Das Bundesverfassungsgericht steht seit seiner Gründung in einem Spannungsverhältnis vernichten Politik und Recht. Zumindest wird dies immer wieder behauptet. Das BVerfG ist eines der fünf obersten Verfassungsorgane und steht somit neben dem Bundespräsidenten, dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung. Der Vorsitzende des BVerfG ist der fünfte Mann eben Staat. Aufgabe des BVerfG ist es, über die Verfassung zu wachen.
Jedoch ist das BVerfG kein Rat, kein Ausschluss, keine Verfassungskommission oder Ähnliches. Der Hüter der Verfassung ist ein Gericht. Es urteilt über die Verfassung und deren Einhaltung bzw. Auslegung, indem es in seinem Recht spricht.
Kritiker, die Recht und Politik voneinander getrennt sehen, werfen dem BVerfG immer wieder vor, zu politisch zu sein bzw. Politik zu betreiben. Einem Gericht stehe so etwas nicht zu, denn aufgrund der Gewaltenteilung sei die Funktion des BVerfG nur die Rechtsprechung. Die Politik obliegt der Exekutiven und der Legislativen. Andererseits ist die Verfassung Grundlage aller Gesetze, und Politik wird nun mal nicht zuletzt durch Gesetze gemacht und anhand von Gesetzen ausgeführt. Die Verfassung ist also politisches Recht, und das BVerfG kommt mit seiner Rechtsprechung zwangsläufig mit der Politik in Kontakt.
Die Frage, der hier nachgegangen werden soll, lautet demnach auch, wie politisch das BVerfG denn nun eigentlich ist.
Zu diesem Zweck muss zu aller Erst geklärt sein, was Politik ist. Es werden hier verschiedene Verständnisse von Politik vorgestellt, die alle aufeinander Bezug nehmen und zu einer im Folgenden gültigen Definition verknüpft werden.
Daran anschließend wird mit Hilfe dieser Definition von Politik das BVerfG auf sein Verhältnis zur Politik überprüft. In drei Abschnitten wird analysiert, ob das BVerfG in Konkurrenz zu Bundestag und Bundesregierung steht, ob es Teil hat am Regieren bzw. an der Gesetzgebung und ob das BVerfG ein Instrument der Opposition ist. In jedem der drei Fälle wird geprüft, ob das BVerfG in diesem speziellen Fall politisch ist und in welcher Weise sich dieses politische Moment ausdrückt.
Ziel ist es, ein möglichst differenziertes Bild des BVerfG zu zeichnen, das dem Doppelcharakter dieses obersten Verfassungsorgans gerecht wird.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der Begriff Politik
2.1. Allgemeine Erklärung
2.2. Politik im Sinne Aristoteles’
2.3. Das Systemmodell von David Easton
2.4. Rechtswissenschaftlicher Ansatz
2.5 Zwischenbilanz
3. Das Bundesverfassungsgericht und die Politik
3.1 Das BVerfG als Konkurrenz zu Bundestag und Bundesregierung
3.1.1 Der Tatbestand
3.1.2 Die Analyse
3.2 Das BVerfG und seine Teilhabe am Regieren
3.2.1 Der Tatbestand
3.2.2 Die Analyse
3.3. Das BVerfG als Instrument der Opposition
3.3.1 Der Tatbestand
3.3.2 Die Analyse
4. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Verhältnis des Bundesverfassungsgerichts zur Politik, um die Forschungsfrage zu beantworten, wie politisch das Bundesverfassungsgericht tatsächlich ist. Ziel ist es, ein differenziertes Bild des Gerichts zu zeichnen, das seinem Doppelcharakter als oberstes Verfassungsorgan und juristische Instanz gerecht wird.
- Definition und theoretische Einordnung des Politikbegriffs
- Analyse des Spannungsfeldes zwischen Rechtsprechung und politischer Führung
- Untersuchung der Rolle des Bundesverfassungsgerichts als Konkurrenz zu Bundestag und Bundesregierung
- Prüfung der potenziellen Teilhabe des Gerichts am Regieren
- Bewertung der Funktion des Bundesverfassungsgerichts als Instrument der Opposition
Auszug aus dem Buch
3.1. Das BVerfG als Konkurrenz zu Bundestag und Bundesregierung
Der moderne Verfassungsstaat westlicher Prägung kennt seit Montesquieu die Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative. Der Föderalismus kennt neben dieser horizontalen Gewaltenteilung noch eine zweite, vertikale. Diese beiden Dimensionen der Gewaltenteilung legen im politischen System der Bundesrepublik Deutschland den Standort des BVerfG fest. Es stellt die 3. Gewalt auf Bundesebene dar.
