Rente und GKV - Überfordern wir die Leistenden?


Trabajo, 2004

22 Páginas, Calificación: 2,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Hauptteil
2.1 Historische Entwicklung der GKV
2.2. Prinzipien der GKV in Deutschland
2.3 Problematik der GKV
2.3.1 Aktuelle Probleme in der GKV
2.3.2 Ursachen
2.3.3 Lösungen
2.4. Zukunftsperspektive der GKV
2.4.1 Vollzogene Maßnahmen in der GKV
2.4.2 Geplante Maßnahmen in der GKV
2.4.3 Wesentliche Inhalte zukünftiger Maßnahmen
2.5. Auswirkungen
2.5.1 Auswirkung auf die Versicherten
2.5.2 Auswirkung auf die deutsche Wirtschaft

3. Schlussbetrachtung

Anhang

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Otto Graf von Bismarck[1] äußerte sich einst „Die erste Generation verdient das Geld, die zweite verwaltet das Vermögen, die dritte studiert Kunstgeschichte und die vierte verkommt vollends.“ Ein Blick in die Tageszeitung genügt und schon lässt sich in den Bereichen Politik, Gesundheit aber auch Wirtschaft ein Artikel über die Rente oder die gesetzliche Krankenversicherung finden. Bezugnehmend zur Aussage von Bismarck stellen diese zwei Stützpfeiler des deutschen Sozialstaates und deren aktuelle Lage den wesentlichen Inhalt dieser Hausarbeit dar.

Im Mittelpunkt dieser Ausarbeitung steht ausschließlich die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland und es wird auch keine näheren Erläuterungen zum komplexen System der privaten Krankenversicherung geben. Diese Arbeit wird die GKV[2] nicht im Detail erläutern können, sondern es soll die Ursache für die Einführung, die Bedeutung, das Prinzip und die Probleme verständlich gemacht werden. Die GKV ist mehr als nur ein Zweig der Sozialversicherung. Neben dem Schutz für die Versicherten gibt sie vielen Menschen in Deutschland einen Arbeitsplatz, stellt eine wichtige Branche in der Wirtschaft dar und spielt gerade im Wahlkampf immer wieder eine wichtige Rolle.

Durch viele große Reformen im Laufe der Zeit wurde versucht, der gesetzlichen Krankenversicherung wieder Stabilität zu verleihen und den Grundgedanken der Krankenversicherung zu festigen. Aktuell werden weitere Pläne der Regierung diskutiert, um neue Änderungen im Gesundheitssystem umzusetzen. Doch auf diesem Wege stellen sich viele Fragen. Besonderes Augenmerk ist deshalb auf das bestehende System zu legen, ob es unseren heutigen Anforderungen überhaupt noch gerecht wird und ob den Versicherten zum Erhalt der GKV nicht zu viel zugemutet wird. Bezüglich des Themas möchte ich aus diesem Grund meine Betrachtungen auf die Gemeinschaft der Beitragszahler richten, ohne die das System nicht mehr funktionieren würde. Sie interpretiere ich als Leistende und die gesamte Gesundheitsbranche in diesem Fall als Leistungserbringer. Die Überforderung sowohl der Kassen als auch der Versorgungseinrichtungen sollte deshalb nicht außer acht gelassen werden, aber in der Bearbeitung des Themas nur eine Nebenposition einnehmen. Für die Verständlichkeit des Systems der GKV wird der nächste Abschnitt einen kurzen historischen Abriss über die Entstehung und die Entwicklung der GKV liefern.

2. Hauptteil

2.1 Historische Entwicklung der GKV

Nach den ersten Ankündigungen durch Wilhelm I.[3] trat am 12.1.1884 das Gesetz über die Krankenversicherung der Arbeiter (KGV) in Kraft, welches am 15.6.1883 durch Otto von Bismarck als Reichsgesetz beschlossen wurde. Es folgte am 17.6.1884 das Unfallversicherungsgesetz und wurde am 22.6.1889 durch die Absicherung der Invalidität inklusive der Altersrente abgerundet.

