Der Volkstrauertag in der Weimarer Republik

Das politische Gedenken an die Toten des Ersten Weltkriegs


Tesis de Maestría, 2001

118 Páginas, Calificación: sehr gut


Extracto


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung
1. Fragestellung
2. Konzept und Methode
3. Quellenlage und Forschungsstand

B. Totengedenken als gesellschaftliche Aufgabe: Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V
1. Entstehung
2. Struktur und Aufbau
3. Entwicklung und Aktivitäten bis 1933

C. Nationalfeiertag und Nationaltrauertag: Das politische Ringen um das nationale Gedenken
1. Gedenktage als Frage der Staatssymbolik
2. Die Feiertagsfrage in der Weimarer Republik
2.1 Die Nationalfeiertagsfrage
2.2 Der Gedenktag an die Toten des Ersten Weltkriegs: Erste Konzepte bis 1923
2.3 Die Initiative des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge: Der Volkstrauertag
2.4 Neue Bewegung in der Gedenktagsfrage ab 1930
3. Die Gedenktagskonzeptionen der politischen Teilkulturen

D. Die Volkstrauertage in der Weimarer Republik: Konzepte und Inszenierung
1. Staatliche Vorstellungen: Das Konzept des ReichskunstwartsEdwin Redslob
2. Die Volkstrauertage unter Organisation des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge
2.1 Die äußere Form des Vokstrauertages: Richtlinien und Inszenierung
2.2 Die Volkstrauertage auf lokaler Ebene in den Jahren 1926 und 1927
2.3 Gedenkreden zum Volkstrauertag

E. Volkstrauertag und Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge im Übergang zum Nationalsozialismus

F. Schlussbetrachtung

G. Quellen- und Literaturverzeichnis
1. Quellen
1.1 Unveröffentlichte Quellen (Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde)
1.2 Veröffentlichte Quellen
2. Literatur

H. Anhang

A. Einleitung

1. Fragestellung

Wenn wir den tiefen Sinn und die Bedeutung des Volkstrauertags in vaterländischer, sittlicher und erzieherischer Hinsicht erfassen, so wird dieser Tag zu einem festen Grundstein des wiederaufsteigenden, neuen Deutschland. Dann erfüllen wir das Vermächtnis unserer Toten, und ihr Opfer wird ein Quell neuer Hoffnung und neuen Lebens![1]

Mit diesen Worten beschrieb Siegfried Emmo Eulen, der Erste Schriftführer des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge, in der Märzausgabe 1927 der Verbandszeitschrift „Kriegsgräberfürsorge“ die tiefere Bedeutung und den Zweck des Volkstrauertags, den seine Organisation bereits 1920 als Gedenktag für die Opfer des Ersten Weltkriegs vorgeschlagen hatte und fortan bei den Reichsbehörden als reichseinheitlichen Feiertag durchzusetzen versuchte.

Reinhart Koselleck beschreibt das von Eulen so pathetisch als Aufgabe der Lebenden beschworene Totengedenken als einen wichtigen Teil politischer Kultur.[2] Gerade für Staatswesen, die als direkte Folge eines (verlorenen) Kriegs entstanden sind, gehört das politische Totengedenken zu einem der wesentlichen Elemente politischer Kultur, in dem sich das Maß von Akzeptanz und Identifikation mit der politischen Ordnung von Seiten der Bevölkerung widerspiegelt. Für die Weimarer Republik gilt dies umso mehr. Denn zu einer kritischen Verarbeitung des verlorenen Ersten Weltkriegs, der den Zusammenbruch des Kaiserreiches und die Entstehung der parlamentarischen Demokratie bewirkt hatte, kam es de facto nicht – zumindest nicht auf einer breiten, die öffentliche Meinung durchdringenden Basis.

Thema der vorliegenden Arbeit ist die politische Kultur der Weimarer Republik. Trotz der Vielzahl von Arbeiten, die seit Beginn der 1980er Jahre unter diesem Gesichtspunkt erschienen sind, verweist Andreas Wirsching in seiner Gesamtdarstellung der Weimarer Republik ungeachtet aller Fortschritte auf die „ nach wie vor bestehenden weißen Flecken auf der gesellschaftsgeschichtlichen Landkarte der Weimarer Zeit[3], d. h. auf einige wichtige Desiderata der Forschung in diesem Bereich: Während – aufbauend auf der These einer fragmentierten politischen Kultur der Weimarer Republik – der Wissensstand über die sozialistische wie auch die katholische Teilkultur mit einer Reihe von Studien erweitert wurde, fehlen bis auf wenige Ausnahmen entsprechende Analysen über die (protestantische) bürgerliche Teilkultur und ihre politische Kultur.

Um einen dieser „ weißen Flecken “ auszufüllen, wurde als Gegenstand der vorliegenden Untersuchung der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge (VDK) gewählt, der 1919 in Berlin als eingetragener Verein gegründet wurde und dessen führende Mitglieder hauptsächlich Angehörige eben jener protestantischen bürgerlichen Teilkultur waren. Schon kurz nach seiner Gründung formulierte der VDK die Forderung nach dem Volkstrauertag, einem gesetzlich festgelegten Gedenktag für die Toten des Ersten Weltkriegs. Seit 1922 führte man Gedenkfeierlichkeiten in Eigenregie durch. Trotz mehrfacher Anläufe kam es aber zu keiner gesetzlichen Festlegung des Volkstrauertags durch die zuständigen staatlichen Institutionen – wie auch die gesamte Feiertagsfrage in der Weimarer Republik ungelöst blieb. Dennoch etablierte sich der Volkstrauertag seit 1924 auch ohne gesetzlichen Schutz fest im öffentlichen Leben der Weimarer Republik. Zum Hauptträger der Feierlichkeiten wurde allerdings nicht der Staat bzw. seine gewählten Vertreter, sondern mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge eine gesellschaftliche Organisation, die selbst den Anspruch formulierte, das gesamte Volk zu vertreten.

Die vorliegende Arbeit fragt nach dem politischen Gedenken an die Kriegstoten als Teil der politischen Kultur der Weimarer Republik, wie es sich in dem seit 1924 begangenen Volkstrauertag zeigt, sowie nach Formen, Rahmen und Trägern dieses Gedenkens. Als Untersuchungszeitraum wurde dabei die Zeitspanne von der Gründung des VDK Ende 1919 und dem Aufkommen erster Forderungen nach einem Gedenktag für die Gefallenen 1920 bis zum letzten Volkstrauertag 1933 ausgewählt. Der erste nationalsozialistische Heldengedenktag 1934 soll noch mit einbezogen werden, um die Analyse kontrastierend abzurunden.

Die Fragestellung, die dabei im Vordergrund steht, ist zweiteilig: Sie untersucht zum einen, um was für eine Organisation es sich bei dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge als Initiator des Volkstrauertags handelt. Wie ist die Organisation aufgebaut, welche Mitglieder rekrutiert der Volksbund, welche Bevölkerungsteile spricht er an, welche Ziele verfolgt er in seiner Arbeit in den 1920er Jahren? Zum anderen gilt es aufzuzeigen, ob es sich beim Volkstrauertag um ein dezidiert politisches Gedenken an die Toten des Ersten Weltkriegs handelt, d. h. ob konkrete politische Inhalte in den Gedenkveranstaltungen transportiert werden. Welche Rolle spielt der Volkstrauertag also in der gesamten Feiertagsfrage der Weimarer Republik? Welche Aussagen lassen sich über die symbolische und sprachliche Inszenierung der Gedenkveranstaltungen treffen? Handelt es sich um das Gedenkkonzept eines bestimmten Bevölkerungsteils oder wirklich um ein gesamtgesellschaftliches Ereignis, wie es der Volksbund stets behauptet hat?

Diese Fragen führen in einen größeren Zusammenhang, der stets im Hintergrund der Analyse stehen soll: Welche Rückschlüsse auf die politische Kultur der Weimarer Republik lassen sich aus den gewonnenen Untersuchungsergebnissen ziehen? Gibt es eine Beziehung zwischen Kriegs- bzw. Gefallenengedenken und Akzeptanz der demokratischen Verfassung? Welche verschiedenen Konzepte, mit der unmittelbaren Vergangenheit des eigenen Staates umzugehen und der Kriegstoten zu gedenken, lassen sich in den politischen Teilkulturen der Gesellschaft der Weimarer Republik erkennen und herausarbeiten? Wirkt das Gedenken an die Kriegstoten verstärkend auf die Fragmentierung der politischen Kultur ein oder hilft es mittels Konsensstiftung in einer einzelnen Frage, diese zu überwinden? Oder besitzt das Gefallenengedenken vielmehr Polarisierungspotential, d. h. wird gerade das Gedenken an die Kriegstoten zum rhetorischen Kampfmittel gegen den politischen Gegner benutzt?

Die Arbeit steht somit letztlich auch im Kontext der Suche nach Gründen für Labilität und Scheitern der Weimarer Republik und soll in Form einer Teilanalyse einen Beitrag zu diesem äußerst komplexen Forschungsbereich leisten.

2. Konzept und Methode

Der Begriff „Politische Kultur“ ist vieldeutig, die Fülle an verschiedenartigen Definitionen groß. Dem Minimalverständnis folgend, auf das man sich innerhalb der deutschen Politikwissenschaft Ende der 1980er Jahre geeinigt hat, bezieht sich politische Kultur auf die subjektive Dimension von Politik. Diese untersucht die geschriebenen und ungeschriebenen Ideen und Wertcodes, die politisches Denken und Handeln der Gesellschaftsmitglieder regulieren.[4] Grund-interesse der politischen Kulturforschung ist, wie sich das Individuum gegenüber dem Staat und der Gesellschaft, in der es lebt, definiert und von welchen Meinungen, Vorstellungen und Grundwerten es dabei in seinem Denken und Handeln beeinflusst wird. Politische Stimmungen und ebenso grundsätzliche politische Einstellungen und Werte – wenn auch in längerfristigeren Zeiträumen – sind aber keineswegs ein stabiles und dauerhaftes Faktum, vielmehr unterliegen sie Schwankungen und Variationen.[5] Damit wird Politische Kultur zu einem Wirklichkeitsbereich, der aus dem Zusammenspiel verschiedener formierender und historisch formierter Kräfte resultiert[6] und so auch von historischem Forschungsinteresse ist.

Dies wirft allerdings ein methodisches Problem auf: Die herkömmliche Methode der politischen Kulturforschung seit ihrem Beginn bei Almond und Verba[7] ist die sozialwissenschaftliche Auswertung von Umfragedaten. Diese steht aber für eine historische Analyse politischer Kultur – im hier behandelten Fall der Weimarer Republik – mangels ausreichenden demoskopischen Materials aus dem entsprechenden Zeitraum nicht zur Verfügung. Auch die Methode der „oral history” kann aufgrund bestimmter Einschränkungen – mangelnde Repräsentativität und nachträgliche Interpretation des Erlebten – keinen vollständigen Ersatz bieten. Doch war die politische Kulturforschung in ihren Anfängen, auch bei Almond, nicht zwingend auf die Methode der sozialwissenschaftlichen Umfrageforschung ausgelegt.[8]

Für historische Analysen politischer Kultur stehen nämlich durchaus eine Anzahl anderer Methoden zur Verfügung: Die historische Wahlforschung beispielsweise gibt Auskunft über unmittelbare Stimmungen und Orientierungen zu bestimmten Zeitpunkten. Viel wichtiger für den Zusammenhang dieser Arbeit ist allerdings die historische Interpretation von Texten aller Art, aber auch nicht-sprachlicher Zeichen bzw. Symbole, die Aufschluss über längerfristige Grundhaltungen geben können.[9] In der hier angestrebten Untersuchung wird als Hauptquelle im Wesentlichen eine Verbandszeitschrift ausgewertet, um politische Überzeugungen bzw. Staats- und Gesellschaftsverständnis der führenden Mitglieder des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge zu ermitteln.

