Der Abfall Mytilenes und die Mytilene-Debatte bei Thukydides


Trabajo, 2005

33 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

I. Mytilene vor dem Abfall
1. douleia, autonomia und eleutheria: Die Stellung der Bündner im Seebund
2. Mytilenes Verfassung

II. Die Gründe des Abfalls
1. Der Synoikismos
2. „Der Augenblick ist günstig wie noch nie“

III. Der Abfall
1. Beginn
2. Während der Belagerung
3. Fall der Stadt

IV. Exkurs: Umgang mit Gegnern in der Pentekontaetie

V. Die Mytilene-Debatte
1. Die Rede Kleons
2. Rede Diodotos’
3. Vergleich der Reden
4. Das Schicksal Mytilenes

VI. Der Krieg als „gewaltsamer Lehrer“ in Buch III

Fazit

Literatur
1. Quellen
1.1. Elektronische Quellen
2. Sekundärliteratur

Einleitung

Der ursprünglich als Symmachie zur weiteren (auch offensiven) Abwehr der Perser 478/7 gegründete „Delisch-Attische Seebund“ entwickelte sich in den folgenden Jahrzehnten zum Herrschaftssystem Athens. Athens Stellung basierte ursprünglich auf seiner Rolle als Hegemon in diesem Bund[1] und seine Herrschaft – und damit die Einschränkung der Souveränität der Bündner – entwickelte sich aus den Kompetenzen heraus, die der Stadt als Hegemon zukamen und die anfangs noch an die Beschlüsse der Bundesversammlung gebunden waren. Athen machte jedoch schnell deutlich, dass es gewillt war, seine Interessen wenn nötig auch nach innen gewaltsam durchzusetzen. Insbesondere wurden Poleis, die aus dem auf ewig geschlossenen Bündnis[2] austreten wollten, mit harter Hand daran gehindert. Als ersten solchen Fall nennt Thukydides den von Naxos Anfang der 460er Jahre.[3] Athen kam dabei zugute, dass viele Bündner ihren Verpflichtungen in Form von Geldzahlungen nachkamen, die den Aufbau von Athens schlagkräftiger Flotte ermöglichten.[4]

Offenbar wurde die Entwicklung der Symmachie zur arché spätestens in den 450/40er Jahren. Da der Krieg gegen die Perser nicht weitergeführt wurde[5], verlor der Bund seine vordergründige Legitimationsgrundlage. Kurz zuvor war die Bundeskasse von Delos nach Athen verlegt worden[6] und die Stadt bestimmte, da die Bundesversammlung nicht mehr einberufen wurde[7], nunmehr allein über die Entscheidungen im Seebund. Athen begegnete dem Unwillen über seine Herrschaft, den diese Entwicklung bei den Bündnern hervorrief, entschlossen und verteidigte seinen Herrschaftsanspruch auch gegenüber so mächtigen Bündnern wie Samos (440)[8]. Im Herrschaftssytem Athens ist Thukydides folgend der wahre Grund für den Peloponnesischen Krieg zu sehen.[9] So forderte Sparta zu Beginn des Krieges auch die Unabhängigkeit (autonomia) für die Griechen unter der Herrschaft Athens.[10]

Die Stellung Athens als bedeutendste Seemacht Griechenlands basierte auf dem Seebund und war an ihn gebunden – und Athen war sich dessen bewusst. Hierbei sind zwei Aspekte für die vorliegende Arbeit von besonderer Bedeutung. Zum einen ist zu fragen, inwiefern sich der Krieg auf den Seebund und Athens Herrschaft in ihm auswirkte und welche Rolle er speziell beim Abfall Mytilenes spielte. Und im Anschluss daran ist zu untersuchen, in welcher Weise Athens Reaktion auf den Abfall durch den Krieg bedingt war und welche Rolle dabei das Wissen um die Abhängigkeit von der Herrschaft im Seebund spielte.

