Handelspolitik in der EU: Der estnische Problemfall


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2003

25 Pages, Note: 1,7


Extrait


INHALTSVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

1. EINLEITUNG

2. HANDELSPOLITIK IN DER EU

3. MULTILATERALE VS. REGIONALE INTEGRATION
3.1 MULTILATERALE HANDELSORDNUNG
3.2 REGIONALE INTEGRATION
3.3 ÖKONOMISCHE WIRKUNGEN REGIONALER INTEGRATION
3.4 AUSWIRKUNGEN AUF MULTILATERALE HANDELSORDNUNG

4. DER ESTNISCHE PROBLEMFALL
4.1 ESTLAND IN KÜRZE
4.2 TRANSFORMATIONSPROZESSE IN ESTLAND
4.2.1 AUSGANGSSITUATION
4.2.2 REFORMEN
4.3 PROBLEME DER ESTNISCHEN HANDELSPOLITIK
4.3.1 KONSEQUENZEN DER WTO-MITGLIEDSCHAFT
4.3.2 KONSEQUENZEN DER EU-MITGLIEDSCHAFT
4.4 MÖGLICHE KONSEQUENZEN FÜR ESTLAND DURCH DIE DOPPELMITGLIEDSCHAFT

5. SCHLUSSBETRACHTUNG

ANHANG

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. EINLEITUNG

Ein gutes Jahrzehnt ist vergangen, seit sich Estland durch die Unabhängigkeitserklärung 1991 vom kommunistischen System der Sowjetunion losgesagt und den Weg der Transformation in die politische Demokratie und Marktwirtschaft eingeschlagen hat. Im Vergleich zu seinen baltischen Nachbarn Litauen und Lettland und anderen Transformationsländern vollstreckten sich Reformen mit stärkerer Intensität und höherer Geschwindigkeit.

Der so genannte „big bang move“ war der Schritt Estlands zum nicht-diskriminierenden unilateralen Freihandel, der ganz im Sinne der multilateralen Handelsordnung der Welthandelorganisation (WTO) liegt, welche Estland im No-vember 1999 als Mitglied aufnahm. Es folgten zahlreiche bilaterale Freihandels-abkommen mit Ländern in der ganzen Welt. Die Intensivierung des Handels mit der Europäischen Union (EU) und zahlreiche andere Reformen führten 1998 zum Abschluss des Europa-Abkommens und somit zum Beginn der Beitrittsverhand-lungen zur EU. Der im Mai 2004 anstehende EU-Beitritt bedeutet für Estland al-lerdings tiefgründige und unwiderrufliche Veränderungen in dessen handelspoliti-scher Ordnung, auf die in dieser Seminararbeit näher eingegangen werden soll (vgl. Zimmermann, 1999).

In Kapitel 2 erfolgt eine knappe Einführung in die Handelspolitik der EU. In Ka-pitel 3 werden zuerst die verschiedenen Formen der Integration theoretisch erläu-tert, im Folgenden die ökonomischen Wirkungen regionaler Integration auf multi-laterale Handelsordnung dargestellt, um im Anschluss zu erläutern, in welchem Verhältnis diskriminierende regionale Integration zu den Zielen der multilateralen Handelsordnung stehen, und ob regionale Liberalisierung die von der WTO ange-strebte multilaterale Handelsordnung blockiert oder gar als Katalysator beschleu-nigend wirkt. Diese Erkenntnisse werden anschließend in Kapitel 4 auf den spe-ziellen Fall Estland angewandt. Der Fokus liegt hierbei auf der Beschreibung der Transformationsprozesse mit der Behandlung der aus dem Beitritt der EU resultie-renden Probleme. Die Arbeit schließt mit einer kurzen Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse ab.

