Bilanzcontrolling im kybernetischen Regelkreis


Dossier / Travail, 2005

39 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einführung

2 Abgrenzungen / Begriffsbestimmungen
2.1 Controlling
2.1.1 Allgemeines zum Controlling
2.1.2 Finanzcontrolling
2.1.3 Bilanzcontrolling
2.2 Bilanz
2.2.1 Begriff
2.2.1 Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung
2.3 Kybernetischer Regelkreis

3 Controllingprozess von Bilanzen -Dargestellt am kybernetischen Regelkreis

4 Planung von Bilanzen anhand bilanzpolitischer Zielsetzungen
4.1 Begriff und Gegenstand der Bilanzpolitik
4.2 Ziele der Bilanzpolitik
4.2.1 Informationspolitische Ziele der Bilanzpolitik
4.2.2 Finanzpolitische Ziele der Bilanzpolitik
4.3 Bilanzplanung

5 Steuerung von Bilanzen mit Hilfe bilanzpolitischer Instrumente
5.1 Überblick
5.2 Instrumente materieller Bilanzpolitik
5.3 Instrumente formeller Bilanzpolitik.
5.4 Instrumente der Gewinnverwendungspolitik

6 Einflussfaktoren auf die Bilanzerstellung

7 Kontrolle der Bilanzen mittels Abweichungsanalyse

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Funktionen des Jahresabschlusses

Abb. 2: Der kybernetische Regelkreis

Abb. 3: Der Controllingprozess von Bilanzen

Abb. 4: Finanzpolitische Ziele der Bilanzpolitik im Überblick

Abb. 5: Interdependenzen bei der Bilanzplanung

Abb. 6: Instrumente der Bilanzpolitik

1. Einführung

Die Bilanz als Bestandteil des Jahresabschlusses offenbart wesentliche Informationen über ein Unternehmen. Neben den gesetzlichen Anforderungen, die Anteilseigner und Gläubiger über die Vermögens- und Kapitalstruktur eines Unternehmens zu informieren, dient sie dem Management intern als Entscheidungs- und Handlungsgrundlage.

Die Geschäftsführung wird bei der Verfolgung ihrer Unternehmenspolitik mit vielfältigen Anforderungen der verschiedenen Adressaten konfrontiert. Dabei können die Ziele der unterschiedlichen Interessensgruppen zum Teil erheblich voneinander divergieren. Diesem Dilemma der Zielkonflikte kann ein Unternehmen nur begrenzt begegnen. Unerlässlich ist hierbei eine eindeutige Abgrenzung der bilanzpolitischen Ziele und eine konsequent an diesen ausgerichtete Bilanz.

Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Darstellung des Controllingprozesses für Bilanzen, der mit Hilfe des kybernetischen Regelkreises veranschaulicht wird. Dabei werden zunächst die möglichen bilanzpolitischen Ziele einer Unternehmung beleuchtet. Ausgehend von diesen wird das Thema der Bilanzplanung aufgegriffen. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Steuerung und Gestaltung von Bilanzen mit Hilfe des breiten Spektrums bilanzpolitischer Instrumente innerhalb gesetzlicher und unternehmenspolitischer Grenzen. Abgerundet wird der abgebildete Controllingprozess mit einer Analyse der Zielerreichung mittels dem Werkzeug Kontrolle.

Aufgrund der zunehmenden Internationalisierung der Rechnungslegung steigt auch die Bedeutung des Zahlenwerkes in Deutschland enorm an. Im Vordergrund steht der Zugang zu den Kapitalmärkten mit der Möglichkeit der Gewinnung neuer Investoren. Bereits heute sollen vor allem im angelsächsischen Raum potentielle Kapitalgeber mit Hilfe des Bilanzbildes von der Attraktivität eines Unternehmens überzeugt werden. Um die Information über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens beeinflussen zu können, ist die Integration eines zweckorientierten Bilanzcontrollings in die Unternehmensstruktur unerlässlich.

