Gewalt in Familien


Term Paper, 2004

19 Pages, Grade: 1,3


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Inhaltsverzeichnis

2. Einleitung

3. Kindesmisshandlung und körperliche Gewalt gegen Kinder

4. Formen von Misshandlungen
4.1. Häufigkeit
4.2. Körperliche Misshandlungen
4.3. Vernachlässigung
4.4. Psychische Misshandlung
4.5. Sexueller Missbrauch

5. Auslöser für Kindesmisshandlungen

6. Auswirkungen von Kindesmisshandlungen
6.1. Körperliche und geistige Behinderung als Auswirkungen
6.2. Sozial-emotionale Störungen als Auswirkungen

7. Die Merkmale misshandelnder Täter

8. Gewalt in der Partnerschaft

9. Gewaltauslösende Faktoren
9.1. Sozioökonomische Faktoren
9.2. Schwangerschaft
9.3. Provokation

10. Warum bleiben Misshandlungsopfer beim Partner?
10.1. Die Männer
10.2. Die Frauen

11. Fazit

12. Literatur

2. Einleitung

In Diskussionen über Gewalt in der Familie steht meist der sexuelle Missbrauch von Kindern im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Den Misshandlungen gegenüber dem Ehepartner und den Kindern wird oft nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt.

Gewalt in Familien finden wir in allen sozialen Schichten. Sie ist Bestandteil unserer Gesellschaft, bleibt aber meist im Verborgenen oder wird still schweigend toleriert. Häufig wird familiäre Gewalt nur durch Schreckensberichte von körperlichen Verletzungen oder schweren Vergehen als Problem bewusst. Die Gewalt in Familien wird sogar ermöglicht, da unsere Gesellschaft und ihre Institutionen sie tabuisieren. Denn Kinder sind absolut rechtlos, sich gegen das zu wehren, was andere für „ihr Wohl“ tun. Auch den Frauen fehlt jeder rechtlicher oder polizeilicher Schutz gegen Gewaltdelikte jeder Art, einschließlich der äußersten Erniedrigung der Vergewaltigung, sofern sie zuvor mit den Tätern in familienähnlicher Beziehung gelebt hat.

In der Öffentlichkeit und in der Politik besteht deswegen nur wenig Interesse an genauen Zahlen. Es gibt so gut wie kein gesichertes Material über die Zahlen, da eine hohe Dunkelziffer besteht. Darum muss man auf Schätzungen zurückgreifen.

3. Kindesmisshandlung und körperliche Gewalt gegen Kinder

Auf die Frage hin, was man unter einer Kindesmisshandlung versteht, geben R. und C. Kempe in ihrem Buch über Kindesmisshandlung die Antwort, dass „Zur Kindesmisshandlung [..] ein Kind gehört, das verletzt worden ist“ (Kempe 1980, S. 15).

In Beobachtungen und Untersuchungen wurde festgestellt, dass die Art der Gewalt gegen Kinder ein breites Feld darstellt. Diese Gewalt kann Freiheitsentzug, emotionale Vernachlässigung, Anwendung körperlicher Bestrafung, sadistische „Bestrafungen“ wie Verbrühen mit heißem Wasser oder Tritte und sehr harte Schläge in Gesicht und Magengegend, sexuelle Belästigung bis hin zur Vergewaltigung und sogar bis zur Tötung beinhalten.

Die Gewalt gegen Kinder vollzieht sich in verschiedenen Arten. Diese umfassen physische Bestrafung und Misshandlung, körperliche und emotionale Vernachlässigung und sexuellen Missbrauch. Die häufigste Art von Gewalt ist die physische Bestrafung, welche nahezu jedes Kind und jeder Jugendlicher schon selbst in der Familie erlebt hat.