I. Mytilene vor dem Abfall

1. douleia, autonomia und eleutheria: Die Stellung der Bündner im Seebund

Lesbos – worunter in erster Linie Mytilene, die führende Stadt der Insel, zu verstehen ist – war eines der ersten Mitglieder im „Attisch-Delischen Seebund“. In der Rede, die die Mytilener 428 in Olympia halten, um in den Peloponnesischen Bunnd aufgenommen zu werden, beschreiben sie ihre eigene Stellung als „völlig selbstständig (autonomoi) und dem Namen nach frei (eleutheroi tôi onomati)“[11]. Damit heben sie sich von den anderen Bündnern ab, die sie als „versklavt [bzw.] zu Untertanen [geworden] (edoulôthêsan)“[12] bezeichnen.

Zuerst zu letzteren. Athens Verhältnis zu abgefallenen Bündnern wurde durch die Kapitulationsverträge, die diese mit Athen abschließen mussten, auf eine neue Grundlage gestellt.[13] Sie waren zu Untertanen geworden. Die Verträge waren bald so weit verbreitet, dass die durch sie begründete Herrschaftspraxis auf die meisten anderen Bündnern ausgeweitet wurde, auch wenn sie nicht abgefallen waren.[14] Sowohl die innere als auch die äußere Selbstständigkeit der Poleis wurde oft sehr weit gehend beschnitten[15], wobei der jeweilige Grad davon abhing, inwiefern Athen einen Eingriff im Interesse seiner Herrschaft für notwendig bzw. für nützlich hielt[16]. Die untergeordnete Position dieser Poleis basierte nicht zuletzt auch auf einem faktischen Ungleichgewicht der militärischen Macht zwischen ihnen und Athen. Die militärische Stellung der abgefallenen Städte wurde systematisch geschwächt: Sie mussten ihre Mauern schleifen und ihre Flotte ausliefern.[17] Die Bündner dieser Gruppe zahlten sämtlich den phoros, anstatt selbst eine Flotte zu stellen.

Lesbos gehörte dagegen zur Gruppe der autonomen Verbündeten, zu der – seit Samos 440 durch Abfall ausgeschieden war – nur noch Chios gehörte. Aristoteles schreibt, dass die Athener diese Gruppe „als Stützen ihrer Herrschaft [benutzten], indem sie ihre jeweiligen Verfassungen und Herrschaftsbereiche unangetastet ließen.“[18] Sie waren also gegenüber den anderen Verbündeten privilegiert, was sich auch in einer stärkeren militärischen Stellung gegenüber Athen ausdrückte: Sie verfügten über eine eigene Flotte.[19]

De Ste. Croix schreibt: Autonomie „perhaps, had three essential elements: the right of the city concerned to choose, alter and administer its own laws […], to elect and control its own government, and to exercise full judicial sovereignty in its own courts.”[20] Diese Definition trifft weit gehend auf Mytilene zu. So hielten sich – zumindest zum Zeitpunkt des Abfalls – offensichtlich keine athenischen Beamten auf der Insel auf.[21] Auch in ihrer Rede in Olympia haben die Mytilener keinen Eingriff Athens in ihre inneren Angelegenheiten vorzubringen.[22]

Bickerman schränkt jedoch ein: Autonomie ist „la souveraineté réalisée par le pouvoir constituant d’une autre puissance […] et généralement soumise aux conditions“[23]. Das Verhältnis der autonomen Bündner beruhte weiter auf der 478/7 geschlossenen Symmachie gegen die Perser und ihre Autonomie war der Hegemonie Athens untergeordnet. Wie weit sie bestehen blieb, hing davon ab, wie maßvoll Athen von seiner Stellung Gebrauch machte. Die Athener bestimmten die Außenpolitik der autonomen wie die der restlichen Bündner. Eingriffe in die innere Selbstständigkeit – z.B. in Form der leges generales[24] oder der Usurpation von Teilen der Rechtsprechung durch Athen[25] – waren auch bei den autonomen Bündnern nicht ausgeschlossen, jedoch aufgrund ihrer privilegierten Stellung selten.