2. HANDELSPOLITIK IN DER EU

Zu einem der bedeutendsten Politikbereiche der EU zählt die „Gemeinsame Handelspolitik“ (GHP). Angesichts der Größe des Wirtschaftsraumes (370 Mil- lionen Einwohner) und der permanenten Ausweitung des internationalen Handels müssen, insbesondere auch ausgehend vom Standpunkt der Weltwirtschaft und Weltpolitik, Lösungen für Interessenkonflikte und Spannungen mit Drittstaaten gefunden werden. Allein die Tatsache, dass die EU vor den USA und Japan an der Spitze des internationalen Handels steht und ein Fünftel des gesamten Welthan-dels umfasst, führt die große Bedeutung einer GHP vor Augen (vgl. IHK Rhein-Neckar, 2003).

Gemäß Art. 133 Europäischer Gemeinschaftsvertrag (EGV) steht die GHP in der ausschließlichen Kompetenz der Gemeinschaft. Die Verantwortung für die Umsetzung der GHP innerhalb der Gemeinschaft trägt allerdings die Europäische Kommission. Die Mitgliedstaaten besitzen keine eigenen Verfügungsbefugnisse (IHK Rhein-Neckar, 2003), jedoch sind sie nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu einer engen Zusammenarbeit mit der EUKommission verpflichtet, um gegenüber der WTO einheitlich auftreten zu können. Die gemeinsame Gestaltung der Handelspolitik findet im Rahmen des sogenannten „133er-Ausschusses“ statt (vgl. BWMA, 2003).

Im Vertrag der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) wurde 1957 das Ziel formuliert, eine Zollunion zu gründen, in der sich die Mitgliedstaaten zu-sammenschließen, um einen ungehinderten Warenverkehr zwischen den Mitglie-dern und gemeinsamen Außenzoll auf Einfuhren aus Drittländern zu gewährleis-ten (vgl. IHK Rhein-Neckar, 2003). Art. 133 EGV erklärt die Bereitschaft der Mitgliedstaaten „ zur harmonischen Entwicklung des Welthandels, zur schrittwei-sen Beseitigung der Beschränkungen im internationalen Handelsverkehr und zum Abbau der Zollschranken “ als zentrale Ziele der Europäischen Handelspolitik. Besonderes Augenmerk gilt derzeit dem Abbau von nicht-tarifären Handels-hemmnissen1. Die hierfür anfallenden Kosten stehen häufig in keinem Verhältnis zum gehandelten Warenwert. Zur Beseitigung dieser Hemmnisse bedient sich die Gemeinschaft klarer Regeln bezüglich der weltweiten Handelsbeziehungen. Bei-spiele sind u. a. multilaterale Vereinbarungen zu Anti-Dumping-Maßnahmen oder Vorschriften für den Umgang mit wettbewerbsverzerrenden Subventionen im Außenhandelsbereich (vgl. BMWA, 2003).

Die wichtigsten Instrumente der europäischen Handelspolitik sind der Gemein-same Außenzoll (GAZ), verschiedene handelspolitische Schutzinstrumente sowie Präferenzabkommen und multilaterale Verhandlungen. Der GAZ beinhaltet, dass auf Importe aus Drittländern ein einheitlicher Zollsatz erhoben wird, unabhängig vom Empfängerland. Er stellt einen Schutz aller Mitgliedstaaten gegenüber Dritt-ländern dar, da auf die Einfuhren aus anderen Mitgliedstaaten kein Zoll erhoben wird, so dass die Güter des internen Warenverkehrs günstiger gehandelt werden können („Gemeinschaftspräferenz“). Handelspolitische Schutzmaßnahmen beinhalten Anti-Dumping-Politik, Anti-Subventions-Politik und Verordnungen über Handelshemmnisse und Schutzmaßnahmen. Ziel der Anti-Dumping-Politik ist, dass Waren nicht unter den Binnenmarktpreisen exportiert werden (vgl. IHK Rhein-Neckar, 2003). In Drittländern können durch Subventionen die Preise der Exportwaren künstlich niedrig gehalten werden. Aufgabe der Anti-Subventions-Politik ist es, dem entgegen zu wirken. Für den Fall, dass die Einfuhr drittländi-scher Waren einen Schaden im Binnenmarkt zur Folge hat, können durch han-delspolitische Schutzmaßnahmen mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen erhoben werden. Im Zuge von Präferenzabkommen und multilateralen Verhandlungen in Abstimmung mit der WTO werden präferenzielle Handelsabkommen abge-schlossen, um Erzeugnisse bestimmter Länder einen Vorzug zu geben (vgl. IHK Rhein-Neckar, 2003 und BMWA, 2003).

