Das Vorgehen gegen Luftverunreinigungen und Immissionen anderer Arten wie Geräusche und Erschütterungen, Lärm aber auch Strahlung hat das geltende Recht schon seit geraumer Zeit beschäftigt. Anfängliche Konfliktbewältigungen durch das Zivilrecht wurden zunehmend in das öffentliche Recht und damit durch die staatliche kontrollierende Hand übernommen. Dabei entstanden mit der Zeit die unterschiedlichsten Ideen und Konzepte, woraus die vielen heutigen Gesetze und Verordnungen hervorgingen. Durch die gegenseitigen Verflechtungen und Verweise untereinander ist das gesamte Spektrum des Umweltrechts für die Anwender und Interessierten ein kompliziertes Fachgebiet geworden. Diese Arbeit stellt einen nur geringen Einblick in einen Teil des geltenden Umweltrechts dar. Eine Vorstellung der Instrumente des Immissionsschutzrechts ist durch die Begrenzungsvorgaben einer Seminararbeit in einem knappen Rahmen gehalten worden. Kapitel 1 umreißt das Konzept der Arbeit. Kapitel 2 stellt den historischen Ursprung des Immissionsschutzrechts vor. Kapitel 3 skizziert das wesentliche Ziel und den Geltungsbereich des Immissionsschutzrechts, erläutert einzelne im Gesetz genannte Begriffe und gibt Aufschluss über die rechtlichen Quellen und die wichtigsten Grundprinzipien im Immissionsschutzrecht. Im Kapitel 4 werden ausschnittsweise die Immissionsschutzinstrumente in Form ihrer Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften diskutiert. Kapitel 5 nennt einige aktuelle und bisher erreichte Ergebnisse im Immissionsschutzrecht. Eine Zusammenfassung erfolgt im Kapitel 6 dieser Arbeit.
Inhaltsübersicht
1 Einleitung
2 Historischer Ursprung
3 Grundlagen
3.1 Ziel des Bundesimmissionsschutzgesetzes
3.2 Geltungsbereich des BImSchG
3.3 Erläuterungen einzelner Begriffe im BImSchG
3.4 Rechtliche Grundlagen / rechtliche Quellen
3.4.1 Völkerrechtliche Grundlagen
3.4.2 Europarechtliche Normen
3.4.3 Öffentlich-rechtliche Normen
3.4.4 Zivilrechtliche Normen
3.5 Wesentliche Grundprinzipien im Immissionsschutzrecht
4 Die Instrumente des Bundesimmissionsschutzrechts
4.1 Die Gesetze und ihre Verordnungen (BImSchG und BImSchV)
4.1.1 für genehmigungspflichtige Anlagen
4.1.2 für nicht-genehmigungsbedürftige Anlagen
4.1.3 für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen, sicherheitstechnische Prüfungen und den Technischen Ausschuss für Anlagensicherheit
4.1.4 für die Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen (produktbezogener Bereich)
4.1.5 für den verkehrsbezogenen Bereich (Fahrzeuge, Straßen und Schienenwege)
4.1.6 für den gebietsbezogenen Bereich
4.2 Verwaltungsvorschriften
4.2.1 Technische Anleitung Luft (TA-Luft)
4.2.2 Technische Anleitung Lärm (TA-Lärm)
4.3 Spezielle Bundesgesetze
4.3.1 Benzinbleigesetz (BzBlG)
4.3.2 Fluglärmgesetz
4.4 Weitere Instrumente im Umweltrecht
4.4.1 Planungsinstrumente
4.4.2 Instrumente mit direkter Verhaltenssteuerung
4.4.3 Instrumente mit indirekter Verhaltenssteuerung
4.4.4 Instrumente im Unternehmen
5 Aktuelles und bisher Erreichtes
6 Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Das Hauptziel dieser Arbeit ist es, die im Bereich des deutschen Umweltrechts entwickelten Instrumente zur Umsetzung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) darzustellen und deren beabsichtigte Zielsetzungen zu erläutern. Die Forschungsfrage fokussiert dabei auf die rechtliche Struktur und die Anwendung der verschiedenen Instrumente zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen.
- Historische Entwicklung des Immissionsschutzrechts.
- Grundprinzipien und Ziele des BImSchG.
- Analyse der gesetzlichen und behördlichen Instrumente (Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften).
- Unterscheidung zwischen genehmigungspflichtigen und nicht-genehmigungsbedürftigen Anlagen.
- Aktuelle Entwicklungen und bisher erreichte Ergebnisse im Umweltschutz.
Auszug aus dem Buch
3.5 Wesentliche Grundprinzipien im Immissionsschutzrecht
Damit die zuständige Behörde die zum Betrieb der Anlage notwendige Genehmigung nach § 6 BImSchG erteilt, muss sichergestellt sein, dass der Anlagenbetreiber die Betreiberpflichten (§ 5 BImSchG) und die Pflichten aus Rechtsverordnungen (§ 7 BImSchG)21 erfüllt.
