erfüllt sein müssen, sind die politischen Kriterien schon vor dem Beginn der Verhandlungen zu erfüllen. Dadurch wird der Anspruch der EU unterstrichen, eine Union auf der Grundlage gemeinsamer demokratischer Werte zu sein, wie sie etwa in der Präambel und im Artikel 6 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) ausformuliert wurden. Im türkischen Beitrittsprozess kam den politischen Kriterien insofern eine große Bedeutung zu, als dass das Verhältnis der EU zu Ankara schon seit längerem durch deutliche Kritik aus EU-Kreisen an den politischen Verhältnissen in der Türkei bestimmt wurde. Unter anderem waren es die Bedenken der skandinavischen EU-Staaten bezüglich des Stellenwerts der Menschenrechte in der Türkei, die verhinderten, dass der Europäische Rat in Köln dem Land schon im Juni 1998 den Status eines Beitrittskandidaten eingeräumt hat. Der Europäische Rat in Helsinki beschloss allerdings nicht nur, die seit 1993 geltenden Beitrittskriterien auch auf die Türkei anzuwenden, einschließlich der Erfüllung der politischen Kriterien vor Aufnahme von Beitrittsverhandlungen. Er formulierte darüber hinaus weitere politische Bedingungen für einen türkischen Beitritt, die aus der besonderen politischen Lage der Türkei und der Entwicklung ihrer Beziehungen zur EU resultierten. Sie betrafen den lang andauernden Konflikt zwischen der Türkei und dem EU-Mitglied Griechenland und somit das Zypernproblem.[44]

Außerdem beschloss der Europäische Rat eine Reihe von Maßnahmen, die die Gleichstellung der Türkei mit den anderen Kandidatenländern verdeutlichen sollten. Hierzu zählte die Verabschiedung einer Beitrittspartnerschaft, „in deren Rahmen Prioritäten festgelegt werden, auf die sich die Beitrittsvorbereitungen im Lichte der politischen und wirtschaftlichen Kriterien und der Verpflichtungen eines Mitgliedstaates konzentrieren müssen, und zwar in Verbindung mit einem nationalen Programm für die Übernahme des Besitzstandes.“[45] Mit den Beschlüssen von Helsinki gab die EU langjährigem türkischem Drängen nach. Ankara wollte die aus seiner Sicht diskriminierende Haltung der Union revidiert sehen, die mit dem Beschluss des Europäischen Rats von Luxemburg im Dezember 1997 zum Ausdruck gebracht worden war, nach dem der Türkei in größerem Rahmen der Erweiterungspolitik eine Sonderstellung zugewiesen wurde. Gleichzeitig wurde die politische Hauptverantwortung für einen Erfolg des türkischen Beitrittsstrebens nach Ankara verlagert, kam es doch jetzt vor allem darauf an, dass die Türkei zunächst die Bedingungen für den Beginn von Beitrittsverhandlungen und darüber hinaus für einen späteren Beitritt zur EU ihrerseits erfüllen musste. In manchen Hauptstädten der Union war damit die Erwartung verbunden, das Problem des türkischen EU-Beitritts für längere Zeit vom Tisch zu haben. Man glaubte aufgrund der bis dahin gesammelten Erfahrungen nicht daran, dass die Türkei in der Lage sei, gerade die politischen Bedingungen in absehbarer Zeit zur Zufriedenheit der EU zu erfüllen.[46]