De Ste. Croix zufolge „the important difference which Thucydides and those who follow him have professed to see between the two kinds of allies cannot be shown to have any justification in constitutional theory, and it can also be seen to have no regular application in practice.“ Dies ist insofern richtig, als dass sich keine formal-rechtlichen oder allgemeingültigen Trennlinien zwischen den beiden Kategorien ziehen lassen.[26] Jedoch lässt sich ein Unterschied zwischen den Bündnern feststellen, der nicht nur von Thukydides selbst gemacht wird, sondern sich u. a. auch in den Reden[27] und bei Aristoteles[28] findet. Am besten zu fassen ist der Gegensatz vermutlich, wenn man ihn als graduellen, d.h. quantitativen Unterschied beschreibt, der jedoch so stark ausgeprägt ist, dass eine qualitative Unterscheidung zwischen den zwei Gruppen von Bündnern möglich ist.

Wenn man eine – freilich in sich widersprüchlich und nicht allumfassende – Tendenz als Grundlage der Einteilung nehmen will, könnte man vereinfachend sagen[29]: Bei den „zu Untertanen gewordenen“ Bündnern war sowohl die äußere wie die innere Souveränität stark eingeschränkt. Sie zahlten den phoros und stellten keine Schiffe. Die innere Souveränität der „autonomen“ Bündner wurde dagegen nur wenig angetastet. Sie hatten eine eigene Flotte, waren jedoch außenpolitisch von Athen abhängig. Die vollständige innere und äußere Souveränität im Sinne des Begriffes eleutheria[30] besaß innerhalb des Seebunds nur Athen.

2. Mytilenes Verfassung

Thukydides lässt die Frage nach der Verfassung von Mytilene offen. Dennoch ist mit der modernen Forschung davon auszugehen, dass in Mytilene eine Oligarchie an der Macht war.[31] Einen Hinweis darauf bietet die Aussage des Aristoteles, dass die Athener Chios, Samos (bis 440) und Lesbos ihre „jeweiligen Verfassungen“ beließen[32]. Diese Aussage macht, da an dieser Stelle von der privilegierten Stellung dieser Bündner die Rede ist, nur Sinn, wenn es sich um oligarchische Verfassungen handelte. Auch dass der Peloponnesische Bund versprach, den Mytilenern bei ihrem Abfall zu helfen, deutet auf eine oligarchische Verfassung hin, da man sonst zumindest mit einigem Misstrauen auf Seiten der Spartaner und ihrer Bundesgenossen oder gar der Ablehnung des Hilfsgesuchs zu rechnen hätte.

Der deutlichste Hinweis findet sich allerdings bei Thukydides in der Beschreibung der Umstände, die zur Kapitulation Mytilenes führten.[33] Das Volk war nur leicht bewaffnet und gehorchte den Oligarchen. Es hatte offensichtlich keinen Anteil an der Festlegung der Politik bzw. der Verteidigungsstrategie. Erst nachdem der spartanische Kommandant vor Ort, Salaithos, schwere Waffen an das Volk hatte verteilen lassen, konnte es sich gegen die Oberen wenden, die Entscheidungen der Polis beeinflussen und die Herausgabe von Lebensmitteln fordern.

Da sich die anderen Poleis bis auf Methymna am Synoikismos unter Mytilenes Führung beteiligten, waren sie höchstwahrscheinlich ebenso oligarchisch verfasst.[34] Für Methymna ist eine Demokratie wahrscheinlich, da das oligarchische Mytilene darauf hoffte, die Stadt durch Verrat zu gewinnen.[35] Diese Annahme wird durch die Tatsache, dass Methymna sich nicht am Synoikismos beteiligte, zwar nicht bewiesen, aber gestützt.[36]

II. Die Gründe des Abfalls

1. Der Synoikismos

Diodor nennt als Grund für den Abfall Lesbos’ den Synoikismos, der die lesbischen Poleis mit Mytilene vereinigen sollte.[37] Auch Thukydides erwähnt den Synoikismos zusammen mit der Kollaboration mit den Spartanern und Boiotern zur Vorbereitung des Abfalls.[38] Der Synoikismos diente offensichtlich dem Machtzuwachs Mytilenes. Die Mytilener hatten die alleinige Entscheidungsgewalt. Die anderen Orte kommen bis zum Fall Mytilenes nur als Ortsbezeichnungen vor[39]: Politisch trat nur Mytilene in Aktion. Die athenischen Gesandten wandten sich nur an die Mytilener, diese stellten die Gesandten nach Olympia und ihre Stadt wird von den Athenern belagert. Später wird nur über die Bestrafung der Mytilener geredet.