Deshalb werden oft nur die schlimmsten Fälle physischer Misshandlung als Gewalt angesehen. Schließlich hat eine Ohrfeige ja noch keinem geschadet! An diesem Punkt muss man allerdings berücksichtigen, dass verschiedene Kulturen auch verschieden Sichtweisen besitzen, was körperliche Züchtigung anbetrifft. Was in manchen Familien als normal angesehen und „als pädagogische Maßnahme unter der Rubrik „körperliche Bestrafung“ gebilligt oder sogar befürwortet“ (Habermehl 1991, S. 13) wird, wird in Familien aus einer anderen Kultur vielleicht als Misshandlung angesehen. Schwere körperliche Gewalt gegen Kinder enthalten meist schädigende Handlungen, d. h. „Verletzungen also, die medizinische Versorgungen erfordern“ (Kempe 1980, S. 15).

Wichtig ist zu erwähnen, dass das misshandelte Kind den Schlägen, Tritten etc. wehrlos ausgeliefert ist. Es besteht bei jeder Misshandlung die Absicht das Kind zu schädigen, zu quälen oder gar zu töten. Das Kind wird somit neben der körperlichen Misshandlung sowohl seelisch misshandelt als auch vernachlässigt. Wenn ein Kind vernachlässigt wird heißt das, dass es „unzureichend ernährt, gepflegt, geschützt und medizinisch versorgt wird, so dass die Gesundheit des Kindes bedroht ist“ (vgl. Herrenkohl et al. in: Habermehl 1991, S. 14).

4. Formen von Misshandlungen

4.1. Häufigkeit

Das genaue Ausmaß der Fälle von Kindesmisshandlungen und -vernachlässigungen kann man nicht angeben, da viele Fälle nicht den Behörden gemeldet werden und somit nur geschätzt werden kann. Es besteht also eine relativ hohe Dunkelziffer.

Für den Zeitraum 1968-1982 sind dem Bundeskriminalamt beispielsweise 1481 Tötungs-

delikte an Kindern mit 1650 Opfern bekannt geworden, wobei die Haupttäter in 1102 Fäl-

len ein Verwandter war und in 1030 Fällen Vater oder Mutter des Opfers (vgl. Habermehl

1991, S. 16). Den restlichen Opfern wurden auf andere grausame Art und Weise das Leb-

en genommen.

4.2. Körperliche Misshandlungen

Diese Art der Misshandlung beinhaltet gewalttätige Handlungen wie z. B. Schläge, Tritte, Verbrennungen, Bedrohungen mit dem Messer, Prügel etc., mit welchen den Kindern physischer Schaden zugefügt wird. Das Ausmaß dieser Misshandlungen mit ihren Schäden „hängt (...) mehr von der Empfindlichkeit des kindlichen Organismus als von der Intensität der elterlichen Gewalthandlung ab“ (Engfer/Kintzer 1986, S. 10). Bei einem Säugling beispielsweise können Misshandlungen wie Schütteln zu folgenschwereren Auswirkungen führen als bei einem größeren Kind, dem das Schütteln überhaupt nichts ausmacht. Folglich muss bei Kleinkindern und Säuglingen der Schutz vor elterlicher Misshandlungen deutlich höher sein. Bei älteren Kindern kann man eine elterliche Missetat nur als körperliche Misshandlung bezeichnen, wenn man belegen kann, „dass Kinder von ihren Eltern wiederholt und immer wieder ausufernd gezüchtigt werden“ (Engfer/Kintzer 1986, S. 10), obgleich sie nun sichtbare physische Verletzungen davongetragen haben oder nicht.

4.3. Vernachlässigung

Vernachlässigung ist eine sehr heikle Form der Misshandlung, da sie oft gar nicht bemerkt wird. Man spricht von Vernachlässigung, wenn die Eltern nicht angemessen für die Gesundheit, das Wohlergehen und die Sicherheit des Kindes aufkommen. Außerdem beinhaltet die körperliche Vernachlässigung, „dass das Kind unzureichend ernährt wird, keine medizinische Betreuung erhält oder nicht vor physischer und sozialer Gefahr geschützt wird“ (Kempe 1980, S. 15). Eine Art der Vernachlässigung ist die Tatsache, dass kleine Kinder in ihrer körperlichen Entwicklung stehen bleiben und das ohne, dass eine natürliche organische Ursache Grund dafür ist. Wenn ein Kleinkind nicht genug oder unangemessene Nahrung erhält, dann kann das Kind lebensbedrohlich gefährdet werden und in seiner Entwicklung in Bezug auf Gewicht oder Größe zurückbleiben. Oft werden die Kinder auch eingesperrt und tagelang alleingelassen. Doch noch öfter auftretende Fälle sind „die subtilen Formen der emotionalen Misshandlung, bei denen ein Kind fortgesetzt terrorisiert, gescholten oder zurückgewiesen wird“ (Kempe 1980, S. 16).