Die Notwendigkeit der konsequenten Durchführung des Planungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesses für Bilanzen wird neben den o.g. Ausführungen und der Selbstverpflichtung zur Pflege der Investor Relations auch durch die neue Kreditvergabepolitik der Banken - ausgelöst durch die neueste Eigenkapital-vereinbarung des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel II) - verstärkt. Denn im Zuge der Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer wird zusätzlich zum Geschäftsprofil das Finanzprofil der Unternehmen durch die Kennzahlen der Finanz-, Liquiditäts- und Ertragslage analysiert.

2. Abgrenzungen / Begriffsbestimmungen

2.1 Controlling

2.1.1 Allgemeines zum Controlling

Im Folgenden wird zunächst das Controlling im Allgemeinen definiert. Anschließend werden die Begriffe Finanz- und Bilanzcontrolling näher erläutert und eingegrenzt.

Mit dem Controllingbegriff werden unterschiedliche Vorstellungsinhalte verbunden. Zwar gibt es wahrscheinlich kein größeres Unternehmen, das nicht mindestens eine Stelle im Controlling aufweist, jedoch liefert die Literatur keine einheitliche Definition des Begriffs.[1] Zunächst wurde er lediglich im Sinne von Kontrolle verstanden, was zu Missverständnissen führt, denn unter Kontrolle wird lediglich die Durchführung eines Vergleichs verstanden. Zudem wird unter diesem Controllingverständnis zwangsläufig eine vergangenheitsbezogene Sichtweise des Controllings impliziert.[2] Kern des heutigen Controllingbegriffs ist das Verb „ to control “, das mit „regeln, lenken oder steuern“ übersetzt werden kann. Unter diesem Aspekt wird Controlling als ein führungsunterstützendes Subsystem verstanden, das zu einer zielorientierten Steuerung des Unternehmens dient.[3]

Im Rahmen dieser Arbeit wird der Controllingbergriff wie folgt interpretiert:
“Unter Controlling versteht man die betriebswirtschaftliche Unterstützung bei der Planung, Steuerung und Kontrolle von Organisationen, Prozessen oder Projekten sowie die Bereitstellung der dafür erforderlichen Informationen. Das Controlling ist in seinem Kern eine führungsunterstützende Querschnitts- und Koordinationsfunktion mit dem Ziel, die Wirtschaftlichkeit in allen betrieblichen (Teil-)Bereichen zu sichern.“[4]

2.1.2 Finanzcontrolling

Der Bereich der Finanzen gehört zu den essentiellen Problem- und Aktivitätsfeldern eines Unternehmens. Da u.a. Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzgrund darstellt, ist die Aufrechterhaltung und Sicherung jederzeitiger Zahlungsfähigkeit bzw. Liquidität eine notwendige Voraussetzung für die Existenz einer Unternehmung.[5]

Das Finanzcontrolling stellt einen integralen Bestandteil des Unternehmenscontrollings dar. Hauptziel des Finanzcontrollings ist die langfristige Sicherstellung der Liquidität, also die Fähigkeit des Unternehmens, zu jedem Zeitpunkt die zwingend fälligen Auszahlungsverpflichtungen uneingeschränkt bedienen zu können. Strenge Nebenbedingung bei der Liquiditätssicherung ist die Wahrung der Wirtschaftlichkeit.[6]

Erste Aufgabe des Finanzcontrollings ist das Bereitstellen von Informationen für Planungen und Kontrollen des Finanzbereiches sowie der Unternehmensführung. Daneben bildet die Erstellung der Finanzplanung,
-berichterstattung und -kontrolle einschließlich der Unterstützung bei der finanziellen Koordination einen weiteren Aufgabenbereich.[7]

2.1.3 Bilanzcontrolling

Instrumente des Finanzcontrollings sind je nach zeitlicher Struktur entweder Finanzpläne und/oder Planbilanzen. Dies lässt den Schluss zu, dass Bilanzcontrolling einen Teilbereich des Finanzcontrollings darstellt. Unter dem Begriff des Bilanzcontrollings verstehen die Autoren:

Bilanzcontrolling bedeutet die betriebswirtschaftliche Unterstützung bei der Planung, Steuerung und Kontrolle von Bilanzen sowie die Bereitstellung der dafür erforderlichen Informationen.