3.6 Das Dokument über die Beitrittspartnerschaft (2001)

Die Kopenhagener Kriterien scheinen auf den ersten Blick klar und eindeutig zu sein. In der Realität jedoch waren sie keineswegs in allen Einzelheiten und mit großer Eindeutigkeit verfasst. Die EU-Mitgliedsstaaten weisen hinsichtlich der Ausprägung von Demokratie oder Rechtsstaatlichkeit, aber auch hinsichtlich des Schutzes von Minderheiten, ein hohes Maß an Unterschiedlichkeit auf. Sogar die Bestimmung von Mindeststandarts ist angesichts der tatsächlichen Vielfalt in der EU letztlich von politischen Erwägungen abhängig.[47] Deshalb ergab sich für die EU die Notwendigkeit, den Beitrittskandidaten im Einzelnen zu erläutern, was sie unter diesen Kriterien konkret verstand und wie sie sich deren Erfüllung jeweils vorstellte. Für diesen Zweck hat die Union im Wesentlichen zwei Instrumente entwickelt: die sog. Beitrittspartnerschaft und den jährlichen Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission. Beide Instrumente wurden auch auf die Türkei angewandt. Schon 1998 wurde der erste Fortschrittsbericht veröffentlicht, also noch bevor der Türkei der Kandidatenstatus zuerkannt worden war. Damit brachte die Kommission die Zugehörigkeit der Türkei zum gesamten Beitrittsprozess zum Ausdruck.

Der Rat verabschiedete am 8. März 2001 den Beschluss über die Beitrittspartnerschaft. Er enthielt im Anhang jene kurz- und mittelfristig vorrangigen Ziele, die die Türkei erreichen musste, damit die politischen Kriterien von Kopenhagen als erfüllt angesehen werden konnten. Doch auch die Beitrittspartnerschaft und die Fortschrittsberichte bilden letztlich keinen objektiven Maßstab, an dem sich die Erfüllung der politischen Kriterien eindeutig ablesen ließe. Ein solcher Bezug wurde auch im Dokument selbst nicht ausdrücklich hergestellt. Es lässt sich also aus der Beitrittspartnerschaft nicht zweifelsfrei oder “objektiv“ ableiten, wann aus der Sicht der EU heraus die Türkei einen Zustand politischer EU-Kompatibilität erreicht hat, der die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zur Folge hätte. Allerdings lässt die Unterteilung in kurz- und mittelfristige Prioritäten erkennen, dass die EU nicht unbedingt mit einer schnellen Erfüllung der Kriterien gerechnet hat, da “mittelfristig“ alles ist, dessen Verwirklichung mehr als ein Jahr Zeit in Anspruch nehmen würde. Das wirft die Frage auf, ob diese “mittelfristigen prioritären Ziele“ auch vollständig verwirklicht sein müssen, bevor die Verhandlungen beginnen können. Eine solche Vorgabe erschiene zumindest im Bereich der Menschenrechte und Grundfreiheiten problematisch, wo die EU von der Türkei mittelfristig die “vollständige Garantie aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Individuen, ohne jede Art von Diskriminierung und unabhängig von deren Sprache, Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, politischer Meinung, Weltanschauung oder Religion“ forderte. Wenn damit mehr als die rechtliche Garantie gemeint war, konnte allein diese Bestimmung bei enger Auslegung den Beginn von Beitrittsverhandlungen auf unbestimmte Zeit hinausschieben. Letztendlich wird diese Bedingung im Wortsinn auch in keinem anderen Mitgliedstaat erfüllt, wie zum Beispiel die anhaltende Diskussion um die Roma in verschiedenen europäischen Ländern zeigt. Ähnlich klärungsbedürftig blieb letztlich auch die Forderung der EU, dass die Garantie der Rechte und Freiheiten, die in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten festgelegt sind, in “Übereinstimmung mit den Praktiken in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union“ erfolgen sollte. Welche der in vielen Fällen durchaus unterschiedlichen, nationalen Praktiken sollte dabei Maßstab sein: französisches Minderheitenrecht, schwedische Meinungsfreiheit, griechische Rundfunkgesetzgebung, italienische Rechtstaatlichkeit? Hinzu kommt, dass diese Formulierung in den EU-Mitgliedstaaten in eine Staats- und Politiktradition eingebettet ist, die von jener der Türkei deutlich verschieden ist. Die Türkei hat mit der kemalistischen Revolution zwar die Idee des europäischen Nationalstaates übernommen, sich bei ihrer Verwirklichung aber nicht immer und gänzlich von den eigenen Traditionen und Erfahrungen lösen können. Vieles, was für die EU-Politiker auch vage formuliert relativ klar ist, wird von türkischen Politikern deshalb häufig abweichend interpretiert.[48]

