Möchte man Aussagen über den „Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien“ treffen, ist zunächst eine Klärung zentraler Begriffe und eine Abgrenzung der im Rahmen dieser Seminararbeit zu erörternden Teilbereiche dieser sehr umfassenden Thematik geboten. Als „Jugendliche“ sollen in Folge in Anlehnung an die Begriffsbestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages1 alle natürlichen Personen bis zur Erlangung der Volljährigkeit gelten. Unter „Jugendschutz“ versteht man „alle Maßnahmen zum Schutze der Jugendlichen vor gesundheitlichen und sittlichen Gefahren.“ Es kommt hier nicht darauf an, wer mit welchen Mitteln und in welchem Lebensbereich tätig wird. So wird Jugendschutz im häuslichen Lebensbereich (beispielsweise durch elterliche Erziehungsarbeit), im Bereich der Öffentlichkeit (beispielsweise durch gesetzliche Bestimmungen zum Gaststättenbesuch), oder auch in der Arbeitswelt (beispielsweise durch Regelungen zum Schutz des jugendlichen Arbeitnehmers) betrieben. Akteure können dabei sowohl der Jugendliche selbst (beispielsweise durch einsichtiges, eventuell auf andere Jugendliche wirkendes Handeln), die öffentliche Hand (beispielsweise durch gesetzliche Normierungen), oder auch private Träger (beispielsweise Eltern oder selbstverpflichtete Unternehmen) sein. Als Mittel des Jugendschutzes kommen technische Mittel (beispielsweise Sperrsysteme im digitalen Fernsehen), imperative Mittel (beispielsweise die Indizierung bestimmter Filme) oder auch erzieherische Mittel (beispielsweise durch Aufklärung) in Betracht. Alle Differenzierungen erheben keinerlei Anspruch auf umfassende Vollständigkeit. Sie sollen nur die Vielschichtigkeit des Begriffes „Jugendschutz“ betonen. Im Rahmen dieser Seminararbeit soll ausschließlich der Jugendschutz in Teilbereichen des Lebensbereichs „Medien“ mit den Mitteln der Technik, ausgestaltet durch alle Akteure (ohne den Jugendlichen selbst) betrachtet werden. Nun erfordert der Begriff der „Medien“ eine genauere Betrachtung. „Medien“ sind, einer sehr allgemeinen Definition von Horn / Kerner folgend, alle Arten von „Vermittlungsträger[n] von Informationen.“ Für die Betrachtung des Jugendschutzes bei der Vermittlung von Informationen ist eine Differenzierung dieses allgemeinen Medienbegriffes in „Trägermedien“, „Rundfunk“ und „Telemedien“ am fruchtbarsten. [...]
Inhaltsverzeichnis
- IA Einführung
- I. Begriffsbestimmungen und Eingrenzungen des Themas
- II. Rechtliche Verortung des „Jugendschutzes in den Medien“
- III. Fragestellungen und Erkenntnisziel
- B Der technische Jugendschutz in den Telemedien
- I. Jugendschutzprogramme: rechtliche Qualifizierung
- 1. Keyword-Blocking
- 2. Site-Blocking
- 3. Page-Labeling (Rating)
- 4. Zusammenfassung
- II. Geschlossene Benutzergruppen: rechtliche Qualifizierung
- 1. Unzureichende Systeme
- 2. PIN kombiniert mit Zugangs-CD
- 3. PIN kombiniert mit Post-Ident
- 4. Ident-Verfahren kombiniert mit Kontobewegung
- 5. Zusammenfassung
- III. sonstige technische Maßnahmen
- I. Jugendschutzprogramme: rechtliche Qualifizierung
- C Der technische Jugendschutz im Rundfunk
- I. Vorsperrsysteme: rechtliche Qualifizierung
- 1. Nachfrageseitige Sperrsysteme
- 2. Senderseitige Vorsperre
- 3. V-Chip
- II. Zusammenfassung
- I. Vorsperrsysteme: rechtliche Qualifizierung
- D Fazit: Die Grenzen des technischen Jugendschutzes
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit dem Einsatz technischer Mittel zum Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien. Ziel ist es, die rechtliche Qualifizierung dieser Maßnahmen zu untersuchen, ihre Wirksamkeit zu bewerten und ihre Grenzen aufzuzeigen.
- Rechtliche Rahmenbedingungen des Jugendschutzes in Rundfunk und Telemedien
- Analyse verschiedener technischer Mittel des Jugendschutzes
- Bewertung der Wirksamkeit und der rechtlichen Zulässigkeit technischer Schutzmaßnahmen
- Die Rolle von Jugendschutzprogrammen und geschlossenen Benutzergruppen
- Die Grenzen des technischen Jugendschutzes und alternative Lösungsansätze
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Definition des Begriffs „Jugendschutz“ und einer Abgrenzung der relevanten Teilbereiche der Thematik. Anschließend wird die rechtliche Verortung des Jugendschutzes in Rundfunk und Telemedien dargelegt, insbesondere die Bedeutung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV).
Im Hauptteil der Arbeit werden verschiedene technische Maßnahmen des Jugendschutzes in den Telemedien und im Rundfunk analysiert. Hierzu gehören Jugendschutzprogramme wie Keyword-Blocking, Site-Blocking und Page-Labeling (Rating), sowie geschlossene Benutzergruppen mit verschiedenen Zugangssystemen.
Die Kapitel behandeln auch Vorsperrsysteme im Rundfunk, wie nachfrageseitige Sperrsysteme und den V-Chip. Die Kapitel analysieren die jeweiligen Maßnahmen hinsichtlich ihrer rechtlichen Qualifizierung und ihrer Effizienz.
Schlüsselwörter
Jugendschutz, Telemedien, Rundfunk, technische Mittel, Jugendschutzprogramme, Keyword-Blocking, Site-Blocking, Page-Labeling, geschlossene Benutzergruppen, Vorsperrsysteme, V-Chip, rechtliche Qualifizierung, Wirksamkeit, Grenzen, JMStV.
- Quote paper
- Alexander Pillris (Author), 2005, Technische Mittel des Jugendschutzes in Rundfunk und Telemedien und ihre rechtliche Qualifizierung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/40408