Die Beschäftigung mit der Weimarer Republik unter dem Gesichtspunkt politischer Kultur führt den Ansatz wieder zu seinen Grundüberlegungen zurück[10]: der Frage nach Voraussetzungen für Stabilität und Verteidigungsfähigkeit eines demokratischen Staates bzw. ex negativo in diesem Fall nach Gründen für Labilität und Scheitern der Weimarer Republik. Kurt Sontheimer schreibt der Erforschung der politischen Kultur Weimars gar eine Schlüsselfunktion für das Verstehen von Entwicklung und Scheitern der Republik zu.[11] Der Volkstrauertag wurde als Ansatzpunkt für die Untersuchung ausgewählt, da Elemente politischer Symbolik – z. B. Feiertage, Flagge, Hymne – als geronnene Werte politischer Kultur gelten können[12], die „ grundlegende Vorstellungen über die Welt der Politik und damit verknüpfte operative Normen[13], d. h. komplexe Denk- und Informationszusammenhänge, verdichtet zum Ausdruck und somit auf den Punkt bringen.[14]

Karl Rohe folgend sind Träger politischer Kultur aber „ letztlich nicht Individuen, sondern gesellschaftliche Kollektive. Kultur hat ‚man‘ stets nur mit den anderen zusammen. Wer diese anderen sind, ob sie sich primär transnational, national, konfessionell, regional, ethnisch, sozial, sektoral oder funktional bestimmen lassen, ist freilich eine offene Frage, da politsch-kulturelle Eigenarten und Identitäten historisch dynamischer Veränderung unterliegen.[15] Die politische Kultur innerhalb eines politischen Systems bildet keine fest gefügte Einheit, sondern setzt sich in der Regel in ihrer Gesamtheit aus verschiedenen gesellschaftlichen Kollektiven mit unterschiedlichen politischen Kulturen zusammen. Diese Segmente heißen nach einem älteren Modell von M. Rainer Lepsius sozialmoralische Milieus und bezeichnen lokal oder regional begrenzte Einheiten, die sich durch Koinzidenz mehrerer Strukturdimensionen wie Religion, regionale Tradition, wirtschaftliche Lage, kulturelle Orientierung oder schichtspezifische Zusammensetzung der intermediären Gruppen bilden.[16] Lepsius unterscheidet in Deutschland vier sozialmoralische Milieus. Neben dem sozialistischen und dem katholischen macht er ein konservatives und ein bürgerlich-protestantisches Milieu aus und konstatiert seit deren Ausprägung im Kaiserreich bis zum Ende der Weimarer Republik eine überaus hohe Stabilität. Dazu weist er auf eine scharfe Grenzziehung zwischen den Milieus hin – die Dahrendorf sogar als Versäulung bezeichnet.[17] Die Parteien sind nach Lepsius aufs Engste mit ihren jeweiligen Milieus verknüpft und bilden deren politisches Sprachrohr.

Karl Rohe teilt diese Annahmen von Stabilität und Versäulung, nur folgt in seinem Konzept die politische Kultur der Weimarer Republik dem Modell eines Dreilagersystems aus Sozialdemokratie, Katholizismus und nationalem Lager, das sich im Kaiserreich entwickelt und dann nach dem Ende des Ersten Weltkriegs unter den Bedingungen der Demokratie seine Fortsetzung gefunden hat.[18] Die historische Wahlforschung nach Falter kombiniert diese Aussagen und teilt die politische Kultur Weimars in drei Blö name="_ftnref19" title="">[19] Parteien sind dieser Sichtweise folgend also mit Sozialmilieus bzw. bestimmten Segmenten politischer Kultur nicht zwingend identisch. Darauf weist auch Wirsching hin, der für die Weimarer Zeit die parteipolitische Spaltung der vier politischen Hauptströmungen konstatiert: Der Liberalismus in DVP und DDP, die Sozialdemokratie in SPD und USPD bzw. dann KPD, der Katholizismus in Zentrum und BVP und der Konservativismus in DNVP und mehrere kleine Splitterparteien.[20]

Bei Lehnert und Megerle heißen die Segmente einer politischen Kultur politische Teilkulturen, ein Begriff, der im Folgenden verwendet werden soll. Lehnert und Megerle verstehen Teilkulturen als „ Gruppierungen [...] , die unterhalb der nationalen Ebene, aufgrund von verschiedenen Bedingungen (Sozialstruktur, materielle Interessen, Sozialisation, Konfession, regionale Herkunft usw.) bei zentralen politischen Fragen und im gesellschaftlichen Zusammenleben weitgehend einheitliche Orientierungen aufweisen, Positionen artikulieren sowie Aktivitäten verfolgen und somit in der politischen Sphäre als Kollektiv bestimmt werden können.[21]

Ausgangspunkt in der Argumentation Lehnerts und Megerles sind die bereits erwähnten Aussagen von Lepsius zu Stabilität und Versäulung der sozialmoralischen Milieus und damit der Parteien. Dieser Ansatz wird weiter ausdifferenziert unter der Annahme, dass die Erschütterung der Kriegs- und Nachkriegsjahre eine weitere Aufsplitterung in mehrere politische Teilkulturen bewirkt habe.[22] Ergebnis sei eine in hohem Maße fragmentierte und polarisierte politische Kultur der Weimarer Republik gewesen. Gerade die Fragmentierung sehen Lehnert und Megerle als wesentliches Element der politischen Kultur der Weimarer Republik an und unterscheiden zwischen einer Vielzahl unterschiedlich starker und ausgeprägter Teilkulturen, die in der folgenden Tabelle entlang zweier Pole dargestellt werden sollen. Das konstitutive Strukturprinzip bestimmt Bindekraft und Zusammenhalt der Teilkultur: Integrationsmilieus haben den stärksten Zusammenhalt, dann folgen die Gesinnungsgruppierungen und schließlich die Standesgruppierungen mit der lockersten Bindekraft. Der politisch-kulturelle Habitus zeigt das Grundmuster des zugrunde liegenden politischen Weltbildes: Republikanisch ausgerichtete Teilkulturen teilten die Grundüberzeugungen der Republik, waren also über eine Verfassungsloyalität hinaus von Grundwerten wie Parlamentarismus und Pluralismus überzeugt. Die traditionalistischen Teilkulturen orientierten sich an den autoritären, obrigkeitsstaatlichen Wert- und Denkmustern des Kaiserreichs und ersehnten eine Rückkehr zum monarchischen Staat, während die revolutionären Teilkulturen die Republik durch eine vollkommen neue Form staatlicher und gesellschaftlicher Organisation ersetzen wollten.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle nach Lehnert / Megerle[23]

Die sozialdemokratische, die kommunistische und die katholische Teilkultur waren Integrationsmilieus und wiesen damit den stärksten Zusammenhalt auf. Sie unterschieden sich aber stark in ihrem politisch-kulturellen Habitus: Die Sozialdemokraten als echt republikanische Teilkultur waren die Partei der Republik und die eigentliche Staatsgründungspartei. Dagegen sahen die revolutionär ausgerichteten Kommunisten die Republik nur als Durchgangsstation zur von ihnen erstrebten Staatsform an. Der politische Katholizismus war ein Sonderfall eines traditionalistischen Integrationsmilieus. Obwohl die Weltanschauung dieser Teilkultur im Denkhorizont des Kaiserreichs fußte, stellte man sich in der politischen Praxis auf den Boden der Republik. Neben den Kommunisten kann man auch die zweite dynamische Massenbewegung der 1920er Jahre, die Nationalsozialisten, als ein Integrationsmilieu bezeichnen. Noch besser trifft auf sie aber die Bezeichnung Gesinnungsgruppierung zu.

Bei diesem zweiten Strukturtypus handelte es sich um weltanschaulich zusammengehaltene gesellschaftliche Gruppierungen, zu denen neben den revolutionär ausgerichteten Nationalsozialisten die traditionalistisch orientierte nationale Rechte, der republikanisch orientierte Gesinnungsliberalismus und die so genannten Linksintellektuellen zählten, deren politisch-kultureller Habitus schwierig zu bestimmen ist und zwischen republikanisch und revolutionär pendelte. Der dritte Strukturtypus umfasste mit den mittelständischen Gruppen, den Agrarkonservativen und den industriellen Eliten sozialstrukturell identifizierbare Einheiten, die Lehnert und Megerle als Standesgruppierungen bezeichnen. Es handelte sich um heterogene Einheiten, die eher traditionalistisch orientiert und hauptsächlich am Erhalt ihres eigenen gesellschaftlichen Status interessiert waren.[24]

Insgesamt birgt diese Einteilung aber auch Schwierigkeiten: Es handelt es sich bei den Teilkulturen nicht um homogene Einheiten, die von den gleichen Meinungen und Werten beeinflusst geschlossen handeln. So sind z. B. die politischen Parteien nur Teil ihrer entsprechenden Teilkultur und keineswegs mit diesen gleichzusetzen. Aufgabe politischer Kulturforschung muss also auch eine exakte Binnendifferenzierung hinsichtlich des politisch-kulturellen Habitus innerhalb der Teilkulturen sein. Darauf muss bei der Frage, ob es sich beim Volkstrauertag um das Konzept einer oder mehrerer Teilkulturen handelt, besonders geachtet werden. Zusätzlich muss überprüft werden, ob der untersuchte gesellschaftliche Akteur, der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, seinem schichtübergreifenden Anspruch gerecht wird und sich dadurch tatsächlich mehrere Teilkulturen in dieser Organisation bündeln.

Aus der zur politischen Kultur der Weimarer Republik gesichteten Literatur, vor allem den Publikationen von Lehnert und Megerle, werden nun drei Thesen abgeleitet, die durch die daran anschließende dreiteilige Untersuchung überprüft werden sollen. Die Hauptthese formuliert die Fragmentierung als das grundlegende Strukturmerkmal der Weimarer Republik:

Es gab in der Weimarer Republik weder eine einheitliche noch eine dominante politische Kultur, vielmehr ergibt sich das Bild eines fragmentierten, durch fehlenden Minimalkonsens und Identifikationsprobleme geprägten Spektrums politischer Teilkulturen. (Fragmentierungsthese)

Politische Kultur befasst sich grundlegend mit zwei Bereichen, anhand deren aus der Fragmentierungsthese eine zweite und dritte These zur politischen Kultur der Weimarer Republik formuliert werden sollen: Zum einen geht es um das Verhältnis der Bevölkerung bzw. der politischen Teilkulturen zum politischen System, also um Akzeptanz der politischen Ordnung, zum anderen um das Verhalten der politischen Teilkulturen untereinander im Rahmen der vorgegebenen geschriebenen und ungeschriebenen politischen Bedingungen.[25]

Daraus folgend dreht sich die zweite These um die Frage, wie sich die Mitglieder einer Gesellschaft bzw. eines Staates selbst zu dem politischen System definieren, d. h. ob sie die politische Ordnung akzeptieren oder nicht. Ein Gemeinwesen, das akzeptiert werden will, muss Identifikation schaffen, „ Identifikation mit der übergreifenden politischen Ordnung und ihren Symbolen sowie Identifikation der Individuen untereinander als Glieder einer Gemeinschaft.[26] Dieses Identitäts- und Gemeinschaftsbewusstsein „ als wesentliches Element politischer Kultur[27] war für den Weimarer Staat ein grundlegendes Problem. Dies zeigt sich deutlich an der sich durch die gesamte Geschichte der Republik hindurch erstreckenden Flaggenfrage wie auch an der hier berührten Nationalfeiertagsfrage. Diese Diskussionen geben deutliche Hinweise auf die Unfähigkeit des Weimarer Staates, auf Symbolebene Identifikation zu schaffen. So formuliert sich folglich als zweite These:

