Der Fall Adolf Eichmann im Pressediskurs der Bundesrepublik Deutschland und der DDR


Diploma Thesis, 2005

423 Pages, Grade: sehr gut


Excerpt


INHALTSVERZEICHNIS

Bibliografische Beschreibung und Referat

Abbildungsverzeichnis

Tabellen- und Diagrammverzeichnis

A. EINLEITUNG
1 Problembetrachtung und Motivationshintergrund
2 Vorgehensweise bei der Bearbeitung des Themas
3 Vorstellung der forschungsleitenden Frage
4 Anmerkungen zur vorliegenden Arbeit

B. THEORETISCHER TEIL
1 Nationalsozialistische Ideologie und Rassenwahn - Von den Ursprüngen bis zum Völkermord
1. 1 Ausprägungen des Antisemitismus und Rassismus bis 1933
1. 2 Die deutsche Vernichtungspolitik während des „Dritten Reiches“
1. 2. 1 Der Weg in den Genozid
1. 2. 2 Die „Endlösung der Judenfrage“
2 Adolf Eichmann - Ein Täterporträt
2. 1 Kindheit, Jugendzeit und beruflicher Werdegang
2. 2 Karriere und Funktionsradius innerhalb des NS-Apparates
2. 3 Eichmann nach dem Zusammenbruch des „Dritten Reiches“
2. 4 Person und Charakter in der Diskussion
3 Freiheit der Presse? - Massenkommunikation im pluralistischen System der Bundesrepublik Deutschland
3. 1 Definition und Differenzierung der Termini „Kommunikation“ und „Massenkommunikation“
3. 2 Das journalistische Berufs- und Selbstbild
3. 3 Publizistische Arbeitsbedingungen
3. 3. 1 Das rechtliche Fundament der Pressearbeit
3. 3. 2 Abgrenzung publizistischer Kompetenzen innerhalb der Verlagshierarchie
3. 4 Funktionen der Presse und ihrer Akteure im demokratischen Gesellschaftssystem
3. 5 Bedeutung und Charakteristika der Auslandsberichterstattung
4 Journalismus unter Parteidiktat - Massenkommunikation im monistischen System der DDR
4. 1 Theoretische Grundlagen der sozialistischen Journalistik
4. 1. 1 Die Leninsche Pressetheorie
4. 1. 2 Das sozialistische Verständnis von „Kommunikation“ und „Massenkommunikation“
4. 2 Rahmenbedingungen journalistischen Handelns
4. 2. 1 Sozialismus und „Pressefreiheit“
4. 2. 2 Der Einflussgrad des Lenkungs- und Kontrollapparates auf die mediale Kommunikation
4. 3 Funktionen der sozialistischen Presse und ihrer Akteure
4. 3. 1 Grundlegende politische und allgemeine Aufgaben
4. 3. 2 Die Prinzipien des sozialistischen Journalismus
4. 4 Bedeutung und Charakteristika der Auslandsberichterstattung
5 Vergangenheitsbewältigung im Journalismus - Auswirkungen des „Dritten Reiches“ auf die Medienarbeit beider deutscher Staaten
5. 1 Publizistische Entnazifizierungspraxis in der Nachkriegszeit
5. 2 Einstellungen ost- und westdeutscher Journalisten zum Nationalsozialismus und dessen Erbe

C. EMPIRISCHER TEIL
1 Kurzporträts der untersuchten Zeitungen
1. 1 Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“
1. 2 Das „Neue Deutschland“
2 Forschungsstandanalyse vor dem Hintergrund des Untersuchungszieles
3 Entwicklung der Forschungsfrage und Ableitung der Hypothesen
4 Inhaltsanalyse nach Werner Früh
4. 1 Theoretische Annäherung an die empirischen Methode
4. 2 Konzeption des Untersuchungsdesigns und Systematik der Vorgehensweise
5 Datenauswertung
5. 1 Beitragsebene
5. 1. 1 Formale Aspekte
5. 1. 2 Thematische Gewichtung der Berichterstattung
5. 1. 3 Der Stellenwert Eichmanns im Akteursgefüge
5. 1. 4 Themen- und Akteurskonstellationen
5. 1. 5 Wertungstendenzen
5. 1. 6 Positionsbezüge gegenüber der Aburteilung Eichmanns
5. 2 Aussagenebene
5. 2. 1 Strategien bei der Platzierung der Begriffe „Eichmann“, „Prozess“ und „Verbrechen“
5. 2. 2 Thematische Gewichtung der Berichterstattung
5. 2. 3 Der Stellenwert Eichmanns im Akteursgefüge
5. 2. 4 Die Darstellung des Angeklagten im Kontext von Person, Prozess und Verbrechen
5. 2. 5 Wertungstendenzen

6 Hypothesenprüfung

7 Zusammenfassung und interpretative Diskussion der Analyseergebnisse

8 Schlussbetrachtung

ANHANG
Anhang 1: Inhaltsanalytischer Komplex
A 1. 1 Codebuch
A 1. 2 Variablen-/Kategorienexplikation und Codierinstruktion
A 1. 3 Codierung auf Beitragsebene
A 1. 4 Codierung auf Aussagenebene
A 1. 5 Artikelkatalog der Stichprobe auf Aussagenebene
A 1. 6 Intracoder-Reliabilitätstest
Anhang 2: Historisch-dokumentarischer Komplex

Literaturverzeichnis

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 01: „Erste Judenansiedlungen auf dem europäischen Kontinent“

Abbildung 02: „Mit Plünderungen einhergehender Übergriff auf das Getto in Frankfurt am Main im Jahre 1614“

Abbildung 03: „Ausschreitungen gegen Juden auf dem Gebiet des ´Großdeutschen Reiches´“

Abbildung 04: „Ermächtigungsschreiben Görings an Heydrich“

Abbildung 05: „Seite 6 des Protokolls der Wannseekonferenz.“

Abbildung 06: „Wichtigste Bahnlinien, auf denen die Juden Europas von 1942 bis 1944 nach Auschwitz deportiert wurden“

Abbildung 07: „Jüdische Opferzahlen nach Todesursachen.“

Abbildung 08: „Eichmann in jungen Jahren“

Abbildung 09: „SS-Angehörige versammeln sich im Vorfeld einer Razzia gegen jüdische Einrichtungen am 18. März 1938 in Wien“

Abbildung 10: „Schreiben Eichmanns vom 19. November 1941, in dem er die Auswanderung von Juden aus dem deutschen Machtbereich verbietet“

Abbildung 11: „Eichmann auf dem Grundstück seines Hauses in der Nähe von Bancalari (Argentinien).“

Abbildung 12: „Eichmann vor Gericht.“

Abbildung 13: „Ein kurz nach der Entführung aufgenommenes Foto, das die zwei Gesichter des Adolf Eichmann zu offenbaren scheint.“

Abbildung 14: „Massenkommunikationsmodell nach Maletzke“

Abbildung 15: „Hierarchiestufen innerhalb einer Zeitungsredaktion“

Abbildung 16: „Mediensystem und Auslandsberichterstattung“

Abbildung 17: „Entwicklungsstufen eines Ereignisses auf dem Weg zur journalistischen Information“

Abbildung 18: „Vom Presseamt für die Herausgabe der ´Volksstimme´ verliehene Lizenzurkunde“

Abbildung 19: „Das Weisungsgefüge der SED-Medienlenkung“

Abbildung 20: “Aufbau des Presseamts beim Vorsitzenden des Ministerrats der DDR“

Abbildung 21: „Albert Norden, ZK-Sekretär für Agitation und Mitglied des SED-Politbüros, auf einer internationalen Pressekonferenz im Dezember 1963 zum Thema „Bonner Revanchismus.“

Abbildung 22: „Der Prozess der Inhaltsanalyse“

Abbildung 23: „ND-Karikatur auf der Titelseite vom 8.4.1961“

TABELLEN- UND DIAGRAMMVERZEICHNIS

Tabelle 01: „Bevölkerungsdichte der Gettos Warschau und Lodz“

Tabelle 02: „Journalistische Berichterstattungsmuster“

Diagramm 01: „Anzahl aller zum Thema veröffentlichten Beiträge im Zeitverlauf der Berichterstattung“

Tabelle 03: „Anteil der Beiträge mit Eigen- und Fremdberichterstattung“

Tabelle 04: „Anteil fremder Medien an der Gesamtberichterstattung“

Diagramm 02: „Vorkommenshäufigkeit der Beitragsquellen mit Eichmann als Hauptakteur“

Diagramm 03: „Vorkommenshäufigkeit der Beitragsquellen mit dem Prozess und den einzelnen Verhandlungsetappen als Schwerpunktthemen“

Tabelle 05: „Anteil der explizit genannten Länder, aus denen berichtet wurde“

Tabelle 06: „Anteil der einzelnen Rubriken an der Gesamtberichterstattung“

Tabelle 07: „Anzahl der Beiträge mit Eichmann als Hauptakteur auf der Titelseite“

Tabelle 08: „Anzahl der Artikel auf der Titelseite, die den Prozess und dessen einzelne Etappen schwerpunktmäßig behandeln“

Tabelle 09: „Anteil der einzelnen Genres an der Berichterstattung“

Tabelle 10: „Verhältnis von kurzen und ausführlicheren Beiträgen auf der Titelseite“

Tabelle 11: „Verhältnis von Meinungs- und neutralen Beiträgen auf der Titelseite“

Tabelle 12: „Anteil der Beiträge mit einem oder mehreren Fotos“

Tabelle 13: „Anteil der Karikaturen an der Berichterstattung“

Tabelle 14: „Anteil der Beiträge mit anderen Abbildungen“

Tabelle 15: „Thematische Schwerpunkte der Berichterstattung“

Diagramm 04: „Anteil der Prozessberichterstattung gegenüber der Thematisierung von NS-Kontinuitäten“

Tabelle 16: „Anteil der Hauptakteure an der Gesamtberichterstattung“

Tabelle 17: „Nennung der Akteure im Zusammenhang mit dem Eichmann-Prozess und dessen Etappen“

Tabelle 18: „Informationen über Verbrechen Eichmanns und anderer ehemaliger NS-Funktionäre bzw. -Täter“

Tabelle 19: „Schwerpunktthemen, in denen Eichmann als Hauptakteur vorkommt“

Tabelle 20: „Themen, in denen öffentlichkeitswirksame bundesdeutsche Personen als Hauptakteure vorkommen“

Diagramm 05: „Gesamttendenz der Hauptakteursdarstellung“

Tabelle 21: „Bewertung der Person Eichmanns“

Tabelle 22: „Anteil der Urheber an der Bewertung Eichmanns“

Tabelle 23: „Bewertung öffentlichkeitswirksamer Personen der Bundesrepublik Deutschland“

Tabelle 24: „Allgemeine Häufigkeitsverteilung der Wertungsurheber“

Diagramm 06: „Anteil der Beiträge, die Stellungnahmen zur Aburteilung Eichmanns enthalten“

Diagramm 07: „Einstellungen gegenüber der Aburteilung Eichmanns“

Tabelle 25: „Häufigkeit der Nennung Eichmanns an exponierter Position“

Tabelle 26: „Häufigkeit der Nennung des Prozesses an exponierter Position“

Tabelle 27: „Häufigkeit der Nennung von Verbrechen an exponierter Position“

Tabelle 28: „Anteil der Themen am Aussagenkorpus“

Tabelle 29: „Thematisierung des Jerusalemer Prozesses“

Tabelle 30: „Vorkommenshäufigkeit von Aussagen über NS-Verbrechen“

Tabelle 31: „Anteil der Akteure am Aussagenkorpus“

Tabelle 32: „Themen, in denen öffentlichkeitswirksame Personen der Bundesrepublik als Hauptakteure vorkommen“

Tabelle 33: „Darstellung der Persönlichkeit Eichmanns“

Tabelle 34: „Thematisierung des Prozesses in Zusammenhang mit der Nennung Eichmanns“

Tabelle 35: „Thematisierung der Verbrechen Eichmanns“

Tabelle 36: „Häufigkeit der Bewertung von Themen und Akteuren“

Tabelle 37: „Bewertung der Themen“

Tabelle 38: „Vorkommenshäufigkeit negativ bewerteter Themen“

Tabelle 39: „Vorkommenshäufigkeit positiv bewerteter Themen“

Tabelle 40: „Bewertung der Akteure“

Tabelle 41: „Negativ bewertete Akteure“

Tabelle 42: „Positiv bewertete Akteure“

Tabelle 43: „Anteil der Wertungsurheber am Aussagenkorpus“

Tabelle 44: „Anteil der verwendeten Zitierstile“

Tabelle 45: „Zitierweise der Wertungsurheber in der FAZ“

Tabelle 46: „Zitierweise der Wertungsurheber im ND“

Bibliografische Beschreibung:

Dienel, Sylvia:

Der Fall Adolf Eichmann im Pressediskurs der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Eine Inhaltsanalyse aktueller Berichterstattung über den Jerusalemer Eichmann-Prozess am Beispiel der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ und des „Neuen Deutschland“. - 2005. - 416 S. Mittweida, Hochschule Mittweida (FH), Fachbereich Medien, Diplomarbeit, 2005

Referat:

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, empirisch fundierte Erkenntnisse darüber zu gewinnen, auf welche Weise in den gegensätzlichen politischen Systemen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR journalistisch mit der Verantwortung für die gemeinsame nationalsozialistische Vergangenheit umgegangen wurde und welcher Einfluss damit auf die öffentliche Meinung beider Staaten gegeben war. Dies soll anhand einer Inhaltsanalyse der Berichterstattung von FAZ und ND über den Fall Eichmann geschehen, in dem sich Vorgehensweise und Ausmaß der NS-Rassen- und Genozidpolitik zum ersten Mal detailliert vor den Augen der Weltöffentlichkeit offenbarten. Im Anschluss an die Einordnung des Untersuchungsgegenstandes in dessen historischen, publizistischen und methodischen Rahmen werden die gewonnenen Befunde auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Thematisierungsstrukturen, Bewertungs- und Positionierungsmustern überprüft.