Mit dieser Einführung sollten die einkommensschwächeren Gruppen abgesichert werden, um mögliche wirtschaftliche Folgen durch Krankheit, Invalidität oder Unfall zu begrenzen. Die Entlastung der Kommunen war ein weiteres Ziel, welche bis dahin für die Arbeitsunfähigkeit aufkommen mussten. Dieses Gesetz und die erstmalige Pflicht zur Versicherung bewirkten, dass zu dieser Zeit rund 10% der Gesamtbevölkerung Mitglied in einer der zahlreichen Krankenkassen wurden. Mit der Reichsversicherungsverordnung vom 19.7.1911 wurde ein zweiter entscheidender Schritt in der Krankenversicherung vollführt. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 01.01.1914 mussten sich neben den Arbeitern auch Angestellte pflichtversichern. Die RVO war Rechtsgrundlage und trotz vielfältiger Änderungen und Ergänzungen galt das Gesetz bis zum 31.12.1998 Das System der GKV hielt auch trotz starker nationalsoziologischer Ideologie in der Zeit zwischen 1933 bis 1945 stand und konnte auch nicht durch unterschiedliche Regelungen in den westlichen Besatzungszonen in der Nachfolgezeit beeinträchtigt werden. Diese Zeit ist geprägt von der Ausweitung der Versicherungspflichtigen, zu dieser sich jetzt auch Rentner, Landwirte, Behinderte, Studenten und Praktikanten zählen durften.

Die Krankenversicherung in der damaligen DDR entwickelte ein eigenes System zur Absicherung der Bevölkerung. Geprägt von der Zentralisierung gab es im Wesentlichen nur noch 2 Versicherungsträger. Zum einen entstand die Staatliche Versicherung der DDR und zum anderen die Sozialversicherung der Angestellten und Arbeiter beim FDGB. Durch das „Fünfte Buch des Sozialgesetzbuches“ wurde die RVO am 20.02.1988 weitgehend abgelöst und es bildet bis heute neben den Satzungen der Krankenkassen, sowie aktuellen Rechtssprechungen die Rechtsgrundlage in Deutschland. Mit dem Einigungsvertrag der BRD und der DDR vom 31.8.1990 wurden die Vorschriften der gesetzlichen Krankenversicherung in ganz Deutschland eingeführt, das SGBV auf die neuen Bundesländer übertragen und somit sind heute ca. 90% der Gesamtbevölkerung in den gesetzlichen Krankenkassen versichert. Die Entwicklung führte zu einem System das mittlerweile aus 273 gesetzlichen Krankenkassen besteht, die insgesamt 70.783.000 Mitglieder betreut und ein Beitragsvolumen von 140,3 Mrd. EUR erreicht hat.

2.2 Prinzipien der GKV in Deutschland

„Die gesetzliche Krankenversicherung gehört zu den unverzichtbaren Institutionen der sozialen Sicherung. Sie stellt eine qualitativ hochwertige und humane medizinische Versorgung zur Verfügung, die allen Versicherten - unabhängig vom Alter oder der individuellen Leistungsfähigkeit - zugute kommt.“[4]

Die GKV übernimmt das Einzelrisiko ihrer Versicherten und soll in ihrer Gesamtheit einen kalkulierbaren Mittelbedarf durch das System des gegenseitigen Risikoausgleiches decken.[5]

Mit der Übernahme und Deckung dieser Einzelrisiken erfüllt die GKV die allgemeine Definition einer Versicherung. Im Speziellen besteht die Aufgabe der GKV in der Erhaltung der Gesundheit der Versicherten, die Wiederherstellung oder der Verbesserung ihres Gesundheitszustandes.[6]