Die Weimarer Republik hatte tief greifende Identitätsprobleme: Kriegsjahre, Revolution und Systemwechsel hatten tradierte Wertmuster und Verhaltensweisen erschüttert, aber nicht völlig zerstört. Die Republik hatte es dabei nicht vermocht – auch durch die extremen wirtschaftlichen und politischen Belastungen der Anfangsjahre bedingt – ein neues Identitäts- und Gemeinschaftsbewusstsein in der Bevölkerung zu schaffen. (Identitätsthese)

Daraus leitet sich sogleich die dritte These ab: Eine gemeinsame Identitätsgrundlage war nicht vorhanden, und daraus folgend konnte sich ein politischer Grund- und Minimalkonsens auch nur schwerlich entwickeln. Die Opposition zu Versailles vereinte zwar scheinbar in einem negativen außenpolitischen Grundkonsens die politischen Teilkulturen Weimars.[28] Doch bei einer genaueren Analyse bestätigt sich die These von der Fragmentierung der politischen Kultur der Weimarer Republik auch für den Bereich der Außenpolitik.[29] Zusätzlich war gerade die Außenpolitik – v. a. der Umgang mit den Siegermächten und den Bedingungen des Versailler Vertrags – Anlass heftigster Auseinandersetzungen zwischen den politischen Teilkulturen. Polarisierungsstrategien wie die „Dolchstoß“-Agitation oder der Vorwurf der „Erfüllungspolitik“ verstärkten eher die Gräben zwischen den politischen Lagern als auf einen Grundkonsens hinzuarbeiten. Die dritte These lautet also:

In der Weimarer Republik bestand kein Minimalkonsens zwischen den politischen Kräften, auch temporäre Zusammenarbeit in Koalitionen konnte diesen nicht herstellen. Vielmehr trugen Polarisierungsstrategien – auch konzipiert als Identitätsstiftung für die jeweilige Teilkultur selbst – sowie das Klima der politischen Auseinandersetzung zu einer weiteren Vertiefung der Segmentierung in der politischen Kultur der Weimarer Republik bei und ermöglichten dem Nationalsozialismus den Aufstieg „ als Sammlungsbewegung im Zeichen eines negativen Konsensus gegen das Weimarer ‚System‘.[30] (Konsensthese)

Die Untersuchung zur Überprüfung dieser drei Thesen – Fragmentierungs-, Identitäts- und Konsensthese – gliedert sich in drei Teile: Zunächst muss in Teil B Entstehung, Aufbau sowie Organisations- und Sozialstruktur des am 16.12.1919 gegründeten Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge genauer betrachtet werden. Das daran anschließende Tätigkeitsprofil bis 1933 bleibt auf wenige, für den weiteren Zusammenhang relevante Punkte beschränkt und erhebt nicht den Anspruch einer Gesamtdarstellung der Entwicklung des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge im Sinne einer Organisationsgeschichte. In diesem Teil der Untersuchung soll vor allem der Anspruch des Volksbunds, das ganze Volk zu repräsentieren und mit der Kriegsgräberfürsorge eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu erfüllen, kritisch hinterfragt werden.

Dann soll in Kapitel C ausgehend von einer theoretischen Betrachtung zu Gedenktagen als Frage der Staatssymbolik der Volkstrauertag als Teil der Feiertagsfrage in der Weimarer Republik untersucht werden. Nach einer kurzen Zusammenfassung der Nationalfeiertagsfrage sollen die politischen Diskussionen um einen Gedenktag für die Opfer des Ersten Weltkriegs nachgezeichnet werden. Zum Ende dieses zweiten Untersuchungsteils sollen dann die Gedenktagskonzeptionen der einzelnen, in Kapitel zwei entwickelten politischen Teilkulturen herausgearbeitet und die Frage aufgeworfen werden, ob sich die Fragmentierung der politischen Kultur auch in der Feiertagsfrage bestätigt.

Der dritte Untersuchungsstrang in Kapitel D behandelt Konzepte und Inszenierung der Gefallenengedenktage in der Weimarer Republik: Zunächst werden die staatlichen Vorstellungen in Form des von Reichskunstwart Edwin Redslob vorgelegten Konzeptes zu Gefallenengedenktagen analysiert. Den Schwerpunkt dieses Untersuchungsteils bilden jedoch die Volkstrauertage unter der Organisation des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge: einerseits im Hinblick auf äußere Inszenierung der Veranstaltungen in Berlin und im ganzen Reich, anderseits mit Fokus auf die in Gedenkreden transportierten politischen Inhalte. Hierbei erscheint besonders interessant, welche Deutungsmuster der unmittelbaren Vergangenheit, d. h. des verlorenen Kriegs und des Systemwechsels, sich bei führenden Figuren des Volksbunds als Motivation für Kriegsgedenken und Kriegsgräberfürsorge finden lassen. Überwiegen eher pazifistische oder revisionistische bzw. revanchistische Motive und welche Schlüsse lassen sich daraus zu Staats- und Gesellschaftsverständnis des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge ziehen? Ziel dieses Teils der Analyse ist eine ideologische Einordnung des Volksbunds und seiner Hauptwortführer.

Das anschließende fünfte Kapitel E soll zum Abschluss der Analyse den Übergang des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge wie auch des Volkstrauertags in das Dritte Reich kurz skizzieren und Einstellung sowie Reaktion der führenden Volksbundmitglieder auf den Nationalsozialismus aufzeigen. Die abschließende Schlussbetrachtung F fasst die gewonnenen Ergebnisse zusammen und ordnet sie in ihrer Bedeutung für die politische Kultur der Weimarer Republik ein.

3. Quellenlage und Forschungsstand

Die Quellenlage für die angestellte Untersuchung ist durchaus günstig. Zwar wurde das zentrale Archiv des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge in Berlin 1944 infolge eines Brandes zerstört und somit beinahe sämtliche Akten aus dem Untersuchungszeitraum vernichtet, doch lässt sich vieles aus der monatlich erschienenen Verbandszeitschrift „Kriegsgräberfürsorge“[31] – der Primärquelle für diese Arbeit – rekonstruieren. Diese wurde in den Jahrgängen von 1921-1934 neben einigen anderen Unterlagen wie der Programmschrift „Deutsche Kriegsgräberfürsorge“ von 1919[32] sowie dem Leitfaden für den Volkstrauertag „Reminiscere“[33] in der Bundesgeschäftsstelle des Volksbunds in Kassel eingesehen. Diese Zeitschrift, die monatlich in einem Umfang von 15-30 Seiten erschien und deren Auflage sich von 2.000 Beziehern im Anfangsjahr 1921 auf rund 51.000 im Jahr 1930 steigerte[34], erfüllte im Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge zwei grundlegende Funktionen: Zum ersten diente die Monatszeitschrift als vereinsinternes Kommunikationsmittel – wenn auch im wesentlichen nur die Meinung des Bundesvorstands wiedergegeben wurde –, zum zweiten als Instrument der Öffentlichkeitsarbeit und der Mitgliederwerbung. Bestimmender Mann hinter der Publikation war der Erste Schriftführer des Volksbunds, eine Position, die Siegfried Emmo Eulen während des gesamten Untersuchungszeitraums bekleidete. Die Informationen, die aus der Quelle gewonnen werden, können als durchaus zuverlässig gelten. Es muss allerdings berücksichtigt werden, dass es um Verlautbarungen eines Vereins geht, der um Unterstützung seiner Arbeit und seiner politischen Vorhaben – den Kampf um den Volkstrauertag – wirbt.

Hauptsächlich Verwendung fanden die in der „Kriegsgräberfürsorge“ abgedruckten Protokolle der Vertretertage und der Verwaltungsratssitzungen sowie die Berichte aus den Ortsgruppen und Verbänden, die Aufschluss über die Entwicklung und Tätigkeit des VDK geben. Dazu kommt die ausführliche Berichterstattung über die Volkstrauertage in Form von Artikeln und Berichten sowie der schriftlichen Wiedergabe von auf den Gedenkveranstaltungen gehaltenen Reden. Welch außerordentlich wichtigen Stellenwert der Volkstrauertag im Öffentlichkeitskonzept des Volksbunds einnahm, zeigt die Tatsache, dass in den Jahren von 1926 bis 1928 Sonderhefte zum Volkstrauertag[35] mit Berichten aus den Verbänden und Ortsgruppen herausgegeben wurden. Die Bände für 1926 und 1927 lagen vor und bilden damit die Grundlage für die Analyse des Volkstrauertags auf lokaler Ebene.

Für die Entwicklung der Feiertagsfrage im Laufe der Weimarer Republik, speziell der Frage nach einem Gedenktag für die Opfer des Ersten Weltkriegs, wurden neben den schon erwähnten Dokumenten aus der Mitgliedszeitschrift „Kriegsgräberfürsorge“ im Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde die Aktenbestände des Reichskunstwartes und der Reichskanzlei zu staatlichen Feier- und Gedenktagen in der Weimarer Republik eingesehen.[36] Ergänzend wurden die edierten Ausgaben der stenographischen Berichte der Verhandlungen der Verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung[37] und des Deutschen Reichstages[38] herangezogen. Daneben standen zusätzlich noch die gedruckten Akten der Reichskanzlei[39] als Quellenmaterial zur Verfügung.

Die Menge der Forschungsliteratur zur Weimarer Republik im Allgemeinen ist immens. Einen ausführlichen Überblick über Grundprobleme und Tendenzen der Forschung sowie eine ausführliche Bibliographie bieten die Bände von Kolb[40] und am aktuellsten Wirsching. Ebenso verwendet wurden einige ausgewählte Allgemeindarstellungen, die hier nicht näher angeführt und auf die nur an entsprechender Stelle Bezug genommen wird.

Die Zahl der Literatur, die sich mit der politischen Kultur der Weimarer Republik beschäftigt, hat seit Beginn der 1980er Jahre zugenommen. Die Publikationen drehen sich meist um einzelne Aspekte der geistig-kulturellen Signatur der 1920er Jahre – um die Frage des Verhältnisses zwischen Tradition und Moderne, die Katalysatorfunktion des Ersten Weltkriegs und seine Nachwirkungen wie Kriegsschulddiskussion und Dolchstoßlegende, die Konservative Revolution oder einzelne Aspekte der Entwicklung des wissenschaftlich-intellektuellen Denkens. Alternativ handelt es sich um Fallstudien zu einzelnen sozialmoralischen Milieus bzw. Teilkulturen. Besonderes Augenmerk wurde hier dem Katholizismus sowie der sozialdemokratischen Teilkultur gewidmet, neuerdings auch der jüdischen Bevölkerung und den Frauen in der Weimarer Republik. Das protestantische Bürgertum, die protestantische politische (Teil-) Kultur weist dagegen, wie bereits erwähnt, noch einige Desiderata der Forschung auf.[41]

Für den Zusammenhang der in dieser Arbeit behandelten Fragestellung besonders relevant sind in erster Linie die Publikationen des mehrjährigen Forschungsschwerpunktes zur „Politischen Kultur in der Weimarer Republik“ im Fachbereich Politische Wissenschaft an der Freien Universität Berlin, sämtlich herausgegeben von Detlef Lehnert und Klaus Megerle, davon besonders die erste Veröffentlichung zu politischer Identität und nationalen Gedenktagen.[42] Aber auch die beiden folgenden Bände zu politischen Teilkulturen zwischen Integration und Polarisierung[43] sowie Pluralismus als Verfassungs- und Gesellschaftsmodell[44] wurden verstärkt zur Erarbeitung der Grundzüge der politischen Kultur der Weimarer Republik herangezogen. Für die Entwicklung des Konzepts politische Kultur als historische Forschungsmethode dienten zum anderen zusätzlich die Aufsätze von Rohe[45] und Sontheimer[46] sowie der von Berg-Schlosser und Schissler herausgegebene Sammelband zu Bilanz und Perspektiven der politischen Kulturforschung[47].