A. EINLEITUNG

1 Problembetrachtung und Motivationshintergrund

„An dieser Stelle, an der ich vor sie trete, Richter in Israel, stehe ich nicht allein. Mit mir treten zu dieser Stunde sechs Millionen Kläger auf. Aber sie können sich nicht mehr erheben. Sie können mit ihren Fingern nicht drohend auf diese Glaszelle weisen und dem Mann, der in ihr sitzt, zurufen: ´Ich klage an!´ Denn ihre Asche liegt verstreut auf den Hügeln von Auschwitz, auf den Feldern Treblinkas; sie wurde in Polens Flüsse geworfen. Ihre Gräber sind verstreut über alle Länder Europas. Ihr Blut schreit, aber ihre Stimme ist verstummt. Darum werde ich ihr Mund sein; in ihrem Namen werde ich die furchtbare Anklage erheben.“1

Mit jenen Worten leitete Gideon Hausner, Generalstaatsanwalt sraels, im April 1961 in Jerusalem ein Gerichtsverfahren ein, mit dem der internationalen Öffentlichkeit erstmals ein tiefer Einblick in die Abgründe der nationalsozialistischen Genozidpolitik gewährt werden sollte. Es war gegen jenen Mann gerichtet, der sich als ehemaliger „Judenreferent“ im Reichssicherheitshauptamt, der Hauptterrorzentrale des Hitlerstaates, für den Mord an etwa sechs Millionen europäischen Juden in hohem Maße mitverantwortlich zeichnete. Neben dem 1945/46 gegen die nationalsozialistischen Hauptkriegsverbrecher geführten Nürnberger Prozess, bei dem Teile der NS-Elite vor Gericht gestellt und verurteilt worden waren, gilt der so genannte Eichmann-Prozess als das bedeutsamste Strafverfahren gegen die Täter des „Dritten Reiches“. Obwohl von einigen Seiten in formaler und rechtlicher Hinsicht kritisiert, erregte der Prozess weltweit immenses Aufsehen.2 Im Zuge des Verfahrens gegen Adolf Eichmann wurde der Allgemeinheit in detailgenauer wie auch umfassender Darstellung und anhand einer quasi unerschöpflichen Anzahl diverser Beweismittel vor Augen geführt, welcher Verbrechen sich Adolf Eichmann und mit ihm eine Reihe bekannter Nazigrößen sowie zahlreiche namenlose Helfershelfer im Namen des deutschen Volkes schuldig gemacht hatten.3

Der Prozess verursachte in Westdeutschland eine vielfältige öffentliche Resonanz: Er warf die Frage nach Verantwortung und Umgang mit dem NS-Erbe auf, führte zur verstärkten Suche nach den Schuldigen des Völkermordes und zwar nicht zur flächendeckenden, aber dennoch zu einer Intensivierung der in den Jahren zuvor zum Großteil versäumten konsequenten strafrechtlichen Aufarbeitung der Vergangenheit.4 Westdeutsche Politiker und eine Reihe weiterer Personen in verschiedenen hohen Ämtern sahen sich plötzlich in aller Öffentlichkeit mit ihrer unliebsamen Vergangenheit konfrontiert und deshalb mehr oder weniger gezwungen, sich mit ihrer eigenen Rolle im „Dritten Reich“ (intensiver) auseinandersetzen.

Eichmanns Festnahme, die darauf folgenden monatelangen Verhöre in israelischer Haft und vor allem der Prozess selbst trugen in hohem Maße dazu bei, dass die im Laufe der 1960er und 1970er Jahre mehrfach im Deutschen Bundestag debattierte Verjährungsfrist für NS-Tötungsverbrechen 1979 schließlich ganz aufgehoben wurde und demzufolge auch weiterhin eine Verurteilung nationalsozialistischer Täter möglich war.1 Der Fall Eichmann prägte noch während des Prozesses und im Nachhinein jedoch nicht nur politische, sondern auch gesellschaftliche Diskussionen und fand in Form des Versuches einer Täter- bzw. Charakteranalyse als kontroverses Thema Eingang in die geschichtswissenschaftliche und soziologische Forschung Westdeutschlands. Aufgrund dieser Auseinandersetzung mit der Person Eichmanns bekam der große Komplex der Holocaustforschung den entscheidenden Impuls für eine intensivere Analyse und Interpretation.

Während die Bundesrepublik im Zuge des Eichmann-Prozesses also zunehmend dazu überging, sich der Vergangenheit durch juristische, wissenschaftliche, politische und gesellschaftliche Thematisierung zu nähern bzw. zu stellen, fühlte sich die DDR aufgrund ihrer sozialistischen Gesellschaftsordnung und einer permanenten Betonung der kommunistischen Wurzeln nach wie vor nicht für die vom „Hitlerfaschismus“ begangenen Untaten verantwortlich. Die bis dahin längst überfällige Kenntnisnahme nationalsozialistischer Verbrechen im Rahmen der DDR- Geschichtswissenschaft und -Literatur erfuhr mit Beginn des Prozesses jedoch einen nicht unerheblichen Anstoß. Allerdings ist diesen „Aufarbeitungswerken“ sämtlich gemein, dass auch sie nicht frei von ideologischen Belangen sind.2 - Die Schatten, welche der Eichmann-Prozess voraus geworfen hat, reichen indes bis in die heutige Zeit, in die Zeit des längst wiedervereinigten Deutschlands hinein und der Gegenstand der Verhandlungen hat bis dato nicht an Bedeutung verloren. „Die Gestalt Eichmanns“, so betont Jochen von Lang völlig angemessen, „hält beides für uns bereit: die Einsicht in das Gewesene und den Schauder vor dem Möglichen.“3

Die gesellschaftliche und moralische Relevanz, die Einzigartigkeit in der Rechtsgeschichte, welche den Eichmann-Prozess letztendlich ausmachten, sowie die Auffassung der generellen Notwendigkeit einer (medienhistorischen) Auseinandersetzung mit diesem wichtigen Kapitel der deutschen Geschichte veranlassten die Autorin dazu, sich mit der Person Eichmanns und dem Prozessgeschehen in Jerusalem eingehender zu beschäftigen. Geschehen soll dies in Form einer (Hrsg.): NS-Vernichtungslager im Spiegel deutscher Strafprozesse. Belzec Sobibor Treblinka Chelmno. - 3. Aufl. - München: dtv, 1979; Götz, Albrecht: Bilanz der Verfolgung von NS-Straftaten. - Köln: Bundesanzeiger, 1986 sowie Langbein, Hermann (Hrsg.): Der Auschwitz-Prozeß. Eine Dokumentation. 2 Bände. - Frankfurt a. M.: Neue Kritik, 1995.

Inhaltsanalyse der Eichmann-Berichterstattung jeweils einer west- und ostdeutschen Tageszeitung. Hier besteht nach Ansicht der Verfasserin medienwissenschaftlicher Nachholebedarf, da eine vergleichende Untersuchung beider Berichterstattungen in dieser Form, d. h. innerhalb einer eigenständigen Arbeit, bisher noch nicht angestellt worden ist. Mit der vorliegenden Studie wird daher das Ziel verfolgt, diese Lücke zu schließen.1 Waren es doch gerade die Medien in ihrer Eigenschaft als Stellvertreter der Öffentlichkeit, welche die im Gerichtssaal zur Sprache gekommenen Vorgänge während des „Dritten Reiches“ der Bevölkerung näher brachten und zu Diskussionen anregten.

Der gesetzte Analysezeitrahmen erstreckt sich von der Verkündung der Festnahme des ehemaligen „Judenreferenten“ bis hin zur Vollstreckung des Urteils und der daran anschließenden medialen Rückblicke und Stellungnahmen. Er umfasst damit die Zeit vom 25. Mai 1960 bis 16. Juni 1962. Aufgrund der im Vergleich zu heute weniger großen Verbreitung des Fernsehens am Beginn der 1960er Jahre - vor allem in der DDR - vermochten die Printmedien die größte Reichweite zu erzielen und damit den umfangreichsten Publikumskreis zu beeinflussen. Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass die Tageszeitungen mehr als jedes andere Medium dazu beitragen konnten, die Menschen durch gezielte Berichterstattung über den Verlauf des Eichmann-Prozesses zu informieren - der alles entscheidende Grund, warum die Autorin letztendlich das Medium Tageszeitung für eine Analyse gewählt hat.

Die Auswahl der zu untersuchenden Publikationen orientierte sich an deren Reichweite. Der Leserkreis sollte jeweils eine landesweite Ausdehnung aufweisen, da der Informationsgebung großer, überregionaler Blätter als Orientierungsmuster hinsichtlich der Aufnahme und Bedeutungszumessung des Themas beim Publikum (und darüber hinaus bei anderen Medien) ein hoher Stellenwert beigemessen wird. Für die bundesdeutsche Berichterstattung soll die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ analysiert werden, während das „Neue Deutschland“ stellvertretend für die Tageszeitungslandschaft der DDR untersucht wird. Die Autorin hat sich damit für zwei Medien entschieden, die bereits aus ihrem publizistischen Selbstverständnis heraus gegensätzlicher kaum sein konnten: Das eine ein überregionales, staatsfernes, liberal-konservatives Blatt mit dem Anspruch eines elitären Leitmediums, das andere ein politisches Propagandablatt und massenwirksames Rückgrat der SED, mit selbst definiertem Flaggschiffcharakter sowie tatsächlicher führender Rolle auf dem Tageszeitungsmarkt der DDR. FAZ und ND werden schließlich vor dem Hintergrund der jeweils eigengesetzlichen journalistischen Arbeitsbedingungen im Rahmen zweier gegensätzlicher Mediensysteme analysiert. - Bedingungen, welche der Berichterstattung beider Publikationen letztendlich ihre charakteristische Note und Ausrichtung zu geben vermochten.

Die Autorin hat sich trotz dieser manifesten und latenten Kontraste der ausgewählten Blätter für die Analyse des ND als ostdeutsches „Pendant“ zur FAZ entschieden, da in der Tagespublizistik des „zweiten deutschen Staates“ keine anderweitige Zeitung existierte, welche auch nur annähernd mit der Wertigkeit und Verbreitungsdichte der FAZ konkurrieren konnte und damit für die vorliegende Inhaltsanalyse relevant wäre.1 Einerseits vertrat und propagierte das ND in besonders hohem Maße die Ideen der Partei und ermöglicht damit gleichzeitig einen profunden Einblick in die Absurdität des Propagandajournalismus. Andererseits stand es - wenn auch um einiges ausgeprägter - in seiner politischen, erzieherischen und meinungsmanipulatorischen Zielsetzung jedoch stellvertretend für alle DDR-Tageszeitungen. Denn eine zentrale Lenkung und Kontrolle durch die SED gestaltete sich insbesondere für die tägliche mediale Informationsvermittlung der DDR maßgeblich. Ideologisch unbeeinflusste Blätter waren auf dem Tageszeitungsmarkt dieses diktatorischen Systems nicht vorhanden.

2 Vorgehensweise bei der Bearbeitung des Themas

Die vorliegende Arbeit gliedert sich in einen theoretischen und einen empirischen Teil. Der theoretische Bereich beinhaltet wiederum zwei große Schwerpunkte, die sich mit historischen und medialen Aspekten befassen. Um Relevanz und Verhandlungs- bzw. Urteilsgründe des Eichmann- Prozesses adäquat erfassen zu können, erfolgt im Anschluss an die Einleitung zunächst ein etwas ausführlicherer zeitgeschichtlicher Überblick über die im allgemeinen Sprachgebrauch als „Holocaust“ bezeichnete „jüdische Katastrophe“2. Dieses Kapitel enthält eine Einführung in das historische Phänomen des Rassenhasses und Antisemitismus, welche die ideologische Grundlage der bevölkerungspolitischen und rassistischen Ziele des Nationalsozialismus darstellten, Verlauf sowie Konsequenz des Genozids an den europäischen Juden bestimmten. Dem Leser sollen in diesem Kapitel die für die Beurteilung von Prozessverlauf und Berichterstattung notwendigen Charakteristika jener düsteren Epoche vor Augen geführt werden, in der Eichmann seine Karriere startete, fortsetzte und beendete.

Nach expliziter Darstellung der historischen Gegebenheiten und Umstände, welche den in Jerusalem Angeklagten letztendlich prägten, geht die Autorin in einem eigenständigen Kapitel näher auf Eichmann und dessen Täterprofil ein, wobei eine personelle Einordnung des ehemaligen „Judenreferenten“ in den im ersten Kapitel dargestellten historischen Kontext erfolgt. Es wird ein Überblick über die Biografie Eichmanns gegeben, von der Kindheit bis hin zu seiner Festnahme im argentinischen Asyl. Anschließend wird kurz auf die in israelischer Haft vorgenommenen Verhöre und den Prozessverlauf selbst eingegangen. Dieses Kapitel widmet sich jedoch insbesondere der Darstellung der persönlichen Verstrickung Eichmanns in den NS-Mordapparat, d. h. dessen Karriere sowie Verantwortungs- und Zuständigkeitsradius. Ergänzt werden die Ausführungen durch eine kurze Gegenüberstellung von Meinungen und Theorien einiger Historiker und Soziologen, die sich über Jahre hinweg mit dem Charakter Eichmanns und seinen Motiven für die Unterstützung der NS-Elite bei der Ermöglichung und Realisierung des Völkermordes auseinandersetzten und zum Teil noch immer beschäftigen.

In Kapitel drei werden die Bedingungen redaktionellen Arbeitens westdeutscher Journalisten insbesondere am Beginn der 1960er Jahre aufgezeigt. Die Verfasserin skizziert dabei zunächst publizistikwissenschaftliche Grundlagen sowie Berufs- und Selbstbild der Medienschaffenden. Darauf folgend werden jene presserechtlichen Rahmenbedingungen veranschaulicht, welche die Basis der Arbeit in bundesdeutschen Redaktionen während des genannten Berichterstattungszeitraumes bildeten. Danach wird eine Abgrenzung der in den Presseunternehmen anzutreffenden Kompetenzen der Medienschaffenden vorgenommen. Letzteres erscheint der Verfasserin der Arbeit erwähnenswert, um Auswahl und inhaltliche Gestaltung der zu untersuchenden Artikel konkret nachvollziehen zu können. Anschließend sollen Funktionen bzw. Aufgaben der Presse allgemein sowie speziell der Journalisten im demokratischen Gesellschaftssystem geschildert werden. Den Kapitelabschluss bildet die Betrachtung von Bedeutung und Charakteristika der Auslandsberichterstattung.

Das darauf folgende Kapitel setzt sich mit Arbeitsbedingungen und Gegebenheiten im Sektor der DDR-Presse auseinander, welche während der Jahre der Existenz der DDR hinweg allenfalls marginalen Veränderungen unterzogen wurden. Nachdem näher auf die für die Berichterstattung der DDR-Tageszeitungen maßgebliche Theorie der sozialistischen Journalistik eingegangen wurde, sollen wichtige medienrechtliche und -politische Grundlagen betrachtet werden, wobei dem Schwerpunkt der Lenkung und Kontrolle durch den SED-Apparat besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Auf die Darstellung medientheoretischer Gegebenheiten und diverser Einfluss- und Steuerungsmechanismen folgt eine Skizzierung des Funktionsanspruches sowohl der DDR-Presse allgemein als auch speziell der Journalisten. Im Anschluss daran werden - analog zu Kapitel drei -Voraussetzungen und Charakteristika der DDR-Auslandsberichterstattung thematisiert.

Im letzten Kapitel des Theorieteiles geht die Autorin schließlich auf Grundzüge der Entnazifizierung im Pressesektor beider deutscher Staaten sowie auf den Positionsbezug der Medienschaffenden in BRD und DDR zum Nationalsozialismus ein und zeigt dessen publizistische Auswirkungen auf. Die Darstellung stützt sich in beiden Punkten auf bereits vorhandene medienwissenschaftliche bzw. soziologische Studien.

Dem voluminösen Komplex des Umganges mit der Vergangenheit in der Bundesrepublik und der DDR widmet sich die Autorin aufgrund der Komplexität in dieser Arbeit nicht explizit. Sie ist hierbei der Ansicht, dass es ausreichend ist, in Bezug auf die journalistische Arbeit gesondert darauf einzugehen und darüber hinaus lediglich im Rahmen der Inhaltsanalyse an gegebener Stelle, d. h. im Rahmen der Berichterstattungsdiskussion und -beurteilung, vergangenheitspolitische Aspekte zu berücksichtigen und in angemessenem Umfang einzuflechten.