Schutz- und Abwehrgrundsatz: Hiernach müssen genehmigungsbedürftige Anlage so errichtet und betrieben werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren (z.B. Feuer oder Explosion), erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können (§ 5 Abs.1 Nr.1 BImSchG). Allein die Möglichkeit einer Beeinträchtigung wird durch den Gesetzestext untersagt („…nicht hervorgerufen werden können…“).
Vorsorgegrundsatz: Es soll Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen getroffen werden. Dies soll durch dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung geschehen (§ 5 Abs.1 Nr. 2 BImSchG).
Reststoffvermeidungsgrundsatz: Abfälle und Abwässer sollen bei der Errichtung und bei dem Betrieb von Anlagen vermieden werden. Dies muss nicht geschehen wenn sie ordnungsgemäß und schadlos verwertet werden oder im Falle nicht ausreichender Technik beseitigt werden. Dabei darf das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt werden (§ 5 Abs.1 Nr.3 BImSchG).
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung skizziert das Konzept der Seminararbeit und gibt einen Überblick über den behandelten historischen und inhaltlichen Rahmen des Immissionsschutzrechts.
2 Historischer Ursprung: Dieses Kapitel beleuchtet die Entwicklung des Immissionsschutzes vom zivilrechtlichen Abwehranspruch hin zum öffentlich-rechtlich geprägten Bundesimmissionsschutzgesetz.
3 Grundlagen: Hier werden die Ziele, der Geltungsbereich, die rechtlichen Quellen sowie die grundlegenden Prinzipien des Immissionsschutzrechts definiert.
4 Die Instrumente des Bundesimmissionsschutzrechts: Dieses umfangreiche Kapitel diskutiert die vielfältigen Instrumente wie Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zur Steuerung und Begrenzung von Emissionen.
5 Aktuelles und bisher Erreichtes: Das Kapitel befasst sich mit jüngeren Entwicklungen, wie der Reduktion von Schadstoffemissionen und aktuellen Herausforderungen im Bereich der Feinstaub- und Lärmbelastung.
6 Zusammenfassung: Die Zusammenfassung führt die zentralen Erkenntnisse über die Instrumente und Ziele des Rechtsgebiets noch einmal prägnant zusammen.
Schlüsselwörter
Bundesimmissionsschutzgesetz, BImSchG, Immissionsschutzrecht, Umweltrecht, Vorsorgeprinzip, Genehmigungsverfahren, Luftreinhaltung, Lärmschutz, Emissionen, Immissionen, Anlagensicherheit, Umweltverträglichkeitsprüfung, Technische Anleitung Luft, Technische Anleitung Lärm, Umweltmanagement.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Seminararbeit?
Die Arbeit behandelt die Ziele und Instrumente des deutschen Bundesimmissionsschutzrechts mit einem Fokus auf das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Felder umfassen den historischen Ursprung des Schutzes, die gesetzlichen Grundlagen, die verschiedenen Instrumente zur Anlagengenehmigung und Überwachung sowie aktuelle umweltpolitische Ergebnisse.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Das Ziel ist es, dem Leser einen fundierten Einblick in das komplexe System des Immissionsschutzrechts und die Anwendung der relevanten Steuerungsinstrumente zu geben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine juristische Literaturanalyse und die systematische Aufbereitung von Gesetzen, Verordnungen und aktuellen statistischen Daten des Umweltbundesamtes.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der verschiedenen Instrumente wie Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Planungsinstrumente sowie direkte und indirekte Verhaltenssteuerungsansätze.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind das BImSchG, das Vorsorgeprinzip, Emissionsbegrenzung, Anlagengenehmigung sowie die verschiedenen technischen Anleitungen wie TA-Luft und TA-Lärm.
Wie unterscheidet sich der Schutz bei genehmigungspflichtigen von nicht-genehmigungspflichtigen Anlagen?
Genehmigungspflichtige Anlagen unterliegen einer strengen behördlichen Kontrolle vor Inbetriebnahme, während bei nicht-genehmigungsbedürftigen Anlagen die Grundpflichten des Betreibers und nachträgliche behördliche Kontrollen im Vordergrund stehen.
Welche Bedeutung kommt dem Vorsorgeprinzip im BImSchG zu?
Das Vorsorgeprinzip nimmt eine zentrale Stellung ein, da schädliche Umwelteinwirkungen nicht nur verringert, sondern durch moderne Technik bereits an der Entstehungsquelle präventiv verhindert werden sollen.
Was besagt die Nachsorgepflicht gemäß § 5 Abs. 3 BImSchG?
Die Nachsorgepflicht verpflichtet Betreiber dazu, nach Einstellung des Anlagenbetriebs sicherzustellen, dass keine Gefahren oder Belästigungen von dem Standort ausgehen und Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden.
- Quote paper
- Christian Held (Author), 2005, Ziele und Instrumente des Bundesimmssionsschutzrechts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/39955