Hinreichend Klarheit herrschte nur bei einigen, allerdings sehr zentralen Punkten wie der Abschaffung der Todesstrafe und der Ratifizierung des entsprechenden Protokolls Nr. 6 der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), bei der Forderung nach Aufhebung des Ausnahmezustandes im Südosten, der Forderung nach Beseitigung aller rechtlichen Vorschriften, die türkischen Staatsangehörigen den Gebrauch ihrer Muttersprache in Fernsehen und Radio verbieten, oder der Forderung, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und dessen fakultatives Protokoll sowie den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu ratifizieren. In diesen Punkten ist das Urteil darüber, ob die Türkei den Forderungen der EU nachgekommen ist, einfach zu fällen und unumstritten. Weniger klar und eindeutig war allerdings die Forderung, dass der Nationale Sicherheitsrat (MGK) mittelfristig in ein Beratungsorgan der Regierung umgewandelt werden sollte. Die Umwandlung hatte im Einklang mit den Praktiken in den übrigen Mitgliedstaaten zu geschehen. Diese Formulierung sollte wohl zum Ausdruck bringen, dass die EU auch in sicherheitspolitischen Fragen der Türkei den Primat des Zivilen gegenüber dem Militär gewährleistet sehen wollte.[49] Hier hätte man deutlicher werden müssen, denn auch nach der Türkischen Verfassung von 1982 kommt den Beschlüssen des Nationalen Sicherheitsrats nur ein empfehlender Charakter zu; er ist der Regierung gegenüber nicht weisungsbefugt. Allerdings sind seine Empfehlungen vom Kabinett “mit Vorrang“ zu berücksichtigen (Artikel 118 TV). Legt man diese Verfassungsbestimmung extensiv aus, könnte man jedoch sagen, dass dieser bereits das Erfordernis des “beratenden Organs“ erfüllt. Diese These wurde in der türkischen Diskussion von Vertretern einer legalistischen Strategie im Umgang mit den EU-Forderungen auch immer wieder vorgebracht. Eine weitere Grauzone bildeten jene Bedingungen der Beitrittspartnerschaft, die auf eine allgemeine Verbesserung der Menschen- und Bürgerrechte abzielten. So forderte die Europäische Menschenrechtskonvention eine “Stärkung der gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Garantien für das Recht auf Meinungsfreiheit“ gemäß Artikel 10 (EMRK). In die gleiche Richtung ging die Forderung nach einem “Ausbau der gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Garantien für das Recht auf Vereinigungsfreiheit … sowie (nach) Förderung der Entwicklung der Zivilgesellschaft“ oder nach dem “Ausbau der Möglichkeiten, gegen Menschenrechtsverletzung vor Gericht zu klagen.“ Mit diesen Forderungen wurde der Türkei zwar relativ eindeutig eine bestimmte Richtung für die demokratische Entwicklung gewiesen, doch blieb unklar, an welchen Kriterien die EU die Stärkung und den Ausbau der genannten Garantien bemessen wollte, so dass Beitrittsverhandlungen beginnen konnten. Dass die EU eine Verbesserung der demokratischen Verhältnisse in der Türkei aber nicht nur durch Gesetzesänderungen erwartete, zeigten z.B. Forderungen, dass Beamte, die mit der Rechtsdurchsetzung betraut sind, intensiver in Menschenrechtsfragen ausgebildet werden sowie „Arbeitsweise und Effizienz der Gerichte … im Einklang mit internationalen Normen“ verbessert werden sollten, wobei auch eine bessere Ausbildung der Richter und Strafverfolger im Bereich der Menschenrechte gefordert wurde.[50]

In dieselbe Richtung zielte die Forderung nach einer Anpassung der Haftbedingungen in den Gefängnissen an die Standardmindestregeln der Vereinten Nationen sowie nach weiterer Angleichung der Untersuchungshaftverfahren an die EMRK und die Befolgung der Empfehlungen des Ausschusses des Europarates zur Verhütung von Folter.