Im empirischen Teil der Arbeit werden einleitend die beiden zu untersuchenden Medien kurz porträtiert, bevor zur Veranschaulichung des Untersuchungsgegenstandes übergegangen und eine Einordnung des Analysevorhabens in den gegenwärtigen Forschungsstand vorgenommen wird. Theoretische Gesichtspunkte des Instrumentes der Inhaltsanalyse und deren praktische Umsetzung bilden den Gegenstand des nächsten Kapitels. Die daran anschließenden Ausführungen widmen sich der eigentlichen Analyse, d. h. es wird auf der Grundlage der gewonnenen und präsentierten Ergebnisse zunächst eine Hypothesenprüfung vorgenommen und die Befunde schließlich diskutiert und interpretiert. Das letzte Kapitel enthält einen Rückblick auf die Analyse und schlägt den Bogen zur gegenwärtigen Situation der medialen Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus.

3 Vorstellung der forschungsleitenden Frage

Berücksichtigt man die eingangs erwähnten unterschiedlichen geschichtspolitischen Standpunkte beider deutscher Staaten in Bezug auf die Vergangenheitsbewältigung, so stellt sich im Falle der DDR die Frage, wie vor dem Hintergrund der verweigerten Verantwortungsübernahme für während des „Dritten Reiches“ begangene Verbrechen eine mediale „Auseinandersetzung“ mit der Vergangenheit stattfinden konnte. Bewirkte doch die Gefangennahme Eichmanns und der darauf folgende Prozess eine plötzliche und in seinen Ausmaßen ungeahnte Konfrontation mit der jüngsten deutschen Vergangenheit. Wie sollte das streng sozialistische Blatt ND also reagieren? Schließlich musste nicht nur die Bundesrepublik, sondern auch der sozialistische deutsche Staat damit rechnen, im Schatten des Eichmann-Prozesses der nahezu nahtlosen Eingliederung ehemaliger nationalsozialistischer Funktionsträger und verweigerten Aufarbeitung der NS-Zeit bezichtigt zu werden.

Westdeutsche Zeitungen wie die FAZ unterzogen sich ebenfalls einer Gratwanderung: Hier stand ein ähnliches Problem im Mittelpunkt: Inwieweit würde die Darstellung der im Prozess erwähnten Einzelheiten nationalsozialistischer Gräueltaten die im Vergleich zur DDR zwar um einiges konsequenter, aber bis dahin dennoch defizitär betriebene Entnazifizierungspolitik der Bundesrepublik vor den Augen der internationalen Öffentlichkeit zur Sprache bringen? Wie sollte dieses Versäumnis angesichts des sich verschärfenden Kalten Krieges und der ostdeutschen Propagandafeldzüge publizistisch dargestellt und erklärt werden? Kam doch den aktuellen demokratischen, mit Presse- und Meinungsfreiheit ausgestatteten Medien entsprechend ihrer Funktionszuschreibung die außerordentlich wichtige Aufgabe zu, die Bevölkerung bzw. Leserschaft umfassend zu informieren, an der öffentlichen Meinungsbildung mitzuwirken sowie diverse Missstände aufzudecken und zu kritisieren.

Ausgehend von dieser Problematik soll im Rahmen der vorliegenden Arbeit die - wenn auch eingeschränkte - Erkenntnis gewonnen werden, wie Medieneinrichtungen und im speziellen Fall ausgewählte, repräsentative Pressehäuser zweier völlig gegensätzlicher politischer Systeme mit der moralisch verpflichtenden Verantwortung für die gemeinsam, d. h. in der gesamtdeutschen Vergangenheit begangenen Verbrechen umgingen. Der dafür beispielhaft gewählte Fall Eichmann vermag hierüber einigen Aufschluss zu geben. Welche konkreten Informationsinhalte wurden also an die Leser weitergeleitet und welches Bild lieferte oder konstruierte die Berichterstattung jeweils? Darauf aufbauend soll schließlich eine empirisch fundierte Antwort auf die der Studie zugrunde liegende Frage gegeben werden, wie in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR sowohl über den Jerusalemer Eichmann-Prozess als auch über die Person des Angeklagten und dessen Verbrechenshintergrund berichtet wurde.

4 Anmerkungen zur vorliegenden Arbeit

Bei der Auseinandersetzung mit Quellen, die dem theoretischen Komplex dieser Studie zugrunde liegen, fiel auf, dass an der Erforschung des „Dritten Reiches“ beteiligte Personen verschiedene, zum Teil gegenläufige Ansichten zu manchen Ereignissen bzw. Themenkomplexen vertreten. So konnte beispielsweise bis heute noch nicht geklärt werden, wann Hitler den endgültigen Befehl zur physischen Vernichtung der europäischen Juden gegeben hatte. Ein schriftliches Dokument wurde nie gefunden. So wie in diesem Fall verhält es sich mit nicht wenigen als „Geheime Reichssache“ eingestuften Entscheidungen innerhalb der nationalsozialistischen Führungselite und Bürokratie: Die teilweise lückenhaften Dokumentenlage - viele für die Holocaustforschung unverzichtbare Beweismittel wurden spätestens vor Ende des Krieges von den Tätern selbst bzw. dessen Gehilfen oder aber durch alliierte Bombardements vernichtet - lässt eine konkrete Rekonstruktion der Realität in mancher Hinsicht nicht zu und bietet deshalb reichlich Anlass zu Vermutungen und Deutungen. Die Autorin stützt sich in solchen Fällen auf anerkannte Standardwerke und verdeutlicht dies in entsprechenden Fußnoten bzw. stellt im Zweifelsfall die Meinungen der Experten gegenüber.

Zur Darstellung des Pressesystems der DDR schien es der Verfasserin bisweilen unvermeidlich, auf Publikationen des ehemaligen sozialistischen Staates zurückzugreifen. Sie ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass lediglich auf diese Weise eine Illustration und Erfassung der Voraussetzungen für die Medienarbeit und des Journalismusverständnisses in der DDR möglich ist. Hierbei muss allerdings beachtet werden, dass jene Quellen in hohem Maße parteipolitisch bzw. propagandistisch gefärbt sind. Abgesehen von der Kenntlichmachung der Zitate ermöglichen es die Angaben im Literaturverzeichnis dem Leser jedoch zweifelsfrei, den Ursprung der jeweiligen Aussagen zu erkennen.

Für die in der Arbeit verwendete Terminologie in Bezug auf die DDR und den Nationalsozialismus soll Folgendes gelten: Werden historische Schauplätze im Text genannt, übernimmt die Autorin zugunsten des besseren Verständnisses die in der Literatur allgemein gebräuchliche und dadurch meist geläufige Bezeichnung. Auch kann bei der Bearbeitung des Themas teilweise nicht darauf verzichtet werden, Situationen, Methoden und Zusammenhänge kennzeichnende politische Begriffe aus dem nationalsozialistischen und DDR-Sprachgebrauch aufzunehmen. Die betreffenden Termini werden jedoch entsprechend gekennzeichnet, d. h. mit Anführungszeichen versehen, um zu verdeutlichen, dass es sich dabei nicht um ein von der Verfasserin kritiklos übernommenes Werturteil handelt. Die Autorin erachtet es zudem als notwendig, im Text verwendete NS-Tarnbegriffe (wie z. B. „Umsiedlung“ für die Deportation der Opfer zu den Vernichtungsstätten) bei ihrer erstmaligen Verwendung umgehend zu „übersetzen“. Namen von diversen Organisationen, Institutionen usw., welche in der systemimmanenten Nomenklatur gewöhnlich als Abkürzung gebraucht wurden, werden von der Verfasserin ebenfalls als solche übernommen. Dabei wird der vollständige Wortlaut bei erstmaliger Erwähnung im Anschluss an die Abkürzung in Klammern angeführt.

Ein Großteil des in dieser Diplomarbeit verwendeten Quellen- und Literaturbestandes wurde nach der alten Rechtschreiberegelung verfasst. Bei der Übernahme von Textstellen in Form von direkten Zitaten nimmt die Autorin keinerlei Veränderungen zur Anpassung dieser Aussagen an die der vorliegenden Arbeit zugrunde liegende neue Orthografie vor.

B. THEORETISCHER TEIL

1 Nationalsozialistische Ideologie und Rassenwahn - Von den Ursprüngen bis zum Völkermord

1. 1 Ausprägungen des Antisemitismus und Rassismus bis 1933

Rassismus und vor allem Antisemitismus als Ausdruck für allgemeine Abneigungstendenzen und Hassgefühle gegenüber Juden stellten den Kern der nationalsozialistischen Ideologie dar. Bereits unmittelbar nach der Machtübernahme Hitlers am 30. Januar 1933 begann das neue Regime, Juden systematisch aus dem deutschen Gesellschafts- und Berufsleben auszuschließen. Eine später in Angriff genommene Kennzeichnung bildete die Grundlage, ja bot überhaupt erst die Möglichkeit, die jüdische Bevölkerung konzentrieren und schließlich deportieren zu können. Indem jene diskriminierenden und exponierenden Maßnahmen mit Beginn des Zweiten Weltkrieges und im Zuge der deutschen Besatzung auf eine Vielzahl europäischer Staaten Ausdehnung fanden, wurde einem in der Geschichte beispiellosen Vernichtungsplan der Weg geebnet: der vollständigen Auslöschung der jüdischen Bevölkerung Europas - im Sprachgebrauch der Nationalsozialisten als „Endlösung der Judenfrage“ bezeichnet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 01: Erste Judenansiedlungen auf dem europäischen Kontinent (Grafik entnommen aus Gilbert, 1995: Endlösung, S. 16)

Der Antisemitismus gegenüber Juden im „Dritten Reich“ und das ihm zugrunde liegende rassische Ausleseprinzip stellt jedoch nicht erst das geistige Produkt der Nazizeit und Hitlers Wahnvorstellungen dar, die er in „Mein Kampf“ manifestierte und nach der Machtergreifung mit Hilfe seiner Gefolgsleute sukzessive in die Tat umsetzen ließ. Die Wurzeln des Judenhasses bzw. des Antisemitismus, auf die sich der Nationalsozialismus im 20. Jahrhundert berief und an die er anknüpfte, liegen weit zurück in der Geschichte. Bevor die Entwicklung antijüdischer Traditionen und Theorien näher beleuchtet wird, macht es sich jedoch zunächst erforderlich, den Terminus „Ideologie“ zu erfassen. Jean-Paul Picaper definiert diesen auf treffende Weise wie folgt:1

„Ideologie ist ein Denkprozeß, der die Komplexität von Sachverhalten herabsetzt, weil er sich neuen, unvorhergesehenen Deutungen verschließt, Dualität anstelle von Vielfalt setzt oder vor unliebsamen Realitäten abschirmt. Ideologie ist ein Denkprozeß, der Denkprozesse ausspart. Ideologisches Denken setzt auf ´Überzeugung´ und ´Denkfaulheit´ zugleich. Sein Merkmal ist der Schematismus.“

Einige der Bestandteile des antisemitischen und rassistischen „Grundlagenkatalogs“ der NS-Ideologie wurden bereits mit der Etablierung des Christentums in Europa im 4. Jahrhundert n. Chr. geschaffen. Der als „Nebenprodukt“ einer umfassenden Christianisierung des Abendlandes entstandene Antijudaismus entwickelte sich rasch zu einer fundamentalen und dauerhaften Komponente der neuen abendländischen Weltanschauung.2 Zu Feinden des Christentums erklärt, waren Juden immer wieder sporadischen Verfolgungen und Pogromen ausgesetzt, die mit der Vertreibung aus Westeuropa im Spätmittelalter zunächst ihren Höhepunkt fanden. Diese auf pauschalen Verdächtigungen und religiös bedingten stereotypen Judenbildern fußenden Ausschreitungen richteten sich gegen eine Minderheit, der die Kollektivschuld an der Kreuzigung Jesu zugeschrieben und dessen Nichtanerkennung als Messias zum Vorwurf gemacht wurde.3 Aufgrund ihrer Abgeschiedenheit und gesellschaftlichen Abgeschlossenheit hinter den Gettomauern wurde der jüdischen Minderheit pauschal negative Eigenschaften zugesprochen. Schon in jener Zeit war es ihnen nur erlaubt, mit einer entsprechenden Kennzeichnung an der Kleidung - beispielsweise in Form eines gelben Flicken - das Getto vorübergehend zu verlassen.4

Um den Lebensunterhalt bestreiten zu können, betätigten sich viele Juden im Handel und im (für Christen verbotenen) Geldverleih gegen Zinsen. Ihre bedeutende Rolle auf diesen Gebieten trug andererseits jedoch zu einer weiteren Ausgrenzung bei und leistete der Vorurteilsbildung vermehrt Vorschub. Das bereits im späteren Mittelalter entstandene Bild vom geldgierigen jüdischen Wucherer hielt sich hartnäckig und lieferte schließlich den Nationalsozialisten eine willkommene ideologische Stütze zur Durchsetzung ihrer antijüdischen Politik.

Negativ besetzte Vorurteile christlichen Ursprungs bildeten den Ausgangspunkt für die in Europa mehr als 1500 Jahre lang geführte antijüdische Politik. Raul Hilberg gibt drei Ausprägungsformen dieser Staatsführung an, die jeweils aufeinander folgten oder einander ergänzten:1

1. Bekehrungspolitik,
2. Vertreibungspolitik und
3. Ausrottungspolitik.

Bekehrungsversuche durch die Kirche wurden im Mittelalter und in der frühen Neuzeit unternommen. Martin Luther, von einer erfolgreichen pro-christlichen Umerziehung der Juden ausgehend, teilte die in Kirche und Gesellschaft vorherrschenden Ressentiments gegenüber der mosaischen Minderheit zunächst nicht.2 Als deren Zwangsbekehrung jedoch fehlschlug und sich auch für die Zukunft als nicht realisierbar erwiesen hatte, “(…) zog der Reformator gegen sie vom Leder in einer Sprache, wie man sie erst wieder in der Nazizeit zu hören bekommen sollte.“3 Luthers judenfeindliche Aussagen formten das Verhältnis zwischen Christen und Juden für die nachfolgenden Jahrhunderte und halfen schließlich Hitler und dessen Gefolgsleuten, ihre antisemitischen Thesen zu untermauern und zu legitimieren. Da die Juden trotz der christlichen Bekehrungsanstrengungen auch weiterhin an ihrem Glauben festhielten, brachte ihnen die Reformation keinerlei Verbesserung hinsichtlich ihres Außenseiter- und Sündenbockdaseins.4 Im Gegenteil: Ausgehend von der Auffassung der christlichen Umwelt, im einzig rechten Glauben zu leben, etablierten sich die Vorurteile gegenüber der jüdischen Minderheit und Anfeindungen nahmen zu.