Wie bereits angedeutet gehen diese Kindesvernachlässigungen meist unter, da nichts an die Öffentlichkeit kommt. Dies geschieht erst in neueren Studien. In ihnen wird deutlich, dass Vernachlässigungen „ als Konsequenz elterlicher Resignation und Apathie in viel höherem Maße als körperliche Misshandlungen mit den Bedingungen extremer Armut und sozialer Randständigkeit assoziiert erscheinen“ (Engfer/Kintzer 1986, S. 11).

Die Studien über die Folgen der Kindesvernachlässigung stecken noch in den Kinderschuhen. Nach Befunden von Egeland und Sroufe (1981) behindert anscheinend die Vernachlässigung von Kleinkindern und Säuglingen deren kognitive und sozial-emotionale Entwicklung (vgl. Engfer/Kintzer 1986, S. 11).

Nach schwerwiegender Vernachlässigung verbleiben nicht nur körperliche, sondern auch seelische Wunden und sogar geistige Schäden. In schlimmen Fällen können die Folgen zum Tod führen, denn eine Misshandlung jeglicher Form „muss auch als indirekte Todesursache in Betracht gezogen werden, wenn misshandelte Kinder sich das Leben nehmen“ (vgl. Kosky 1983 in: Habermehl 1991, S. 21). Denn durch schwere Vernachlässigungen in der Kindheit können psychische Erkrankungen wie Depressionen hervortreten, die dann zur Suizidgefahr und somit zum Tod führen können.

Eine Hilfe für vernachlässigende Eltern wäre durch eine Verbesserung ihrer Lebenssituation gewährleistet. Dies würde eine Verbesserung der materiellen Lage als auch praktische Hilfestellungen umfassen, was wegen der hohen Kosten meist nicht umgesetzt werden kann.

4.4. Psychische Misshandlung

Mit dieser Form der Kindesmisshandlung werden elterliche Äußerungen und Handlungen bezeichnet, „die das Kind terrorisieren, es in zynischer oder sadistischer Weise herabsetzen, überfordern und ihm das Gefühl der Ablehnung, der eigenen Wertlosigkeit vermitteln“ (Engfer/Kintzer 1986, S. 11).

Im deutschen Sprachgebrauch werden sadistische Handlungen wie z.B. die Kinder im eigenem Kot schlafen oder sie ihr Erbrochenes essen lassen gemeint. Im amerikanischen dagegen sind die Ausmaße nicht so extrem. Garbarino und Vondra (1985) belegen drei Merkmale psychischer Misshandlung:

1. Ablehnung des Kindes: dem Kind wird das Gefühl vermittelt wertlos zu sein durch ständige Kritik oder Herabsetzung
2. Terrorisieren des Kindes: dem Kind wird durch Drohungen Angst eingeflößt
3. Isolation des Kindes: Gefühl der Einsamkeit wird vermittelt, indem man es einsperrt und von der Außenwelt abschottet (vgl. Engfer/Kintzer 1986, S. 12)

Diese Handlungen der Eltern werden von jedem Kind anders aufgenommen. Dem einen Kind macht es fast gar nichts aus allein gelassen oder gar eingesperrt zu werden, wohingegen die gleiche Tat bei einem anderen, jüngerem Kind regelrecht Panik auslösen kann. Die sensibleren Kinder können durch solche Taten der Eltern schwerwiegende Schäden behalten und ihre Ängste so verinnerlichen, dass sie in therapeutische Behandlung müssen, um die Ängste abzubauen. Daher ist es auch sehr schwierig die Grenze zu ziehen, wann eine psychische Misshandlung anfängt oder vorliegt. Deshalb kann man nur eine solche elterliche Handlung als psychische Misshandlung bezeichnen, welche „das Kind ängstigt, bedroht und in der Entwicklung seines Selbstwertgefühls beeinträchtigt“ (Engfer/Kintzer 1986, S. 12).