Mit den in der Beitrittspartnerschaft gestellten politischen Bedingungen hat die EU der Türkei einen beachtlichen Aufgabenkatalog vorgegeben. Die Unbestimmtheit vieler Formulierung führte in der Türkei zu einer Diskussion darüber, welche Maßnahmen im Einzelnen zu ergreifen waren, damit die Forderungen der Union als erfüllt angesehen werden konnten. In dieser Debatte standen sich Gruppen gegenüber, die möglichst weitgehende Reformen anstrebten. In die erste Gruppe fielen solche Kräfte, die durch die Erfüllung der EU-Forderungen eine Desintegration des nationalen Zusammenhaltes und des unitarischen Staates der Republik befürchteten. Zu ihnen zählten vor allem Teile des hohen Militärs und der staatlichen Administration sowie die nationalistischen Kräfte. Zur zweiten Gruppe gehörten jene Kräfte, die über das Vehikel der EU-Forderungen die Entwicklung der Türkei zu einer liberalen Demokratie europäischen Musters beschleunigen wollten. Sie fanden sich überwiegend in den verschiednen Gruppierungen der Zivilgesellschaft, einschließlich der türkischen Großindustrie und unter den europäisch orientierten, liberal eingestellten Politikern. Im politischen Kampf, der über diese Fragen in der Türkei entbrannt ist, geht es letztlich um die Bestimmung der Identität des Landes im 21. Jahrhundert.[51]

Der Gegensatz der regierungsinternen Diskussionen zwischen den beiden Richtungen bestimmte die Ausarbeitung des “Nationalen Programms für die Übernahme des Gemeinschaftlichen Besitzstandes“, mit dem die Türkei am 20. März 2001 auf die Forderungen der EU reagierte. In wesentlichen Punkten wie die politische Rolle des Militärs, Abschaffung der Todesstrafe oder Verbesserung der kulturellen Rechte der Kurden, konnten zwischen den verschiedenen Lagern nur Formelkompromisse erzielt werden. Entsprechend zurückhaltend war das Echo der EU auf dieses Programm, das in der Türkei als wesentlicher Schritt auf dem Weg zum Beitritt angesehen wurde.[52] In der Folge bekamen aber die EU-freundlichen Kräfte in der Öffentlichkeit und der Politik immer stärkeren Auftrieb. Die Bedingungen der EU wurden nach und nach erfüllt. Die Politik der Konditionierung gegenüber der Türkei zeigte nunmehr vor dem Hintergrund der relativ deutlichen Aussage von Helsinki eine Wirkung, die sich so lang nicht eingestellt hatte, wie die Beitrittsperspektiven verschwommen blieben. Im Gegensatz zur Türkei hat es weder in der EU-Öffentlichkeit noch unter den Regierungen der Mitgliedstaaten eine größere Diskussion darüber gegeben, welche konkreten Schritte der Türkei als Erfüllung der Vorgaben anzusehen waren. In den europäischen Hauptstädten schien ein stillschweigender Konsens darüber zu herrschen, das Problem eines türkischen EU-Beitritts tunlichst nicht – und schon gar nicht detailliert – öffentlich zur Diskussion zu stellen. Not-wendige Konkretisierung überließ man den jährlichen Fortschrittsberichten der Europäischen Kommission. Sie ließen jedoch ebenfalls einen EU-immanenten Katalog oder Maßstab vermissen, an dem sich die Kommission orientieren würde. Welches Maß an Einschränkung, Abweichung oder Verletzung der kurz- und mittelfristigen Prioritäten war noch hinnehmbar und wo überschritt die Türkei die Grenze zur Nichterfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen? Die Antwort auf diese Frage wird letztlich in einem politischen Prozess zwischen Europäischer Kommission, Mitgliedsregierungen und dem Europäischem Parlament gefunden werden. In ihm spielen allerdings auch weitergehende politische Erwägungen über die generelle Opportunität einer türkischen EU-Mitgliedschaft eine Rolle, die selten explizit gemacht werden. Schließlich gibt es ebenso wie in der Türkei auch in der EU erhebliche Meinungsverschiedenheiten darüber, ob das Land überhaupt Mitglied der Union werden sollte. Schon im Frühjahr 1980 wurde in den damaligen EWG-Kreisen erwogen, der Türkei die Beitrittsperspektive durch großzügige finanzielle und wirtschaftliche Hilfen “abzukaufen“ und die Beziehungen in eine umfassende Entwicklungskooperation umzuwandeln.[53] Doch hat der EU und ihren Mitgliedern entweder der Wille gefehlt oder die jeweiligen Umstände ließen es nicht opportun erscheinen, diese Frage wirklich angemessen zu erörtern und eine Entscheidung zu fällen, aus der sich eine langfristige Strategie für die Beziehungen zur Türkei hätte ableiten lassen.[54] Stattdessen wurde der 1964 eingeschlagene Weg, der auf eine Beitrittsoption hinauslief, mit vielen Irrungen und Wirrungen weiter beschritten. Damit rückte im Laufe der Zeit aber auch die Perspektive des Beitritts immer mehr aus dem Bereich einer eher abstrakten Möglichkeit in den einer realen, politischen Eventualität. Für die EU-Mitgliedstaaten wurde folglich die Frage immer drängender, ob sie den Kurs der quasi-automatischen Beitrittsverwirklichung beibehalten wollten oder ob die nie ernsthaft debattierte, geschweige denn entschiedene grundsätzliche Frage doch noch Gegenstand der EU-internen Meinungsbildung bleiben sollte.