Luther über die Juden:5

„So ists auch unser schuld / das wir das grosse unschüldige Blut / so sie an unserm Herrn und den Christen bey dreyhundert jaren nach zerstörung Jerusalem / und bis daher an Kindern vergossen / (welches noch aus jren augen und haut scheinet) nicht rechen / sie nicht todschlagen / Sondern fur alle jren mord / fluchen / lestern / liegen / schenden / frey bey uns sitzen lassen / jre Schule / Heuser / leib und gut / schützen un schirmen / damit wir sie faul und sicher machen und helffen / das sie getrost unser geld und gut / uns aussaugen / dazu unser spotten / uns anspeien / Ob sie zu letzt köndten unser mechtig werden / und fur solche grosse Sünde / uns alle todschlagen / alles gut nehmen / wie sie teglich bitten und hoffen. Sag nu du, ob sie nicht grosse ursach haben / uns verfluchte Gojim [hebräische Bezeichnung für Nichtjuden, d. A.] feind zu sein / uns zu fluchen / und unser endlich / gründlich / ewig verderben zu suchen.“

„Erstlich / Das man jre Synagoga mit feur verbrenne / und werffe hierzu / wer da kan / schwefel und pech / wer auch hellisch feur köndte zu werffen / were auch gut. Auff das Gott unsern ernst / und alle welt solch Krempel sehen möchte / Das wir solch Haus / darin die Jüden Gott unsern lieben Schepffer und Vater / mit seinem Son / so schendlich gelestert hetten / bis her unwissend geduldet / Nu mehr jm sein lohn geben hetten.“

Auf umfassende Bekehrungsbestrebungen folgte in weiten Teilen des neuzeitlichen Europas die Politik der Vertreibung - parallel zur ohnehin praktizierten Ausgrenzung und Diskriminierung. Dabei konnte sich die jüdische Minderheit anfangs, in einer Art Übergangsphase, noch zwischen dem Übertritt zum christlichen Glauben und der Auswanderung entscheiden. Im Zuge der Machtgewinnung des Staates und des Auftretens radikaler Antisemiten im 19. Jahrhundert stellte die Auswanderung schließlich das einzige Ziel dar, um der „Lösung des Judenproblems“ Vorschub leisten zu können.1 Doch auch eine Auswanderung kam für viele Juden nicht in Frage.

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Abbildung 02: Mit Plünderungen einhergehender Übergriff auf das Getto in Frankfurt am Main im Jahre 1614 (Zeichnung entnommen aus De Lange, 1998: Welt, S. 44)

Obwohl die Französische Revolution, die Aufklärung und die zunehmende Trennung von Kirche und Staat im 18. und 19. Jahrhundert eine sukzessive Akzeptanz der Juden im ökonomischen und religiösen Sektor bewirkten, waren Ausgrenzung, Diskriminierung und antijüdisch motivierte Ausschreitungen noch immer weit verbreitet.2 Erst mit der Errichtung des Wilhelminischen Kaiserreiches im Jahre 1871 erlangten die Juden die vollen Bürgerrechte.3 Dieses Zugeständnis Bismarcks, welches die jüdische Emanzipation fördern sollte, zeigte in der Praxis jedoch kaum Wirkung. Den Grund dafür vermutet Gordon A. Craig in den Folgen der Wirtschafts- bzw. Aktienmarktkrise von 1873. Jene ökonomische Misere, welche vielerorts den Juden zugeschrieben wurde, bewirkte neben der eingeschränkten gesellschaftlichen Zustimmung zur jüdischen Gleichstellung vor allem die Entstehung erster antisemitischer Parteien auf deutschem Boden. Diesen gelang es, sich durch ihre offene Auflehnung gegen die kaiserlichen Bestimmungen zum Teil dauerhaft zu etablieren.1 Bereits Richard Wagner hatte Mitte des 19. Jahrhunderts seine Ablehnung gegenüber den Juden zum Ausdruck gebracht, wobei die „geistige Brandstiftung“2 des in der deutschen Gesellschaft hoch geachteten Komponisten eine nachhaltige Wirkung auf deren Denken und Handeln auszuüben vermochte.3

Während dieser Zeit beschwerlich akzeptierter, aber dennoch weitgehender Gleichberechtigung der Juden auf nahezu allen sozialen und ökonomischen Gebieten etablierte sich gegen Ende des 19. Jahrhunderts eine neue Form der Judenfeindschaft: der moderne Antisemitismus.4 Dieser versuchte, den religiös motivierten Judenhass rassisch zu begründen bzw. zu ergänzen. Jene modernen Antisemiten beriefen sich auf rassistische Theorien, die bereits im ausgehenden 18. Jahrhundert in Frankreich, England und Deutschland entstanden waren. So schuf beispielsweise der französische Schriftsteller, Anthropologe und Sozialphilosoph Arthur de Gobineau Mitte des 19. Jahrhunderts ein auf philologischen und anthropologischen Forschungsergebnissen basierendes Werk, welches sich als eine der wichtigsten Orientierungsquellen für die nationalsozialistische Ideologie erweisen sollte: Im „Essay über die Ungleichheit der menschlichen Rassen“ legte er unter anderem den Grundstein für die Betrachtung der jüdischen Gemeinschaft als eigenständige „Rasse“.5

Die von Charles Darwin begründete Evolutionstheorie lieferte die Basis für die nationalsozialistische Rassenhierarchie.6 Von Antisemiten bzw. Rassisten wie Paul de la Garde, Eugen Dühring und Wilhelm Marr aufgegriffen und in Hetzschriften missdeutet, wurden Darwins ursprünglich auf Gegebenheiten in der Tierwelt bezogene Aussagen kurzerhand auf die menschlichen Rassen projiziert und dem Inhalt der Pamphlete somit ein wissenschaftlicher Ursprung zugesprochen. Marr, dessen rassistische und sich angeblich auf soziologische Analysen beziehende Schmähschrift „Der Sieg des Judenthums über das Germanenthum“ (1867) großen Zuspruch fand, gilt als Begründer des rassisch geprägten Begriffes „Antisemitismus“.7 Auf Houston Stewart Chamberlain geht die These von der Überlegenheit der nordischen resp. „arischen „Rasse“ zurück. In seinem 1899 entstandenen Hauptwerk „Die Grundlagen des 19. Jahrhunderts“ definierte der englische Philosoph die Juden als Hauptfeinde der einzig Kultur stiftenden und nur im völlig „reinblütigen“ Zustand hochwertigen „Rasse“ der „Arier“.8

Das Entstehen des modernen und spezifisch deutschen Antisemitismus führt Craig auf die weit bis ins 19. Jahrhundert hineinreichende Zersplitterung Deutschlands zurück, wobei er insbesondere zwei Aspekten besondere Betonung verleiht: zum einen der „Immunität“ weiter Kreise gegenüber aufklärerischen Bestrebungen bzw. die Unmöglichkeit, alle gesellschaftlichen Schichten zu erreichen, und zum anderen „Deutschlands großer Mühe bei der Anpassung an die schnelle Industrialisierung und den sozialen Wandel“.1 Als aus den deutschen Teilstaaten schließlich ein einheitliches Ganzes entstand, wurde paradoxerweise der Grundstein für den Nationalismus gelegt.2

Craig vergleicht die antijüdische Bewegung im Vorfeld des Ersten Weltkrieges mit „einer hartnäckigen unterschwelligen Infektion, die die Gesundheit des sozialen Organismus nicht ernsthaft gefährdete, sich aber resistent erwies gegenüber allen Versuchen, sie zu überwinden.“3 Der Krieg führte schließlich zu einer radikalen Verschärfung antijüdischer Ressentiments und ersten antisemitisch motivierten Gewaltakten.4 Die „Beweggründe“ dafür lagen insbesondere in der den Juden zugeschobenen Schuld am verlorenen Krieg - was in der von antisemitischen Parteien nach außen getragenen Dolchstoßlegende zum Ausdruck kam - und an dem angeblich ebenfalls durch jüdischen Einfluss zustande gekommen Versailler Vertrag.5 In der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen gingen einige deutsche Patrioten sogar noch einen Schritt weiter: Es wurde nicht mehr nur die Ausschaltung der Juden aus dem öffentlichen Leben gefordert, sondern - mehr oder weniger latent - deren Auslöschung erwogen.6

Mit der Verbreitung der „Protokolle der Weisen von Zion“, einer weitgehend als authentisch deklarierten antisemitischen Schrift, die während der Dreyfus-Affäre entstand und mit Beginn des 20. Jahrhunderts weltweit verbreitet wurde, hielt die These von der angeblichen Konspiration des „Weltjudentums“ Einzug in Parolen und Argumente der Judengegner. Diese Fälschung sollte den Beweis dafür liefern, dass alle Juden von einer im Dunkeln agierenden Führung geleitet würden, die einzig und allein das Ziel verfolgte, die Welt zu beherrschen und alle anderen Kulturen, insbesondere aber die nordische, auszulöschen oder zumindest zu versklaven.7

Mit der Machtergreifung Hitlers hatte sich die den nationalsozialistischen Antisemitismus kennzeichnende Mischung aus jahrhundertealten, religiös bedingten Vorurteilen, verinnerlichten Legenden und pseudowissenschaftlichen Rassenthesen bereits vollständig entwickelt und avancierte zu einer zentralen „Mobilisierungs- und Rechtfertigungsideologie“.8 Ausgehend von den Rassen- und Erbgesundheitstheorien9 des 19. Jahrhunderts galt die Reinhaltung des „arischen Blutes“ als Segen für das deutsche Volk und war demzufolge primäres pseudoreligiöses Postulat der nationalsozialistischen Weltanschauung - obwohl die in diesem Zusammenhang aufgestellten Behauptungen durch bloßes verstandesgelenktes Denken mühelos widerlegbar gewesen wären. Die Hitlerbewegung setzte zur gesellschaftlichen Akzeptanz und Durchsetzung ihrer mörderischen Ziele letztendlich nicht mehr nur auf die Propagierung der Juden als „Gegenrasse“ zu derjenigen der deutschen. Sie verfolgte schließlich eine öffentlichkeitswirksame Entmenschlichung der Juden und deren Darstellung als das „Böse“ schlechthin, welches nach nationalsozialistischer Auffassung eine permanente Bedrohung für Reinheit und Existenz des „deutschen Volkskörpers“ darstellte.1

Ausgrenzung, Diskriminierung, Verleumdung und Zwangsauswanderung der Juden wurden bis 1941 beibehalten, unter Hitler zur Staatspolitik erhoben und zunehmend verschärft.2 Wie Hilberg betont, bedeutete jene Jahreszahl die “Wende in der Geschichte des Antisemitismus“:3 Als dritte und gleichzeitig endgültige, mörderische Erscheinungsform der abendländischen antijüdischen Politik wurde nun die vollständige Ausrottung der europäischen Juden geplant, organisiert und letztendlich in die Tat umgesetzt. Aus dieser Entwicklungserkenntnis schlussfolgert Hilberg, dass der Nationalsozialismus mit dem Genozid an den Juden der europäischen Diaspora eine Jahrhunderte währende Evolution vollendet hat:4

„Die Missionare des Christentums erklärten einst: Ihr habt kein Recht, als Juden unter uns zu leben. Die nachfolgenden weltlichen Herrscher verkündeten: Ihr habt kein Recht, unter uns zu leben. Die deutschen Nazis schließlich verfügten: Ihr habt kein Recht, zu leben.“

1.2 Die deutsche Vernichtungspolitik während des „Dritten Reiches“

1. 2. 1 Der Weg in den Genozid

Wie im vorangegangenen Kapitel aufgezeigt wurde, gab es in der europäischen Geschichte eine Reihe von „Präzedenzfällen“ (Hilberg), die der antijüdischen und rassistischen Politik der Nationalsozialisten vorangegangenen waren und diverse Anknüpfungspunkte boten. Als Ausgangspunkt für die im Genozid endende Vernichtungspolitik weist Hilberg neben dem Vorhandensein verinnerlichter jüdischer Feindbilder und der Tradition der antijüdischen Gesetzgebung in Europa vor allem auf die Tatsache hin, „daß es in Deutschland einen zu effizienten Operationen auf hohem Niveau fähigen Verwaltungsapparat seit Jahrhunderten gegeben hat.“5 Für Hilberg gestaltet sich das Verbrechen am jüdischen Volk „als ein Prozeß aufeinanderfolgender Schritte (…), die auf Initiative unzähliger Entscheidungsträger innerhalb eines ausgedehnten bürokratischen Apparats ergriffen wurden.“6 Nicht allein SS und Gestapo, welche den Inbegriff des Terrorsystems darstellen, ermöglichten den Völkermord, beteiligten (und bereicherten) sich daran. Es bedurfte, wie sich noch zeigen wird, einer Vielzahl von Entscheidungen und Hinweisen innerhalb diverser Einrichtungen - angefangen vom Reichssicherheitshauptamt über das Auswärtige Amt und die Reichsbahn bis hin zu lokalen Behörden auf besetztem Boden. Im Folgenden sollen jene Maßnahmen, Etappen und Direktionen betrachtet werden, die schließlich in den Holocaust mündeten.

Den Auftakt der nationalsozialistischen Ausgrenzungs- und Diskriminierungspolitik bildete der am 1. April 1933 in Deutschland veranschlagte Boykott jüdischer Geschäfte („Juden-Boykott“).1 Der kurz darauf erlassene „Arierparagraph“ verlangte den Ausschluss der Juden, welche sich zumeist als Deutsche jüdischen Glaubens verstanden, aus Berufen im öffentlichen Dienst, aus Organisationen und Verbänden. Er beinhaltete darüber hinaus die erste Verordnung zur Definition von „Ariern“ und „Nichtariern“.2 Der Judenhass der Nationalsozialisten kulminierte zunächst in den im September 1935 auf dem Reichsparteitag der NSDAP verabschiedeten „Nürnberger Gesetzen“. Jene für die Umsetzung der Rassenideologie bedeutsamen Degradierungsquellen, das „Reichsbürgergesetz“ und das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“, stehen einerseits für die rassische Definierung von Juden und „Ariern“ und andererseits für die ausdrückliche Festlegung der Beziehungen zwischen beiden „Kategorien“.3 Von der menschlichen Wertigkeitsherabstufung ausgenommen wurden all jene Personen, die mit einem so genannten „Ariernachweis“ aufwarten konnten.4

Die daran anschließenden Stufen der nationalsozialistischen antijüdischen Politik waren zunächst durch viele kleinere, aber dennoch nicht weniger einschneidende Maßnahmen und Schikanen gekennzeichnet. So wurden neben der weitergeführten Arisierung vor allem umfassende Eigentumsbeschlagnahmungen des bereits registrierten jüdischen Vermögens vorgenommen und den Juden verschiedene Steuern auferlegt (wie etwa „Reichsfluchtsteuer“ oder „Sühneleistung“). Hinzu kamen Lebensmittelrationierungen. Die Folge war eine weitreichende Verarmung unter der bis dahin noch nicht ausgewanderten jüdischen Bevölkerung.5 Ab August 1938 wurden die deutschen Juden mittels Verordnung gezwungen, ihrem Vornamen im Pass den Namen „Israel“ bzw. „Sara“ Jäckel und Helmut Krausnick) gehen davon aus, dass Hitler den Vernichtungsfeldzug gegen die Juden Europas bereits vor der Machtübernahme der Nationalsozialisten geplant hatte und dieser festgelegte Plan während seiner Regierungszeit sukzessive realisiert wurde. Die Funktionalisten bzw. Strukturalisten (u.a. Raul Hilberg, Martin Broszat und Götz Aly) dagegen verweisen auf sich im Laufe der Zeit ergebende und letztlich zur „Endlösung“ führende (bevölkerungs-)politische und wirtschaftliche Zwänge, bürokratische Hürden, fatale Erwägungen, Übereinkünfte oder Kompetenzstreitigkeiten. Beide Parteien stimmen insofern überein, dass eine Tat dieses Umfangs ohne Synergieeffekte zwischen antisemitischer bzw. rassistischer Ideologie einerseits und einer modernen, effektiven Bürokratie andererseits nicht realisierbar gewesen wäre. Vgl. Kwiet, 1998: Rassenpolitik, S. 56 ff.

voranzustellen, was die Feststellung der „Rassezugehörigkeit“ künftig erleichtern sollte. Etwa zur gleichen Zeit erfolgte die Kennzeichnung jüdischer Pässe und Lebensmittelkarten mit einem „J“.1

In der so genannten Reichskristallnacht vom 9. zum 10. November 1938 kam es in Deutschland und Österreich zu den bis dahin an Ausmaß und Intensität größten und folgenschwersten Ausschreitungen gegen jüdische Einrichtungen und Juden selbst (vgl. Abbildung 03). Von der NS-Führung als Racheakt der deutschen Bevölkerung an den Juden dargestellt, gerechtfertigt und „entschuldigt“, sollten sie auf diese Weise für den Mord an dem deutschen Gesandschaftssekretär Ernst vom Rath durch einen jüdischen Jugendlichen in Paris kollektiv büßen. Im Verlauf der Gewaltorgie wurden etwa 200 Synagogen und 170 Häuser bzw. Wohnungen in Brand gesteckt, das nventar von ca. 7 000 jüdischen Läden zertrümmert oder geraubt und deren Schaufenster zerstört, 36 Juden ermordet und 20 000 in Konzentrationslager eingewiesen.2

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Abbildung 03: Ausschreitungen gegen Juden auf dem Gebiet des „Großdeutschen Reiches“ (Grafik entnommen aus Gilbert, 1995: Endlösung, S. 27)

Nach Hermann Graml bildet die Pogromnacht einen Meilenstein der antijüdischen Politik, mit dem „nach Entrechtung, Isolierung und Enteignung nun als nächstes und eigentliches Ziel die Ausrottung der Juden denkbar und wünschbar [wurde].“3 Graml ist der Ansicht, dass bereits der Pogrom selbst dies deutlich gemacht habe, denn signifikanteste und auf künftige Dimensionen der Verfolgung verweisende Merkmale des Pogroms seien nicht die Zerstörungen gewesen, sondern gezielte Morde und die ausgebliebene Verurteilung der Täter. Er weist in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass die propagierte und angedrohte Judenvernichtung zu diesem Zeitpunkt noch nicht realisierbar gewesen sei,1 wobei die Ursache möglicherweise in der noch vorhandenen Rücksichtnahme auf das Ausland sowie auf Schockwirkung und weitgehende Gewaltabneigung der deutschen Bevölkerung gesehen werden kann.