Ob die Mytilener diese Vorherrschaft im Einverständnis mit den anderen Städten ausübten oder diese sich der militärischen Übermacht des Hauptortes gebeugt haben, ist nicht zu klären. Die Informanten Athens – Männer aus Tenedos und Methymna sowie Proxenoi Athens – berichten, dass die Mytilener die Insel mit Gewalt vereinigen wollten.[40] Diese Aussage bezieht sich aber wahrscheinlich nur auf den Konflikt mit Methymna, da nur in diesem Zusammenhang ein solches Vorgehen erwähnt wird. Die Tatsache, dass Pyrrha und Eresos nach dem Fall Mytilenes weiterhin Widerstand leisteten[41], spricht dafür, dass sich die anderen Städte mit Mytilene bzw. dem neu gegründeten Synoikismus identifizierten – oder zumindest Athen nicht als Befreier sahen. Ihre Rolle kann man ebenso an ihrer späteren Behandlung ablesen: Niemand, nicht einmal Kleon, schlug vor, auch die Bürger anderer Poleis hinrichten zu lassen, jedoch wurde auch ihr Land in Landlose aufgeteilt und Athenern als Erbgüter zugewiesen[42]. Es ist also wahrscheinlich, dass sie sich nicht gegen Mytilene, sondern zusammen mit Mytilene gegen Athen gestellt haben. Die Rolle, die sie dabei gespielt haben, muss jedoch so gering gewesen sein, dass ihre Strafe – im Vergleich zum Schicksal der Mytilener – relativ gering ausfiel.

Dass der Synoikismos und die Machtkonzentration zugunsten Mytilenes, die er mit sich brachte – und vermutlich auch zum Ziel hatte –, von Athen als Abfall aufgefasst werden würde, muss Mytilene bewusst gewesen sein[43], da es sich um Hilfe an die Spartaner und die „stammverwandten Boioter“[44] wendete. Der Synoikismos erfüllte also einen doppelten Zweck: Zum einen vereinigte er die Insel unter der Vorherrschaft Mytilenes, zum anderen brachte er durch diese Zusammenfassung der Kräfte eine bessere militärische Position gegenüber Athen.

Die Gründe von Athens Intervention werden von Quinn treffend zusammengefasst: „As in the case of Samos in 440 [the Athenians] were not prepared to allow one ally to coerce another as Mytilene was attempting to do with Methymna, but, more important, they must have viewed with apprehension the emergence of a new major power off the coast of Ionia.“[45]

2. „Der Augenblick ist günstig wie noch nie“

Was bewog die Mytilener dazu, gerade jetzt einen Abfall zu wagen? Sie hatten sich zu einem nicht näher bestimmten Zeitpunkt vor dem Peloponnesischen Krieg bereits um Hilfe für einen Abfall an Sparta gewandt, diese aber nicht erhalten.[46] In der Folgezeit hatten sie jedoch Athen als Bündner treu gedient, sich als solcher auch zusammen mit Chios an der Unterdrückung des samischen Aufstandes 440 beteiligt[47] und waren bis zuletzt ihren Bündnisverpflichtungen nachgekommen[48]. Es gab offensichtlich auch keinen Konflikt mit Athen, wie die Überraschung der Athener über den Abfall[49] und die Tatsache, dass Mytilene in Olympia auch keinen Konflikt erwähnt, zeigen.

Die autonomen Verbündeten waren eine wichtige Stütze der athenischen Herrschaft in der Ägäis, auf die die Athener nicht verzichten wollten: Sowohl Lesbos[50] als auch Samos (412) bekamen nach ihrem Abfall (zumindest einen Teil) ihrer Autonomie zurück. Es ist auch vorstellbar, dass die autonomen Verbündeten einen Beitrag zur Legitimierung des Seebundes leisteten – waren sie doch das letzte Überbleibsel der Symmachie gegen die Perser. (Wenn es um die Sicherung der athenischen Herrschaft ging, war man jedoch bereit, auf diese Legitimierung zu verzichten.)

