In den vergangenen Jahren lässt sich ein zunehmendes Bestreben der inländischen Finanzverwaltung nach weitergehender Prüfung internationaler Verrechnungspreise, die bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen zwischen Nahestehenden1 festgesetzt werden, feststellen. 2 Der Begriff des Verrechnungspreises ist ein vielschichtiger, häufig verwendeter und aktuell diskutierter Begriff. In der Literatur werden sie als „Wertansätze für innerbetrieblich erstellte Leistungen (Produkte, Zwischenprodukte, Dienstleistungen), die von anderen rechnerisch abgegrenzten Unternehmensbereichen bezogen werden“3 beschrieben.
Aufgrund der unterschiedlichen Steuerbelastung in den einzelnen Ländern haben Verrechnungspreise Einfluss auf die effektive Konzernsteuerbelastung. 4 Um willkürliche Gewinnverlagerungen zu vermeiden wurden dementsprechend Dokumentationspflichten, nach denen den betroffenen Steuerpflichtigen besondere Aufzeichnungs- und Vorlagepflichten auferlegt werden und flankierende Sanktionsmaßnahmen hinsichtlich internationaler Verrechnungspreise im Rahmen des Steuervergünstigungsabbaugesetzes5 vom 16.05.2003 gesetzlich festgeschrieben und § 90 AO um einen „auslandsspezifischen“ dritten Absatz ergänzt.6 Aus der Gewinnabgrenzungsverordnung7 vom 13.11.2003 ergeben sich Einzelheiten zu Art, Inhalt und Umfang der Verrechnungspreisdokumentation. 8 Gleichzeitig regelte der Gesetzgeber mit den neu eingeführten Absätzen 3 und 4 des § 162 AO Sanktionen bei Verletzung der besonderen Mitwirkungspflichten des § 90 Abs. 3 AO.9 Diese Neuregelungen stehen vor dem Hintergrund des Urteils des BFH vom 17.10.200110, nach dem der BFH feststellte, dass für deutsche Steuerpflichtige nach dem deutschen Steuerrecht über die §§ 140 ff. AO und §§ 238 ff. HGB hinaus keine weiteren Aufzeichnungspflichten bestehen. 11
Inhaltsverzeichnis
- Einführung
- Formale, inhaltliche und zeitliche Anforderungen einer Verrechnungspreisdokumentation
- Formale Voraussetzungen einer Verrechnungspreisdokumentation
- Wesentliche Elemente der Dokumentationspflichten
- Die Dokumentation von Verrechnungspreisen im Rahmen der Aggregation von Transaktionen
- "Muss-Katalog" einer Verrechnungspreisdokumentation
- Zeitnahe Erstellung von Aufzeichnungen bei außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen gem. § 3 GAufzVGAufzV
- Anwendungsregelungen in speziellen Fällen
- Verrechnungspreisdokumentation bei kleiner Unternehmen und Steuerpflichtigen gem. § 6 GAufzVGAufzV
- Verrechnungspreisdokumentation bei Betriebsstätten und Personengesellschaften gem. § 7 GAufzVGAufzV
- Konsequenzen einer nicht ordnungsgemäßen Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation
- Beweislastumkehr zu Ungunsten des Steuerpflichtigen gem. § 162 Abs. 3 AO
- Festlegung einer Preisbandbreite durch die Finanzverwaltung gem § 162 Abs. 3 Satz 2 AO
- Strafzuschläge gem. § 162 Abs. 4 AO
- Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit den neuen Dokumentationspflichten bei internationalen Verrechnungspreisen, die im Rahmen des Steuervergünstigungsabbaugesetzes vom 16.05.2003 eingeführt wurden. Im Fokus stehen die formalen, inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen an eine Verrechnungspreisdokumentation sowie die Konsequenzen einer nicht ordnungsgemäßen Erstellung.
- Formale Anforderungen an die Verrechnungspreisdokumentation
- Inhaltliche Bestandteile der Dokumentationspflicht
- Zeitliche Vorgaben für die Erstellung der Dokumentation
- Sanktionen bei Nichteinhaltung der Dokumentationspflicht
- Anwendungsregelungen in speziellen Fällen
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung, die die aktuelle Problematik der Verrechnungspreise im Kontext internationaler Geschäftsbeziehungen beleuchtet. Anschließend werden die formalen, inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen an eine Verrechnungspreisdokumentation im Detail betrachtet. Es werden die wesentlichen Elemente der Dokumentationspflichten, die Dokumentation von Verrechnungspreisen im Rahmen der Aggregation von Transaktionen und der "Muss-Katalog" einer Verrechnungspreisdokumentation erläutert. Zudem wird auf die zeitnahe Erstellung von Aufzeichnungen bei außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen eingegangen.
Kapitel 2 behandelt die Anwendungsregelungen in speziellen Fällen, wie z. B. die Verrechnungspreisdokumentation bei kleinen Unternehmen und Steuerpflichtigen sowie die Verrechnungspreisdokumentation bei Betriebsstätten und Personengesellschaften.
Kapitel 3 befasst sich mit den Konsequenzen einer nicht ordnungsgemäßen Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation. Hier werden die Beweislastumkehr zu Ungunsten des Steuerpflichtigen, die Festlegung einer Preisbandbreite durch die Finanzverwaltung sowie Strafzuschläge behandelt.
Schlüsselwörter
Verrechnungspreise, internationale Geschäftsbeziehungen, Dokumentationspflicht, Steuervergünstigungsabbaugesetz, Finanzverwaltung, Sanktionen, Beweislastumkehr, Preisbandbreite, Strafzuschläge, GAufzVGAufzV, AO, AStG
- Arbeit zitieren
- Stephan Haberkamp (Autor:in), 2005, Die neuen Dokumentationspflichten bei internationalen Verrechnungspreisen gem. §§ 90 Abs. 3, 162 Abs. 3 und 4 AO, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/39960