Den Volkstrauertag behandelt Schellack[48] im Zusammenhang mit der Nationalfeiertagsfrage, mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge beschäftigt sich die Literatur nur in Ansätzen: Weniges zu Organisation und Tätigkeit findet sich bei Lurz[49], ausführlicher ist hierzu der Aufsatz von Zilien[50]. Mit den Kriegsgräberstätten des VDK beschäftigt sich der Aufsatz von Kuberek[51], mit Soldatenfriedhöfen allgemeiner Mosse[52]. Den Gefallenenkult anhand von Kriegerdenkmälern behandeln der Aufsatz von Behrenbeck[53] und allgemeiner Mosse[54]. Dazu standen die eigenen Publikationen des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge zur Geschichte der Organisation zur Verfügung, v. a. die Arbeiten von Petersen[55] und Soltau[56] sowie die einzelnen Jubiläumsschriften des Volksbunds[57].

Für den geistigen Hintergrund des Gefallenenkultes wurden zu Rate gezogen die Arbeiten von Sontheimer[58] und Bracher[59], den Zusammenhang von „Geist von 1914“ und Volksgemeinschaft behandelt ausführlich der jüngst erschienene Band von Verhey[60].

B. Totengedenken als gesellschaftliche Aufgabe:
Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.

1. Entstehung

Der Erste Weltkrieg markierte einen Wendepunkt in der Frage, wie Staaten mit den eigenen Gefallenen umzugehen pflegten. Beinahe alle Krieg führenden Nationen gingen dazu über, ihren in Kampfhandlungen getöteten Staatsbürgern ein dauerhaftes Ruherecht zuzugestehen. Dies bedeutete für die Staaten angesichts der hohen Gefallenenzahlen der „Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts“ ein immenses Maß an neuen Verpflichtungen. Bereits während des Kriegs wurde im preußischen Kriegsministerium ein Zentralnachweisbüro eingerichtet, das Verlustlisten führte und die Information der Angehörigen übernahm. 1915 wurden Umbettungen verboten, Veränderungen an den Gräbern, die alle gleicher Behandlung unterliegen sollten, waren nur zur Erhaltung und Verschönerung erlaubt.[61]

Ab 1916 schließlich wurden Gräberverwaltungsoffiziere eingesetzt, deren Aufgabe im „ Aufsuchen und Feststellen der Gräber, ihre Registrierung in Verzeichnissen und Kartenskizzen, die Identifizierung von Unbekannten, die Erhaltung der Gräber, ihre würdige Ausschmückung und ihre Ausstattung mit dauerhaften Grabzeichen[62] bestand. Im Dezember 1916 wurde per Erlass zusätzlich die Einrichtung eines künstlerischen Beirats bestimmt, der aus Architekten, Bildhauern und Gartenarchitekten bestehen und sich um die ästhetische Anlage der Friedhöfe kümmern sollte.[63] Die Kriegsgräberfürsorge wurde dann formal durch eine Allerhöchste Kabinettsorder vom 28. Februar 1917 geregelt. Neben rein humanitären Motiven war auch eine Heroisierung und politische Indienstnahme der Gefallenen Ziel der staatlichen Kriegsgräberfürsorge, um dem Krieg eine patriotische Sinngebung zu verleihen. Dies sollte durch den militärischen Charakter der Soldatenfriedhöfe erreicht werden, die nach den Prinzipien von Gleichheit und Einfachheit angelegt wurden.[64] Ein französisches Gesetz vom Dezember 1915 zum Vorbild nehmend, das ein dauerhaftes Ruherecht für alle Gefallenen festschrieb, wurde eine bleibende Grabstätte für die Kriegstoten zu schaffen zur permanenten Aufgabe vieler Staaten - nach Ende des Kriegs auch in Friedenszeiten.

Dies warf für das besiegte Deutschland ein Problem auf. Durch die militärische Niederlage war die innerhalb der Kriegsministerien des Reichs und der Länder geregelte Kriegsgräberfürsorge zum Erliegen gekommen. Der Versailler Vertrag regelte in Artikel 225 und 226 das dauernde Ruherecht für die Kriegsgefallenen sowie die Verpflichtung aller Nationen, für den Unterhalt der Gräber auf ihrem Staatsgebiet ungeachtet der Nationalität der Gefallenen zu sorgen.[65] Am 1. Oktober 1919 versuchte die neu entstandene Weimarer Republik, die Kriegsgräberfürsorge neu zu organisieren: Das Zentralnachweisbüro, die Zentralstelle für Nachlasssachen, die Kriegsgräberfürsorgestelle des preußischen Kriegsministeriums und die Nachweisbüros der bundesstaatlichen Kriegsministerien und des Reichsmarineamts wurden zum Zentralnachweisamt für Kriegerverluste und Kriegergräber (ZAK) zusammengefasst.[66]

Aber es erwies sich schnell, dass trotz dieser Maßnahme die staatlichen Kapazitäten – v. a. in finanzieller Hinsicht – für die Kriegsgräberfürsorge nicht ausreichend waren. Es bildeten sich schon im Laufe des Jahres 1919 eine Vielzahl privater Initiativen, die sich der Rechte der Toten auf dauerhafte und angemessene Ruhestätten annehmen sowie sich um die Belange und Interessen der Hinterbliebenen kümmern wollten, also eine Fortführung der aus dem Weltkrieg gewohnten Kriegsgräberfürsorge anstrebten. Die soziale Basis beinahe aller dieser Vereinigungen bildeten die bürgerlichen Schichten, die nach dem Ende der von ihnen idealisierten monarchischen Staatsform weggefallene Ordnungsfunktionen des Staates auf Vereinsebene zu kompensieren versuchten. Dabei erfüllten die zur Fortführung der Kriegsgräberfürsorge gegründeten Vereine aus der Sicht ihrer Gründungsmitglieder auch eine Schutzfunktion gegen die scheinbar akute politische und soziale Gefährdung und dienten zur Sicherung und Abgrenzung der eigenen, noch im Kaiserreich fußenden Identität.[67] Dies trifft auch auf den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge zu, dessen Gründungsmitglieder am 10. September 1919 zusammentrafen. Unter diesen befand sich neben dem Architekten Heinrich Straumer sowie den ehemaligen Gräberoffizieren Barleben und Lubig auch Siegfried Emmo Eulen, von dem die Initiative zur Gründung des Vereins ausging und der bis zu seinem Tod 1945 als zentrale Figur dessen Geschicke maßgeblich beeinflusste.

Siegfried Emmo Eulen, der „ wirkliche Gründer des Volksbunds[68], war 1890 in Cloppenburg geboren und stammte aus einer bürgerlichen Familie. Sein Vater war Beamter bei der Reichsbahn. Während seines Studiums der Germanistik und der Philosophie in Freiburg war er Mitglied der nationalistischen Burschenschaft Teutonia, die ihn politisch und gesellschaftlich als Anhänger des monarchischen Obrigkeitsstaats prägte und der er auch bis zu seinem Lebensende verbunden blieb. Nach seinem Wechsel nach Heidelberg verfasste er die Abhandlung „Die Schwank- und Novellen-Literatur als Quelle des älteren deutschen Volksliedes“, die 1913 von der philosophischen Fakultät als Dissertation angenommen wurde. Nach heftigen Auseinandersetzungen mit dem Doktorvater bei der Disputation wurde das Examen abgebrochen und das Ergebnis zunächst ausgesetzt. Eulen meldete sich daraufhin im Spätsommer 1913 als Einjährig-Freiwilliger zur Ableistung seiner Dienstpflicht im Oldenburgschen Infanterieregiment 91, mit dem er im folgenden Jahr nach Belgien ausrückte. 1914 wurde ihm nachträglich das Examen bescheinigt und er war berechtigt, den Doktortitel zu führen. Er diente zunächst ab Ende 1914 als Unteroffizier im Küstenschutz in Borkum, dann wurde seine Einheit nach Russland abkommandiert, wo Eulen schwer an der Ruhr erkrankte. Ab 1917 wurde er als Gräberverwaltungsoffizier zuerst in Polen, dann in Galizien und in der Türkei eingesetzt.[69]

Eulen war also durch seine Tätigkeit als Gräberverwaltungsoffizier mit der Praxis der Kriegsgräberfürsorge vertraut. Nach Kriegsende kehrte er erst Ostern 1919 nach Deutschland zurück und arbeitete als Prokurist und später als Direktor für die Wirtschaftliche Vereinigung Deutscher Gaswerke AG in Berlin. Einen Großteil seiner Zeit widmete Eulen aber nach wie vor der Kriegsgräberfürsorge. Zunächst wollte er sich den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen, dann aber bildete er mit Gleichgesinnten im September 1919 den Organisationsausschuss der Deutschen Kriegsgräberfürsorge. Jedes der acht Gründungsmitglieder brachte ein Startkapital von 100 RM ein. Dass aus dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge das zukunftsträchtigste private Projekt zur Fortführung der Kriegsgräberfürsorge wurde, lag nicht zuletzt an den guten Verbindungen Eulens zur Bürokratie. Von behördlicher Seite war gegen eine Privatinitiative zur Kriegsgräberfürsorge angesichts der immensen Zahl an Kriegstoten nichts einzuwenden, vielmehr begünstigte und unterstützte man Eulens Vorhaben.[70]

In zwei Schriften, die dem für November 1919 anberaumten Gründungskongress vorgelegt werden sollten, aber auch als Grundlage der Gespräche mit den Behörden dienten, hatten Eulen und seine beiden Mitautoren Barleben und Lubig die Aufgaben der privaten Kriegsgräberfürsorge umrissen. Die erste, die Denkschrift „Deutsche Kriegsgräberfürsorge“, nahm die pathetisch dargestellte krisenhafte Situation des deutschen Staates unmittelbar nach Ende des Weltkriegs zum Ausgang: „ Das große Völkerringen ist zu Ende. Es gilt zu heilen und umsorgen, was uns der Krieg zermalmte und zerschlug. [...] Ein Heer von Kranken und Beschädigten, ein Heer von in Gefangenschaft Verkümmerten, ein Heer von Flüchtlingen und Heimatlosgewordenen, das große Heer der Brot- und Arbeitslosen steht hilfesuchend auf den Straßen.[71] Eulen schilderte die hohe Zahl der Gefallenen und den abrupten Abbruch der Friedhofsarbeiten infolge der militärischen Niederlage 1918. Den Toten schrieb er ein Recht auf angemessene Bestattung zu, sie erschienen in der Schrift – und bereits hier zeigte sich in Eulens Sprachgebrauch eine mystifizierende Heroisierung der Gefallenen – in personifizierter Form: „ Die nackten Kreuzesarme, die sich auf unermeßlich weiten Feldern gen Himmel recken, fordern: Sorgt für die Gräber, die überall von heldenhaftem Opfern zeugen! Sorgt, daß die Ehrenstätten nicht verfallen oder sich in Schutthalden verwandeln! Erlöst die Angehörigen aus der Ungewißheit über das Schicksal unbekannt Bestatteter![72] Daraus leitete Eulen die Notwendigkeit einer Ausweitung der Kriegsgräberfürsorge und die Einbeziehung des gesamten Volkes ab, da die Ressourcen des Staates allein dafür nicht ausreichend seien. Die künftige Arbeit des Vereins bestand laut Eulen zum einen in der Beschaffung und Bereitstellung finanzieller Mittel für die Anlage und Instandsetzung bzw. Instandhaltung von Kriegsgräbern, zum anderen in der konkreten Arbeit an den Kriegsgräbern im In- und Ausland sowie zusätzlich in den durch den Verlust zahlreicher Akten notwendig gewordenen Nachforschungen nach Gefallenen im Ausland.