Während die Emigration bis zum Anschluss Österreichs im März 1938 auf freiwilliger Basis ablief, stand von nun an die zwangsweise Abschiebung der Juden bei zumeist vollständiger Vermögensberaubung im Vordergrund der nazideutschen Vorstellungen von einem „judenfreien“ Machtbereich. Um die Auswanderung aus Deutschland und Österreich zu forcieren, wurden spezielle „Zentralstellen“ errichtet.2 Im Laufe des Jahres 1939 gelangte die antijüdische Politik in die Hände jener Protagonisten, deren Namen mit der Planung und Dirigierung der „Endlösung“ untrennbar verbunden sind: Hitler-Stellvertreter Hermann Göring (ab 1940 Reichsmarschall) als Hauptverantwortlicher antisemitischer Aktionen, Heinrich Himmler, Reichsführer-SS, als Verantwortlicher für die Judenpolitik und später für die „Endlösung“ sowie Sicherheitspolizei- und SDChef Reinhard Heydrich als dessen rechte Hand.3

Infolge des Überfalls auf das benachbarte Polen im September 1939 fiel den Nationalsozialisten das Zentrum europäischen jüdischen Lebens in die Hände. Umgehend wurde damit begonnen, die bis dahin für die Juden im Reich geltenden Bestimmungen auf das Besatzungsgebiet zu übertragen, wobei sich das Vorgehen dort jedoch um vieles rigider und rücksichtsloser ausnahm.4 Die Deutschen veranlassten die jüdische Bevölkerung zur Bildung von Judenräten, welche sich letztendlich gezwungenermaßen zu einem „Erfüllungsgehilfen der deutschen Vernichtungsmaschinerie“ entwickelten.5 Nach der zahlenmäßigen Erfassung der jüdisch-polnischen Bevölkerung sowie der wertmäßigen Registrierung deren Vermögens begann ihre Zusammenlegung in eigens zu diesem Zweck separierten Stadt- bzw. Ortsteilen, den Gettos.6 Im östlichen Teil Polens, das die deutschen Besatzer fortan als Generalgouvernement bezeichneten, erging als erstem Gebiet in Europa die Aufforderung mit Pflichtcharakter an die Juden, sich mittels eines weithin sichtbaren Judensterns in der Öffentlichkeit als solche zu erkennen zu geben.7

1939/40 wurden die Juden Deutschlands konzentriert, nachdem ihnen bereits drastische Bewegungsbeschränkungen auferlegt worden waren. Auf deutschem Boden eingerichtete so genannten Judenhäuser übernahmen hierbei die Funktion der polnischen und später in den besetzten Gebieten Osteuropas entstandenen Gettos, wobei die Lebensbedingungen (und im Zuge der „Endlösung“ auch die Räumungen) nicht zuletzt aufgrund des möglichen Aufmerksamwerdens der deutschen Bevölkerung bei weitem nicht die apokalyptischen Charakterzüge annahmen wie in denjenigen des Ostens.1 Insbesondere innerhalb der großen abgeriegelten „Sammellager“ Osteuropas (wie Warschau, Lodz und Krakau) herrschten katastrophale Lebensbedingungen. Enge, Hunger, Krankheiten und Epidemien waren an der Tagesordnung (vgl. Tabelle 01). Willkürliche Morde gehörten ebenso zum Gettoalltag. Als die so genannte industrielle „Endlösung“ im Juli 1942 auf polnischem Territorium begann, veranstaltete die örtliche deutsche Polizei mit Hilfe polnischer Kräfte sich durch äußerste Brutalität auszeichnende Häuserrazzien.2

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Tabelle 01: Bevölkerungsdichte der Gettos von Warschau und Lodz (Abbildung entnommen aus Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 1, S. 239)

Um der Ausweisung der jüdischen Bevölkerung Österreichs, des 1939 annektierten Böhmen und Mähren (im NS-Duktus „Protektorat“ genannt) und der deutschen Gebiete Westpolens Vorschub zu leisten, wurde 1939 auf Vorschlag Heydrichs mit der Planung für die Verschickung jener Juden nach Polen begonnen. Dieses erste große Vertreibungsprojekt, der „Nisko-und-Lublin-Plan“, orientierte sich auf ein zu schaffendes jüdisches Reservat auf sumpfigem Gelände im südöstlichen Polen bei Nisko am San. Nachdem tausende dorthin deportierte Juden zum Barackenbau gezwungen oder aber in Richtung Sowjetunion vertrieben worden waren, scheiterte dieses Vorhaben einer „territorialen Lösung der Judenfrage“ jedoch bereits.3 Das Projekt fiel nach Ansicht Hans Safrians einem gravierenden „logistischen Problem“ zum Opfer.4 Irmtrud Wojak führt als Gründe für die Aufgabe des Planes zusätzlich „Kompetenzstreitigkeiten in den Zentralstellen“ und darüber hinaus „Machtinteressen der regionalen Verwaltung [des Generalgouvernements, d. A.]“ an.5

Für einen von der Besiegung Frankreichs und Großbritanniens abhängenden zweiten Plan, sich der Juden ihres Machbtereiches territorial zu entledigen, fassten die Nationalsozialisten im Sommer 1940 Madagaskar ins Auge.1 In diesem Zusammenhang sollten vier Millionen Menschen aus den von Deutschland besetzten bzw. kontrollierten Gebieten auf die Insel vor der afrikanischen Ostküste deportiert und dort unter deutsche Polizeiaufsicht gestellt werden, was einer Art „Großgetto“ entsprochen hätte.2 Dieses Projekt erwies sich jedoch als ebenso wenig praktikabel. Da England nicht bezwungen werden konnte, war es unmöglich, die geplanten Deportationen auf dem von den Engländern dominierten Seeweg durchzuführen.3 Mit dem Madagaskar-Projekt, so Hilberg, misslang „der letzte größere Versuch, ´die Judenfrage´ auf dem Wege der Auswanderung ´zu lösen´.“4

Aufgrund des Scheiterns beider von Heydrich initiierter Pläne stießen die Umsiedlungsfanatiker erstmals an politische und logistische Grenzen ihrer beabsichtigten Bevölkerungspolitik.5 Doch damit nicht genug: Himmler beabsichtigte nunmehr, sämtliche vor allem im östlichen Europa ansässigen Volksdeutschen zurück ins Reich zu holen. Die Verwirklichung dieses gigantischen Vorhabens förderte jedoch wiederum gravierende Probleme zutage und endete zunächst in einem bevölkerungspolitischen Chaos.6 Jene Rücksiedlung in die eingegliederten westpolnischen Gebiete sollte auf einer vorangegangene „Aussiedlung“ (i. S. v. Vertreibung) von Juden und Polen nach Osten basieren und war somit von freien Wohnraumkapazitäten abhängig.7 Dem Generalgouvernement kam dabei die Aufgabe zu, vorübergehend als Zwischenstation für die Abschiebung zunächst der polnischen sowie nach und nach der Reichs-, west- und südeuropäischen Juden in den Osten zu dienen, da die Nationalsozialisten zu jener Zeit noch immer eine „territoriale Endlösung“, d. h. eine vollständige Auswanderung der Juden aus ihrem Machtbereich erwogen. Nach dem Sieg über die Sowjetunion sollten die Juden dann entweder in die Sümpfe Weißrusslands oder aber in die Eismeerregionen abgeschoben werden, die verbliebene Arbeitskraft restlos ausgenutzt und nicht Arbeitsfähige dort millionenfach ihrem Schicksal überlassen werden.8 Von einer sich anbahnenden Umsetzung ihres Vorhabens überzeugt, „raubten sie den Juden alle Subsistenzmittel, trieben sie in improvisierte Ghettos oder Lager: immer in der Annahme, das geschehe nur für wenige Monate - bis zur endgültigen Abschiebung.“9

Stockungen in der Abschiebepraxis, bürokratische Hindernisse und fehlende Transportmöglichkeiten führten in der ersten Hälfte des Jahres 1941 dazu, dass sich die Organisatoren der Bevölkerungsverschiebungen gezwungen sahen, die Juden für längere Zeit in Gettos auf besetztem polnischem Gebiet unterzubringen. Damit stießen die Planer im Altreich vielfach auf den Widerstand deutscher Zivilverwaltungen vor Ort, so dass dort dazu übergegangen wurde, eine Option zu finden, sich der in ihrem Machtbereich befindlichen Juden zu entledigen.1 „Da das Vorläufige“, so Götz Aly, „zur immer beständigeren ´Last´ wurde, entstanden Schritt für Schritt - aus der Sicht der Mörder - gewissermaßen realpolitische Voraussetzungen für die ´Endlösung´.“2 Jene Erwägungen, Zustimmungen, Handlungen, Anfragen und Bewilligungen auf den verschiedenen Ebenen der Bürokratie, in Polen wie in Deutschland, hatten „gleichermaßen zur Realisierung des Holocaust beigetragen“.3

Vorerst wurden auf unterer bürokratischer und lokaler Ebene in den Besatzungsbehörden und Zivilverwaltungen Überlegungen angestellt, die arbeitsfähigen Juden zur Zwangsarbeit einzusetzen und die nicht Arbeitsfähigen in den Gettos dem Dahinsiechen auszusetzen.4 Nachdem sich aufgrund der in den „jüdischen Wohnbezirken“ (NS-Tarnbegriff für Gettos) herrschenden katastrophalen Zustände Epidemien auszubreiten begannen, wurde nach einer wenig Aufsehen erregenden Art und Weise der Tötung ihrer Insassen gesucht - wobei „die mörderischen Ideen (…) mit ähnlichen Erwägungen und Praktiken an der Spitze der Diktatur [korrespondierten].“5

Bereits am 25. März 1941 hatte Heydrich aufgrund eines von Göring erteilten Auftrages einen Plan vorgelegt, welcher das weitere Verfahren der Behandlung der Juden beinhaltete. Daraufhin ermächtigte Göring Heydrich vier Monate später, die „Endlösung der Judenfrage“ in Angriff zu nehmen (vgl. Abbildung 04, S. 22).6 Aly nimmt jedoch an, dass es sich bei der Korrespondenz beider mit der „Endlösung“ Beauftragter nicht um die administrative Planung der physischen Vernichtung der europäischen Juden handelte und ein endgültiger Führerbefehl in diesem Zusammenhang noch nicht ergangen war.7 Auch Safrian geht davon aus, dass die Nationalsozialisten ihre rassistisch motivierten Bevölkerungsplanungen im Sommer 1941 noch immer darauf ausrichteten, die europäischen Juden nach Osten zu deportieren.8

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Abbildung 04: Ermächtigungsschreiben Görings an Heydrich (Fotokopie entnommen aus Roseman, 2002: Wannsee- Konferenz, S. 165)

Ein wichtiger Grund für die in diesem Zeitraum noch gültige Aktualität jenes Abschiebeplanes ist nach Ansicht Safrians darin zu sehen, dass sich die NS-Führung kurz nach Beginn des „Unternehmens Barbarossa“ von einem Sieg über die Sowjetunion hochgradig überzeugt gab und der geplanten Abschiebung der Juden in die zu erobernden Gebiete damit nichts mehr im Wege gestanden hätte.1 Als sie sich wenig später allerdings eingestehen musste, dass der „Blitzkrieg“ nicht zu realisieren und ein Sieg in weite Ferne gerückt war, beschloss Deutschlands Führung, die „Endlösung“ in „geeigneter Form“ bereits während des Krieges in Angriff zu nehmen.2 Demzufolge „formulierten die Beteiligten die ´Endlösung´ im Herbst 1941 in der Form, wie sie als systematischer millionenfacher Mord in den besetzten Teilen der Sowjetunion und in den Vernichtungslagern realisiert wurde.“3

Nachdem im Juli 1940 erste Abschiebungen deutscher Reichsjuden in bereits errichtete französische Durchgangslager erfolgt waren, setzten im September 1941 regelmäßige und umfangreiche Deportationen aus Deutschland und Österreich ein.1 Als Zielorte der Transporte fungierten 1941/42 vor allem Lodz, Minsk und Riga, wo die Verschleppten entweder in Gettos untergebracht oder sofort erschossen wurden.2 Im Oktober 1941 erging das Auswanderungsverbot an die Juden innerhalb der Reichsgrenzen und die Falle schnappte zu.3 Vier Wochen zuvor waren sie zur sichtbaren Abgrenzung von der nichtjüdischen deutschen Gesellschaft gezwungen worden, in der Öffentlichkeit den Judenstern gut sichtbar an ihrer Kleidung zu tragen.4 Doch die antijüdische Vertreibungs- und Ausrottungspolitik beschränkte sich nicht auf Mittel- und Osteuropa: Mit der 1940 begonnenen deutschen Machtausdehnung von Nord- über West- bis Südosteuropa wurden auch die Juden dieser Regionen in den Strudel des deutschen Vernichtungswahns gezogen.5

Nachdem die Grundlagen für die „Endlösung“ geschaffen worden waren, lud Heydrich am 29. November all jene leitenden Beamten und Funktionäre des Reiches, deren Institutionen mit der „Judenfrage“ in Berührung kamen, zu einer Besprechung an den Großen Wannsee. Der Termin musste allerdings kurzfristig auf den 20. Januar 1942 verschoben werden.6 Wie Kurt Pätzold betont, wurde „entgegen weit verbreiteter Ansicht auf der Konferenz der Judenmord nicht ´beschlossen´.“7 Zur Fundierung seiner These führt er an, dass die Kompetenz der anwesenden Teilnehmer dafür nicht ausgereicht hätte.8 Seiner Meinung nach „wollte Heydrich als Hauptverantwortlicher die Teilnehmer über das Gesamtvorhaben vollständig informieren, Ausweitung und Grenzen klarstellen und sich der rückhaltlosen Mitwirkung aller Geladenen und der von ihnen geleiteten Dienststellen versichern.“9 Für seine Theorie spricht außerdem die Tatsache, dass die Massenmorde in der Sowjetunion und in Polen bereits in vollem Gange waren und der Umfang der Deportationen aus den meisten Staaten Europas das Anfangsstadium längst überschritten hatte.

