[...] Im Wesentlichen erfolgt die Reduzierung der Personalkosten durch Stellenabbau, Änderungskündigungen, Versetzung innerhalb des Konzerns oder durch endgültige Aufhebungsverträge oder Aufhebungsverträge mit einer weiterführenden Beschäftigung im Betrieb/Konzern oder Auffanggesellschaft. Als Beispiel für eine Vielzahl von Abfindungsverträgen sei die Adam Opel AG aufgeführt, bei der bis 2007 ca. 6.000 Stellen in Deutschland durch Abfindungsvereinbarungen abgebaut werden. Die effektivste Reduzierung der Lohn- und Lohnnebenkosten wird für den Arbeitgeber jedoch durch Entlassungen erreicht. Um bei diesen Rationalisierungsmaßnahmen streitige Auseinandersetzungen zu vermeiden, leistet der Arbeitgeber oftmals im Rahmen eines Aufhebungsvertrages oder eines Vergleichs Ausgleichszahlungen, die soziale Härten abmildern sollen und als „Abfindung“ oder „Entlassungsentschädigung“ bezeichnet werden. In der Regel werden Abfindungen in einer Summe zu einem bestimmten Zeitpunkt, gezahlt, deren Höhe sich aus den jeweiligen gesetzlichen oder vertraglichen Ansprüchen des Arbeitnehmers bestimmt. Die Abfindungszahlung kann aber auch in Form einer Einmal- oder Mehrfachzahlung erfolgen. Dabei sind nicht nur Geldleistungen denkbar, sondern auch Sachzuwendungen (z. B. bei Outplacementberatung). Die arbeitsrechtlich bedingte Zahlung von Abfindungen wird steuerrechtlich privilegiert, da das Einkommensteuerrecht dem Arbeitnehmer für Abfindungen steuerliche Vorteile gewährt. Soweit die Auflösung des Dienstverhältnisses vom Arbeitgeber veranlasst oder gerichtlich ausgesprochen wird, ist die Abfindungszahlung bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuerbefreit (§ 3 Nr. 9 EStG). Diese Grenze erhöht sich mit zunehmender Betriebszugehörigkeit und zunehmendem Alter. Ansonsten gilt nach §§ 24 Nr. 1 i. V. m. 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG ein ermäßigter Steuersatz. Mit dem Ziel, die einkommensteuerliche Behandlung von Arbeitnehmerabfindungen umfassend darzustellen, erfolgt zunächst ein kurzer Überblick über die betriebliche Abfindungspraxis. Die Erläuterung, was das Einkommensteuerrecht unter dem Begriff der Abfindung versteht, wird der einkommensteuerlichen Behandlung der Arbeitnehmerabfindungen vorangestellt. Nach der Klärung einiger problematischer Einzelfälle folgt ein kurzes Besteuerungs-Beispiel und abschließend eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Die Abfindung auf arbeitsrechtlichen Grundlagen
- I. Der Begriff der Abfindung
- II. Beendigung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses
- 1. Durch Aufhebungsvertrag
- a) Außergerichtliche Aufhebungsverträge
- b) Gerichtliche Aufhebungsverträge
- 2. Durch gerichtliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag
- 3. Durch weitere arbeitsrechtliche Aufhebungstatbestände
- a) §la KSchG
- b) Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG
- 4. Durch Tarifvertrag
- III. Abfindung und Arbeitslosengeld
- C. Das Rechtsinstitut der Arbeitnehmerabfindung
- I. Steuerrechtliche Begriffsdefinition der Abfindung
- II. Sinn und Zweck der Abfindung im Steuerrecht
- III. Die Steuerbarkeit von Arbeitnehmerabfindungen
- 1. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- 2. Abfindungen als steuerbare Einnahmen
- 3. Die Begründung der Steuerfreiheit der Arbeitnehmerabfindungen
- D. Die steuerfreien Abfindungen des § 3 Nr. 9 EStG
- I. Begünstigter Personenkreis
- 1. Steuerrechtlicher Arbeitnehmerbegriff
- 2. Abgrenzung zur selbständigen Tätigkeit