[...]


[1] Vgl. McGregor, Malcolm F.: The Athenians and their Empire. University of British Columbia Press: Vancouver, 1987, S. 106; Schuller, Wolfgang: Die Herrschaft der Athener im Ersten Attischen Seebund. Walter de Gruyter: Berlin/New York, 1974, S. 144.

[2] Arist. Ath. Pol. 23,5. Vgl. dazu Schuller 1974, S. 143.

[3] Thuk. 1,98,4.

[4] Thukydides sieht als wichtige Voraussetzung der athenischen Herrschaftsbildung den Willen der Bündner, „[…] statt Schiffen sich das entsprechende Betreffnis in Geld auferlegen zu lassen, und so vergrößerten sie den Athenern die Flotte, indem sie die Kosten dafür zusammensteuerten, und sie selbst, sooft sie abfielen, begannen den Krieg ungerüstet und unerfahren“ (Thuk. 1,99,3).

[5] Mit P.J. Rhodes (The Anthenian Empire. Clarendon Press: Oxford, 1985, S. 25) halte ich die Frage nach der Historizität des „Kallias-Friedens“ – zumindest in Bezug auf mein Thema – für zweitrangig. Wichtig ist, dass die Kampfhandlungen offensichtlich nicht fortgeführt wurden.

[6] Schuller 1974, S. 70.

[7] Schuller 1974, S. 148.

[8] Vgl. Thuk. 1,117.

[9] Vg. Thuk. 1,88.

[10] Vgl. Thuk. 1,139,3. Bickerman („ Autonomia. Sur un passage de Thucydide (I, 144, 2)“. RIDA 3e série, tome 5 (1958), S. 343) weist darauf hin, dass damit nicht notwendig die Auflösung des Seebundes, sondern der Wandel des Seebundes von der arché zurück zur Symmachie gemeint war.

[11] Thuk. 3,10,5. (Wortstellung angeglichen an die englische Übersetzung.)

Die Mytilener sagen nicht, wie Macleod („Reason and Necessity: Thucydides III 9-14, 37-48”. JHS 98 (1978), S. 71) meint, dass ihre Autonomie, sondern dass ihre Freiheit nur ein Schein ist. Der Begriff Autonomie ist durchaus mit der Beschneidung von Freiheit vereinbar. Auch Kleon bezeichnet Mytilene als autonom (vgl. Thuk. 3,39,2).

[12] Thuk. 3,10,5.

[13] Vgl. Schuller 1974, S. 101f.

[14] Vgl. Schuller 1974, S. 111f.

[15] Vgl. Schuller 1974, S. 101: „die Stadt [lieferte] sich durch eine Generalklausel der Oberhoheit Athens für immer völlig“ aus. Zu den athenischen Herrschaftsmitteln, durch die dies geschah, zählten u. a. die Flotte, die Kolonien und Besatzungen, die athenischen Beamten, die in die inneren Belange der Städte eingriffen, die Usurpation von den Teilen der Rechtssprechung, die für Athens Herrschaft relevant waren, sowie die allgemeinen, das gesamte Bundesgebiet betreffenden psephismata der Volksversammlung. Vgl. dazu allgemein Schuller 1974, S. 11-124.

[16] Vgl. Will, Edouard: Le Monde Grec et l’Orient, Tome I: Le Ve Siècle (510-403). Presses Universitaires de France: Paris, 1972, S. 179: „leur loyalisme ou leur docilité vaut aux uns le respect de leur autonomie interne, que sécessions, velléités de sécessions ou simplement indices de mauvaise volonté conduiront toutefois les Athéniens à violer plus ou moins gravement chez d’autres.“

[17] Vgl. Schuller 1974, S. 54-56.

[18] Arist. Ath. Pol. 24,2.

[19] Zumindest in dem in dieser Arbeit behandelten Zeitraum: Obwohl Samos im Jahre 412 die Autonomie zurückbekam, dufte die Insel weiterhin keine Schiffe stellen (vgl. Schuller 1974, S. 111). Es ist allerdings nicht ganz auszuschließen, dass hier ein eher euphemistischer Autonomie-Begriff zugrunde lag.

