Die Rolle der Altverleger beim Neuaufbau des Pressewesens nach 1945


Hausarbeit, 2005

12 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffsklärung und Ausgangslage

3. Das Selbstverständnis der Altverleger

4. Alliierte Vorbehalte gegenüber den Altverlegern

5. Positionierung und Organisation der Altverleger

6. Skizze des Wegs zur Generallizenz

7. Auswirkungen der „neuen alten“ Zeitungen auf den Pressemarkt

8. Fazit

Literaturverzeichnis

Anhang

1. Einleitung:

Unter der Fragestellung „Gefährdete die Rückkehr der Altverleger auf den Zeitungsmarkt den Demokratisierungsprozess nach 1945?“ untersucht diese Arbeit die Rolle derjenigen Zeitungsverleger, die im Zuge der Umerziehung der deutschen Gesellschaft nach dem zweiten Weltkrieg von den West-Alliierten keine Lizenzen zur Gründung neuer „Blätter“ erhielten. Hierfür sind eine Definition und eine kurze Erläuterung der Ausgangslage nötig. Danach soll die Diskrepanz zwischen dem Selbstverständnis der Altverleger (AV) und ihrer Wahrnehmung von den Alliierten aufgezeigt werden. Es folgt eine Erläuterung der politischen Neupositionierung und Organisation der AV, bevor in der gebotenen Kürze die Auswirkungen ihrer Rückkehr auf den Pressemarkt beschrieben werden. Der letzte Part geht notwendigerweise über das durch das Seminarthema vorgegebene Jahr 1948 hinaus. Bei der Bearbeitung haben sich Kurt Koszyks „Pressepolitik für Deutsche 1945-1949“, Jürgen B. Hüffers „Vom Lizenzpressesystem zur Wettbewerbspresse“ und Heinz-Dietrich Fischers „Handbuch der politischen Presse in Deutschland 1480-1980“ neben sechs anderen Publikationen als die wichtigsten herausgestellt.

2. Begriffsklärung und Ausgangslage:

Unter dem Begriff Altverleger, im Weiteren mit AV abgekürzt, werden Verlagsbesitzer zusammengefasst, die vor 1945 Zeitungen herausgebracht hatten. Ungeachtet ihrer politischen Gesinnung waren sie mit einem generellen Herausgabeverbot belegt und kamen unter keinen Umständen für die Lizenzvergabe der Alliierten in Betracht.[1] Mit dem Gesetz Nr. 191 der Alliierten Militärregierung vom 24. November 1944, das den Deutschen die Produktion und Verbreitung jeglicher Medien verbot, begann für die AV die Phase des Berufsverbots, die fast genau dreieinhalb Jahre dauern sollte, während politisch unbelastete Personen nach Lizenzerhalt bereits ab Sommer 1945 Zeitungen gründen und herausbringen durften. Den AV entstand bis zur Erteilung der Generallizenz im Mai 1949 folglich ein Erfahrungsrückstand im Wettbewerb von drei Jahren. Auf dem Zeitungsmarkt betätigten sie sich dennoch, wenn auch nur ansatzweise: Ihre nach Kriegsende beschlagnahmten Druckereien wurden nach positivem Ausgang des Entnazifizierungsverfahrens den AV wieder übergeben, wobei die Nutzung der technischen Anlagen den Lizenzverlegern vorbehalten war. Die AV fungierten in solchen Fällen als Lohndrucker mit vertraglicher Regelung oder, was gängige Praxis in der US-Zone war, mussten Pachtverträge mit Lizenzverlegern abschließen.[2] Die Erträge aus diesen Geschäften waren nicht üppig, boten aber dennoch eine gute Grundlage für die Rückkehr in Zeitungsgeschäft nach Erteilung der Generallizenz.[3]

3. Das Selbstverständnis der Altverleger:

Das Recht, ihren Anspruch auf Berufsausübung geltend zu machen, leiteten die AV nicht zuletzt aus ihrer langen Erfahrung ab. Ihrer Ansicht nach waren die lange Tradition ihres Berufsstandes, die heimatliche Verwurzelung und die publizistischen Kenntnisse Kriterien, die sie qualifizierten, am entstehenden Zeitungsmarkt teilzuhaben.[4] Diese Überzeugung erscheint umso plausibler, wenn man die Erkenntnis Heinz-Dietrich Fischers zu Grunde legt, dass „[...] infolge des Mangels an geeigneten Persönlichkeiten mit ausgewiesenen Fachkenntnissen zahlreiche Lizenzträger aus pressefremden Berufen in die neuen Zeitungen [gelangten].“[5] Ob die AV sich kritisch mit ihrem Verhalten während des Nationalsozialismus auseinandersetzten, wird in Kapitel 5 betrachtet. Aus der NS-Zeit rührt zumindest das Selbstverständnis der AV als Opfer der Gleichschaltungspolitik des Regimes her. Durch den Erlass des Schriftleitergesetzes am 4. Oktober 1933 war die politische Einflussnahme des Verlegers auf die Redaktion der Zeitung ausgeschlossen worden. Nur die wirtschaftlichen Geschicke wurden noch vom Verleger gelenkt, publizistisch verantwortlich hingegen war jetzt der Schriftleiter (= Chefredakteur), der Mitglied im Reichsverband der Deutschen Presse sein musste.[6] Damit war die publizistische Ausrichtung pro NS-Regime quasi gewährleistet und die Alternativen der Verleger, auf diese Politik zu reagieren, waren begrenzt. Vorrangiges Ziel wurde es, den Besitz des eigenen Verlages zu sichern, was oftmals durch Anpassung geschah.[7] In das Bild des Verlegers als Opfer passt auch der viel zitierte „Widerstand zwischen den Zeilen“. Nahmen AV entgegen des Schriftleitergesetzes Einfluss auf die Redaktion ihres Blattes und platzierten subtile Regimekritik, liefen sie Gefahr, ihres Verlags enteignet zu werden, der dann in die NS-Pressekonzentration überging. „So befanden sich die Verleger also in dem Dilemma, wie sie sich auch verhielten, der NS-Gleichschaltungspolitik zuzuarbeiten“, schreibt hierzu Jürgen Benedikt Hüffer.[8]

[...]


[1] Vgl. Heinz Pürer / Johannes Raabe: Medien in Deutschland. Band 1, München 1994, S. 108.

[2] Vgl. Jürgen Benedikt Hüffer: Vom Lizenzpressesystem zur Wettbewerbspresse. München, New Providence, London, Paris 1995, S. 27.

[3] Vgl. Kurt Koszyk: Presse unter alliierter Besatzung. In: Jürgen Wilke (Hrsg.): Mediengeschichte der Bundesrepublik Deutschland. Köln, Weimar, Wien 1999, S. 53.

[4] Vgl. Hüffer., S. 168.

[5] Heinz-Dietrich Fischer: Handbuch der politischen Presse in Deutschland 1480-1980. Düsseldorf 1981, S. 324.

[6] Vgl. Hüffer, S. 179 f.

[7] Vgl. ebd., S. 185.

[8] Ebd., S. 186.

Ende der Leseprobe aus 12 Seiten

Details

Titel
Die Rolle der Altverleger beim Neuaufbau des Pressewesens nach 1945
Hochschule
Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig
Note
2
Autor
Jahr
2005
Seiten
12
Katalognummer
V39823
ISBN (eBook)
9783638384988
Dateigröße
572 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Rolle, Altverleger, Neuaufbau, Pressewesens
Arbeit zitieren
Folko Damm (Autor:in), 2005, Die Rolle der Altverleger beim Neuaufbau des Pressewesens nach 1945, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/39823

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