- II. Lebensalter und Betriebszugehörigkeit
- III. Voraussetzungen für eine steuerfreie Abfindung
- 1. Dienstverhältnis im Sinne des § 3 Nr. 9 EStG
- 2. Auflösung des Dienstverhältnisses
- a) Freistellung des Arbeitnehmers
- b) Durch Änderungskündigung
- c) Versetzung innerhalb des Konzerns
- d) Betriebsübergang nach § 613a BGB
- e) Wechsel in eine Beschäftigungsgesellschaft
- f) Neues Arbeitsverhältnis
- 3. Veranlassung der Auflösung durch Arbeitgeber oder Urteil
- a) Veranlassung durch den Arbeitgeber
- aa) Entscheidende Ursachen für die Auflösung durch Arbeitgeber
- (1) Kündigung des Arbeitgebers
- (2) Einvernehmliche Auflösung
- (3) Auslaufen eines befristeten Dienstverhältnisses
- (4) Vorruhestand, Eintritt ins Rentenalter und Altersteilzeit
- (5) Tod des Arbeitnehmers
- (6) Auflösung durch Arbeitnehmerkündigung
- (7) Mitveranlassung des Arbeitnehmers
- bb) Unzumutbarkeit einer weiteren Zusammenarbeit
- b) Gerichtliche Auflösung des Dienstverhältnisses
- 4. Kausaler Zusammenhang zwischen Auflösung und Abfindung
- V. Zeitlicher Zusammenhang
- E. Ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 und 2 EStG
- I. Voraussetzungen für die Steuerermäßigung
- 1. Außerordentliche Einkünfte
- a) Entschädigungen im Sinne des § 24 Nr. 1 EStG
- aa) § 24 Nr. 1a EStG
- bb) § 24 Nr. 1b EStG
- cc) Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten
- 2. Zusammenballung von Einkünften
- a) In einem Kalenderjahr (1. Prüfung)
- b) Durch höhere Jahreseinkünfte (2. Prüfung)
- II. Ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung
- III. Ausnahmen im Sinne von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten
- F. Die Durchsetzung des staatlichen Steueranspruchs
- I. Lohnsteuerabzug
- II. Einkommensteuerveranlagung
- G. Ein Beispiel für die Besteuerung der Abfindung
- H. Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Diplomarbeit analysiert die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Arbeitnehmerabfindungen. Ziel ist es, die rechtlichen Grundlagen der Abfindung im Arbeitsrecht zu beleuchten und die steuerlichen Auswirkungen der Abfindung auf Arbeitnehmer zu untersuchen.
- Definition und Arten von Abfindungen
- Steuerrechtliche Begriffsdefinition und Sinn der Abfindung
- Steuerfreiheit von Arbeitnehmerabfindungen nach § 3 Nr. 9 EStG
- Ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 und 2 EStG
- Durchsetzung des staatlichen Steueranspruchs
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Definition der Abfindung im arbeitsrechtlichen Kontext und beleuchtet verschiedene Arten der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, die zur Zahlung einer Abfindung führen können. Die Analyse der Steuerbarkeit von Arbeitnehmerabfindungen umfasst die Erläuterung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, die Begründung der Steuerfreiheit und die verschiedenen Voraussetzungen für eine steuerfreie Abfindung. Die Arbeit behandelt zudem die ermäßigte Besteuerung nach § 34 EStG und die Durchsetzung des staatlichen Steueranspruchs im Zusammenhang mit Abfindungen.
Schlüsselwörter
Arbeitnehmerabfindung, Steuerrecht, Einkommensteuerrecht, § 3 Nr. 9 EStG, § 34 EStG, Steuerfreiheit, Steuerermäßigung, Arbeitsrecht, Dienstverhältnis, Auflösung, Kündigung, Betriebsänderung, Abfindungszahlung, Steueranspruch.
- Citation du texte
- Dipl.-Kfm. Johannes Kaufmann (Auteur), 2005, Die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Arbeitnehmerabfindungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/40443