[20] De Ste Croix, G.E.M.: „The Character of the Athenian Empire“. Historia 3/1 (1954/5), S. 20f. Vgl. auch Quinn; T.J.: „Political Groups in Lesbos during the Peloponnesian War“. Historia 20/4 (1971), S. 409, nach dem Autonomie mindestens das Recht bedeutete, die eigene Regierung(sform) zu bestimmen. Landmann übersetzt „ autonomoi “ in Thuk. 3,39,2 mit „nach ihren eigenen Gesetzen [leben]“.

[21] Die Athener erfuhren vom Abfall erst durch ihre Proxenoi und Männer aus Tenedos und Methymna (vgl. Thuk. 3,2,3).

[22] So auch Quinn 1971, S. 409.

[23] Bickerman S. 343. Vgl. auch: „[…] dérivée d’une soumission à un ordre juridique supérieur [in diesem Fall die Hegemonie Athens im Seebund], l’indépendance d’une cité autonome est nécessairement imparfait“ (S. 337) und „le bénéficiaire de l’autonomie se trouvait sous l’influence de la ville impériale“ (S. 338).

[24] So nennt Schuller jene Beschlüsse der Volksversammlung, die für das gesamte Bundesgebiet galten (vgl. Schuller 1974, S. 106-8).

[25] „The requirement that trials for major offences, such as murder and treason, be heard at Athens before Athenian jurors had validity throughout the Empire” (McGregor S. 109). Vgl. auch Schuller 1974, S. 49-52.

[26] Dem stimmt auch Schuller zu und weist auf die „durch Thukydides’ nichtjuristischen Sprachgebrauch geprägte Quellenlage“ hin (1974, S. 111). So auch Bickerman: Thukydides „écrivit l’histoire d’une guerre. Ce ne sont pas des distinctions juridiques mais les rapports de forces qui l’interessent“ (S. 328).

[27] So z.B. von den Mytilenern in Olympia. Wenn man diese Unterscheidung ebenfalls Thukydides zuschreiben will, muss man davon ausgehen, dass er – zumindest Teile der Reden – mehr oder weniger frei erfunden hat.

[28] Vgl. Arist. Ath. Pol. 24,2.

[29] So auch, jedoch ohne Einschränkung: Bleicken, Jochen: Die athenische Demokratie (4., völlig überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage). Schöningh: Paderborn u.a., 1995, S. 89, und Rhodes, P.J.: Art. “Autonomie”. In: Der Neue Pauly. Band 2: Ark-Ci. Metzler: Stuttgart/Weimar, 1997, Sp. 360f. Rhodes schreibt auch, dass autonomia in der Bedeutung, eigene Gesetze zu haben und somit nicht fremden Gesetzen gehorchen zu müssen, ein Synonym von elutheria sei (vgl. Sp. 360). Dagegen ist einzuwenden, dass nach Bickerman (S. 341) autonomos der ist, der einen eigenen Anteil an etwas hat, was sich nicht notwendig auf Gesetze bezieht (so auch Will, S. 178). Dieser Begriff ist dann auch mit einer Einschränkung der Souveränität vereinbar, die jedoch nicht mit dem Begriff eleutheria.

[30] Vgl. Bickerman, S. 343.

[31] Vgl. Legon, Ronald P.: „Megara and Mytilene”. Phoenix 22 (1968), S. 200, Quinn 1971, S. 405, und Kagan, Donald: The Archidamian War. Cornell University Press: London, 1974, S. 132-134.

[32] Arist. Ath. Pol. 24,2.

[33] Thuk. 3,27f. Vgl. auch Quinn 1971, S. 405; S. 405, Anm. 3.

[34] So auch Quinn 1971, S. 405. Vgl. Kagan 1974, S. 132-134.

[35] Thuk. 3,18,1. Vgl. Legon, S. 200, und Quinn, ebenda.

[36] So auch Legon, S. 200, und Quinn, ebenda.

[37] Diod. 12,55,1.