Ergänzend zur Grundlage der GKV haben sich mit der Entwicklung des Systems der GKV fünf wesentliche Grundsätze herauskristallisiert. Diese sind Solidarität, Gleichheit, Wirtschaftlichkeit, Verteilung sowie Sachleistung und bilden das Fundament der GKV. Die Last der Kranken und Armen wird nach dem Solidaritätsprinzip auf die Gesunden und Reichen verteilt. Wirtschaftlichkeit liegt vor, wenn die medizinische Versorgung durch die von Kassen zugelassene Ärzte ausreichend, zweckmäßig durchgeführt wird und den notwendigen Bedarf nicht übersteigt. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Leistungen, welche nach dem Verteilungsprinzip bei allen gleich sind, obwohl zum Teil erhebliche Beitragsunterschiede vorliegen. Dies bedingt weiterhin das Gleichheitsprinzip. Denn es haben nicht nur alle Versicherten den gleichen Anspruch auf dieselben Leistungen, sondern sie können von jedem im notwendigen Maß bezogen werden. Begründet im Sachleistungsprinzip werden nach dem SGBV die Leistungen in Form von Sach- und Dienstleistungen erbracht.

Neben diesen Prinzipien bilden die Versicherungspflicht und das Umlageverfahren wichtige Bausteine des Systems der GKV. Es handelt sich hierbei um eine Versicherung kraft Gesetzes in der ein bestimmter Personenkreis[7] zur Zahlung entsprechender Beiträge verpflichtet wird. Aus den laufenden Einnahmen dieser Mitglieder sowie der Beiträge der freiwillig Versicherten werden die laufenden Ausgaben der Krankenversicherungen gedeckt (Umlageverfahren). Diese Finanzierung der Ausgaben hat sich zum größten Problem der GKV herausgebildet.

2.3 Problematik in der GKV

2.3.1 Aktuelle Probleme in der GKV

Versicherung bedeutet die wirtschaftliche Vereinigung zahlreicher Personen mit gleichartigen Risiken, wie z. B. Krankheit, die im Einzelfall unkalkulierbar sind.[8] Diese Vereinigung, mittels Versicherungszwang in einer gesetzlichen Krankenversicherung, um einkommensschwächere Gruppen vor wirtschaftlichen Folgen durch Krankheit oder Unfall zu schützen, war der damalige Grundgedanke der Einführung.[9] Von der damaligen Intention ist die GKV weit entfernt. Sie hat sich mehr zu einem außer Kontrolle geratenen System entwickelt, in dem auf dem Rücken der Versicherten Missmanagement, Bereicherung und sogar Betrug betrieben wird. Erhebliche Einschnitte und Reformen haben schon in der Vergangenheit gezeigt, dass es im System der GKV grundlegende Probleme gibt.

Dass die GKV heute keine staatliche Einrichtung mehr für Hilfsbedürftige ist, dürfte jedem in der Zwischenzeit bewusst geworden sein. Doch mit den gestiegenen Anforderungen an die GKV hat die Entwicklung einen Höhepunkt erreicht, der heute und erst recht in der Zukunft nicht mehr haltbar ist. Das Gesundheitswesen hat sich in den letzten 80 Jahren zu einer Branche entwickelt, in der rund 11% des BIP für das Gesundheitswesen aufgewendet werden und in der ca. 4,1 Millionen Menschen beschäftigt sind. Die GKV ist zum einen Bestandteil des Gemeinwohles geworden und vollführt einen unabsehbaren heilsamen Dienst an der Volksgesundheit.[10]

Doch durch neue Techniken, ansteigende Kosten, längere Lebenserwartungen und geringere Beitragseinnahmen verliert das System weiter an Stabilität. Der zu große Leistungskatalog, die negativen Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft, die Uneinigkeit zwischen Ärzten, Krankenkassen und Politikern sowie der erhebliche Einfluss zahlreicher Verbände verstärkt die aktuelle Problematik in der GKV.