In Eulens Worten lautete das Ziel der Organisation also: „ Die ‚Deutsche Kriegsgräberfürsorge‘ will durch Zusammenschluß der Angehörigen aller Gefallenen und Vermißten sowie derjenigen Körperschaften und Persönlichkeiten, welche für die deutsche Kriegsgräberfürsorge Interesse hegen, Grundlagen für die Ausübung einer die deutschen Kriegsgräber und Totengedächtnisstätten im In- und Auslande umfassenden Fürsorge schaffen.[73] Die darauf folgende Liste der unterstützenden Personen und Organisationen[74] zeugte tatsächlich von einer breiten Basis – vornehmlich in den bürgerlichen Schichten – für das Vorhaben Eulens, die Kriegsgräberfürsorge durch die Verzahnung von staatlicher und gesellschaftlicher Sphäre teilweise zu privatisieren und ihr so einen halbamtlichen Charakter zu verleihen.[75]

Dies war um so mehr von Bedeutung, als der Kriegsgräberfürsorge auch eine nicht zu unterschätzende außenpolitische Funktion zukam. Eulen hatte dem Rechnung getragen, indem er zeitgleich mit der eben referierten Denkschrift den „Entwurf zur Internationalisierung der Kriegsgräberfürsorge“[76] verfasste, die ebenfalls dem Gründungskongress im November 1919 vorgelegt werden sollte und auch als Grundlage für die Besprechungen mit den Behörden, v. a. mit dem Auswärtigen Amt, diente. Eulen entwarf in dieser Schrift die Grundzüge einer internationalen Organisation für Kriegsgräberfürsorge, die alle am Weltkrieg beteiligten Staaten umfassen sollte. Die „Internationale Kriegsgräberfürsorge“ sollte ihren Sitz am gleichen Ort wie das Generalsekretariat des Völkerbundes haben und sich ausschließlich auf humanitärem, nicht aber auf politischen und wirtschaftlichen Gebiet betätigen.

Als Aufgaben wurden in der Schrift genannt:

- in allen Ländern für eine ohne Unterschied der Nationalität und Religion einheitliche, dem jeweiligen Volksempfinden entsprechende Instandsetzung, Erhaltung und Pflege aller Kriegsgräber und dem Gedächtnis der Kriegstoten geweihten Anlagen zu sorgen
- Nachforschungen nach Gräbern Vermisster und Feststellungen unbekannt Bestatteter durchzuführen
- die Kriegsgräberfürsorge durch Einrichtung von Landeszentralen auch in den Staaten zu ermöglichen, die der Internationalen Kriegsgräberfürsorge nicht beitreten
- eine Entscheidung des Völkerbundes zu erwirken, wenn eine nationale Kriegsgräberfürsorge der internationalen Organisation nicht beitritt
- Regelungen zu treffen, dass Grund und Boden aller Anlagen möglichst in den Besitz desjenigen Staates gelangen, in dessen Gebiet sie liegen
- die Sonderwünsche jeder nationalen Kriegsgräberfürsorge zu prüfen und darüber zu entscheiden.

Die konkrete Arbeit und Koordinierung der Internationalen Kriegsgräberfürsorge sollten mittels einer Delegiertenversammlung geregelt werden, die sich aus Vertretern aller nationalen Kriegsgräberfürsorgen sowie den Vertretern der etwaig geschaffenen Landeszentralen zusammensetzen sollte. Wichtig war laut Eulen enger Kontakt zwischen der Zentrale der Internationalen Kriegsgräberfürsorge und dem nach dem Ersten Weltkrieg geschaffenen Völkerbund.

Dieses Konzept Siegfried Emmo Eulens wurde niemals in die Realität umgesetzt. Es finden sich auch keine Hinweise, dass dies jemals konkret versucht worden ist – sieht man davon ab, dass Deutschland, Frankreich und England 1937 einen gemeinsamen Ausschuss zur Regelung der Kriegsgräberfürsorge bildeten und im gleichen Jahr ein erster internationaler Kongress für Kriegsgräberfürsorge stattfand, an dem Vertreter von 21 Nationen – u. a. auch Siegfried Emmo Eulen – beteiligt waren.[77] Dennoch erscheinen Eulens Motive in zweierlei Hinsicht interessant. Im Vordergrund stand natürlich der ganz praktische Wunsch nach einer internationalen Regelung der Kriegsgräberfürsorge. Denn der größte Teil der deutschen Kriegsgräber lag auf dem Territorium anderer Staaten, mit denen die Zusammenarbeit zum Entstehungszeitpunkt dieser Schrift – im Spätsommer 1919 kurz nach der Unterzeichnung des Versailler Vertrags im Juni 1919 – sich äußerst schwierig gestaltete: im Westen hauptsächlich Belgien und Frankreich, im Osten im wesentlichen Polen und die Sowjetunion.[78]

Die angespannte internationale Lage unmittelbar nach Kriegsende führt zu dem zweiten Punkt, warum dieses Konzept bemerkenswert ist. Deutschland war nach seiner militärischen Niederlage und dem Versailler Friedensschluss außenpolitisch isoliert und von einer Mitgliedschaft im Völkerbund, dessen Satzung im April 1919 von den Gründungsmitgliedern unterzeichnet worden war, vorläufig ausgeschlossen worden. Dazu kam, dass sich eine deutsche Außenpolitik – noch ganz unter dem Eindruck der heftigen innenpolitischen Auseinandersetzungen um die Unterzeichnung des Versailler Vertrags – unter veränderten Voraussetzungen erst neu entwickeln musste.[79]

Über eine internationale Organisation, deren Zweck allein in der rein humanitären Arbeit der Kriegsgräberfürsorge bestand, wäre es durchaus möglich gewesen, auf internationaler Ebene Kontakte zu knüpfen bzw. zu erneuern und Deutschland so international wieder zu etablieren. Die Kontinuität in der Bürokratie[80], v. a. auch im Auswärtigen Amt, hatte bereits 1919 bei den Siegermächten erneuten Anlass zu Misstrauen und erheblichen Bedenken gegeben.[81] So konnte möglicherweise der „Deutschen Kriegsgräberfürsorge“ als private Initiative mit halbamtlichen Charakter durchaus die diplomatische Funktion eines „ Vehikels bei dem Kampf um die deutsche Gleichberechtigung in der internationalen Staatengemeinschaft[82] zukommen. Eulen hatte diese mögliche Rolle als einen der Vorteile einer privaten Organisation der Kriegsgräberfürsorge in seiner Denkschrift 1919 folgendermaßen umrissen: „ Das Zentral-Nachweise-Büro erkannte den wachsenden Wert der geplanten Neuorganisation bei möglichst schneller Durchführung und sah ihre Vorteile in der Übernahme erheblicher Kosten auf die zu bildende Privatgesellschaft, in der Beteiligung des Volkes an der Gräberfürsorge, in der Absicht der Internationalisierung, da hierdurch die Aussichten auf erfolgreiche Arbeit wachsen, und in der Möglichkeit, sofort Privatleute als Delegierte in die bisher feindlichen Länder zu senden, was staatlich beauftragten Personen schwerlich gestattet würde.[83]

Die zuständigen staatlichen Behörden, v. a. das Auswärtige Amt, blieben den weitgehenden Plänen Eulens gegenüber aber offensichtlich eher zurückhaltend. Dies zeigte sich auch auf dem Gründungskongress des VDK im November 1919.

2. Struktur und Aufbau

Die Tagesordnung des Gründungskongresses der Deutschen Kriegsgräberfürsorge am 26. November 1919 enthielt neben dem beabsichtigten Gründungsakt als weitere Punkte, ein Arbeitsprogramm bis zum 1. Januar 1920 zu erstellen, die Zusammensetzung des aus Vertretern der Reichsregierung und der bundesstaatlichen Regierungen zu bildenden Kuratoriums zu bestimmen sowie einen Ehrenausschuss zusammentreten zu lassen.[84] Die Einladung, die durch den Organisationsausschuss der Deutschen Kriegsgräberfürsorge erfolgte, ging an über einhundert Personen aus reichs- und bundesstaatlichen Ministerien, politischen Parteien, Hochschulen und Körperschaften des öffentlichen Lebens.

In den von Siegfried Emmo Eulen verfassten Leitsätzen[85], die dem Gründungskongress vorgelegt wurden, führte die Organisation also noch den Namen „Deutsche Kriegsgräberfürsorge“ und nannte als Ziel, „ die Angehörigen aller Gefallenen und Vermißten sowie diejenigen Körperschaften und Persönlichkeiten, die für die deutsche Kriegsgräberfürsorge Interesse hegen[86], zu vereinigen. Ausgeschlossen wurde jede Betätigung der Organisation auf irgendeinem anderen politischen oder wirtschaftlichen Feld, das nicht mit der Kriegsgräberfürsorge zusammenhing.

Als Aufgaben der Deutschen Kriegsgräberfürsorge führte der Entwurf an:

- erstens alle deutschen Kriegsgräber und alle dem Gedächtnis der deutschen Gefallenen geweihten Anlagen im In- und Ausland einheitlich, dem deutschen Volksempfinden entsprechend und ohne Unterschied der Religion instand zu setzen und zu erhalten, sofern die hierfür erforderlichen Mittel nicht von anderer Seite zur Verfügung gestellt werden,
- zweitens Nachforschungen über Gräber von Vermissten und unbekannt Bestatteter anzustellen und die Ergebnisse auf Anfrage den Angehörigen mitzuteilen sowie dem Zentralnachweisamt für Kriegerverluste und Kriegergräber zur Verfügung zu stellen,
- drittens Eigentumsrechte der Staaten an dem für Kriegsgräber oder Gedächtnisstätten benötigten Grund und Boden so zu regeln, dass dieser möglichst in den Besitz desjenigen Staates gelangen, auf dessen Territorium er liegt,
- viertens die Wirksamkeit der Deutschen Kriegsgräberfürsorge in außerdeutschen Staaten durch eigene Auslandsvertretungen zu erreichen,
- fünftens die Erfüllung der entsprechenden Wirksamkeit in außerdeutschen Staaten zu unterstützen und schließlich
- sechstens eine Internationalisierung – auf Basis des bereits im Abschnitt zuvor entwickelten Konzepts Eulens – herbeizuführen.[87]

Diese Aufgaben sollte die Deutsche Kriegsgräberfürsorge durch Aufbringung der erforderlichen Mittel lösen – dabei ist sowohl an Arbeitszeit der Mitglieder wie auch an finanzielle Ressourcen zu denken. Förderung erwartete man sich auch dadurch, dass der Staat Personal und Aktenmaterial des Gräbernachweises und der Gräberfürsorge der Deutschen Kriegsgräberfürsorge als Rechtsnachfolgerin zur Verfügung stellen sollte. Dies unterstreicht den beabsichtigten halbamtlichen Charakter der Organisation, da diese Bestimmung explizit die Absicht bzw. sogar die Forderung anführt, als Rechtsnachfolgerin einer Behörde staatliche Aufgaben zu übernehmen und auszufüllen.