2.2 Bilanz

2.2.1 Begriff

Da im weiteren Verlauf dieser Arbeit immer wieder der Begriff der Bilanz angeführt wird, erscheint es an dieser Stelle angebracht, diesen Begriff zu definieren und abzugrenzen.

Die Bilanz (auch: Beständebilanz) ist neben der Gewinn- und Verlustrechnung und gegebenenfalls dem Anhang integraler Bestandteil des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Bilanzen können ganz allgemein als summenmäßig ausgeglichene Gegenüberstellung zweier Größen gekennzeichnet werden. Diese Definition geht zurück auf den ursprünglichen Wortsinn der Bilanz als einer im Gleichgewicht befindlichen zweischaligen Waage.[8]

Im betriebswirtschaftlichen Sinne kann die Bilanz als Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital zu einem bestimmten Zeitpunkt betrachtet werden. Dabei wird das Vermögen als Summe aller im Unternehmen eingesetzten Vermögensgegenstände und Geldmittel auf der Aktivseite und das Kapital als die Summe aller Verpflichtungen gegenüber Beteiligten und Gläubigern auf der Passivseite dargestellt. Während die Passivseite die Herkunft der finanziellen Mittel zeigt (Mittelherkunft), gibt die Aktivseite darüber Auskunft, in welcher konkreten Form diese Mittel angelegt worden sind (Mittelverwendung).[9]

Generell ist es Aufgabe der Bilanz, dem Kaufmann selbst sowie außerhalb des Unternehmens stehenden Gruppen bzw. Institutionen Informationen über die Entwicklung und Lage des Unternehmens zu geben.[10]

Bilanzen werden als interne Bilanzen bezeichnet, wenn sie lediglich der Information der Geschäftsführung dienen. Sie sind Außenstehenden in der Regel nicht zugänglich. Im Gegensatz dazu richten sich externe Bilanzen in erster Linie oder ausschließlich an außerhalb des Unternehmens stehende Personen. Externe Bilanzen lassen sich wiederum nach dem Kreis der Personen, an die eine Bilanz adressiert ist, weil sie ein Recht auf Rechenschaftslegung und den Wunsch nach Information haben, einteilen in Handelsbilanzen (Gesellschafter, Gläubiger, potentielle Anleger u.a.) und Steuerbilanzen (Finanzverwaltungen).[11]

Wenn im Laufe dieser Hausarbeit der Begriff der Bilanz angeführt wird, so wird damit stets die nach handelsrechtlichen Vorschriften erstellte externe Bilanz bezeichnet. Aufgrund der vielseitigen Wechselbeziehungen und -wirkungen zur Gewinn- und Verlustrechnung, ist es jedoch unerlässlich bei der Darstellung des Controllingprozesses von Bilanzen auch auf die anderen Bestandteile des Jahresabschlusses kurz einzugehen.

2.2.2 Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung

Dem handelsrechtlichen Jahresabschluss und damit auch seinem elementaren Bestandteil, der Bilanz, kommt für das Unternehmen grundlegende Bedeutung zu, da es über den Erfolg seiner Geschäftstätigkeit und über seine wirtschaftliche Situation mindestens einmal jährlich Rechenschaft abzulegen, verpflichtet ist.[12] Darüber hinaus bildet der Jahresabschluss die wesentliche Grundlage, um im Rahmen externer Finanzanalysen Auskunft über die finanzielle Stabilität und Ertragskraft eines Unternehmens zu erhalten.