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Abbildung 05: Seite 6 des Protokolls der Wannseekonferenz. Sie enthält die Zahl der für die „Endlösung“ vorgesehenen Juden Europas. (Fotokopie entnommen aus Roseman, 2002: Wannsee-Konferenz, S. 175)

Als schließlich Ende 1941 bzw. Anfang/Mitte 1942 Vernichtungslager auf ehemals polnischem Territorium errichtet worden waren, kam es in allen unter deutscher Besatzung und in Abhängigkeit Deutschlands befindlichen Staaten zu umfangreichen Massendeportationen der jüdischen Bevölkerung in diese Regionen.1 Nach dem Konsens der Wannseekonferenz setzte das NS-Regime sämtliche Mittel ein, um die „Endlösung“ europaweit erfolgreich zu koordinieren und systematisch durchzuführen, d. h., alle erreichbaren Juden - ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Beruf oder sozialen Stand - umzubringen.2 Damit war die letzte und auf eine ausnahmslose Vernichtung ausgerichtete Phase der antijüdischen Politik Deutschlands angebrochen. Die im Konferenzprotokoll festgehaltene Zahl der zu ermordenden Juden lautete auf elf Millionen (vgl. Abbildung 05).

1. 2. 2 Die„Endlösung der Judenfrage“

Am 30. Januar 1939, während der Planungen für den Angriff auf Polen, trat Hitler mit folgenden Worten vor den versammelten Reichstag:1

„Wenn es dem internationalen Finanzjudentum in- und außerhalb Europas gelingen sollte, die Völker noch einmal in einen Weltkrieg zu stürzen, dann wird das Ergebnis nicht die Bolschewisierung der Erde und damit der Sieg des Judentums sein, sondern die Vernichtung der jüdischen Rasse in Europa!“

Bedeutung und Gewicht dieser Aussage sind in der Forschung umstritten. Fest steht jedoch, dass Hitler das darin formulierte Ziel bereits wenige Monate danach in die Tat umzusetzen begann und bei Kriegsende nahezu vollständig erreicht hatte. Auf welchen Maßnahmen und Methoden die „Endlösung“ beruhte, soll nachfolgend dargestellt werden.

Zunächst gilt es jedoch, den Begriff „Endlösung“ einer genaueren Betrachtung zu unterziehen. Nach Hilberg kann das bisher größte Verbrechen in der Menschheitsgeschichte wie folgt charakterisiert werden:2

„Hinter dem Terminus ´Endlösung´ verbargen sich zwei Bedeutungen. In einem engeren Sinn brachte er zum Ausdruck, daß der Endzweck des Vernichtungsprozesses nunmehr unzweideutig klar war. Mochte man mit der Konzentrationsphase noch auf ein unbestimmtes Ziel hingesteuert haben, so beseitigte die ´Endlösung´ alle Ungewißheiten und beantwortete alle Fragen. Das Ziel stand nun klar vor Augen - Tötung. Doch der Begriff ´Endlösung´ hatte noch eine tiefere, bezeichnendere Bedeutung. Nach Himmlers Worten sollte sich das jüdische Problem niemals wieder stellen. Definition, Enteignung und Konzentration konnten ungeschehen gemacht werden. Tötungen hingegen waren endgültig. Sie verliehen dem Vernichtungsprozeß den Charakter historischer Unwiderruflichkeit.“

Jene „Endlösung“ wurde auf zwei Wegen vollzogen: Zum einen erfolgten mit dem Überfall auf die Sowjetunion im Juni 1941 Massenerschießungen durch spezielle Mordkommandos, so genannte Einsatzgruppen3, vor allem im östlichen Teil Polens sowie im Westen der SU. Zum anderen wurden die Juden aus mittel-, west- und südeuropäischen Staaten zusammen mit einer Vielzahl von Leidensgenossen aus Osteuropa in spezielle Vernichtungslager deportiert.4 Die Massenexekutionen der Einsatzgruppen bildeten dabei den Auftakt der „Endlösung“, wobei Ende 1941/Anfang 1942 weitgehend zu Vergasungen übergegangen wurde.1

Mit dem Beginn des „Unternehmens Barbarossa“ sollte das Ziel der Ausrottung des so genannten jüdisch-bolschewistischen Weltfeindes in Angriff genommen werden.2 Damit war eine neue Dimension der nationalsozialistischen Judenpolitik angebrochen. Im Gegensatz zu den militärischen Kampfeshandlungen im Westen Europas zeichnete sich der Krieg im Osten von Anfang an als ein auf rassenhierarchischer Basis geführter Raub- und Vernichtungsfeldzug mit gleichzeitiger Lebensraumgewinnung aus. Bereits unmittelbar nach dem Einmarsch, d. h. während der ersten Phase der antijüdischen Politik auf besetztem sowjetischem Territorium sonderten die Einsatzgruppen nahezu alle wehrfähigen jüdischen Männer aus und führten sie der Massenerschießung zu.3 Hilberg weist darauf hin, dass zu diesem Zeitpunkt noch kein systematisches Vorgehen erkennbar war, so dass nicht alle Juden im Rücken der Front erfasst worden waren.4

Mit dem Einzug der Militär- und Zivilverwaltung, welche die deutsche Kennzeichnungs- und Ausgrenzungspolitik auch hier einführte, wurden Gettos nach polnischem Vorbild auch im Westen der Sowjetunion errichtet.5 Diese Maßnahmen dienten nach Ansicht Hilbergs ausschließlich der Vorbereitung einer zweiten Tötungswelle, so dass die Konzentration der Juden in jenen „Wohnbezirken“ einzig und allein zum Zweck der gezielten Ermordung seiner Insassen erfolgt sei.6 Eine Reihe von Historikern vertritt außerdem die Ansicht, dass während dieser zweiten Phase nicht zuletzt aufgrund der katastrophalen Ernährungssituation zu einer noch radikaleren Politik übergegangen und die restliche jüdische Bevölkerung in die Erschießungen mit einbezogen worden war.7 So fielen innerhalb weniger Monate mehrere hunderttausend sowjetischer Juden dem nationalsozialistischen Vernichtungswillen zum Opfer.8

Wie bereits erwähnt, wurden auch aus Deutschland, Österreich und dem „Protektorat“ deportierte Juden in die neu entstandenen Gettos gepfercht. Safrian schlussfolgert aus der Tatsache, dass lediglich ein geringer Prozentsatz dieser Menschen sofort ermordet wurde, „daß im Herbst 1941 keine generellen Befehle [von oben, d. A.] vorgelegen sein dürften, die eine sofortige und unterschiedslose Ermordung aller aus Zentraleuropa deportierten Juden angeordnet hätten.“9 Der Ansicht, dass zu dieser Zeit kein allgemein gültiger Befehl zur sofortigen Ermordung dieser Menschen vorlag, ist auch Christian Gerlach. Er führt die dennoch in Angriff genommenen systematischen Massenexekutionen auf das Vorhandensein eines jeweils „örtlichen oder regionalen Programms [zurück], und es brauchte Interessen und Absprachen und immer neue Anläufe, damit so die weitgehende Vernichtung Wirklichkeit wurde.“1

Während das Vorgehen gegen die Juden im Osten und Südosten (mobile Tötungseinheiten im Form von Einsatzgruppen nahmen auch auf dem Balkan Massenerschießungen vor) durch quasi vor den Augen der Bevölkerung stattfindende Exekutionen geprägt war, sollte bei der bevorstehenden Vernichtung des west- und südeuropäischen Judentums auf den Einsatz Aufsehen erregender Erschießungskommandos vor Ort verzichtet werden.2 Analog zum Vorgehen im Reich wurden auch in diesen Regionen groß angelegte Deportationsprogramme realisiert, wobei die veranschlagten Zielorte der in überfüllte, versiegelte Güterwaggongs gepferchten Menschen entweder - in seltenen Fällen - Konzentrationslager auf Reichsgebiet oder - nach deren Errichtung - die Vernichtungslager im Osten waren.3

Etwa im Spätsommer des Jahres 1941 hatten diverse Institutionen, darunter das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) und die Kanzlei des Führers, begonnen, Überlegungen hinsichtlich eines effektiveren Ausrottungsverfahrens anzustellen. Ausgehend von der bereits seit 1939 durchgeführten „T4-Aktion“ erwog man als organisatorische und technische „Optimierung“ den Einsatz von Gaswagen.4 Diese kamen ab Januar/Februar 1942 zunächst zusätzlich zu den Massenerschießungen im Osten zum Einsatz, um die Juden ohne Aufsehen durch Autoabgase zu ersticken,5 was den Übergang zur industriellen Vernichtung in manifesten Lagern darstellt. Obwohl dieses Mordverfahren bereits seit Dezember 1941 in Chelmno, dem ersten nationalsozialistischen Vernichtungslager, Anwendung fand, wurde an einer noch effektiveren Lösung gearbeitet.6

Für die Entschlussbildung der NS-Elite und -Bürokratie, ein System fabrikmäßig betriebener Mordstätten mit stationären Gaskammern zu entwickeln, kommen rückblickend mehrere Faktoren in Frage:7

- das verfehlte Ziel der „territorialen Endlösung“,
- die Existenz von Konzentrationslagern,
- vorhandenes Erfahrungspotenzial aus den bereits erprobten Tötungsmethoden der „T4-Aktion“ und
- die Bevorzugung einer die Täter psychisch weniger belastenden Liquidierungsweise, wobei die Menschen im Verborgenen und nach vorangegangener Täuschung umgebracht werden sollten.

Mit dem „Euthanasie“-Fachpersonal wurden im Frühjahr 1942 die Lager der so genannten „Aktion Reinhard“, Belzec, Treblinka und Sobibor, aufgebaut und in Betrieb genommen. Ihnen allen ist gemein, dass sie ausnahmslos dem Zweck der heimlichen und fließbandartigen Vernichtung aller eingelieferten Menschen - mit Ausnahme einiger weniger ausgewählter Arbeitshäftlinge - mittels Kohlenmonoxid in Gaskammern dienten.1 Reichspropagandaminister Joseph Goebbels beschrieb die neue Technik der Massentötung wie folgt: „Es wird hier ein ziemlich barbarisches und nicht näher zu beschreibendes Verfahren angewandt, und von den Juden selbst bleibt nicht mehr viel übrig.“2

Zusätzlich zum Bau der ausnahmslos auf die Ermordung der Deportierten ausgerichteten Lager war das bereits 1940 entstandene Konzentrationslager Auschwitz immer wieder vergrößert und ein Vernichtungskomplex, Auschwitz-II oder Birkenau genannt, angeschlossen worden. Dieses Nebenlager übernahm ab Frühjahr 1942 zunächst einen Teil des Massenmordprogramms. Als die Rote Armee im Jahre 1943 nach Westen vorrückte, die Lager der „Aktion Reinhard“ ihre Arbeit daraufhin einstellten und eingeebnet wurden, entwickelte sich Auschwitz-Birkenau zum Zentrum des industriellen Völkermordes für die nahezu aus allen Teilen des besetzten Europa deportierten Juden (vgl. Abbildung 06, S. 29). Im Gegensatz zu den reinen Vernichtungslagern wurden hier in der Regel Selektionen unter den ankommenden Menschen durchgeführt und ein von körperlichem Zustand und Alter der Deportierten abhängiger Teil zur „Vernichtung durch Arbeit“ im Lager verurteilt oder für menschliche Experimente ausgewählt. Mittels eines unter der Bezeichnung Zyklon B geführten Insektenbekämpfungsmittels auf Blausäurebasis wurden alle für nicht arbeitsfähig befundenen Juden (wobei die SS-Ärzte zumeist willkürliche Entscheidungen trafen) in den Gaskammern Birkenaus ermordet.3 Dieselbe Prozedur, wenn auch in geringerem Umfang, war im Konzentrationslager Majdanek im Südosten Polens an der Tagesordnung, weshalb die Historiker diese Haft-, Mord- und Folterstätte zum Großteil zu den Vernichtungslagern zählen.4

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 06: Wichtigste Bahnlinien, aus denen die Juden Europas von 1942 bis 1944 nach Auschwitz deportiert wurden (Grafik entnommen aus Gilbert, 1995: Endlösung, o. S.)

Ende November 1944, als die deutsche Niederlage kurz bevorstand, endeten die massenhaften Gastötungen durch einen Befehl Himmlers schließlich auch in Auschwitz.1 Abgesehen von der fließbandartigen Vernichtung in den eigens dafür konzipierten Lagern und denjenigen Juden, die in Konzentrations- und Zwangsarbeitslagern ihr Leben ließen, fielen zehntausende Juden einzelnen umfangreichen Massenexekutionen zum Opfer. Die folgenden zwei Beispiele vermögen den verbissen geführten Rassenkrieg gegen das jüdische Volk ganz besonders zum Ausdruck zu bringen: In der Schlucht von Babi Jar nahe Kiew wurden Ende September 1941 während einer nur zweitägigen Mordaktion 33 771 Juden durch ein Sonderkommando erschossen.2 Mehr als zwei Jahre später, am 3. und 4. November 1943, veranstalteten vor allem Angehörige der Waffen-SS und der deutschen Polizei auf Befehl Himmlers ein Massaker an den Juden des im Generalgouvernement gelegenen Distriktes Lublin - höchstwahrscheinlich als Racheakt für einen Aufstand der Häftlinge in Sobibor. Dabei fanden schätzungsweise 42 000 bis 43 000 Juden den Tod.3

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 07: Jüdische Opferzahlen nach Todesursachen. Alle Angaben wurden jeweils auf das nächste Hundert- bzw. Fünfzigtausend gerundet. (Übersicht entnommen aus Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 3, S. 1299)

Die (geschätzte) Gesamtzahl der ermordeten Juden verdeutlicht, dass Hitler sein großes rassenpolitisches Ziel, die Juden Europas auszurotten, nur knapp verfehlte: Insgesamt fielen der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik in Europa zwischen fünf und sechs Millionen Juden zum Opfer. Hilberg geht davon aus, dass der nationalsozialistische Rassenwahn etwa 5 100 000 Juden das Leben kostete (vgl. Abbildung 07).1 Die Statistik der „Enzyklopädie des Holocaust“ nennt dagegen eine Zahl von 5 860 000.2 In den sechs Vernichtungslagern, von denen einige bereits nach wenigen Monaten aufgelöst worden waren, wurden knapp drei Millionen Juden ermordet.3 Die Opfer stammten aus nahezu allen Ländern Europas, wobei deutlich zu erkennen ist, dass das osteuropäische Judentum - und hier insbesondere das polnische - die schwersten Verluste erlitten hat. Infolge des Antisemitismus nazideutscher Prägung verlor insgesamt ein Drittel aller Juden sein Leben.4

Rückblickend kann festgestellt werden, dass die Verfolgung und Ermordung der Juden zwar nicht die einzige, aber zweifelsohne die furchtbarste und nachhaltigste Konsequenz des nationalsozialistischen Rassenwahns darstellt.