Laut Eulens Leitsätzen sollte die Leitung der Deutschen Kriegsgräberfürsorge in Händen eines Präsidenten liegen, dem als Stellvertreter ein Kanzler und ein Schatzmeister zur Seite gestellt werden sollten. Der Präsident sollte quasi als „Minister“ für Kriegsgräberfürsorge in „ enger Fühlung mit der deutschen Reichsregierung[88] stehen, um den halbamtlichen Charakter der Organisation noch zu verstärken. Für den Aufbau sah der Entwurf eine Gliederung der Deutschen Kriegsgräberfürsorge in eine Reichszentrale, neun eigene Auslandsvertretungen sowie elf über das Reichsgebiet verteilte Bezirksstellen vor. Die Reichszentrale wiederum sollte in verschiedene Ämter und Abteilungen untergliedert sein: einem Bauamt mit einer Bauabteilung als ausführendem Organ, einer Verwaltungsabteilung, einem Nachweisamt, einem Presseamt sowie zusätzlich einer Personalabteilung, einer Hauptregistratur und einer Hauptkasse.

Die für 19 Staaten vorgesehenen neun Auslandsvertretungen[89] sollten aus Delegierten bestehen, die den Kontakt mit den Regierungen der jeweiligen Staaten aufrechterhalten und Wünsche der Deutschen Kriegsgräberfürsorge hinsichtlich der Instandsetzung und Pflege der dort gelegenen Anlagen sowie der angestrebten Nachforschungen nach Vermißten bzw. unbekannt Bestatteten übermitteln sollten. Die Organisation in Deutschland sollte in elf Bezirkstellen aufgeteilt werden, welche als ausführende Organe der Deutschen Kriegsgräberfürsorge die Mitglieder ihres jeweiligen Bezirks zusammenfassen sollten.

Der zu den Leitsätzen vorgelegte Satzungsentwurf[90] umfasste neben den eben dargelegten Inhalten zu Wesen, Aufgaben und Aufbau noch weitere Bestimmungen. Die Gründung sollte als eingetragener Verein erfolgen. Des Weiteren wurden als Beschluss fassende Organe der Zentralausschuss und die Generalversammlung angeführt. Der Zentralausschuss sollte sich aus einem Beamtenausschuss – bestehend aus Präsident, Kanzler, Schatzmeister, den Auslandsdelegierten, den Leitern von Nachweisamt und Presseabteilung sowie jeweils monatlich wechselnd ein Bezirksstellenleiter – und einem mindestens 25 Mitgliedern umfassenden Ehrenausschuss zusammensetzen und mindestens in halbjährlichen Abständen durch den Präsidenten zusammengerufen werden. Die Beschlussfassung sollte durch einfache Stimmenmehrheit erfolgen.

Die Generalversammlung als das zweite Entscheidungsgremium sollte einmal jährlich spätestens im Monat März durch den Präsidenten als Vorsitzenden des Zentralausschusses einberufen werden und aus den Mitgliedern des Zentralausschusses sowie aus neun für jeden Bezirk von demselben zu deputierenden Mitgliedern bestehen. Vor der Generalversammlung sollte der Zentralausschuss alljährlich Rechenschaft über die Vermögenslage der Deutschen Kriegsgräberfürsorge ablegen. Entscheidungen sollten durch einfache Stimmenmehrheit getroffen werden. Bei Stimmengleichheit sollte die Stimme des Präsidenten entscheidend sein, Satzungsänderungen waren nur durch Zweidrittelmehrheit möglich. Auch bei den Bestimmungen für die Generalversammlung tritt der anvisierte halbamtliche Charakter wieder zutage: Änderungen des Vereinszweckes oder eine Auflösung der „Deutschen Kriegsgräberfürsorge“ sollten ohne Einverständnis der Reichsregierung nicht möglich sein.

Als zusätzliche Gremien nannte der Satzungsentwurf analog zur staatlichen Kriegsgräberfürsorge während des Ersten Weltkriegs einen Kunstbeirat, der für die künstlerische Beratung aus geeigneten Mitgliedern bestimmt werden sollte. Dazu kam ein Kuratorium, das aus Vertretern der Reichsregierung und der bundesstaatlichen Regierungen bestehen und die Interessen des Staates vertreten bzw. die enge Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden gewährleisten sollte. Die weiteren Bestimmungen des Entwurfs regelten die Bedingungen und Rechte der Mitgliedschaft, die Verwaltung, Einnahme, Ausgabe und Abrechnung der finanziellen Mittel sowie die Bedingungen für eine Auflösung der Organisation und Weiterverwendung ihrer Mittel für diesen Fall.

Der Satzungsentwurf vom November 1919 plante also die Gründung eines Vereins, dessen halbamtlicher Charakter deutlich zum Ausdruck kommen sollte: durch die enge Verbindung mit den Reichs- und Länderbehörden im Kuratorium, durch die beabsichtigte enge Fühlung mit der Reichsregierung bei allen Aktivitäten und natürlich durch die zwangsläufig intensive Zusammenarbeit mit dem Zentralnachweisamt für Kriegerverluste und Kriegergräber. Eulens Entwurf, der eindeutig zentralistisch-oligarchische Züge trug und damit sein starkes obrigkeitsstaatliches Denken zum Ausdruck brachte, sah für die Deutsche Kriegsgräberfürsorge ein Präsidialsystem vor. Der Präsident sollte im Zentrum aller Entscheidungen stehen und im Zweifelsfall den Ausschlag geben. In dem als Entscheidungsgremium vorgesehenen Zentralausschuss waren die regionalen Teileinheiten, die Bezirksstellen, nur mit einer Stimme bedacht, dagegen waren die Auslandsvertretungen mit neun stimmberechtigten Delegierten sehr stark vertreten. Dies zeigt, dass nach Eulens Plänen die Deutsche Kriegsgräberfürsorge vornehmlich außenpolitisch orientiert sein sollte, um als halbamtlicher Verein im Ausland den deutschen Interessen Gehör zu verleihen. Die in den elf Bezirksstellen organisierten Mitglieder sollten als finanzielle Basis der Stimme der Organisation Gewicht verleihen, waren in Eulens Entwurf aber nur über die Generalversammlung – einem reinen Zustimmungsgremium – an den Beschlüssen beteiligt und daher als aktive, richtungsbestimmende Entscheidungsträger nicht vorgesehen.

Dieser Satzungsentwurf Eulens erfuhr durch einen auf dem Gründungskongress gebildeten Arbeitsausschuss, über dessen Zusammensetzung sich keine Angaben finden, noch einige wesentliche Änderungen und wurde schließlich am 16. Dezember 1919 beschlossen. Zum ersten Präsidenten wurde Oberst a. D. Koeth gewählt, Eulen wurde zum Generalsekretär und Erstem Schriftführer bestimmt. Die tatsächlich verabschiedete Satzung[91] fügte als wesentlichste Änderung dem Namen der Organisation den Zusatz Volksbund zu. Dieser sollte den Anspruch des Vereins zum Ausdruck bringen, das gesamte Volk zu repräsentieren und auf die Mithilfe aller zu bauen.[92] Der erste Präsident des Volksbunds formulierte dies in der ersten Ausgabe der Mitgliederzeitschrift Kriegsgräberfürsorge folgendermaßen: „ Wir sind uns bewußt, daß die Aufgaben groß und vielfach noch nicht zu übersehen sind. Um so mehr bedürfen wir der tätigen Mithilfe des gesamten Volkes. Wir wollen ein Volksbund sein in des Wortes wahrster Bedeutung, ein Bund, der aus der Kraft und dem tiefen Gemüt des deutschen Volkes geboren ist, ein Bund, der allen hilft, soweit es in seinen Kräften steht, und nicht zuletzt ein Bund, in dem sich alle ohne jeden Unterschied in dem Gedenken an die Gefallenen unseres Volkes zusammenschließen.[93]

Die Bezeichnung „Volksbund“ war durchaus zeitgemäß: Eine Reihe anderer Vereinigungen in verschiedenen Bereichen gesellschaftlicher Organisation gaben zur selben Zeit ihrem Namen ebenfalls den Zusatz Volksbund.[94] Doch bei genauerer Analyse der sozialen Struktur des Volksbunds ergibt sich ein anderes Bild. Grundlegend zu unterscheiden ist hierbei zwischen dem Rekrutierungsfeld, d. h. den aktiven Mitgliedern, und dem Unterstützungsfeld, d. h. dem gesellschaftlichen Umfeld, das die Vorhaben des VDK durch passive Mitgliedschaft oder finanzielle Zuwendungen unterstützte.

Aktive Träger der Organisation waren beinahe ausschließlich die mittelständischen und oberen Schichten des Bürgertums, die Anzahl der Mitglieder aus sozial unteren Schichten war verschwindend gering. In führenden Positionen des Volksbunds finden sich fast nur Angehörige des Bildungsbürgertums, vor allem Verwaltungsbeamte, Lehrer und Geistliche. Das Machtzentrum des VDK, der Bundesvorstand in Berlin, war beinahe vollständig protestantisch. Die katholische Teilkultur konzentrierte sich eher auf einige Teilverbände, v. a. Bayern. Von dem Anspruch, das gesamte Volk zu repräsentieren, war der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge aber weit entfernt, vielmehr kann man von einer klaren schichtenspezifischen Dominanz des Bürgertums in seiner Sozialstruktur sprechen.[95] Auf der untersten Ebene, den Ortsgruppen, sowie in den Verbänden ergibt sich ein ähnliches Bild. Als Rekrutierungsfeld genannt werden „ Pfarrer, Lehrer, Ärzte, Beamte, Handwerker, Bauern und viele Frauen aller Schichten[96], doch auch hier werden explizit keine Arbeiter erwähnt.

Zusätzlichen Beleg für den Erfolg des Volksbunds in seiner Eigenschaft als eine von den bürgerlichen Teilkulturen dominierten Organisation gibt die hohe Zahl an prominenten Mitgliedern, die zumeist auch Mitglieder des Verwaltungsrats waren: Unter anderen sind hier Konrad Adenauer, Walter Rathenau, Gustav Stresemann, Hans Luther und Otto Geßler – die beiden letztgenannten wurden sogar Präsidenten des Volksbunds – als Persönlichkeiten aus der Politik zu nennen. Dazu kamen aktive und ehemalige Militärs wie von Trotha oder der erste Präsident Koeth. Es finden sich unter den Volksbundmitgliedern aber auch zahlreiche Bischöfe und kirchliche Würdenträger aller Konfessionen – auch der jüdischen. Dazu kommen Vertreter aus der Wirtschaft wie Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht oder die Bankiers von Mendelssohn und von Stauß sowie aus Kunst und Literatur wie der Schriftsteller Gerhart Hauptmann oder der Maler Max Pechstein. Zudem zählten beide Reichspräsidenten zu den Mitgliedern des Volksbunds. Besonders Hindenburg verkörperte als ehemaliger Soldat die Hoffnung des Volksbunds, auf höchster politischer Ebene Unterstützung zu gewinnen.

Auch die Organisationen im Unterstützungsfeld, mit denen sich für den Volksbund aufgrund gemeinsamer Zielvorstellungen eine intensive Zusammenarbeit einstellte, sind größtenteils dem bürgerlichen Spektrum zuzuordnen.[97] Es handelt sich um kirchliche Organisationen wie den Deutschen Caritasverband, die Evangelische Missionshilfe und den Deutsch-Israelitischen Gemeindebund oder den Katholischen, Jüdischen und Evangelischen Frauenbund, um humanitäre Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz oder bürgerliche Verbände wie den Deutschen Reichskriegerverband Kyffhäuser, die Reichsvereinigung ehemaliger Kriegsgefangener oder den Deutschen Offiziersbund.[98]

[...]


[1] Kriegsgräberfürsorge. Mitteilungen und Berichte vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. 7. Jg. (1927), Heft Nr. 3, S. 35. Künftig zitiert als: Kriegsgräberfürsorge.

[2] Vgl. Koselleck, Reinhart: Einleitung. In: Koselleck, Reinhart/Jeismann, Michael (Hrsg.): Der politische Totenkult. Kriegerdenkmäler in der Moderne. München 1994. S. 9.