[...]


[1] Vgl. für einen gesamten Überblick: Pfeiler, Hasso, Das Türkenbild in den deutschen Chroniken des 15. Jahrhunderts, Frankfurt 1956. Oder: Faroqhi, Suraiya, Das Osmanische Reich und Europa (von ca. 1450-1815), in: Gehl, Günter (Hrsg.), Die Türkei. Nur im Vorhof Europas? Weimar 2001, S. 13-30.

[2] Vgl. Pfister, Rudolf, Das Türkenbüchlein Biblianders, in: Theologische Zeitschrift 9, Basel 1953, S. 438-454.

[3] Vgl. Unat, Faik Resit, Osmanli sefirleri ve Sefaretnameleri, Ankara 1968, S. 181-184.

[4] Vgl. Gust, Wolfgang, Das Imperium der Sultane. Eine Geschichte des Osmanischen Reiches, München/Wien 1995, S. 164-168.

[5] Vgl. Belkis, Corakci Disbudak, Son üc yüz yil Osmanli Imparatorlugu. Bir cöküsün tarihi, Istanbul 2002, S. 61.

[6] Vgl. für eine weitreichende Darlegung: Moltke v., Helmuth Karl Bernhard, Briefe über Zustände und Gegebenheiten in der Türkei, 1835 bis 1839, Berlin 1914.

[7] Vgl. Moser, Brigitte / Weitmann, Michael, Die Türkei. Nation zwischen Europa und dem Nahen Osten, Regensburg 2002, S. 45f.

[8] Vgl. Duda, Herbert, Vom Kalifat zur Republik, Wien 1948, S. 25-57.

[9] Vgl. Plagemann, Gottfried, Der Blick auf den Okzident aus Vorderasien: Vom Okzident als Objekt militärstrategischen Interesses und zwingenden Paradigma, in: Dietrich, Ute/Winker Martin (Hrsg.), Okzidentbilder. Konstruktion und Wahrnehmung, Leipzig 2000, S. 217-232. Hier S. 227.

[10] Vgl. Gökalp, Ziya, Türkcülügün esaslari, Istanbul 1923. Überarbeitete Fassung von Cengiz Han, Istanbul 1996, S. 70.

[11] Vgl. Kurt, Cahit, Die Türkei auf dem Weg in die Moderne, Frankfurt/Main 1989, S. 177-185.

[12] Vgl. Moser, Brigitte / Weitmann, Michael, Die Türkei. Nation zwischen Europa und dem Nahen Osten, Regensburg 2002, S. 83-88.

[13] Anm. Der Begriff “Westernisierung“ ist die direkte Übersetzung des türkischen Begriffes “Batilasmak“.

[14] Vgl. Plattner, Hans, Die Türkei. Eine Herausforderung für Europa, München 1999, S. 20-22.

[15] Anm. Noch im selben Jahr war die Gegenreaktion der Muslime die Gründung der Muslimbruderschaft in Kairo, die als die erste fundamentalistische Bewegung zu verzeichnen ist.