Nachdem in diesem Kapitel historische Wurzeln und Entwicklung, Auswirkungen und Beispiellosigkeit des rassisch definierten nationalsozialistischen Antisemitismus skizziert wurden, widmen sich die folgenden Ausführungen einer konkreten Täterperson des „Dritten Reiches“: Adolf Eichmann. Obwohl der Name dieses Mannes zwischen 1933 und 1945 nur den wenigsten bekannt war, zählt er zu den Haupttätern des Völkermordes. Seine Position als so genannter Judenreferent und Deportationsspezialist im Reichssicherheitshauptamt ermächtigte ihn, Millionen Juden vor allem aus Mittel-, West- und Südeuropa dem sicheren Tod in nazideutschen Vernichtungslagern auszuliefern.

[...]


1 Hausner: Eröffnungsplädoyer, 6. Sitzung, 17. April 1961, abgedruckt bei: Nellessen, 1964: Prozess, S. 15.

2 Zu Kritikpositionen siehe u.a. Nellessen, Bernd: Der Prozess von Jerusalem. Ein Dokument. - Düsseldorf; Wien: Econ 1964 sowie Arendt, Hannah: Eichmann in Jerusalem. Ein Bericht von der Banalität des Bösen. Mit einem Essay von Hans Mommsen. - 9. Aufl. - München: Piper, 1995.

3 Vgl. Wilke, 1999: Massenmedien und Vergangenheitsbewältigung, S. 655 f.

4 Im Gefolge des so genannten Nürnberger Jahrhundertprozesses fanden Ende der 1940er, während der 1950er Jahre und darüber hinaus vor allem in den ehemals besetzten osteuropäischen Ländern, aber auch auf deutschem Boden verschiedene Verfahren statt, welche die nationalsozialistischen Verbrechen zum Verhandlungsgegenstand hatten. Zu nennen sind hier v.a. der 1958 in Ulm geführte Einsatzgruppenprozess, der Frankfurter Auschwitz-Prozess Mitte der 1960er Jahre sowie der Majdanek-Prozess in Düsseldorf 1975 bis 1981. Zu NS-Prozessen in Deutschland und Europa siehe u.a. Rückerl, Adalbert: NS-Verbrechen vor Gericht. Versuch einer Vergangenheitsbewältigung. - 2., überarb. Aufl. - Heidelberg: Müller, 1984; ders.

1 Während die 1960 abgelaufene Verjährungsfrist von Totschlagsdelikten aus nationalsozialistischer Zeit nicht verlängert worden war, sollte auch die Frist für NS-Mordtaten ursprünglich im Mai 1965 ablaufen. Zur bundesdeutschen Verjährungsdebatte siehe v.a. Frei, Norbert: Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit. - München: Beck, 1996; Dubiel, Helmut: Niemand ist frei von der Geschichte. Die nationalsozialistische Herrschaft in den Debatten des Deutschen Bundestages. - München; Wien: Hanser, 1999; Brochhagen, Ulrich: Nach Nürnberg. Vergangenheitsbewältigung und Westintegration in der Ära Adenauer. - 1. Aufl. - Hamburg: Junius, 1994 sowie Herbert, Ulrich; Groehler, Olaf: Zweierlei Bewältigung. Vier Beiträge über den Umgang mit der NS-Vergangenheit in den beiden deutschen Staaten. - Hamburg: Ergebnisse, 1992.

2 Vgl. hierzu: Käppner, 1999: Erstarrte Geschichte, S. 97.

3 Von Lang, Nachwort, in: Less (Hrsg.), 1999: Schuldig, S. 233.

1 Verwiesen sei hier v.a. auf eine Dissertation von Peter Krause, welche sich mit der Berichterstattung westdeutscher Tageszeitungen und Zeitschriften auseinandersetzt und das ostdeutsche Pendant lediglich in Form eines Exkurses beleuchtet. Die Studie liegt als gekürzte Version auch in Buchform vor: Krause, Peter: Der Eichmann-Prozess in der deutschen Presse. - Frankfurt a. M.: Campus, 2002. - Den Kernpunkt der Analyse bildet jedoch die Auseinandersetzung mit den Wirkungen, welche die Berichterstattung in der Bevölkerung Westdeutschlands auslöste. Darüber hinaus erforschten Jürgen Wilke u.a. die Rezeption der Presseberichterstattung über diverse NS-Prozesse in israelischen und deutschen Zeitungen, wobei der Eichmann-Prozess eines von vier in die Untersuchung einbezogenen Verfahren darstellt: Wilke, Jürgen; Schenk, Birgit; Cohen, Akiba A. u.a.: Holocaust und NS-Prozesse. Die Presseberichterstattung in Israel und Deutschland zwischen Aneignung und Abwehr. - Köln; Weimar; Wien: Böhlau, 1995.

1 Die FAZ erreichte im Jahre 1961 (IV. Quartal) eine Auflagenhöhe von 220 755 verkauften Exemplaren, das ND als auflagenstärkste DDR-Tageszeitung brachte es auf etwa 800 000 Ende der 1950er Jahre. Zur Auflagenhöhe der FAZ vgl. die Auskunft von Gosdzik, Gerhard, Informationsgesellschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW), per Brief an die Autorin dieser Arbeit, 17.2.2004; zur ND-Auflagenhöhe vgl. Handbuch, 1970, Bd. 1, S. 131. Über den weiteren Verlauf der Auflagenentwicklung des ND und der DDR-Tagespresse insgesamt liegen jedoch keine bzw. lediglich unvollständige und unsichere offizielle statistische Daten vor.

2 Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 3, S. 1129.

1 Picaper, 1976: Kommunikation, S. 92.

2 Vgl. Craig, 1991: Deutsche, S. 144.

3 Vgl. Graus, 1997: Judenfeindschaft, S. 37 ff. Die Verleumdungen und Beschuldigungen im christlich dominierten Abendland reichten von Ritualmorden an Christenkindern und Brunnenvergiftungen bis hin zur Auslösung von auf rationale Weise unerklärbaren Naturkatastrophen, von Seuchen und verschiedenen sozialen wie auch wirtschaftlichen, insbesondere finanziellen Missständen. Vgl. ebd.

4 Vgl. Craig, 1991: Deutsche, S. 145.

1 Vgl. Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 1, S. 11 ff.

2 Vgl. Craig, 1991: Deutsche, S. 145.

3 Ebd., S. 145 f.

4 Vgl. ebd. sowie Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 1, S. 13 ff.

5 Luther, 1543: Jüden, o. S.

2 Vgl. Craig, 1991: Deutsche, S. 146 ff.

1 Vgl. Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 1, S. 13 ff.

3 Vgl. Pendorf, 1961: Mörder, S. 42.

1 Vgl. ebd., S. 155 ff. sowie Kwiet, 1998: Rassenpolitik, S. 51. Reinhard Rürup führt die emanzipatorischen Rückschritte jener Zeit darauf zurück, „dass [als Folge der ökonomischen Krise, d. A.] nicht nur die wirtschaftliche und politische Praxis, sondern auch die Normen des liberalen Systems einer weit verbreiteten Ablehnung verfielen (…).“ Weiter schreibt er: „Es entstand die antisemitische Bewegung als die erste große Gegenbewegung gegen die moderne Gesellschaft und gegen die Ideen von 1789.“ Rürup, 1997: Judenemanzipation, S. 119.

2 Just, 2000: Weltbild, S. 134.

3 Vgl. ebd., S. 134 ff. sowie Craig, 1991: Deutsche, S. 156 f.

4 Vgl. Craig, 1991: Deutsche, S. 156 u. 158. Zu den Vertretern antisemitischer Propaganda vgl. auch Pendorf, 1961: Mörder, S. 43 ff.

5 Vgl. Losemann, 1997: Rassenideologien, S. 306 ff.

6 Vgl. Wippermann, 1995: Rassismus, S. 15 sowie Losemann, 1997: Rassenideologien, S. 308 f.

7 Vgl. Craig, 1991: Deutsche, S. 156; Jakubowski, 1995: Dühring, v.a. S. 71 ff. u. 75 f.; Losemann, 1997: Rassenideologien, S. 311 ff. sowie Jäckel u.a. (Hrsg.), 1998: Enzyklopädie, Bd. 3, S. 1187.

8 Vgl. Just, 2000: Weltbild, S. 149, 188 ff. u. 192 f.; Losemann, 1997: Rassenideologien, S. 316 ff. sowie Jäckel u.a. (Hrsg.), 1998: Enzyklopädie, Bd. 3, S. 1187.

1 Craig, 1991: Deutsche, S. 144.

2 Vgl. Poliakov, 1993: Mythos, S. 351 ff. Wolfgang Wippermann betont in diesem Zusammenhang, „daß die Übergänge zwischen dem deutschen Nationalismus (…) und dem Rassismus sehr fließend sind.“ Wippermann, 1995: Rassismus, S. 28.

3 Craig, 1991: Deutsche, S. 158.

4 Vgl. ebd., S. 161 sowie Berding, 1997: Aufstieg, S. 286 f.

5 Vgl. Berding, 1997: Aufstieg, S. 302 f. sowie Winkler, 1997: Gesellschaft, S. 343.

6 Vgl. Craig, 1991: Deutsche, S. 162.

7 Vgl. Losemann, 1997: Rassenideologien, S. 324 ff.

8 Kwiet, 1998: Rassenpolitik, S. 50.

9 Vgl. ebd., S. 50 ff. Francis Galton (1822-1911), ein englischer Naturforscher, gilt als Begründer der Erbgesundheitslehre (Eugenik). Seiner Ansicht zufolge sollte die „Züchtung“ physisch und psychisch „wertvoller“ Menschen zu einem Bestandteil der staatlichen Politik erhoben werden. Insbesondere diese Theorie führte nach 1933 dazu, dass auch zehntausende Erbgeschädigte und geistig Behinderte dem nationalsozialistischen Volksgesundheitswahn zum Opfer fielen. Vgl. ebd.

1 Vgl. Graml, 1988: Reichskristallnacht, S. 38 u. 97 f.

2 Vgl. Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 1, S. 14.

3 Ebd.

4 Ebd., S. 15.

5 Ebd.

6 Ebd., S. 56. Die Frage, welche Faktoren die Durchsetzung des Völkermordes an den europäischen Juden bewirkten, spaltete die Holocaustforschung bis in die achtziger Jahre hinein in zwei Lager: Die Intentionalisten (u.a. Andreas Hillgruber, Eberhard

1 Vgl. Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 1, S. 39 f.

2 Vgl. ebd., S. 70 sowie Königseder, 1998: Arierparagraph, S. 373 f.

3 Vgl. Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 1, S. 73 f. sowie Graml, 1988: Reichskristallnacht, S. 148 f. Der Definitionsversuch ging jedoch mit mehrere Jahre anhaltendem Kopfzerbrechen innerhalb der NS-Bürokratie einher. Da auf „rassische“ Merkmale nicht zurückgegriffen werden konnte, wurde die religiöse Zugehörigkeit der betreffenden Personen einer Definition zugrunde gelegt. Besondere Schwierigkeiten ergaben sich hinsichtlich der „Mischlingsproblematik“, d. h. der „rassischen“ Einstufung von so genannten Halb- und Vierteljuden. Vgl. Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 1, S. 69 ff., 72 f. sowie Bd. 2, S. 440. Die 1. Verordnung zum „Reichsbürgergesetz“ vom November 1935 beinhaltete neben der Begriffsbestimmung „Jude“ in den Abstufungen „Volljude“ und „Mischling“ unterschiedlichen Grades den Verlust der bürgerlichen Rechtsstellung aller betreffenden Personen sowie eine Amtsenthebung aller jüdischen Beamten. Vgl. Vgl. Jäckel u.a. (Hrsg.), 1998: Enzyklopädie, Bd. 2, S. 956 u. S. 1055. Die 1. Verordnung zum „Blutschutzgesetz“ sah nicht nur die Bestrafung von Eheschließungen zwischen „Ariern“ und so genannten Volljuden vor, sondern enthielt auch das Verbot von als „Rassenschande“ bezeichneten außerehelichen Beziehungen. Vgl. Graml, 1988: Reichskristallnacht, S. 148 f. u. 152.

4 Vgl. Pendorf, 1961: Mörder, S. 55.

5 Vgl. Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 1, S. 158 ff.

1 Vgl. ebd., S. 183 ff.

2 Vgl. Pendorf, 1961: Mörder, S. 62.

3 Graml, 1988: Reichskristallnacht, S. 184.

1 Vgl. ebd., S. 184 u. 187.

2 Vgl. Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 2, S. 412 u. 414 f. sowie Safrian, 1995: Eichmann, S. 46 f.

3 Vgl. Jäckel u.a. (Hrsg.), 1998: Enzyklopädie, Bd. 1, S. 553 f. sowie Bd. 2, S. 605 u. S. 610. Vgl. darüber hinaus Aly, 2002: „Endlösung“, S. 46 ff.

4 Vgl. Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 2, S. 570 sowie Bd. 1, S. 198 u. 214 ff. Hilberg gibt die Zahl der Juden Polens mit 3,3 Millionen an, was einem Anteil von 10 Prozent an der polnischen Gesamtbevölkerung entspricht. Vgl. Ebd., S. 198.

5 Ebd., Bd. 1, S. 195. Diese von den Deutschen in den östlichen Besatzungsgebieten (Polen, SU, Ungarn etc.) eingesetzten Judenräte hatten u.a. die Aufgabe, die jüdische Bevölkerung ihres Einflussbereiches gegenüber der Besatzungsmacht zu vertreten, deutsche Anweisungen entgegenzunehmen und an die Juden weiterzuleiten, jüdische Bevölkerungsstatistiken für die Deutschen zusammenzustellen, die Deportationen zu organisieren und damit zu ermöglichen. Vgl. ebd., S. 195 f.

6 Vgl. Ebd., S. 197 f. Die Gettobildung in Polen führt Hilberg darauf zurück, dass das Judentum in Polen zahlenmäßig viel umfangreicher war als etwa in Deutschland und dass im östlichen Nachbarstaat weniger Rücksicht auf Reaktionen der übrigen Bevölkerung genommen werden musste (die ja an und für sich bereits als „minderwertig“ eingestuft w orden war). Zu Einrichtung und Daten größerer Gettos vgl. Hilberg, Bd. 1, S. 231 ff.

7 Vgl. Reitlinger, 1992: Endlösung, S. 60 f. sowie Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 1, S. 225 f.

1 Vgl. Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 1, S. 164 ff. u. 255.

2 Vgl. Pohl, 1998: Ermordung, S. 113 sowie ders., 2000: Holocaust, S. 68. Hilberg bezeichnet die Gettos als „ein in Gefangenschaft gehaltener Stadtstaat, dessen Umzingelung einherging mit seiner absoluten Unterwerfung unter die deutsche Oberherrschaft.“ Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 1, S. 245.