3. MULTILATERALE VS. REGIONALE INTEGRATION

3.1 MULTILATERALE HANDELSORDNUNG

Die neue multilaterale Handelsordnung ist 1995 aus der Uruguay-Runde2 hervor-gegangen. Der Multilateralismus wird durch die WTO verkörpert. Das Ziel der WTO und ihrem Vorreiter, dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT), ist, den Lebensstandard in den Mitgliedsländern zu erhöhen. Basierend auf der ökonomischen Theorie soll dies durch den Abbau von Zöllen und anderen Handelsschranken erreicht werden (vgl. WTO 1995, S. 6). Im weiteren Sinne be-deutet das einen WTO-weiten Freihandel bzw. Multilateralismus. In Art. 1 WTO ist der Grundsatz der WTO zu finden. Dabei handelt es sich um das Gebot der Nichtdiskriminierung bzw. das Meistbegünstigungsprinzip, welches besagt, dass allen Handelspartnern die gleichen Marktzutrittsbedingungen und Vergünstigun-gen „unverzüglich und bedingungslos“ zustehen, wie dem am meisten Begünstig-ten (vgl. Zimmermann, 1999, S. 1).

Seit Ende der achtziger Jahre ist allerdings eine Abkehr vom Multilateralismus und somit vom zentralen Grundsatz der WTO festzustellen, denn es werden im-mer mehr regionale Integrationsabkommen zwischen innergemeinschaftlichen Staaten und externen Ländern abgeschlossen (vgl. Zimmermann, 1999, S.1). Die Nachteile der multilateralen Handelsordnung begründen diese Wandlung. Als Beispiel hierfür kann der Ausbruch der USA aus dem Multilateralismus bis hin zur Gründung der Nordamerikanische Freihandelszone (NAFTA) genannt wer-den. Es sind Trittbrettfahrer, die den Weg zum Multilateralismus blockieren. Ei-nerseits kommen diese zwar in den Genuss der offenen Märkte von liberalsie-rungswilligen Ländern, öffnen jedoch andererseits ihre eigenen Märkte nicht (vgl. Zimmermann, 1999, S. 4).

3.2 REGIONALE INTEGRATION

Regionale Integration bedeutet, dass sich verschiedene Länder zu einem regionalen Integrationsraum zusammenschließen und untereinander Handelshemmnisse abbauen, aber weiterhin den Handel zu Nichtmitgliedsländern beschränken. Abb. 1 des Anhangs stellt die verschiedenen Formen der regionalen Integration dar. Die bedeutendsten Ausprägungen der regionalen Integration sind Freihandelszonen und Zollunionen (vgl. Zimmermann, 1999, S. 1).

Beide Formen der regionalen Integration beschreiben einen von Zoll und anderen Handelsbeschränkungen, wie z.B. Quoten (mengenmäßige Importbeschränkun-gen), befreiten Handel zwischen den Mitgliedsländern. Im Gegensatz zur Zolluni-on kann bei der Freihandelszone für jeden anderen, nicht zur Freihandelszone gehörenden Staat (Drittland) ein eigener Zollsatz oder eigene Quoten festgelegt werden. Bekannte Beispiele für Freihandelszonen sind die Europäische Freihandelszone (EFTA) und die NAFTA. In der Zollunion wird gegenüber Drittländern ein GAZ auferlegt (vgl. Woll, 2000, S. 247 und Beckmann, 2000, S. 4-5).