[38] Thuk. 3,2,3.

[39] Sie werden überhaupt nur in Thuk. 3,18,1f. namentlich erwähnt.

[40] Thuk. 3,2,3.

[41] Vgl. Thuk. 3,35,1. Eresos hatte außerdem dem Spartaner Salaithos Unterschlupf gewährt.

[42] Thuk. 3,50,2.

[43] Mit Legon „we may conclude that the desire to effect this synoikismos was very likely a major factor in the Mytileneans’ disenchantment with Athenian hegemony” (S. 203). Vgl. auch Quinn, T.J.: Athens and Samos, Lesbos and Chios: 478-404 B.C. Manchester University Press: Manchester, 1981, S. 31.

[44] Die Boioter waren wie die Lesbier Äolier und wurden als Gründerväter von Lesbos gesehen. Vgl. Egan, Rory.B.: „Thucydides and the Kinsmen of the Mytileneans (3.2.3)". AC 52 (1983), S. 232. Sie hatten offensichtlich eine besondere Rolle bei der Vermittlung der Hilfe für Mytilene gespielt (vgl. Thuk. 3,13,1).

[45] Quinn 1981, S. 33f. So auch De Wet, B.X.: „Periclean Imperial Policy and the Mytilenean Debate“. AC VI (1963), S. 116, und Westlake, H.D.: „The Commons at Mytilene”. Historia 25/4 (1976), S. 436. Nur den Schutz kleinerer Bündner und die Durchsetzung des Friedens innerhalb des Reiches nennt McGregor, S. 99.

[46] Thuk. 3,2,1; 13,1. Wahrscheinlich ist, dass Sparta – in Fragen der Außenpolitik normalerweise eher zurückhaltend – nicht gewillt war, den mit Athen abgeschlossenen Frieden aufs Spiel zu setzen, um sich an einem Unternehmen zu beteiligen, das für Sparta auf der Peloponnes keine Vorteile bringen konnte und dessen Auswirkungen nicht abzusehen waren. Vgl. Raaflaub, Kurt: „Athens ‚Ideologie der Macht’ und die Freiheit des Tyrannen“. In: Jack Martin/Hans Joachim Gehrke u.a. (Hrsg.): Studien zum Attischen Seebund. Universitätsverlag Konstanz: Konstanz, 1984, S. 68.

[47] Vgl. Thuk. 1,116,2; 117,2; Diod. 12,27,4; 28,2. Vgl. auch Quinn 1981, S. 24.

[48] Das letzte Schiffskontingent wurde im Sommer 428 mitsamt seiner Besatzung von den Athenern festgesetzt (vgl. Thuk. 3,3,4).

[49] Vgl. Thuk. 3,3,1.

[50] Quinn (1981, S. 36) geht davon aus, dass die Rückgabe der Autonomie in die Zeit zwischen 427 und 424 fällt.

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Detalles

Título
Der Abfall Mytilenes und die Mytilene-Debatte bei Thukydides
Universidad
Humboldt-University of Berlin  (Institut für Geschichtswissenschaften)
Curso
Die athenische Demokratie im Peloponnesischen Krieg
Calificación
1,3
Autor
Año
2005
Páginas
33
No. de catálogo
V39601
ISBN (Ebook)
9783638383301
ISBN (Libro)
9783638655026
Tamaño de fichero
876 KB
Idioma
Alemán
Notas
Dargestellt wird der Versuch Mytilenes, sich während des Peloponnesischen Krieges aus dem der athenischen Herrschaft dienenden Attischen Seebund zu lösen, die militärische Reaktion Athens darauf sowie die anschließende Diskussion in der Volksversammlung, in der die Athener das Vorgehen beraten sowie allgemein ihre Herrschaft reflektieren. Mit umfangreicher Auswertung von Quellen und Sekundärliteratur und ausführlicher Literaturliste.
Palabras clave
Abfall, Mytilenes, Mytilene-Debatte, Thukydides, Demokratie, Peloponnesischen, Krieg
Citar trabajo
Jan Dreßler (Autor), 2005, Der Abfall Mytilenes und die Mytilene-Debatte bei Thukydides, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/39601

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