[3] Wirsching, Andreas: Die Weimarer Republik. Politik und Gesellschaft. München 2000. S. 95. Künftig zitiert als: Wirsching: Weimarer Republik (2000).

[4] Vgl. Fenner, Christian: Politische Kultur. In: Nohlen, Dieter (Hrsg.): Wörterbuch Staat und Politik. Neuausgabe Bonn 1995. S. 565-572.

[5] Vgl. Almond, Gabriel A.: Politische Kultur-Forschung – Rückblick und Ausblick. In: Berg-Schlosser, Dirk/Schissler, Jakob (Hrsg.): Politische Kultur in Deutschland. Bilanz und Perspektiven der Forschung. Opladen 1987. S. 34 ff.

[6] Vgl. dazu Lehnert, Detlef/Megerle, Klaus: Identitäts- und Konsensprobleme in einer fragmentierten Gesellschaft. Zur politischen Kultur der Weimarer Republik. In: Berg-Schlosser, Dirk/Schissler, Jakob (Hrsg.): Politische Kultur in Deutschland. Bilanz und Perspektiven der Forschung. Opladen 1987. S. 80. Künftig zitiert als: Lehnert/Megerle: Identitäts- und Konsensprobleme in einer fragmentierten Gesellschaft (1987).

[7] Vgl. Almond, Gabriel A./Verba, Sidney: The Civic Culture. Political Attitudes and Democracy in Five Nations. Princeton/New York 1963: Diese auf Umfragedaten gestützte vergleichende Studie von fünf politischen Systemen (USA, Großbritannien, Mexiko, Italien und Bundesrepublik Deutschland) hatte die politische Kulturforschung begründet.

[8] Vgl. dazu Rohe, Karl: Politische Kultur und ihre Analyse. Probleme und Perspektiven der politischen Kulturforschung. In: HZ 250 (1990), S. 326 f. Künftig zitiert als: Rohe: Politische Kultur und ihre Analyse (1990).

[9] Vgl. zu Quellenmaterial und Methodik insgesamt Rohe: Politische Kultur und ihre Analyse (1990) S. 324 ff.

[10] Vgl. Lehnert, Detlef/Megerle, Klaus: Politische Identität und nationale Gedenktage. In: Dieselb. (Hrsg.): Politische Identität und nationale Gedenktage. Opladen 1989. S. 14. Künftig zitiert als Lehnert/Megerle: Politische Identität und nationale Gedenktage (1989).

[11] Vgl. Sontheimer, Kurt: Die politische Kultur der Weimarer Republik. In: Bracher, Karl Dietrich/Funke, Manfred/Jacobsen, Hans-Adolf (Hrsg.): Die Weimarer Republik 1918-1933. Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. 2. Aufl. Bonn 1988. S. 454. Künftig zitiert als: Sontheimer: Politische Kultur der Weimarer Republik (1988).

[12] Vgl. hierzu Berg-Schlosser/Schissler (Hrsg.): Politische Kultur in Deutschland (1987), S. 14.

[13] Rohe, Karl: Politische Kultur und der kulturelle Aspekt von politischer Wirklichkeit. Konzeptionelle und typologische Überlegungen zu Gegenstand und Fragestellung Politischer Kulturforschung. In: Berg-Schlosser, Dirk/Schissler, Jakob (Hrsg.): Politische Kultur in Deutschland. Bilanz und Perspektiven der Forschung. Opladen 1987. S. 39. Künftig zitiert als: Rohe: Politische Kultur und der kulturelle Aspekt von politischer Wirklichkeit (1987).

[14] Zum gesamten Kontext symbolischer Politik vgl. Sarcinelli, Ulrich: „Staatsrepräsentation“ als Problem politischer Alltagskommunikation: Politische Symbolik und symbolische Politik. In: Gauger, Jörg-Dieter/Stagl, Justin (Hrsg.): Staatsrepräsentation. Berlin 1992. S. 159-174. Künftig zitiert als: Sarcinelli: Politische Symbolik und symbolische Politik (1992).

[15] Rohe: Politische Kultur und der kulturelle Aspekt von politischer Wirklichkeit (1987), S. 40.

[16] Vgl. Lepsius, M. Rainer: Parteiensystem und Sozialstruktur. Zum Problem der Demokratisierung der deutschen Gesellschaft. In: Ders.: Demokratie in Deutschland. Soziologisch-historische Konstellationsanalysen. Göttingen 1993. S. 25-50.

[17] Vgl. Dahrendorf, Ralf: Gesellschaft und Demokratie in Deutschland. München 1965. S. 130-144.

[18] Vgl. Rohe, Karl: Wahlen und Wählertraditionen in Deutschland. Kulturelle Grundlagen deutscher Parteiensysteme im 19. und 20. Jahrhundert. Frankfurt a. M. 1992. S. 121-140.

[19] Vgl. Falter, Jürgen W.: Die Wählerpotentiale politischer Teilkulturen 1920-1933. In: Lehnert, Detlef/Megerle, Klaus (Hrsg.): Politische Identität und nationale Gedenktage. Opladen 1989. S. 281 ff. Künftig zitiert als: Falter: Wählerpotentiale politischer Teilkulturen 1920-1933 (1989).

[20] Vgl. Wirsching: Weimarer Republik (2000), S. 17.

[21] Lehnert/Megerle: Politische Identität und nationale Gedenktage (1989), S. 24.

[22] Lehnert/Megerle: Politische Identität und nationale Gedenktage (1989), S. 16.

[23] Vgl. Tabellen in Lehnert/Megerle: Identitäts- und Konsensprobleme in einer fragmentierten Gesellschaft (1987), S. 88 sowie Lehnert/Megerle: Politische Identität und nationale Gedenktage (1989), S. 21. Eine genauere Beschreibung der Teilkulturen findet sich bei: Megerle, Klaus: Die Erfahrung der Weimarer Republik: Fehlender Grundkonsens in einer fragmentierten Gesellschaft. In: Steinbach, Peter/Tuchel, Johannes (Hrsg.): Widerstand gegen den Nationalsozialismus. Bonn 1994. S. 68-84, speziell S. 71 ff.

[24] Zum gesamten Abschnitt vgl. Lehnert/Megerle: Identitäts- und Konsensprobleme in einer fragmentierten Gesellschaft (1987), S. 85 ff. sowie Lehnert/Megerle: Politische Identität und nationale Gedenktage (1989), S. 14 ff.

[25] Vgl. Sontheimer: Politische Kultur der Weimarer Republik (1988), S. 454 f.

[26] Gebhardt, Jürgen: Politische Kultur und Zivilreligion. In: Berg-Schlosser, Dirk/Schissler, Jakob (Hrsg.): Politische Kultur in Deutschland. Bilanz und Perspektiven der Forschung. Opladen 1987. S. 53.

[27] Ebend.

[28] Vgl. Heinemann, Ulrich: Die Last der Vergangenheit. Zur politischen Bedeutung der Kriegsschuld- und Dolchstoßdiskussion. In: Bracher, Karl Dietrich/Funke, Manfred/Jacobsen, Hans-Adolf (Hrsg.): Die Weimarer Republik 1918-1933. Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. 2. Aufl. Bonn 1988. S. 385. Künftig zitiert als: Heinemann: Last der Vergangenheit (1988).

[29] Vgl. Megerle, Klaus: Element nationaler Integration und politischer Konsensstiftung? Zum Stellenwert der Außenpolitik für die politische Kultur der Weimarer Republik. In: Lehnert, Detlef/Megerle, Klaus (Hrsg.): Politische Teilkulturen zwischen Integration und Polarisierung. Opladen 1990. S. 246.

[30] Lehnert/Megerle: Identitäts- und Konsensprobleme in einer fragmentierten Gesellschaft (1987), S. 85.

[31] Kriegsgräberfürsorge. Mitteilungen und Berichte vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Berlin 1921 ff.

[32] Eulen, Siegfried Emmo: Deutsche Kriegsgräberfürsorge. Dem Gründungskongreß vorgelegt am 26 November 1919. o. O., o. J. S. 7-13. Künftig zitiert als: Eulen: Deutsche Kriegsgräberfürsorge (1919).

[33] Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge (Hrsg.): Reminiscere. Eine Handreichung zum deutschen Volkstrauertag. 2. Aufl. 1931.

[34] Vgl. Anhang Tabelle 3.

[35] Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge (Hrsg.): Deutscher Volkstrauertag 1926. Berichte des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. Berlin 1926 sowie Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge (Hrsg.): Volkstrauertag 1927. Berichte des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. Berlin 1927. Künftig zitiert als: VDK: Deutscher Volkstrauertag (1926 bzw. 1927).

[36] BA R 32, Nr. 221, 222, 273 und 540, BA R 43 I, Nr. 566-568, 710-712, 831 sowie BA R 43 II, Nr. 1287.

[37] Verhandlungen der Verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung. Stenographische Berichte. Bde. 326-343. Berlin 1919-20.

[38] Verhandlungen des Deutschen Reichstages. Stenographische Berichte. Bde. 344-457. Berlin 1920 ff.

[39] Akten der Reichskanzlei, Weimarer Republik. 14 Bde. Boppard a. Rh. 1968-1990.

[40] Kolb, Eberhard: Die Weimarer Republik. 4., durchgesehene und erg. Aufl. München 1998.

[41] Vgl. dazu Wirsching: Weimarer Republik (2000), S. 84-95.

[42] Lehnert, Detlef/Megerle, Klaus (Hrsg.): Politische Identität und nationale Gedenktage. Zur politischen Kultur der Weimarer Republik. Opladen 1989.

[43] Lehnert, Detlef/Megerle, Klaus (Hrsg.): Politische Teilkulturen zwischen Integration und Polarisierung. Zur politischen Kultur der Weimarer Republik. Opladen 1990.

[44] Lehnert, Detlef/Megerle, Klaus (Hrsg.): Pluralismus als Verfassungs- und Gesellschaftsmodell. Zur politischen Kultur der Weimarer Republik. Opladen 1993.

[45] Rohe, Karl: Politische Kultur und ihre Analyse. Probleme und Perspektiven der politischen Kulturforschung. In: HZ 250 (1990), S. 321-346.

[46] Sontheimer, Kurt: Die politische Kultur der Weimarer Republik. In: Bracher, Karl Dietrich/Funke, Manfred/Jacobsen, Hans-Adolf (Hrsg.): Die Weimarer Republik 1918-1933. Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. 2. Aufl. Bonn 1988. S. 454-464.

[47] Berg-Schlosser, Dirk/Schissler, Jakob (Hrsg.): Politische Kultur in Deutschland. Bilanz und Perspektiven der Forschung. Opladen 1987.

[48] Schellack, Fritz: Nationalfeiertage in Deutschland von 1871 bis 1945. Frankfurt a. M. u. a. 1990. Künftig zitiert als: Schellack: Nationalfeiertage in Deutschland (1990).

[49] Lurz, Meinhold: Kriegerdenkmäler in Deutschland. 6 Bde. Heidelberg 1985/1986, besonders Bd. 4 u. 5. Künftig zitiert als: Lurz: Kriegerdenkmäler in Deutschland (1985/1986).

[50] Zilien, Johann: Der „Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.“ in der Weimarer Republik. In: Archiv für Kulturgeschichte 75 (1993), S. 445-478. Künftig zitiert als: Zilien: VDK in der Weimarer Republik (1993).

[51] Kuberek, Monika: Die Kriegsgräberstätten des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge. In: Hütt, Michael/Kunst, Hans-Joachim/Matzner, Florian/Papst, Ingeborg (Hrsg.): Unglücklich das Land, das Helden nötig hat. Leiden und Sterben in den Kriegsdenkmälern des Ersten und Zweiten Weltkriegs. Marburg 1990. S. 75-98. Künftig zitiert als: Kuberek: Kriegsgräberstätten des VDK (1990).