[16] Vgl. Moser, Brigitte / Weitmann, Michael, Die Türkei. Nation zwischen Europa und dem Nahen Osten, Regensburg 2002, S. 120-125.

[17] Vgl. Kurt, Cahit, Die Türkei auf dem Weg in die Moderne, Frankfurt/Main 1989, S. 190-195.

[18] Vgl. Özertan, Nüshet, Türkei. Mittel oder Mittler?, München 1990, S. 27-30.

[19] Anm. Die Türkei erklärt erst am 23.02.1945 Deutschland und Japan den Krieg.

[20] Vgl. Adanir, Fikret, Geschichte der Republik Türkei, Mannheim 1995, S. 76.

[21] Vgl. Sönmez, Ergün, Die Türkei von Atatürk bis heute, Berlin 1985, S. 60-67.

[22] Vgl. Plattner, Hans, Die Türkei, München 1999, S. 170.

[23] Vgl. Gönlübol, Mehmet, Olaylarla Türk Dis Politikasi, Ankara 1987, S. 227.

[24] Vgl. Atakli, Ibrahim, Diskussion vor verschlossener Tür: Auseinandersetzungen zur Europaideologie in der Türkei im Zusammenhang mit dem Antrag auf Beitritt zur EG 1986-1987, Bremen 1997, S. 12f.

[25] Vgl. Gümrükcü, Harun, Grundlagen der EWG/Türkei, in: ITES-Jahrbuch 1998-1999, Istanbul 1999, S. 61.

[26] Vgl. Gümrükcü, Harun, Türkei und Europäische Union im Lichte der vollendeten Zollunion. Die Geschichte der Irrungen und Wirrungen der EU-Türkei-Beziehungen, in: ITES, Bd.6, Istanbul 1997, S. 33.

[27] Vgl. Akkaya, Cigdem, Die Beziehungen zwischen der Türkei/EU. Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, in: Zentrum für Türkeistudien, Essen 1996, S. 1f.

[28] Vgl. Gümrükcü, Harun, Türkei und Europäische Union im Lichte der vollendeten Zollunion. Die Geschichte der Irrungen und Wirrungen der EU-Türkei-Beziehungen, in: ITES, Bd.6, Istanbul 1997, S. 45f.

[29] Vgl. Özak, Halil/Dagyeli, Yildirim, Die Türkei im Umbruch, Frankfurt 1989, S. 238.

[30] Vgl. EG-Kommission: 23 Jahresbericht (1989), Ziff. 801.

[31] Vgl. Eralp, Atilla, Soguk Savastan Günümüz Türkiye-Avrupa Birligi Iliskileri, in: Türkiye ve Avrupa, Ankara 1997, S. 106-112.

[32] Vgl. Gümrükcu, Harun, Türkei und Europäische Union im Lichte der vollendeten Zollunion. Die Geschichte der Irrungen und Wirrungen der EU-Türkei-Beziehungen, in: ITES, Bd.6, Istanbul 1997, S. 89f.

[33] Vgl. Plattner, Hans, Die Türkei, München 1999, S. 91f.

[34] Vgl. Gümrükcü, Harun, Türkei und Europäische Union im Lichte der vollendeten Zollunion. Die Geschichte der Irrungen und Wirrungen der EU-Türkei-Beziehungen, in: ITES, Bd.6, Istanbul 1997, S. 106f.

[35] Vgl. Sen, Faruk, Die Situation der türkischen Wirtschaft nach der Zollunion, in: Zentrum für Türkeistudien (Hrsg.), Essen 1996, S. 4.

[36] Vgl. Plattner, Hans, Die Türkei. München 1999, S. 178.

[37] Vgl. Moser, Brigitte / Weitmann, Michael, Die Türkei. Nation zwischen Europa und dem Nahen Osten, Regensburg 2002, S. 301.

[38] Vgl. Moser, Brigitte / Weitmann, Michael, Die Türkei. Nation zwischen Europa und dem Nahen Osten, Regensburg 2002, S. 295.

[39] Ebd., S. 314f.

[40] Ebd., S. 325.

[41] Siehe dazu: Europäischer Rat von Helsinki am 10./11. Dezember 1999, Schlussfolgerungen des Vorsitzes, (www.ue.eu.int/de/Info/eurocouncil/index.htm>).