Darüber hinaus treffen politische Entscheidungen zur GKV ca. 70% der Wähler und dies führt ergänzend dazu, dass es bis heute keine grundlegende Veränderung in der GKV gab, um die Probleme in der GKV in den Griff zu bekommen. Die Entwicklung der GKV hat dazu geführt, dass über das Umlageverfahren arme Gesunde reiche Kranke mitfinanzieren. Dies kann genauso wenig von Interesse sein, wie die Problematik der Verschiebebahnhöfe.[11] Immer wieder wird durch Quersubventionierung versucht Lücken zu schließen und das soziale System an anderer Stelle zu füllen. Die Betrachtung und Lösungsfindung zur Sicherstellung der Finanzierung reicht nicht mehr aus, denn darüber hinaus muss die Reform im Leistungsbereich erfolgen. Nur eine komplette Reform des heiligen System von Bismarck kann die verkrusteten Strukturen auflösen und wieder für Effizienz sorgen. Die Probleme reichen von erheblichen Kürzungen im Gesundheitswesen bis zur Zwei-Klassen-Medizin durch die privaten Krankenversicherungen. Wachstumsbremse, Behinderung der medizinischen Forschung und soziale Ungerechtigkeit sind die Folgen dieser Entwicklung.

[...]


[1] Bismarck, Otto Eduard Leopold, Graf von (1815-1898), seit 1871 Fürst von Bismarck und seit 1890 Herzog

von Lauenburg, preußisch-deutscher Staatsmann und erster Kanzler des Deutschen Reiches (1871-1890).

[2] GKV: Krankenversicherung, gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, die die soziale bzw. finanzielle Absi

cherung im Krankheitsfall gewährleistet.

[3] Wilhelm I. (Deutsches Reich und Preußen), (1797-1888), erster Kaiser des neu gegründeten Deutschen Reiches

(1871-1888) und König von Preußen (1861-1888).

[4] Vgl. Beschluss der Kommission „soziale Sicherheit“ vom 18.Juni 2003 S.2

URL: http://www.cdu.de/politik-a-z/herzogkommission/inh_soziale_sicherheit.htm

[5] Vgl. Grote, Wilhelm; Köster, Peter: Allgemeine Versicherungslehre, Verlag Europa Lehrmittel: Haan, 1989, S. 8f

[6] Vgl. §1 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) URL: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_5/

[7] Vgl. §5 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) URL: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_5/

[8] Vgl. Bohn, Klaus: Die Mathematik der deutschen Krankenversicherung, Schriftreihe Angewandte Versicherungsmathematik, Heft 11, Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe, 1980 S.54

[9] Vgl. Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft: Individualversicherung Versicherungsbetriebslehre Teil 2.-3.Auflage Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe 1998

[10] Vgl Schreiber, Wilfrid: Gesetzliche Krankenversicherung in einer freiheitlichen Gesellschaft, Analysen und Probleme, Erich-Schmidt-Verlag, Berlin 1963)

[11] Verschiebebahnhöfe: Die Entscheidungen der Politik, die gesetzliche Krankenversicherung zu Gunsten anderer Zweige der Sozialversicherung und des Staates zu belasten.

Final del extracto de 22 páginas

Detalles

Título
Rente und GKV - Überfordern wir die Leistenden?
Universidad
University of Leipzig  (Makroökonomie)
Curso
Hauptseminar - Das Modell Deutschland - Vom Sozialstaat zum Sozialfall
Calificación
2,7
Autor
Año
2004
Páginas
22
No. de catálogo
V40722
ISBN (Ebook)
9783638391719
ISBN (Libro)
9783638938853
Tamaño de fichero
656 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Rente, Leistenden, Hauptseminar, Modell, Deutschland, Sozialstaat, Sozialfall
Citar trabajo
Diplom-Kaufmann / Diplom-Volkswirt Thomas Krosse (Autor), 2004, Rente und GKV - Überfordern wir die Leistenden?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/40722

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