[52] Mosse, George L. : Soldatenfriedhöfe und nationale Wiedergeburt. Der Gefallenenkult in Deutschland. In: Vondung, Klaus (Hrsg.): Kriegserlebnis. Der Erste Weltkrieg in der literarischen Gestaltung und symbolischen Deutung der Nationen. Göttingen 1980. Künftig zitiert als: Mosse: Soldatenfriedhöfe und nationale Wiedergeburt (1980).

[53] Behrenbeck, Sabine: Heldenkult oder Friedensmahnung? Kriegerdenkmale nach beiden Weltkriegen. In: Niedhart, Gottfried/Riesenberger, Dieter (Hrsg.): Lernen aus dem Krieg? Deutsche Nachkriegszeiten 1918 und 1945. München 1992. S. 344-364.

[54] Mosse, George L.: Fallen soldiers. Reshaping the Memory of the World Wars. New York/Oxford 1990. Künftig zitiert als: Mosse: Fallen soldiers (1990).

[55] Petersen, Thomas Peter: Der Volkstrauertag. Seine Geschichte und Entwicklung. VDK-Sonderdruck Bad Kleinen 1998. Künftig zitiert als: Petersen: Volkstrauertag (1998).

[56] Soltau, Hans: Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge. Sein Werden und Wirken. 2. Aufl. Kassel 1981. Künftig zitiert als: Soltau: Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge (1981).

[57] Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge (Hrsg.): 40 Jahre Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge. Kassel 1959 sowie Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge (Hrsg.): Dienst am Menschen, Dienst am Frieden – 75 Jahre Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge. Kassel 1994. Künftig zitiert als: VDK (Hrsg.): 40 Jahre Volksbund (1959) bzw. VDK (Hrsg.): 75 Jahre Volksbund (1994),

[58] Sontheimer, Kurt: Antidemokratisches Denken in der Weimarer Republik. 4. Aufl. München 1994. Künftig zitiert als: Sontheimer: Antidemokratisches Denken in der Weimarer Republik (1994).

[59] Bracher, Karl Dietrich: Zeit der Ideologien. Eine Geschichte des politischen Denkens im 20. Jahrhundert. Stuttgart 1982.

[60] Verhey, Jeffrey: Der „Geist von 1914“ und die Erfindung der Volksgemeinschaft. Hamburg 2000. Künftig zitiert als: Verhey: Der „Geist von 1914“ (2000).

[61] Zum gesamten Zusammenhang von Entstehung und Entwicklung der Kriegsgräberfürsorge während des Ersten Weltkriegs vgl. Lurz: Kriegerdenkmäler in Deutschland Bd. 3 (1985), S. 31 ff sowie Zilien: VDK in der Weimarer Republik (1993), S. 450 ff.

[62] Debus, Fritz: Vierzig Jahre Kriegsgräberfürsorge. Die Zeit des Ersten Weltkriegs. In: Kriegsgräberfürsorge 34. Jg. (1954), Heft Nr. 9, S. 135.

[63] Vgl. dazu Kuberek: Kriegsgräberstätten des VDK (1990), S. 75.

[64] Zu Prinzipien bei der Gestaltung von Soldatenfriedhöfen vgl. VDK (Hrsg.): 40 Jahre Volksbund (1959). S. 34 f.

[65] Vgl. Text des Vertrags von Versailles. Abgedruckt in: Der Vertrag von Versailles. Mit Beiträgen von Sebastian Haffner, Gregory Bateson u. a. München 1978. S. 234 f.

[66] Vgl. Lurz: Kriegerdenkmäler in Deutschland Bd. 4 (1986), S. 102 f.

[67] Vgl. Zilien: VDK in der Weimarer Republik (1993), S. 453 f.

[68] VDK (Hrsg.): 40 Jahre Volksbund (1959), S. 6.

[69] Zur Biographie Eulens vgl. Küntzel, Walter: Für Gerechtigkeit und Menschlichkeit. Karl Sack (1896-1945) – Siegfried Emmo Eulen (1890-1945). In: Stephenson, Kurt/Scharff, Alexander/Klötzer, Wolfgang (Hrsg.): Darstellungen und Quellen zur Geschichte der deutschen Einheitsbewegung im neunzehnten und zwanzigsten Jahrhundert Bd. 6. Heidelberg 1965. S. 216-228 sowie Böhme, Erdmann Werner: Dr. Siegfried Emmo Eulen – 1890-1945 – Gründer des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge – Volkskundler und Burschenschaftler. In: May, Otto Heinrich/Kalthoff, Edgar (Hrsg.): Niedersächsische Lebensbilder. Hildesheim 1969. S. 143-159.

[70] Zu Eulens Kontaktaufnahme mit der Bürokratie vgl. Zilien: VDK in der Weimarer Republik (1993), S. 455.

[71] Eulen: Deutsche Kriegsgräberfürsorge (1919), S. 7.

[72] Eulen: Deutsche Kriegsgräberfürsorge (1919), S. 8.

[73] Eulen: Deutsche Kriegsgräberfürsorge (1919), S. 8.

[74] Eulen: Deutsche Kriegsgräberfürsorge (1919), S. 9-11.

[75] Vgl. Zilien: VDK in der Weimarer Republik (1993), S. 457.

[76] Die folgenden Absätze beziehen sich in ihrem Inhalt auf die Schrift „Entwurf einer Internationalisierung der Kriegsgräberfürsorge“ von Siegfried Emmo Eulen. Abgedruckt in: Eulen: Deutsche Kriegsgräberfürsorge (1919), S. 29 f.

[77] Vgl. VDK (Hrsg.): 40 Jahre Volksbund (1959), S. 48.

[78] Vgl. dazu die Statistik „Die deutschen Kriegsgräber in der Welt“. In: VDK (Hrsg.): 40 Jahre Volksbund (1959), S. 82 ff.

[79] Für den Zusammenhang von Ausgangslage und veränderten Voraussetzungen Weimarer Außenpolitik vgl. Krüger, Peter: Die Außenpolitik der Republik von Weimar. Darmstadt 1985. S .1-16, speziell den Abschnitt Verantwortung und veränderte Voraussetzungen deutscher Außenpolitik S. 9-13. Eine allgemeine Darstellung zur internationalen Situation findet sich bei Möller, Horst: Europa zwischen den Weltkriegen. München 1998. S. 18-39.

[80] Zur Kontinuität von Bürokratie und Militär vgl. Schulze, Hagen: Weimar. Deutschland 1917-1933. 1. Aufl. vollständige Taschenbuchausgabe Berlin 1998. S. 105 ff sowie Gusy, Christoph: Die Weimarer Reichsverfassung. Tübingen 1997. S. 17 ff.

[81] Vgl. Krüger, Peter: Versailles. Deutsche Außenpolitik zwischen Revisionismus und Friedenssicherung. München 1986. S. 71.

[82] Zilien: VDK in der Weimarer Republik (1993), S. 456.

[83] Eulen: Deutsche Kriegsgräberfürsorge (1919), S. 12.

[84] BA R 43 I, Nr. 710, Bl. 37: Schreiben des Organisationsausschusses der Deutschen Kriegsgräberfürsorge vom 13. November 1919.

[85] Abgedruckt in Eulen: Deutsche Kriegsgräberfürsorge (1919), S. 15-19.

[86] Eulen: Deutsche Kriegsgräberfürsorge (1919), S. 15.

[87] Zu den Aufgaben der Deutschen Kriegsgräberfürsorge vgl. Eulen: Deutsche Kriegsgräberfürsorge (1919), S. 15 f.

[88] Eulen: Deutsche Kriegsgräberfürsorge (1919), S. 16.

[89] Vgl. Eulen: Deutsche Kriegsgräberfürsorge (1919), S. 18: Auslandsvertretungen waren laut Eulen vorgesehen für a) England, b) Belgien, c) Frankreich, d) Italien, Österreich, Tschechoslowakei, e) Polen, f) Russland, g) Ungarn, Serbien, Kroatien, Slowenien, h) Bulgarien, Griechenland, i) Türkei, Hedschas, Persien und Afrika.

[90] Abgedruckt in Eulen: Deutsche Kriegsgräberfürsorge (1919), S. 21-27.

[91] Der Originaltext der Satzung vom 16.12.1919 lag nicht vor. Als Grundlage für die folgenden Ausführungen diente die geänderte Satzung abgedruckt in: Eulen, Siegfried Emmo (Hrsg.): Entwurf zum Jahrbuch 1925/26 des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. zum 8. (ordentlichen) Vertretertag zu Düsseldorf 14. und 15. Mai 1926. Oldenburg 1926. S. 57- 60. Künftig zitiert als: Eulen: Jahrbuch 1925/26 (1926). Diese ist insofern aussagekräftig, da sie auf den Vertretertagen 1920 bis 1925 nur wenig substantiell verändert wurde. Beschlossene Änderungen betrafen einerseits 1922 die Wahl des Bundesvorstands durch den Vertretertag – nicht wie ursprünglich vorgesehen durch den Verwaltungsrat –, andererseits die Frage der Stimmberechtigungen der Provinzial- und Bezirksverbände bzw. der Ortsgruppen, die nicht in Verbänden organisiert waren. Die Struktur der Organisation erfuhr ansonsten aber keine wesentliche Änderung.

[92] Vgl. Debus, Fritz: Die Gründung des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge. In: Kriegsgräberfürsorge 35 Jg. (1955), Heft Nr. 5, S. 78.

[93] Kriegsgräberfürsorge 1. Jg. (1921), Heft Nr. 1-2, S. 2.

[94] Vgl. Lurz: Kriegerdenkmäler in Deutschland Bd. 4 (1986), S. 104.

[95] Vgl. Zilien: VDK in der Weimarer Republik (1993), S. 460.

[96] Vgl. VDK (Hrsg.): 40 Jahre Volksbund (1959), S.10.

[97] Bei genauerer Ansicht der unterstützenden Personen und Körperschaften finden sich beinahe ausschließlich bürgerliche Persönlichkeiten und Organisationen, die sozialdemokratische oder gar die kommunistische oder nationalsozialistische Teilkultur sind nicht vertreten. Vgl. die Listen der Personen und Körperschaften, die eine Gründung der Deutschen Kriegsgräberfürsorge befürworteten, abgedruckt in Eulen: Deutsche Kriegsgräberfürsorge (1919), S. 9-11, dazu die Namensliste des ersten Verwaltungsrats 1919 abgedruckt in VDK (Hrsg.): 40 Jahre Volksbund (1959), S. 10 sowie die Mitglieder des Ehrenausschusses bei der Gründung des VDK (BA R 43 I, Bl. 37 f.).

[98] Die aufgezählten Organisationen waren Mitglieder im Ausschuss zur Festsetzung eines Volkstrauertags (BA R 43 I, Bl. 60) und entsandten regelmäßig Vertreter zu den Veranstaltungen und Versammlungen des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge.

Final del extracto de 118 páginas

Detalles

Título
Der Volkstrauertag in der Weimarer Republik
Subtítulo
Das politische Gedenken an die Toten des Ersten Weltkriegs
Universidad
University of Tubingen  (Seminar für Zeitgeschichte)
Calificación
sehr gut
Autor
Año
2001
Páginas
118
No. de catálogo
V40183
ISBN (Ebook)
9783638387590
ISBN (Libro)
9783638890434
Tamaño de fichero
1050 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Gedenken, Toten, Ersten, Weltkriegs, Volkstrauertag, Weimarer, Republik
Citar trabajo
Wolfgang Fischer (Autor), 2001, Der Volkstrauertag in der Weimarer Republik, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/40183

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Título: Der Volkstrauertag in der Weimarer Republik



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