[42] Näheres dazu im: Beschluss des Rates vom 8. März 2001 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft für die Türkische Republik, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft (ABI.), L 85, 24.3.2001, S. 13-23.

[43] Vgl. Europäischer Rat in Kopenhagen, 21. und 22. Juni 1993. Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Punkt 7.A., in: Bulletin der Presse- und Informationsamts der Bundesregierung (Bonn), (8.7.1993) 60, S. 632.

[44] Anm. Die Klärung des Zypernproblems und die Beilegung der griechisch-türkischen Grenzstreitigkeiten in der Ägäis spielen für die Frage der Festlegung des Verhandlungsbeginns ebenfalls eine Rolle, selbst wenn dies in Helsinki nicht ausdrücklich so festgelegt wurde. Merkwürdig ist, dass von der EU keine Aufforderung um die Klärung des Zypernproblems den Südzyprioten bei ihrer Beitrittsverhandlung gestellt wurde, lediglich bei der Türkei.

[45] Siehe dazu: Europäischer Rat von Helsinki am 10./11. Dezember 1999, Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Ziff. 12. (www.ue.eu.int/de/Info/eurocouncil/index.htm>).

[46] Vgl. Kramer, Heinz, A Changing Turkey. The Challenge to Europe and the United States, Washington D.C.

2000, S. 192-200.

[47] Anm. Diese Problematik der Kopenhagener Kriterien ist in der politischen Debatte über die Erweiterung kaum

thematisiert worden. Sie spiegelt sich allenfalls in wiederkehrenden Unmutsäußerungen der Kandidaten über

Ungleichbehandlung und Doppelstandards der Union. Vgl. zum Problem: Heather Grabbe, European Union

Conditionality and the Acquis Communautaire, in: International Political Science Review, 23 (2002), S. 249-

268.

[48] Vgl. für eine grundlegende Analyse dieser Zusammenhänge: Jung, Dietrich/Piccoli, Wolfango, Turkey at the Crossroads. Ottoman Legacies and a Greater Middle East, London/New York 2001.

[49] Vgl. Kommission der europäischen Gemeinschaft, Regelmäßiger Bericht 2001 über die Fortschritte der Türkei

auf dem Weg zum Beitritt, Brüssel, 13.11.2001 SEK (2001), S. 19.

[50] Vgl. Beschluss des Rates vom 8. März 2001, Ziff. 4.1, 8. S. 16.

[51] Vgl. Aydinli, Ersel/ Waxmann, Dov, A Dream Become Nightmare? Turkey`s Entry into the European Union,

in: Current History, 649 (2001), S. 381-388.

[52] Vgl. Kramer, Heinz, Das Nationale Programm der Türkei für die Übernahme des Gemeinschaftlichen

Besitzstandes, (www.swp-berlin.org/fgs/02/NatProgTur.pdf>).

[53] Vgl. Kramer, Heinz, Die Europäische Gemeinschaft und die Türkei, in: Internationale Politik und Sicherheit, 21(1988), S. 76f.

[54] Ausführlich dazu: Ugur, Mehmet, The European Union and Turkey: An Anchor/Credibility Dilemma,

Aldershot 1999.

Final del extracto de 113 páginas

Detalles

Título
Die Türkei. Teil der europäischen Union? Hintergründe und Argumente der Türkei Debatte
Universidad
University of Augsburg
Calificación
Noch nicht benotet
Autor
Año
2005
Páginas
113
No. de catálogo
V39480
ISBN (Ebook)
9783638382311
Tamaño de fichero
1014 KB
Idioma
Alemán
Notas
Diese Arbeit enthält alle Reformen und alle geführten Debatten (Pro/Contra) bis zum 01.05.2005. Die Arbeit ist sehr umfangreich und behandelt alle Themen im Detail.
Palabras clave
Türkei, Teil, Union, Hintergründe, Argumente, Türkei, Debatte
Citar trabajo
Murat Aktas (Autor), 2005, Die Türkei. Teil der europäischen Union? Hintergründe und Argumente der Türkei Debatte, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/39480

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