3 Vgl. Safrian, 1995: Eichmann, S. 72 ff. u. 88 sowie Aly, 2002: „Endlösung“, S. 44 ff.

4 Safrian, 1995: Eichmann, S. 80.

5 Wojak, 2001: Memoiren, S. 125.

1 Vgl. ebd., S. 133 ff.

2 Vgl. Aly, 2002: „Endlösung“, S. 132. Zum Madagaskar-Plan siehe auch Safrian, 1995: Eichmann, S. 93 ff.

3 Vgl. ebd., S. 299.

4 Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 2, S. 417.

5 Vgl. Aly, 2002: „Endlösung“, S. 299.

6 Vgl. ebd., S. 18 f. u. 166 ff. Aly spricht von einer halben Million rückzusiedelnden „ethnischen Deutschen“. Ebd., S. 14.

7 Vgl. ebd., u.a. S. 196. Zu den Schwierigkeiten bei der „Aussiedlung“ der Juden in die Sowjetunion siehe auch Safrian, 1995: Eichmann, S. 134ff. sowie Herbert, 1998: Vernichtungspolitik, S. 25ff.

8 Vgl. Aly, 2002: „Endlösung“, S. 273 ff. u. 12. Aly betont, dass es sich bei dieser „territorialen Endlösung“ um ein Unternehmen handelte, das bereits „alle Merkmale des Völkermords“ zeigte. Da zu diesem Zeitpunkt (wenige Wochen vor dem deutschen Überfall auf die SU) neben jener arbeitsbedingten und „natürlichen“ Verminderung auch die Ermordung männlicher sowjetischer Juden in wehrfähigem Alter feststand, w urde nach Aly das neue nationalsozialistische Wunschziel deutlich, „das europäische Judentum in absehbarer Zeit auszurotten: mit sogenannten biologischen, aber (…) noch ´konventionellen´ Mitteln.“ Ebd., S. 12.

9 Ebd., S. 12.

1 Vgl. Pohl, 1998: Ermordung, S. 112.

2 Aly, 2002: „Endlösung“, S. 12.

3 Ebd., S. 398 f.

4 Vgl. Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 1, S. 261 ff. u. 266 ff. Nach und nach wurde in Polen ein System mörderischer Zwangsarbeit sowohl innerhalb als auch außerhalb der entstanden Gettos eingeführt und dieses im weiteren Verlauf des Krieges (zumeist in Form von Zwangsarbeitslagern für jüdische und nichtjüdische Konzentrationslagerhäftlinge auf deutschem Boden sowie in einer Reihe deutsch besetzter Länder) bis 1945 ausgebaut. Vgl. ebd.

5 Aly, 2002: „Endlösung“, S. 386. Zu den judenpolitischen Erwägungen innerhalb der NS-Bürokratie im besetzten Polen siehe auch ebd., S. 327 ff.

6 Vgl. ebd., S. 270 f.

7 Vgl. ebd. Zu den diversen Historikeransichten siehe auch ebd., S. 388 f.

8 Vgl. Safrian, 1995: Eichmann, S. 105 ff.

1 Vgl. ebd., S. 109f. Safrian beruft sich dabei auch auf die Auffassungen von Hans Mommsen und Martin Broszat, die zu gleichen Erkenntnisse gelangten. Vgl. ebd., S. 111 sowie Aly, S. 319 f.

2 Ebd., S. 111 f. Die gleiche These vertritt auch Graml. Vgl. Graml, 1988: Reichskristallnacht, S. 237. Aly verweist darüber hinaus darauf, dass „die Protagonisten des Dritten Reichs (…) die ´Abwanderung´ der europäischen Juden längst fest einkalkuliert und die Deportation zur Grundlage ihrer Kriegs- und Nachkriegsplanung gemacht [hatten].“ Aly, 2002: „Endlösung“, S. 12.

3 Vgl. Aly, 2002: „Endlösung“, S. 301f. Hierbei ist jedoch anzumerken, dass seit dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion in deren besetzten westlichen Teilen sowie im östlichen Polen bereits hunderttausende Juden Massenerschießungsaktionen der Einsatzgruppen zum Opfer gefallen waren, d. h. die „Endlösung“ bereits begonnen hatte. Vgl. Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 2, S. 287 ff.

1 Vgl. Aly, 2002: „Endlösung“, S. 33 u. 353. Wie auf Reichsgebiet entstanden auch im westlichen Europa keine Gettos. Dort wurden zumeist so genannte Durchgangslager eingerichtet (z. B. Westerbork in den Niederlanden oder Drancy auf französischem Staatsgebiet), welche während der „Endlösung“ als Konzentrationspunkte für die Deportation der Juden Westeuropas zu den Vernichtungsstätten im Osten dienten. Vgl. Pohl, 2000: Ermordung, S. 84 ff. sowie Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 2, S. 618 f.

2 Vgl. Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 2, S. 421. Siehe dazu außerdem Reitlinger, 1992: Endlösung, S. 94 ff. u. 101 ff.

3 Vgl. Graml, 1988: Reichskristallnacht, S. 284.

4 Vgl. Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 1, S. 187.

5 Vgl. ebd., Bd. 2, S. 570. Hilberg gibt deren Zahl mit 2,2 Millionen an. Vgl. ebd. Zu den deutschen Expansionsschritten siehe auch Aly, 2002: „Endlösung“, S. 31 ff.

6 Vgl. Safrian, 1995: Eichmann, S. 169. Als Anlass für diese Terminverschiebung gibt Safrian entgegen der Ansicht vieler Historiker die insgeheime Erkenntnis der deutschen Führung an, dass der Angriff auf die Sowjetunion fehlgeschlagen war und ein Sieg nicht mehr errungen werden konnte. Damit waren auch die Vertreibungspläne endgültig nichtig, was zur Folge hatte, dass die physische Ausrottung der Juden schließlich als einziger Ausweg eines „judenfreien“ Europas angesehen wurde. Vgl. ebd.

7 Pätzold, 1998: Wannsee-Konferenz, S. 794.

8 Vgl. ebd.

9 Ebd.

1 Vgl. Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 2, S. 570 sowie Safrian, 1995: Eichmann, S. 200 ff.

2 Einzig und allein für die Behandlung der so genannten jüdischen Mischlinge sowie jener Juden, die einen besonderen Status innehatten (in Mischehe lebende Juden, Rüstungsjuden, ausländische Staatsbürger jüdischen Glaubens, jüdische Kriegsveteranen etc.), konnte keine „Lösung“ gefunden werden. Vgl. Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 2, S. 436 ff. Zu diesem Einordnungsproblem siehe auch Safrian, 1995: Eichmann, S. 363 f.

1 Hitler in: o. V.: „Der Wortlaut der Führerrede“, in: Völkischer Beobachter, 1.2.1939, S. 4.

2 Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 2, S. 287.

3 Zur Zusammensetzung und Aufgabenstellung der Einsatzgruppen des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) vgl. ebd., S. 299 ff. Siehe dazu außerdem die Überblicksdarstellung von Krausnick, Helmut: Hitlers Einsatzgruppen. Die Truppe des Weltanschauuungskrieges 1938-1942. - Durchges. Ausg. - Frankfurt am Main: Fischer, 1998.

4 Vgl. ebd., S. 287.

1 Vgl. ebd. Aly geht ebenfalls davon aus, dass die Massenmordaktionen bereits Teil des Holocaust waren bzw. diesen einleiteten. Vgl. Aly, 2002: „Endlösung“, S. 334.

2 Vgl. Aly, 2002: „Endlösung“, S. 332. Nach Hilberg befanden sich in den von der Wehrmacht eingenommenen Gebieten ursprünglich vier Millionen Juden, wovon etwa ein Viertel bereits vor der Ankunft der Deutschen fliehen konnte. Vgl. Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 2, S. 304.

3 Vgl. Aly, 2002: „Endlösung“, S. 332 f.

4 Vgl. Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 2, S. 307 f.

5 Vgl. ebd., S. 358 ff.

6 Vgl. ebd., S. 366.

7 Vgl. Aly, 2002: „Endlösung“, S. 334 sowie Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 2, S. 374. Zur Diskussion um die Zusammenhänge zwischen Ernährungslage und rassenpolitischem Kalkül als Entscheidungsgrundlage für die Ermordung der gesamten jüdischen Bevölkerung der besetzten westlichen Gebiete der Sowjetunion siehe u.a. Herbert, Ulrich (Hrsg.): Nationalsozialistische Vernichtungspolitik 1939-1945. Neue Forschungen und Kontroversen. - Frankfurt a. M.: Fischer, 1998 und hier insbesondere die Aufsätze von Christoph Dieckmann: Der Krieg und die Ermordung der litauischen Juden, S. 292-329 sowie Christian Gerlach: Wirtschaftsinteressen, Besatzungspolitik und der Mord an den Juden, S. 263-291.

8 Vgl. Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 2, S. 312. Hilberg gibt die Zahl der bis Ende November 1941 ermordeten sowjetischen Juden mit ca. einer halben Million an. Vgl. ebd.

9 Safrian, 1995: Eichmann, S. 154.

1 Gerlach, 1998: Wirtschaftsinteressen, S. 291 (Hervorhebg. im Orig.).

2 Vgl. Jäckel u.a. (Hrsg.), 1998: Enzyklopädie, Bd. 1, S. 319 f. sowie Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 2, S. 570 ff., 724 u. 731 f.

3 Vgl. Jäckel u.a. (Hrsg.), 1998: Enzyklopädie, Bd. 1, S. 320 ff. sowie Bd. 3, S. 1199 ff. Nach Erkenntnis Hilbergs gestaltete sich das „Ausmaß der jüdischen Verwundbarkeit“ im Westen und Süden Europas jedoch nicht einheitlich. Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 2, S. 597. Siehe hierzu auch ebd., S. 597 f. sowie die einzelnen Länderübersichten auf S. 598 ff.

4 Vgl. Schmuhl, 1992: Rassenhygiene, S. 194 sowie Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 2, S. 934 f. Hinter dieser Bezeichnung verbirgt sich die von den Nationalsozialisten im Rahmen der Erbgesundheitspolitik durchgeführte „Euthanasie“, die Tötung „unwerten Lebens“. Zur so genannten T4 -Aktion siehe außerdem u.a. den Aufsatz von Karl A. Schleunes: Nationalsozialistische Entschlußbildung und die Aktion T4. In: Jäckel u.a. (Hrsg.): Der Mord an den europäischen Juden im Zweiten Weltkrieg. Entschlußbildung und Verwirklichung. - Stuttgart: Deutsche Verlagsanstalt, 1985. Für Hilberg bedeutet die „Euthanasie“ „sowohl eine begriffliche wie auch technologische und administrative Vorwegnahme der ´Endlösung´ in den Todeslagern.“ Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 2, S. 937.

5 Vgl. Schmuhl, 1992: Rassenhygiene, S. 242 ff. sowie Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 2, S. 347 ff.

6 Vgl. Hilberg, 1998: Vernichtung, Bd. 2, S. 943 f.

7 Vgl. ebd., S. 412, 932 ff. u. 1027 ff. sowie Bd. 3, S. 1076 ff. u. 1081.

1 Vgl. Pohl, 1998: Ermordung, S. 113 sowie Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 2, S. 938 ff. Zu den in diesen Vernichtungslagern angewandten Mordtechniken siehe Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 2, S. 1027 ff. Die Bezeichnung „Lager der ´Aktion Reinhard´“ erhielten die drei Mordstätten, nachdem der Chefkonstrukteur der „Endlösung“, Reinhard Heydrich, im Mai 1942 an den Folgen eines auf ihn verübten Attentats gestorben war. Vgl. Aly, 2002: „Endlösung“, S. 359 sowie Reitlinger, 1992: Endlösung, S. 111.

2 Goebbels, zit. n.: Michalka (Hrsg.), 1993: Geschichte, S. 270.

3 Vgl. Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 2, S. 945 ff., 971 u. 1042 ff. Zur Geschichte und Funktion des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz siehe außerdem u.a. Bauer, Jehuda: Auschwitz. In: Jäckel u.a. (Hrsg.): Der Mord an den Juden im Zweiten Weltkrieg. Entschlussbildung und Verwirklichung. - Stuttgart: Deutsche Verlagsanstalt, 1985 sowie Broszat, Martin (Hrsg.): Kommandant in Auschwitz. Autobiographische Aufzeichnungen des Rudolf Höß. - 19. Aufl. - München: dtv, 2004. Zu den medizinischen Experimenten siehe Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 2, S. 1001 ff. und außerdem folgende Literatur: Klee, Ernst: Was sie taten - was sie wurden. Ärzte, Juristen und andere Beteiligte am Kranken- und Judenmord. - Frankfurt am Main: Fischer, 1998 sowie Bastian, Till: Furchtbare Ärzte. Medizinische Verbrechen im Dritten Reich. - München: Beck, 1995.

4 Vgl. Jäckel u.a. (Hrsg.), 1998: Enzyklopädie, Bd. 3, S. 1494 ff. sowie Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 2, S. 942 f.

1 Vgl. Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 2, S. 1048.

2 Vgl. Krausnick, 1998: Einsatzgruppen, S. 9 sowie Graml, 1988: Reichskristallnacht, S. 214.

3 Vgl. Jäckel u.a. (Hrsg.), 1998: Enzyklopädie, S. 418 f. Zu Formen und Umfang des jüdischen Widerstandes siehe u.a. Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 3, S. 1100 ff.

1 Vgl. Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 3, S. 1300 (Tabellen). Bei dieser Schätzung handelt es sich um die niedrigste von der Autorin angetroffene Opferzahl. Die Differenzen zwischen den Angaben beruhen auf verschiedenen Erfassungsversionen bzw. dem Fehlen des für eine korrekte Rekonstruktion notwendigen vollständigen Dokumenten- und Aktenmaterials. Häufig wurde bzw. wird eine Gegenüberstellung der jüdischen Vorkriegsbevölkerung Europas und der nach dem Krieg vorhandenen Juden in Europa vorgenommen (wie etwa von Hilberg). Andere wiederum errechnen die Zahl der Ermordeten aus Dokumenten, Zeugenaussagen u.ä. Zur unterschiedlichen Opferzahl siehe Hilberg, S. 1280 f.

2 Vgl. Jäckel u.a. (Hrsg.), 1998: Enzyklopädie, Bd. 4, S. 1737. Bei dieser Angabe handelt es sich um die höchste von der Autorin angetroffene Opferzahl. Sie stammt nach Angaben der Herausgeber des Werkes von mehreren, auf ihren jeweiligen Fachgebieten arbeitenden Wissenschaftlern. Vgl. ebd., S. 1735 ff.

3 Vgl. Hilberg, 1999: Vernichtung, Bd. 2, S. 927 u. 1046 ff.

4 Vgl. Ebd, Bd. 3, S. 1116 f.

Excerpt out of 423 pages

Details

Title
Der Fall Adolf Eichmann im Pressediskurs der Bundesrepublik Deutschland und der DDR
College
University of Applied Sciences Mittweida  (Fachbereich Medien)
Grade
sehr gut
Author
Year
2005
Pages
423
Catalog Number
V40515
ISBN (eBook)
9783638390132
File size
18667 KB
Language
German
Notes
! sehr großer Anhang !
Keywords
Fall, Adolf, Eichmann, Pressediskurs, Bundesrepublik, Deutschland, Eine, Inhaltsanalyse, Berichterstattung, Jerusalemer, Eichmann-Prozess, Beispiel, Frankfurter, Allgemeinen, Zeitung, Neuen, Deutschland
Quote paper
Sylvia Dienel (Author), 2005, Der Fall Adolf Eichmann im Pressediskurs der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/40515

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