Wenn die Eltern ihr Kind körperlich missbrauchen, d. h. wenn sie es schlagen, dann schließt das auch eine psychische Misshandlung mitein. Denn während sie ihr Kind schlagen, beschimpfen sie es, schreien es an und kritisieren es. Dadurch wird das Kind auch gleichzeitig psychisch misshandelt, da ihm das Gefühl der Wertlosigkeit vermittelt wird. Nun stellen sich viele Eltern die Frage, ob sie ihr Kind psychisch bestrafen, indem sie es nur schimpfen, oder ob sie es schlagen, um ihm Manieren beizubringen. Doch Eltern, die ihr Kind ohnehin oft bestrafen, testen einfach mal alle Mittel. Sie entscheiden sich demnach nicht, „ob sie Liebesentzug, verbale oder körperliche Formen der Bestrafung anwenden“ (Engfer/Kintzer 1986, S. 13), sondern ob sie ein bestimmtes Kind wohl eher viel oder eher weniger strafen.

Diejenigen Kinder, die viele Strafen erfahren haben, leiden unter der in ihren Augen ablehnenden Haltung der Eltern, fühlen sich somit unfair behandelt und als schwarzes Schaf der Familie abgestempelt.

Man kann wohl behaupten, dass die psychische Misshandlung der zentralste Misshandlungsbegriff ist, da „er die durch elterliches Verhalten bedingten psychischen Beeinträchtigungen des Kindes zum entscheidenden Bestimmungskriterium macht“ (ebd.).

4.5. Sexueller Missbrauch

Beim sexuellen Missbrauch werden unreife Kinder durch Handlungen wie Inzest, Belästigung oder Vergewaltigung ausgenutzt. Es handelt sich somit um Taten, denen die Kinder und Jugendlichen „deshalb nicht verantwortlich zustimmen können, weil sie sie in ihrer Tragweite nicht voll erfassen können“ (Engfer/Kintzer 1986, S. 14).

Der geschlechtliche Missbrauch wird meist von einem Bekannten oder Verwandten durchgeführt. Dabei spielt der Missetäter seine Macht gegenüber dem Kind aus und benutzt das Kind für seine sexuelle Anregung.

Zum sexuellen Missbrauch gehört nicht nur der Geschlechtsverkehr, zu dem der Täter das Opfer zwingt, sondern auch Handlungen wie der Zwang zur Prostitution oder die Nötigung der Opfer zur Pornographie.

In vielen Misshandlungsfällen in der Familie ist der Stiefvater der Täter, der seine Stieftochter oder in einigen Fällen sogar seinen Stiefsohn missbraucht. Oft sind die Täter „selber leidende Individuen, die in ihrer Kindheit misshandelt wurden“ (Kempe 1980, S. 16). Der sexuelle Missbrauch von Kindern innerhalb der Familie wurde erst 1970 in die Arbeit des Kinderschutzes mitaufgenommen. Während der körperliche Missbrauch für jedermann sichtbare Verletzungen mit sich bringt, sind die Verletzungen durch den sexuellen Missbrauch „allenfalls vulvovaginale Irritationen bzw. Infektionen“ (Engfer/Kintzer 1986, S. 15), welche die Ärzte nicht als Anzeichen für sexuellen Missbrauch deuteten. Sie waren eher ratlos oder wollten es gar verdrängen. Erst durch Soziologen und Psychologen wurde sexueller Missbrauch mit Hilfe auch der Frauen- und Kinderschutzbewegung thematisiert.

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Excerpt out of 19 pages

Details

Title
Gewalt in Familien
College
University of Bamberg
Course
Abweichendes Verhalten
Grade
1,3
Author
Year
2004
Pages
19
Catalog Number
V40771
ISBN (eBook)
9783638392068
File size
580 KB
Language
German
Keywords
Gewalt, Familien, Abweichendes, Verhalten
Quote paper
Nadja Rueth (Author), 2004, Gewalt in Familien, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/40771

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