Basisaufgabe des handelsrechtlichen Jahresabschlusses und damit auch Basisaufgabe der Bilanz als elementarer Bestandteil des Jahresabschlusses ist die Dokumentation des Unternehmensgeschehens. Sie ergibt sich aus den folgenden zentralen Funktionen, die dem Jahresabschluss allgemein zugeschrieben werden können:[13]

- Der Jahresabschluss hat einerseits die Funktion, den am Unternehmen beteiligten internen und externen Adressaten Informationen über die finanzielle und wirtschaftliche Situation des Unternehmens bereitzustellen, um Ausmaß und Sicherheitsgrad der zu erwartenden Zielrealisation ihrer Beteiligungen am Unternehmen abschätzen zu können (Informationsfunktion). Diese Informationsregelungsfunktion ergibt sich aufgrund der Generalnorm des § 264 II HGB, nach der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln haben.
- Daneben kommt dem Jahresabschluss die Funktion der Gewinnermittlung als Grundlage zur Bemessung ergebnisabhängiger Zahlungen an die Anteilseigner zu (Zahlungsbemessungsfunktion). Konfliktär begegnen sich hier die Interessen der Gläubiger und Aktionäre. Einerseits ist im Interesse der Anteilseigner eine Mindestausschüttung zu gewährleisten, andererseits soll im Interesse insbesondere der Gläubiger das Haftungsvermögen unter dem Gesichtspunkt der Kapitalerhaltung, durch Einsatz von Ausschüttungssperren, erhalten bleiben.
- Daneben hat der handelsrechtliche Jahresabschluss, als Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung, über das Prinzip der Maßgeblichkeit bzw. der umgekehrten Maßgeblichkeit Bedeutung für die Steuerbilanz und somit die Höhe der Besteuerung (Steuerbemessungsfunktion). Auch hier stehen die Ziele der unterschiedlich ausgerichteten Bilanzen in Konkurrenz zueinander. Im handelsrechtlichen Jahresabschluss versucht das Unternehmen ein möglichst hohes positives Ergebnis auszuweisen, um das Unternehmen u.a. für potentielle Kapitalgeber möglichst interessant zu gestalten und so den Zugang zu neuem Kapital zu vereinfachen. Demgegenüber soll im steuerrechtlichen Jahresabschluss ein möglichst niedriger Gewinn ausgewiesen werden, um die Steuerzahllast möglichst gering zu halten.

Kritisch zu betrachten ist jedoch die Tatsache, dass der traditionelle Jahresabschluss die Ziele seiner Adressaten nur bedingt erfüllen kann, da er vergangenheitsorientiert ist und nur eine Trendextrapolation für die Zukunft zulässt, Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte und –verbote enthält und bestimmte Sachverhalte gar nicht erfasst. Vor allem vor dem Hintergrund die Aussagekraft des Jahresabschlusses zu verbessern, wären neben schärferen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften zusätzliche Informationsträger, wie die Kapitalflussrechnung, die Segmentberichterstattung oder eine zukunftsbezogene Berichterstattung wünschenswert.[14]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Funktionen des Jahresabschlusses

2.3 Kybernetischer Regelkreis

Unter Kybernetik versteht man eine weitgehend formale Wissenschaft, die die Struktur und komplexen Zusammenhänge von Systemen[15] zu analysieren versucht.[16]

Mit Hilfe der kybernetischen Analyse sollen Informations- und Regelungsbeziehungen zwischen einzelnen Systemelementen bestimmt werden, um Systeme zielorientiert steuern und regeln zu können. Aus diesem Grund kann die Kybernetik auch als die Wissenschaft von den Verfahren zur Regelung und Steuerung von Systemen verstanden werden.[17]

In der Kybernetik werden die Vorgänge in Systemen anhand von Regelkreismodellen abgebildet. Nachfolgende Abbildung verdeutlicht den Ablauf des klassischen Regelkreises:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Der kybernetische Regelkreis