Sinn der Gewaltenteilung ist die Begrenzung der Macht durch gegenseitige Hemmung und Kontrolle. Es ist jedoch so, dass Parlament und Regierung bzw. Koalition und Regierung in modernen parlamentarischen Systemen verstärkt Hand in Hand arbeiten. Die Kontrolle geschieht immer seltener durch das Parlament an sich, als durch die Opposition im Parlament. Dadurch kommt den BVerfG als 3. Gewalt ein stärkeres Gewicht in System der „checks and balances“ zu.
Dazu hat das BVerfG auch weit reichende Kompetenzen zugewiesen bekommen. Nach § 31 Abs. 1 BVerfGG sind die Entscheidungen des BVerfG bindend für die „Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie aller Gerichte und Behörden.“ Seine Entscheidungen haben teilweise Gesetzeskraft. Außerdem kann es Gesetze für unvereinbar mit dem Grundgesetz oder gleich ganz für nichtig erklären.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in das Spannungsfeld zwischen Politik und Recht ein und stellt die zentrale Forschungsfrage nach der politischen Natur des Bundesverfassungsgerichts.
2. Der Begriff Politik: In diesem Kapitel werden verschiedene politikwissenschaftliche Verständnisse von Politik erarbeitet, um Kriterien für die spätere Untersuchung zu definieren.
3. Das Bundesverfassungsgericht und die Politik: Dieser Hauptteil analysiert das Bundesverfassungsgericht anhand von drei Anklagepunkten: Konkurrenz zur Regierung, Teilhabe am Regieren und Instrumentalisierung durch die Opposition.
4. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass das Bundesverfassungsgericht zwar im allgemeinen Sinne politisch ist, aber kein politisches Gericht, das aktiv in die praktische Politik eingreift.
Schlüsselwörter
Bundesverfassungsgericht, Politik, Recht, Gewaltenteilung, Verfassung, Grundgesetz, Gesetzgebung, Opposition, Normenkontrolle, politische Macht, Systemmodell, Rechtsprechung, Verfassungsorgan, politische Führung, politische Theorie
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Spannungsverhältnis zwischen Politik und Recht und untersucht, wie politisch das Bundesverfassungsgericht in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich agiert.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind der Politikbegriff, die Rolle der Gewaltenteilung, das Systemmodell nach David Easton sowie die Analyse des Bundesverfassungsgerichts in seiner Funktion als Hüter der Verfassung gegenüber den anderen Verfassungsorganen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Frage zu beantworten, ob das Bundesverfassungsgericht eine echte politische Konkurrenz darstellt oder in seiner Funktion auf eine juristische Rechtsprechung begrenzt bleibt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine politikwissenschaftliche Analyse auf Basis theoretischer Definitionen von Politik (u.a. Aristoteles, Easton) und prüft das Bundesverfassungsgericht anhand von drei spezifischen Anklagepunkten.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil wird das Bundesverfassungsgericht auf seine Rolle als Konkurrent zu Bundestag und Regierung, seine Teilhabe an Gesetzgebungsprozessen und seine mögliche Instrumentalisierung durch die Opposition untersucht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich am besten mit Begriffen wie Bundesverfassungsgericht, politische Macht, Gewaltenteilung, Normenkontrolle und Verfassungsorgan beschreiben.
Wie unterscheidet sich das deutsche Bundesverfassungsgericht laut Autor vom US-amerikanischen Supreme Court?
Der Autor führt aus, dass das Bundesverfassungsgericht ein Hüter der Verfassung ist, der nicht aus eigenem Antrieb tätig werden kann, während der Supreme Court über eine "political question-doctrine" verfügt, die es ihm erlaubt, sich bei hochpolitischen Sachverhalten einer Entscheidung zu entziehen.
Warum wird das Bundesverfassungsgericht im Text als "schlafender Riese" bezeichnet?
Der Autor verwendet dieses Bild, da das Gericht zwar über weitreichende Kompetenzen verfügt, diese Macht jedoch erst aktiviert wird, wenn das Gericht von außen durch Dritte (z.B. bei einem Verfassungsverstoß) angerufen wird.
- Quote paper
- Tobias Gräf (Author), 2005, Das Bundesverfassungsgericht und sein Verhältnis zur Politik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/40634