Der weltweit bedeutendste Regionalraum ist die EU. Jedoch gibt es auch in der WTO nur noch wenige Mitglieder die keinem regionalen Integrationsabkommen angehören (vgl. Zimmermann, 1999, S. 3). Der Grund für die ansteigende Zahl an Integrationsräumen bzw. deren Erweiterung liegt hauptsächlich in dem Vorteil der Regionalität des Integrationsraumes. Wirtschaftspolitische Probleme und eine reziproke Marktöffnung lassen sich besser in einem kleineren Rahmen, d.h. mit wenigeren Handelspartnern, lösen und verwirklichen.

Der Anteil des regionalen am globalen Handel beträgt bereits über ein Drittel, was die Befürchtung, dass die Welt in verschiedene Handelsblöcke zerfällt, ver-stärkt (vgl. Zimmermann, 1999, S. 3-6). Zur Beurteilung der Frage, inwiefern eine regionale Integration mit einer multilateralen Handelsordnung vereinbar ist, sollen zunächst die ökonomischen Auswirkungen regionaler Integration dargestellt wer-den.

3.3 ÖKONOMISCHE WIRKUNGEN REGIONALER INTEGRATION

Regionale Integrationsabkommen wirken sich ökonomisch gesehen sowohl auf die „Insider“, die Integrationsmitglieder, als auch auf die „Outsider“, die Drittlän-der aus, und das im konträren Verhältnis. Indem für „Insider“ regionale Integrati-on wie eine multilaterale Liberalisierung wirkt (entspricht dem o.g. Meistbegüns-tigungsprinzip), stellt sie für Drittländer eine Diskriminierung dar (vgl. Zimmer-mann, 1999, S. 7).

Ursprünglich war man der Meinung, dass Handelsliberalisierung generell wohl-fahrtserhöhend wirkt, denn in Zollunionen werden Handelsschranken abgebaut und die Wohlfahrt im Integrationsraum erhöht. Seit der Theorie der Zollunion von VINER (1950) trifft dies nicht mehr zu. Im Gegensatz zur globalen Liberalisie-rung, die „nur“ Handel schafft, treten bei regionaler Integration zwei Effekte auf: Handelsschaffung („trade creation“) und Handelsumlenkung („trade diversion“). In einer Zollunion liberalisieren bestimmte Staaten ihren Handel untereinander und erheben gegenüber Drittländern einen GAZ. Aufgrund des liberalen Handels untereinander entstehen die beiden oben genannten Effekte. Handelsschaffung entsteht, wenn sich die weniger effiziente Produktion des einen Landes (Heimat-

[...]


1 Unter nicht-tarifären Handelshemmnissen versteht man beispielsweise mengenmäßige Einfuhrbe-schränkungen (Quoten), Import und Exportlizenzen sowie Sicherheits- und Gesundheitsvorschrif-ten.

2 „Die Uruguay-Runde wurde 1986 mit dem Ziel eingeleitet, die Regeln des internationalen Han-dels zu aktualisieren und zu erweitern. Die grundlegende politische Bedeutung dieser Runde be-stand - neben ihren zahlreichen technischen Errungenschaften - in der unmissverständlichen Bot-schaft, dass die Weltgemeinschaft an der Liberalisierung des Handels festhält, und dass jeder selbstzerstörerischen Rückkehr zum Protektionismus der 30-er Jahre Einhalt geboten werden muss.“ (EU2003a).

Fin de l'extrait de 25 pages

Résumé des informations

Titre
Handelspolitik in der EU: Der estnische Problemfall
Université
http://www.uni-jena.de/
Cours
Seminarthema: "Die Europäische Union vor der Osterweiterung"
Note
1,7
Auteur
Année
2003
Pages
25
N° de catalogue
V40616
ISBN (ebook)
9783638390910
ISBN (Livre)
9783638684521
Taille d'un fichier
545 KB
Langue
allemand
Mots clés
Handelspolitik, Problemfall, Seminarthema, Europäische, Union, Osterweiterung“
Citation du texte
Dipl. Vw. Yvonne Schindele (Auteur), 2003, Handelspolitik in der EU: Der estnische Problemfall, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/40616

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