Die Zielsetzung gibt den Sollwert, der auch Soll- oder Führungsgröße genannt wird, vor. Die Planung ermittelt anschließend die Wege zur Erreichung des gesteckten Ziels. Bei der Entscheidung wird dann durch den Regler als Entscheidungsinstanz eine Beurteilung der Alternativpläne und eine Entscheidung für die beste Alternative durchgeführt. Von dort wird die Entscheidung als sogenannte Stellgröße in die Realität umgesetzt. Auf der sich anschließenden Regelstrecke ist das zu regelnde Objekt internen oder externen Störgrößen ausgesetzt, die zur Konsequenz haben, dass der sich ergebende Istwert (Regelgröße) von dem geplanten Sollwert abweichen kann. Dies wird bei der Kontrolle durch einen Soll-Ist-Vergleich auch festgestellt. Wenn notwendig werden vom Regler über eine Rückkopplung entsprechende Korrekturen an der Stellgröße oder sogar eine Änderung der Zielsetzung durch das Management vorgenommen. Dann durchläuft das zu regelnde Objekt erneut den Regelkreis.[18]

3. Controllingprozess von Bilanzen -Dargestellt am kybernetischen Regelkreis-

Aus den vorangestellten Überlegungen wird deutlich, dass es sinnvoll und notwendig für Unternehmen ist ihre Bilanzen, soweit gesetzlich zulässig und soweit der Ausprägung der Unternehmenspolitik folgend, zu planen, zu steuern sowie diese regelmäßig zu kontrollieren. In diesem Kapitel wird ein möglicher Regelkreis für den Controllingprozess von Bilanzen aufgebaut. Dabei erhebt diese Ausarbeitung keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da gewisse Vorgänge und Instrumente in der Abhandlung dieser Arbeit nur von untergeordneter Bedeutung sind und zudem ihren Rahmen überzeichnen würden.

Grundsätzlich lässt sich der Regelkreis bei einmaligem Durchlauf, wie in Abbildung 3 dargestellt, in 3 aufeinanderfolgende Stufen oder Schritte einteilen.

[...]


[1] Vgl. Eschenbach/Niedermayr (1996), S. 49 f

[2] Vgl. Reichmann (1995), S. 1

[3] Vgl. Huch/Behme/Ohlendorf (1995), S. 220 f

[4] www.net-lexikon.de unter dem Stichwort: Controlling

[5] Vgl. Mensch (2001), S. 1

[6] Vgl. Reichmann (1995), S. 181 f

[7] Vgl. Mensch (2001), S. 19 f

[8] Vgl. Grefe (2003), S. 13

[9] Vgl. Wöhe (1997), S. 30

[10] Vgl. Ditges/Arendt (2002), S. 26

[11] Vgl. Wöhe (1997), S. 36

[12] Vgl. § 242 i.V.m. §264 I HGB

[13] Vgl. Coenenberg (2003), S. 14 f

[14] Vgl. Peemöller (2003), S. 8 ff

[15] Unter einem System versteht man „eine geordnete Gesamtheit von Elementen, zwischen denen irgendwelche Beziehungen bestehen oder hergestellt werden können.“ Flechtner (1970), S. 10

[16] ebd.

[17] Vgl. Jung (2004), S. 194

[18] Vgl. Grass (2000), S. 81

Fin de l'extrait de 39 pages

Résumé des informations

Titre
Bilanzcontrolling im kybernetischen Regelkreis
Université
University of Applied Sciences Bonn-Rhein-Sieg
Cours
Finanzplanung und Finanzcontrolling
Note
1,7
Auteurs
Année
2005
Pages
39
N° de catalogue
V40225
ISBN (ebook)
9783638387934
Taille d'un fichier
992 KB
Langue
allemand
Mots clés
Bilanzcontrolling, Regelkreis, Finanzplanung, Finanzcontrolling
Citation du texte
Daniel Fusshöller (Auteur)Isabel Brombach (Auteur), 2005, Bilanzcontrolling im kybernetischen Regelkreis, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/40225

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